18040 Anforderungen + Umsetzung in der Praxis Dipl.-Ing. Ulrike Rau, rau m konzepte Potsdam 19.06.2013 Copyright 2013 Dipl.-Ing. Ulrike Rau, Berlin. Alle Rechte und gewerbliche Schutzrechte sind im alleinigen Eigentum von Dipl.-Ing. U. Rau Beuth Verlag: Barrierefrei Bauen für die Zukunft 3. Auflage (2013). Alle Rechte sind vorbehalten, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Druck, Fotokopie, elektronische oder andere Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Dipl.-Ing. U. Rau Beuth Verlag reproduziert und verbreitet werden.
18040-1/-2 ZIEL DER NORM Anlehnung an BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind l Alternative xzu Aufzügen mit Klingel / Totmannsteuerung r Bodemuseum, x Berlin 3 18040-1/-2 NEUERUNGEN Neubau und Bestand Die 18040 gilt für Neubauten. Teil-1: Öffentlich zugängliche Gebäude Sie sollte sinngemäß für Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Teil-2: Wohnungen Sie kann sinngemäß für Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. l Rück- x und Umbau WBS 70 Greifswald, rau m konzepte 4
18040-1/-2 NEUERUNGEN Übergeordnete Änderungen Schutzziele zielorientierte Formulierungen statt lösungsorientierter Formulierungen sensorische Einschränkungen umfangreicher aufgenommen daraus resultierende Zielkonflikte z.b. mit Anforderungen Rollstuhlnutzer Unterfahrbarkeit Unterlaufschutz flexible Maßbereiche keine Maßtoleranzen l x 5 18040-1/-2 Stand der Umsetzung Brandenburg BbgBO LTB 18024-1 ist eingeführt Die Überarbeitete 18040-3 liegt vor. Einspruchsfrist 18040-1/-2 ist eingeführt Einführung bezieht sich nur auf bauliche Anlagen (öffentlich zugänglich I Wohnungen), für die nach 45 BbgBO barrierefreie Nutzbarkeit gefordert wird Überarbeitungsstände l x zur Barrierefreies Bauen 6
18040-1 ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GEBÄUDE Inhaltsverzeichnis l Inhaltsverzeichnis x 18040-1 7 18040-1 ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GEBÄUDE BbgBO LTB Bei der Anwendung der LTB ist Folgendes zu beachten: 1. Abs. 4.3.7 (Fahrtreppen) ist von der Einführung ausgenommen. Hinweise und Beispiele aus Abs. 4.4 (Warnen/ Orientieren) und Abs. 4.7 (Alarmierung/Evakuierung) können im Einzelfall berücksichtigt werden. 2. Abs. 4.3.6 (Treppen) muss nur auf notwendige Treppen angewendet werden. 3. Mind. ein Toilettenraum für Benutzer muss Abs. 5.3.3 entsprechen; Abschnitt 5.3.3 Satz 1 ist nicht anzuwenden 4. Mind. 1 v.h., mind. jedoch einer der notwendigen Stellplätze für Benutzer müssen Abs. 4.2.2 Sätze 1 + 2 entsprechen 5. Mind. 1 v.h., mind. jedoch einer der Besucherplätze in Versammlungsräumen mit festen Stuhlreihen müssen Abs. 5.2.1 entsprechen; sie können auf die nach 10 Abs.7 BbgVStättV erforderlichen Plätze für Rollstuhlnutzer angerechnet werden. 6. Barrierefreie Beherbergungsräume müssen den Abs. 5.1 und 5.3 entsprechen; für die Bewegungsflächen in den Wohn- und Schlafräumen ist 18040-2 Abs. 5, Anforderungen mit der Kennzeichnung R anzuwenden l Stand x Dezember 2011 8
18040-2 WOHNUNGEN Inhaltsverzeichnis l Inhaltsverzeichnis x 18040-2 9 18040-2 WOHNUNGEN BbgBO LTB Bei der Anwendung der LTB ist Folgendes zu beachten: Die Einführung bezieht sich auf Wohnungen, soweit sie nach 45 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung barrierefrei sein müssen. 1. Die Abschnitte 4.3.6 (Treppen) und 4.4 (Warnen/Orientieren) sowie alle Anforderungen mit der Kennzeichnung R sind von der Einführung ausgenommen. 1. Für Wohnungen nach 45 Absatz 1 der Brandenburgischen Bauordnung genügt es, wenn ein Fenster eines Aufenthaltsraums Abschnitt 5.3.2 Satz 2 entspricht. Für 18040-1 und -2 gilt: Hinweis: Technische Regeln, auf die in dieser Norm verwiesen wird, sind von der Einführung nicht erfasst l Stand x 2012-07-01 10
