FR90 Brandschutzklappen - Baureihe FR92 - Betriebsanleitung2 Brandschutzklappen sind Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung in Lüftungsleitungen. FR92 Brandschutzklappen mit thermischer Auslöseeinrichtung schließen nach einem Bruch der Schmelzhülse durch Federkraft. FR92 Brandschutzklappen mit thermisch-elektrischer Auslöseeinrichtung und elektrischem Antrieb schließen nach thermischer Auslösung durch einen Feder rücklauf, ferner bei Unterbrechung der Versorgung mit elektrischer Energie. Sie können zudem elektrisch geöffnet werden. Brandschutzklappen erfordern den fachgerechten Einbau und Anschluss an zum Betrieb notwendige elektrische Versorgungseinrichtung. Vorgaben dafür sind den zugehörigen Anwender - Hand büchern zu entnehmen. Die Installationen müssen unter Beachtung und Einhaltung allgemeiner Regeln der Technik, einschlägiger Vorschriften und bauaufsichtsrechtlicher Auflagen erfolgen. Brandschutzklappen sind Bauprodukte. In Deutschland, auch in anderen Staaten, sind sie zulassungs- und instandhaltungspflichtig. FR92 Brandschutzklappen erfüllen die hygienisch - technischen Anforderungen folgender Regelwerke: VDI 6022-1 (April 2006) Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte VDI 2167-1 (August 2008) Technische Gebäudeausrüstung von Krankenhäusern - Heizungs- und Raumlufttechnik DIN 1946-4 (Dezember 2008) Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern DIN EN 13779 (September 2007) Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen VDI 3803 (Juli 2008) Raumlufttechnische Anlagen - Bauliche und technische Anforderungen FR92 Brandschutzklappen können desinfiziert werden siehe Seite 5. Zulassungen können bauaufsichtsrechtliche Auflagen zum Anwendungsbereich, Entwurf, zur Ausführung und zur Nutzung und Instandhaltung enthalten. Der Hersteller (Installateur) der (Lüftungs-) Anlage hat sie zu beachten und er hat die Zulassungen dem Eigentümer der Lüftungsanlage zu übergeben, ferner eine Be triebsanleitung. Entsprechend muss der Eigentümer die Brandschutzklappen instandhalten. In deutschen Zulassungen ist eine halbjährliche Überprüfung der Funktion der Brandschutzklappen vorgegeben. Auf zwei aufeinander folgende mängelfreie Überprüfungen dürfen jährliche Überprüfungen folgen. Instandhaltungen sollen unter Beachtung der einschlägigen Normen DIN 31051 und EN 13306 erfolgen. Danach folgt auf die Inbetriebnahme eine fortlaufende Instandhaltung. Dafür vorgesehen sind Inspektionen (Überprüfung der Funktion), Wartungen (als regelmäßig wiederkehrende Arbeiten zum Erhalt der Funktion) und Instandsetzungen (Reparaturen). Nachstehend ( siehe Seiten 2 bis 4) sind die zur Inbetriebnahme und zur üblichen Instandhaltung der FR92 Brandschutzklappen erforderlichen Maßnahmen beschrieben. Diese Betriebsanleitung gilt nicht bei einer Verwendung in explosionsgefährdeten Gebäudebereichen! Brandschutzklappen sind im Allgemeinen in Lüftungs- bzw. Klimaanlagen integriert und werden damit gemeinsam betrieben. Die Instandhaltung insgesamt kann daher weitere Komponenten umfassen. In hygienisch und betrieblich bedingte Maßnahmen (Reinigungen) sind Brandschutzklappen einzubeziehen. Anleitungen dafür sind beim Hersteller (Installateur) der (Lüftungs- bzw. Klima-) Anlagen einzufordern. Diese Be triebsanleitung, die Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen und das Anwender - Handbuch stehen zum Download im Internet unter www.wildeboer.de zur Verfügung. Hersteller: WILDEBOER BAUTEILE GmbH Marker Weg 11, 26826 Weener Tel.: 04951 950 0 Fax: 04951 950 120 Betriebsanleitung FR92 (2011-06) 1
