DAS ALTLASTEN- UND VERDACHTSFLÄCHENKATASTER LUXEMBURG



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DAS ALTLASTEN- UND VERDACHTSFLÄCHENKATASTER LUXEMBURG

WAS IST DAS ALTLASTEN- UND VERDACHTSFLÄCHENKATASTER LUXEMBURG? Im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster Luxemburg sind landesweit sämtliche bekannten Flächen dokumentiert, bei denen der Verdacht einer Boden- oder Grundwasserkontamination aufgrund der dort stattfindenden oder stattgefundenen Aktivitäten nicht ausgeschlossen werden kann. Erfasst wurden sowohl aktuell genutzte Standorte als auch Flächen, deren umweltrelevante Nutzung bereits längere Zeit zurückliegt (sogenannte Altstandorte). Das Altlasten- und Verdachtsflächenkataster ist als Planungsinstrument konzipiert. Die Gemeinden können das Kataster z.b., neben zahlreichen anderen Informationen, als Zusatz zur Erstellung von Bebauungsplänen nutzen. Bei der Planung von Wohngebieten oder Spielplätzen bspw. können mit Hilfe des Katasters bereits während der Planungsphase Altstandorte identifiziert und gegebenenfalls weiterführende Untersuchungen eingeleitet werden. Privatleute können vor dem Kauf eines Grundstücks überprüfen lassen, ob Belastungen zu befürchten sind. Eventuell bestehende Gesundheitsgefahren oder Sanierungskosten können so vermieden oder eingeschränkt werden. Häufig führen spät erkannte Bodenkontaminationen zu Verzögerungen von Bauvorhaben oder sogar zu Baustopps. Die frühzeitige Konsultation des Altlasten- und Verdachtsflächenkatasters hilft, mögliche Bodenbelastungen im Vorfeld zu erkennen. Sollte sich der Verdacht einer Belastung bestätigen, können noch vor Beginn der Bautätigkeit Sanierungsarbeiten durchgeführt und langwierige Bauverzögerungen vermieden werden. Rechtsgrundlage für das Altlasten- und Verdachtsflächenkataster ist der Artikel 16 des Abfallgesetzes (Loi modifiée du 17 juin 1994 relative à la prévention et à la gestion des déchets, Art. 16. Cadastre des sites de décharge de déchets et assainissements des anciens sites). Das Gesetz schreibt vor, dass die Gemeinden ein Altlastenkataster erstellen. Um eine landesweit einheitliche Datenerhebung und -auswertung zu gewährleisten, hat die Umweltverwaltung diese Aufgabe für die Gemeinden übernommen. Im Laufe von 2006 ist diese flächendeckende Ersterfassung abgeschlossen. Die Umweltverwaltung verfügt damit über ein mächtiges Planungswerkzeug, das von Gemeinden, Betrieben und dem einzelnen Bürger genutzt werden kann.

