Struktur und Kultur Etablierung und Weiterentwicklung von Partizipation in den stationären Erziehungshilfen Vortrag von Remi Stork Informationsbörse Partizipation des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Hannover am 07. Dezember 2012 1
Partizipation von Kindern und Jugendlichen eine Erfolgsgeschichte Zukunftsorientierung der Gesellschaft gibt Kindheit und Jugend besondere Bedeutung Forschung erkennt den kompetenten Säugling Verändertes Generationenverhältnis Veränderte Erziehung: Vom Befehls- zum Verhandlungshaushalt Moderne Erziehung ist ohne Partizipation undenkbar. Fraglich ist nicht das OB? aber das WIE? 2
Partizipation in der Heimerziehung ein dringendes Erfordernis denn die Rechte der Mädchen und Jungen sind immer wieder gefährdet, denn je mehr Schwierigkeiten Kindern und Jugendlichen zugeschrieben werden, desto stärker setzt sich immer wieder Expertenherrschaft durch, denn Partizipation erfordert und sichert Qualität in der Erziehungs- und Bildungsarbeit, denn Partizipation fordert zu kreativer, lernender Praxis heraus. 3
Partizipation und Demokratie Partizipation meint als Sammelbegriff sehr verschiedene Arten und Formen der Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung und Mitbestimmung. ( ) Sie soll eine Öffnung von Entscheidungsprozessen ( ) erreichen. (H. Pfaffenberger) John Dewey: Embrionic society : Demokratische Lebensformen bieten beste Voraussetzungen für die Vorbereitung auf das Leben in einer demokratischen Gesellschaft. Demokratie als Lebensform orientiert sich nicht an den demokratischen Formen, die Staat und Gesellschaft bestimmen (Wahlen, Abstimmungen,...) sondern eher am Habermas schen Demokratie- und Diskursmodell: dem Prinzip der Deliberation. Hier kommt dann der päd. Gedanke ins Spiel: Solche Dialog- und Aushandlungsrunden können als moralische Entwicklungsförderung begriffen werden. 4
Warum Beteiligung in moderner Erziehung unerlässlich ist Beteiligung ist ein Menschenrecht und sichert die Rechte der Kinder und Jugendlichen Beteiligung macht Kinder und Jugendliche stark und gibt ihnen das Gefühl der Selbstwirksamkeit Beteiligung ist ein Beitrag zur moralischen Entwicklungsförderung Beteiligung befördert Bildungsprozesse Beteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Demokratieerziehung 5
Zentrale Bedenken aus der Sicht der Praxis Angst vor Machtverlust bzw. Ohnmacht. Sorge, die Fachlichkeit zu schwächen. Angst vor Anarchie und Scheitern!!! 6
Bausteine eines modernen Beteiligungskonzeptes in der Heimerziehung Beteiligung an Hilfeplanung Beteiligung im Alltag Beschwerdemöglichkeiten Gruppenregeln Grundhaltung Beteiligungsgremien Rechtekatalog 7
Rechte-Katalog Gibt es einen Konsens im Team und in der gesamten Einrichtung über die Rechte der Kinder und Jugendlichen? Gibt es schriftlich fixierte Grundrechte für alle Kinder und Jugendlichen? Z.B.: Kann ich mein Zimmer gestalten, meine Freunde selbst aussuchen, meine Freizeit gestalten? Wurden diese Rechte mit den Jugendlichen erarbeitet? Werden neue Jugendliche und Fachkräfte über ihre Rechte aufgeklärt? 8
Beteiligung im Alltag Ist die Einrichtung lebensweltlich orientiert? Gibt es individuelle, vertrauensvolle Beziehungen? Werden die Jugendlichen in alltägliche Entscheidungen einbezogen: Tagesablauf, Hausarbeiten, auch in Finanzfragen, Personalfragen,...? 9
Gruppenregeln Werden die Gruppenregeln mit den Jugendlichen gemeinsam erarbeitet? Werden sie regelmäßig aktualisiert? Beschreiben sie die Regeln für Jugendliche und Fachkräfte? 10
Beteiligungsgremien Gibt es Beteiligungsgremien in Gruppe und Gesamteinrichtung, die funktionieren? Werden die Beteiligungsgremien pädagogischen und politischen Ansprüchen gerecht? 11
Beteiligung an der Hilfeplanung Gibt es ein einrichtungsinternes Konzept oder einen Q-Standard für die Beteiligung an der Hilfeplanung? Nutzen Sie alters- und entwicklungsbezogene Methoden? Sind das Jugendamt und andere Kooperationspartner (Schule, Eltern) hierbei einbezogen? Wie sichern Sie die Autonomie der Kinder und Jugendlichen bei der einrichtungsinternen Erziehungsplanung? 12
