Leihvertrag für Medizinprodukte bzw. medizintechnische Geräte (MT- Leihgeräte) A) Leihvertrag (KATEGORIE A)

Ähnliche Dokumente
Endbericht Organisationshandbuch Medizingeräte. Qualitätsförderungsprogramm 2011 des Tiroler Gesundheitsfonds

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN

2.3 Eine Liefer-, Leistungs- oder Betriebspflicht des Betreibers besteht nicht.

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt

KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

Clinic-Master / Vital-Master B C R. Medizinproduktebuch. Walitschek Medizintechnik GmbH 2013 Rev. 1

Dokumentationen nach MPBetreibV

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN

Medizinproduktbuch 1

Arbeitsvermittlungsvertrag

Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. . Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen.

im folgenden Text: Auftraggeber genannt -

Mietvertrag Nr. XXX Jobtarif über die Nutzung eines PKW-Stellplatzes im Parkhaus der SPANDAU ARCADEN

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Lizenzvertrag - Design Partner

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB)

KAUFVERTRAG. über. den NACHWEIS. von ENERGIEEFFIZIENZ-MASSNAHMEN

After Sales Service Medizinproduktebuch Bestandsübersicht Arbeitsplatz. Immer auf der sicheren Seite.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik

Monika Rimbach-Schurig Caritas Trägergesellschaft West. Risiken bei von Patienten mitgebrachten Medizingeräten. -Wird das Krankenhaus zum Betreiber?

Tagesbetreuungseinrichtungen - Förderung im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres

Fenster-Wartungsvertrag

Kooperationsvereinbarung

Baugrundstück in Reifnitz Gemischt bebaubares Grundstück / Kauf

Muster Photovoltaik STROMABNAHMEVERTRAG

Medizinproduktbuch 1

Studienvertrag. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

Vertrag über die Pflege von Standardsoftware

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

AGB. 1. Vertragsparteien

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Handy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab

Elektrischer Hausanschluss

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn

Unser Basisangebot können Sie gerne unter finden. Hiermit möchten wir Ihnen auch unser Sonderangebot unterbreiten.

Installationsattest / Anlagenbeschreibung. Übergabedokumente / Wartung + Inspektion

MPBetreibV - ein Jahr nach der Novellierung

N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g

Nur wer über solides Wissen verfügt, weiß wie er sich sicher innerhalb der rechtlichen Grenzen bewegen kann.

Wohnraummietvertrag. Rechtsanwälte Löber & Sonneborn Rathausplatz Lüdenscheid service@rechtsanwälte-ls.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz Weitra Stand 1.1.

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

VERTRAG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE HOLZAUKTION abgeschlossen im Einklang mit dem gültigen Bürgergesetzbuch zwischen

Vertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen

Die Nutzung der in 1 genannten Räume und Gegenstände dient allein dem im folgenden genannten Zweck: Der Zeitraum der Nutzung ist

1.7. Gewinner: Der Teilnehmer, der den Preis in Übereinstimmung mit Artikel 3.1 gewinnt.

Medizinproduktebuch. AAT Alber Antriebstechnik GmbH.

Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Registrierungsanleitung für

Tegernsee-Bahn Betriebsgesellschaft mbh

Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung Gas durch die Netze Duisburg GmbH

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Urheber genannt, einerseits, und

Unterweisungsmodul. Medizinprodukte

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V)

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez

Projektbezogener Maschinenmietvertrag. - nachfolgend bezeichnet als "Parker" - - nachfolgend bezeichnet als "Anwender" -

Energiegesellschaft Mühlheim mbh & Co. KG

Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung

Weidevertrag. Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Brandmeldevertrag für die Aufschaltung einer automatischen Brandmeldeanlage zur Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Vorarlberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com

Teilnahmebedingungen Wechselbonus Promotion

Beantwortung der Anfrage

Vertrag für Immobilienverwalter (Miet)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Unternehmensberater. Juni 2015

