Softwareüberlassung von SAP Software für Forschungs- und Lehrzwecke in Zusammenarbeit mit einem SAP University Competence Center (UCC)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Softwareüberlassung von SAP Software für Forschungs- und Lehrzwecke in Zusammenarbeit mit einem SAP University Competence Center (UCC)"

Transkript

1 Softwareüberlassung von SAP Software für Forschungs- und Lehrzwecke in Zusammenarbeit mit einem SAP University Competence Center (UCC) zwischen und SAP AG Dietmar-Hopp-Allee Walldorf ( nachfolgend: SAP ) ( nachfolgend: Hochschule / Schule ) Die Hochschule / Schule erhält das Recht, SAP Software (nachfolgend: SAP Software ) zu Forschungs- und Lehrzwecken zu nutzen. Die Beantragung konkreter SAP Software bedarf der schriftlichen Anforderung durch den Ansprechpartner der Hochschule / Schule bei SAP University Alliances (SAP UA). Der Betrieb der dafür erforderlichen SAP-Systeme erfolgt durch ein von SAP benanntes SAP University Competence Center (SAP UCC). Das von der Hochschule / Schule mit dem Betrieb zu beauftragende SAP UCC bekommt die erforderliche SAP Software gemäß dem zwischen SAP und der Hochschule / Schule vereinbarten Nutzungsumfang zum Betrieb zur Verfügung gestellt. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien, verlieren etwaige vorherige Versionen dieses Softwareüberlassungsvertrages ihre Gültigkeit. Die Parteien vereinbaren daher folgendes: Ziff. 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung der SAP Software gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages, der jeweils gültigen Preisund Konditionenliste und den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP. (2) Die zur Nutzung bestimmten Programme sowie die Benutzerdokumentation werden der Hochschule / Schule über das SAP UCC zur Verfügung gestellt. (3) Andere Leistungen (z.b. Softwareänderungen, Installation, Test, Beratung, etc.) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und sind gegebenenfalls zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP AG sowie der Preis- und Konditionenliste gesondert zu vereinbaren. Seite 1 von 7

2 Ziff. 2 Nutzungsbefugnisse der Hochschule / Schule In Präzisierung und teilweiser Änderung der Bestimmungen in Paragraph 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP AG für die Überlassung von Standard Software hat die Hochschule / Schule in Bezug auf die SAP Software die nachfolgenden Nutzungsbefugnisse: (1) Die Hochschule / Schule darf die SAP Software ausschließlich zu Lehrzwecken für Studierende / Schüler der Hochschule / Schule, zum Zweck der internen Ausbildung der Dozenten, zu Forschungszwecken sowie im Rahmen der Erstellung von Arbeiten wie Bachelor-, Master-, Diplomarbeiten, Dissertationen oder Habilitationen nutzen. Veröffentlichungen, insbesondere der Ergebnisse von Leistungstests und sonstiger Benchmarks, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der SAP zulässig. Die SAP anerkennt die grundsätzliche Pflicht der Hochschule zur Veröffentlichung von Art, Gegenstand und Ergebnis der an ihr durchgeführten Forschungsarbeiten. Veröffentlichungen während der Laufzeit des Vorhabens werden vorab mit der SAP abgestimmt. Die SAP wird ihre Zustimmung zur Veröffentlichung nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Widerspricht die SAP einer ihm vorgelegten Veröffentlichung (Originaltext) nicht binnen vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Soweit Promotions- oder Habilitationsvorhaben durch die Arbeit im Projekt betroffen sind, wird die SAP den rechtlichen Verpflichtungen und berechtigten Interessen der Doktoranden oder Habilitanden angemessen Rechnung tragen. SAP ist jedoch in jedem Fall berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, sofern eine Veröffentlichung Geschäftsgeheimnisse der SAP, insbesondere den Source Code der SAP Software, Dritten zugänglich machen würde. (2) Die Hochschule / Schule wird dafür Sorge tragen, dass nur ausreichend qualifizierte Dozenten Lehrveranstaltungen im Zusammenhang mit der SAP Software durchführen. (3) Die Nutzung der SAP Software in Weiterbildungsmaßnahmen bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung und kann durch SAP verweigert werden. (4) Jede Nutzung der SAP Software für kommerzielle Zwecke, insbesondere zur Durchführung von Beratungsprojekten, zur Durchführung von Entwicklungsprojekten, zur Durchführung von Schulungen Dritter, eine produktive Nutzung oder auch nur deren Vorbereitung ist unzulässig. Seite 2 von 7

