Bundesverband der Österreichischen BilanzbuchhalterInnen. 1. BURGENLÄNDISCHES STEUERUPDATE 25. Oktober 2013 Siehe Seite 7

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Transkript:

Bundesverband der Österreichischen BilanzbuchhalterInnen Zeitschrift für die geprüften Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs ZGZ 02Z033049 September 2013 55/13 Verlagspostamt 8053 Graz-Neuhart Postgebühr bar bezahlt 1. BURGENLÄNDISCHES STEUERUPDATE 25. Oktober 2013 Siehe Seite 7 Inhaltsverzeichnis Seite g EDITORIAL...................................... 4 g BUCHHALTER/BILANZBUCHHALTER Zinssätze beim Fiskus....................................... 6 Neue Bücher für Sie durchgesehen.......................... 9 Bilanzbuchhaltungsberufe: Neuerungen............... 10 13 Berufshaftpflichtversicherung HDI...................... 14 16 Erfolgreicher Start der Compass-Dienste................... 18 Wochengeld für Unternehmerinnen....................... 19 Private Gruppen-Kranken-Zusatzversicherung.......... 20 21 g BUCHHALTUNG / BILANZ / STEUERN Erhöhung der Rechtssicherheit bei Verwendung von Kassen...............................................22 Private Grundstücksveräußerungen.................... 23 25 Händisches Buchen ade!................................... 26 Immaterielles Vermögen und Forderungsverkauf....... 27 28 Umsatzsteuersätze in Europa.............................. 29 USt in der Praxis: Anwendungsbeispiele................ 30 32 Der PKW im Steuerrecht................................ 33 35 Beitritt Kroatiens zur EU ab 1.7.2013.................... 36 37 Hochwasserkatastrophe: Steuerliches für Betroffene und Spender......................................... 37 39 Aus der Klienten-Info................................... 40 43 BDO Tax News..........................................43 45 g PERSONALVERRECHNUNG Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld.............. 46 50 Personalverrechnungslehrgang im Selbstlernstudium...... 51 Kroatien Arbeitnehmerentsendung nach EU-Beitritt.. 51 52 Entgeltfortzahlungsanspruch.......................... 53 55 Betriebsübung: Antworten auf Fragen aus der Praxis... 56 60 Tipps zur Gestaltung von Arbeitsverträgen 3. Teil......... 61 Ein Betriebsrat wird erstmals gewählt.................. 62 65 g WIRTSCHAFTSRECHT Neue Pflichten des Managements bei Schieflage einer GmbH........................................... 66 67 Bildungsteilzeit Weiterbildung neben einer Teilzeitbeschäftigung............................................ 68 Finanzämter haben eine neue Bankverbindung............. 69 Die GmbH-Ecke: Die Herabsetzung des GmbH-Stammkapitals................................ 70 73 g CONTROLLING ICV Internationaler Controller Verein..................... 74 75 Zahlen und Fakten gut präsentiert....................... 76 81 Change Management Teil 1............................ 82 85 Empfängerorientiertes Berichtswesen mit MS-Excel...... 85 86 g PENSION Garantiert Leistungen aus der zweiten Säule................. 87 Änderungen im gesetzlichen Pensionssystem das Pensionskonto........................................ 88 89 g KARRIERE/MARKETING Es kommt darauf an, wohin du willst..................... 90 91 Willkommen in der Kommunikationsgesellschaft 24/7... 92 93 Ihr persönlicher Rhetorik-Triathlon....................... 93 94 g EDV / INTERNET Sicher mit Klienten in der Cloud kommunizieren........ 95 96 Excel: Best-Case und Worst-Case....................... 97 98 Wo finde ich was im Internet?.............................. 99 Neu im USP elektronische Rechnung an den Bund..100 101 g LESERBRIEFE................................ 102 104 g BÖB............................................... 105 g KLUBNACHRICHTEN....................... 106 112 g LINKS / PARTNER / WICHTIGE ADRESSEN...................... 113 115 g KLUBSEMINARE IM ÜBERBLICK.............. 116 g IMPRESSUM...................................... 110

