Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Zurich Financial Services AG



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Transkript:

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Datum Dienstag, 30. März 2010 Ort Zürich-Oerlikon, Hallenstadion, Wallisellenstrasse 45, CH-8050 Zürich Türöffnung 13.00 Uhr Beginn 14.30 Uhr

Einladung zur Generalversammlung 3 Traktandenliste 1. Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2009 1a. Genehmigung des Jahresberichts und der Jahres- und Konzernrechnung 2009 sowie Kenntnisnahme von den Berichten der Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat beantragt, den Jahresbericht sowie die Jahres- und Konzernrechnung 2009 zu genehmigen. 1b. Konsultativabstimmung über das Vergütungssystem gemäss Bericht über Honorare und Entschädigungen Der Verwaltungsrat schlägt vor, sich mit dem Vergütungssystem gemäss Bericht über Honorare und Entschädigungen in einer unverbindlichen Konsultativabstimmung einverstanden zu erklären. 2. Verwendung des Bilanzgewinns 2009 der Bilanzgewinn 2009 der CHF 5 502 586 677 Der Verwaltungsrat beantragt, diesen wie folgt zu verwenden: Festsetzung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2009 von CHF 16.00 brutto pro Aktie im Nennwert von je CHF 0.10 für 147 473 068 Aktien*, zahlbar abzüglich 35% eidg. Verrechnungssteuer ab 8. April 2010 CHF 2 359 569 088 * Vortrag auf neue Rechnung CHF 3 143 017 589 * CHF 5 502 586 677 Bei Gutheissung dieses Antrags wird die Dividende, nach Abzug der Verrechnungssteuer, mit netto CHF 10.40 pro Aktie ab 8. April 2010 gemäss Dividendeninstruktionen an alle Aktionäre ausbezahlt, die am 7. April 2010 Aktien der Zurich Financial Services AG halten. 3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung Der Verwaltungsrat beantragt, den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Konzernleitung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. 4. Kapitalherabsetzung und Genehmigung der Statutenänderung (Art. 5) Der Verwaltungsrat beantragt die Herabsetzung des Aktienkapitals von CHF 14 747 306.80 um CHF 183 640.40 auf neu CHF 14 563 666.40 durch die Vernichtung von 1 836 404 Aktien im Nennwert von je CHF 0.10, die im Rahmen des am 14. Februar 2008 angekündigten Aktienrückkaufprogramms von der Gesellschaft bis 31. Dezember 2008 erworben und seither nicht verwendet wurden. Zusammenfassend beantragt der Verwaltungsrat, das Aktienkapital gemäss Art. 5 der Statuten von CHF 14 747 306.80 um CHF 183 640.40 auf neu CHF 14 563 666.40 herabzusetzen durch Vernichtung von 1 836 404 Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10; aufgrund des gemäss Art. 732 Abs. 2 OR erstellten Prüfungsberichtes, der am 30. März 2010 zuhanden der ordentlichen Generalversammlung vorliegen wird, festzustellen, dass die Forderungen der Gläubiger der Gesellschaft trotz der vorgenannten Kapitalreduktion vollständig gedeckt sind; die entsprechende Statutenänderung (Art. 5 der Statuten, Aktienkapital) gemäss geänderter Fassung im Anhang zu genehmigen sowie den Verwaltungsrat zu beauftragen, die Kapitalherabsetzung durchzuführen und nach erfolgtem Schuldenruf im Handelsregister des Kantons Zürich zur Eintragung anzumelden. * Je nach Anzahl der am 7. April 2010 ausgegebenen Aktien. Aktien im Eigenbestand der sind nicht dividendenberechtigt. Traktandenliste

