Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Glasbautechnik vom 29.05.



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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin Fachrichtung Glasbautechnik vom 29.05.2007 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Körperliche Aspekte in der Ausbildung Psychische Aspekte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Körperliche Eignungsvoraussetzungen Körperliche Eignungsrisiken Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Techniker/in - Fachrichtung Glasbautechnik ist eine landesrechtlich geregelte schulische Fortbildung an Fachschulen. Ausbildungsinhalte Während der Technikerausbildung in der Fachrichtung Glasbautechnik stehen zum Beispiel folgende Fächer auf dem Stundenplan: Pflichtfächer: Glastechnologie Statik und Festigkeitslehre Holz-, Kunststoff- und Metalltechnologie Entwurf und Gestaltung Arbeitsvorbereitung und Kalkulation Betriebswirtschaftslehre Mathematik Physik Chemie Technisches Zeichnen Datenverarbeitung Fertigungstechnische Übungen Verdingung und Abrechnung Wirtschafts- und Sozialkunde

Wahlfächer: Berufs- und Arbeitspädagogik Während der gesamten Ausbildung werden auch folgende allgemeine, fachrichtungsübergreifende Fächer unterrichtet: Deutsch, Englisch Wirtschafts-, Sozial- und Rechtskunde Rechtsgrundlagen: Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Glasbautechnik werden an Fachschulen ausgebildet. Der überwiegend theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt, daneben erfolgen praktische Übungen (zum Beispiel Laboruntersuchungen, Projektarbeiten, Exkursionen). Ausbildungsstätten Fachschulen Technikerschulen Ausbildungs-/Lernorte Unterrichtsräume (Klassenzimmer) Räume für Fachpraxis (zum Beispiel Labor) Ausbildungssituation/-bedingungen Die Technikerausbildung in der Fachrichtung Glasbautechnik erfolgt in Vollzeitform. An den Technikerschulen überwiegt theoretischer Unterricht im Klassenverband, ergänzt durch eine praktische Ausbildung, zum Beispiel bei Laborübungen, durch technologische Praktika oder Betriebsbegehungen. Bei den Schülern und Schülerinnen einer Technikerschule handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand. Je nachdem, wie weit die Ausbildung bzw. die Schulzeit zurückliegt, ist die notwendige Wiedereinordnung in das Schulsystem nicht immer einfach. Während der Ausbildung muss damit gerechnet werden, dass Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch sind. Im Einzelfall kommt es neben der eigentlichen Ausbildungsbelastung auch zu psychischen Belastungen, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld und durch finanzielle Probleme. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die "Arbeitszeit" während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag). Dazu kommen Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung (auch abends und an Wochenenden). Neben Hausaufgaben können ausbildungsbegleitende Teilprüfungen den Zeitaufwand erhöhen. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen Arbeitsmittel erforderlich. Die im praktischen Unterricht in der Technikerschule eingesetzten Arbeitsgegenstände und -mittel, wie EDV-Anlagen und CNC-gesteuerte Oberfräse entsprechen teilweise denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung In der Ausbildung an der Technikerfachschule arbeiten die Technikerschüler/innen mit anderen Kursteilnehmern/-teilnehmerinnen und den Lehrkräften zusammen. Interne Kontakte bestehen vor allem zum Verwaltungspersonal der Bildungseinrichtung. Während der unterrichtsbegleitenden Praktika erledigen die angehenden Techniker/innen Aufgaben unter Anleitung von erfahrenen Meistern und Meisterinnen oder von Glasbautechnikern/-technikerinnen. Körperliche Aspekte in der Ausbildung Ausbildung in Unterrichtsräumen, schuleigenen Werkräumen und Labors

