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Transkript:

Güteschutzgemeinschaft VERKEHRSZEICHEN UND VERKEHRSEINRICHTUNGEN E.V. StVO 2013 Stand: 31.12.2013 Ursprungsnachweis für die geänderten und neuen VZ-Nummern und VZ-Unternummern Die unterlegten Farben in den nachfolgenden Tabellen haben folgende Bedeutung: VZ-Nummer stammt aus StVO 2013 Anlagen 1 bis 4, Spalte 2 ( Zeichen und Zusatzzeichen ). VZ-Nummer stammt aus VzKat, Entwurf 05/2013 aufgrund StVO 2013 Anlagen 1 bis 4, Spalte 3 ( Erläuterungen, Ge- oder Verbote ) oder aufgrund StVO 2013 39 Abs.7 bzw. Abs.8 oder aufgrund der VwV-StVO, Ausgabe 2009. VZ-Nummer beruht auf Änderungen innerhalb des VzKat, Entwurf 05/2013. VZ-Nummer beruht auf eigener Festlegung der GVZ ( GVZ-Nummer ), da für diese VZ bisher noch keine Nummer, weder in der StVO, noch im VzKat-Entwurf festgelegt wurde. 1

1. Änderung von VZ-Nummern (weitere Nummernänderungen - in Verbindung mit einer Änderung der Bezeichnung der VZ - finden sich in Abschnitt 2.) 108-50 108-51 108-52 usw. bis 108-71 110-50 110-51 110-52 usw. war: Bezeichnung: 108-4 108-5 108-6 usw. bis 108-25 110-4 110-5 110-6 usw. Gefälle (4%) Gefälle (5%) Gefälle (6%) Gefälle (25%) Steigung (4%) Steigung (5%) Steigung (6%) bis 110-71 bis 110-25 Steigung (25%) 113 145-53 Schnee- oder Eisglätte 116 145-50 Splitt, Schotter 128 145-54 Bewegliche Brücke 129 145-51 Ufer 134-10 134-20 145-12 145-22 144-10 145-11 144-20 145-21 244 244.1 Beginn einer Fahrradstraße 244a 244.2 Ende einer Fahrradstraße 255-52 257-52 Verbot für Gespannfuhrwerke 256 257-50 Verbot für Mofas 258 257-51 Verbot für Reiter 263 z.b.: 263-7 263-8 274-50 274-51 274-52 usw. bis 274-63 274-5 274-10 274-20 usw. bis 274-130 275 z.b.: 275-30 275-80 278-50 278-51 278-52 usw. bis 278-63 278-5 278-10 278-20 usw. bis 278-130 279 z.b. 279-30 279-80 Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts Fußgängerüberweg, Aufstellung links Flugbetrieb, Aufstellung rechts Flugbetrieb, Aufstellung links Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Achslast 7 t 8 t Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h 10 km/h 20 km/h 130 km/h Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit 30 km/h 80 km/h Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 5 km/h 10 km/h 20 km/h 130 km/h Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit 30 km/h 80 km/h 286-50 286 Eingeschränktes Haltverbot (Bild 291) (Bild 318) Parkscheibe 292-50 290.2 Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone 2

Bezeichnung: 310-50 310 Ortstafel Vorderseite 310-51 310-52 311-50 311 Ortstafel Rückseite 325 325.1 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs 326-50 325.2 Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs 330 330.1 Autobahn 331 331.1 Kraftfahrstraße 333-20 333 Ausfahrt von der Autobahn 334 330.2 Ende der Autobahn 336 331.2 Ende der Kraftfahrstraße 359 365-62 Pannenhilfe 360-50 365-50 Fernsprecher 361-50 365-52 Tankstelle 366 365-60 Zelt- und Wohnwagenplatz 375 365-55 Autobahnhotel 376 365-56 Autobahngasthaus 377 365-57 Autobahnkiosk 378 365-58 Toilette 385-50 385 Ortshinweistafel 385-51 385-50 Ortshinweistafel (zweizeilig) 442-12 -22-32 442-13, -23-33 442-11 -21-31 442-12 -22-32 Vorwegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern rechtsweisend geradeaus Vorwegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung rechtsweisend geradeaus 457 457.1 Umleitungsankündigung 605-12 605-22 605-13 605-23 Warnlichtbake Aufstellung rechts Warnlichtbake Aufstellung links 605-13 605-23 605-14 605-24 Warnlichtbake Aufstellung rechts, mit integriertem Z 222-10 Warnlichtbake Aufstellung links, mit integriertem Z 222-20 605-14 605-24 626-10 626-20 Leitplatte, Aufstellung rechts Leitplatte, Aufstellung links 1005-31 1013-52 Ende in m 1006-36 1007-31 Unfallgefahr 1006-38 1007-32 Staugefahr 1052-33 1053-31 nur mit Parkschein 1052-34 1053-32 gebührenpflichtig 1052-35 1053-33 Gewichtsangabe 1052-36 1053-35 Bei Nässe 1052-37 1060-31 Haltverbot auch auf dem Seitenstreifen 1052-39 1053-34 auf dem Seitenstreifen 1053-38 1053-36 Durchgangsverkehr 1060-11 1061-10 auch Fahrräder und Mofas 3

