Handbuch Masterarbeit



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Transkript:

Universität Zürich Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Handbuch Masterarbeit Anleitung für Studierende und Leitende zur Durchführung der Masterarbeit an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich 1 () 1 Das Handbuch, dessen Inhalt laufend adaptiert werden soll, ist die Anleitung für die praktische Durchführung der Masterarbeit. Das Handbuch ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtliche Aspekte zur Masterarbeit sind in der Rahmenordnung für das Studium in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (Beschluss Universitätsrat, 25.6.2007) sowie in den jeweiligen Studienordnungen der Human- und Zahnmedizin geregelt. Fragen und Anregungen richten Sie bitte an das Studiendekanat: Frau lic. phil. Monique Dupuis (monique.dupuis@dekmed.uzh.ch); Dr. med. Christian Schirlo (christian.schirlo@dekmed.uzh.ch).

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 2 von 34 Inhalt 1. Charakterisierung der Masterarbeit... 3 2. Ziele der Masterarbeit... 3 3. Formen der Masterarbeit... 3 4. Umfang der Masterarbeit... 5 5. Struktur und Sprache... 5 6. Themenwahl und Themenbörse... 6 7. Administrativer und zeitlicher Ablauf der Masterarbeit... 7 7.1 Administrative Zuständigkeit und Information... 7 7.2 Verantwortlichkeit der Studierenden... 7 7.3 Zeitlicher Ablauf... 7 7.4 Beginn... 7 7.5 Anmeldung, Vereinbarung mit Leitenden der Masterarbeit... 8 7.6 Einführung in die Masterarbeit und Tools... 8 7.7 Einreichen der Arbeit... 8 8. Rechte und Pflichten der Studierenden... 9 9. Leitung und Betreuung einer Masterarbeit... 10 10. Beurteilung... 11 11. Masterarbeitskomitee der Medizinischen Fakultät... 11 12. Ombudsstelle... 12 13. Publikation und Zugänglichkeit... 12 14. Qualitätskontrolle... 12 15. Rechtliches... 12 16. Anmerkungen zu möglichen Formen von Masterarbeiten... 14 16.1 Klinische Fallstudie... 14 16.2 Essays... 14 16.3 Quellenanalyse... 15 16.4 Originalarbeit (klinische, epidemiologische, experimentelle Studie)... 15 16.5 Medienarbeit... 16 17. Zeitpläne... 18 17.1 Ablauf und Fristen der Masterarbeit in der Humanmedizin... 18 17.2 Ablauf und Fristen der Masterarbeit in der Zahnmedizin... 19 18. Formulare... 20 18.1 Vereinbarung zur Masterarbeit zwischen Studierenden und Leitenden... 20 18.2 Titelblatt der Masterarbeit... 21 18.3 Eidesstattliche Erklärung durch Studierende... 22 18.4 Bestätigungsformular / Antrag zur Genehmigung der Masterarbeit... 23 18.5 Sperrfristen bezüglich Veröffentlichung der Masterarbeit... 24 19. Plagiat... 25 20. Good Scientific Practice... 26 21. Klinische Forschung und Ethik Kommission (EK)... 27 21.1 Interventionsstudien und Eingabe bei der EK... 27 21.2 Retrospektive Datenanalyse (inkl. Kasuistik) und Eingabe bei der EK... 28 21.3 Anforderungen von Journal Editors für Publikationen... 29 21.4 Patientinnen- und Patientengesetz und Arztgeheimnis... 30 22. Checkliste für Studierende: Beispiel für Ablauf einer klinischen Studie... 31 23. Checkliste für Studierende: Beispiel für Ablauf einer nicht-klinischen Studie... 32 24. Checkliste für Leitende einer Masterarbeit... 33 25. Masterarbeiten in der Zahnmedizin: spezielle Regelungen... 34

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 3 von 34 1. Charakterisierung der Masterarbeit Die Masterarbeit der Medizinischen Fakultät ist eine wissenschaftliche Arbeit, die von den Studierenden individuell und selbständig während des Masterstudiums verfasst wird. Sie ist ein obligatorischer Bestandteil des Masterstudiengangs. Der Arbeitsumfang umfasst rund 450 Stunden, entsprechend 15 ECTS-Punkten. Die Masterarbeit beinhaltet die Formulierung einer Fragestellung, das Erstellen eines Forschungsplans, die Durchführung der Forschungsarbeit und das Abfassen eines Berichts, der strukturiert, inhaltlich konsistent, klar formuliert und korrekt referenziert ist. Aus der Masterarbeit müssen keine wissenschaftlichen Neuheiten resultieren. Vielmehr sollen die Studierenden unter Anleitung lernen, mittels wissenschaftlicher Denk- und Arbeitsweise selbständig eine Projektarbeit durchzuführen und in einem Bericht zu dokumentieren. Die Masterarbeit muss vom Masterarbeitskomitee der Medizinischen Fakultät genehmigt werden. Die Genehmigung ist Voraussetzung für die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung Humanmedizin bzw. Zahnmedizin und muss somit zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. 2. Ziele der Masterarbeit Zu den Lernzielen der Masterarbeit gehören: Die Ziele der Masterarbeit zu formulieren; eine relevante und präzise Forschungsfrage zu stellen und Hypothesen zu formulieren; die adäquate Forschungsmethode zur Beantwortung einer wissenschaftlichen Fragestellung zu wählen und anzuwenden; Daten korrekt zu erheben und verständlich darzustellen; die für die Daten geeigneten statistischen Methoden auszuwählen; Daten korrekt zu analysieren und die Ergebnisse sachlich zu interpretieren; die erhobenen Daten in den Kontext des aktuellen Wissens und - bei patientenorientierten Fragestellungen - in den Kontext der klinischen ärztlichen Tätigkeit zu stellen; aus den Daten korrekte Schlussfolgerungen zu ziehen; Literatur und Quellen zum Thema systematisch und effizient zu recherchieren, kritisch zu bewerten und in der Arbeit korrekt zu zitieren; ein Literaturverzeichnis korrekt zu erstellen; einen wissenschaftlichen Bericht strukturiert, inhaltlich konsistent und klar formuliert abzufassen. 3. Formen der Masterarbeit Mögliche Formen der Masterarbeit sind: a) Klinische Fallstudie ( Kapitel 16.1): Umfangreiche Dokumentation eines klinischen Falls unter Berücksichtigung moderner diagnostischer Verfahren und der neusten Literatur. Dies kann ein Patientenfall sein, den die Studierenden im Wahlstudienjahr erlebt haben. Die Dokumentation kann z.b. auch die Erstellung einer Fallvignette für die Studierendenausbildung, eines POL (Problem-oriented Learning)-Falls oder eine medizinethische Analyse beinhalten. b) Essay ( Kapitel 16.2): Bearbeiten von medizinethischen, medizinhistorischen, präventivmedizinischen, medizin-ökonomischen, biostatistischen oder psychosozialen Fragestellungen.