Ausführungsbestimmungen



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Transkript:

Ausführungsbestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams (Trümmer- / Flächensuche) gem. DIN 13050 Herausgeber: Malteser Hilfsdienst e. V. -Generalsekretariat- Kalker Hauptstr. 22 24 51103 Köln Stand: 01.10.2010 Version 2.0 Zur redaktionellen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen nur die maskuline Form verwendet; gleichwohl ist damit jeweils auch die feminine Form angesprochen.

Inhaltsverzeichnis Grundsatzregelungen... 3 Regelungs- und Geltungsbereich... 3 Nachrangigkeit GemPPO RHT [T/F]... 3 Leitung der Rettungshundearbeit... 3 Gliederung der Ausführungsbestimmungen... 3 Allgemeine Bestimmungen... 4 A 2 Anforderungen an den Hundeführer... 4 Schutzimpfungen... 4 Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung... 4 A 4 Zulassung zur Prüfung... 5 Eignungstest... 5 Anmeldung von Eignungstests... 5 Kenntnisse des Hundeführers... 5 A 6 Anmeldungen von Prüfungen... 6 A 7 Abnahme von Prüfungen... 7 Prüferteam... 7 A 9 Prüfungsergebnisse und Plakettenvergabe... 7 Mitteilung der Testergebnisse (Rettungshunde Eignungstest)... 7 Mitteilung der Prüfungsergebnisse (Rettungshundeteam-Prüfung)... 7 Einspruchsverfahren... 7 Plakettenvergabe / -einzug... 8 Urkunde... 8 A 10 Prüfungsniederschrift (Bewertungsbögen)... 9 A 12 Abbruch von Prüfungen... 9 A 14 Versicherungsschutz... 9 A 15 Impfschutz... 9 A 16 Bekleidung... 9 A 17 Wechsel der Organisation, des Hundeführers oder des Hundes... 10 Eignungstest... 10 B Eignungstest... 10 Rettungshundeteam-Prüfung Gehorsamsprüfung... 10 E 2 Prüfungselemente... 10 Rettungshundeteam-Prüfung Trümmersuche... 10 G 1 Vorbereitung... 10 Rettungshundeteam-Prüfung Flächensuche... 11 Prüferordnung... 11 I 2 Eignung und Auswahl von Prüfern... 11 I 4 Prüferanwärterzeit... 11 I 5 Ernennung und Abberufung von Prüfern... 11 I 6 Aus- und Fortbildungen... 11 2

Grundsatzregelungen Regelungs- und Geltungsbereich Die Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams (Trümmer- / Flächensuche) gemäß DIN 13050 (GemPPO RHT [T/F]) in der aktuellsten Fassung ist für alle im Malteser Hilfsdienst mitwirkenden und zum Einsatz kommenden Rettungshundeteams verbindlich anzuwenden. Die Ausführungsbestimmungen zur GemPPO RHT [T/F] regeln ergänzend die organisationsintern anzuwendenden Einzelheiten zur Umsetzung der GemPPO - RHT [T/F] und gelten jeweils in der aktuellen Fassung für alle Rettungshundeführer, Bewerter, Prüferanwärter, Prüfer, Test- und Prüfungsorganisatoren und deren Test- /Prüfungsveranstaltungen des Malteser Hilfsdienstes. Die GemPPO RHT [T/F] und die Ausführungsbestimmungen zur GemPPO RHT [T/F] sind im Malteser Hilfsdienst e. V. seit dem 01.01.2006 gültig und anzuwenden. Nachrangigkeit GemPPO RHT [T/F] Die GemPPO RHT [T/F] und diese Ausführungsbestimmungen sind nachrangige Regelwerke. Satzung und Leitfäden des Malteser Hilfsdienstes e. V. gehen in ihren jeweils geltenden Fassungen vor. Gleiches gilt auch für anderweitige Regeln, Ordnungen und Vorschriften des Malteser Hilfsdienstes zur Rettungshundarbeit. Leitung der Rettungshundearbeit Die fachliche Führung und Herbeiführung von grundsätzlichen Entscheidungen zur Rettungshundearbeit sowie die Sicherstellung der Umsetzung und Anwendung der GemPPO RHT [T/F] obliegen der Bundesebene des Malteser Hilfsdienstes e.v. Diese strategisch-operative Leitung wird im Generalsekretariat durch die Abteilung Notfallvorsorge wahrgenommen. Einzelne (Fach-)Aufgabe dazu können entsprechend qualifizierten haupt-/ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern übertragen werden. Gliederung der Ausführungsbestimmungen Die Gliederung dieser Ausführungsbestimmungen entspricht dem Aufbau der GemPPO RHT [T/F] und ergänzt diese in den bezeichneten Abschnitten. 3