2. Änderung von Bezeichnungen (Bildunterschriften) (Teilweise mit gleichzeitiger Änderung von VZ-Nummern wie im Abschnitt 1. VZ: 1) = wenn keine Nummer angegeben, gilt die bisherige VZ-Nummer.) war: 102 Kreuzung oder Einmündung Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts 114 Schleudergefahr bei Nässe Schleuder- oder Rutschgefahr oder Schmutz 115-10 115-20 Steinschlag von rechts Steinschlag von links 145-16 145-26 Steinschlag, Aufstellung rechts Steinschlag, Aufstellung links 121-10 121-20 Einseitig (rechts) verengte Fahrbahn Einseitig (links) verengte Fahrbahn Einseitig verengte Fahrbahn, Verengung rechts Einseitig verengte Fahrbahn, Verengung links 123 Baustelle Arbeitsstelle 138-10 138-20 Radfahrer kreuzen, Aufstellung rechts Radfahrer kreuzen, Radverkehr, Aufstellung rechts Radverkehr, Aufstellung links Aufstellung links 140-10 140-20 Viehtrieb, Tiere, Aufst.rechts Viehtrieb, Tiere, Aufst. Links 145-13 145-23 Viehtrieb, Aufstellung rechts Viehtrieb, Aufstellung links 145 Kraftomnibusse 145-10 145-20 Kraftomnibusse, Aufstellung rechts Kraftomnibusse, Aufstellung links 151 Unbeschrankter Bahnübergang Bahnübergang 201-50 201-51 201-52 201-53 Andreaskreuz: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! (stehend) Andreaskreuz: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! (stehend) mit Blitzpfeil Andreaskreuz: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! (liegend) Andreaskreuz: Dem Schienenverkehr Vorrang gewähren! (liegend) mit Blitzpfeil Andreaskreuz stehend Andreaskreuz stehend, mit Blitzpfeil Andreaskreuz liegend Andreaskreuz liegend, mit Blitzpfeil 205 Vorfahrt gewähren! Vorfahrt gewähren. 206 Halt! Vorfahrt gewähren! Halt. Vorfahrt gewähren. 208 Dem Gegenverkehr Vorrang Vorrang des Gegenverkehrs gewähren 209-31 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts und links 214-30 Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links 214-10 214-20 Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und rechts Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder links Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus oder rechts 4

223.1 223.1-50 223.2 223.2-50 223.3 223.3-50 224-40 224-50 224-41 224-51 Seitenstreifen befahren Seitenstreifen befahren Seitenstreifen nicht mehr befahren Seitenstreifen nicht mehr befahren Seitenstreifen räumen Seitenstreifen räumen Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse (doppels.) Haltestellen Straßenbahnen oder Linienbusse 223.1-50 223.1-51 223.2-50 223.2-51 223.3-50 223.3-51 224 Haltestellen Schulbusse (doppelseitig) Haltestellen Schulbusse 224-50 Seitenstreifen befahren, 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen Seitenstreifen befahren, 3 Fahrstreifen + Seitenstreifen Seitenstreifen nicht mehr befahren, 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen Seitenstreifen nicht mehr befahren, 3 Fahrstreifen + Seitenstreifen Seitenstreifen räumen, 2 Fahrstreifen + Seitenstreifen Seitenstreifen räumen, 3 Fahrstreifen + Seitenstreifen Haltestelle, doppelseitig Haltestelle Schulbushaltestelle, doppelseitig Schulbushaltestelle 237 Sonderweg Radfahrer Radweg 238 Sonderweg Reiter Reitweg 239 Sonderweg Fußgänger Gehweg 240 Gemeinsamer Fuß- und Gemeinsamer Geh- und Radweg 241-30 241-31 Radweg Getrennter Rad- und Fußweg Getrennter Fuß- und Radweg 242 Beginn eines Fußgängerbereichs 243-40 Beginn/Ende eines Fußgängerbereichs (doppels.) 243-50 Ende eines Fußgängerbereichs Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts 242.1 Beginn einer Fußgängerzone 242.1-40 242.2 Beginn einer Fußgängerzone, doppelseitig (Rückseite Z 242.2) Ende einer Fußgängerzone 244a-40 Beginn/Ende einer Fahrradstraße (doppelseitig) 245 Linienomnibusse Bussonderfahrstreifen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 244.1-40 Beginn einer Fahrradstraße, doppelseitig (Rückseite Z 244.2) Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. 254 Verbot für Radfahrer Verbot für Radverkehr 262 Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Masse 5