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 4 von 34 c) Quellenanalyse ( Kapitel 16.3): Forschungsarbeit in den Medical Humanities, welche die Darstellung, Auswertung und Interpretation von Quellen beinhaltet. d) Originalarbeit ( Kapitel 16.4): Experimentelle Arbeit in einem Labor: Die Experimente können am Stück oder in mehreren Stufen zeitlich verteilt durchgeführt werden. Klinische Studie Epidemiologische Studie andere (z.b. Studien in den Gebieten: Statistik, Bioinformatik, Versorgungsforschung (Health Services Research), Telemedizin, Health Informatics, Medical Education, Ethik, etc.) e) Übersichtsarbeit (Review-Arbeit) zu laborexperimentellen, klinischen, epidemiologischen, medizinethischen, medizinhistorischen, präventivmedizinischen, medizin-ökonomischen, biostatistischen oder psychosozialen Fragestellungen. f) Medienarbeit: z.b. E-Learning-Entwicklung, Lernprogramm, Computerprogramm, Telemedizin; zusammen mit einem Begleittext. g) Studienprotokoll: Erstellen eines Protokolls für eine klinische, epidemiologische oder experimentelle Studie. h) Projektantrag: Erstellen eines Antrags für eine klinische, epidemiologische oder experimentelle Studie. i) Weitere Formate: sind möglich und bedürfen der Bewilligung durch das Studiendekanat. Masterarbeiten als Teilprojekt eines Projekts einer Forschungsgruppe Masterarbeiten können Teilprojekte eines Projekts einer Forschungsgruppe sein, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden: - Der/die Studierende ist Erstautor/in oder Koautor/in in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen oder bereits zur Publikation akzeptierten wissenschaftlichen Arbeit. 2 - Ein klar definierter Teil wurde durch den/die Masterstudierende/n erstellt. - Eine strukturierte Zusammenfassung stellt die eigene Arbeitsleistung bzw. den eigenen Beitrag dar. - Der/die Leitende der Masterarbeit bestätigt den Arbeitsinput der Masterstudierenden im Umfang von rund 450 Stunden (entsprechend 15 ECTS-Punkten). Masterarbeit als Teilprojekt einer späteren Dissertation Es ist möglich, eine Masterarbeit nach Abschluss des Masterstudiums zu einer Dissertation auszubauen. Inhalt und Umfang der als Teilprojekt einer späteren Dissertation vorgelegten Masterarbeit müssen durch die Studierenden in einem strukturierten wissenschaftlichen Bericht dokumentiert werden. Qualität und Arbeitsaufwand des Teilprojekts im Umfang von 10 Arbeitswochen (entsprechend rund 450 Stunden, 15 ECTS-Punkten) müssen durch Leitende bestätigt werden. Wer nach dem Studienabschluss Master of Medicine / Master of Dental Medicine im Anschluss an eine mindestens einjährige Forschungstätigkeit (oder gleichwertiger Umfang) eine schriftliche Ar- 2 Autor- und Koautorschaft gemäss den Regeln des International Committee of Medical Journal Editors : http://www.icmje.org/. Bei einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Arbeit sind Masterstudierende angemessen in der Autorenliste zu berücksichtigen.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 5 von 34 beit vorgelegt hat, die auf der Masterarbeit aufbauen kann, erhält den Titel Dr. med." / Dr. med. dent. ; dieser Titel Dr. med. / Dr. med. dent. entspricht nicht der Qualifikationsstufe PhD". 4. Umfang der Masterarbeit Die Masterarbeit repräsentiert die Arbeitsleistung von rund 450 Stunden bzw. 15 ECTS-Punkten, entsprechend ca. 10 Arbeitswochen. 3 Eine präzise formulierte Fragestellung der Arbeit oder die Formulierung der Ziele der Masterarbeit (bei Fallbeschreibungen), ein Forschungsplan und ein realistischer Zeitplan sollen einen vertretbaren zeitlichen Rahmen der Arbeit gewähren. Die Qualität und nicht die Quantität der Masterarbeit ist massgebend, weshalb lediglich eine Richtgrösse für den Umfang angegeben wird: zwischen 4'000 und 15'000 Worte (ohne Literatur und Zusammenfassung). Im Falle einer Medienarbeit muss zusätzlich ein Begleittext von ca. 1 000 Worten abgegeben werden. Bei einer Koautorenschaft einer zur Veröffentlichung vorgesehenen oder bereits veröffentlichten Publikation müssen die Studierenden in einer deutschen Zusammenfassung ihre eigene Arbeitsleistung im Umfang von ca. 1'000 Worten darstellen. 5. Struktur und Sprache Aufbau Die Masterarbeit ist wie folgt gegliedert: Titelblatt gemäss Muster ( Kapitel 18.2); Inhaltsverzeichnis; Zusammenfassung auf Deutsch bzw. bei englischsprachigen Masterarbeiten ein Abstract auf Englisch. Bei deutschsprachigen Arbeiten ist eine englische Zusammenfassung fakultativ (maximal eine Seite pro Sprache). Die weitere Gliederung variiert je nach Form der Masterarbeit (gem. Kapitel 3). Jede Masterarbeit enthält ein Literaturverzeichnis. Anhang: Eigenleistungen müssen explizit dargestellt werden. Beiträge von anderen Personen oder die Verwendung von Quellen (publizierte Arbeiten, Internet, etc.) sind in angemessener Form ersichtlich zu machen. Lebenslauf gemäss Vorlage für Dissertationen an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich http://www.med.uzh.ch/formulareundrichtlinien/dissertation/formalevorschriften.html Sprache Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Für eine andere Sprache ist vorgängig eine Bewilligung mit Begründung beim Studiendekanat einzuholen. 3 Zeitliche Ressourcen der Studierenden für die Masterarbeit während des 3jährigen Masterstudiums Humanmedizin: Einer von 10 Monaten im Wahlstudienjahr kann als Masterarbeitsmonat geplant und anerkannt werden; zusätzlich wird in Woche 7 des Herbstsemesters im 6. Studienjahr vor dem Block Hausarzt-Medizin und Katastrophenmedizin eine Masterarbeitswoche eingerichtet. Damit sind 5 Wochen im Curriculum verankert. Die weiteren 5 Wochen werden durch die Studierenden studienbegleitend oder während der vorlesungsfreien Zeit geplant.