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)

Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie

MEINE WÜNSCHE FÜR DIE RECHTLICHE VERTRETUNG VORSORGEAUFTRAG

BERITTVERTRAG Vertragsgegenstand

Vereinbarung über die Durchführung von Untersuchungen

Akkreditierungsumfang der Inspektionsstelle (EN ISO/IEC 17020:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH Medizintechnik / (Ident.Nr.: 0274)

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertrag. zwischen. der Universität Hohenheim vertreten durch ihren Rektor Stuttgart Bundesrepublik Deutschland

Kanzlei Lücker MP-Recht. MPBetreibV Relevante Änderungen zum AKI Veranstaltung April 2017 Potsdam / Leipzig

Unterweisungsmodul. Hochfrequenzgeräte

1. Allgemeines. Seite 1 von 5

Rahmenvertrag zur Ersatzbeschaffung von Bürodrehstühlen

Netzanschlussvertrag Strom EEG-Anlagen

Medizinproduktebuch. nach 12 MP BetreibV für Medizinprodukte. Inhalt. 1 Geräte-Stammdaten Funktionsprüfung Geräteeinweisung...

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science

Gipsformen-Katalog 08/2015

Begleitender Praxisvertrag

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, Gelsenkirchen

Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art 28 DSGVO

INTERNATIONALER LIEFERVERTRAG MUSTER

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Apartment Central Leipzig

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Softwareüberlassung von SAP Software für Forschungs- und Lehrzwecke in Zusammenarbeit mit einem SAP University Competence Center (UCC)

Medizinproduktebuch. nach 7 MPBetreibV. Anschrift des Betreibers: Bezeichnung des Medizinproduktes:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Überall scene development GmbH für Kooperationspartner

Geschäftsbedingungen cardioscan Servicepaket FLEX

Distributionsvertrag mit Streckenbelieferung

Transkript:

Seite 1 von 5 Leihvertrag für Medizinprodukte bzw. medizintechnische Geräte (MT- Leihgeräte) A) Leihvertrag (KATEGORIE A) Der vorliegende Leihvertrag ist immer dann abzuschließen, wenn Medizinprodukte bzw. medizintechnische Geräte (kurz MT-Leihgeräte), welche bisher noch nicht in dieser Form am betreffenden Standort zum Einsatz gelangt waren, der Tirol Kliniken GmbH leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der gegenständliche Vertrag ist in diesem Fall vom Verleiher vollständig auszufüllen und samt den Verweisdokumenten und allen Anlagen der Geräteübernahmestelle beim Zentrum für Medizin- und Labortechnik (kurz ZML) des A.ö. Landeskrankenhauses (Univ.-Kliniken) Innsbruck per E-Mail (lki.geraete-uebernahme@tirol-kliniken.at) zu übermitteln (Registrierung). Die diesbezügliche Registrierung von Leihgeräten ist für Verleiher und Anwender gleichermaßen verpflichtend. B) Leihstellungen zur Reparaturüberbrückung (KATEGORIE B) Bei Leihstellungen zur Reparaturüberbrückung ist der Abschluss dieses Leihvertrags nicht erforderlich. Es ist lediglich das Formularblatt für Medizinische Leihgeräte [Download] des ZML auszufüllen und per E-Mail (lki.geraete-uebernahme@tirol-kliniken.at) zu übermitteln. C) Leihstellungen im Rahmen von klinischen Studien (KATEGORIE C) Bei Leihstellungen im Rahmen von klinischen Studien ist der Abschluss dieses Leihvertrags nicht erforderlich. Es ist lediglich das Formularblatt für Medizinische Leihgeräte [Download] des ZML auszufüllen und per E-Mail (lki.geraete-uebernahme@tirol-kliniken.at) zu übermitteln.