3 (5) Die Hochschule / Schule darf im Rahmen des vorgenannten Nutzungszwecks mit einer unbegrenzten Zahl von Nutzern auf die Installation(en) des UCC zugreifen. Zugriffe von Arbeitsplätzen außerhalb der Hochschule / Schule sind für Dozenten zur Vorbereitung von Lehrveranstaltungen gestattet. Zugriffe von Arbeitsplätzen außerhalb der Hochschule / Schule durch Studierende / Schüler sind ausschließlich während des Zeitraums der Lehrveranstaltungen unter Nutzung von SAP Software, sowie zur Erstellung von wissenschaftlichen Arbeiten gestattet. Die Hochschule / Schule trägt mit der ihr üblichen Sorgfalt dafür Sorge, dass die Zugriffe von externen Arbeitsplätzen durch Studierende / Schüler den Nutzungsbefugnissen dieses Vertrages entsprechen. Dazu sind Studierende / Schüler auf diese Nutzungsbedingungen zu verpflichten. Es liegt in der Verantwortung des jeweiligen Dozenten, sich die Kenntnisnahme von den Studierenden / Schülern schriftlich bestätigen zu lassen. Der Dozent wird der SAP auf Anfrage zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vertragsbedingungen entsprechende Nachweise liefern. (6) Eine Nutzung der SAP Software durch Dritte, zu welchem Zweck auch immer, ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme stellt die Kooperation von Hochschulen / Schulen innerhalb des SAP UA Programms dar, wenn die innerhalb der Kooperation genutzte Software in allen beteiligten Institutionen lizenziert ist. (7) Eine Nutzung der SAP Software durch Dozenten an Hochschulen / Schulen, die nicht Mitglied im SAP UA Programm gemäß Ziff. 4 (4) bis (6) sind, ist ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch SAP UA. Der Antrag ist bei SAP UA in Schriftform einzureichen. Ziff. 3 Eigentumsrechte (1) Der Vertrag gewährt der Hochschule / Schule keinerlei Urheberrechte oder andere Eigentumsrechte, einschließlich Patente oder Know-How an der SAP Software. Ziff. 4 Nutzungsbedingungen / Pflichten der Hochschule / Schule (1) Die Hochschule / Schule wird die SAP Software ausschließlich zu den in Ziff. 2, Abs. (1) genannten Zwecken einsetzen. Die entsprechenden Lehrveranstaltungen dürfen unter steuerunschädlichem Hinweis auf die jeweils eingesetzte SAP Software offiziell in den Lehrplan aufgenommen werden. (2) Die Hochschule / Schule verpflichtet sich ausschließlich die jeweils neueste vom SAP UCC betriebene Version der SAP Software zu nutzen. (3) Die Hochschule / Schule kann im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit auf die SAP und ihre Produkte hinweisen. Auf Materialien und Software der SAP dürfen SAP-Markenzeichen, insbesondere das SAP-Logo, nicht entfernt, verändert oder sonstwie unkenntlich gemacht werden. Die bei Vertragsschluss gültige Markenlizenzvereinbarung der SAP ist einzuhalten. Seite 3 von 7

4 Ziff. 5 Schulungen (4) Die Hochschule / Schule wird zu jeder Zeit in ausreichendem Umfang qualifizierte Ansprechpartner benennen, die über die erforderlichen technischen Kenntnisse verfügen, um die für einen effektiven Einsatz der SAP Software notwendigen Voraussetzungen innerhalb der Hochschule / Schule sicherzustellen (z.b. Installation der SAP GUIs, Verwaltung der Benutzerberechtigungen, Herstellen der Verbindung zum SAP UCC). (5) Die Hochschule / Schule wird zu jeder Zeit und in entsprechender Anzahl qualifizierte Ansprechpartner benennen, die über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse verfügen, um die für einen effektiven Einsatz der SAP Software notwendigen didaktischen Voraussetzungen innerhalb der Hochschule / Schule sicherzustellen (z.b. Erarbeitung von Curricula, Erstellen von Lehrmaterialien, fachliche Betreuung der Studierenden / Schüler, Entgegennahme und Bearbeitung von Problemmeldungen). (6) Nutzungsberechtigt im Rahmen von Lehrveranstaltungen sind ausschließlich Dozenten, die SAP vorab benannt wurden, sowie über eine für den geplanten Lehreinsatz ausreichende Qualifizierung verfügen. (7) Die Hochschule / Schule verpflichtet sich, umgehend mitzuteilen, wenn ein zuvor benannter Dozent die Hochschule / Schule verlässt oder zukünftig keine weiteren Lehrveranstaltungen unter der Nutzung von SAP Software durchführen wird. (8) Zum ordnungsgemäßen Betrieb der SAP Software ist es erforderlich, eine Datenverbindung zwischen dem SAP UCC und der Hochschule / Schule in ausreichender Qualität einzurichten. Die erforderliche Verbindung ist vorher mit dem SAP UCC abzustimmen. (9) Die Hochschule / Schule stellt sicher, dass alle zur Nutzung der SAP Software eingesetzten Dozenten und Studierenden im notwendigen Umfang über den Inhalt dieses Vertrages Kenntnis erlangen. (1) SAP gewährt der Hochschule / Schule für die unter diesem Vertrag bereitgestellte SAP Software geeignete, unterstützende Schulungen für deren festangestellte Mitarbeiter. Der Umfang dieser von SAP allgemein angebotenen Kurse richtet sich nach dem Lehrangebot der Hochschule / Schule und wird jährlich zwischen der Hochschule / Schule und der SAP abgestimmt. Darüber hinausgehende Schulungsbedarfe sind mit SAP zu vereinbaren. Der Besuch von Schulungsangeboten sollte mit ausreichendem Vorlauf zu den geplanten Lehrveranstaltungen erfolgen. Ferner richtet sich das Schulungsangebot nach der Verfügbarkeit von Schulungsplätzen in Schulungszentren der SAP in Deutschland. (2) Die Hochschule / Schule erhält darüber hinaus das Recht, an den von SAP in Zusammenarbeit mit den SAP UCC angebotenen SAP Schulungen teilzunehmen. Die Teilnahme am ersten Tag der Schulung ist für alle Dozenten, die Lehrveranstaltungen unter Einsatz der SAP Software durchführen bzw. die Durchführung entsprechend unterstützen, obligatorisch. Seite 4 von 7