Allgemeine Bestimmungen A 2 Anforderungen an den Hundeführer Schutzimpfungen Jeder Rettungshundeführer muss bestehende Schutzimpfungen gegen: Tetanus Polio Diphtherie Hepatitis A Hepatitis B nachzuweisen Eine FSME Impfung auf freiwilliger Basis wird empfohlen. Der Helfer ohne Hund als aktives Mitglied in der Rettungshundestaffel sollte die Schutzimpfungen ebenfalls nachweisen. Ein jährlicher Nachweis der bestehenden Schutzimpfungen ist gegenüber der Zug- / Staffelführung zu erbringen. Eine Ablehnung der Schutzimpfungen durch die Betroffenen ist unter Hinweis auf die drohenden Gesundheitsgefahren zu dokumentieren und mit Gegenzeichnung zu den Personalunterlagen zu nehmen. Allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung Hundeführer müssen grundsätzlich für ihre Tätigkeit körperlich geeignet sein. Analog der Regelungen der Helfer in den übrigen Einsatzdienste / im Katastrophenschutz sind alle Hundeführer vor Dienstaufnahme einer allgemeinen Tauglichkeitsuntersuchung nach Maßgabe der hierzu geltenden internen Regelungen zu unterziehen (s. Rundschreiben Nr. 3/02 - KatS 03/02 vom 14.02.2002 in der Neufassung vom 01.10.2004). Bei Verdacht einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ist ergänzend die allgemeine Tauglichkeitsuntersuchung zu wiederholen. Die Dokumentation der Untersuchung erfolgt grundsätzlich entsprechend den Malteser-internen Bestimmungen hierzu. Der Helfer ohne Hund als aktives Mitglied in der Rettungshundestaffel sollte sich dieser allgemeinen Tauglichkeitsuntersuchung ebenfalls unterziehen. 4

A 4 Zulassung zur Prüfung Eignungstest Die Eignungstests werden durch ernannte Bewerter oder Rettungshundeteamprüfer abgenommen, ansonsten sind sie ungültig. Die Ernennung und Abberufung von Bewertern wird durch die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat vorgenommen. Der Eignungstest kann in der eigenen Einheit abgenommen werden und ist auf einem dafür geeignetem Gelände durchzuführen. Die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat organisiert geeignete Aus- und Fortbildungen für die Bewerter der Malteser. Anmeldung von Eignungstests Ein Eignungstest ist von der Leitung der ausrichtenden Rettungshundestaffel spätestens vier Wochen vor Testtermin der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat schriftlich und unter namentlicher Benennung der eingesetzten zugelassenen Bewerter anzuzeigen. Die Zuteilung von Bewertern kann auch durch das Generalsekretariat erfolgen. Die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat gibt den Eignungstest den anderen Malteser Rettungshundestaffeln bekannt. Eine Woche vor dem Testtermin hat der Testorganisator der ausrichtenden Rettungshundestaffel der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariates die teilnehmenden Teams mittels Vordruck Anmeldung und Ergebnis Rettungshunde Eignungstest (Anlage 1 zur GemPPO) mitzuteilen (per Email). Kenntnisse des Hundeführers Der Hundeführer muss vor der ersten Teilnahme an einer Rettungshundeteamprüfung gemäß GemPPO seine Fachausbildung gemäß den geltenden Ausbildungsrichtlinien erfolgreich absolviert haben. Der Helfer erhält beim Eintritt in die Rettungshundestaffel ein Leistungsheft in das alle ablsovierten Ausbildungen, Lehrgänge und Prüfungen eingetragen und durch die ausbildende/prüfende Stelle gegengezeichnet werden. 5