4 Einladung zur Generalversammlung 5. Schaffung von zusätzlichem genehmigten Aktienkapital und Genehmigung der Statutenänderung (Art. 5 bis Abs. 1) Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung von zusätzlichem genehmigten Aktienkapital von CHF 480 000 auf neu höchstens CHF 1 000 000 durch Ausgabe von höchstens 10 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 und die Verlängerung der Ermächtigung zur Ausgabe von genehmigtem Aktienkapital bis zum 30. März 2012. Der Verwaltungsrat beantragt deshalb, den bestehenden Artikel 5 bis Abs. 1 der Statuten gemäss Fassung im Anhang zu genehmigen. Das beantragte zusätzlich genehmigte Aktienkapital soll dem Unternehmen grösseren finanziellen Spielraum für die zukünftige Kapitalbewirtschaftung verleihen. 7. Weitere Statutenänderung (Art. 6) Per 1. Januar 2010 ist das Bucheffektengesetz (BEG) in Kraft getreten. Mit dem BEG wird der Effektenhandel auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Zentrales Element ist dabei die Anerkennung der rechtsbegründenden Wirkung von Gutschriften auf Effektenkonten. Das BEG führt damit auch bei unverbrieften Aktien zu rechtlichen Klarstellungen, weshalb der in den bisherigen Statuten vorgesehene aufgeschobene Titeldruck aufgehoben werden kann. Im Zuge der vorgeschlagenen Statutenanpassung werden die Namenaktien der als Wertrechte (im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts) ausgestaltet und als Bucheffekten (im Sinne des BEG) geführt. Diese Statutenanpassung entspricht der neueren Usanz schweizerischer Publikumsgesellschaften. Der Verwaltungsrat beantragt daher, Art. 6 der Statuten gemäss modifizierter Version im Anhang zu ändern. 6. Schaffung von zusätzlichem bedingten Aktienkapital und Genehmigung der Statutenänderung (Art. 5 ter Abs. 2 a) Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung von zusätzlichem bedingten Aktienkapital zwecks Ausgabe von Namenaktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften von CHF 235 616.90 auf neu höchstens CHF 500 000 durch Ausgabe von höchstens 5 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 unter Ausschluss des Bezugsund Vorwegzeichnungsrechts der Aktionäre. Der Verwaltungsrat beantragt deshalb, den bestehenden Artikel 5 ter Abs. 2 a der Statuten gemäss Fassung im Anhang zu genehmigen. 8. Wahlen und Wiederwahlen 8.1 Verwaltungsrat An der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung läuft die Amtsdauer von Frau Susan Bies und der Herren Victor Chu, Armin Meyer, Philippe Pidoux und Rolf Watter ab. Wie an der letztjährigen Generalversammlung bekanntgegeben, steht Herr Pidoux für eine weitere Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Frau Susan Bies und die Herren Victor Chu, Armin Meyer und Rolf Watter haben sich hingegen bereit erklärt, eine Wiederwahl mit einer Amtsdauer von jeweils drei Jahren anzunehmen. Zudem wird vorgeschlagen, den Verwaltungsrat durch Herrn Josef Ackermann mit einer Amtsdauer von zwei Jahren zu ergänzen. Gemäss Art. 20 Abs. 5 der Statuten erfolgt die Wahl oder Wiederwahl der Mitglieder des Verwaltungsrates individuell. Traktandenliste

