Das neue Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und flexiblerer Elternzeit

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Transkript:

Das neue Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und flexiblerer Elternzeit Vortrag im Rahmen der Tagung Zukunft der Familienbildung des DRK am 22. April 2015 in Berlin

Gliederung 1. Hintergrund Erwerbstätigkeit von Eltern und veränderte Rollenbilder Arbeitszeitwünsche und partnerschaftliche Einstellungen 2. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus Änderungen, Kombinationsmöglichkeiten, Berechnung Alleinerziehende Neuregelung Mehrlingsgeburten 3. Flexibilisierung der Elternzeit 2

Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern 66 Prozent der Mütter und 91 Prozent der Väter sind erwerbstätig. Die Mehrheit der Mütter ist in Teilzeit, fast alle Väter sind in Vollzeit beschäftigt. Je älter das Kind, desto mehr Mütter sind erwerbstätig allerdings zumeist in Teilzeit. Im Durchschnitt arbeiten Väter knapp 42 Stunden und Mütter 25 Stunden pro Woche. 3

Entwicklung der Erwerbstätigenquote Mütter mit Kindern U3, Deutschland, 2006 2012 (in Prozent)

Veränderte Rollenbilder bei Müttern und Vätern Das traditionelle Familienmodell (Einverdiener-Modell) ist rückläufig (2011: 31 Prozent) zugunsten eines Arrangements, in dem der Vater Vollzeit arbeitet und die Mutter in Teilzeit (2011: 54 Prozent). [IfD Allensbach, Akzeptanzanalyse II] Befördert durch die Partnermonate im Elterngeld betreuen zugleich mehr Väter als jemals zuvor ihre Kinder. Inzwischen nimmt sich ein Drittel der Väter mithilfe des Elterngeldes Zeit für die Betreuung knapp 22 Prozent von ihnen mehr als die zwei Partnermonate. 5

Veränderte Rollenbilder bei Müttern und Vätern Dennoch: Jeder zweite Vater hat das Gefühl, zu wenig Zeit für seine Kinder zu haben. [ELTERN-Studie Väter 2014 ] Mütter kehren nach einer Geburt eines Kindes derzeit nach durchschnittlich 19 Monaten wieder in den Beruf zurück. Über die Hälfte von ihnen würde gerne noch früher wieder arbeiten (IGES-Studie 2014). Im Durchschnitt kehren Mütter mit 24 Wochenstunden zurück. 6

Arbeitszeitwünsche von Müttern und Vätern 2/3 der Väter fänden eine teilzeitnahe Vollzeit bzw. Vollzeitbeschäftigung ideal unabhängig vom Alter des Kindes. [Forsa 2014] 33 Prozent der Väter mit Kindern unter sechs Jahren würden am liebsten Teilzeit arbeiten (< 35 Wochenstd.) [Forsa 2014] Im Durchschnitt fänden Mütter 26 Wochenstunden ideal. [IfD Allensbach, Akzeptanzanalyse II] 89 Prozent der nichterwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren möchte wieder arbeiten, etwas mehr als 60 Prozent davon in Teilzeit. [SOEP, FID 1.2] 7

Partnerschaftliche Einstellungen und Wünsche Über 90 Prozent der Frauen und Männer bis 40 Jahre finden, beide Mutter wie Vater sollen sich um die Kinder kümmern. [BIB Familienleitbilder 2013] 84 Prozent der Frauen und über Dreiviertel der Männer bis 40 Jahre sind der Meinung, dass beide für das Einkommen sorgen sollten. [ebenda] Zwei Drittel der jüngeren Männer (bis 40 Jahre) finden, Väter sollten für ihre Kinder beruflich kürzer treten. [ebenda] 60 Prozent der Eltern mit Kindern unter drei Jahren finden ein Modell gut, in dem beide sie sich die Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich teilen. Nur 14 Prozent gelingt dies. [DIW-Wochenbericht 46/2013] 8