A 6 Anmeldungen von Prüfungen RHT-Prüfungen (Fläche und/oder Trümmer) sind von der Leitung der ausrichtenden Rettungshundestaffel spätestens zehn Wochen vor Prüfungstermin bei der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat schriftlich zu beantragen. Die Zuteilung von Prüferteams zu den Prüfungsveranstaltungen obliegt grundsätzlich der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat. Der Prüfungsorganisator der ausrichtenden Rettungshundestaffel kann hierzu Vorschläge machen Durch die Zuteilung/Bestätigung von Prüfern durch das Generalsekretariat wird die angezeigte Prüfung genehmigt und zur Durchführung freigegeben. Die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat veröffentlicht die Prüfungstermine in geeigneter Form und gibt sie den anderen Malteser Rettungshundestaffeln bekannt. Spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin übermittelt der Prüfungsorganisator der ausrichtenden Rettungshundestaffel der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat abschließend die teilnehmenden Teams mittels des Vordrucks Anmeldung und Ergebnis Rettungshundeteam- Prüfung (Anlage 3 GemPPO RHT [T/F]). Rettungshundeführer des Malteser Hilfsdienstes e. V. können sich mit schriftlicher Zustimmung der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat auch bei einer anderen der herausgebenden Organisationen der GemPPO RHT [T/F] zu einer deren Prüfungsveranstaltungen anmelden. Es gelten dann zusätzlich zu den Ausführungsbestimmungen des Malteser Hilfsdienstes die Ausführungsbestimmungen der jeweiligen Organisation mit der Einschränkung, dass die Malteser intern gestellten Anforderungen an den Rettungshundeführer nicht unterschritten werden dürfen. Die Mitteilung der Prüfungsergebnisse (Rettungshundeteam-Prüfung) hat wie unter Punkt A 9 der GemPPO RHT [T/F] beschrieben zu erfolgen. Vertreter der anderen, herausgebenden Organisationen der GemPPO RHT [T/F] können den Malteser Rettungshundeteam-Prüfungen jederzeit beiwohnen. Die Genehmigung der Prüfung kann verweigert/zurück gezogen werden, wenn die ausrichtende Staffel den geltenden Regelungen und Anweisungen des Generalsekretariates zuwider handelt, z.b. bei - nicht zeitgerecht übermittelter und/oder fehlerhaft ausgefüllter Anmeldeunterlagen - Nichteinhaltung der Mindestvorgaben von Prüfungsgeländen. Ebenfalls können einzelnen Hundeführer von der Teilnahme an Prüfungen gemäß GemPPO RHT [T/F] ausgeschlossen werden, wenn sie die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen oder im Rahmen einer Prüfungsveranstaltung mehrfach den Anweisungen der Prüfer oder des Organisators zuwider gehandelt haben. Die Entscheidung über die Genehmigung bzw. der Zulassung zur Prüfung trifft die Abteilung Notfallvorsorge des Malteser Generalsekretariates. 6

A 7 Abnahme von Prüfungen Prüferteam Malteser-Prüfer, die bei einer anderen der herausgebenden Organisationen der GemPPO RHT [T/F] Prüfungen abnehmen wollen sind verpflichtet, die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat darüber schriftlich zu informieren und ihre Prüfungstermine mitzuteilen. A 9 Prüfungsergebnisse und Plakettenvergabe Mitteilung der Testergebnisse (Rettungshunde Eignungstest) Die Testergebnisse sind der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat vom Testsorganisator der ausrichtenden Rettungshundestaffel spätestens zwei Wochen nach Testtermin mittels Übersendung der vollständig ausgefüllten Anlagen 1 ( Anmeldung und Ergebnis Rettungshunde Eignungstest ) und 2 ( Bewertungsbogen Rettungshunde Eignungstest ) der GemPPO RHT [T/F] mitzuteilen. Kopien der Unterlagen verbleiben zur Dokumentation bei der Leitung der ausrichtenden Rettungshundestaffel. Mitteilung der Prüfungsergebnisse (Rettungshundeteam-Prüfung) Die Prüfungsergebnisse sind der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat vom Prüfungsorganisator der ausrichtenden Rettungshundestaffel spätestens zwei Wochen nach Prüfungstermin mittels Übersendung der vollständig ausgefüllten Anlagen 3 ( Anmeldung und Ergebnis Rettungshundeteam-Prüfung ) und 4 ( Bewertungsbogen Rettungshundeteam-Prüfung ) sowie der Bewertungsbögen Fachfragen-Prüfung der GemPPO RHT [T/F] mitzuteilen. Bei Teilnahme eines Rettungshundeteams an einer Prüfungsveranstaltung bei einer der anderen herausgebenden Organisationen der GemPPO RHT [T/F] erfolgt die Mitteilung analog der vorstehenden Regelung durch die entsendende Zug- / Staffelführung des betreffenden Teams. Kopien der Unterlagen verbleiben zur Dokumentation bei der Zug- / Staffelführung der ausrichtenden Rettungshundestaffel. Einspruchsverfahren Einsprüche gegen Test- / Prüfungsergebnisse sind schriftlich an die Abteilung Notfallvorsorge Generalsekretariat zu richten. Nach erfolgter Prüfung des Sachverhaltes wird von dort über den Einspruch entschieden. Auch sonstige Einsprüche, Mitteilungen über Unregelmäßigkeiten und dergleichen sind schriftlich an die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat zu richten. 7