BEWEGUNGS PLICHT: Schutzzielumsetzung RÄUME KÜR: Analogien ableiten 150 x 150 cm 18040-1 18040-2 R 120 x 120 cm 18040-2 Flure und sonstige Verkehrsflächen müssen ausreichend breit für die Nutzung mit dem Rollstuhl o. mit Gehhilfen, auch im Begegnungsfall, sein. 180 180 x 180 cm nach max. 15 m Länge zur Begegnung von Personen mit Rollstühlen oder Gehhilfen von 120 cm bei max. 6 m Länge, wenn keine Richtungsänderung erforderlich und Wendemöglichkeit gegeben 180 150 90 in Durchgängen 120 l Auszug x 18040-1 11 EINGANG PLICHT: Auffindbarkeit Eingang für Sehbehinderte / Blinde KÜR: Zugangs- und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein. Die leichte Auffindbarkeit wird für blinde Menschen mit Hilfe von erreicht taktil erfassbaren unterschiedlichen Bodenstrukturen oder baulichen Elementen wie z. B. Sockel und Absätze als Wegbegrenzungen usw. und/oder mittels akustischer bzw. elektronischer Informationen. Die taktile Auffindbarkeit kann auch durch Bodenindikatoren erreicht werden l Land- x und Amtsgericht Düsseldorf 12
EINGANG PLICHT: Anbindung Schalter bzw. Information KÜR: Keine Barrieren für Rollstuhlnutzer l Mumuth, x Graz r x REC Bauelemente SBH Basel 13 TÜREN PLICHT: Bedienbarkeit mit geringem Kraftaufwand KÜR: Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein. Das wird erreicht mit Bedienkräften und -momenten der Klasse 3 nach EN 12217 (z. B. 25 N zum Öffnen des Türblatts bei Drehtüren/Schiebetüren). Andernfalls sind automatische Türsysteme erforderlich. Gebäudeeingangstüren sollten vorzugsweise automatisiert werden l o x Hotelzimmer mit Türschließer r u x Handbetätigte Türen: Bedienkräfte u. momente 12217 14
TÜREN PLICHT: Bedienbarkeit mit geringem Kraftaufwand KÜR: Geringe Bedienkräfte an Brandschutztüren Schutzziel: Das Öffnen und Schließen von Türen muss auch mit geringem Kraftaufwand möglich sein. Sind Türschließer erforderlich, müssen diese so eingestellt werden, dass das Öffnungsmoment der Größe 3 nicht überschritten wird Bei Feuer- oder Rauchschutztüren sollten Feststellanlagen (z. B. Haftmagnete oder Freilauftürschließer) zum Einsatz kommen. ANMERKUNG Bei Feuer- und Rauchschutztüren können im Brandfall höhere Bedienkräfte auftreten l Hörsaalzentrum, x Goethe Universität, FaM, F. Heide Architekten 15 TÜREN PLICHT: Schwellenlos erreichbar KÜR: Untere Türschwellen sind nicht zulässig. Sind sie technisch unabdingbar dürfen sie nicht höher als 2 cm sein. 18040-T1 18040-T2 außerhalb von Wohnungen l Pflegeheim x St. Franziskus, Potsdam, GBK-Architekten r TNS x Emnid Befragung Seniorenhaushalten 2009, KDA 22% der über 65+ haben Bewegungseinschränkungen und nutzen Hilfsmittel 16
TÜREN PLICHT: Bewegungsflächen an Eingangstüren KÜR: Innerhalb von Wohnungen mind. 50 cm zu Raumecken Bestand Umbau 150 x 150 cm Bewegungsfläche 50 cm 90 cm 150 x 150 cm Bewegungsfläche 26cm Bei Leibungstiefen über 26cm ist die Bedienbarkeit des Türbeschlages eingeschränkt. l Rück- x und Umbau WBS 70 Greifswald, rau m konzepte 17 BEDIEN- PLICHT: Erreichbarkeit für Rollstuhlnutzer ELEMENTE KÜR: Begründeten Einzelfall zulassen Bedienelemente müssen barrierefrei erreichbar sein das Achsmaß von Greifhöhen und Bedienhöhen beträgt grundsätzlich 85 cm über OFF Türen: Im begründeten Einzelfall sind andere Maße in einem Bereich von 85 cm bis 105 cm vertretbar Bei Anordnung mehrerer Elemente übereinander (z.b. Lichtschalter) 105 cm - max. oberes Achsmaß 85 cm - min. unteres Achsmaß l Einbauhöhen x Bedienelemente 18
