Lernfeld 9: Güter versenden Teil II



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Transkript:

Frage: Erläutern Sie kurz die rechtlichen Grundlagen des Versands! C. Schlütermann, 2010 Nr. 1

Antwort: Wesentliche Rechtsgrundlage des Versands ist das Handelsgesetzbuch: Das HGB behandelt separat: Frachtrecht Begriff: Fracht Ware/Güter, die von A nach B versendet werden sollen Speditionsrecht Begriff: Spedition Spedition: Betrieb/Gewerbe, welches die Fracht transportiert 407 450 (Allgemeine Vorschriften) 453-466 451 a-h (Beförderung von Umzugsgut) 452 a-d (Multimodaler Transport) C. Schlütermann, 2010 Nr. 2

Frage: Skizzieren Sie in einer Grafik die Rechtsbeziehungen im Frachtgeschäft! C. Schlütermann, 2010 Nr. 3

Antwort: Der Frachtvertrag Absender Frachtvertrag 407 ff. HGB Frachtführer = Vertrag zugunsten Dritter (Empf.) Kaufvertrag 433 BGB Forderungsrecht Empfänger C. Schlütermann, 2010 Nr. 4

Frage: Nennen Sie wichtige Angaben zum Frachtbrief gem. 408 HGB! C. Schlütermann, 2010 Nr. 5

Antwort: 408 Regelungen zum Frachtbrief = Urkunde!! : Frachtführer Absender Frachtführer kann vom Absender die Ausstellung eines Frachtbriefes verlangen! (im internationalen Verkehr gesetzlich jedoch vorgeschrieben) Inhalte u. a.: - Ladestelle, Tag der Übernahme des Gutes und Entladestelle - Meldeadresse - Bezeichnung, Art der Verpackung, Anzahl, Zeichen, Nr., Packstücke, Rohgewicht, Weisungen für Zoll etc. C. Schlütermann, 2010 Nr. 6

Frage: Wieviel Originalausfertigungen des Frachtbriefes werden ausgestellt? C. Schlütermann, 2010 Nr. 7

Antwort: 408 II Anzahl der Ausfertigungen : 3 Originale Absender Transport begleitend Frachtführer C. Schlütermann, 2010 Nr. 8

Frage: Welche Beweiskraft hat der Frachtbrief? C. Schlütermann, 2010 Nr. 9

Antwort: 409 Frachtbrief als Urkunde hat Beweiskraft für: Abschluß und Inhalt Frachtvertrag Übernahme des Gutes durch Frachtführer Vermutung Unversehrtheit von Gut und Verpackung Übereinstimmung von Anzahl, Zeichen, Nummern und Inhalt C. Schlütermann, 2010 Nr. 10

Frage: Welche Pflicht obliegt dem Absender beim Transport von gefährlichen Gütern? C. Schlütermann, 2010 Nr. 11

Antwort: 410 Der Absender muss dem Frachtführer vor der Verladung rechtzeitig die Art der Gefahr und zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitteilen. Absender Gefährl. Güter, Informationspfli Frachtführer C. Schlütermann, 2010 Nr. 12

Frage: Wer ist für die ordnungsgemäße Handhabung des Transportgutes verantwortlich? C. Schlütermann, 2010 Nr. 13

Antwort: 411 Die ordnungsgemäße Verpackung/Kennzeichnung ist grundsätzlich Sache des Absenders! C. Schlütermann, 2010 Nr. 14

Frage: Unterscheiden Sie zwischen beförderungssichere und betriebssichere Verladung! C. Schlütermann, 2010 Nr. 15

Antwort: 412 Verladen und Entladen Für erstere ist der Absender verantwortlich, für letztere der Frachtführer. Grundsätzlich hat der Absender die Entladepflicht! C. Schlütermann, 2010 Nr. 16

Frage: Welche Pflichten obliegen dem Absender bezüglich der Begleitpapiere (Zoll, Transport)? C. Schlütermann, 2010 Nr. 17

Antwort: 413 Begleitpapiere: Pflicht des Absenders, die nötigen Urkunden dem Frachtführer auszuhändigen C. Schlütermann, 2010 Nr. 18