Plakettenvergabe / -einzug Der Prüfungsorganisator erhält die zur Ausgabe vorgesehenen Plaketten durch die Abteilung Notfallvorsorge des Malteser Generalsekretariates entsprechend der zur Prüfung angemeldeten (neuen) Rettungshundeteams. Bei erfolgreicher Wiederholungsprüfung eines Rettungshundteams behält die aus der vorangegangenen Prüfung zugeteilte Plaketten ihre Gültigkeit. Die Plaketten für die Rettungshundeteams, die ihre Trümmer- / Flächenprüfung erfolgreich bestanden haben, werden am Prüfungstag durch den Prüfungsorganisator ausgehändigt. Der Prüfungsorganisator hat mit der Übergabe der Plakette an das Rettungshundeteam sicherzustellen, dass die Nummer der Plakette auf dem Original-Formular Bewertungsbogen Rettungshundeteam-Prüfung eingetragen wird. Das Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung führt unmittelbar zum Verlust des Status eines geprüften Rettungshundeteams. In diesem Fall wird die Plakette vom Prüfungsorganisator direkt eingezogen und mit den übrigen Prüfungsunterlagen an die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat zurückgesandt. Rettungshundeteams, die innerhalb von achtzehn Monaten ihre Einsatzfähigkeit nicht erneut überprüfen lassen, sind verpflichtet die Plakette unaufgefordert an ihre Zug- / Staffelführung zurück zu geben. Die Zug- / Staffelführung stellt eine entsprechende Terminüberwachung sicher und trägt dafür Sorge, dass die unverzügliche Weiterleitung der zurück genommenen Plakette an die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat erfolgt. Urkunde Die Rettungshundeteams erhalten nach jeder erfolgreich bestandenen Prüfung gem. der GemPPO RHT [T/F] eine Urkunde die berechtigt, die Bezeichnung Geprüftes Rettungshundeteam nach DIN 13050 für Trümmer- und/ oder Flächensuche zu führen. Die Urkunde beinhaltet den Namen des Hundeführers und des Hundes, Prüfungstag und ort, geprüfte Sparte sowie die zugehörige Gliederung und wird durch einen Vertreter der Fachabteilung im Generalsekretariat unterzeichnet und gesiegelt. Die Urkunden für alle an einer Prüfungsveranstaltung teilnehmenden Teams sollen dem Prüfungsorganisator vor der Prüfung zur Aushändigung an die bestätigten Rettungshundeteams zugesandt (rechtzeitige Anmeldung vorausgesetzt) werden. Nicht ausgehändigte Urkunden sind durch den Prüfungsorganisator umgehend mit den zugehörigen Plaketten an die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat zurück zu senden. 8

A 10 Prüfungsniederschrift (Bewertungsbögen) Die Originale der ausgefüllten Anmeldung und Ergebnis Rettungshunde Eignungstest, Bewertungsbogen Rettungshunde Eignungstest, Bewertungsbogen Fachfragen-Prüfung, Anmeldung und Ergebnis Rettungshundeteam-Prüfung Trümmer / Fläche und Bewertungsbogen Rettungshundeteam-Prüfung Werden durch die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat mindestens drei Jahre aufbewahrt. Es sind ausschließlich die Musterformulare der GemPPO RHT [T/F], Anlage 1-4 oder durch die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat zugelassene Formulare zu verwenden. Diese Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen keinen dazu nicht autorisierten Personen zugänglich gemacht werden. A 12 Abbruch von Prüfungen Die Entscheidung über den Abbruch der Prüfung in den Punkten unter A 12 liegt bei dem eingesetzten Prüferteam. A 14 Versicherungsschutz Der Versicherungsschutz für den Rettungshundeführer richtet sich nach den im Malteser Hilfsdienst e. V. üblichen Versicherungen für aktive Helfer. Für jeden Hund muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der jährliche Nachweis des Versicherungsschutzes des Tierhalters ist gegenüber der jeweiligen Zug- / Staffelführung zu erbringen. A 15 Impfschutz Der Impfschutz gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe, Leptospirose und Hepatitis muss vor Ablauf der im EU- Heimtierausweis durch den Tierarzt angegeben Frist aufgefrischt werden. Der Prüfungsorganisator überprüft vor Beginn der Prüfung den gültigen Impfschutz des Hundes. A 16 Bekleidung Es gilt die Dienstbekleidungsordnung des Malteser Hilfsdienstes e. V. in ihrer aktuellen Fassung. 9