264 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Breite einschließlich Ladung 265 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Höhe einschließlich Ladung 266 Verbot für Fahrzeuge über angegebene Länge einschließlich Ladung z.b. 264-1,8 264-2 z.b. 265-3 265-3,8 z.b. 266-10 266-15 Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Breite 1,8 Meter 2 Meter Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe 3 Meter 3,8 Meter Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Länge 10 Meter 15 Meter 268 Schneeketten sind vorgeschrieben Schneeketten vorgeschrieben 270.1 270.2 270.1-40 Beginn eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Beginn/Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone (doppelseitig) Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen in einer Zone, doppelseitig (Rückseite Z 270.2) 272 Wendeverbot Verbot des Wendens 273 Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand Verbot des Unterschreitens des angegebenen Mindestabstandes 274.1-50 274.1-51 274.2-40 274.2-41 Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) Beginn/Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) z.b.: 273-50 273-70 274.1-40 274.1-41 50 m 70 m Beginn einer Tempo 30-Zone Beginn einer Tempo 20-Zone Beginn einer Tempo 30-Zone, doppelseitig (Rückseite Z 274.2-50) Beginn einer Tempo 20-Zone, doppelseitig (Rückseite Z 274.2-51) 6

274.2-50 Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (30 km/h) 274.2-51 Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschl. ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 281 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 282 Ende sämtlicher Streckenverbote 283-10 283-20 283-30 283-50 286-10 286-20 286-30 Haltverbot (Anfang) Haltverbot (Ende) Haltverbot (Mitte) Haltverbot 283 Eingeschränktes Haltverbot (Anfang) Eingeschränktes Haltverbot (Ende) Eingeschränktes Haltverbot (Mitte) 290 Eingeschränktes Haltverbot für eine Zone 292-40 Ende/Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (doppelseitig) 311-40 Ortstafel doppelseitig (zwei gelbgrundige Felder) 314-50 Parkplatz 314-10 Parkplatz (Anfang) 314-20 Parkplatz (Ende) Ende einer Tempo 30-Zone Ende einer Tempo 20-Zone Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Ende sämtlicher streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote Absolutes Haltverbot Anfang (Rechtsaufstellung) Absolutes Haltverbot Ende (Rechtsaufstellung) Absolutes Haltverbot Mitte (Rechtsaufstellung) Absolutes Haltverbot Eingeschränktes Haltverbot Anfang (Rechtsaufstellung) Eingeschränktes Haltverbot Ende (Rechtsaufstellung) Eingeschränktes Haltverbot Mitte (Rechtsaufstellung) 290.1 Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone 290.1-40 Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite Z 290.2) 310-40 Ortstafel Vorderseite, doppelseitig (Rückseite Z 311) 314 Parken Parken Anfang (Rechts-) oder Ende (Linksaufstellung) Parken Ende (Rechts-) oder Anfang (Linksaufstellung) 7

315 ff. Im VzKat waren bei Zeichen mit Sinnbildern Parken auf Gehwegen in Fahrtrichtung links bisher die Pfeilrichtungen für Anfang und Ende falsch dargestellt (spiegelverkehrt). Beispiele: 315-51 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) () 315-52 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) () 315-53 Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) () 326-40 Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs Im neuen VzKat korrigiert. Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Anfang) () Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Ende) () Parken halb auf Gehwegen in Fahrtrichtung links (Mitte) () 325.1-40 Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, doppelseitig (Rückseite Z 325.2) 332-20 Ausfahrt von der Autobahn 332 Ausfahrttafel auf der Autobahn 332-21 Ausfahrt von anderen Straßen 332-22 Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen 333-21 Ausfahrt von anderen Straßen 333-22 Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen 350-10 350-20 Fußgängerüberweg (Rechtsaufstellung) Fußgängerüberweg (Linksaufstellung 332.1 Ausfahrttafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn 332.1-20 Ausfahrttafel von anderen Straßen außerhalb der Autobahn in Weiß, mit Zielen nach Z 432) 333-20 Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn (in Gelb) 333-21 Ausfahrt von anderen Straßen außerhalb der Autobahn (in Weiß, in Verbindung mit Z 332.1-20) Fußgängerüberweg Aufstellung rechts Fußgängerüberweg Aufstellung links 360-51 Fernsprecher (Notruf) 365-51 Notrufsäule 365-53 Autogastankstelle Tankstelle mit Autogas 365-54 Erdgastankstelle Tankstelle mit Erdgas 367 Fremdenverkehrsbüro oder Auskunftsstelle 365-61 Informationsstelle 8

386-50 Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele 386-51 Kennzeichnung von Touristikstraßen außerhalb der Autobahnen 386-52 Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen 386-53 Unterrichtungstafel über Flüsse (einzeilig) 386-54 Unterrichtungstafel über Flüsse (zweizeilig) 390 Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz (ABMG) 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen 394-50 Schild für Laternen 394-51 Ring für Laternenpfähle 401 Nummernschild für Bundesstraßen 405 Nummernschild für Autobahnen 406 Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke) 410 Nummernschild für Europastraßen 415-10 Wegweiser auf Bundesstraßen () 415-20 (rechtsweisend) 415-40 (doppelseitig) 386.1 386.2 386.3 386.1-50 386.1-51 394 394-50 406-50 406-51 Touristischer Hinweis Touristische Route Touristische Hinweistafel Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal, einzeilig Touristischer Hinweis Fluss oder Kanal, zweizeilig Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz Informationstafel an Grenzübergangsstellen, an der Autobahn (3600 x 2500 mm) an anderen Straßen (2400 x 1650 mm) Laternenring Laternenring, Schild (70 x 150 mm) Bundesstraßen Autobahnen Knotenpunkte der Autobahnen, ein- oder zweistellige Nummer Knotenpunkte der Autobahnen, drei- oder mehrstellige Nummer Europastraßen Pfeilwegweiser auf Bundesstraßen, rechtsweisend doppelseitig 418-10 418-20 418-40 Wegweiser auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung () (rechtsweisend) (doppelseitig) Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen, rechtsweisend doppelseitig 9