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 6 von 34 Textverarbeitung DIN A4, Hochformat, einseitig bedruckt; Schriftart Times New Roman, Font 12; oder Arial Font 11 oder 12; Zeilenabstand 1.5; Seitenrand 2.5 cm allseits; Zwischentitel fett oder kursiv formatieren, ev. nummerieren. Für die Titel nicht zu viele verschiedene oder zu grosse Fontgrössen verwenden (höchstens Font 14). Gegebenenfalls werden die Formatvorschriften der Zeitschrift, bei der die Arbeit zur Publikation eingereicht wird, verwendet. Zitierregeln Gemäss Vancouver Style oder im entsprechenden Fachgebiet üblicher Zitierregeln. 4 Bibliographie Für das Erstellen der Bibliographie wird das Programm EndNote empfohlen. An Instituten oder Kliniken steht das Programm i.d.r. zur Verfügung; andernfalls existiert eine Online Version. Für EndNote hat die Universität Zürich keine Campus-Lizenz. EndNote Web genügt aber für das Verfassen einer Masterarbeit. EndNote Web ist über ISI Web of Knowledge lizenziert, ein Account kann im Netz der UZH erstellt werden: https://www.myendnoteweb.com/endnoteweb/2.7/release/endnoteweb.html?srcapp=cr&return Code=null&SID=P1gbd38f9ALmBHBK7JJ Für EndNote und EndNote Web existieren Online-Tutorials sowie Hilfe Seiten: http://www.endnote.com/training/ http://www.myendnoteweb.com/help/en_us/enw/help.htm Ausserdem bietet die Hauptbibliothek Zürich regelmässig Kurse zu EndNote und EndNote Web an: http://www.hbz.uzh.ch/index.php?option=content&task=view&id=602 6. Themenwahl und Themenbörse Es bestehen zwei Möglichkeiten der Themenwahl: - Die Studierenden wählen selber ein Thema aus und suchen selbständig eine/n passende/n Leitende/n für diese Masterarbeit. - Die Studierenden wählen ein von den möglichen Leitenden einer Masterarbeit vorgeschlagenes Thema aus der Themenbörse aus. Die Studierenden nehmen per Email oder brieflich Kontakt mit möglichen Leitenden einer Masterarbeit auf. Dazu gehört ein kurzes Bewerbungs-/Motivationsschreiben sowie ein tabellarisches Curriculum vitae. Auf dem Intranet VAM [Virtuelle Ausbildungsplattform Medizin; http://www.vam.uzh.ch/], auf das alle Studierenden und Lehrbeauftragten der Medizinischen Fakultät Zürich Zugang haben, wird eine Themenbörse eingerichtet. Die Themenbörse enthält folgende Angaben: - Eine Liste aller Fakultätsmitglieder, Titularprofessoren/innen, Privatdozierenden und klinischen Dozierenden der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich; - Fachgebiet, Institution, Ort, Kontaktadresse und Email-Adresse dieser Dozierenden; - Themenvorschläge, Form der Masterarbeit (gem. Kapitel 3) und Frist, innerhalb der eine Masterarbeit fertig gestellt werden muss. 4 Patrias, K. Citing medicine: the NLM style guide for authors, editors, and publishers [Internet]. 2nd ed. Wendling, DL, technical editor. Bethesda (MD): National Library of Medicine (US); 2007 [updated 2009 Jan 14; cited Year Month Day]. Available from: http://www.nlm.nih.gov/citingmedicine

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 7 von 34 Die in der Themenbörse genannten Themenvorschläge können spezifisch sein (d.h. genauer Titel oder genaues Thema der Masterarbeit) oder ein Forschungsgebiet oder ein Format der Masterarbeit kursorisch beschreiben (z.b. "Fallbeschreibung aus dem Gebiet Traumatologie"; "Laborarbeit im Gebiet antimikrobielle Resistenz"; "Übersichtsarbeit im Gebiet Medikamentencompliance von Patienten"; "Quellenanalyse im Gebiet Medizingeschichte"; "Essay im Gebiet medizinische Ethik"). Von Studierenden selber vorgeschlagene und von Leitenden akzeptierte Themen von Masterarbeiten müssen von den Leitenden an die verantwortliche Person der Themenbörse gemeldet und dadurch öffentlich gemacht werden. 7. Administrativer und zeitlicher Ablauf der Masterarbeit 7.1 Administrative Zuständigkeit und Information Das Studiendekanat 5 der Medizinischen Fakultät ist Anlaufstelle für Fragen der Studierenden und koordiniert die organisatorischen Abläufe im Genehmigungsprozess der Masterarbeiten. Die Lehrspitäler und Institute sind für die individuelle Unterstützung der Studierenden bei der Anwendung der Datenschutzgesetze, beim Zugang zu Krankengeschichten und Archiven sowie für den Zugang zu Computerarbeitsplätzen verantwortlich. 6 Das Zentrum für klinische Forschung am Universitätsspital Zürich bietet wissenschaftliche Unterstützung bei klinisch orientierten Arbeiten an ( Kapitel 21 und 22). 7.2 Verantwortlichkeit der Studierenden Das Einhalten der Termine, insbesondere die Abgabe der Vereinbarung zur Masterarbeit zwischen Studierenden und Leitenden ( Kapitel 18.1) sowie die Abgabe der Masterarbeit, liegt in der Verantwortung der Studierenden. Das Studiendekanat führt kein Mahnwesen durch. Die Genehmigung der Masterarbeit ist Voraussetzung für die Anmeldung zur eidgenössischen Prüfung Humanmedizin bzw. Zahnmedizin. 7 7.3 Zeitlicher Ablauf Der zeitliche Ablauf der Masterarbeit in Humanmedizin und Zahnmedizin ist im Kapitel 17 tabellarisch dargestellt. 7.4 Beginn Mit Beginn des 3. Studienjahres (Medizin) bzw. des 2. Studienjahres (Zahnmedizin) können Themen ausgewählt und Vereinbarungen mit den Leitenden der Masterarbeiten abgeschlossen werden. Die Masterarbeit wird während des Masterstudiums verfasst. Vorarbeiten zur Masterarbeit sind vor Abschluss des Bachelorstudiums möglich, z.b. um genügend Zeit zur Durchführung einer experimentellen Laborarbeit oder einer anderen zeitintensiven For- 5 http://www.med.uzh.ch/kontakt/zustaendigkeiten.html 6 Diesbezügliche Hilfestellung am Universitätsspital Zürich erfolgt durch den Leitenden Koordinator Medical Education (Dr. med. Lorenzo Käser, Leitender Koordinator Medical Education, Medizinische Poliklinik, Universitätsspital Zürich; Lorenzo.Kaeser@usz.ch). 7 Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG): Art. 12, Absatz 1, Voraussetzungen für die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung sind: a) eine eidgenössische oder eine eidgenössisch anerkannte Matura oder ein Studienabschluss einer kantonalen Universität ; b) das Absolvieren eines nach diesem Gesetz akkreditierten Studiengangs.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 8 von 34 schungsarbeit zu haben oder um ein klinisches Projekt rechtzeitig nach GCP (Good Clinical Practice)-Richtlinien zu planen (inkl. Einreichen bei einer Ethik Kommission). 