A 17 Wechsel der Organisation, des Hundeführers oder des Hundes Ein Organisationswechsel eines Geprüften Rettungshundeteams innerhalb der herausgebenden Organisationen der GemPPO RHT [T/F] ist der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat anzuzeigen. Bei einem Wechsel eines Geprüften Rettungshundeteams zum Malteser Hilfsdienst e. V. veranlasst die Leitung der aufnehmenden Rettungshundestaffel ggf. weitere Maßnahmen hinsichtlich bestehender Defizite in der Fachausbildung des Rettungshundeführers. Eignungstest B Eignungstest Bei dem Testelement B 2.1.3 (Fremdperson trägt Hund 20 Schritte) hat der Hund einen tierschutzgerechten Maulkorb aus Plastik oder Leder zu tragen, der dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglicht. Rettungshundeteam-Prüfung Gehorsamsprüfung E 2 Prüfungselemente Der Rettungshundeführer teilt den Prüfern zu Beginn der Prüfung mit, welches Prüfungselement er unter E 2.7 zeigen wird. Bei dem Prüfungselement E 2.8 (Tragen) hat der Hund einen tierschutzgerechten Maulkorb aus Plastik oder Leder zu tragen, der dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglicht. Rettungshundeteam-Prüfung Trümmersuche Die Eignung des Prüfungsgeländes wird von dem eingesetzten Prüferteam festgestellt. Wird die Eignung nicht festgestellt, hat der Prüfungsorganisator der ausrichtenden Rettungshundestaffel ein geeignetes Ersatzgelände bereit zu stellen oder aber die Prüfungen können nicht durchgeführt werden. G 1 Vorbereitung Zur Abwendung möglicher Gefahren erhalten die Versteckpersonen ein funktionsfähiges Funkgerät, welches eine direkte Verbindung zur Aufsichtsperson und zum Prüfungsorganisator sicherstellt. Das Funkgerät bleibt ausgeschaltet und darf nur in Not- / Hilfesituationen in Betrieb genommen werden. 10

Rettungshundeteam-Prüfung Flächensuche Die Eignung des Prüfungsgeländes wird von dem eingesetzten Prüferteam festgestellt. Wird die Eignung nicht festgestellt, hat der Prüfungsorganisator der ausrichtenden Rettungshundestaffel ein geeignetes Ersatzgelände bereit zu stellen oder aber die Prüfungen können nicht durchgeführt werden. Prüferordnung I 2 Eignung und Auswahl von Prüfern Personen, die Prüfer gemäß der GemPPO RHT [T/F] werden wollen, können dies über ihre zuständige Fachabteilung der Diözesanebene bei der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariates beantragen. Die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat prüft in Abstimmung mit der zuständigen Diözesanebene die Zulassungsvoraussetzungen und trifft, sofern ein Bedarf an Prüfanwärtern besteht, unter Berücksichtigung aller wesentlichen Belange die Entscheidung, ob die Person als Prüferanwärter beim Malteser Hilfsdienst geeignet ist und zur Qualifizierung als RHT-Prüfer zugelassen wird. I 4 Prüferanwärterzeit Die Teilnahme an Prüfungen als Prüferanwärter wird durch die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat in Abstimmung mit der zuständigen Diözesanebene geregelt. Bei Zweifeln hinsichtlich der Eignung kann die Zeit der Anwartschaft durch die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat verlängert werden. I 5 Ernennung und Abberufung von Prüfern Die Ernennung und Abberufung von Prüfern wird von der Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat in Abstimmung mit der zuständigen Diözesanebene vorgenommen. I 6 Aus- und Fortbildungen Die Abteilung Notfallvorsorge im Generalsekretariat organisiert geeignete Aus- und Fortbildungen für die RHT-Prüfer der Malteser. 11