Brandschutzklappen FR90 (Baureihe FR92) mit thermischer Auslöseeinrichtung (Schmelzhülse) Inbetriebnahme Voraussetzung zur Inbetriebnahme der Brandschutzklappe ist, dass die thermische Auslöse einrichtung (Schmelzhülse) intakt ist. Handhebel dann entgegen dem Uhrzeigersinn drehen und das Klappenblatt so in die AUF-Stellung (OPEN) bringen bis der selbsttätig einrastende Rastbolzen innerhalb des Gehäuses der Auslöseeinrichtung verriegelt. Innerhalb des gekapselten Kurbelschleifenantriebs der Brandschutzklappe arretiert dann ebenfalls das Absperrklappenblatt. Zum Abschluss der Inbetriebnahme wird eine Überprüfung der Funktion - wie nachstehend beschrieben - empfohlen. Überprüfung der Funktion (Inspektion) Dazu muss manuell eine Auslösung erfolgen, indem der in rot ausgeführte Handauslöser soweit heruntergedrückt wird, bis sich der Rastbolzen entriegelt. Damit wird unmittelbar die Kraft der Feder(n) freigegeben, woraufhin der Handhebel sich um 90 Grad sehr schnell (Achtung!) verdrehen kann. Erreicht werden muss die ZU-Stellung (CLOSED). Die Brandschutzklappe ist dann geschlossen und das Absperrklappenblatt innerhalb des gekapselten Kurbelschleifenantriebs arretiert. Ein erneutes Öffnen der Brandschutzklappe erfolgt wie vorstehend unter Inbetriebnahme beschrieben. Wartung Brandschutzklappe und Antriebseinheit sind wartungsfrei. Antriebseinheit (Standard) Endschalter Antriebseinheiten mit Schmelzhülse können bis zu zwei elektrische Endschalter enthalten. Endschalter sind im Allgemeinen für die Funktion der Brandschutzklappen nicht relevant. Instandsetzung Der Betrieb der Brandschutzklappe ist nur zulässig, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befindet. Beschädigungen, wesentliche Verunreinigungen und andere Umstände, die den Betrieb behindern, dürfen nicht vorhanden sein. Mängel an der Brandschutzklappe sind unmittelbar zu beheben. Schmelzhülsen, Endschalter und komplette Antriebs - einheiten können durch Original-Werks-Ersatzteile ersetzt werden. Sonstige Instandsetzungen sollten mit dem Hersteller der Brandschutzklappen abgestimmt sein. Instandsetzungen bedürfen hinreichender Sachkunde. Austausch von Schmelzhülsen Schmelzhülse Auslösetemperaturen 70 C : Schmelzhülse in Messingausführung 70 C-Korro: schwarze, korrosionsbeschichtete Schmelzhülse 95 C : rot beschichtete Schmelzhülse Betriebsanleitung FR92 (2011-06) 2
Brandschutzklappen FR90 (Baureihe FR92) mit thermisch-elektrischer Auslöseeinrichtung und Antrieb über Federrücklaufmotor Inbetriebnahme Die Übereinstimmung der Versorgungsspannung mit der für die Brandschutzklappe zulässigen Betriebsspannung ist zu überprüfen. Voraussetzung zur Inbetriebnahme der Brandschutzklappe ist, dass die thermische Auslöseeinrichtung intakt ist, die Betriebsspannung anliegt und die thermische Auslöseeinrichtung mit dem Motor verbunden ist (Steckverbindung) [ M220-9(D) oder M24-9(D) ] bzw. der Kippschalter / Kipptaster in der AUF-Stellung steht [ M220-7(D) oder M24-7(D) ]. Der elektrische Stromkreis ist dann geschlossen. Mit dem Anlegen der elektrischen Betriebsspannung öffnet der Antrieb die Brandschutzklappe. Innerhalb des gekapselten Kurbelschleifenantriebs der Brandschutzklappe arretiert sodann das Absperrklappenblatt. Die jeweiligen Klappenblattstellungen sind über die Stellungsanzeige des Federrücklaufmotors sichtbar. Sind die im Antrieb integrierten Endschalter verdrahtet, kann das Erreichen der Betriebsstellungen AUF und ZU auch extern signalisiert sein. Zum Abschluss der Inbetriebnahme wird eine Überprüfung der Funktion - wie nachstehend beschrieben - empfohlen. Überprüfung der Funktion (Inspektion) Dazu muss manuell oder fernbetätigt eine Auslösung erfolgen. Zur Auslösung: manuell ist am Motor die Steckverbindung zu lösen [ M220-9(D) oder M24-9(D) ] der Kippschalter / Kipptaster in ZU-Stellung zu bringen und, wenn erforderlich, festzuhalten [ M220-7(D) oder M24-7(D) ]. Dies wirkt als Unterbrechung der Betriebsspannung so, fernbetätigt (ist alternativ zur manuellen Auslösung möglich) ist Voraussetzung, dass die integrierten Endschalter elektrisch so angeschlossen sind, dass darüber die Klappenblattstellungen ZU und AUF (optisch) angezeigt und überprüft werden können. Die Überprüfung erfolgt durch eine vorübergehende Unterbrechung der elektrischen Versorgungsspannung so, dass die Brandschutzklappe schließt. Erreicht werden muss die ZU-Stellung. Die Brandschutzklappe ist dann geschlossen und das Absperrklappenblatt innerhalb des gekapselten Kurbelschleifenantriebs arretiert. Ein erneutes Öffnen der