7.5 Anmeldung, Vereinbarung mit Leitenden der Masterarbeit Die Anmeldung für die Masterarbeit im Studiendekanat erfolgt durch die termingerechte Abgabe der Vereinbarung zur Masterarbeit zwischen Studierenden und Leitenden ( Kapitel 18.1). Vor Aufnahme der Masterarbeit unterschreiben die Studentin/der Student und der/die Leitende diese Vereinbarung, in der die Ziele sowie der zeitliche Rahmen der Masterarbeit festgelegt werden ( Kapitel 18.1). Dieses Formular wird dem Studiendekanat bis spätestens 31. Mai des 4. Studienjahres (Medizin) 8 bzw. 3. Studienjahres (Zahnmedizin) abgegeben (vgl. Abgabefristen Kapitel 17). Die fristgerechte Einreichung der Vereinbarung ist die Voraussetzung für die Anerkennung der Masterarbeit. Das Studiendekanat kann im Bedarfsfalle nach Rücksprache mit den Leitenden und den Studierenden eine Überarbeitung dieser Vereinbarung verlangen. Es liegt im Ermessen der Leitenden von Masterarbeiten, von Studierenden einen Nachweis für gewisse Vorkenntnisse als Voraussetzung für den Beginn einer Masterarbeit zu empfehlen. Dies kann z.b. darin bestehen, dass gewisse Kolloquien empfohlen werden, bevor eine Masterarbeit begonnen werden kann. Auf diese Anforderung sollte in der Themenbörse bei der Themenausschreibung hingewiesen werden. 7.6 Einführung in die Masterarbeit und Tools Einmal jährlich zu Beginn des Herbstsemesters wird durch Mitglieder des Masterarbeitskomitees eine zweistündige Einführungsvorlesung in die Masterarbeit im 3. Studienjahr angeboten (die Vorlesung ist auch für Studierende des 4.-6. Studienjahres offen). Die Einführung beinhaltet: - Anleitung und Information zur Durchführung und zum Abfassen einer Masterarbeit; - Ablauf der Masterarbeit; - Arbeitsmethoden; - Forschungsmethoden; - Good Scientific Practice; GCP (Good Clinical Practice); - Struktur einer wissenschaftlichen Arbeit; Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit; - Literatursuche; Referenzieren; Verfassen eines Literaturverzeichnisses; - Plagiate Auf der Intranetseite von VAM (http://www.vam.uzh.ch/) werden wichtige Dokumente und Zusammenfassungen zu obigen Themen bereitgestellt. 7.7 Einreichen der Arbeit Um Zeitdruck zu vermeiden wird empfohlen, die Masterarbeit vor den untenstehenden letzten Terminen abzugeben. Spätestens am 1. Arbeitstag im Januar des 6. Studienjahres (Medizin) bzw. 5. Studienjahres (Zahnmedizin) ist die Arbeit der/m Leitenden der Masterarbeit abzugeben (Abgabefristen Kapitel 17). 8 Dieser Abgabetermin ist identisch mit dem Abgabetermin des Programms des Wahlstudienjahres. Zu diesem Zeitpunkt muss somit entschieden und mit dem/der Leitenden definitiv vereinbart sein, dass während des Wahlstudienjahres z.b. eine Fallbeschreibung als Masterarbeit erstellt wird.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 9 von 34 Der/die Leitende gibt bis spätestens nach 4 Wochen bzw. bis zum 31. Januar eine erste Rückmeldung zur Masterarbeit. In der Folge werden Korrekturen oder Ergänzungen der Masterarbeit vorgenommen. Sobald der/die Leitende die Masterarbeit akzeptiert, händigt er/sie der/m Studierenden ein Bestätigungsformular mit Antrag zur Genehmigung der Masterarbeit zuhanden des Masterarbeitskomitees aus (Formular Kapitel 18.4). Die Studierenden reichen spätestens nach weiteren 6 Wochen bzw. spätestens am 10. März das Bestätigungsformular der Leitenden mit Antrag zur Genehmigung der Masterarbeit beim Studiendekanat ein. Der Beurteilungsprozess der Masterarbeiten sowie die Fristen für eventuelle Einsprachen sind im Kapitel 17 beschrieben. Die genehmigte Fassung der Masterarbeit muss in zwei gedruckten Kopien (1 Exemplar für Leitende, 1 Exemplar für Bibliothek) sowie digital dem Studiendekanat eingereicht werden. Handelt es sich bei der Masterarbeit um eine wissenschaftliche Publikation, sind davon zwei Reprints einzureichen. Der/die Studierende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass die Arbeit selber verfasst wurde und die digitale Version der gebundenen Fassung entspricht (Eidesstattliche Erklärung Kapitel 18.3). Die Genehmigung der Masterarbeit ist Voraussetzung für die Zulassung zur eidgenössischen Prüfung Humanmedizin bzw. Zahnmedizin und muss somit zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung vorliegen. 8. Rechte und Pflichten der Studierenden Die Studierenden - sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus den Vorschlägen der Themenbörse auszuwählen; - können nach Möglichkeit Leitende der Masterarbeit auswählen; - erstellen das Konzept der Masterarbeit in Abstimmung mit dem/der Leitenden; - können bis zur Einreichung der Masterarbeit in besonders begründeten Fällen und nach Genehmigung durch das Studiendekanat die Leitungsperson und/oder das Thema der Masterarbeit wechseln; - befolgen gesetzliche Bestimmungen und rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit Forschungsprojekten (vgl. Kapitel 15 und 20); - befolgen die administrativen, formalen und wissenschaftlichen Anforderungen für die Masterarbeit der Medizinischen Fakultät und der Universität Zürich; - befolgen die Terminvorgaben und sind selbst verantwortlich für deren Einhaltung; - erarbeiten die Masterarbeit unter Anleitung selbständig; - referenzieren Quellen und Literatur und dokumentieren den Beitrag anderer korrekt; - beurteilen anhand eines Feedback-Bogens die Anleitung und den Ablauf der Masterarbeit sowie die Leitenden bzw. Betreuenden und die Betreuungsqualität. - erhalten individuelle Unterstützung bei der Anwendung der Datenschutzgesetze, beim Zugang zu Krankengeschichten und Archiven sowie für den Zugang zu Computerarbeitsplätzen durch die jeweiligen Institutionen der Leitenden der Masterarbeit.