TREPPE PLICHT: Nur bei notwendigen Treppen KÜR: Visuelle und taktile Kennzeichnung generell 2. Handlauf! Mind. nach 18040 Erste und letzte Stufe l Paul-Gerhard-Stift x Berlin, Feddersen Architekten r UNI x / PHZ Luzern 19 SICHERHEIT PLICHT: FREITREPPEN KÜR: Taktile Kennzeichnungen (Öffentliche Gebäuden) mind. 60 cm tief l Hörsaalzentrum, x Goethe Universität, FaM, F. Heide Architekten 20
SICHERHEIT PLICHT: Anpassbarkeit Stütz- und Haltesysteme BAD KÜR: Großzügige Traversen Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne. 90 R 70 R 20 30 R l Anforderungen x an Sanitärräume r Nach x 18040-2 Wohnungen 65-70 R 21 ORIENTIEREN PLICHT: KÜR : Sehbehinderung 500.000 jeder 165ste Blindheit ca. 155.000 jeder 500ste Generelle visuelle Gestaltung Leuchtdichtekontraste B e l e u c h t u n g s s t ä r k e niedrige Leuchtdichte hohe Leuchtdichte l Sehbehinderungen x / Blindheit r Leuchtdichte x Helligkeit bei Farben 22
ORIENTIEREN PLICHT: Auffindbarkeit von Türen KÜR: Generelle visuelle Gestaltung Leuchtdichtekontraste l Seniorenheim x Potsdam r GBK-Architekten x 23 ORIENTIEREN PLICHT: Auffindbarkeit von Türen KÜR: Generelle visuelle Gestaltung Leuchtdichtekontraste Sächsische l xblindenschule, Chemnitz bhss r architekten x 24
ORIENTIEREN PLICHT: KÜR: Generelle visuelle Gestaltung Leuchtdichtekontraste Prioritätsstufe 1 Prioritätsstufe 2 nach 32975 Leuchtdichtekontrast K = 0,7 Farbe K = 0,8 s/w Warnungen, Beschilderungen Leuchtdichtekontrast K = 0,4 Reflexionsgrad berücksichtigen Treppenmarkierungen, Orientierungshilfen l m x SBH Basel Wohnhaus Nürnberg Seniorenheim Potsdam, GBK - Architekten 25 SICHERHEIT TÜREN PLICHT: Sicherheitsmarkierung an Ganzglastüren KÜR: nach 32975 l Land- xund Amtsgericht, Düsseldorf r SBH, x Basel 26
INFORMIEREN PLICHT: Alternatives Angebot bei Schwerhörigkeit BESCHALLUNG KÜR: Kontaktstromverstärker Mikrofon Zuhörer Induktionsschleife l x Prinzip Induktionsschleife Tresen mit Induktiver Höranlage, Scandic Berlin Potsdamer Platz 27 GEGEN PLICHT: Zwei-Sinne-Prinzip SPRECHANLAGE KÜR: Montage in Wohnung 50cm zu Raumecken Z. B. Türöffner- und Klingelanlagen, Gegensprechanlagen und Notrufanlagen, Telekommunikationsanlagen, sind in die barrierefreie Gestaltung einzubeziehen. Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch anzuzeigen. Bei manuell betätigten Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe (umgangssprachl. Türsummer) ist die Freigabe optisch zu signalisieren l Wohnanlage x Zürich 28
ALARMIERUNG PLICHT: KÜR: Barrierefreie Brandschutzkonzeptionen In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen Akustische Informationen müssen auch bei eingeschränktem Hörvermögen hörbar und verstehbar sein Akustische Informationen (Töne / Tonfolgen) müssen bei Alarm- u. Warnsignalen eindeutig erkennbar und unterscheidbar sein Zusätzlichen visuellen Wahrnehmbarkeit akustischer Alarm- u. Warnsignal (z.b. in WC-Räumen) l An Brandmeldeanlage x gekoppelte r Steckdosen, x Scandic Berlin Potsdamer Platz 29 blind Rollstuhl nutzend Barrierefrei Universal Design gehbehindert schwerhörig sehbehindert gehörlos Mehrfache Behinderung Lernschwierigkeit für 100 % der Menschen bietet Barrierefreiheit l x Komfort 30