2 Werbung BILANZBUCHHALTER BMD Controllerdiplom Fach- und Programmausbildung aus einem Guss! V P E N S VBV-ERFOLGS I O N Haben Sie sich auch schon oftmals mit viel Theorie und Excel- Formeln im Controlling herumgeschlagen? Und am Ende des Tages ist ein wirklicher Durchbruch bzw. Erfolg weit und breit nicht in Sicht? Mit unserem BMD Controllerdiplom erhalten Sie in diesem 8- tägigen Lehrgang das praktische Wissen von zwei Fachhochschulprofessoren und das dazugehörige BMD Know-how von zwei BMD-Profis. Diese Kombination ist einzigartig und gibt s nur in der BMD Aus- und Weiterbildungsakademie frei nach dem Motto: Vom Know-how zum Do-how g Einführung 6. November 2013 von 9.00 17.00 Uhr g Strategisches Controlling und Investitionsbewertung 7. November 2013 von 9.00 17.00 Uhr g Kostenrechnung 4. 5. Dezember 2013, jeweils von 9.00 17.00 Uhr g Planung und Budgetierung 22. + 23. Jänner 2014, jeweils von 9.00 17.00 Uhr g Berichtswesen und Kennzahlen 26. + 27. Februar 2014, jeweils von 9.00 17.00 Uhr g Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Controlling, Bilanzbuchhaltung, Steuerberatung und Buchhaltung. g Voraussetzung: brennendes Interesse an Ihrer Kompetenzerweiterung g Ihr Vorteil: Je Seminar 2 Trainer Fallbeispiele werden mit der BMD Software umgesetzt Anteil Fach- und Programmlehrstoff 50 : 50 Fachbuch: Die Grundlagen der finanziellen Unternehmensführung Erlangung des BMD Controllerdiploms g Seminarort: BMD Systemhaus GmbH, Storchengasse 1, 1150 Wien g Ihre Investition: 8 Tage Arbeitszeit und 2.990,- exkl. USt (Bitte Fördermöglichkeiten beachten. Gilt als Fortbildung gem. 68 BibuG) g Inklusive: Begrüßungskaffee und Ganztagesverpflegung an allen Seminartagen Ein gemeinsames Abendessen am jeweils ersten Seminartag Das Fachbuch: Die Grundlagen der finanziellen Unternehmensführung BMD Controllerdiplom INFOS unter www.bmd.at

BILANZBUCHHALTER Werbung 3 30 Jahre RZL Ein Grund zum Feiern! Jubiläumsaktion für WT/BIBU/BH/PV Nutzen Sie jetzt bis 31. 12. 2013 die Gelegenheit und profitieren Sie von unseren einmaligen RZL Jubiläumsangeboten! RZL Programme jetzt auch in der günstigen Nutzungsvariante! 4910 Ried im Innkreis Riedauer Straße 15 07752 / 252-61 Software@rzl.at Gehört zu jedem guten Bilanzbuchhalter.

4 Werbung BILANZBUCHHALTER Valida Consulting Advertorial Jetzt anmelden! Elektronische Rechnung in der Umsatzsteuer Neue Rechtslage seit 1.1.2013 mit Mag. MAYR, LL.M. am 11.10.13, Innsbruck 04.11.13, Wien 22.11.13, Salzburg 17.02.14, Wien SEPA Fachtagung Einheitlicher EU-Zahlungsverkehrsraum ab 1.2.2014 mit J.-Y. JACQUELIN, Mag. KWASNIEWSKI, MBA u. a. am 12.12.13, Wien Umsatzsteuer Jahrestagung NEU: Wartungserlass, AbgÄG 2012, StabG 2012 mit GL Dr. MELHARDT, WP/StB Mag. Dr. EGGER HR in Sen.-Vors. Dr. KRAFFT, Mag. PERNEGGER u. a. am 16.10.13, Wien 22.01.14, Wien 08.04.14, Wien 20.10.14, Wien Bilanzbuchhalter Jahrestagung KöSt Richtlinien 2013 & SEPA-Einführung im Fokus mit WP/StB Mag. Dr. EGGER, HR in Sen.-Vors. Dr. KRAFFT Mag. PERNEGGER, HR STEINER u. a. von 22. 23.10.13, Graz 19. 20.11.13, Wien 27. 28.11.13, Linz 22. 23.01.14, Wien Konzernsteuertag 2013 Umgründungen im Konzern & BEPS Report der OECD mit StB Mag. Dr. BENDLINGER, Mag. MACHO Univ.-Prof. MMag. Dr. HIRSCHLER u. a. am 18.11.13, Wien (Konzernsteuertag) 19.11.13, Wien (Internat. Konzernsteuerplanung) 20.11.13, Wien (Konzernfi nanzierung) Jahresabschluss nach UGB & IFRS mit Prof. (FH) WP/StB Dr. EGGER am 05.12.13, Wien 19.08.14, Wien ars.at Die Valida Consulting GesmbH ist das unabhängige Beratungsunternehmen in der Valida Vorsorge Management Unternehmensgruppe. Das Angebotsportfolio umfasst: Versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen der Valida Consulting nach österreichischen Regelungen und/oder nach internationalen Bestimmungen (IFRS, IAS 19) werden zu unterschiedlichen Themen erstellt. Darunter fallen