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 10 von 34 9. Leitung und Betreuung einer Masterarbeit Berechtigung zur Leitung oder Betreuung einer Masterarbeit Die Leitung der Masterarbeit erfolgt durch Fakultätsmitglieder, Titularprofessoren und -professorinnen, Privatdozierende oder klinische Dozierende der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich ("Leitende"). Die Masterarbeit kann zudem betreut werden von Oberärzten und -ärztinnen, Assistierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Oberassistierenden, Hausärzten und -ärztinnen ("Betreuende"). Die Verantwortung liegt aber bei den Leitenden, welche auch das Bestätigungsformular mit Antrag zur Genehmigung der Masterarbeit zuhanden des Studiendekanates ausfüllen. Rationale Die Masterarbeit hat spezifische und für Studierende relevante Lernziele, die ausschliesslich durch das selbständige Verfassen einer Masterarbeit und nicht durch anderweitige Lehrveranstaltungen erreicht werden können. Die Leitung von Masterarbeiten gehört zur Lehrverpflichtung. Zeitmanagement und Arbeitsumfang Das Thema und die Ziele der Masterarbeit sind so zu formulieren, dass die Arbeit für die Studierenden durch eine Arbeitsleistung von rund 450 Stunden abgeschlossen werden kann. Eine von Beginn vorherzusehende längere Dauer muss ausdrücklich ausgewiesen und begründet sowie zwischen Leitenden und Studierenden in gegenseitigem Einverständnis schriftlich vereinbart werden ( Kapitel 18.1). Themenausschreibung Die Themenausschreibungen erfolgen durch die Leitenden und sind in der Themenbörse auf VAM (http://www.vam.uzh.ch/) anzukündigen. Die Themen der Masterarbeiten können in der Form von konkreten oder spezifischen Titeln oder eng definierten Themenbereichen oder als "Blanko- Ausschreibung" auf der Themenbörse ausgeschrieben werden, indem lediglich der Themen- oder Fachbereich oder die Anzahl möglicher Masterarbeiten angeführt wird. Falls Studierende eigene Themen für Masterarbeiten vorschlagen, die von den Leitenden mittels der Vereinbarung genehmigt werden, so melden die Leitenden diese Themen ebenfalls an der Themenbörse an. Good Scientific Practice Die Leitenden und Betreuenden orientieren sich an der Good Scientific Practice ( Kapitel 20), machen die Studierenden mit diesen Standards vertraut, stellen eine Umgebung zur Verfügung, die es den Studierenden erlaubt, diese Standards anzuwenden und ermutigen Studierende zur Offenheit bezüglich der Entgegennahme kritischer Beurteilungen oder Stellungnahmen zu deren Arbeit. Gesetze und andere Vorgaben bei Forschungsprojekten Die Leitenden sind verantwortlich, dass gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit der Forschung eingehalten werden ( Kapitel 15 und 20). Bestätigungsformular zur Masterarbeit Die Leitenden der Masterarbeit bestätigen mit einem Formular zuhanden des Masterarbeitskomitees, dass die Masterarbeit korrekt und selbständig abgefasst wurde und wissenschaftlich und formal den Anforderungen entspricht (Bestätigungsformular Kapitel 18.4). Termine Das Bestätigungsformular mit dem Antrag zur Genehmigung zuhanden des Masterarbeitskomitees soll in einer Frist von 10 Wochen nach der Einreichung vorliegen und muss spätestens am 10.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 11 von 34 März des Jahres der eidgenössischen Prüfung Humanmedizin bzw. Zahnmedizin durch die Studierenden dem Studiendekanat abgegeben werden (Abgabefristen Kapitel 17). Evaluation Es werden regelmässig Feedbacks von Leitenden und Betreuenden eingeholt und die Sicht der Leitenden und Betreuenden evaluiert. 9 Lehrdeputat Die Leitung einer Masterarbeit wird mit 7 Stunden an das Lehrdeputat des Abgabejahres der Masterarbeit angerechnet. Pro Kalenderjahr können in durch das Studiendekanat bewilligten Sonderfällen auch zwei Masterarbeiten bzw. 14 Stunden angerechnet werden. Die Leitung von Masterarbeiten wird finanziell nicht entschädigt. Pflichten Die Leitenden der Masterarbeit sind verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinien gemäss Handbuch Masterarbeit. Es ist in begründeten Fällen möglich, Anfragen von Studierenden nach Masterarbeiten abzulehnen. Dies etwa, wenn Leitende bei mindestens einer laufenden Masterarbeit aus Kapazitätsgründen eine weitere Masterarbeit nicht übernehmen können, oder wenn Studierende empfohlene Voraussetzungen nicht erfüllen. Zur Leitung einer Masterarbeit berechtigte Dozierende aus Kliniken und Instituten der Universität Zürich, auswärtigen Lehrspitälern sowie aus weiteren assoziierten Spitälern und Praxen können vom Studiendekanat zur Leitung von Masterarbeiten verpflichtet werden, falls sich nicht genügend Leitende freiwillig zur Verfügung stellen. 10. Beurteilung Die Leitenden der Masterarbeit bestätigen zuhanden des Studiendekanats ( Bestätigungsformular und Antrag zur Genehmigung, Kapitel 18.4), dass die Masterarbeit entsprechend den Richtlinien gemäss Handbuch Masterarbeit verfasst wurde und die fachlichen Kriterien erfüllt sind. Das Masterarbeitskomitee der Medizinischen Fakultät entscheidet über Annahme oder Ablehnung der Masterarbeit aufgrund des Bestätigungsformulars sowie ihrer eigenen Begutachtung. Die Arbeit gilt als "angenommen" oder "abgelehnt". Es gibt keine Benotung. Der Entscheid geht am 10. April bzw. jeweils vierteljährlich an den Kandidaten, die Kandidatin. Das Masterarbeitskomitee kann eine unabhängige Begutachtung in Auftrag geben. Die Überarbeitung einer abgelehnten Arbeit oder das Einreichen einer neuen Arbeit ist möglich. Gegen Entscheide des Masterarbeitskomitees kann beim Dekan der Medizinischen Fakultät Einsprache erhoben werden. Rekurse über Entscheide des Dekans sind bei der zuständigen Institution gemäss Studienordnungen einzureichen. 11. Masterarbeitskomitee der Medizinischen Fakultät Das Masterarbeitskomitee ist zuständig für die Beurteilung und Genehmigung der Masterarbeiten, ist Ombudsstelle bei Konflikten zwischen Studierenden und Leitenden, begleitet das Projekt Masterarbeiten konzeptuell und verbindet Dekanat, Dozenten/innen und Studierende. 9 Erstmals 1 und 2 Jahre nach Beginn der Einführung der Masterarbeit.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 12 von 34 Das Masterarbeitskomitee hat eine/n Präsidenten/in und eine Stellvertretung. Die sieben Fachbereiche sowie die Titularprofessoren/Privatdozenten stellen je ein Komiteemitglied. Weitere Mitglieder sind die Prodekane Lehre der Vorklinik und der Klinik. Das Komitee wird unterstützt durch Mitarbeitende des Studiendekanates. 