Seite 2 von 5 Leihvertrag (KATEGORIE A) abgeschlossen zwischen der a) Tirol Kliniken GmbH, FN 55332x, mit dem Sitz in Innsbruck und der Geschäftsanschrift A-6020 Innsbruck, Anichstraße 35, vertreten durch die zeichnungsberechtigten Organe, in der Folge auch kurz Tirol Kliniken genannt, Titel / Vorname / Nachname des Nutzers: Abteilung / Klinik: Aufstellungsort: Kostenstellennummer: Zweck der Leihstellung: als Entleiher einerseits und b) Name des Unternehmens: Adresse (Land, PLZ, Straße): vertreten durch Name: E-Mail-Adresse: Telefonnummer: in der Folge auch kurz Verleiher genannt, als Verleiher andererseits. Der Leihgegenstand wird von den Tirol Kliniken mit folgender Equipment-Nummer erfasst: Equipment Nummer:

Seite 3 von 5 1. Vertragsgegenstand 1.1. Der Verleiher stellt den Tirol Kliniken zu den Bedingungen gemäß diesem Vertrag nachstehende MT- Leihgeräte (in der Folge kurz Leihgegenstand genannt) leihweise, also ohne Entgelt, für den laut Betriebsanleitung und sonstigen schriftlichen Anordnungen des Verleihers angegebenen Einsatz zur Verfügung: Leihdauer von: bis (maximal drei Jahre) Gerätebezeichnung: Hersteller: Type: Seriennummer: Herstellerland: Risikoklasse gem. MPG: I / IIa / IIb / III CE Konformitätserklärung (PDF): Baujahr: Einweisung erforderlich: Ja / Nein Betriebsanleitung auf Deutsch (PDF): Hygiene- und Sterilisationsanleitung auf Deutsch (PDF): Prüfprotokoll (PDF): STK/ MTK oder nicht erforderlich Gerätewert in Euro: Beschreibung/Zweck des Geräte(konfiguration): Verbrauchsmaterial: nicht erforderlich kostenlose Überlassung durch Verleiher Überlassung gegen Kostentragung durch Tirol Kliniken Verbrauchsmaterialien pro Behandlung: Kosten in Euro pro Behandlung: Anzahl der Behandlungen pro Monat: 1.2 Die Tirol Kliniken sind berechtigt, den Standort des Leihgegenstands innerhalb der Tirol Kliniken beliebig zu ändern. 1.3 Es ist eine IT-Anbindung erforderlich NEIN JA Das IT-Anbindungsformular [Download] ist vom Verleiher vollständig auszufüllen und per E-Mail (lki.geraete-uebernahme@tirol-kliniken.at) zu übermitteln. 2. Vertragsdauer, Auflösung 2.1. Der Verleiher stellt den Tirol Kliniken den Leihgegenstand wie unter Punkt 1.1 angeführt, maximal jedoch für drei Jahre, zur Verfügung. 2.2 Die Tirol Kliniken können den vorliegenden Vertrag unabhängig von Punkt 2.1 jederzeit ohne Einhaltung einer Frist mittels eingeschriebener Briefsendung auflösen. 2.3 Der Verleiher kann den vorliegenden Vertrag unabhängig von Punkt 2.1 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende mittels eingeschriebener Briefsendung kündigen. 2.4 Der Verleiher hat bei Vertragsbeendigung (durch Zeitablauf, Auflösung bzw. Kündigung) den ursprünglichen Zustand der Geräteumgebung/des Standorts unverzüglich wieder herzustellen. 2.5 Zum Ende der Leihdauer und noch vor der Rücknahme des Leihgegenstands sind vom Verleiher alle für den Nutzer relevanten Daten am Einsatzort zu sichern. Danach sind noch am Einsatzort vom Verleiher alle Daten vom Gerät zu löschen.