Pensionszusagen, Abfertigung, Jubiläumsgeld, Treuegeld, Altersteilzeit- und Vorpensionsmodelle, Unverfallbarkeitsansprüche nach Betriebspensionsgesetz oder Leibrenten- und Kaufpreisrentenbewertungen nach Bewertungsgesetz. Service für Vorsorgeeinrichtungen Die Valida Consulting serviciert Berufsständische Vorsorgeeinrichtungen, Pensionskassen, (Pensions-) Versicherungsanstalten oder Stiftungen mit Pensionsvorsorgecharakter durch Aktuarische Tätigkeiten sowie durch die Erstellung von Asset-Liability-Management-Studien. Konzessionierter Versicherungsmakler Als konzessionierter Versicherungsmakler holt die Valida Risikoversicherungen, Abfertigungsauslagerungsversicherungen oder Zukunftssicherung ein. Betriebspensions-Check Im Rahmen eines Betriebspensions-Checks berät die Valida Consulting ihre Kunden bei der Errichtung einer für das jeweilige Unternehmen geeigneten Pensionszusage. Für Fragen kontaktieren Sie bitte T +43 1 316 48-70 00 E richard.granzer@valida.at Die Valida Vorsorge Management steht als Kompetenz- UNIQA Versicherungen für moderne, ganzheitliche und zukunftsorientierte Lösungen der betrieblichen Vorsorge. Von den Besten lernen. www.valida.at

BILANZBUCHHALTER Der Präsident 5 Vorwort Wir bitten um Ihr Verständnis: Im Sinne der einfachen Lesbarkeit wird in dieser Zeitschrift auf ge - schlechtsspezifische Formen verzichtet. Männliche Formulierungen gelten sinngemäß auch für die weibliche Form. g Ein arbeitsreiches Quartal liegt hinter uns Zuletzt hat sich das neue Führungsteam vorgestellt, jetzt haben wir einen kleinen Rechenschaftsbericht: Bezug des neuen Büros ist durchgeführt Gespräche mit wichtigen Kontaktpersonen der Bilanzbuchhalter Organisation des 1. Burgenländischen Steuer-Updates Ein günstiges Angebot für die Haftpflichtversicherung verhandelt Die Krankenzusatzversicherung nochmals nachgebessert Und viele Kleinigkeiten und Anfragen erledigt g Aktuelles Mag. Günter Hendrich Präsident des BÖB Liebe Leserin! Lieber Leser! Die Überleitung der ehemaligen GBH (jetzt Buchhalter und Personalverrechner) in den rechtlichen Rahmen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes beschäftigt uns schon einige Zeit. Seit Anfang 2013 gilt für Sie auch die Fortbildungsverpflichtung gemäß 68/3 BiBuG, wir haben Sie schon mehrfach auf diese Änderung hingewiesen. Nutzen Sie die kostengünstigen Angebote der österreichischen Bilanzbuchhalterklubs. Neu ab 2014 kommt auch die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung dazu. Wir haben unverzüglich mit unserem bewährten Versicherungspartner HDI Kontakt aufgenommen. Es gibt jetzt speziell für BH und PV ein attraktives Angebot, mehr dazu in dieser Zeitschrift. Ein weiteres Sonderangebot gibt es von der UNIQA: Bereits seit mehr als einem Jahr wird ein Gruppentarif für eine Zusatzkrankenversicherung angeboten. Jetzt können alle jene, die noch nicht zugeschlagen haben, ab sofort ein günstiges Einstiegsangebot nutzen. Sorgen Sie in guten Zeiten vor, damit Sie im Krankheitsfall gut abgesichert sind. Der BÖB gibt Ihnen dazu die Möglichkeit. g Bestellung als Bilanzbuchhalter Nach wie vor expandiert der Berufsstand der Bilanzbuchhalter. Sollten Sie es konkret ins Auge fassen, demnächst diese Befugnis zu erwerben, so empfehlen wir Ihnen, die Unterlagen noch im Jahr 2013 bei der Paritätischen Kommission einzureichen. Ab 2014 treten einige Änderungen in Kraft, die konkreten Auswirkungen sind noch nicht völlig geklärt. Ausnahme: Sie sind jetzt schon Buchhalter und Personalverrechner und wollen als Bilanzbuchhalter bestellt werden. Dann wenden Sie sich am besten an: guenter.hendrich@boeb.at Schreiben Sie mir Ihre Telefonnummer. Wir werden dann Ihren konkreten Fall besprechen. g Neue Impulse Die Stärkung der Bundesländerklubs liegt uns besonders am Herzen. Dort sind viele von Ihnen Mitglieder, starke lokale Organisationen sollen viele Leistungen für Sie erbringen. Daher haben wir am 25. 