5 8.1.1 Wahl von Herrn Josef Ackermann Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Josef Ackermann für die Amtsdauer von zwei Jahren als Mitglied des Verwaltungsrates zu wählen. Josef Ackermann, 62, Schweizer, studierte Volkswirtschaft und Sozialwissenschaften an der Universität St. Gallen und trat nach Abschluss seiner Promotion im Jahr 1977 in die Schweizerische Kreditanstalt (SKA) ein. 1990 wurde er in das Executive Board der SKA berufen und 1993 zu dessen Präsidenten ernannt. 1996 trat Herr Ackermann in den Vorstand der Deutschen Bank ein, wo er für den Bereich Investment Banking zuständig war. 2002 wurde er Sprecher des Vorstands und Vorsitzender des Group Executive Committee. Am 1. Februar 2006 wurde er zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt. Herr Ackermann ist Mitglied im Aufsichtsrat der Siemens AG, Deutschland, der Royal Dutch Shell plc, Niederlande, und der Belenos Clean Power Holding Ltd., Biel. Er ist Mitglied des International Advisory Council der Zurich Financial Services Group und engagiert sich zudem u.a. massgeblich bei der Initiative Finanzstandort Deutschland (Mitglied des Initiatorenkreises), dem Institute of International Finance (Vorsitzender), dem World Economic Forum (Stv. Vorsitzender des Stiftungsrates), der St. Galler Stiftung für Internationale Studien (Präsident) und der Metropolitan Opera New York (Advisory Director). Seit 2007 lehrt Herr Ackermann als Gastprofessor im Fachbereich Finance an der London School of Economics. 2008 wurde er zum Honorarprofessor der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt ernannt und in den Ehrensenat der Stiftung Lindauer Nobelpreisträgertreffen berufen. Daneben ist er Honorary Fellow der London Business School und trägt den Ehrendoktortitel der griechischen Demokrit-Universität Thrakien. 8.1.2 Wiederwahl von Frau Susan Bies Der Verwaltungsrat beantragt, Frau Susan Bies für eine Amtsdauer von drei Jahren als Mitglied des Verwaltungsrates wieder zu wählen. Susan Bies, 62, amerikanische Staatsangehörige, hält einen BS des State University College at Buffalo, New York, sowie einen MA der Northwestern University in Evanston, Illinois, wo sie später auch den Doktortitel erlangte. Sie begann ihre Karriere 1970 als Ökonomin bei der Federal Reserve Bank von St. Louis, Missouri, und wurde zwei Jahre später Assistenzprofessorin für Wirtschaftswissenschaften an der Wayne State University in Detroit, Michigan. 1977 ging sie in einer ähnlichen Position an das Rhodes College in Memphis, Tennessee, und stiess 1979 zur First Tennessee National Corporation in Memphis, wo sie bis 2001 tätig war. Während der ersten Jahre war sie dort unter anderem für taktische Planung und Unternehmensentwicklung verantwortlich. 1984 wurde sie Chief Financial Officer und Präsidentin des Asset-Liability-Ausschusses. 1995 wurde sie Executive Vice President des Risikomanagements sowie Revisorin und Präsidentin des Exekutivausschusses für Risikomanagement und setzte zugleich ihre Aufgaben im Rahmen des Asset-Liability-Ausschusses fort. Von 2001 bis 2007 war sie Mitglied des Direktoriums des US-Zentralbankensystems (Federal Reserve System). Zwischen 1996 und 2001 war Frau Bies Mitglied der Emerging Issues Task Force des Financial Accounting Standards Board (FASB). Von 2007 bis 2008 war sie Mitglied des Beratungsausschusses der US-Börsenaufsicht (SEC), der sich mit Fragen zur Verbesserung der Jahresberichterstattung beschäftigt, und Präsidentin des Unterausschusses für substanzielle Komplexität. Im Juni 2009 wurde Frau Bies zum Verwaltungsratsmitglied der Bank of America Corporation ernannt. 8.1.3 Wiederwahl von Herrn Victor Chu Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Victor Chu für eine Amtsdauer von drei Jahren als Mitglied des Verwaltungsrates wieder zu wählen. Victor L.L. Chu, 52, britischer Staatsangehöriger, schloss das Studium am University College London im Jahr 1979 mit einem LL.B. ab. Er ist als Anwalt in England und Hongkong zugelassen. Seit 1982 ist er auf dem Gebiet des Unternehmens-, Handels- und Wertpapierrechts tätig, mit besonderem Schwerpunkt auf China und regionalen Anlagegeschäften. Von 1995 bis 2000 war Herr Chu Deputy Secretary-General der International Bar Association. Seit 1988 ist er Präsident der First Eastern Investment Group, eines führenden Direktanlageunternehmens, das sich auf China konzentriert. Er ist zudem Präsident der First Eastern Investment Bank Limited und der FE Securities Limited. Während der letzten 20 Jahre war er zu verschiedenen Zeiten Direktor und Ratsmitglied der Hongkonger Börse, Mitglied des Hong Kong Takeovers and Mergers Panel, Mitglied des Beratungsausschusses der Hong Kong Securities and Futures Commission und zeitweise Mitglied der Central Policy Unit der Regierung von Hongkong. Derzeit ist er Mitglied des Stiftungsrats des Weltwirtschaftsforums (WEF) und Vizepräsident des WEF International Business Council. Zudem ist er bei der Internationalen Handelskammer Präsident der Kommission für Finanzdienstleistungen und Versicherungen und Vizepräsident des Asia House in London. Herr Chu ist Treuhänder des in London ansässigen International Business Leaders Forum und des WWF in Hongkong. Ferner ist er Berater des Präsidenten der Kennedy School in Harvard und Mitglied des Mayor of London s International Business Advisory Council. Zu seinen weiteren Aktivitäten in gemeinschaftlichen Verbänden zählt sein Einsatz im Rahmen der Beratungsgremien der International Crisis Group, des Chatham House, der Beijing Music Festival Foundation und des Atlantic Council der USA.