Seite 4 von 5 2.6 Der Leihgegenstand muss vom Verleiher selbst zurückgenommen werden. Dies ist der Geräteübernahmestelle des ZML per E-Mail (lki.geraete-uebernahme@tirol-kliniken.at) mittels Rücknahmemeldung [Download] zeitgerecht vorher zu melden. 3. Kostentragung 3.1 Allgemeine Kosten Alle Kosten in Zusammenhang mit dem Leihgegenstand werden zur Gänze vom Verleiher getragen, wie insbesondere für Lieferung, Aufstellung, behördliche Genehmigungen, Erfüllung behördlicher Auflagen und Aufträge, sicherheitstechnische Kontrollen durch den TÜV, sonstige Überprüfungen, Inbetriebnahme, Instandhaltung (Inspektion, Instandsetzung, Wartung), Ersatzteile, Demontage, Rücktransport, Versicherung und Einschulung gemäß Medizinproduktegesetz, Steuern, Gebühren, Zölle, Urheberrechtsabgaben, Entsorgungsbeiträge udgl. Werden die Tirol Kliniken daraus in Anspruch genommen, wird der Verleiher die Tirol Kliniken schad- und klaglos halten. Insbesondere sind die Tirol Kliniken in diesem Fall auch berechtigt, solche Beträge mit zu Recht bestehenden Forderungen des Verleihers gegenzuverrechnen. Die Tirol Kliniken tragen ausschließlich die Kosten für Versorgungsleistungen mit Strom, Öl, Gas und Wasser. 3.2 Für den Fall der Erforderlichkeit von Verbrauchsmaterialien und Kostentragung derselben durch die Tirol Kliniken (Verpflichtend anzukreuzen) Der Verleiher bestätigt, dass im Fall der Kostentragung von Verbrauchsmaterialien durch die Tirol Kliniken GmbH der Leihgegenstand kostenlos zur Verfügung gestellt wird und seitens des Verleihers kein Aufschlag auf die Preise für die Verbrauchsmaterialien für den Leihgegenstand erhoben wird. ein Aufschlag von Euro auf die Preise für die Verbrauchsmaterialien (pro Stück) für den Leihgegenstand erhoben wird. In diesem Fall ist der Leihvertrag gem. 33 TP 5 GebG zu vergebühren und trägt die diesbezüglichen Kosten der Verleiher und wird dieser die Tirol Kliniken in diesem Zusammenhang völlig schad- und klaglos halten. 4. Medizinproduktegesetz, Medizinproduktebetreiberverordnung, Genehmigungen 4.1 Der Verleiher garantiert, dass der Leihgegenstand den geltenden rechtlichen Vorschriften, insbesondere dem Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz MPG), Stammfassung BGBl. Nr. 657/1996, in der jeweils geltenden Fassung, entspricht. 4.2 Der Verleiher stellt sicher, dass der zur Verfügung gestellte Leihgegenstand gut sichtbar als Leihgegenstand gekennzeichnet ist. 4.3 Sämtliche im Zusammenhang mit dem Leihgegenstand den Betreiber gemäß der Verordnung über das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Medizinproduktebetreiberverordnung MPBV), Stammfassung BGBl. II Nr. 70/2007, in der jeweils geltenden Fassung, treffenden Verpflichtungen sind vom Verleiher zu erbringen. 4.4 Die Prüfzeugnisse, insbesondere die CE-Kennzeichnung und die Konformitätserklärung, sind den Tirol Kliniken vor Vertragsunterfertigung zu übermitteln bzw. dem Leihvertrag als Anlage beizufügen. 5. Übergabe des Leihgegenstands und Einweisungen 5.1 Der Verleiher ist bei der Übergabe für die ordnungsgemäße Aufstellung des Leihgegenstands verantwortlich. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für die entsprechende Schnittstellenanbindung. 5.2 Der Verleiher überprüft bei der Übergabe die Funktionstüchtigkeit des Leihgegenstands. 5.3 Der Verleiher hat die Verantwortung zur Einweisung der Personen der Tirol Kliniken gemäß dem Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz MPG), Stammfassung BGBl. Nr. 657/1996 und den dazu ergangenen Verordnungen, in der jeweils geltenden Fassung. Der Verleiher ist für die Einschulung des Personals der Tirol Kliniken verantwortlich bzw. weist das Personal umfassend ein. Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache sind in ausreichender Zahl beizubringen. Um Einweisungen zu protokollieren ist das Einweisungsprotokoll der Tirol Kliniken [Download] oder ein Protokoll vergleichbarer Qualität bzw. gleichen Umfangs zu verwenden.