10. (Nachmittag) ein Fortbi l - dungs seminar in Rust (Burgenland) organisiert: 1. Burgenländisches Steuer-Update. 6 1/2 Unterrichtseinheiten werden von der Paritätischen Kommission angerechnet. In diesem Heft finden Sie dazu weitere Informationen, Anmeldungen bei www.boeb.at. g Kontakt So können Sie uns erreichen: Vereinssekretariat: office@boeb.at Präsident: guenter.hendrich@boeb.at Geschäftsführende Vizepräsidentin: helga.czadul@boeb.at Unser neues Büro ist bezogen, die neue Adresse lautet: Wienerbergstraße 11/12a (Twin Tower), 1100 Wien Telefon 0664 917 34 38 Telefax 01 994 60 5000 im Adressfeld anführen: BÖB Wir werden unsere Kommunikationswege noch überlegen, fürs erste sollten diese Adressen aber ausreichend sein. Das E-Mail hat gegenüber dem Telefon den Vorteil, dass wir außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Ihre Anliegen prüfen und hoffentlich auch erledigen können. Im Namen des Präsidiums wünsche ich Ihnen für den Herbst beruflichen und privaten Erfolg, der BÖB wird Sie im Rahmen seiner Möglichkeiten bestmöglich unterstützen, nutzen Sie unser Netzwerk. Mit herzlichen Grüßen Mag. Günter Hendrich Präsident des BÖB

6 BH/BBH BILANZBUCHHALTER Historischer Tiefststand Zinssätze beim Fiskus MMag. Dr. Klaus Hilber WT-Kanzlei sowie Versandbuchhandlung Dr. Klaus Hilber, Rauschgraben 14, 6162 Mutters, Tel: 0512-548 200 e-mail: k.hilber@khwt.at Homepage: www.steuerberater-hilber.at Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen sind vom jeweils geltenden Basiszinssatz der EZB abhängig. Im Mai wurde der Zinssatz neuerlich herabgesetzt. Gutschrift vom Fiskus erhält. Allerdings muss ein entsprechender Antrag gestellt werden! Zinsen bis zu einem Betrag von maximal 50, (sog Bagatellgrenze) werden vom Fiskus großzügiger Weise nicht vorgeschrieben, aber auch nicht gutgeschrieben. Im Gegensatz zu den Finanzamtszinsen bleiben die Zinsen bei der Sozialversicherung für ein gesamtes Kalenderjahr gleich (also für 2013 bei 8,38 %) und werden unterjährig nicht angepasst. Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (kurz: EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz. Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes bleiben dabei außer Betracht. www.steuerblatt.at Zuletzt ergaben sich aufgrund der vom EZB-Rat beschlossenen Zinssatzänderungen folgende Änderungen des Basiszinssatzes. Das Besondere an der nunmehrigen Situation ist, dass der Basiszinssatz durch die Senkung negativ geworden ist, er beträgt seit 8. Mai 0,12%. Wirksamkeit Basis- Stundungs- Aussetzungs- Anspruchsab zinssatz zinsen zinsen zinsen 13.7.2009 0,88 % 5,38 % 2,88 % 2,88 % 14.12.2011 0,38 % 4,88 % 2,38 % 2,38 % Seit 8.5.2013 0,12% 4,38 % 1,88 % 1,88 % Stundungszinsen fallen dann an, wenn beim Fiskus eine Stundung oder eine ratenweise Entrichtung von Abgaben bewerkstelligt wird. Aussetzungszinsen kommen nur in Verbindung mit einer Berufung gegen einen Bescheid vor. Wenn im Rahmen dieser Berufung die vorgeschriebene Abgabe nicht sofort bezahlt werden soll, sondern zunächst einmal das Ergebnis des Berufungsverfahrens abgewartet wird, kann die sog Aussetzung der Einhebung beantragt werden. In diesen Fällen werden sofern das Rechtsmittelverfahren nicht gewonnen wird - die Aussetzungszinsen vorgeschrieben. Anspruchszinsen sind bei einer Nachzahlung zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer im Rahmen der jährlichen Veranlagung zu entrichten. Berufungszinsen: Diese wurden 2012 neu eingeführt. Der Steuerpflichtige erhält diese Zinsen, wenn er eine Berufung gewonnen hat und infolge dieser Berufung eine Sie haben dieses Journal bei Freunden entdeckt und wollen es abonnieren? Kein Problem! D 50,00 Inland/D 65,00 Ausland und ein E-Mail an office@boeb.at genügen. Sicherheitshalber auch mit Ihren Telefon nummern für Rückfragen. BUNDESVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN BILANZBUCHHALTER Zeitschrift für die geprüfen Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter in der Wirtschaft Österreichs INFO: office@boeb.at www.boeb.at