5 Ziff. 6 Vergütung (1) Für die Überlassung der SAP Software und die Nutzung der Installationen des SAP UCC ist keine Vergütung an SAP zu entrichten, sofern die Hochschule / Schule die unter Ziffer 4 genannten Nutzungsbedingungen erfüllt. Ziff. 7 Vereinbarung mit dem SAP UCC (1) Die Einzelheiten in Bezug auf die technischen Voraussetzungen des Zugriffs auf die SAP Software-Installationen des SAP UCC, die organisatorischen Abläufe, die Softwarepflege, Support, Beratung und die Vergütung der Leistungen des SAP UCC werden direkt zwischen Hochschule / Schule und SAP UCC vereinbart. SAP übernimmt keine Verantwortung für die Leistungen des SAP UCC. Ziff. 8 Hardware / Systemsoftware / Datenbank Ziff. 9 Reviews (1) Die Hochschule / Schule stellt sicher, dass lokal für den Zugriff auf die SAP Software ausreichend performante Hardware und geeignete Software installiert ist. (2) Die Nutzung der Datenbanksoftware ist gemäß dieses Vertrages und der jeweiligen Konditionen der Datenbanklieferanten beschränkt. Jede anderweitige Nutzung bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung mit den jeweiligen Datenbankanbietern. (1) Zur Verbesserung der Zusammenarbeit können SAP UA und die Hochschule / Schule gemeinsame Reviews durchführen. Die Reviews sollen der gemeinsamen Evaluierung des Fortschritts der Zusammenarbeit zwischen der Hochschule / Schule und der SAP dienen. Hierzu bereitet die Hochschule / Schule eine Curriculum Übersicht vor, die folgende Angaben enthält: Nutzende Einheiten (Institute / Fachbereiche) der Hochschule / Schule, Dozenten, Lehrveranstaltungen (Titel, Themen und Umfang in Semester- / Wochenstunden), Anzahl der TeilnehmerInnen in den Lehrveranstaltungen. Im Rahmen des Reviews werden die Hochschule / Schule und SAP UA die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit festlegen. Die Hochschule / Schule verpflichtet sich auf Anfrage der SAP mit einem Vorlauf von mindestens 2 Monaten an einem solchen Review teilzunehmen. (2) SAP kann von der Hochschule / Schule die unter Ziff. 9, (1) beschriebene Curriculum Übersicht anfordern. Diese ist dann von der Hochschule / Schule innerhalb von 2 Monaten schriftlich der SAP zu überreichen. (3) Sofern mit den Statuten der Hochschule / Schule vereinbar, werden die SAP und die Hochschule / Schule, auf Anfrage der SAP, gemeinsam eine Bewertung der eingesetzten SAP Software vornehmen. Ziff. 10 Liefertermin, Laufzeit und Kündigung Seite 5 von 7