Frage: Wofür haftet der Absender? C. Schlütermann, 2010 Nr. 19

Antwort: 414 Haftung des Absenders Ungenügende Verpackung u. Kennzeichnung Falsche und unvollständige Angaben Unterlassene Hinweise bzgl. Gefährlichkeit Fehlende Auskünfte und Urkunden Haftung auch ohne eigenes Verschulden Begrenzung der Haftung auf 8,33 SZR je kg Rohgewicht (z. Zt. 1 EUR = 0,89088 SZR bzw 1 SZR = 1,1236 und somit je kg Rohgewicht (Stand 17/10/2010) 9,36 EUR. C. Schlütermann, 2010 Nr. 20

Frage: Über welches besondere Weisungsrecht verfügt der Absender auch während des Transportes? C. Schlütermann, 2010 Nr. 21

Antwort: 418 Nachträgliche Weisung Absender darf auch während des Transportes über das Gut verfügen, z.b.: Weiterbeförderung unterbinden Bestimmungsort ändern Ablieferungsstelle ändern anderen Empfänger festlegen C. Schlütermann, 2010 Nr. 22

Frage: Wer ist für die Einhaltung der Lieferfrist verantwortlich? C. Schlütermann, 2010 Nr. 23

Antwort: 423: der Frachtführer ist hierfür verantwortlich. Lieferfrist vereinbarte Frist, angemessene Frist C. Schlütermann, 2010 Nr. 24

Frage: Wem obliegt die sog. Obhuts- und Gefährdungshaftung? C. Schlütermann, 2010 Nr. 25

Antwort: 425 Obhuts- und Gefährdungshaftung aufgrund von Beschädigung und Verlust liegt beim Frachtführer. C. Schlütermann, 2010 Nr. 26

Frage: Nennen Sie Haftungsausschlussgründe, die den Frachtführer von der Haftung befreien. C. Schlütermann, 2010 Nr. 27

Antwort: 427 Haftungsausschlussgründe Verwendung offener Fahrzeuge, Verladung auf Deck ungenügende Verpackung durch Absender natürliche Beschaffenheit des Gutes ungenügende Kennzeichnung Beförderung lebender Tiere C. Schlütermann, 2010 Nr. 28

Frage: Haftet der Frachtführer auch für Schäden, die der Fahrer verursacht, wenn er unaufgefordert beim Be- oder Entladen mitgeholfen hat und einen Schaden verursacht hat? C. Schlütermann, 2010 Nr. 29

Antwort: 428 Ja. Der Frachtführer haftet auch für seine Mitarbeiter. Ungefragt Hilfe anbieten kann teuer werden! C. Schlütermann, 2010 Nr. 30

Frage: Haftet der Frachtführer für Beschädigungen der Güter und Transportschäden unbegrenzt? C. Schlütermann, 2010 Nr. 31

Antwort: Nein. Die Haftung ist begrenzt (8,33 SZR für jedes Kilogramm Rohgewicht). 431 HGB C. Schlütermann, 2010 Nr. 32

Frage: Was ist bei der Schadensanzeige zu beachten? C. Schlütermann, 2010 Nr. 33

Antwort: 438 HGB Schadensanzeige Fristen beachten! Äußerlich erkennbare Schäden: Verdeckte Schäden: Überschreitung der Lieferfrist: sofort innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung C. Schlütermann, 2010 Nr. 34

Frage: Wann verjähren Ansprüche aus der Beförderung? C. Schlütermann, 2010 Nr. 35

Antwort: 439 Verjährungsfristen 1 Jahr, bei Vorsatz 3 Jahre mit Ablauf des Tages, an dem geliefert hätte werden sollen C. Schlütermann, 2010 Nr. 36

Frage: Welche Inhalte hat der Ladeschein? C. Schlütermann, 2010 Nr. 37

Antwort: 444-446 Ladeschein Der Ladeschein ist vom Frachtführer auszustellen (der Frachtbrief vom Absender). Ladeschein = Warenwertpapier. Er beweist: den Empfang des/der Gutes/Güter den Inhalt des Beförderungsversprechens den Inhalt des Frachtvertrages die des Auslieferungsversprechens C. Schlütermann, 2010 Nr. 38

