Der Binnenschifffahrtsweg Elbe Weser. Informationen zum bremischen Teil des Binnenschifffahrtsweges Elbe Weser



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Transkript:

1 Der Binnenschifffahrtsweg Elbe Weser Informationen zum bremischen Teil des Binnenschifffahrtsweges Elbe Weser A. Allgemeines Der Elbe-Weser-Schifffahrtsweg verbindet die Elbe bei Otterndorf über den Hadelner Kanal, den Bederkesa-Geeste-Kanal und die Geeste mit der Weser bei Bremerhaven. Es ist ein Gewässer Erster Ordnung. Der Schifffahrtsweg verläuft von Otterndorf bis zur Schiffdorfer Stauschleuse auf niedersächsischem Gebiet von dort bis zur Weser auf bremischem Gebiet. Ab etwa 1 km westlich der Schiffdorfer Stauschleuse verläuft die Landesgrenze Bremen-Niedersachsen nach Osten parallel zum Nordufer der Geeste um an der Stauschleuse die Geeste zu queren. Daten des Schifffahrtsweges Gesamtlänge von Otterndorf bis Bremerhaven: 62,0 km Davon Verlauf auf bremischem Gebiet 8,7 km Maximale Schiffslänge 33,5 m Maimale Schiffsbreite 5,0 m Maximaler Tiefgang 1,5 m (Wassertiefe nicht garantiert, da schwankend bzw. tideabhängig) Maximale Fahrgeschwindigkeit 8 km/std. Lichte Durchfahrtshöhe 2,7 m bei normalem Wasserstand 3 Schleusen: Otterndorf; Bederkesa-Lintig und Bremerhaven Betrieb und Unterhaltung In Niedersachsen: Nieders. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Harsefelder Straße 2 21680 Stade Tel:. 04741/601-1 Bremer Gebiet: bremenports GmbH & Co. KG Elbinger Platz 1 27570 Bremerhaven Tel.: 0471/309 01-0 B. Informationen zum bremischen Teil des Binnenschifffahrtsweges Elbe Weser 1. Rechtsvorschriften Polizeiverordnung über den Verkehr auf dem Binnenschifffahrtsweg Elbe- Weser (für den Bereich des Landes Bremen) Danach gilt der Erste Teil der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für diesen Bereich. Die Aufgaben der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde nach dieser Verordnung wurden dem Hansestadt Bremischen Hafenamt übertragen. Das HBH ist somit für den bremischen Teil der Geeste verkehrssicherungspflichtig. Verordnung über das Baden in den natürlichen fließenden Gewässern in Bremerhaven Erlaubt das Baden in der Geeste von der Landesgrenze bis 100 m vor dem Tidesperrwerk 1

2 2. Zuständigkeiten / Aufgabenwahrnehmung 2.1 Hansestadt Bremisches Hafenamt: a) Verkehrssicherungspflichtig bis zur mittleren Tiden-Hochwasserlinie im Tidenbereich; sonst die Uferlinie bei normalen Wasserstand = - 0,60 m NN Hafenmeister vom Dienst: Tel.: 0471 596 13416 b) Wasserrechtliche Genehmigungen: c) Ausnahmegenehmigungen (max. Schiffsgröße, Tiefgänge) 2.2 bremenports: a) Schließen des Sturmflutsperrwerkes / Hochwasserschutz b) Bedienung des Tidesperrwerkes und der Schleuse Tel.: 0471 / 21678 c) Brückenöffnungen oder Drehungen d) Unterhalt der Schifffahrtssignale, Brückensignale und Pegellatten; Beseitigung von Fahrwasser-Hindernissen e) Unterhaltung der Uferböschung bis zur mittleren Tidenhochwasserlinie bzw. oberhalb des Tidesperrwerkes Unterhalt des südlichen Ufers 2.3 Stadt Bremerhaven a) Unterhaltung der Kaimauern b) Unterhaltung der Uferböschung oberhalb der mittleren Tidenhochwasserlinie c) bzw. oberhalb des Tidesperrwerkes Unterhalt des Nordufers (Stadt bzw. Grundstückseigentümer) d) Einlaufbauwerke für Regenwasser e) Pumpwerke 3. Die Geeste auf Bremer Gebiet: Distanzen Kanalkilometer 0 liegt beim Außentief des Hadelner-Kanals. o Sturmflutsperrwerk Kennedybrücke Bremerhaven > km 62 o Achgelisbrücke > km 60 o Brücke Grimsbystraße (Autobahnzubringer) > km 58,9 o Brücke Stresemannstraße > km 57,9 o Eisenbahnbrücke > km 57,3 o Tidesperrwerk > km 57 o Autobahnbrücke A27 > km 56 o Schiffdorfer Stauschleuse > km 53,8 4. Vorschriften für das Befahren des Schiffahrtsweges 4.1 Patentpflicht Der Schiffsführer muss ein gültiges Binnenschifferpatent oder ein Befähigungszeugnis der Gruppe A oder B haben. Keiner Befähigungsnachweise bedürfen die Führer von Fahrzeugen von weniger als 15 t Wasserverdrängung oder von weniger als 15 t Tragfähigkeit, soweit es sich nicht um Schlepper oder Fahrgastschiffe handelt. Der Führer eines Sportfahrzeuges muss mindestens den amtlichen Sportbootführerschein besitzen. 4.2 Abmessungen, Tiefgang Die Fahrzeuge dürfen höchstens 33,50 m lang und 5,00 m breit sein. Der höchstzulässige Tiefgang beträgt 1,50 m. Ausnahmen können zugelassen werden. Die Durchfahrt durch die Schleuse des Tidesperrwerks bei geöffneten Toren (Dockschleusung) kann von Fall zu Fall vom Hansestadt Bremischen Amt Bremerhaven - Hafenkapitän - gestattet werden. 2