6 (1) Der Liefertermin ist mit dem zuständigen SAP UCC gesondert zu vereinbaren. (2) Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist zunächst auf 12 Monate befristet. Danach verlängert er sich, wird er von keiner der Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt, um jeweils 12 Monate. Mit Wirksamkeit der Kündigung ist es der Hochschule / Schule nicht gestattet, für das folgende Semester Lehrveranstaltungen oder anderweitige Angebote in Bezug auf die SAP Software anzubieten. Die zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Lehrveranstaltungen und die damit verbundenen Prüfungen dürfen von der Hochschule / Schule zu den Bedingungen dieses Vertrages zu Ende geführt werden. (3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. (4) Dieser Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Kooperationsvereinbarung zwischen SAP und dem mit dem Betrieb der SAP Software betrauten SAP UCC. (5) Dieser Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hochschule / Schule und dem mit dem Betrieb der SAP Software betrauten SAP UCC. (6) Zum Ende des Nutzungsrechtes gibt die Hochschule / Schule alle Lieferungen und Kopien heraus und löscht alle gespeicherten Programme. Ziff. 11 Gewährleistung Ziff. 12 Pflege SAP leistet keine Gewährleistung. In Abänderung von 15 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP AG für die Überlassung von Standard Software erbringt SAP im Rahmen dieses Vertrages keine Pflege. Die Hochschule / Schule erhält Pflegeleistungen über das SAP UCC. Näheres regelt der Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule / Schule und dem SAP UCC. Ziff. 13 Haftung Die Haftung der SAP und der Hochschule ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist hiervon unberührt. Ziff. 14 Geschäftsbedingungen Im Übrigen gelten 1, 4, 8, 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAP AG für die Überlassung von Standard Software und die jeweils gültige Preis- und Konditionenliste. Seite 6 von 7

7 Walldorf, ppa. Dr. Herbert Heitmann SAP Aktiengesellschaft Hochschule / Schule (Titel und Name in Druckschrift) Seite 7 von 7

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen

Mehr

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG Bachelor of Science Zwischen dem Betrieb (Praxisträger) und dem Studierenden wird folgender Studien- und Praxisvertrag zum Bachelor of Science nach dem Studienplan der Berufsakademie

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik 1 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung. 2.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB ) regeln das allgemeine Geschäftsverhältnis

Mehr

Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten

Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung für Lieferanten Obligatorische Vereinbarungen Version 11/2011 Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung - Version 11/2011 Seite 1 von 5 Liefer- und Lagerhaltungsvereinbarung

Mehr

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke

Mehr

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez Wärmeliefervertrag zwischen XXX (nachstehend Kunde genannt) und WEV Spiez AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez (nachstehend WEV Spiez AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von

Mehr

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN FM 0026 F VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN (Infrastrukturnutzungsvertrag) abgeschlossen zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft

Mehr

Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen.

Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen. Servicevertrag zwischen Firma HSS Vermietung & Haustechnik Jens Schnabel Lütt Slurpad 12 26474 Spiekeroog und Objektadresse Name Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Präambel Im Folgenden geben

Mehr

KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG

KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG ZWISCHEN:, Wildbichler Straße 2e, 6341 Ebbs/Österreich, Handelsregister Innsbruck FN 49553y im Folgenden kurz exceet electronics genannt UND: **Firmenname**, Strasse PLZ

Mehr

Vertrag. zwischen. der Universität Hohenheim vertreten durch ihren Rektor 70593 Stuttgart Bundesrepublik Deutschland

Vertrag. zwischen. der Universität Hohenheim vertreten durch ihren Rektor 70593 Stuttgart Bundesrepublik Deutschland 1 Vertrag zwischen der Universität Hohenheim vertreten durch ihren Rektor 70593 Stuttgart Bundesrepublik Deutschland - nachstehend bezeichnet als LIZENZGEBER und und Anschrift des Lizenznehmers - nachstehend

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG 14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter

Mehr

Copyright by it-basixs

Copyright by it-basixs ! ENTWURF EDV Anlagen Wartungsvertrag ENTWURF! 1 Gegenstand des Vertrages zwischen it basixs Mönchstr. 42 18439 Stralsund als Anbieter und der Kunde, Anschrift, PLZ und Ort als Auftraggeber wird folgender

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN STAND: 15.01.2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden

Mehr

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Westerwaldbahn die: Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH Rosenheimer Str. 1 57520 Steinebach-Bindweide nachfolgend WEBA genannt und die:

Mehr

ORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf)

ORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf) ORDAT für die Überlassung von Software (Kauf) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2... 3 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung...

Mehr

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze

Mehr

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez Wärmeliefervertrag zwischen Muster AG (nachstehend Kunde genannt) und BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25 (nachstehend BKW Energie AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Handelskammer Bremen IHK für Bremen und Bremerhaven, geschäftsansässig Am Markt 13 in 28195 Bremen, im Folgenden bezeichnet als "Handelskammer" und im Folgenden bezeichnet

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende

Mehr

Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe

Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe zwischen dem Bielefeld Fertility Center Überörtliche Gemeinschaftspraxis Wertherstr. 266 33619 Bielefeld - im Folgenden Bi-FC einerseits