BÖB Inhalt Referenten: WISSEN SCHAFFT VORSPRUNG g UStG: Grenzüberschreitende Lieferungen Import / Export innergemeinschaftliche Lieferungen/innergemeinschaftlicher Erwerb Grundzüge Reihen-/Dreiecksgeschäft HR Dr. Gabriele Krafft ( UFS Außenstelle Wien) g EStG: Betriebsausgabe Grundlagen Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen Problemfälle bei Außenprüfungen durch das Finanzamt Freibeträge/-prämien Mag. Dieter Pock (TPA Horwath) Freitag, 25. Oktober 2013 13.00 bis 18.30 Uhr Seehotel Rust TAGUNGSPAUSCHALE Sonderpreis Euro 30, für Mitglieder (BÖB / Bundesländerklubs) Oder Euro 120, für Gäste Inkl. Pausenverpflegung und Abendimbiss, Unterlagen ONLINEANMELDUNG: www.boeb.at 1. BURGENLÄNDISCHES STEUERUPDATE 6,5 Lehreinheiten wurden von der Paritätischen Kommission gemäß BibuG anerkannt! Kooperationsveranstaltung von BÖB und BBCB! IMPRESSUM: Bundesverband der österreichischen Bilanzbuchhalter 1100 Wien, Wienerbergstraße 11/12a (TwinTower) ZV: 239 200 181 E-Mail: office@boeb.at

8 BH/BBH BILANZBUCHHALTER Neue Bücher für Sie durchgesehen von StB MMag Dr Klaus Hilber 1 Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht 2013 Eichinger/Kreil/Sacherer, 8. Aufl., facultas-wuv Verlag 2013, 302 Seiten, EUR 28,00, ISBN 978-3-7089-0928-8 Aufgrund der starken Praxisorientierung und Aktualität bietet dieses Buch Personalverantwort - lichen und Beratern einen kompakten Überblick über die wesentlichen arbeits- und sozialrechtlichen Themenbereiche und damit eine rasche Entscheidungshilfe für den beruflichen Alltag. Unterstrichen wird dieses Konzept durch Web- und Praxistipps, ein Arbeitsvertragsmuster sowie durch Berechnungsbeispiele für arbeitsrechtliche Ansprüche. Diese Auflage bietet den Rechtsstand von 1. 3. 2013 mit sämtlichen Neuerungen und den So - zialversicherungswerten 2013: Mit Auflösungsabgabe, Begleitungsfreistellung, Bildungsteilzeit und Gefahrenevaluierung bei psychischen Belastungen, mit Neuerungen bei Arbeitskräfteüber lassung, Ausländerbeschäftigung und in der Pensionsversicherung ( Kontoerstgutschrift ) sowie den Sozialversicherungswerten 2013. Verständlicher Stil, Web- und Praxistipps, Arbeitsvertragsmuster und Berechnungsbeispiele für arbeitsrechtliche Ansprüche. Schnittstellen ua zum Steuer-, Verwaltungs- und Strafrecht. Informationen zu Rechtsdurchsetzung, Behörden und Institutionen. Schnelles Auffinden gesuchter Themen durch Randziffern und Stichwortverzeichnis. Die neue Pendlerförderung Hobauer/Krammer, Manz Verlag 2013, 100 Seiten, geb, EUR 24,00, ISBN 978-3-214-08466-0 Die Mitte März verlautbarten Neuerungen zur neuen Pendlerförderung traten rückwirkend mit 1. 1. 2013 in Kraft. Dieses Praxishandbuch bietet alles, was Sie dazu wissen müssen: Erweiterung auf Teilzeitbeschäftigte Pendlereuro, Pendlerzuschlag und Pendlerausgleichsbetrag steuerliche Vorteile durch das Jobticket korrekte Aufrollung mit vielen leicht verständlichen Beispielen. Der LStR-Wartungserlass 2013 wurde bereits eingearbeitet. Reisekosten in der Praxis - SWK-Spezial Müller, 6. Aufl., Linde Verlag 2013, 176 Seiten, kart, ab EUR 27,00, ISBN 978-3-7073-2425-9 Reisekosten gehören zu den in Theorie und Praxis meistdiskutierten Themen des steuerlichen Alltags. Das vorliegende aktualisierte SWK-Spezial stellt die geltende Rechtslage unter besonderer Berücksichtigung der Neuordnung der Pendlerförderung und der aktuellen Kollektivverträge umfassend dar. Dabei werden zum einen die Änderungen übersichtlich aufbereitet und zum anderen sämtliche Themen fachübergreifend behandelt: Zahlreiche Übersichten (zb tabellarische Gegenüberstellung der alten und neuen Rechtslage), Beispiele und Musterformulare ergänzen den Inhalt und bieten dem Praktiker einen leicht verständlichen Behelf für die tägliche Arbeit.