12. Ombudsstelle Bei administrativen Fragen oder Problemen stehen verantwortliche Personen des Studiendekanats der Medizinischen Fakultät zur Verfügung. Bei Problemen oder Konflikten zwischen Studierenden und Leitenden oder Betreuenden stehen Mitglieder des Masterarbeitskomitees zur Verfügung. Der Kontakt erfolgt über das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät. 13. Publikation und Zugänglichkeit Die Masterarbeiten werden im VAM Intranet [Virtuelle Ausbildungsplattform Medizin; http://www.vam.uzh.ch/ ] elektronisch 10 Jahre aufbewahrt. Die Arbeiten sind für Studierende, Lehrbeauftragte und das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät zugänglich. Dabei sind graduelle Abstufungen hinsichtlich des freigegebenen Textes möglich: Diese reichen von der Titelangabe, der Veröffentlichung des Abstracts bis hin zur Freischaltung der gesamten Arbeit. Somit können Sperrfristen für die Veröffentlichung eingerichtet werden, um eine spätere Publikation oder ggf. das Einreichen von Patenten zu ermöglichen (Sperrfristen Kapitel 18.5). Die veröffentlichten Masterarbeiten werden in der Bibliothek der UZH archiviert und sind öffentlich zugänglich. 10 14. Qualitätskontrolle Die Qualität der Masterarbeit wird wie folgt sichergestellt und evaluiert: - Bestätigungsformular der Leitenden über die korrekte Abfassung der Masterarbeit durch die Studierenden; - Zugänglichkeit (und dadurch Öffentlichkeit) der Masterarbeiten im Intranet der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich; - Feedback-Fragebogen für Studierende; - Feedback-Fragebogen für Leitende und Betreuende. 15. Rechtliches Studienordnung Als rechtliche Grundlagen der Masterarbeit gelten die Rahmenordnung für das Studium in den Bachelor- und Master-Studiengängen an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (Beschluss Universitätsrat, 25.6.2007). 11,12 10 Medizinbibliothek Careum: Zurzeit wird zum Thema Archivierung der Masterarbeiten gesamtuniversitär von der Bibliothekskommission der Universität ein Konzept ausgearbeitet, das die elektronische Publikation und Archivierung von Masterarbeiten umfasst. (Stand 3.5.09) 11 http://www2.zhlex.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/webview/d0efc0a8ca41ab44c125733700208821/$file/415.433.5.pdf 12 45. In den Master-Studiengängen sind entweder eine oder mehrere als genügend bewertete schriftliche Arbeiten (schriftliche Arbeiten im Rahmen des Mantelstudiums oder von der Fakultät angebotenen Wahlmodulen) im Umfang von insgesamt 15 Kreditpunkten zu verfassen. Die Masterarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen. Die Prodekanin Lehre oder der Prodekan Lehre kann die Abfassung in einer anderen Sprache bewilligen.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 13 von 34 Gesetze und Richtlinien im Zusammenhang mit Forschung Für Leitende und Studierende gelten bei der Durchführung der Masterarbeit die gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Forschung ( Kapitel 20, 21) sowie universitäre Richtlinien ( Kapitel 19, 20). Dazu gehören insbesondere Urheberrechte und Copyrightbestimmungen; Datenschutzbestimmungen ("Berufsgeheimnis"); Heilmittelgesetz; Richtlinien zu GCP (Good Clinical Practice) bei patienten-orientierten Projekten (inkl. Vorschriften der Ethik Kommission); Richtlinien zu Good Scientific Practice ; Tierversuchsgesetze bei entsprechenden Laborarbeiten; sowie das Merkblatt "Plagiate" der Universität Zürich. Wird ein Plagiat nachgewiesen, kommen die Rahmenordnungen der Fakultät und die Disziplinarordnung ( 8 DO) der Universität Zürich zur Anwendung.

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 14 von 34 16. Anmerkungen zu möglichen Formen von Masterarbeiten 16.1 Klinische Fallstudie Ziel Der/die Studierende soll mit der schriftlichen Arbeit nachweisen, dass er/sie die Anamnese eines Patienten, den diagnostischen Prozess und die Therapie, inklusive Therapiealternativen in einer kohärenten und verständlichen Form beschreiben kann und sich mit einem spezifischen Aspekt der Erkrankung (Diagnostik, Therapie oder anderes) vertieft auseinandergesetzt hat, die wichtigste Literatur zu diesem Thema gelesen und die wichtigsten Punkte logisch und kohärent beschreiben kann. Gliederung 1. Begründung, warum der/die Studierende gerade diesen Fall ausgesucht hat 2. Anamnese 3. Untersuchungsresultate a. Körperliche Untersuchung und klinische Befunde b. Zusatzuntersuchungen: Laboruntersuchungen, bildgebende Verfahren, andere Untersuchungen (wie ggf. kognitive und psychometrische Tests). Begründungen, warum diese Untersuchungen angeordnet wurden; es sollte aus dem Bericht klar werden, dass der/die Schreibende verstanden hat, warum diese Untersuchungen gemacht wurden. 4. Diagnose mit Beschreibung der Krankheit 5. Therapie und Verlauf (wenn es mehrere Therapiealternativen gibt, Beschreiben der Vorund Nachteile der Alternativen) 6. Ein Gebiet - Ursache, Pathogenese, Diagnostik, Therapie, gesellschaftliche Relevanz der Erkrankung oder andere Aspekte - wird vom/von der Studierenden vertieft beschrieben 7. Literaturverzeichnis (Vancouver oder ein anderer Stil) 16.2 Essays Ziel Ein Essay ist ein kürzerer, gegenstandsbezogener Text, der bewusst Raum für eigene Positionen lässt. Als Ausgangspunkt dienen konkrete Fälle oder kontroverse Fragestellungen. In einem Essay sollen Argumente und Standpunkte auf wissenschaftliche Weise dargelegt und kritisch diskutiert werden. Dabei können inhaltliche Akzente gesetzt werden; Anspruch auf die vollständige Abhandlung eines Themas besteht nicht. Gliederung 1. Einleitung: - klare Beschreibung des Essaythemas und Begründung der Relevanz/der Auswahl - knappe thematische Eingrenzung des Themas - Erläuterung der Vorgehensweise/Methodik inkl. Literaturrecherche 2. Hauptteil: - Auseinandersetzung mit dem Kontext der Problemstellung und Darlegung von Hintergrundinformationen - Argumentative "Beweisführung" unter Berücksichtigung eigener und anderer Standpunkte