419-10 Wegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung () (rechtsweisend) (doppelseitig) Wegweiser für Lastkraftwagen () Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung, 419-20 419-40 rechtsweisend doppelseitig 421-10 Pfeilwegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse üb. 3,5 t 421-20 (rechtsweisend) rechtsweisend 421-40 (doppelseitig) doppelseitig 421-11 Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Pfeilwegweiser für kennzeich- Fahrzeuge nungspflichtige Fahrzeuge mit ge- mit gefährlichen Gütern fährlichen Gütern, () 421-21 (rechtsweisend) rechtsweisend 421-41 (doppelseitig) doppelseitig 421-12 Wegweiser für Fahrzeuge Pfeilwegweiser für Fahrzeuge mit mit wassergefährdender wassergefährdender Ladung, Ladung () 421-22 (rechtsweisend) rechtsweisend 421-42 (doppelseitig) doppelseitig 430-10 Wegweiser zur Autobahn Pfeilwegweiser zur Autobahn, () 430-20 (rechtsweisend) rechtsweisend 430-40 (doppelseitig) doppelseitig 432-10 Wegweiser zu innerörtlichen Pfeilwegweiser zu Zielen mit erheblicher Zielen und zu Einrichtungen Verkehrsbedeutung, mit erheblicher Verkehrsbedeutung () 432-20 (rechtsweisend) rechtsweisend 432-40 (doppelseitig) doppelseitig 434 Wegweisertafel 434-50 Tabellenwegweiser, kompakte Form 435 Wegweiser innerorts auf 434-52 Tabellenwegweiser aufgelöste Bundesstraßen Form (nur innerorts) mit Bundes- 436 Wegweiser innerorts auf sonstigen Straßen straßennummer 434-53 Tabellenwegweiser aufgelöste Form (nur innerorts) ohne Bundesstraßennummer 438 Vorwegweiser Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen 439 Gegliederter Vorwegweiser Gegliederter Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen 442-11 442-21 442-31 Vorwegweiser für Lastkraftwagen () (rechtsweisend) (geradeausweisend) 442-10 442-20 442-30 Vorwegweiser für KFZ mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t, rechtsweisend geradeaus 10

448 Ankündigungstafel auf Autobahnen 450 Ankündigungsbake (dreistreifig) 451 Ankündigungsbake (zweistreifig) 452 Ankündigungsbake (einstreifig) 453 Entfernungstafel auf Autobahnen Nummerierte Umleitung 455-10 455-11 455-12 455-20 455-21 455-22 455-30 458-10 458-11 458-20 458-21 () (links vorbei) (hier links) (rechtsweisend) (rechts vorbei) (hier rechts) (geradeausweisend) Planskizze (Umfahrung links) Planskizze (Umfahrung rechts) Ankündigungstafel 450-52 Ankündigungsbake, dreistreifig 450-51 Ankündigungsbake, zweistreifig 450-50 Ankündigungsbake, einstreifig 455.1-10 455.1-11 455.1-12 455.1-20 455.1-21 455.1-22 455.1-30 Entfernungstafel 458 Planskizze Ankündigung oder Fortsetzung der Umleitung, Vorankündigung links hier links links einordnen Vorankündigung rechts hier rechts rechts einordnen geradeaus 459 Ende einer Umleitung 457.2 Ende der Umleitung 460-10 461-11 460-12 460-20 460-21 460-22 430-30 Bedarfsumleitung () (links vorbei) (hier links) (rechtsweisend) (rechts vorbei) (hier rechts) (geradeausweisend) Bedarfsumleitung Vorankündigung links hier links links einordnen Vorankündigung rechts hier rechts rechts einordnen geradeaus 466 Bedarfsumleitungstafel Weiterführende Bedarfsumleitung 467-20 467.1-20 (GVZ- Nummer) 467.1-30 467-30 (GVZ- Nummer) 467-31 (GVZ- Nummer) 468-10 468-11 Umlenkungspfeil (rechtsweisend) Umlenkungspfeil (geradeausweisend) Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung), rechtsweisend Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung), geradeaus Umlenkungspfeil Ende 467.2 Umlenkungspfeil Ende (Ende einer Streckenempfehlung) Schwierige Verkehrsführung rechts, links, links Schwierige Verkehrsführung rechts, rechts, rechts 590-10 590-11 Blockumfahrung rechts, links, links Blockumfahrung rechts, rechts, rechts 11

