SEMINAR. Konzessionsverfahren und Konzessionsbewerbungen
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- Emil Krüger
- vor 6 Jahren
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1 SEMINAR Konzessionsverfahren und Konzessionsbewerbungen Konzessionen für Strom- und Gasnetze nach der Gesetzesnovelle 2016 zu 46 ff. EnWG sowie aktuelle Behördenpraxis und Rechtsprechung
2 HINTERGRUND UND ZIELE Wie die Verfahren zur Vergabe von Konzessionen für Strom- und Gasnetze zu gestalten sind, hatte der Gesetzgeber bislang nur sehr unvollständig geregelt. Der Gemeinsame Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers vom lässt ebenfalls viele Fragen offen. Daneben existiert zwischenzeitlich eine Fülle sich teilweise widersprechender instanzgerichtlicher Rechtsprechung zu Konzessionsvergaben im Strom- und Gasbereich. Das Resultat: Wegen der unsicheren Rechtslage können aktuell weder konzessionsgebende Kommunen noch sich um Konzessionen bewerbende Energieversorgungsunternehmen sicher sein, ob ein Konzessionsvergabeverfahren den Anforderungen hieran genügt und die beabsichtigte oder erfolgte Konzessionierung wirksam ist. Mittlerweile liegt ein vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Konzessionsrechts in den 46 ff. EnWG vor, der aktuell den Bundesrat und anschließend den Bundestag durchläuft. Das neue Konzessionsrecht soll im Juni 2016 in Kraft treten. Um bereits laufende oder anstehende Konzessionierungsverfahren sowie Netzübernahmen möglichst rechtssicher zu bestreiten, gilt es für Energieversorgungsunternehmen wie Kommunen, sich frühzeitig mit den Neuerungen des Konzessionsrechts auseinanderzusetzen und die richtigen Schlüsse hieraus zu ziehen. Unser Seminar Konzessionsverfahren und Konzessionsbewerbungen bringt Sie bei diesen schwierigen Themen auf den aktuellen Stand. SEMINARINHALTE 1. INHALTE DES NEUEN KONZESSIONSRECHTS Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle der 46 ff. EnWG Die neuen 46 ff. EnWG was ändert sich für die Beteiligten? Informationsrechte und Pflichten Erstmalig: Das Rüge- und Präklusionsregime Neu: Fortzahlung der Konzessionsabgabe im vertragslosen Zustand Auswirkungen auf laufende Konzessionierungsverfahren Widersprechen 46 ff. EnWG dem Europarecht?
3 2. VORGABEN UND GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR KONZESSIONIERUNGSVERFAHREN Stufenweise Bereitstellung von Informationen über das Netz Anforderungen an eine transparente und diskriminierungsfreie Verfahrensgestaltung Berücksichtigung der Ziele des 1 EnWG Spielräume bei der Festlegung, Gewichtung und Auswertung der Kriterien bzw. der Erstellung von Angeboten Entscheidungsbegründung und Bekanntmachung, Akteneinsichtsrechte der Beteiligten Rechtsschutz im Verfahren: Rügeobliegenheiten, Eilrechtsschutz und Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern 3. GESTALTUNG UND AUSWERTUNG VON ANGEBOTEN ZUR KONZESSIONSVERGABE Das Netzbewirtschaftungskonzept als fester Bestandteil des Angebots Schwerpunkt und zulässige Inhalte Der neue Konzessionsvertrag Ausrichtung auf die Ziele des 1 EnWG, welche Regelungen sind möglich, sinnvoll und zulässig? Was ist bei der Verwendung länderspezifischer Musterverträge zu beachten? Berücksichtigung des Nebenleistungsverbots Bewertung von Angebotsinhalten 4. NETZÜBERNAHMEN AKTUELL Welche Anlagen gehen über? Der objektivierte Ertragswert als Grundlage der Kaufpreisermittlung Die EOG-Aufteilung Der Kauf unter Vorbehalt als Alternative? Welche Verträge sind abzuschließen? Einzelfragen des Rechtsschutzes Wir freuen uns, bei den Terminen in Köln durch Frau Gabriele Krater, Leiterin der Energiekartellbehörde NRW, sowie in München durch Herrn Gerhard Lößlein, Leiter Konzessionsmanagement der SWM Infrastruktur GmbH (Netzbetreiber der Stadtwerke München), zusätzliche Praxisberichte aus erster Hand zu erhalten.
4 WIR LADEN SIE HERZLICH EIN UND FREUEN UNS AUF IHRE TEILNAHME: GABRIELE KRATER Leiterin EKartB NRW GERHARD LÖßLEIN SWM Infrastruktur GmbH PROF. DR. CHRISTIAN THEOBALD Rechtsanwalt OLIVER EIFERTINGER Rechtsanwalt / Steuerberater AXEL KAFKA Rechtsanwalt THOMAS STRAßER Wirtschaftsprüfer / Steuerberater ASTRID MEYER- HETLING Rechtsanwältin PETER BERGMANN Vorstand BBHC Näheres zu BBH und BBHC auch im Netz
5 TERMINE invra Erfurt BBH München BBH Hamburg BBH Köln BBH Berlin KONDITIONEN DAUER DES SEMINARS: 10:00 bis 16:00 Uhr Teilnehmerkreis: Vertreter/-innen von Energieversorgungsunternehmen und Kommunen PREISE: Vertreter/-innen von Kommunen: 190,00 zzgl. USt. Vertreter/-innen von Energieversorgungsunternehmen: 490,00 zzgl. USt. Mitglieder des AK REGTP: 390,00 zzgl. USt. Inklusive Seminarunterlagen und Mittagessen. Kostenlose Stornierung bis eine Woche vor dem Seminartermin möglich/übertragung auf Dritte möglich. ANMELDUNG Becker Büttner Held Frau Anita Alex Magazinstraße Berlin Tel +49 (0) Fax +49 (0)
6 VERANSTALTUNGSORTE BÜRO BERLIN* Magazinstraße Berlin Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO MÜNCHEN* Pfeuferstraße München Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO KÖLN* KAP am Südkai Agrippinawerft Köln Tel +49 (0) Fax +49 (0) BÜRO HAMBURG Kaiser-Wilhelm-Straße Hamburg Tel +49 (0) Fax +49 (0) invra ERFURT Regierungsstraße Erfurt Tel +49 (0) Fax +49 (0) *ebenfalls Becker Büttner Held Consulting AG
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