3 Die Höhe der festen Teile der Fahrzeuge darf bei normalem Wasserstand (NN -0,60 m an den Pegeln der Schleuse Bederkesa) 2,8 m nicht überschreiten. Bei höheren Wasserständen muss die Höhe entsprechend verringert werden. Die Spitze der Masten aller Fahrzeuge darf nicht höher als 7,00 m über normalen Wasserstand (NN -0,60 m) liegen. Höhere Masten sind während der Fahrt zu legen. 4.3 Fahrgeschwindigkeit Fahrgastschiffe, Schlepper ohne Anhang, unbeladene Gütermotorschiffe sowie Sportfahrzeuge dürfen maximal 8 km/h. fahren. 4.4 Nachtschifffahrt Bei Nacht dürfen nur Fahrzeuge fahren, die den Wasserweg und die Böschung durch Scheinwerfer ausreichend beleuchten können. 4.5 Begegnen und Überholen Diese Vorschriften gelten nur für den niedersächsischen Teil des Schifffahrtsweges! Unter Brücken sowie im Geeste-Bederkesa-Kanal außerhalb der bezeichneten Ausweichstellen ist das Begegnen verboten, wenn die sich passierenden Fahrzeuge beide jeweils mehr als 3,0 m breit sind. Während der Fahrt im Bederkesa-Geeste-Kanal haben alle über 3 m breiten Fahrzeuge am Bug die Flagge N (blau-weiß-kariert) zu setzen. 5. Das Fahrwasser (nautische Aspekte) Im Unterlauf der Geeste bis zum Tidesperrwerk ist die Geeste vom Tidenhub der Weser bzw. der Nordsee beeinflusst. Das tidebeeinflusste Geesteufer ist zum Teil mit Steinschüttung befestigt; im Unterlauf im verdichteten Stadtgebiet von Bremerhaven gibt es Kaimauern und Anleger für Sportboote und Fahrgastschiffe. Die Geeste soll sich naturnah und ökologisch entwickeln, weshalb auf Bremer Gebiet keine Unterhaltungs-Baggerungen vorgenommen werden. Sedimente werden durch den Zufluss des Oberwassers mit dem Ebbstrom zur Geestemündung transportiert. Dadurch ergibt sich eine gleichtief bleibende Fahrrinne. Die Flusssohle besteht aus feinkörnigem Sediment (tonig-schluffig). Dieses ist überschlickt. Im Bereich der urbanen Siedlungsflächen im Stadtgebiet von Bremerhaven erfolgte ein Rückbau von ehemaligen Werften und anderen Betrieben am Ufer nur zum Teil. Die bei Flut überspülten Bauwerksreste sind durch Pricken markiert. Die Standorte sind bei den nautischen Informationen angeführt. In den Böschungsbereichen gibt es zusätzlich Uferbefestigungen (Flechtmatten, Faschinen) die geringfügig über dem natürlichen Niveau der Böschung liegen. Der mittlere Tidenhub ist 3,81 m. Das mittlere Niedrigwasser ist NN 1,97 m Zwischen dem Tidesperrwerk und der Schleuse Lintig ist der normale Wasserstand NN -0,60 m 5.1 Informationen zur Schleuse Tidesperrwerk : Länge zwischen den Toren : 35,00 m Breite der Durchfahrt / Kammer : Bei Hochwasser : 5,17 m bei Niedrigwasser: 5,13 m Die Spundwand an der Südseite der Kammer ist geringfügig nach innen geneigt. Die volle Durchfahrtsbreite kann also nur bei hohem Wasserstand voll genutzt werden. Drempeltiefe : - 1,65 m SKN = - 4,20 m NN Höhe Unterkante Brücke : + 4,00 m NN Höhe Unterkante des Tores Unterstrom im geöffneten Zustand : + 4,00 m NN Höhe Unterkante des Tores Oberstrom im geöffneten Zustand : + 3,60 m NN 3

