Regulative Anforderungen an das Kunststoffrecycling Bewertungsgrundlagen der EFSA. Dr. Karla Pfaff, BfR Dr. Roland Franz, Fraunhofer IVV



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Transkript:

BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Regulative Anforderungen an das Kunststoffrecycling Bewertungsgrundlagen der EFSA Dr. Karla Pfaff, BfR Dr. Roland Franz, Fraunhofer IVV

Inhalt Vorüberlegungen zur Sicherheit von Kunststoffrezyklaten Kernpunkte der aktuellen EU-Gesetzgebung Grundzüge des EFSA-Leitfadens Prinzip des Prüf- und Bewertungsansatzes Zusammenfassung Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 2

Sicherheit von recycelten Kunststoffen im Lebensmittelkontakt Recycelte Kunststoffe müssen den für Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt geltenden Anforderungen entsprechen. Verpackungskunststoffe können Stoffe aus dem eingefüllten Produkt aufnehmen oder nach Entleerung durch missbräuchliche Befüllung mit z.b. Haushaltschemikalien oder Mineralöl etc. kontaminiert werden. Es können Kunststoffe als Ausgangsmaterial mit verwendet werden, die in ihrer stofflichen Zusammensetzung nicht den für die Verwendung im Lebensmittelkontakt geltenden Anforderungen entsprechen. Es können bei der Wiederaufbereitung von Kunststoffen Hilfsstoffe verwendet werden, die nicht den für Kunststoffe für den Lebensmittelkontakt geltenden Bestimmungen entsprechen. Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 3

Verordnung (EG) Nr. 282/2008 Geltungsbereich: Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, gemäß Art. 1 der Richtlinie (EG) 2002/72 aus werkstofflich recyceltem Kunststoff Ausgenommen sind: chemisches Recycling (durch Depolymerisation) innerbetriebliches Recycling von Produktionsverschnitten oder Verarbeitungsresten recycelte Kunststoffe, die hinter einer funktionellen Barriere verwendet werden. Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 4

Verordnung (EG) Nr. 282/2008 Grundsätze: Individuelle Zulassung von Recyclingprozessen nach Bewertung eines entsprechenden Antrages durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) EFSA-Leitlinien für die Sicherheitsbewertung von Recyclingverfahren Ausgangsmaterial: Kunststoffe, die gemäß Richtlinie (EG) 2002/72 hergestellt wurden Das Ausgangsmaterial stammt entweder aus einem geschlossenen, überwachten Produktkreislauf oder es wurde z. B. in einem Challenge-Test nachgewiesen, dass mit dem Verfahren Kontaminationen des Ausgangsmaterials auf Konzentrationen vermindert werden können, die keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Definition und Überwachung der Qualität des Ausgangsmaterials (Sortenreinheit, Kontaminationsniveau) gemäß vorab festgelegter Kriterien Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 5

Verordnung (EG) Nr. 282/2008 Grundsätze: Geeignetes Qualitätssicherungssystem, das gewährleistet, dass der recycelte Kunststoff die in der Zulassung festgelegten Anforderungen erfüllt Verordnung über gute Herstellungspraxis (EG) 2023/2006 legt dazu spezifische Anforderungen fest (z. B. Qualitätskontrollpläne, Beschreibung der Eigenschaften des Ausgangsmaterials und des recycelten Kunststoffs, Qualifikationen der Lieferanten, Sortierungsverfahren, Waschverfahren, kritische Kontrollpunkte, analytische Prüfungen) Gemeinschaftsregister der zugelassenen Recyclingverfahren Amtliche Kontrolle der zugelassenen Recyclingverfahren (Überprüfung, ob die Prozesse den zugelassenen Verfahren entsprechen und ob ein wirksames Qualitätssicherungssystem zur Anwendung kommt). Register der Recyclingstandorte in der Gemeinschaft und in Drittländern Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 6

Verordnung (EG) Nr. 282/2008 Register der Recyclingverfahren, für die ordnungsgemäße Anträge vorgelegt wurden: http://ec.europa.eu/food/food/chemicalsafety/foodcontact/docs/register_recycl_processe s_art13_en.pdf gegenwärtig 47 Einträge (43 für PET, 1 für HDPE, 3 für geschlossene Produktkreisläufe) Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 7

EFSA - Leitlinien www.efsa.europa.eu/efsa/efsa_locale-1178620753812_1178717811412.htm Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 8

EFSA Leitfaden Kernpunkte 3.1 Allgemeine Informationen 3.1.1 allgemeine Beschreibung (für das öffentliche Register) (Kunststoff-Typ, wesentlicheprozessschritte, Entfernung potentieller Kontaminanten, vorgesehene Verwendung des recyclierten Kunststoffs Art des/r Lebensmittel, Kontaktbedingungen usw.). 3.1.2 bereits bestehende Zulassungen (in EU Mitgliedstaaten oder Drittländern, Status des Recyclingprozesses bereits etabliert oder neu) Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 9