WAS WURDE ERFASST? Im Rahmen der Ersterfassung wurden landesweit mehr als 10 000 Verdachtsflächen in die Datenbank aufgenommen. Erfasst wurden Orte, an denen Stoffe verwendet wurden oder werden, die aufgrund ihrer physikochemischen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Zu diesen Stoffen oder Stoffgruppen gehören bspw. Öle, Benzine, Farbstoffe, Lösungsmittel, PCB, PAK oder Schwermetalle. Desweiteren wurden Orte, an denen Siedlungs- und Gewerbeabfälle, Bauschutt oder Erdaushub abgelagert wurden, mit in das Kataster aufgenommen. Erfasst wurden: - aktive und ehemalige Handwerksbetriebe, in denen mit umweltrelevanten Stoffen gearbeitet wird bzw. gearbeitet wurde - aktuelle und historische Industriebetriebe - Betriebe, in denen mit umweltrelevanten Stoffen gehandelt wird oder früher gehandelt wurde (z.b. Tankstellen, Brennstoffhandlungen, Schrotthandlungen) - aktuelle und ehemalige Deponien und Ablagerungen (>50 m 3 ) - Standorte PCB-haltiger Transformatoren - Heizöltanks, die entweder unterirdisch installiert sind oder waren bzw. oberirdische Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 12 000 l - Unfallstandorte, an denen umweltrelevante Stoffe in den Boden oder das Grundwasser bzw. in Oberflächengewässer gelangt sind (z.b. Unfälle mit Tanklastzügen oder Flugzeugabstürze) - Sonstige Flächen, auf denen umweltrelevante Stoffe deponiert werden oder wurden (z.b. Gemeindedepots oder Militärlager) Nicht erfasst wurden diffuse und lineare Schadstoffquellen, wie intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, Bahntrassen oder Auffüllwälle entlang der Autobahnen. WELCHE INFORMATIONEN ENTHÄLT DAS ALTLASTEN- UND VERDACHTSFLÄCHENKATASTER? Das Altlasten- und Verdachtsflächenkataster enthält zu einem großen Teil Daten, die im Rahmen einer mehrjährigen Geländeerfassung erhoben wurden. Informationen aus dem Archiv der Umweltverwaltung, z.b. aus Sanierungsberichten oder Genehmigungsanträgen, ergänzen diese Daten. Darüberhinaus wurden aktuelle und historische topografische Karten und Luftbilder ausgewertet. Standorte historischer Betriebe wurden anhand alter Adressbücher und durch Befragungen von Zeitzeugen ermittelt. Das Kataster enthält u.a. folgende Informationen zu jeder Altlast bzw. Verdachtsfläche: - Allgemeine Informationen zum Standort (Flächengröße, bei Ablagerungen deren Mächtigkeit, Versiegelungsgrad, Bearbeitungsstatus, Erstbewertung der potenziellen Gefährlichkeit ) - Administrative Daten (Adresse des Betriebs und/oder des Nutzers, Archiv-Nr von Untersuchungsberichten u.ä.) - Nutzungsgeschichte - Art und Menge der verwendeten Stoffe - Informationen zur Umgebung (Flächen- und Grundwassernutzung, Geologie, Bewuchs ) - Geografische Informationen (Lage und Umriß, Gauß-Luxembourg-Koordinaten, Standortkarte ) - Foto des Standorts zum Zeitpunkt der Erfassung Die Daten werden in einer Datenbank vorgehalten und laufend fortgeschrieben. Diese Datenbank ist an ein Geografisches Informationssystem (GIS) gekoppelt. Mit Hilfe des GIS können die Flächen in ihrem räumlichen Kontext analysiert und kartografisch dargestellt werden.

DER BEARBEITUNGSSTATUS Werden Anfragen zu bestimmten Flächen an die Umweltverwaltung gerichtet oder die Internet- Anwendung konsultiert, so erhält man u.a. Informationen zum Bearbeitungsstatus. Er beschreibt die Einstufung jeder Fläche im Kataster hinsichtlich des aktuellen Erkenntnisstandes. Der Bearbeitungsstatus einer Fläche kann sich daher im Laufe der Zeit in Folge durchgeführter Untersuchungen bzw. Sanierungen ändern. Flächen, die noch nicht untersucht worden sind, werden als Verdachtsflächen eingestuft. Liegen bereits Analyseergebnisse vor, erhält die Fläche bei einer vorhandenen Kontamination den Status Altlast. Wurde keine Belastung festgestellt, handelt es sich um keine Altlast. Im letzteren Fall verbleiben die Flächen im Kataster, um nachvollziehen zu können, dass diese Flächen bereits untersucht worden sind. Einen Überblick sämtlicher Kategorien des Bearbeitungsstatus gibt untenstehende Tabelle: I II III IV IV R V V R VI VII Keine Altlast Fläche, bei der nach eingehender Untersuchung keine Schadstoffkonzentrationen die Grenzwerte für Boden und/oder Grundwasser überschreiten Altlastverdachtsfläche Fläche, die aufgrund historischer und/oder aktueller Aktivitäten mit Schadstoffen belastet sein könnte Altlast Fläche, bei der nach eingehender Untersuchung die Schadstoffkonzentrationen die Grenzwerte für Boden und/oder Grundwasser überschreiten Sanierte Fläche ohne erneute umweltrelevante Nutzung Fläche, bei der bereits eine Sanierung erfolgte und bei deren Folgenutzung keine umweltrelevanten Stoffe genutzt werden Sanierte Fläche ohne erneute umweltrelevante Nutzung - mit Restkontamination Fläche, bei der bereits eine Sanierung erfolgte, jedoch eine Restkontamination übrig blieb und bei deren Folgenutzung keine umweltrelevanten Stoffe genutzt werden Sanierte Fläche mit erneuter umweltrelevanter Nutzung Fläche, bei der bereits eine Sanierung erfolgte, die aber aufgrund nachfolgender Aktivitäten erneut mit Schadstoffen belastet sein könnte Sanierte Fläche mit erneuter umweltrelevanter Nutzung - mit Restkontamination Fläche, bei der bereits eine Sanierung erfolgte, jedoch eine Restkontamination übrig bleibt. Aufgrund nachfolgender Aktivitäten könnte die Fläche erneut mit Schadstoffen belastet sein Gesicherte Fläche Fläche, bei der Maßnahmen erfolgt sind, welche die Ausbreitung der nachgewiesenen Schadstoffen verhindern Sanierung noch nicht abgeschlossen Fläche, bei der zur Zeit Sanierungmaßnahmen durchgeführt werden und noch nicht abgeschlossen sind