Psychische Aspekte in der Ausbildung Lernmotivierter, aufstiegsorientierter Personenkreis mit unterschiedlichem Kenntnisstand (unterschiedliche Zugangsberufe und Allgemeinbildungsabschlüsse) Neben der eigentlichen Ausbildungsbelastung im Einzelfall auch psychische Belastungen durch Trennung von der Familie, durch finanzielle Probleme Finanzielle Aspekte Die Technikerausbildung in der Fachrichtung Glasbautechnik ist eine schulische Ausbildung an Fachschulen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. An staatlichen Schulen besteht Schulgeld- und zum Teil Lernmittelfreiheit. Es fallen Kosten für Arbeitsmaterialien, Lernmittel und Exkursionen an. Außerdem können Ausgaben für auswärtige Unterbringung und Verpflegung entstehen. Die Höhe dieser Kosten kann bei der Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsvergütung Die Ausbildung zum staatlich geprüften Glasbautechniker/zur staatlich geprüften Glasbautechnikerin ist eine schulische Ausbildung an Fachschulen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ausbildungskosten Ausbildungskosten Während einer Ausbildung an einer staatlichen Fachschule können für die Auszubildenden folgende Kosten entstehen: Kosten für Lernmittel und Fachliteratur Kosten für Arbeitsmaterialien Kosten für Exkursionen Die Höhe dieser Kosten kann bei der Schule erfragt werden. Angaben dazu können auch der Datenbank KURSNET entnommen werden. Weiterhin können für die Auszubildenden noch Kosten für die Fahrt zur Fachschule, für Arbeitskleidung oder eine auswärtige Unterbringung anfallen, die sich in ihrer Höhe nach dem konkreten Einzelfall richten. Förderungsmöglichkeiten Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 2 Jahre im Vollzeitunterricht. Verlängerungen Bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann diese in der Regel einmal wiederholt werden. Eine Wiederholung von Schuljahrgängen bei Nichtversetzung ist einmal möglich. In den meisten Schulordnungen sind Ausnahmegenehmigungen in besonderen Fällen vorgesehen, ebenso Beurlaubung während der Ausbildung in dringenden Ausnahmefällen auf Antrag (zum Beispiel bei Mutterschaft). Die Entscheidung trifft jeweils die Schulleitung bzw. die Schulaufsichtsbehörde. In Bayern ist eine Höchstausbildungsdauer festgelegt: 4 Jahre bei Vollzeit-, 8 Jahre bei Teilzeitunterricht, jeweils einschließlich möglicher Unterbrechungen. Nach der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz kann die zur Aufnahme der Fachschulausbildung notwendige vorherige Berufstätigkeit auch während der Fachschulausbildung abgeleistet werden, zum Beispiel in Form eines gelenkten Praktikums. Fachschulausbildungen in Vollzeitform, die eine solche Möglichkeit vorsehen, dauern dann entsprechend länger. Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an einer Fachschule durchgeführt. In die Ausbildung sind auch fachpraktische Abschnitte integriert. Die Ausbildung ist nur in Vollzeitform möglich. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildung in ihren Schul- bzw.

Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Die Ausbildung in der Fachrichtung Glasbautechnik wird derzeit nur an der Fachschule für Glasbautechnik in Vilshofen (Bayern) angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsaufbau Beispiel für den Stundenplan einer Technikerausbildung der Fachrichtung Glasbautechnik in Vollzeit: Stundentafel Fächer Wochenstunden 1. Jahr Wochenstunden 2. Jahr Pflichtfächer Mathematik 5 - Physik 3 - Chemie 2 - Glastechnologie 5 4 Statik und Festigkeitslehre 2 2 Holztechnologie 2 2 Kunststofftechnologie 2 2 Metalltechnologie 2 2 Konstruktion 2 3 Entwurf und Gestaltung - 4 Datenverarbeitung 2 - Fertigungstechnische Übungen 4 4 Betriebswirtschaft - 3 Arbeitsvorbereitung und Kalkulation - 3 Verdingung und Abrechnung - 2 Wirtschafts- und Sozialkunde 2 - Betriebspsychologie - 2 Deutsch 2 - Englisch 2 2 Summe 37 35 Wahlfächer