EFSA Leitfaden Kernpunkte 3.2 Spezifische Informationen 3.2.1 Details des Recyclingprozesses 3.2.2 Charakterisierung des Ausgangsmaterials (Art und Reinheit des Polymers, Anteile von Kunststoffen aus der Verwendung im non-food-bereich,.) 3.2.3 Bestimmung der Dekontaminierungseffizienz des Prozesses ( Challenge- Test ) 3.2.4 Charakterisierung des recyclierten Kunststoffs (Flakes, Pellets, ) 3.2.5 Vorgesehene Verwendung im Lebensmittelkontakt 3.2.6 Übereinstimmung mit den für den Lebensmittelkontakt geltenden rechtlichen Anforderungen 3.2.7 Prozessanalyse und -bewertung durch den Antragsteller, Identifizierung kritischer Prozessschritte Informationen zum Qualitätssicherungssystem (QAS). wesentliche Bestandteile des QAS, mit dem sichergestellt wird, dass die rezyklierten Kunststoffe den vorgegebenen Kriterien und den für Kunststoffe im Lebensmittelkontakt geltenden Anforderungen entsprechen. Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 10

Prüf- und Bewertungsansätze Challenge Test Aufreinigungs- & Recycling- Technologie Input: Künstlich extrem hoch- kontaminiertes PET Material (Flakes, ca. 500 ppm pro Chemikalie (Surrogate) Bewertung der Output- Konzentration hinsichtlich Migration aus Verpackung und Exposition des Verbrauchers Vergleich (Output versus Input): Reinigungseffizienz Output: Superclean gereinigtes und rekonstituiertes PET Material (Granulat, Flakes, Artikel) Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 11

Kontaminationshäufigkeit und mögliche Verbraucherexposition Ergebnisse einer umfangreichen europaweiten Studie zur Ermittlung der Kontaminationslevel von konventionell rezykliertem post-consumer PET (erhalten aus ca. 7.000 10.000 Flaschen) Lit.) Ca. 0.03 0.04% der gesammelten PET-Getränkeflaschen waren kontaminiert. Nach konventionellem Recycling (Input für Superclean-Recycling) wurden durchschnittliche Kontaminationslevels von 1.4 2.7 ppm (mg/kg) im postconsumer PET-Material (überwiegend aus Getränkeflaschen). Nach Superclean-Recycling waren im pc-pet-material keine Kontaminanten mehr nachweisbar bei Nachweisgrenzen von 0.01 0.1 ppm in PET. Daraus lassen sich mittels konservativer Migrationsmodellierung maximale Konzentrationen von Recycling-bedingten Kontaminanten (z.b. Lösemittel oder ähnliches) im Bereich 10-25 ppt (ng/kg) im Getränk ermitteln. Zum Vergleich: US FDA s Threshold of Regulation Concept würde für ungeregelte Substanzen eine Konzentration von 500 ppt tolerieren. Lit.: - Franz R.: Programme on the Recyclability of Food Packaging Materials with Respect to Food Safety Considerations -Polyethylene Terephthalate (PET), Paper & Board and Plastics Covered by Functional Barriers. Food Additives and Contaminants, 19 (supplement), 93-110 (2002). - Franz R., Mauer A. and Welle F., 2004b. European Survey on Post-Consumer Poly(ethylene terephthalate) Materials to Determine Contamination Levels and Maximum Consumer Exposure from Food Packages Made from Recycled PET. Food Additives and Contaminants 21 (3), 265 286 (2004). Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 12

HSGC Analyse von PET auf migrationsrelevante Substanzen AA Konventionell rezykliertes pc-pet (Input Material) Limonen MEG AA Konventionell rezykliertes pc-pet (Input Material) Limonen MEG Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 13

HSGC Analyse von PET auf migrationsrelevante Substanzen Neuwertiges PET AA MEG Superclean rezykliertes pc-pet (Output) AA MEG Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 14

Zusammenfassung Die industriellen Recyclingverfahren und -technologien müssen sicherstellen, dass die Kunststoffrezyklate wie auch Neuware den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprechen. Verfahren zum Recycling von Kunststoffen müssen beantragt und zugelassen werden. Das Zulassungsverfahren schließt eine Bewertung durch die EFSA ein. Die EU-Gesetzgebung hat seit 2009 eine enormen Nachfrage bei Recyclern nach einer Bewertung ihrer Prozesse durch die EFSA ausgelöst. Die überwiegende Mehrheit (ca. 95% ) der bei EFSA eingehenden Dossiers betreffen PET als zu rezyklierenden Kunststoff. Pfaff, Franz/ BfR-Forum Verbraucherschutz/ 28.10.2010 Seite 15

BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Dr. Karla Pfaff Bundesinstitut für Risikobewertung Thielallee 88-92 D-14195 Berlin Tel. 030-18412 - 3669 Fax 0 30-184 12 3685 karla.pfaff@bfr.bund.de www.bfr.bund.de Dr. Roland Franz Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung IVV Giggenhauser Straße 35 D-85354 Freising Tel. 08161-491 - 746 Fax 08161-491 - 777 roland.franz@ivv.fraunhofer.de www.ivv.fraunhofer.de