4 Fender sind in der Schleuse nicht vorhanden. Zum Festmachen sind in den Kammerwänden in verschiedenen Höhen Haken und Eisenstäbe eingelassen. Grenzwerte für Schleusungen: Schiffe mit einer Gesamtlänge von mehr als 33,50 m müssen eine Dockschleusung durchführen. Nähere Auskünfte dazu sind beim Schleusenmeister einzuholen. Telefon: 0471-21678 Schleusendienstzeiten : für die Zeit vom 1. April bis 31. Oktober: Montag bis Freitag von 07.00 bis 18:30 Uhr, Samstag von 07.30 bis 18:00 Uhr, Sonntag von 09:00 bis 18:00 Uhr Für die Zeit von 01. November bis 31. März: Montag bis Freitag von 08.00 bis 15:00 Uhr, Samstag und Sonntag 3 Stunden je nach Tide (Voranmeldung) Dockschleuser werden auch außerhalb der o. g. Zeiten nach entsprechender Voranmeldung ohne zusätzliche Gebühren angenommen. Dockschleusungen werden etwa 4 Stunden nach Hochwasser sowie 1,5 Std. nach Niedrigwasser für jeweils ca. 15 Minuten durchgeführt (Wasserstand ca. SKN +1,90 m). Schiffe, die breiter als 5,00 m aber nicht länger als 33,50 m sind, werden nur bei einem Wasserstand Unterstrom von mind. SKN + 2,40 m durchgeschleust. Schleusenbeschränkungen : Bei Wasserständen unter SKN + 0,35 m oder über SKN + 4,35 m kann nicht geschleust werden. Schleusen- oder Kanalgebühren werden nicht erhoben. 5.2 Brücken Die Pegellatten an den Brücken zeigen den Abstand von der Wasserfläche zur Unterkante der Brücke. Die Latten sind schwarz-weiß; die Felder sind 50 cm hoch, die schwarzen Zahlen auf den weißen Feldern sind 34 cm hoch. Bei verringerten Durchfahrtshöhen (Wartungsarbeiten) werden entsprechende Signale gesetzt. Brückensignale Sturmflutsperrwerk und Kennedy-Klappbrücke Signale an der rechten Seite der Durchfahrt Keine Durchfahrt Durchfahrt gesperrt, wird in Kürze freigegeben Durchfahrt kann vorübergehend nicht freigegeben werden 2 F GN WGR 2 F R WGR 3 F R WGR Keine Durchfahrt, außer für Fahrzeuge, 2 F R WGR und 1 F W 4

5 für die die Durchfahrtshöhe ausreicht Brücke kann vorübergehend nicht geöffnet werden Durchfahrt für die Schifffahrt gesperrt über dem linken F R 2 F R SKR Alte Geestedrehbrücke Signale an der rechten Seite der Durchfahrt Keine Durchfahrt, außer für Fahrzeuge, für die die Durchfahrtshöhe ausreicht. Durchfahrt gesperrt, Freigabe erfolgt in Kürze 2 F GN WGR 2 F R WGR und 1 F W über dem linken F R Achgelisbrücke Signale am nördlichen Brückenpfeiler, werden nur bei Bedarf gezeigt Durchfahrt gesperrt 1 F GN Grimsby - Brücke Signale an den rechten Seiten der Durchfahrt Durchfahrt gesperrt, Freigabe wird vorbereitet Durchfahrt gesperrt, außer für Fahrzeuge für die die Durchfahrtshöhe ausreicht 2 F R WGR und 1 F W über dem linken F R 2 F GR WGR Tidesperrwerk Signale an den rechten Seiten der Durchfahrt Einfahrt frei Einfahrt gesperrt Einfahrt gesperrt, wird in Kürze freigegeben Schleuse außer Betrieb 2 F GN WGR 2 F R WGR 2 F R SKR 5.3 Fahrwassermarkierungen Das Fahrwasser wird durch das Ufer begrenzt. Böschungen wechseln mit Spundwänden, Mauern und Bootsanlegern. Markiert sind nur Unterwasserhindernisse am Fahrwasserrand. 5

6 Die Markierung erfolgt mittels Pricken. An folgenden Stellen sind Unterwasserhindernisse durch Pricken markiert: Beim Bootsanleger des Bremerhavener Rudervereins: 2 Steuerbord-Pricken ( Tannen ), ca. 50 m und 80 m flussabwärts der Stresemannstraße (Südufer >km 58) In Höhe der Stadthalle / Eisstadion; ca. 80 m unterhalb der Stresemannstraße bis zu einer Stelle 200 m flussabwärts, wo die Uferböschung durch eine Kaimauer abgelöst wird: 12 Backbord-Pricken [ Besen ] (Nordufer >km 58 bis km 58,2) 20 m ober- und 20 m unterhalb des alten Werftkranes: Je eine Backbord-Pricke (Nordufer >km 60,5) Die Pricken können durch Eisgang und anderen Einflüssen abgängig sein! 6