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Leistungsgegenstand 1.1 Vera Sebold Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG - 1 - GEHEIMHALTUNGSVERTRAG abgeschlossen zwischen RICHER GmbH Grubenstrasse 7a 79576 Weil am Rhein (im Folgenden RICHER genannt) und XXX (im Folgenden XXX genannt) wie folgt: - 2 - INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

Mustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der

Mustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der Mustervertrag Zwischen Betrieb/Fa.... vertreten durch... Adresse... - nachfolgend Auftraggeber genannt - und der Technischen Universität München, vertreten durch ihren Präsidenten, Arcisstraße 21, 80333

Mehr

Fenster-Wartungsvertrag

Fenster-Wartungsvertrag Fenster-Wartungsvertrag Zwischen der Firma Schreinerei Franz Studnicka Vater-Klein-Straße 20 86356 Neusäß Tel. 0821 / 46 66 56 Fax 0821 / 45 18 49 e-mail: info@schreinerei-studnicka.de und wird für die/das

Mehr

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK) Zwischen Strom- und Gasversorgung Versmold GmbH Nordfeldstraße 5 33775 Versmold (nachfolgend Netzbetreiber) und (nachfolgend

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung

Mehr

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden

Mehr

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen

Webdesign & FiBu, Schmiedestr. 21f, 45991 Gelsenkirchen Provider- & Domain-Beschaffungs-Vertrag Zwischen Webdesign & FiBu, Schmiedestr 21f, 45991 Gelsenkirchen im folgenden Anbieter genannt und im folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand Vertrag Anlage 4 zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Klinikum der Universität Regensburg, dieses vertreten durch den Verwaltungsdirektor - nachfolgend als Klinikum bezeichnet - und vertreten

Mehr

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) Seite 1 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer

EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) Seite 1 von 7 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) Seite 1 von 7 Inhaltsangabe Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer inklusive Vertrag über Pflegeleistungen für Standardsoftware*

Mehr

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede Zwischen LAG Roede vertreten durch Gemeinde Moormerland in [Straße, Ort] Theodor-Heuss-Straße

Mehr

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle

Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Vertrag zur Durchführung der ärztlichen Bestandteile der Komplexleistung für die Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle Zur Erbringung der Komplexleistung gemäß Frühförderungsverordnung (FrühV)

Mehr

Mustervertrag. Drittmittelvertrag. 1 Aufgabenstellung und Durchführung

Mustervertrag. Drittmittelvertrag. 1 Aufgabenstellung und Durchführung Mustervertrag Zwischen Betrieb/Fa.... vertreten durch... und der ( ) Universität, vertreten durch ( )... (nachfolgend Auftraggeber) (nachfolgend Universität), wird folgende Vereinbarung geschlossen: Drittmittelvertrag

Mehr

Begleitender Praxisvertrag

Begleitender Praxisvertrag Begleitender Praxisvertrag zwischen Gesellschaft: Einrichtung: AWOSANA Gesellschaft für psychische Gesundheit mbh vertreten durch: in: als begleitende Praxisstelle zur schulischen Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

AGB Private Kinderbetreuung

AGB Private Kinderbetreuung AGB Private Kinderbetreuung 1. Allgemeines Das Angebot der Wertheim Boarding House GmbH (im folgenden 'Wertheim') beinhaltet den Service einer privaten Einrichtung zur Betreuung von Kindern. Betreiber

Mehr

Zuordnungsvereinbarung Strom

Zuordnungsvereinbarung Strom Zuordnungsvereinbarung Strom zwischen Westnetz GmbH Florianstraße 15-21 D-44139 Dortmund - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

Teilnahmebedingungen zum Filmwettbewerb des AOK-Bundesverbandes ( The Dark Side of Sugar )

Teilnahmebedingungen zum Filmwettbewerb des AOK-Bundesverbandes ( The Dark Side of Sugar ) Teilnahmebedingungen zum Filmwettbewerb des AOK-Bundesverbandes ( The Dark Side of Sugar ) durch den/die TeilnehmerIn Sollten Sie nicht allein, sondern im Team am Filmwettbewerb teilnehmen wollen, sind

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erwachsenenbildung beim Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Bundesschulung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erwachsenenbildung beim Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Bundesschulung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erwachsenenbildung beim Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Bundesschulung 1 Geltungsbereich, Änderungen (1) Für die Abhaltung von Kursen im Rahmen der Schulung

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Vertragsbedingungen des Bitkom für die Wartung von Hardware -WH Bitkom-

Vertragsbedingungen des Bitkom für die Wartung von Hardware -WH Bitkom- (WH Bitkom, Version 2.0) Seite 1 A Vertragsgegenstände A 1 Wartungsgegenstand Der Anbieter erbringt die nachfolgend vereinbarten Wartungsleistungen nur für die vereinbarte Hardware (im Folgenden: Wartungsgegenstand)

Mehr

Nutzungsbedingungen. für die Software "B-Wise XA MobileClient" sowie "B-Wise XA SmartClient" der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg.