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 15 von 34 (mit entsprechenden Belegen, wenn andere Autoren (direkt oder indirekt) zitiert und falls Daten/Fakten anderer Quellen übernommen werden); 3. Schluss/ Resümee: - Rückkehr und Bezug zur Einleitung - Betonung signifikanter Argumente - Formulierung eines (prägnanten) Fazits 4. Literaturverzeichnis (Vancouver oder ein anderer Stil) Hinweise Vor dem Schreiben stehen Fragen und Überlegungen wie: - Welches Problem und welcher Standpunkt können und/ oder sollen behandelt werden? - Welche Perspektiven sind wichtig? - Wie lauten Argumente und Gegenargumente? Welche Überzeugungskraft haben sie? - Wie kann die eigene Position schlüssig entwickelt werden? Achtung: - Weglassen von Füllwörtern - Kenntlichmachen von Zitaten - Vorsicht gegenüber Generalisierungen und überzogenen Aussagen - Meinungen ersetzen keine Argumente 16.3 Quellenanalyse Ziel Mit einer quellenanalytischen Masterarbeit soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, in den Fächern der Medical Humanities eine Quelle wissenschaftlich zu untersuchen und die Befunde darzustellen. Dazu sind Vorkenntnisse erforderlich, die in den entsprechenden Lehrveranstaltungen im Vorfeld erworben werden sollten. Inhalt Zentrale Inhalte einer wissenschaftlichen Untersuchung sind: - die vertiefte und möglichst wertneutrale Auseinandersetzung mit einer Thematik, - die Entwicklung eigener spezifischer Fragestellungen, - die Hinterfragung eigener und fremder Meinungen, - der verstehende und kritische Umgang mit Quellen, - die Wahrnehmung relevanter Literatur und deren Vergleich mit eigenen Befunden, - die verständliche, möglichst objektive Darstellung der Forschungsresultate. Gliederung - Zusammenfassung - Fragestellung, Stand der Forschung, Methodik - Darstellung der Quelle (Beschreibung und Quellenkritik) - ggf. Transkription bzw. Edition der Quelle - Analyse (Auswertung und Interpretation) - Diskussion / Fazit - Quellen- und Literaturverzeichnis 16.4 Originalarbeit (klinische, epidemiologische, experimentelle Studie) Gliederung - Zusammenfassung - Einleitung (inkl. Hintergrund, Fragestellung, Zielsetzung) - Material und Methoden

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 16 von 34 - Resultate - Diskussion - Literaturverzeichnis - Liste der verwendeten Abkürzungen - ev. Anhang Inhalt Zusammenfassung: Strukturiert, z.b. Hintergrund/Fragestellung, Methoden, Resultate, Konklusion. Einleitung: Kontext der Arbeit, Problemstellung oder Begründung der Fragestellung, präzise Fragestellung und Ziele der Arbeit. Zeitform: Vergangenheit/Gegenwart/Zukunft Material und Methoden: Präzise Beschreibung der Methoden, inkl. gegebenenfalls Statistik. Zeitform: Vergangenheit Resultate: Phänomenologische, wertungsfreie Darstellung der Ergebnisse ohne Kommentierung. Zeitform: Vergangenheit Tabellen und Abbildungen: Müssen selbsterklärend sein und unabhängig vom Text verstanden werden können. Alle Tabellenspalten enthalten Überschriften. Diskussion: Bei einer nicht-experimentellen Arbeit sollen die aus der Arbeit stammenden Erkenntnisse zusammengefasst werden. Anschliessend sind Gemeinsamkeiten, Widersprüche Wissenslücken darzulegen. Abschliessend soll ein Ausblick zur Thematik gegeben werden, der aus dem Vorhergesagten gefolgert werden kann. Bei experimenteller Arbeit werden die eigenen Ergebnisse unter Einbezug eines Literaturvergleichs bewertet. Der Aufbau der Diskussion soll nach den inhaltlichen Zusammenhängen und logischen Abfolgen zu den Schlussfolgerungen hinführen. Die Diskussion wird mit Statements zum wichtigen Ergebnis begonnen. Danach werden die aus eigenen Ergebnissen ableitbaren Prinzipien, Zusammenhänge sowie Verallgemeinerung dargestellt. Eine mögliche Struktur einer Diskussion ist wie folgt: - Prägnante zusammenfassende Darstellung der wichtigsten Ergebnisse; - Stärken und Schwächen der vorliegenden Arbeit; - Vergleich der eigenen Arbeit mit anderen (Stärken und Schwächen), Darstellung der Unterschiede der eigenen Studie im Vergleich mit bisher publizierten Arbeiten; - Bedeutung, Wertung der eigenen Studie, ggf. Diskussion möglicher Pathomechanismen, ggf. Implikationen für Kliniker, ggf. Implikationen für Public Health; - Unbeantwortete Fragen und Ausblick, mögliche künftige Fragestellungen. Formal: Eigene Beiträge so darstellen, dass der Leser sofort erkennt, welche Teile der Arbeit aus der Literatur übernommen wurden und welche Teile vom Studenten / von der Studentin erarbeitet worden sind. Fakten als solche darstellen und Vermutungen und Annahmen sollen erkennbar sein und nur in Diskussion vorkommen. 16.5 Medienarbeit (Dieses Kapitel befindet sich in Bearbeitung) Bei einer Medienarbeit wird der fachliche Teil durch Leitende des entsprechenden Fachgebietes geleitet und die mediale Umsetzung wird durch Mitarbeitende von Multimedia und E-Learning Services (MELS) der Universität Zürich begleitet. Für eine Medienarbeit wird folgendes Vorgehen empfohlen:

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 17 von 34 Die Studierenden wählen ein Thema (und eine/n Leitende/n) aus der Themenbörse aus und erstellen ein Grobkonzept. Daraufhin melden sich die Studierenden bei MELS http://www.id.uzh.ch/org/mels.html. MELS bietet Beratung hinsichtlich Machbarkeit und Aufwand sowie eine Beurteilung der Umsetzung der Grundidee aus Sicht von MELS an. Ebenso wird die Eignung des gewählten Mediums beurteilt. MELS kann nicht mehr als 5 Masterarbeiten pro Jahr mitbetreuen aufgrund der Kapazität der technischen und räumlichen Infrastruktur. MELS steht auch für eine Beratung zur Verfügung, wenn Dozierende bei der Themenfestlegung Beratung wünschen. Insbesondere soll die Eignung eines vorgesehenen Mediums (z.b. Video versus Animationsfilm) besprochen werden. MELS legt die speziellen Rahmenbedingungen fest für die Unterstützung für Medienmasterarbeiten, insbesondere Aufgabenteilung, maximaler Aufwand von Seiten MELS, allfällige Einschränkungen bei der Umsetzung, Benutzungsbedingungen der Infrastruktur, etc.. All diese Angaben beziehen sich auf Multimediaproduktionen, also Videos, Animationen oder Mischformen gemäss den Beschreibungen auf der Website. Für die Entwicklung von Lernprogrammen oder in OLAT integrierte Kurse kontaktieren die Studierenden das OLAT-Team. Auf den folgenden Seiten finden sich Beispiele mit Aufwandangaben: http://www.id.uzh.ch/org/mels.html rechte Spalte Projekt-Beispiele http://www.id.uzh.ch/dl/multimedia.html einzelne Dienstleistungen