BILANZBUCHHALTER BH/BBH 9 Leitfaden Arbeitskräfteüberlassung Bösze/Kraft, Verlag Österreich 2013, 217 Seiten, geb, EUR 52,00, ISBN 978-3-7046-5703-9 Die Herausforderung von Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen besteht insbesondere darin, sich innerhalb den rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit ihren Leistungen und einem hohen Anspruch an die Qualität der Mitarbeiter, dauerhaft am Markt zu positionieren. Das Buch dient als wertvoller Leitfaden für die Praxis mit Lösungen zu typischen Aufgabenstellungen. Klar strukturiert, anhand von Checklisten ist es möglich, auch unter Zeitdruck den alltäglichen Anforderungen in der dynamischen Branche gerecht zu werden. Die bereits beschlossenen Änderungen im Zuge der AÜG Novelle stehen aktuell im Brennpunkt. Das Werk enthält eine kompakte Zusammenfassung und aktuelle Kalkulationen für den Zeitraum seit Jänner 2013. Anmerkung: 1 MMag Dr Klaus Hilber ist geschäftsführender Gesellschafter einer Steuerberatungskanzlei in Mutters bei Innsbruck, Unternehmensberater, Fachautor und Fachvortragender, Lehrbeauftragter an der Fachhochschule MCI Management Center Innsbruck, Lektor an der Universität Innsbruck, Herausgeber der Fachzeitschrift SteuerBlatt, Mitherausgeber und Schriftleiter der Fachzeitschrift AFS (beide im Verlag Österreich) Gerichtssachverständiger und Buchhändler unter www.buch-hilber.at. www.buch-hilber.at

10 BH/BBH BILANZBUCHHALTER Bilanzbuchhaltungsberufe: Neuerungen Alfred Harl, CMC Obmann des Fachverbandes Unternehmensberatung und IT der WKO (UBIT) Beibehaltung des Sondermateriengesetzes BiBuG, mit allen politisch erkämpften Rechten für die Buchhaltungsberufe. Beibehaltung der hohen Qualität dieses Berufsstandes und Wahrung der Höherqualifikationsmöglichkeit in Richtung SteuerberaterIn. Eva-Maria Stuffner Berufsgruppensprecherin Buchhaltung des Fachverbandes Unternehmens - beratung und IT der WKO (UBIT) Gesetzesnovelle für schlanke Behördenstruktur ab 2014 Wirtschaftskammer Österreich übernimmt ab 2014 Behördenfunktion für alle Bilanzbuchhaltungsberufe Am 4. Mai 2013 wurde im Wege eines Initiativantrages im Nationalrat eine weitere Novelle zum Bilanzbuchhaltungsgesetz beschlossen. Die Kundmachung im Bundesgesetzblatt ist noch ausständig. Hintergrund ist die Eingliederung aller Bilanzbuchhaltungsberufe in die Wirtschaftskammerorganisation Anfang 2013 und der Wegfall der Notwendigkeit der gemeinsamen Regulierungsbehörde Paritätische Kommission der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und der Wirtschaftskammer. Ziel waren die Beibehaltung der strengen Qualitätskriterien betreffend Zugang und Ausübung in den Bilanzbuchhaltungsberufen sowie die Schaffung einer effizienten Verwaltung. Durch die Novelle 2013 wird die Behördenstruktur neu geregelt. Der Präsident der WKO übernimmt ab 1.1.2014 die Behördenfunktion der Paritätischen Kommission. Das Prüfungswesen wird auf die bestehende Struktur der Meisterprüfungsstellen übertragen. Mit einer zukünftigen ex-ante Anrechnung für Prüfungen von Ausbildungsinstituten werden zudem eine Verbesserung der Zugangsverfahren und ein langjähriger Wunsch des Fachverbandes UBIT umgesetzt. Im Zuge der Novelle 2013 konnte der Fachverband folgende Punkte erfolgreich durchsetzen: Konkurs und Nichteröffnen eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens gelten nur mehr als ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse, solange Einsicht in Ediktsdatei besteht (3 Jahre anstelle 10 Jahre). Zuständigkeit der Meisterprüfungsstellen für das Prüfungswesen, daher Möglichkeit der Ablegung der Prüfungen in den Bundesländern. Möglichkeit einer ex ante Anrechnung von Prüfungen externer Anbieter und einer ex post Anerkennung für die schriftliche Prüfung. g Überblick über die Änderungen: Wirtschaftskammer als Aufsichts- und Registerbehörde Ab 1.1.2014 ist der Präsident der WKÖ Aufsichts- und Registerbehörde. In der WKÖ wird die Wahrnehmung der Behördenfunktion an eine eigenständige Geschäftsstelle übertragen. Alle Meldungen (Name, Titel, Berufssitz, Zweigstelle, Wohnort, Kommunikationsdaten), Ruhen, Wiederaufnahme und Verzicht und Fragen zur Bestellung, Fortbildungspflicht sind der Wirtschaftskammer in ihrer Funktion als Behörde der Bilanzbuchhaltungsberufe gegenüber zu erklären. Die Kontaktdaten der neuen Behörde werden noch bekannt gegeben. Im Sinne der Verwaltungsökonomie wird der Datenaustausch mit den Wirtschaftskammern und der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft ausdrücklich geregelt. Bestehende Verfahren betreffend eine öffentliche Bestellung oder Anerkennung sind von der neuen Behörde zu Ende zu führen. Die Funktionsdauer und in Folge die Zuständigkeit der Paritätischen Kommission endet am 31.12.2013.