505-12 505-22 515-12 515-22 515-13 515-23 Überleitungstafel ohne Gegenverkehr und mit integr. Zeichen 264 StVO auf Autobahnen, zweistreifig nach links auf Autobahnen, zweistreifig nach rechts Verschwenkungstafel ohne Gegenverkehr und mit integr. Zeichen 264 StVO auf Autobahnen, zweistreifig nach links auf Autobahnen, zweistreifig nach rechts Verschwenkungstafel ohne Gegenverkehr und mit integr. Zeichen 264 StVO, dreistreifig nach links dreistreifig nach rechts 505-11 505-21 515-11 515-21 515-12 515-22 Überleitungstafel ohne Gegenverkehr 2-streifig nach links (m. Z 264) 2-streifig nach rechts (m. Z 264) Verschwenkungstafel ohne Gegenverkehr, 2-streifig nach links (m. Z 264) 2-streifig nach rechts (m. Z 264) Verschwenkungstafel ohne Gegenverkehr, 3-streifig nach links (m. Z 264) 3-streifig nach rechts (m. Z 264) 521-30 521-31 521-32 521-33 521-34 521-35 522-30 522-31 522-32 522-33 Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr; zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung vier Fahrstreifen in Fahrtrichtung fünf Fahrstreifen in Fahrtrichtung Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr mit Arbeitsstellenumfahrung rechts mit Arbeitstellenumfahrung links Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen in Gegenrichtung ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen in Gegenrichtung 513-20 513-10 Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr, 2-streifig in Fahrtrichtung 3-streifig in Fahrtrichtung 4-streifig in Fahrtrichtung 5-streifig in Fahrtrichtung Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung, ohne Gegenverkehr, 1-streifig nach rechts 1-streifig nach links Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr, 1-streifig in Fahrtrichtung und 1- streifig in Gegenrichtung 2-streifig in Fahrtrichtung und 1- streifig in Gegenrichtung 1-streifig in Fahrtrichtung und 2- streifig in Gegenrichtung 2-streifig in Fahrtrichtung und 2- streifig in Gegenrichtung 12

Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr 522-36 mit Arbeitsstellenumfahrung rechts 522-37 mit Arbeitsstellenumfahrung links 525-31 Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr und mit integrierten Zeichen 275 drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 526-31 zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen in Gegenrichtung zwei Fahrstreifen in Fahrtrichtung und zwei Fahrstrei- 526-33 fen in Gegenrichtung 531-10 531-11 531-12 531-13 531-20 531-21 531-22 531-23 532-10 532-20 Einengungstafel ohne Gegenverkehr, noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung noch drei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung noch vier Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Einengungstafel ohne Gegenverkehr, noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung noch drei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung noch vier Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung Einengungstafel mit Gegenverkehr, noch ein Fahrstreifen links in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstr. im Gegenverkehr 514-20 514-10 Verschwenkungstafel kurze Verschwenkung, mit Gegenverkehr 1-streifig nach rechts 1-streifig nach links Fahrstreifentafel ohne Gegenverkehr 3-streifig in Fahrtrichtung (m. Z 275) Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr 2-streifig in Fahrtrichtung und 1- streifig in Gegenrichtung (m. Z 275) 2-streifig in Fahrtrichtung und 2- streifig in Gegenrichtung (m. Z 275) Einengungstafel ohne Gegenverkehr, Einzug rechts und noch 1 Fahrstreifen Einzug rechts und noch 2 Fahrstreifen Einzug rechts und noch 3 Fahrstreifen Einzug rechts und noch 4 Fahrstreifen Einengungstafel ohne Gegenverkehr, Einzug links und noch 1 Fahrstreifen Einzug links und noch 2 Fahrstreifen Einzug links und noch 3 Fahrstreifen Einzug links und noch 4 Fahrstreifen Einengungstafel mit Gegenverkehr Einzug rechts, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung 13

532-21 noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr Einengungstafel ohne Gegenverkehr und mit integrierten Zeichen 279 535-11 noch zwei Fahrstreifen links in Fahrtrichtung 535-21 noch zwei Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung Einengungstafel mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 279 536-20 noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und ein Fahrstreifen im Gegenverkehr 536-21 noch ein Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung und zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr Aufweitungstafel ohne Gegenverkehr 541-10 ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung 541-11 zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Aufweitungstafel ohne Gegenverkehr 541-20 ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung 541-21 zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen rechts in Fahrtrichtung Aufweitungstafel mit Gegenverkehr 542-10 ein vorhandener und ein zusätzl. Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr 542-11 ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung Einengungstafel ohne Gegenverkehr Einzug rechts, noch 2 Streifen in Fahrtrichtung (m. Z 279) Einzug links, noch 2 Streifen in Fahrtrichtung (m. Z 279) Einengungstafel mit Gegenverkehr Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung (m. Z 279) Einzug links, noch 1 Fahrstreifen und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung (m. Z 279) Aufweitungstafel ohne Gegenverkehr 1-streifig plus Fahrstreifen links 2-streifig plus Fahrstreifen links Aufweitungstafel ohne Gegenverkehr 1-streifig plus Fahrstreifen rechts 2-streifig plus Fahrstreifen rechts Aufweitungstafel mit Gegenverkehr 1-streifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung 1-streifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung 14