6 Einladung zur Generalversammlung 8.1.4 Wiederwahl von Herrn Armin Meyer Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Armin Meyer für eine Amtsdauer von drei Jahren als Mitglied des Verwaltungsrates wieder zu wählen. 8.2 Wiederwahl der Revisionsstelle Der Verwaltungsrat beantragt, die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2010 wieder zu wählen. Armin Meyer, 60, Schweizer, erwarb einen Doktortitel in Elektrotechnik an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) in Zürich, bevor er 1976 als Entwicklungsingenieur zur damaligen BBC Brown Boveri AG kam. 1980 wurde er Leiter des Bereichs Forschung und Entwicklung von Elektromotoren und 1984 Leiter der internationalen Geschäftseinheit für elektrische Generatoren. 1988 wurde er Geschäftsleiter der ABB Drives AG und 1992 Präsident und CEO der ABB Kraftwerke AG. Von 1995 bis 2000 war er Executive Vice President der ABB AG und Mitglied der Konzernleitung. Herr Meyer wurde in den Verwaltungsrat der Ciba Spezialitätenchemie gewählt, als sich diese 1997 von Novartis abspaltete. Im Herbst 2000 wurde er zum Verwaltungsratspräsidenten von Ciba Spezialitätenchemie ernannt und war bis April 2009 in dieser Funktion tätig. Vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2007 war er zudem als Chief Executive Officer des Unternehmens tätig. Herr Meyer ist Mitglied der Geschäftsleitung und des Stiftungsrats des International Institute for Management Development (IMD) in Lausanne, Schweiz. Von 2001 bis 2008 war er Mitglied des Verwaltungsrats des European Chemical Industry Council (Cefic) in Brüssel, Belgien. 8.1.5 Wiederwahl von Herrn Rolf Watter Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Rolf Watter für eine Amtsdauer von drei Jahren als Mitglied des Verwaltungsrates wieder zu wählen. Rolf Urs Watter, 52, Schweizer, schloss sein Jurastudium mit Promotion an der Universität Zürich ab und verfügt über einen Master of Laws der Georgetown University in den USA. Er ist im Kanton Zürich als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1994 ist er Partner der Anwaltskanzlei Bär & Karrer in Zürich und wurde im Jahr 2000 Mitglied der Geschäftsleitung. Seit der Gründung der Bär & Karrer AG im Jahr 2007 war er bis September 2009 geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats. Weiter ist er ein nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Nobel Biocare Holding AG (seit 2007), der Syngenta AG (seit 2000), der UBS Alternative Portfolio AG (seit 2000) und der A.W. Faber-Castell (Holding) AG (seit 1997). Zuvor war er nichtgeschäftsführender Präsident des Verwaltungsrats der Cablecom Holding AG (2004 2008) sowie nichtgeschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Centerpulse AG (2002 2003), der Forbo Holding AG (1999 2005) und der Feldschlösschen Getränke AG (2001 2004). Zudem unterrichtet er nebenamtlich als Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Darüber hinaus ist er Mitglied der Zulassungs stelle und der Fachkommission der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange. Ferner ist er Verwaltungsratspräsident von zwei Wohltätigkeitsorganisationen. Traktandenliste

Einladung zur Generalversammlung 7 Anhang Statutentext gemäss den unter Traktanden 4, 5, 6 und 7 beantragten Änderungen (die vorgeschlagenen Änderungen sind kursiv gedruckt) Statutentext, gegenwärtige Fassung Fassung gemäss Anträgen des Verwaltungsrates Artikel 5 Aktienkapital Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 14 747 306.80 (vierzehn Millionen siebenhundertsiebenundvierzigtausenddreihundertsechs Schweizer Franken und achtzig Rappen) und ist eingeteilt in 147 473 068 voll liberierte Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 (zehn Rappen). Artikel 5 Aktienkapital Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 14 563 666.40 (vierzehn Millionen fünfhundertdreiundsechzigtausendsechshundertsechsundsechzig Schweizer Franken und vierzig Rappen) und ist eingeteilt in 145 636 664 voll liberierte Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 (zehn Rappen). Artikel 5 bis Abs. 1 Genehmigtes Aktienkapital Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis spätestens 3. April 2011 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 5 200 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 um höchstens CHF 520 000 zu erhöhen. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet. Artikel 5 bis Abs. 1 Genehmigtes Aktienkapital Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis spätestens 30. März 2012 das Aktienkapital durch Ausgabe von höchstens 10 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 um höchstens CHF 1 000 000 zu erhöhen. Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet. Artikel 5 ter Abs. 2a Bedingtes Aktienkapital Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 2 643 831 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 um höchstens CHF 264 383.10 erhöhen durch Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten an Mitarbeiter erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen und unter Berücksichtigung der Leistungen, Funktionen, Verantwortungsstufen und Rentabilitätskriterien. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten dazu an Mitarbeiter kann zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis erfolgen. Artikel 5 ter Abs. 2a Bedingtes Aktienkapital Das Aktienkapital kann sich durch Ausgabe von höchstens 5 000 000 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 0.10 um höchstens CHF 500 000 erhöhen durch Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre der Gesellschaft sind ausgeschlossen. Die Ausgabe von Aktien oder diesbezüglichen Bezugsrechten an Mitarbeiter erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen und unter Berücksichtigung der Leistungen, Funktionen, Verantwortungsstufen und Rentabilitätskriterien. Die Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten dazu an Mitarbeiter kann zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Preis erfolgen. Anhang