Nutzungsbedingungen. für die Software B-Wise XA MobileClient sowie B-Wise XA SmartClient der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg. Nutzungsbedingungen für die Software "B-Wise XA MobileClient" sowie "B-Wise XA SmartClient" der BISS GmbH, Marie-Curie-Straße 4, 26129 Oldenburg. 1. Gegenstand der Vereinbarung 1.1 BISS bietet Ihnen die

Mehr

Zentrale Einrichtungen der Universität

Zentrale Einrichtungen der Universität Zentrale Einrichtungen der Universität Universitätsbibliothek Universitätsverlag Telefon: Fax: E-Mail: Internet: +49 371 531-31282 +49 371 531-800035 uni-verlag@bibliothek.tu-chemnitz.de https://www.tu-chemnitz.de/ub/univerlag

Mehr

Satzung. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v.

Satzung. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.5.2011 1 1 Name und Sitz I. Der Verein führt den Namen Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v. kurz

Mehr

Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren (Zutrittskontrolle),

Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren (Zutrittskontrolle), 1. Pflichten von.. (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 3. Aktualisierung 2010 (30. Juli 2010) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation

Mehr

Vereinbarung. (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer) im Lande Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Dezember 2011

Vereinbarung. (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer) im Lande Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Dezember 2011 Seite 1 von 5, Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende (Lehrlinge) für das Metallbauerhandwerk, Feinwerkmechanikerhandwerk

Mehr

PharmNet.Bund Ergebnisberichte zu Klinischen Prüfungen

PharmNet.Bund Ergebnisberichte zu Klinischen Prüfungen PharmNet.Bund Ergebnisberichte zu Klinischen Prüfungen Dr. Christine Haas DIMDI Nutzertreffen am 7. November 2013 Rechtliche Grundlage Arzneimittelgesetz 42b Veröffentlichung der Ergebnisse klinischer

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Neitzel Werbeagentur GbR Inhaber: Jessica und Sabrina Neitzel Hansstraße 17 68519 Viernheim Tel.: 06204-980 305 9 Mail.: hallo@neitzel-werbeagentur.com web.: www.neitzel-werbeagentur..com

Mehr

AGB. 1. Vertragsparteien

AGB. 1. Vertragsparteien AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Rohrer & Vogt Marketing AG, Föhrenweg 18, FL-9496 Balzers ( RVM ) und den Fahrzeughaltern. 1. Vertragsparteien RVM

Mehr

Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts Elsenheimerstraße 39, 80687 München - vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes - (nachstehend

Mehr

Arbeitsvermittlungsvertrag

Arbeitsvermittlungsvertrag Arbeitsvermittlungsvertrag Für die Arbeitsvermittler Zwischen Rekrutier Service Deutschland Inhaber: Marco Westenberger Tiburtiusstrasse 13, D-12524 Berlin (im Folgenden: Arbeitsvermittler) als Arbeitsvermittler

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung

Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Seite 1 von 5 Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung Zwischen der BIGGE ENERGIE GmbH & Co. KG, In der Stesse 14, 57439 Attendorn BDEW-Codenummer: 9907693000002 (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die den Durchführungsstellen der ersten Säule bereitgestellte Software und Anwendungen der ZAS

Allgemeine Nutzungsbedingungen für die den Durchführungsstellen der ersten Säule bereitgestellte Software und Anwendungen der ZAS Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Zentrale Ausgleichsstelle ZAS Allgemeine Nutzungsbedingungen für die den Durchführungsstellen der ersten Säule bereitgestellte Software und Gültig ab 1. September

Mehr

Nutzungsvereinbarung CGM LIFE Key und CGM LIFE Konto der CompuGroup Medical Deutschland AG

Nutzungsvereinbarung CGM LIFE Key und CGM LIFE Konto der CompuGroup Medical Deutschland AG Nutzungsvereinbarung CGM LIFE Key und CGM LIFE Konto der CompuGroup Medical Deutschland AG Stand: November 2015 Präambel Der CGM LIFE Key (nachfolgend bezeichnet als LIFE Key ) und das CGM LIFE Konto (nachfolgend

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ZF Friedrichshafen AG, Graf-von-Soden-Platz 1, 88046 Friedrichshafen, Deutschland und - nachfolgend ZF genannt - - nachfolgend genannt - Seite 2 von 5 Präambel ZF ist

Mehr

Anlage A. Projektphasen und Aufgabenbeschreibung. zum Rahmenvertrag. über die Bereitstellung von NGA-Wholesale Produkten

Anlage A. Projektphasen und Aufgabenbeschreibung. zum Rahmenvertrag. über die Bereitstellung von NGA-Wholesale Produkten Anlage A Projektphasen und Aufgabenbeschreibung zum Rahmenvertrag über die Bereitstellung von NGA-Wholesale Produkten 1 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Projektplanung... 3 3 Projektphasen und Aktivitäten...