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 18 von 34 17. Zeitpläne 17.1 Ablauf und Fristen der Masterarbeit in der Humanmedizin Datum, Zeitperiode Ab 3. Studienjahr Ab 4. Studienjahr Kalenderwoche Arbeitsschritt Vorschlag eines eigenen Themas durch Studierende oder Suche nach Thema mittels Themenbörse Mit Beginn des 3. Studienjahres können Arbeiten ausgewählt und mit Leitenden vereinbart werden Ggf. Vorarbeiten, Konzept erarbeiten Beginn Masterarbeit 31. Mai 13 22 Spätestens Abgabe der Vereinbarung über Erstellen der Masterarbeit im Studiendekanat, inkl. Ziele, Inhalt, zeitlicher Rahmen der Masterarbeit 4. Jahr bis Herbstsemester 6. Jahr Verfassen der Masterarbeit Idealerweise ist bis Ende Herbstsemester 6. Studienjahr die Masterarbeit definitiv abgeschlossen und ein Gutachten liegt vor 6. Studienjahr (ultimative Deadlines) 1. Arbeitstag im Januar 1 oder 2 Spätester Termin für die Abgabe der Masterarbeit beim Leitenden 31. Januar oder spätestens 4 Wochen nach Abgabe 5 Rückmeldung des/der Leitenden, Korrekturvorschläge für die Revision der Masterarbeit 20. Februar 8 Revidierte, definitive Arbeit bei Leitenden 10. März 11 Bestätigungsformular des/der Leitenden der Masterarbeit ist durch Studierende beim Studiendekanat einzureichen (bzw. 6 Wochen nach 1. Rückmeldung des Leitenden) 10. April 15 (Ende) Studiendekanat bzw. Masterarbeitskomitee entscheidet über Annahme/Ablehnung der Masterarbeit (bzw. vierteljährlich bei früheren Abgabeterminen: d.h. 10. Januar, 10. Oktober, 10. Juli). 10. Mai 19 Frist für Einsprachemöglichkeit an den Fakultätsvorstand der Medizinischen Fakultät (30 Tage) 31. Mai 22 Einspracheentscheid liegt vor Anmeldung für Staatsexamen xxx Nach Genehmigung der Masterarbeit 13 Identisch mit der Abgabefrist der Planung für das Wahlstudienjahr

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 19 von 34 17.2 Ablauf und Fristen der Masterarbeit in der Zahnmedizin Datum, Zeitperiode Ab 2. Studienjahr Ab 3. Studienjahr Kalenderwoche Arbeitsschritt Vorschlag eines eigenen Themas durch Studierende oder Suche nach Thema mittels Themenbörse Mit Beginn des 3. Studienjahres können Arbeiten ausgewählt und mit Leitenden vereinbart werden Ggf. Vorarbeiten, Konzept erarbeiten Beginn Masterarbeit 31. Mai 22 Spätestens Abgabe der Vereinbarung über Erstellen der Masterarbeit im Studiendekanat, inkl. Ziele, Inhalt, zeitlicher Rahmen der Masterarbeit 4. Jahr bis Herbstsemester 5. Jahr Verfassen der Masterarbeit Idealerweise ist bis Ende Herbstsemester 5. Studienjahr die Masterarbeit definitiv abgeschlossen und ein Gutachten liegt vor 5. Studienjahr (ultimative Deadlines) 1. Arbeitstag im Januar 1 oder 2 Spätester Termin für die Abgabe der Masterarbeit beim Leitenden 31. Januar oder spätestens 4 Wochen nach Abgabe 5 Rückmeldung des/der Leitenden, Korrekturvorschläge für die Revision der Masterarbeit 20. Februar 8 Revidierte, definitive Arbeit bei Leitenden 10. März 11 Bestätigungsformular des/der Leitenden der Masterarbeit ist durch Studierende beim Studiendekanat einzureichen (bzw. 6 Wochen nach 1. Rückmeldung des Leitenden) 10. April 15 (Ende) Studiendekanat bzw. Masterarbeitskomitee entscheidet über Annahme/Ablehnung der Masterarbeit (bzw. vierteljährlich bei früheren Abgabeterminen: d.h. 10. Januar, 10. Oktober, 10. Juli). 10. Mai 19 Frist für Einsprachemöglichkeit an den Fakultätsvorstand der Medizinischen Fakultät (30 Tage) 31. Mai 22 Einspracheentscheid liegt vor Anmeldung für Staatsexamen xxx Nach Genehmigung der Masterarbeit

Handbuch Masterarbeit Medizinische Fakultät UZH Seite 20 von 34 18. Formulare 18.1 Vereinbarung zur Masterarbeit zwischen Studierenden und Leitenden (Download des Formulars http://www.vam.uzh.ch/ Masterarbeit Formulare) Vereinbarung zur Erstellung einer Masterarbeit an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich Thema der Masterarbeit: Leitung der Masterarbeit: Betreuung der Masterarbeit: Studierende: Frau / Herrn B. Med. (Vorname, Name) geboren: Matrikelnummer: wohnhaft: Telefon: Email: Konzept der Masterarbeit (kurze Beschreibung über einige Zeilen): Fragestellung/en: Studiendesign: Methodik: Zeitplan: Beginn: Dateneingabe / -erhebung bis Schreiben der Masterarbeit / ev. Publikation bis Korrekturen der Masterarbeit / Publikation bis Endredaktion und Einreichen der Masterarbeit / Publikation bis Die Unterzeichnenden bestätigen, dass die Meldung an die Themenbörse erfolgt ist, falls das Thema nicht bereits in der Themenbörse aufgelistet war. Die Unterzeichnenden bestätigen, dass die Autorschaft im Falle einer Publikation 14 geregelt ist. Die Unterzeichnenden bestätigen, dass die Richtlinien gemäss Handbuch der Masterarbeit und die Studienordnung der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich eingehalten werden. Ort, Datum: Unterschriften: Prof. / PD Dr. / KD Dr. Leiter/in der Masterarbeit B. Med. Verfasser/in der Masterarbeit 14 Werden die im Rahmen der Masterarbeit erhobenen Daten in einem medizinischen Journal publiziert, gilt folgende Abmachung: Hat der/die Studierende die Studie weitgehend selbstständig durchgeführt, die Daten ausgewertet und den Artikel selbst geschrieben (unter Anleitung der leitenden oder betreuenden Person), ist der/die Studierende Erstautor, die Masterarbeitsbetreuende Person ist Letztautor, andere Mitarbeitende entsprechend ihres Beitrags an der Arbeit Ko- Autoren. Hat der/die Studierende nicht den grössten Teil der Studie selbst durchgeführt, ergibt sich die Reihenfolge der Autorenschaft aufgrund des Beitrages des jeweiligen Autors.