Energieeffizient Bauen Maßnahmen im Ordnungsrecht und in der Forschung Umsetzung der Novelle der EU- Gebäuderichtlinie in D Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Gliederung des Vortrags Ausgangslage (Gebäudestatistik, politische Ziele, Ist-Zustand) Ordnungsrecht (EnEV; Gebäuderichtlinie) Weiteres Vorgehen (Zeitplan, Gutachten)
Gebäudestatistik 18 Mio Wohngebäude mit 40 Mio Wohnungen, 3/4 davon sind energetisch verbesserungsbedürftig 1,5 Mio Nicht-Wohngebäude 180.000 200.000 öffentl. Liegenschaften Trend: spez. Heizenergieverbrauch sinkt, spez. Stromverbrauch steigt
Energie- und Klimapolitik der EU Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20% bis 2020 Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um 20% im Vergleich zu 1990 Ausbau Erneuerbarer Energien auf 20% am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 4
Energiekonzept Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050 Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020 Einführung klimaneutrales Gebäude ab 2020 in EnEV 2012 Sanierungsfahrplan für Gebäudebestand
Historie der Energieeinsparverordnung in Deutschland WSVO 1977 WSVO 1984 Mindestanforderung Baupraxis Forschung Solarhaus WSVO 1995 Niedrigenergiehaus EnEV 2001 EnEV 2009 EnEV 2012 3-Liter Haus Null-Energiehaus Plus-Energiehaus 6
Stromverbrauch der Haushalte in Deutschland PJoule 520 500 480 460 440 420 400 380 360 340 320 300 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Jahr 7
Anteil Erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland 8
Ansatz Fordern (=Vorschriften), Fördern (=finanzielle Anreize) und Informieren (=Beratung/Werbung)
EnEV 2009 seit 1.10.2009 Hochlichter Verschärfung des Anforderungsniveaus um durchschnittlich 30% Verbesserte Kontrolle Außerbetriebnahme von el. Speicherheizungen 10
EnEV 2009 seit 1.10.2009 Vorschriften für neue Gebäude Einhaltung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs des sog. Referenzgebäudes (Hauptanforderung) Einhaltung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes (Nebenanforderung) Einhaltung des Sonneneintragskennwertes (Nebenanforderung) 11
EnEV 2009 seit 1.10.2009 Vorschriften für bestehende Gebäude bedingte Anforderungen (Vorschriften greifen dann, wenn ohnehin bauliche Maßnahmen durchgeführt werden, bei Änderungen, Erweiterung, Ausbau) Beispiel: Dach ist undicht und muss erneuert werden. Bei der Erneuerung muss ein bestimmtes Maß an Wärmedämmung ausgeführt werden unbedingte Anforderungen (Vorschriften zur nachträglichen Verbesserung ohne besonderen Anlass) 12
EnEV 2009 seit 1.10.2009 Vorschriften für bestehende Gebäude bedingte Anforderungen: für fast alle Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle Anforderungen an U-Werte für Einzelbauteile wie Dach, Fenster etc.: Nicht-Überschreitung eines Primärenergiebedarfs von 140 % des Neubau-Niveaus 13
EnEV 2009 seit 1.10.2009 Vorschriften für bestehende Gebäude unbedingte Anforderungen (Nachrüstungen): überwiegend im Bereich der Heizungs und Klimatechnik Steuerungs- und Regelungstechnik Ersatz veralteter Öl- und Gaskessel 14
Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Niedrigstenergiegebäude Standard spätestens ab 1.1.2021 für Neubauten, für öffentliche Gebäude ab 1.1.2019 Niedrigstenergiegebäude: Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden 15
Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise: Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme. Zuständige Behörden/Stellen führen Stichproben durch (Überprüfung der Plausibilität, ggf. auch durch Inaugenscheinnahme des Gebäudes) Grenze für Aushangpflicht (öffentl. Gebäude u. private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr) wird auf 500 m², dann auf 250 m 2 gesenkt 16
Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise Indikator der Gesamtenergieeffizienz (ist noch zu bestimmen) muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt werden 17
Modellprojekt Nullenergiehaus Bund freie Kühlung Photovoltaik Außenwand: Zellulosedämmung 38 cm Wärmepumpe Wärmerückgewinnung Solarthermie 18
Das Plus-Energie-Haus Bruttogrundfläche: 117 m², modular erweiterbar Heizwärmebedarf: 1068 kwh/a Energiegewinn an 156 Betriebstagen: 2500 kwh 19
Wie geht s weiter? Sicher: EnEV-Novelle 2012 zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie Unsicher: Verschärfung Energiekonzept der BReg Evaluierung des IEKP 20
Wirtschaftlichkeitsgebot ( 5 EnEG) Kosten für die Durchführung von Energiesparmaßnahmen müssen sich generell innerhalb der Lebensdauer dieser Maßnahmen durch eingesparte Energiekosten amortisieren 21