545-11 Aufweitungstafel ohne Gegenverkehr und mit integrierten Zeichen 275 zwei vorhandene und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung Aufweitungstafel mit Gegenverkehr und mit integriertem Zeichen 275 546-10 ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, ein Fahrstreifen im Gegenverkehr 546-11 ein vorhandener und ein zusätzlicher Fahrstreifen links in Fahrtrichtung, zwei Fahrstreifen im Gegenverkehr Zusammenführungstafel ohne Gegenverkehr 551-20 eins plus eins Fahrstreifen 551-21 551-22 551-23 605-10 605-20 605-40 605-42 605-11 605-21 605-43 605-45 605-30 605-31 605-32 610-40 610-41 610-42 610-43 eins plus zwei Fahrstreifen zwei plus zwei Fahrstreifen zwei plus drei Fahrstreifen Leitbake 1000 x 250 mm (Aufstellung rechts) (Aufstellung links) (doppelseitig, -10/-20) (doppelseitig, -20/-20) 605-41 Leitbake 2000 x 250 mm (Aufstellung rechts) (Aufstellung links) (doppelseitig, -11/-21) (doppelseitig, -21/-21) Leitplatte, 750 x 500 mm Leitplatte, 1200 x 600 mm Leitplatte, 2500 x 500 mm Leitkegel, H=500 Leitkegel, H=750 Leitkegel, H=1000 Leitkegel, H=300 605-12 605-22 605-44 626-30 626-31 626-32 Aufweitungstafel ohne Gegenverkehr 2-streifig plus Fahrstreifen links (m. Z 275) Aufweitungstafel mit Gegenverkehr 1-streifig plus Fahrstreifen links und 1 Fahrstreifen in Gegenrichtung (m. Z 275) 1-streifig plus Fahrstreifen links und 2 Fahrstreifen in Gegenrichtung (m. Z 275) Zusammenführungstafel an einmündender Strecke 1-streifig einmündend plus 1- streifig durchgehend 1-streifig einmündend plus 2- streifig durchgehend 2-streifig einmündend plus 2- streifig durchgehend 2-streifig einmündend plus 3- streifig durchgehend Schraffenbake Aufstellung rechts Aufstellung links doppelseitig, -10/-20 doppelseitig, -20/-20 Warnbake Aufstellung rechts Aufstellung links doppelseitig (-12/-22) doppelseitig (-22/-22) Leitplatte beidseitig vorbei, 750 x 500 mm Leitplatte beidseitig vorbei, 1200 x 600 mm Leitplatte beidseitig vorbei, 2500 x 500 mm Leitkegel, H=300 mm Leitkegel, H=500 mm Leitkegel, H=750 mm Leitkegel, H=1000 mm 15

616-40 616-41 625-10 625-11 625-12 625-13 625-20 625-21 625-22 625-23 628-10(GVZ- 628-20 Num- 628-30 mern) 628-50 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (große Ausführung) Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (kleine Ausführung) Richtungstafel in Kurven, Aufstellung rechts 500 x 500 mm 500 x 1500 mm 500 x 2000 mm 500 x 2500 mm Richtungstafel in Kurven, Aufstellung links 500 x 500 mm 500 x 1500 mm 500 x 2000 mm 500 x 2500 mm Brückenleitmal (Aufstellung rechts) (Aufstellung links) (gerade) (gebogen) 616-30 616-31 627-10 627-20 627-30 627-50 Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (große Ausführung 3600 x 2200 mm) Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil (kleine Ausführung 2500 x 1700 mm) Richtungstafel in Kurven, 500 x 500 mm 500 x 1500 mm 500 x 2000 mm 500 x 2500 mm Richtungstafel in Kurven, rechtsweisend 500 x 500 mm 500 x 1500 mm 500 x 2000 mm 500 x 2500 mm Leitmal Anbringung rechts Anbringung links horizontal gebogen Parkwarntafel links vorbei Parkwarntafel rechts vorbei 630 Parkwarntafel 630-10 630-20 720 Grünpfeil Grünpfeilschild 1000-10 Richtung, Linksweisend 1000-20 Richtung, rechtsweisend Rechtsweisend 1000-11 Richtung der Gefahrstelle, Vorankündigung, 1000-21 Richtung der Gefahrstelle, Vorankündigung, rechtsweisend rechtsweisend 1000-12 1000-22 1000-30 1000-31 Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile Fußgänger Gehweg links gegenüber benutzen Fußgänger Gehweg rechts gegenüber benutzen Verkehr in beide Richtungen, zwei gegengerichtete waagerechte Pfeile Verkehr in beide Richtungen, zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile 1000-32 Radfahrer kreuzen von rechts und links Kreuzender Radverkehr von links und rechts 1000-33 Radfahrer im Gegenverkehr Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen 16