BILANZBUCHHALTER BH/BBH 11 Behördenstruktur Folgende Abbildung zeigt, welche Aufgaben künftig von den Meisterprüfungsstellen abgewickelt werden. Prüfungswesen Ab 1.1.2014 sind die Meisterprüfungsstellen für das Prüfungswesen zuständig, sodass die Prüfungen künftig in den Bundesländern abgelegt werden können. Die Prüfungstermine werden im Zuge der Koordination zwischen den Meisterprüfungsstellen festgelegt. Im Sinne einer modularen Erweiterung des Berechtigungsumfanges soll ein bereits bestehender Berechtigungsumfang nicht zu einer neuerlichen Prüfung führen. So müssen bereits berechtigte Buchhalter und Personalverrechner im Rahmen der Fachprüfung Bilanzbuchhalter nur die mit dem zusätzlichen Berechtigungsumfang verbundenen Gegenstände ablegen. In Zukunft gelten für die Anmeldung zu den Fachprüfungen die Verfahrensbestimmungen der Gewerbeordnung ( 352 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194). Die Fachprüfungen werden ab 1.1.2014 nach der neuen gesetzlichen Grundlage durchgeführt ( 350 bis 351 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194). Bisher bestandene Teilprüfungen sind dabei anzurechnen. Fachprüfung: Siehe Graphik auf der nächsten Seite. Es wurde die Möglichkeit einer ex ante Anrechnung von schriftlichen Prüfungen externer Anbieter geschaffen, sodass schriftliche Prüfungen auch bei diesen Instituten abgelegt werden können. Bei Ausbildungsinstituten abgelegte mündliche Prüfungen können nicht angerechnet werden und müssen jedenfalls vor den Meisterprüfungsstellen abgelegt werden. Es wird weiterhin möglich sein, sonstige Ausbildungen ex post anrechnen zu lassen. Vergleichbare Prüfungen sollen im Rahmen der schriftlichen Prüfung angerechnet werden. Voraussetzungen für eine Bestellung als Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner Der Konkurs und Nichteröffnen eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens gelten solange als ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse als Einsicht in die Ediktsdatei besteht (3 Jahre anstelle 10 Jahre). Der Praxisnachweis ist in Zukunft erst im Zuge der öffentlichen Bestellung gegenüber der Behörde nachzuweisen und nicht wie bisher im Zuge der Zulassung zur Prüfung.