WOHER BEKOMMT MAN INFORMATIONEN AUS DEM ALTLASTEN- UND VERDACHTSFLÄCHENKATASTER? Die Umweltverwaltung gibt Bürgern, Betrieben und Gemeinden mehrere Möglichkeiten, Informationen aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster zu erhalten: ALLGEMEINER INTERNETZUGRIFF Auf der Internetseite der Umweltverwaltung (www.emwelt.lu) besteht die Möglichkeit über die "Liens rapides" die Altlasten- und Verdachtsflächen-Internet-Applikation aufzurufen. Diese Applikation ermöglicht allen interessierten Bürgern sich zunächst einen groben Überblick über die Altlastensituation im Großherzogtum Luxemburg zu verschaffen. Gemäß dem "Loi du 25 novembre 2005 concernant l accés du public à l information en matière de l environnement" stellt die Umweltverwaltung jedem Bürger auf schriftliche Anfrage detaillierte Informationen aus dem Altlast- und Verdachtsflächenkataster zur Verfügung. Auf der erwähnten Internetseite besteht die Möglichkeit, einen Kartenausschnitt gemeinsam mit einem Formblatt auszudrucken, die betreffenden Stelle einzuzeichnen und die Anfrage an die Umweltverwaltung zu senden. INTERNETZUGRIFF FÜR DIE GEMEINDE Der "Accès Commune" ermöglicht autorisierten Gemeinde-Verwaltungen einen Teil der Informationen ihrer Gemeinde in der Datenbank abzufragen. Außerdem bietet dieser Zugriff den Gemeinden die Möglichkeit, Daten des Geografischen Informationssystems (GIS) im Shapefile-Format herunterzuladen. Sie können so anschließend im gemeindeeigenen GIS-Programm auch anderweitig genutzt werden. Beispielsweise erleichtert die Überlagerung der Verdachtsflächen mit dem Bebauungsplan die Identifizierung potenzieller Konfliktzonen bereits in der Planungsphase. Detaillierte Anfragen können im Rahmen dieser Internet-Anwendung an die Umweltverwaltung gerichtet werden.

WAS TUN, WENN SICH MEIN GRUNDSTÜCK IM KATASTER BEFINDET? Die Tatsache, dass eine Fläche im Altlasten- und Verdachtsflächenkataster erfasst wurde bedeutet nicht, dass von dieser Fläche eine direkte Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Ob von einer Altlastverdachtsfläche eine Gefahr ausgeht, kann nur durch entsprechende Untersuchungen nachgewiesen werden. Im Falle von Nutzungsänderungen oder Änderungen der Eigentumsverhältnisse wird empfohlen zu prüfen, ob der Standort im Kataster eingetragen ist. Angenommen, es wurde im Rahmen einer Anfrage festgestellt, dass sich auf einem bestimmten Grundstück eine Verdachtsfläche befindet. Welche Konsequenzen sind damit verbunden? Ein Eintrag in das Altlasten- und Verdachtsflächenkataster hat in der Regel keinen zwingenden Handlungsbedarf zur Folge. Es wird empfohlen genauere Informationen bei der Umweltverwaltung einzuholen. Unter Berücksichtigung der Standortsituation wird eine spezifische Empfehlung gegeben, welche Maßnahmen zu treffen sind. Nur in den seltensten Fällen werden jedoch direkte Maßnahmen notwendig sein. www.environnement.public.lu/guichet_virtuel/org_agrees/index.html Sollte eine Studie zur eindeutigen Abklärung der Altlastsituation erforderlich sein, ist diese durch "Organismes agrées" durchzuführen. Eine Liste der "Organismes agrées" kann von den "Liens rapides" der Internetseite www.emwelt.lu heruntergeladen werden. Erschienen Mai 2006 Herausgeber Administration de l environnement 16, rue Eugène Ruppert L - 2453 Luxembourg www.emwelt.lu, caddech@aev.etat.lu Inhalt und Konzept EFOR s.à r.l. Ingénieurs-conseils, Luxembourg, www.efor.lu Fugro Eco Consult s.à r.l., Munsbach, www.fugro.lu Cropmark s.à r.l., Luxembourg, www.cropmark.lu