Mehr

An der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nachfolgend FSU genannt, werden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet

An der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nachfolgend FSU genannt, werden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet VERTRAG über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena Fürstengraben 1 07743 Jena vertreten durch den Kanzler der FSU, Herrn Dr. K. Bartholmé durchführende

Mehr

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden.

1. Vertragsumfang 1.1 TMG verkauft diejenigen Produkte an den Kunden, die in einem Einzelvertrag zwischen TMG und dem Kunden vereinbart wurden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Verkauf - (im Folgenden "AGB Verkauf" genannt) gelten für den Verkauf von Produkten, einschließlich aber nicht beschränkt auf jegliche Art von Geräten, Hardware

Mehr

Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA)

Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA) 1 Gesetz über die Rechtsstellung und die Finanzierung der Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt (Fraktionsgesetz Sachsen-Anhalt FraktG LSA) Vom 5. November 1992 (GVBl. LSA S. 768), zuletzt geändert

Mehr

Vertragsbedingungen des BITKOM für die Pflege von Standardsoftware - VPS BITKOM -

Vertragsbedingungen des BITKOM für die Pflege von Standardsoftware - VPS BITKOM - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.v. - BITKOM - empfiehlt seinen Mitgliedern die Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für Geschäfte,

Mehr

2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen

2d Consulting Services d Angelo Personalberatung. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2d Consulting Services d Angelo Personalberatung Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 2d Consulting Services d Angelo Personalberatung erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fach- und Führungskräfte,

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kooperationsvereinbarung zwischen der Firmenname vertreten durch den Geschäftsführer XXXX, Straße, PLZ Ort und der Otto-von von-guericke Guericke-Universität Magdeburg vertreten durch den Prorektor für

Mehr

- Assistentenrichtlinie -

- Assistentenrichtlinie - Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -

Mehr

Studienvertrag. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1

Studienvertrag. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1 Studienvertrag Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1 Name Vorname ggf. Geburtsname Staatsangehörigkeit geboren am in Straße

Mehr

National Aerospace NDT Board NANDTB-GERMANY

National Aerospace NDT Board NANDTB-GERMANY National Aerospace NDT Board NANDTB-GERMANY Prüfungsordnung für Arbeitgeber welche ZfP Wiederholungsprüfungen durchführen / Examination Regulations for Employers performing Subsequent Examination October

Mehr

Vertrag über die Pflege von Standardsoftware

Vertrag über die Pflege von Standardsoftware EVB-IT Pflegevertrag S Seite 1 von 9 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer Vertrag über die Pflege von Standardsoftware Zwischen - im Folgenden Auftraggeber genannt -

Mehr

Vertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen

Vertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen Stand: 23.01.2015 Vertrag zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen - dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Berlin - dem Bundesverband

Mehr

Prüfungsordnung Fachkraft für Arbeitssicherheit

Prüfungsordnung Fachkraft für Arbeitssicherheit Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich, Grundsätze (1) Die Prüfungsordnung gilt für alle Personen, die an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen. (2) Die Prüfungsordnung wird dem Teilnehmer

Mehr

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V)

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vertreten durch den Vorstand (nachstehend KV

Mehr

Weidevertrag. Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Weidevertrag. Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... abgeschlossen zwischen (- Einsteller/in -) Weidevertrag Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... und (- Weideinhaber/in -) Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:...

Mehr

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen

über die Programmierte ärztliche Schulung und Betreuung von Versicherten mit Diabetes mellitus Typ 1 zwischen Überleitungsvereinbarung bis zum Abschluss eines Vertrages über ein Strukturiertes Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm) nach 137 f SGB V für Typ 1 Diabetes über die Programmierte ärztliche

Mehr

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen

Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Wartung und Pflege von IT-Systemen zwischen Zahnarztpraxis und - Auftraggeber - Präambel - Auftragnehmer - Zwischen den Parteien besteht ein Vertragsverhältnis über die

Mehr

Abschrift. 1 Geltungsbereich

Abschrift. 1 Geltungsbereich Verordnung des DDR-Ministerrates zur Regelung von Fragen der Familienzusammenführung und der Eheschließung zwischen Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und Ausländern vom 15. September 1983 Abschrift

Mehr

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem

Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden

Mehr

Listennummer, falls bereits eine Eintragung besteht: Angaben zur Gesellschaft

Listennummer, falls bereits eine Eintragung besteht: Angaben zur Gesellschaft ANTRAG Eingegangen: Ich beantrage die Eintragung folgender Gesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis nach Art. 8 ff. BauKaG: (Anträge von Gesellschaften auf Eintragung in die Stadtplanerliste sind an