12 BH/BBH Fachprüfung BILANZBUCHHALTER Berufsrechtliche Neuerungen Fortbildungspflicht Die Fortbildungspflicht für BuchhalterInnen und PersonalverrechnerInnen wurde auf jeweils 15 Unterrichtseinheiten reduziert. Hinweis: Sind Sie sowohl Buchhalter als auch Personalverrechner, führen aber nur die Personalverrechnung oder nur die Buchhaltung durch, ist die Ruhendmeldung der nicht aktiv ausübenden Berechtigung empfehlenswert, da dies falls nur 15 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden müssen. Die wiederholte Verletzung des Nachweises der Fortbildungsverpflichtung steht unter Verwaltungsstrafe. Gewerberechtliche GeschäftsführerInnen müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen (insb. Fachprüfung und Fortbildung) wie natürliche Personen. Stellvertretung Bei länger dauernder Abwesenheit des Berufsberechtigten muss ein Stellvertreter bestellt werden. Der Vertreter muss über die erforderlichen Berufsbefugnisse verfügen. Die Bestellung ist der Behörde unverzüglich bekanntzugeben. Überschreitet die Dauer der Vertretung ein Jahr, so hat der Vertretene bei der Behörde um Genehmigung anzusuchen. Bei Unterlassung der Einholung der Genehmigung hat die Behörde die Berufsberechtigung des Vertretenen mit Bescheid zu widerrufen. Wird die Bestellung des Vertreters der Behörde nicht bekannt gegeben oder die Genehmigung bei Überschreiten eines Jahres nicht eingeholt, bestellt die Behörde einen Kanzleikurator. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Buchhalter und Personalverrechner BuchhalterInnen und PersonalverrechnerInnen sind ab 1.1.2014 ebenfalls verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei einem zum Betrieb in Österreich berechtigten Versicherer abzuschließen und für die gesamte Dauer des Bestehens ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten. Der Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie hat mit der GENERALI Versicherung AG einen Rahmenvertrag über eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nähere Infos sind auf der Website des Fachverbandes abrufbar: http://www.ubit.at/versicherung

BILANZBUCHHALTER BH/BBH 13 Allgemeine Fragen und Fragen betreffend die Berufsrechte können Sie an die Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie Ihres Bundeslandes richten: Fachgruppe UBIT BURGENLAND: Geschäftsführer: Gerald Rammesmayer Robert Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt T: 05-90907-3720 /-3715 Email: gerald.rammesmayer@wkbgld.at Internet: http://wko.at/burgenland/ubit Fachgruppe UBIT KÄRNTEN: Geschäftsführer: Kurt Wolf Europaplatz 1 9021 Klagenfurt T: 05-90904-760 /-794 Email: Kurt.Wolf@wkk.or.at Internet: www.langlebeihrunternehmen.at Fachgruppe UBIT NIEDERÖSTERREICH: Geschäftsführer: Mag. Wolfgang Schwärzler Landsbergerstraße 1 3100 St. Pölten T: 02742 851 18701 /(0)2742 851 18799 Email: ubit@wknoe.at Internet: www.ubit.at/noe Fachgruppe UBIT OBERÖSTERREICH: Hessenplatz 3 4020 Linz 05-90909-4712 90909-4709 Geschäftsführer: Gernot Fellinger Email: ubit@wkooe.at http://www.ubit.or.at Fachgruppe UBIT SALZBURG: Julius Raab Platz 1 5027 Salzburg T: 0662/8888-637 /8888-669 Geschäftsführer: Dr. Andreas Scherm Email: ascherm@wks.at Internet: http://www.ubitsbg.at Fachgruppe UBIT STEIERMARK: Geschäftsführer: Dr. Werner Lämmerer Körblergasse 111-113 8021 Graz T: 0316/601-403 /601-405 Email: office@ubit-stmk.at Internet: http://www.ubit-stmk.at Fachgruppe UBIT TIROL: Geschäftsführer: Dr. Reinhard Helweg Meinhardstraße 14 6020 Innsbruck T: 05-90905-1241 /90905-51241 Email: reinhard.helweg@wktirol.at Internet: http://www.servicplace.at Fachgruppe UBIT VORARLBERG: Geschäftsführer: Mag. Michael Moosbrugger Wichnergasse 9 6800 Feldkirch T: 05522/305-235 /305-143 Email: Moosbrugger.michael@wkv.at Internet: http://www.wko.at/vorarlberg/ubit Fachgruppe UBIT WIEN: Geschäftsführer: Mag. Andrea Hazivar Schwarzenbergplatz 14 1041 Wien T: 01/51450-3600 Email: ubit@wkw.at Internet: http://www.ubit.at/wien Fragen betreffend die Anrechnung von Prüfungen und das Prüfungswesen, laufende Verfahren und Behördenaufgaben können Sie wie bisher an die Paritätische Kommission richten. Die Paritätische Kommission wird im Hintergrund für die Aufgaben ab 2014 mit der WKÖ eine Klärung herbeiführen. Kontakt: Paritätische Kommission Ansprechperson: Mag. Ulrike Lauber Grohgasse 3/2.Stock 1050 Wien T: 01-545 05 77 Email: info@bilanzbuchhaltung.or.at Internet: http://www.bilanzbuchhaltung.or.at Mit dieser Gesetzesinitiative ist der Forderung des Fachverbandes UBIT nach Erhaltung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes als bewährte Rechtsgrundlage Rechnung getragen worden. Die strengen Voraussetzungen und Mindeststandards bezüglich Prüfungen und Praxiszeiten sowie die laufende Fortbildung erhöhen die Marktattraktivität für alle Bilanzbuchhaltungsberufe. Wir freuen uns über die bevorstehende Lösung, die das Beste aus zwei Welten verbindet: hoher Berufsstandard und effiziente Verwaltung. Mit kollegialen Grüßen Alfred Harl, CMC Obmann des Fachverbandes UBIT Eva-Maria Stuffner Berufsgruppensprecherin der Buchhalter des Fachverbandes UBIT