Frage: Welche Bedeutung hat der Ladeschein? C. Schlütermann, 2010 Nr. 39

Antwort: Der Frachtführer ist nur zur Ablieferung verpflichtet, wenn er die Rückgabe des Ladescheins erfolgt ist. Der Inhaber des Ladescheines ist berechtigt, das Gut/die Güter zu empfangen. C. Schlütermann, 2010 Nr. 40

Frage: Nennen Sie wesentliche Pflichten des Frachtführers aus dem Umzugsvertrag! C. Schlütermann, 2010 Nr. 41

Antwort: 451 HGB Pflichten des Frachtführers: fristgerechte Beförderung des Umzugsgutes zum Bestimmungsort Verladen und Entladen des Umzugsgutes Verpacken und Kennzeichnen des U. Auf- und Abbauen der Möbel Unterrichtungspflicht über Zollbestimmungen Unterrichtungspflciht über Haftungsbestimmungen und Rügefristen C. Schlütermann, 2010 Nr. 42

Frage: Nennen Sie Pflichten des Absenders als Verbraucher aus dem Umzugsvertrag! C. Schlütermann, 2010 Nr. 43

Antwort: Pflichten des Absenders als Verbraucher aus dem Umzugsvertrag: Zahlung der Dienstleistung Informationspflicht über Gefahrgut Dokumentenbeschaffungspflciht (Zoll) C. Schlütermann, 2010 Nr. 44

Frage: Welche Reklamationsfristen kennen Sie bei Schäden aus dem Umzugsvertrag? C. Schlütermann, 2010 Nr. 45

Antwort: Reklamationsfristen bei Schäden aus dem Umzugsvertrag: äußerlich erkennbare Schäden 1 Tag nach Ablieferung äußerlich nicht erkennbare Schäden 14 Tage ab Zeitpunkt Ablieferung Lieferfristüberschreitung bis 21 Tage C. Schlütermann, 2010 Nr. 46

Frage: Skizzieren Sie in einer Grafik die Rechtsbeziehungen in einem Speditionsvertrag! C. Schlütermann, 2010 Nr. 47

Antwort: Speditionsvertrag: Der Spediteur besorgt die Versendung mittels Frachtführer oder per Selbsteintritt ggfls. Als Einzelladung oder als Sammelladung. C. Schlütermann, 2010 Nr. 48

Frage: Beschreiben Sie die Besorgung der Versendung bzw. die Organisation durch den Spediteur innerhalb einer Transportkette in einem Speditionsvertrag! C. Schlütermann, 2010 Nr. 49

Antwort: Planung Ausführung Überwachung Beförderungsweg Auswahl: Termine, Leistung, und Frachtführer Schadensersatzanspr. -mittel bestimmen Abschluss von: Fracht-, Lager-, Speditionsverträge Weisungen, Infos zur Steuerung C. Schlütermann, 2010 Nr. 50

Frage: Was bedeutet der Selbsteintritt des Spediteurs? C. Schlütermann, 2010 Nr. 51

Antwort: Spediteur transportiert Güter mit eigenen Verkehrsmitteln und beansprucht die gewöhnliche Fracht für sich selbst. Er ist sein eigener Frachtführer. C. Schlütermann, 2010 Nr. 52

Frage: Was bedeutet der Begriff Spedition zu festen Kosten? C. Schlütermann, 2010 Nr. 53

Antwort: Spediteur bietet zu einem Festpreis eine Gesamtleistung an und muss dem Absender den Transporterfolg garantieren. C. Schlütermann, 2010 Nr. 54

Frage: Wie ist das Vorgehen bei einer Sammelladung geregelt? C. Schlütermann, 2010 Nr. 55

Antwort: Im Falle der Sammelladung darf der Spediteur die Ware/Sendung mit anderen Gütern zusammen versenden. Im Frachtvertrag muss der Versand als Sammelladung gekennzeichnet sein. Der Versender muss dem zustimmen. Der Spediteur hat hierbei die Rechte und Pflichten eines Frachtführers. Weitere Pflichten ergeben sich aus den 454 II, 453 in Verbdg. mit 456, 455 HGB C. Schlütermann, 2010 Nr. 56

Frage: Wofür haftet der Spediteur grundsätzlich? C. Schlütermann, 2010 Nr. 57

Antwort: Haftung des Spediteurs: Haftung Obhutshaftung Verschuldungshaftung C. Schlütermann, 2010 Nr. 58