8 Einladung zur Generalversammlung Artikel 6 Verbriefung, Aktien mit aufgeschobenem Titeldruck 1 Die Gesellschaft kann Zertifikate (Globalurkunden) über eine beliebige Anzahl von Aktien ausgeben. Im Übrigen entscheidet der Verwaltungsrat über die Gestaltung der Verbriefung von Aktien sowie daraus entspringender Rechte. 2 Die Gesellschaft kann auf Druck und Auslieferung von Urkunden (Aktien oder Zertifikaten) verzichten und ausgegebene Urkunden, die bei der Gesellschaft eingeliefert werden, mit Zustimmung des Aktieneigentümers ersatzlos annullieren. Der Aktionär kann jedoch von der Gesellschaft jederzeit kostenlos Druck und Auslieferung von Urkunden verlangen, und die Gesellschaft kann jederzeit nicht verurkundete Aktien ausdrucken. 3 Einzelheiten und Ausführungsvorschriften, auch betreffend das Zusammenwirken zwischen der Gesellschaft und der Bank, die für einen Aktionär nicht verurkundete Aktien verwaltet, legt der Verwaltungsrat in einem Reglement fest. Artikel 6 Aktienzertifikate und Bucheffekten 1 Die Gesellschaft gibt ihre Aktien in Form von Einzelurkunden, Globalurkunden oder Wertrechten aus. Der Gesellschaft steht es im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei, ihre in einer dieser Formen ausgegebenen Aktien jederzeit und ohne Zustimmung der Aktionäre in eine andere Form umzuwandeln. Sie trägt dafür die Kosten. 2 Der Aktionär hat keinen Anspruch auf Umwandlung von in bestimmter Form ausgegebenen Aktien in eine andere Form. Jeder Aktionär kann jedoch von der Gesellschaft jederzeit die Ausstellung einer Bescheinigung über die von ihm gemäss Aktienbuch gehaltenen Namenaktien verlangen 3 Bucheffekten, denen Aktien der Gesellschaft zugrunde liegen, können nicht durch Zession übertragen werden. An diesen Bucheffekten können auch keine Sicherheiten durch Zession bestellt werden. 4 Nicht verurkundete Aktien und daraus entspringende nicht verurkundete Rechte können: a nur durch Zession übertragen werden; eine solche Zession bedarf zu ihrer Gültigkeit der Anzeige an die Gesellschaft; b nur unter Mitwirkung einer Bank, bei welcher der Aktionär diese buchmässig führen lässt, übertragen werden. Sie können auch nur zugunsten dieser Bank und durch schriftlichen Pfandvertrag verpfändet werden, wobei eine Anzeige an die Gesellschaft nicht erforderlich ist. Anhang