Seite 5 von 5 6. Tausch des Leihgegenstands 6.1 Der Verleiher hat im Fall der Instandsetzung bzw. Wartung einen Tausch des Leihgegenstands oder im Fall der Vertragsbeendigung das Entfernen des Leihgegenstands dem Zentraleinkauf der Tirol Kliniken (zentraleinkauf@tirol-kliniken.at) und dem ZML (lki.geraete-uebernahme@tirol-kliniken.at) zeitgerecht vorher per E-Mail bekannt zu geben. 6.2 Der Austausch des Leihgegenstands oder von Teilen desselben sowie der jeweilige Gerätelebenslauf ist in Entsprechung der Medizinproduktebetreiberverordnung MPBV, Stammfassung BGBl. II Nr. 70/2007, in der jeweils geltenden Fassung, vom Verleiher zu dokumentieren. Die vollständige Dokumentation ist auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. 7. Mängelfreiheit, Haftung 7.1 Der Verleiher stellt sicher, dass der Leihgegenstand in technisch einwandfreiem Zustand, frei von Mängeln und irgendwelchen Rechten Dritter ist. 7.2 Der Verleiher bzw. dessen Rechtsnachfolger hat den Tirol Kliniken allfällige Schäden, die aus oder in Zusammenhang mit dem Leihgegenstand entstehen, zu ersetzen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Wird der Leihgegenstand nicht entsprechend dem Leihvertrag und der Gebrauchsanweisung oder sonstiger schriftlicher Anordnungen des Verleihers durch die Tirol Kliniken verwendet, ist die Haftung des Verleihers für jene Schäden ausgeschlossen, welche sich aufgrund dieser unsachgemäßen bzw. entgegen den Vorschriften bewirkten Verwendung ergeben. 7.3 Der Verleiher wird die Tirol Kliniken hinsichtlich allfälliger Schäden Dritter völlig schad- und klaglos halten, welche bei Verwendung des Leihgegenstands gemäß dem Leihvertrag und der Gebrauchsanweisung oder sonstiger schriftlicher Anordnungen des Verleihers entstehen. 7.4 Die Tirol Kliniken haften nicht für eine Beschädigung des Leihgegenstands bei ordnungsgemäßem Gebrauch oder für den Untergang des Leihgegenstands während der Vertragsdauer. Es ist dem Verleiher unbenommen, für den Leihgegenstand für diese Fälle eine Sachversicherung abzuschließen. Die Kosten dafür hat allein der Verleiher zu tragen. 8. Allgemeine Bestimmungen 8.1 Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis. 8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Es ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11. April 1980, UNCITRAL-Kaufrecht) und der Verweisnormen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz), Stammfassung BGBl. Nr. 304/1978, in der jeweils geltenden Fassung, wird ausgeschlossen. 8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel der ursprünglichen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am Nächsten kommt. Im Zweifel gilt die unwirksame Bestimmung durch eine solche gültige Bestimmung als ersetzt. 8.4 Die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen wird wechselseitig ausgeschlossen. 8.5 Dieser Vertrag wird in zwei Gleichschriften errichtet. Jede Vertragspartei erhält ein Original. 9. Unterfertigung Innsbruck, am Für den Verleiher Für die Tirol Kliniken GmbH Titel Vorname Nachname Titel Funktion Titel Vorname Nachname Titel Funktion