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen

Mehr

Promotionsvereinbarung

Promotionsvereinbarung Promotionsvereinbarung Präambel Die Doktorandin bzw. der Doktorand und ihre/seine Betreuer/in in ihrer/seiner Funktion als Mitglied der Universität schließen eine Promotionsvereinbarung ab, um das Betreuungsverhältnis

Mehr

Entwicklungsauftrag / Entwicklungsvertrag

Entwicklungsauftrag / Entwicklungsvertrag Entwicklungsauftrag / Entwicklungsvertrag Zwischen Betrieb/Firma... vertreten durch... (im Folgenden Auftraggeber) und der Octopus Fluids GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 14, 01067 Dresden (im Folgenden Auftragnehmerin)

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen (1) Homag Group AG, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch, vertreten durch den Vorstand, und - nachfolgend "Organträgerin" genannt - (2) Brandt Kantentechnik

Mehr

1.7. Gewinner: Der Teilnehmer, der den Preis in Übereinstimmung mit Artikel 3.1 gewinnt.

1.7. Gewinner: Der Teilnehmer, der den Preis in Übereinstimmung mit Artikel 3.1 gewinnt. DEUTSCHLAND Bridgestone Internetbefragung Teilnahmebedingungen Die vorliegenden Bedingungen gelten für Ihre Teilnahme an der Bridgestone Internetbefragung. Mehr über die Internetbefragung erfahren Sie

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD.

Inhaltsverzeichnis. Studienordnung für den Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.) an der Mediadesign Hochschule (MD. Gemäß 8 Abs. 2 Satz 3 der Grundordnung der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik in der Fassung vom 12. August 2014 erlässt der Akademische Senat die folgende Studienordnung für den konsekutiven

Mehr

Datennutzungsvertrag Nr.../2010

Datennutzungsvertrag Nr.../2010 Datennutzungsvertrag Nr.../2010 Zwischen dem und Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), vertreten durch den Präsidenten, Dr.-Ing. Klaus Freytag Inselstraße 26 03046 Cottbus -

Mehr

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und. Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Dr. Bock Coaching Akademie, Dr. Petra Bock, (nachfolgend

Mehr

Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v.

Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. Ehrenordnung der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald -1- Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf i. Wald e.v. Ordnung der Kinderfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf

Mehr

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in)

Betreuungsvertrag. Zwischen. vertreten durch: als Bevollmächtigte(r) oder gesetzliche(r) Betreuer(in) Betreuungsvertrag über ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) im Sinne der 53,54 SGB XII i.v.m. 55 SGB IX Zwischen Name: Anschrift: geboren am: vertreten durch:

Mehr

N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g

N u t z u n g s v e r e i n b a r u n g Seite 1 von 3 zwischen al bohn Fenster-Systeme GmbH, In der Au 16, 74889 Sinsheim - al bohn - und Firmenname Straße, Hausnr. PLZ - Kunde - Ort 1. al bohn überträgt dem Kunden das Nutzungsrecht an dem al

Mehr

PFLEGE / BETREUUNGS - VERTRAG

PFLEGE / BETREUUNGS - VERTRAG PFLEGE / BETREUUNGS - VERTRAG Zwischen dem Pflegedienst der Avita GmbH Pflege und Gesundheit, im folgenden - Leistungserbringer - genannt und Frau / Herrn Anschrift: Tel. Nr.: Geburtsdatum: Kranken/Pflegekasse,

Mehr

Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene.

Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene. Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene nach 53 SGB XII Stand: Oktober 2009 1 Inhaltsverzeichnis 1. VERGÜTUNG...3 2. ABRECHNUNG...4

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen Staiger GmbH & Co. KG Johannes-Bieg-Straße 8 74391 Erligheim und nachstehend gemeinsam die Vertragsparteien und jede einzeln eine Vertragspartei Präambel Die Vertragsparteien

Mehr

Hinterlegungsvereinbarung

Hinterlegungsvereinbarung Hinterlegungsvereinbarung Zwischen Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart im folgenden Kunde genannt und im folgenden Hinterleger genannt 1 Hinterlegungsgegenstand 1. Der Hinterleger

Mehr

Österreichische Fassung Entwurf 1. Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0

Österreichische Fassung Entwurf 1. Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0 Österreichische Fassung Entwurf 1 Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0 CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES

Mehr

Allgemeine Lizenzbedingung für die Nutzung gewerblicher Schutz- und Namensrechte der Hochschule Niederrhein

Allgemeine Lizenzbedingung für die Nutzung gewerblicher Schutz- und Namensrechte der Hochschule Niederrhein Allgemeine Lizenzbedingung für die Nutzung gewerblicher Schutz- und Namensrechte der Hochschule Niederrhein I. Vertragsgegenstand Die HN erteilt dem LN das unentgeltliche, nicht ausschließliche und nicht

Mehr