1004-30 1004-31 1004-32 1004-33 1004-34 1004-35 nach 100m Halt nach 100 m nach 200 m nach 400 m nach 600 m nach 2 km in 100 m Stopp in 100 m in 200 m in 400 m in 600 m in 2 km 1006-37 Krötenwanderung 1007-33 Amphibienwanderung 1006-39 eingeschränktes Lichtraum- 1007-34 Unzureichendes Lichtraumprofil profil durch Bäume 1010-10 erlaubt Kindern auch auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen zu spielen Kinderspielen auf der Fahrbahn und dem Seitenstreifen erlaubt 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei Radverkehr und Anlieger frei 1022-10 Radfahrer frei Radverkehr frei 1024-12 Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse frei Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen. ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, frei 1024-15 Schienenbahn frei Schienenbahnen frei 1024-16 Straßenbahn frei Straßenbahnen frei 1026-31 Mofas frei (verbal) Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei 1031 Freistellung vom Verkehrsverbot nach 40 Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde 1044-11 Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. 1048-12 Nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse 1048-15 nur Sattelkraftfahrzeuge und 1031-50 rote, gelbe und grüne Plakette frei Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte mit Parkausweis Nr. Nur Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse Nur Sattelkraftfahrzeuge und Lastkraftwagen mit Anhänger Züge 1048-18 Nur Schienenbahn Nur Schienenbahnen 1048-19 Nur Straßenbahn Nur Straßenbahnen 17

1049-13 nur Lkw, Kraftomnibus und Pkw mit Anhänger Nur Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, Zugmaschinen, Kraftomnibusse und Pkw mit Anhänger 1053-33 Gewichtsangabe Angabe der zulässigen Gesamt- 1060-10 Gefahrzeichen für Wohnwagengespanne an Gefällstrecken mit starkem Seitenwind masse Schleudergefahr für Wohnwagengespanne 18

3. Neue Verkehrszeichen oder neue VZ-Varianten Zeichen: Bezeichnung: 145-14 Reiter, Aufstellung rechts 145-24 Reiter, Aufstellung links 145-15 Amphibienwanderung, Aufstellung rechts 145-25 Amphibienwanderung, Aufstellung links 145-52 Unzureichendes Lichtraumprofil 220-40 Einbahnstraße, doppelseitig (-10/-20) 229-10 Taxenstand Anfang (Rechtsaufstellung) 229-11 Taxenstand Ende (Linksaufstellung) 229-20 Taxenstand Ende (Rechtsaufstellung) 229-21 Taxenstand Anfang (Linksaufstellung) 229-30 Taxenstand Mitte (Rechtsaufstellung) 229-31 Taxenstand Mitte (Linksaufstellung) 274.1-42 Beginn einer Tempo 10-Zone, doppelseitig (Rückseite Z. 274.2-52) 274.1-52 Beginn einer Tempo 10-Zone 274.2-52 Ende einer Tempo 10-Zone 283-11 283-21 283-31 Absolutes Haltverbot Ende (Linksaufstellung) Absolutes Haltverbot Anfang (Linksaufstellung) Absolutes Haltverbot Mitte (Linksaufstellung) 286-11 Eingeschränktes Haltverbot Ende (Linksaufstellung) 286-21 Eingeschränktes Haltverbot Anfang (Linksaufstellung) 286-31 Eingeschränktes Haltverbot Mitte (Linksaufstellung) 314-30 Parken Mitte (Rechts- oder Linksaufstellung) 314-50 Parkhaus (vorher: Parkplatz) 314.1 314.1-40 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone, doppelseitig (Rückseite Z. 314.2) 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone 327-50 Tunnel mit Längenangabe 357-50 für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse 357-51 für Fußgänger durchlässige Sackgasse 357-52 für Radverkehr durchlässige Sackgasse 365-59 Autobahnkapelle 386.1-10 386.1-20 386.1-30 386.1-11 386.1-21 386.1-31 Touristischer Hinweis als Wegweiser; Wegweiser Touristischer Hinweis als Wegweiser; Wegweiser rechtsweisend Touristischer Hinweis als Wegweiser; Wegweiser geradeaus Touristischer Hinweis als Wegweiser; Vorwegweiser rechtsweisend geradeaus 386.1-12 386.1-22 Touristischer Hinweis als Wegweiser; Pfeilwegweiser rechtsweisend 386.1-32 Touristischer Hinweis mit Bezugsziel, Variante in 386.1-33 Touristischer Hinweis mit Bezugsziel, Variante via 386.1-34 Touristischer Hinweis mit Bezugsziel, Variante Richtung 386.1-40 Touristischer Hinweis als Wegweiser; Pfeilwegweiser doppelseitig 386.2-10 Touristische Route, Wegweiser 386.2-20 rechtsweisend 382.2-30 Touristische Route, Hinweis mit Bezugsziel, Variante Richtung 19