Brandschutzklappe erfolgt wie vorstehend unter Inbetriebnahme beschrieben bzw. durch Wiederherstellung der elektrischen Versorgungsspannung. Anmerkung: Die früher in deutschen Zulassungen geforderte Überprüfung der Funktion in monatlichen Abständen ist inzwischen entfallen, zudem die Forderung nach einer Überwachung der Laufzeiten des Antriebs von AUF nach ZU und von ZU nach AUF. Auferlegt sind nur noch Überprüfungen der Funktion entsprechend Seite 1. Antriebseinheit M220-9(D), M24-9(D) Antriebseinheit M220-7(D), M24-7(D) Wartung Brandschutzklappe, Auslöseeinrichtung und Antrieb sind wartungsfrei. Instandsetzung Der Betrieb der Brandschutzklappe ist nur zulässig, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befindet. Beschädigungen, wesentliche Verunreinigungen und andere Umstände, die den Betrieb behindern, dürfen nicht vorhanden sein. Mängel an der Brandschutzklappe sind unmittelbar zu beheben. Die Auslöseeinrichtung (Kanalfühler) und der Federrücklaufmotor können durch Original-Werks- Ersatzteile ersetzt werden, ferner komplette Antriebseinheiten. Sonstige Instandsetzungen sollten mit dem Hersteller der Brandschutzklappen abgestimmt sein. Instandsetzungen bedürfen hinreichender Sachkunde. Betriebsanleitung FR92 (2011-06) 3
Brandschutzklappen FR90 (Baureihe FR92) mit thermisch-elektrischer Auslöseeinrichtung und Antrieb über Federrücklaufmotor Inbetriebnahme Die Übereinstimmung der Versorgungsspannung mit der für die Brandschutzklappe zulässigen Betriebsspannung ist zu überprüfen. Voraussetzung zur Inbetriebnahme der Brandschutzklappe ist, dass die thermische Auslöseeinrichtung intakt ist, die Betriebsspannung anliegt und der Testschalter an der Stirnseite des Federrücklaufmotors auf Stellung I steht (M220-3 oder M24-3). Der elektrische Stromkreis ist dann geschlossen. Mit dem Anlegen der elektrischen Betriebsspannung öffnet der Antrieb die Brandschutzklappe. Innerhalb des gekapselten Kurbelschleifenantriebs der Brandschutzklappe arretiert sodann das Absperrklappenblatt. Die jeweiligen Klappenblattstellungen sind über die Stellungsanzeige des Federrücklaufmotors sichtbar. Sind die im Antrieb integrierten Endschalter verdrahtet, kann das Erreichen der Betriebsstellungen AUF und ZU auch extern signalisiert sein. Zum Abschluss der Inbetriebnahme wird eine Überprüfung der Funktion - wie nachstehend beschrieben - empfohlen. Antriebseinheit M220-3, M24-3 Überprüfung der Funktion (Inspektion) Dazu muss manuell oder fernbetätigt eine Auslösung erfolgen. Zur Auslösung: manuell ist der Testschalter durch Drehen in die Stellung 0 zu bringen (M220-3 oder M24-3) Dies wirkt als Unterbrechung der Betriebsspannung so, fernbetätigt (alternativ zur manuellen Auslösung) ist Voraussetzung, dass die bei den integrierten Endschalter elektrisch so angeschlossen sind, dass darüber die Klappenblattstellungen ZU und AUF (optisch) angezeigt und überprüft werden können. Die Überprüfung erfolgt durch eine vorübergehende Unterbrechung der elektrischen Versorgungsspannung so, dass die Brandschutzklappe schließt. Erreicht werden muss die ZU-Stellung. Die Brandschutzklappe ist dann geschlossen und das Absperrklappenblatt innerhalb des gekapselten Kurbelschleifenantriebs arretiert. Ein erneutes Öffnen der Brandschutzklappe erfolgt wie vorstehend unter Inbetriebnahme beschrieben bzw. durch Wiederherstellung der elektrischen Versorgungsspannung. Anmerkung: Die früher in deutschen Zulassungen geforderte Überprüfung der Funktion in monatlichen Abständen ist inzwischen entfallen, zudem die Forderung nach einer Überwachung der Laufzeiten des Antriebs von AUF nach ZU und von ZU nach AUF. Auferlegt sind nur noch Überprüfungen der Funktion entsprechend Seite 1. Wartung Brandschutzklappe, Auslöseeinrichtung und Antrieb sind wartungsfrei. Instandsetzung Der Betrieb der Brandschutzklappe ist nur zulässig, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befindet. Beschädigungen, wesentliche Verunreinigungen und andere Umstände, die den Betrieb behindern, dürfen nicht vorhanden sein. Mängel an der Brandschutzklappe sind unmittelbar zu beheben. Die Auslöseeinrichtung (Kanalfühler) und der Federrücklaufmotor können durch Original-Werks- Ersatzteile ersetzt werden, ferner komplette Antriebseinheiten. Sonstige Instandsetzungen sollten mit dem Hersteller der Brandschutzklappen abgestimmt sein. Instandsetzungen bedürfen hinreichender Sachkunde. Betriebsanleitung FR92 (2011-06) 4