Einladung zur Generalversammlung 9 Informationen Die vorliegende Einladung in deutscher Sprache stellt den Originaltext dar. Bei Abweichungen geht der deutsche Text den französischen und englischen Übersetzungen vor. Alle in dieser Einladung verwendeten Begriffe wie «Aktionäre» etc. gelten sowohl für Frauen als auch für Männer. Teilnahme- und Stimmberechtigung / Zutrittskarten Aktionäre Aktionäre, die bis und mit 23. März 2010 als stimmberechtigt im Aktienbuch eingetragen wurden, sind berechtigt, an der Generalversammlung teilzunehmen, und erhalten zusammen mit der Einladung eine Antwortkarte, mit der die Zutrittskarte samt Stimm material angefordert werden kann. Die frühzeitige Rücksendung der Antwortkarte erleichtert die Vorbereitungsarbeiten zur Generalversammlung. Bitte senden Sie daher dieselbe bis spätestens am 26. März 2010 mit dem beiliegenden Antwortcouvert zurück. Aktionäre, die nach dem 23. Februar 2010 als stimmberechtigte Aktionäre im Aktienbuch eingetragen werden, erhalten bei persönlicher Teilnahme an der ordentlichen Generalversammlung ihre Zutrittskarte mit Stimmmaterial am Tag der Generalversammlung gegen Vorweisen der Antwortkarte am Informationsschalter. Aktionäre, die in der Zeit zwischen dem 24. Februar 2010 und dem 23. März 2010 ihren Aktienbestand verändert haben, erhalten mit dem Nachversand vom 24. März 2010 eine neu ausgestellte Zutrittskarte mit Stimmmaterial. Die früher ausgestellte Zutrittskarte verliert ihre Gültigkeit. In der Zeit vom 23. März 2010 bis nach Schluss der ordentlichen Generalversammlung werden keine Eintragungen mit Stimmberechtigung im Aktienbuch vorgenommen. Bei vorzeitigem oder zeitweiligem Verlassen der ordentlichen Generalversammlung hat der Aktionär zur korrekten Präsenzermittlung beim Ausgang das nicht benutzte Stimmmaterial samt Zutrittskarte vorzuweisen. Vertretung / Vollmachterteilung Stimmberechtigte Aktionäre können sich mittels schriftlicher Vollmacht durch einen andern mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragenen Aktionär vertreten lassen. Verheiratete Personen können sich ausserdem durch ihren Ehegatten vertreten lassen. Die Vollmachterteilung muss auf der Antwortkarte oder der Zutrittskarte erfolgen. Ausser den vorgenannten Stellvertretungen können sich Aktionäre auch durch die, eine Bank oder einen anderen gewerbsmässigen Vermögensverwalter als Depotvertreter im Sinne von Art. 689d OR oder Herrn lic. iur. Andreas G. Keller, Rechtsanwalt, Gehrenholzpark G2, CH-8055 Zürich, Schweiz, als unabhängigem Stimmrechtsvertreter im Sinne von Art. 689c OR mit dem Recht zur Substitution an eine Drittperson, sofern zwingende Gründe dies erfordern, vertreten lassen. Depotvertreter werden gebeten, die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 26. März 2010, der Gesellschaft zu melden. Ohne ausdrücklich anders lautende Weisung, üben die Vertreter für den stimmberechtigten Aktionär das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrates aus. Blanko unterzeichnete Vollmachten werden als Beauftragung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters betrachtet. Geschäftsbericht Der Geschäftsbericht besteht aus dem Jahresbericht, welcher auch die Berichte der Revisionsstelle enthält, und dem Bericht über die Geschäftsentwicklung. Diese Publikationen der Gesellschaft liegen ab dem 2. März 2010 zur Einsichtnahme am Geschäftssitz (Mythenquai 2, 8002 Zürich) auf. Die Aktionäre können beim Aktienregister der Zurich Financial Services AG (c/o SIX SAG AG, Postfach, CH-4609 Olten, Schweiz) die Zustellung sowohl des Jahresberichts als auch des Berichts über die Geschäftsentwicklung 2009 verlangen. Der Versand der gedruckten Exemplare erfolgt ab dem 12. März 2010. Sämtliche Publikationen können auch als Datei von der Investor- Relations-Internetseite auf heruntergeladen werden. Informationen

10 Einladung zur Generalversammlung Imbiss Im Anschluss an die ordentliche Generalversammlung laden wir alle Teilnehmer zu einem Imbiss ein. Dieser findet in den Räumlichkeiten des Hallenstadions Zürich statt. Anreise Wir empfehlen Ihnen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Die genaue Wegbeschreibung entnehmen Sie bitte dem auf der Rückseite aufgedruckten Anreiseplan. Zürich, 1. März 2010 Für den Verwaltungsrat Dr. Manfred Gentz, Präsident Informationen

14 11 10 Anreise Wir empfehlen Ihnen, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen. Mit Tram Nr. 11 alle 7 8 Minuten ab Haltestelle Bahnhofstrasse oder Bahnhofquai beim Hauptbahnhof Zürich bis Haltestelle Messe/Hallenstadion (Fahrzeit ca. 22 Minuten). Ab Zürich HB mit S-Bahn S2, S5, S6, S7, S8, S14 oder S16 in 6 Minuten bis Bahnhof Zürich-Oerlikon; weiter mit Tram Nr. 11 oder mit Bus Nr. 63 (alle 7 8 Minuten) oder Bus Nr. 94 (alle 15 Minuten) bis Haltestelle Messe/ Hallenstadion. c/o SIX SAG AG Postfach CH-4609 Olten, Schweiz Telefon +41 (0) 44 625 22 55 Fax +41 (0)44 625 20 09 shareholder.services@zurich.com