Zeichen: Bezeichnung: 386.3-50 Touristische Unterrichtungstafel, Erinnerungstafel gemäß Brocken- Erklärung Wegweiser für KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t 422-10 hier links 422-11 links einordnen 422-20 hier rechts 422-21 rechts einordnen 422-30 geradeaus 422-12 422-13 422-22 422-23 422-31 422-14 422-15 422-24 422-25 422-32 Wegweiser für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern, hier links links einordnen hier rechts rechts einordnen geradeaus Wegweiser für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung, hier links links einordnen hier rechts rechts einordnen geradeaus 434-51 Tabellenwegweiser, teilaufgelöste Form 441 Gegliederter Vorwegweiser zur Autobahn 448-20 Ankündigungstafel auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn 449-20 Vorwegweiser auf anderen Straßen außerhalb der Autobahn 450-53 450-54 450-55 Ankündigungsbake gelb, einstreifig, zweistreifig, dreistreifig 455.2 Ende der Umleitung 467.1-10 Umlenkungspfeil (Streckenempfehlung), 511-25 511-26 513-11 513-21 514-10 514-20 522-34 522-35 522-36 533-20 533-21 533-22 550-20 550-21 550-22 550-23 Verschwenkungstafel, 1-streifige Verschwenkung auf den Seitenstreifen Verschwenkungstafel, 2-streifige Verschwenkung, 1-streifig auf den Seitenstreifen Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung ohne Gegenverkehr, 2-streifig nach links 2-streifig nach rechts Verschwenkungstafel, kurze Verschwenkung mit Gegenverkehr 1-streifig nach links 1-streifig nach rechts Fahrstreifentafel mit Gegenverkehr 3-streifig in Fahrtrichtung, 2-streifig in Gegenrichtung 2-streifig in Fahrtrichtung, 3-streifig in Gegenrichtung 3-streifig in Fahrtrichtung, 3-streifig in Gegenrichtung Trennungstafel 2-streifig durchgehend u. 1-streifig rechts ab 3-streifig durchgehend u. 1-streifig rechts ab 2-streifig durchgehend u. 2-streifig rechts ab Zusammenführungstafel an durchgehender Strecke 1-streifig plus 1 Fahrstreifen von rechts 2-streifig plus 1 Fahrstreifen von rechts 3-streifig plus 1 Fahrstreifen von rechts 2-streifig plus 2 Fahrstreifen von rechts 20

Zeichen: Bezeichnung: 551-20 551-21 551-22 551-23 605-11 605-21 605-42 605-43 628-10 628-11 628-20 628-21 628-40 628-41 628-42 628-43 629-10 629-11 629-20 629-21 629-40 629-41 629-42 629-43 1001-34 1001-35 1001-32 Zusammenführungstafel an einmündender Strecke; 1-streifig einmündend plus 1-streifig durchgehend Zusammenführungstafel an einmündender Strecke; 2-streifig einmündend plus 1-streifig durchgehend Zusammenführungstafel an einmündender Strecke; 2-streifig einmündend plus 2-streifig durchgehend Zusammenführungstafel an einmündender Strecke; 2-streifig einmündend plus 3-streifig durchgehend Pfeilbake Aufstellung rechts Aufstellung links doppelseitig (-11/-21) doppelseitig (-21/-21) Leitschwelle mit Schraffenbake Aufstellung rechts Leitschwelle mit Pfeilbake Aufstellung rechts Leitschwelle mit Schraffenbake Aufstellung links Leitschwelle mit Pfeilbake Aufstellung links Leitschwelle mit Schraffenbake, doppelseitig (-10/-20) Leitschwelle mit Schraffenbake, doppelseitig (-20/-20) Leitschwelle mit Pfeilbake, doppelseitig (-11/-21) Leitschwelle mit Pfeilbake, doppelseitig (-21/-21) Leitbord mit Schraffenbake Aufstellung rechts Leitbord mit Pfeilbake Aufstellung rechts Leitbord mit Schraffenbake Aufstellung links Leitbord mit Pfeilbake Aufstellung links Leitbord mit Schraffenbake, doppelseitig (-10/-20) Leitbord mit Schraffenbake, doppelseitig (-20/-20) Leitbord mit Pfeilbake, doppelseitig (-11/-21) Leitbord mit Pfeilbake, doppelseitig (-21/-21) auf m, 500 x 1250 mm, in Verbindung mit Fahrstreifentafeln (Z. 521 ff.) auf km, 500 x 1250 mm, in Verbindung mit Fahrstreifentafeln (Z. 521 ff) noch m noch km 1001-33 1004-36 in 800 m 1006-36 Seitenstreifen nicht befahrbar 1007-35 Reiter 1007-36 Viehtrieb 1007-37 (GVZ- Nummer) 1007-38 (GVZ- Nummer) 1007-39 (GVZ- Nummer) 1007-60 (GVZ- Nummer) 1007-61 (GVZ- Nummer) Steinschlag Splitt, Schotter Bewegliche Brücke Ufer Fußgängerüberweg 21

Zeichen: Bezeichnung: 1007-62 Flugbetrieb (GVZ- Nummer) 1012-36 Lärmschutz 1012-37 Zuflussregelung 1012-38 1 Fahrzeug bei Grün 1014-50 1014-51 1014-52 1014-53 Tunnelkategorie B gemäß ADR-Übereinkommen Tunnelkategorie C Tunnelkategorie D Tunnelkategorie E 1020-13 Inline-Skaten und Rollschuhfahren frei 1020-14 Wintersport frei 1026-60 Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei 1026-61 Elektrofahrzeuge frei 1031-51 gelbe und grüne Plakette frei 1031-52 grüne Plakette frei 1040-34 Beschränkung ab einem bestimmten Zeitpunkt 1046-10 Nur Radverkehr 1050-32 Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs 1050-33 Elektrofahrzeuge 1053-37 Be- und Entladen erlaubt 1053-38 Be- und Entladen sowie Ein- und Aussteigen erlaubt 1061-11 auch Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit Anhänger 22