Beschwerdemöglichkeiten Gibt es ein Beschwerde- und Anregungskonzept? Funktioniert dieses Konzept? Sind die Jugendlichen hierin eingebunden? 13
Grundhaltung Welche Bedeutung spielen Dialog und Aushandlung in Ihrem Leben und in Ihrem Denken über Erziehung? Interessieren Sie sich für methodische und konzeptionelle Ideen zur Partizipation? Unterstützen Sie die Stärkung von Kinderrechten und Beschwerdemöglichkeiten? Setzen Sie sich aktiv für Mitbestimmung in Ihrer Einrichtung ein? Begreifen Sie Ihre Arbeit als Beitrag zur Demokratisierung? 14
Die Beteiligungsleiter (nach S. Arnstein) Nicht - Beteiligung Manipulation Umdefinition von Bedürfnissen Therapie Quasi - Beteiligung Information Beratung Beschwichtigung Beteiligung Partnerschaftliche Aushandlung Delegation von Entscheidungskompetenz 15
Und: Wie weit geht Ihre Beteiligung auf der Beteiligungsleiter? 1. P. entscheiden autonom 2. P. entscheiden autonom, haben aber Anhörungspflicht 3. P. entscheiden; K. haben Vetorecht 4. P. und Kinder müssen zustimmen 5. Kinder entscheiden; P. haben Vetorecht 6. Kinder entscheiden, müssen aber P. anhören 7. Kinder entscheiden autonom 1. Z.B. über eine neue Aufnahme 2. Votum der Gruppenmitglieder 3. Kinder müssen neuen Gruppenmitgliedern zustimmen 4. Wechselseitiges Vetorecht / Konsenspflicht 5. Z.B. bei Einrichtung des eigenen Zimmers 6. Z.B. beim Kauf von Möbeln 7. Z.B. bei der Verwendung von Taschengeld 16 (Ein Vorschlag von J. Blandow,U. Gintzel und P. Hansbauer in: Partizipation als Qualitätsmerkmal in der Heimerz.)
Mindeststandards für Partizipation ein aktueller Entwurf der BAGLJÄ (Stand November 2012) (1) Jeder junge Mensch und alle Fachkräfte kennen die einrichtungsbezogenen (Grund-)Rechte. (2) Im Alltag der Einrichtungen gibt es vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten. Die Einrichtung entwickelt diese kontinuierlich weiter und dokumentiert diese Prozesse. (3) Die jungen Menschen kennen ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten und können diese aktiv ausüben. Sie werden an der Vorbereitung und Durchführung der Erziehungs- und Hilfeplanung aktiv beteiligt. (4) Die Einrichtung verfügt über passende Beteiligungs- und Mitbestimmungsverfahren. Sie beziehen sich auf das Einrichtungskonzept und die Angebotsformen und beziehen sich auf die unterschiedlichen Zielgruppen (Alter, Entwicklungsstand ) (5) Es gibt verlässliche Orte und Zeiten an denen Beteiligung und Mitbestimmung auf allen Ebenen (Individuum, Gruppe, Gesamteinrichtung) der Einrichtung ausgeübt werden können. (6) Träger und Leitung verantworten und unterstützen das Beteiligungskonzept aktiv. (7) Das Beteiligungskonzept wird mit klaren Zuständigkeiten und Ressourcen hinterlegt. (8) Die Umsetzung des Beteiligungskonzeptes (Methoden, Prozesse und Ergebnisse) wird von der Einrichtung kontinuierlich dokumentiert. (9) Jeder junge Mensch kann sich beschweren, kennt die Möglichkeiten und Wege, wird im Prozess der Beschwerde begleitet und das Ergebnis der Beschwerdebearbeitung wird ihm zeitnah mitgeteilt. (10) Die Einrichtung reflektiert die Partizipationserfahrungen systematisch und regelmäßig und nutzt sie im Sinne der Qualitätsentwicklung für das organisationale Lernen.
Ein neuer Vorschlag aus Schleswig-Holstein: Das Beteiligungskonzept als Verfassung gestalten Fachkräfte und Leitung entscheiden über Selbst- und Mitbestimmungsbereiche (analog Beteiligungsleiter) Fachkräfte und Jugendliche klären Gremien, Verfahren, Methoden Fachkräfte und Jugendliche reflektieren die Erfahrungen und arbeiten an der Weiterentwicklung 18
Ich habe mich im Verlaufe eines halben Jahres fünfmal dem Gericht gestellt Ich behaupte mit aller Entschiedenheit, dass diese wenigen Fälle Grundstein meiner eigenen Erziehung zu einem neuen konstitutionellen Pädagogen waren, der den Kindern kein Unrecht tut, nicht weil er sie gern hat oder liebt, sondern weil eine Institution vorhanden ist, die sie gegen Rechtlosigkeit, Willkür und Despotismus des Erziehers schützt. (Janusz Korczak) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! 19