Mathematik (Zusatzfach für die Fachhochschulreife) - 2 Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen und in Bayern gemäß der Schulordnung für zweijährige Fachschulen durchgeführt. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und, soweit erforderlich, einem mündlichen Teil. Die Fächer des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung sind: Glastechnologie Statik und Festigkeitslehre Holztechnologie Metalltechnologie Entwurf und Gestaltung Betriebswirtschaft Die Gesamtdauer der Prüfung soll mindestens neun Zeitstunden betragen. Eine der schriftlichen Prüfungsarbeiten kann durch eine schriftliche Facharbeit mit anschließendem Kolloquium ersetzt werden. Erwerb von Zusatzqualifikationen In Bayern wird die Fachhochschulreife mit dem Abschluss Techniker/in - Glasbautechnik und einer Zusatzprüfung erworben. Es besteht die Möglichkeit, durch Zusatzkurse die Meisterprüfung, die Ausbildereignung und REFA-Scheine zu erlangen. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gelten in Bayern die Bestimmungen der Fachschulordnung. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Glasbautechniker/Staatlich geprüfte Glasbautechnikerin. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf - einschließlich des Berufsschulabschlusses - sowie entsprechende Berufspraxis. Schulische Mindestvoraussetzung ist der Hauptschulabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich In Bayern wird nach der Fachschulordnung vorausgesetzt: Der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Schulabschluss

Berufliche Vorbildung - rechtlich In Bayern wird nach der Fachschulordnung vorausgesetzt: Die Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder nach Länderrecht anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr oder Die Abschlussprüfung in einer einschlägigen Ausbildung zum/zur staatlich geprüften technischen oder kaufmännischen Assistenten/Assistentin und eine spätere einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr oder Eine einschlägige Berufstätigkeit von 7 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Hinweis für (ehemalige) Bundeswehrangehörige: Als einschlägige Berufstätigkeit im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gilt für Soldaten/Soldatinnen auf Zeit, für Berufssoldaten/-soldatinnen sowie für Wehrpflichtige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine entsprechende Tätigkeit - einschließlich der hierzu erforderlichen Ausbildungszeit - bei der Bundeswehr (gemeinsame Liste des Bundesministers der Verteidigung und der Kultusministerkonferenz über die "Zuordnung von Tätigkeiten in der Bundeswehr zu Zugangsberufen für Fachschulen"). Der Nachweis über die in der Bundeswehr erbrachte einschlägige Berufstätigkeit und ihre Dauer wird durch eine vom zuständigen Kreiswehrersatzamt ausgestellte Bescheinigung geführt. In der Praxis werden auch vergleichbare Berufe der ehemaligen DDR als Zugangsberufe anerkannt. Berufliche Vorbildung - praktiziert Einschlägige Zugangsberufe sind zum Beispiel in Bayern: Glaser/in Fenster- und Glasfassadenbau Glaser/in Verglasung und Glasbau Holzmechaniker/in Konstruktionsmechaniker/in Metallbauer/in - Konstruktionstechnik Rollladen- und Jalousienbauer/in Tischler/in In der Praxis werden auch vergleichbare Berufe der ehemaligen DDR als Zugangsberufe anerkannt. In Bayern etwa gilt das für folgende Berufe: Bleiglaser/in Glaser/in Ausbaufacharbeiter/in, soweit Erfahrungen im Glas- oder Rahmenbau vorliegen Tischler/in (Spezialisierungsrichtung Rahmenbauer/in) Bautischler/in Beizer/in und Polierer/in Facharbeiter/in für Anlagentechnik Facharbeiter/in für Holztechnik Holzfacharbeiter/in Rollladen- und Jalousiemacher/in Schlosser/in Stahlbauer/in Tischler/in Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Wenn die Aufnahmekapazität der Fachschule kleiner als die Zahl der Bewerbungen ist, findet ein Auswahlverfahren nach folgenden Kriterien statt:

Eignungskriterien, wie schulische Leistungen, Noten Dauer der Berufstätigkeit Persönliches Gespräch In der Reihenfolge der Anmeldung Dem Aufnahmeantrag bzw. den Bewerbungsunterlagen sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen: Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Beschreibung des Bildungsweges Lichtbilder Bescheinigung über Schulabschluss (beglaubigte Kopie vom Schulabschlusszeugnis), Abschlusszeugnis der Berufsschule (beglaubigte Kopie) Bescheinigung über die geforderte einschlägige praktische Tätigkeit nach der Berufsausbildung Facharbeiter- bzw. Gesellen- oder Gehilfenbrief in beglaubigter Fotokopie Bei Ausländern/Ausländerinnen: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse Perspektiven nach der Ausbildung Glasbautechniker und Glasbautechnikerinnen arbeiten nach Abschluss ihrer Fachschulausbildung in erster Linie in industriellen und handwerklichen Betrieben im Bereich Glasbau. Sie spezialisieren sich häufig auf bestimmte Teilgebiete, zum Beispiel Konstruktion, Fertigungsplanung, Arbeitsstudien, Betriebswirtschaft, Organisation, Management, Arbeitsvorbereitung, Qualitätssicherung, Vertrieb, Verkauf oder Materialdisposition. Ein Wechsel zwischen diesen einzelnen Tätigkeiten ist aufgrund ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung möglich. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung ist die berufliche Bildung für staatlich geprüfte Glasbautechniker und Glasbautechnikerinnen jedoch noch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Beispielsweise Weiterentwicklungen in der Wärmedämmung, aber auch neue Glasverarbeitungsmöglichkeiten erfordern von Glasbautechnikern/-technikerinnen, dass sie sich über die aktuellen technischen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird also auch mit dem Fortbildungsabschluss nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich aber nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar, das neue Kenntnisse zu Themen wie Bauglas, Klebetechnik, Ganzverglasungen, Fensterbau oder EDV im Bauwesen vermittelt: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Daneben bietet sich ihnen z.b. die Möglichkeit der Fortbildung zum Technischen Betriebswirt/zur Technischen Betriebswirtin. Für Glasbautechniker/innen mit Hochschulzugangsberechtigung kommen beispielsweise Studiengänge wie Architektur oder Innenarchitektur in Frage. Sie können sich aber auch selbstständig machen und einen Fertigungs-, Dienstleistungs- oder Handelsbetrieb auf ihrem Fachgebiet gründen. Darüber hinaus können sich Techniker und Technikerinnen der Glasbautechnik mit einem Betrieb als Glaser/in selbstständig machen. Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Voraussetzung ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung. Künftige Betriebsinhaber/innen oder deren angestellte Betriebsleiter/innen müssen eine der genannten Voraussetzungen erfüllen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Glasbautechniker/in nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Glasbautechniker/in gibt es Alternativen in den Bereichen: Glasbau, Glasgestaltung Bautechnik Gemeinsamkeiten der Berufe aus diesen Bereichen finden sich zum einen in Tätigkeiten in der Planung, Leitung und Überwachung von Bauvorhaben, zum anderen darin, auf der Basis des bereits erlernten Ausbildungsberufes durch eine Weiterqualifizierung bessere Möglichkeiten eines beruflichen Aufstiegs zu haben. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Glasbautechniker/in auf: Bereich Glasbau, Glasgestaltung Die fachtheoretischen Ausbildungsinhalte des Glasbautechnikers bzw. der Glasbautechnikerin sowie der hier genannten Berufe sind zum Teil identisch. Sie sind jeweils in der Planung, Vorbereitung und Ausführung von Arbeiten im Bereich Glasbau tätig. In der Planung führen sie unter anderem die zeichnerische Darstellung von Entwürfen aus und kalkulieren Kosten oder Angebote. Hier wie dort ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einschlägige Berufspraxis vorausgesetzt, zum Beispiel als Glaser/in. Alternativberufe: Glasermeister/in in BERUFENET Gestalter/in - Glas in BERUFENET Bereich Bautechnik Auf bautechnischem Gebiet ergeben sich für Glasbautechniker bzw. Glasbautechnikerinnen sowie den hier genannten Berufen gleiche bzw. ähnliche Ausbildungs- und Tätigkeitsinhalte. Gemeinsam sind Aufgaben in Planung, Entwurf sowie in Arbeitsvorbereitung und Abrechnung der Bauleistungen. Sie besitzen Kenntnisse im technischen Zeichnen mit CAD. Einschlägige Berufsausbildung und Berufspraxis (z.b. als Rollladen- und Jalousiebauer/in, Metallbauer/in - Fachrichtung Konstruktionstechnik oder Konstruktionsmechaniker/in) werden jedoch vorausgesetzt. Alternativberufe:

Techniker/in - Bautechnik in BERUFENET Techniker/in - Bautechnik (Hochbau) in BERUFENET Techniker/in - Bautechnik (Baubetrieb) in BERUFENET Interessen Förderlich: Keine Abweichung zu B Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur (Lehrbücher) Neigung zu ausschließlich praktisch-handwerklicher Tätigkeit Abneigung gegen Arbeit in Werkhallen, gegen Lärm, Staub, Schmutzarbeit Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit (Fachschulausbildung) Bereitschaft und Fähigkeit, sich wieder auf eine Lernsituation einzustellen Planvolle, systematische Arbeitsweise Zuverlässigkeit, Befähigung zu selbstständigem Arbeiten (weitgehend selbstständige Aufgabenerledigung) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (z.b. Qualitätsprüfungen) Ausreichende neurovegetative Belastbarkeit (Anlagenüberwachung, Arbeit unter Zeitdruck, Maschinenlärm, Störfälle) Fähigkeiten Keine Abweichung zu B Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliche Ergebnisse (je nach Anspruchsniveau des Vorberufes) in den theoretischen Fächern der Abschlussprüfung (Vorberuf) Ausreichende Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck Förderlich: Englischkenntnisse (Lesefertigkeit z.b. zum Verständnis englischsprachiger Bedienungsanleitungen) Kenntnisse in der Datenverarbeitung Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Ergebnisse in den theoretischen Fächern der Abschlussprüfung (je nach Anspruchsniveau des Vorberufs), insbesondere in Mathematik, Physik und Chemie Mindestausprägungsgrad: gut

Sicherheit in Rechtschreibung, Satzbau und Ausdruck (z.b. Berichte und Protokolle) Mindestausprägungsgrad: ausreichend Förderlich: Englischkenntnisse (Lesefertigkeit zum Verständnis englischsprachiger Bedienungsanleitungen) Kenntnisse und Fertigkeiten im Technischen Zeichnen Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik Körperliche Eignungsvoraussetzungen Keine Abweichung zu B Körperliche Eignungsrisiken Keine Abweichung zu B Gesetze/Regelungen Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Dies gilt nur für Bundesland Bayern: Schulordnung für zweijährige Fachschulen (Fachschulordnung - FSO) vom 06.09.1985 (Bay.GVBl. S. 555, ber. S. 662), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.06.2001 (Bay.GVBl. S. 341) Fundstelle: 1985 (Bay.GVBl. S. 555, ber. S. 662), 1988 (Bay.GVBl. S. 310), 1991 (Bay.GVBl. S. 262, ber. S. 364), 1993 (Bay.GVBl. S. 572), 1994 (Bay.GVBl. 1995 S. 18), 2000 (Bay.GVBl. S. 567), 2001 (Bay.GVBl. S. 341) Volltext (pdf, 4269kB) Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Auf eine gemeinsame Struktur der länderspezifisch geregelten Techniker-Bildungsgänge einigte sich die Konferenz der Kultusminister in der Rahmenvereinbarung für die Ausbildung von Technikern und Technikerinnen. Diese Rahmenvereinbarung wurde 1980 erstmals überarbeitet und in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts mehrfach erneuert. Die Anforderungen an die Fachkräfte steigen ständig, denn ihre Aufgabe ist es, die neuesten Techniken anwendungsorientiert in die Praxis umzusetzen. Um dies leisten zu können, bedarf es einer stetigen beruflichen Weiterbildung, die kontinuierlich an die Entwicklungen angepasst werden muss. Diesem Umstand trägt die Neufassung der Rahmenvereinbarung über Fachschulen vom 7. November 2002 Rechnung. Sie ist zwar kein unmittelbar geltendes Recht; die einzelnen Bundesländer regeln ihre Ausbildungen für Techniker/innen jedoch auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung. Die Glasbautechnik entwickelte sich als neue Fachrichtung, die erst in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts in die Rahmenvereinbarung aufgenommen wurde.