Wichtige Hinweise zur Desinfektion Die Beständigkeit gegen Desinfektionsmittel der luftberührten Baustoffe der FR92 Brandschutzklappe wurde für die Wirkstoffgruppe Quaternäre Verbindungen und für Alkohole nachgewiesen* ). Quaternäre Verbindungen zeichnen sich durch ein ausreichendes Wirkspektrum, gute Material-, Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aus und sind nicht geruchsbelästigend. Zudem werden sie im Krankenhausbereich für den Einsatz in RLT-Anlagen empfohlen. Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis zeichnen sich dadurch aus, dass diese Mittel eine schnelle Wirkung, gerade auf kleinen Flächen, erzielen. Zu beachten ist, Personal, welches die Desinfektion durchführt, muss sachgerecht geschult und eingewiesen sein. Es sind geeignete Arbeitschutzmaßnahmen beim Umgang mit Desinfektionsmittel einzuhalten. Wichtige Schutzmaßnahmen sind: Sicherheitshinweise auf Etiketten und in den Betriebsanweisungen beachten, direkten Kontakt mit dem Desinfektionsmittel vermeiden, persönliche Schutzausrüstungen tragen (Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Schutzbrille), Verschütten und Überdosieren vermeiden, Räume gut belüften, bei Gefährdung aus der Arbeitsumgebung, Hygienemaßnahmen befolgen (im Arbeitsbereich nicht essen, trinken und rauchen). Üblicherweise werden die Desinfektionsmittel in den vorgegebenen Anwendungskonzentrationen unter Einwirkung eines mechanischen Effektes als Scheuer-Wischdesinfektionsverfahren nach einer gründlichen Reinigung der zu behandelnden Oberfläche eingesetzt. Als Wischutensilien sollten Materialien verwendet werden, die keinen absorbierenden Effekt auf das verwendete Desinfektionsmittel ausüben können. Ist eine Scheuer-Wischdesinfektion nicht möglich, können die Desinfektionsmittel auch ohne Mechanik auf die Oberfläche aufgebracht werden, z.b. als Sprühdesinfektion. Beim Einsatz von alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln ist zu beachten, dass eine Menge von 50ml Gebrauchslösung pro m² zu behandelnder Fläche und max. 2 m², aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr bei großflächiger Anwendung, nicht überschritten werden dürfen. Die verwendeten Gebrauchslösungen sollten stets frisch zubereitet werden. Bei der Anwendung der ausgewählten Desinfektionsmittel dürfen die in der Liste des Robert-Koch-Instituts bzw. der Desinfektionsmittelliste der Desinfektionsmittel-Kommission im Verbund für Angewandte Hygiene (VAH) vorgegebenen Anwendungskonzentration-Zeit- Relationen nicht unterschritten werden. Ferner sind die Herstellerangaben der jeweiligen Desinfektionsmittel zu beachten. Der Desinfektionsmittellösung bzw. dem Desinfektionsmittel dürfen keine Seifen oder waschaktive Substanzen zugesetzt werden. Bei großflächigen Anwendungen von Desinfektionsmitteln ist für eine ausreichende Lüftung zu sorgen. Zur Dosierung der Desinfektionsmittel sind dezentrale typgeprüfte Desinfektionsmitteldosiergeräte zu verwenden, welche regelmäßig gewartet und überprüft werden müssen. Für den Vorgang der Desinfektion dürfen nur frische Wischutensilien benutzt werden. Alle Reinigungsutensilien müssen nach der Anwendung desinfizierend aufbereitet und getrocknet werden. Ist dies nicht möglich, müssen Einmalwischtücher verwendet werden. Gebrauchslösungen, welche nicht aufgebraucht wurden, dürfen nicht offen über einen längeren Zeitraum stehen (maximal 1 Arbeitstag). * ) Für Desinfektionsmittel anderer Art muss der Anwender die Eignung nachweisen! Anderenfalls dürfen sie nicht verwendet werden! Auf entsprechende Angaben in VDI 2167-1 und DIN 1946-4 wird ausdrücklich hingewiesen! Betriebsanleitung FR92 (2011-06) 5
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