Das Ziel: Mehr Partnerschaftlichkeit Gemeinsam Beruf und Familie leben Eine moderne Familienpolitik orientiert sich an den Lebenswirklichkeiten und -wünschen von Familien und eröffnet deshalb neue Chancen für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Teilhabe an Erwerbsarbeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Alltag müssen gleichberechtigter für Mütter und Väter ermöglicht werden. Beide Eltern sollen die Möglichkeit haben, in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes ihre Arbeitszeit und die Familienzeit anzugleichen. Eltern brauchen zeitliche und strukturelle Flexibilität im Alltag und im Lebensverlauf. 9

Das neue Gesetz fördert die partnerschaftliche Aufteilung von Familie und Beruf Elterngeld Plus Partnerschaftsbonus Elternzeit Früherer Wiedereinstieg in den Job in Teilzeit lohnt sich Wer sich gemeinsam um das Kind kümmert, wird länger gefördert Mütter und Väter können flexibler Auszeiten aus dem Job nehmen Längerer Elterngeldbezug für Eltern in Teilzeit Mehr Partnerschaftlichkeit Elternzeit in drei statt bisher zwei Zeitabschnitten möglich

Das bisherige Elterngeld ist ein Einkommensersatz für maximal 14 Monate nach Geburt eines Kindes. Die Eltern können diese 14 Monate untereinander aufteilen. kann ein Elternteil mindestens für zwei und höchstens für zwölf Monate nutzen. Zwei Zusatzmonate erhält die Familie, wenn auch der/die Partner/in das Kind betreut und Elterngeld beantragt. orientiert sich am monatlichen Erwerbseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. ersetzt in der Regel das Voreinkommen zu 65 Prozent. Für Geringverdienende unter 1.000 Euro steigt die Ersatzrate bis auf 100 Prozent: Je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. erlaubt Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden und ersetzt die Differenz zum Einkommen vor der Geburt. Dabei wird allerdings bisher ein ganzer Elterngeldmonat verbraucht. 11

Das Elterngeld Plus Doppelt so lang, maximal halb so hoch. können alle Mütter und Väter nutzen, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden insbesondere, wenn sie während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten. ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent wie das reguläre Elterngeld.... hat einen Höchstbetrag. Dieser liegt bei der Hälfte des Elterngeldbetrags, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. gibt es für den doppelten Zeitraum: Ein Elterngeldmonat = zwei Elterngeld Plus-Monate. 12

Der Partnerschaftsbonus Wer sich gemeinsam um das Kind kümmert, wird länger gefördert. ergänzt das Elterngeld Plus. Er eröffnet neue Perspektiven für Eltern, die Aufgabenteilung partnerschaftlich zu organisieren. besteht aus jeweils vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten für Mutter und Vater, wenn beide gleichzeitig in vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. 13

Berechnung des Elterngeld Plus 1. Berechnung des monatlichen Elterngeldes ohne Einkommen nach Geburt 2. Berechnung des monatlichen Elterngeldes mit Teilzeittätigkeit 3. Berechnung des monatlichen Elterngeld Plus mit Teilzeittätigkeit 14

Beispiel: Elterngeld und Elterngeld Plus in Teilzeit Ausgangslage: Einkommen vor der Geburt des Kindes: 1.400 Euro / Monat Teilzeittätigkeit nach sechs Monaten 15

Alleinerziehende und Elterngeld Plus Bisherige Regelung: Alleinerziehende können die Partnermonate zusätzlich erhalten, wenn sie die Alleinsorge oder das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind haben. Kritik: Gemeinsame Sorge nach Trennung ist heute zumeist der Regelfall. Daher Änderung der bisherigen Regelung, damit auch alleinerziehende Elternteile mit gemeinsamen Sorgerecht die zusätzlichen Partner- und Bonusmonate beanspruchen können. Neue Gesetzeslage: Alleinerziehende Eltern können Partnermonate und Partnerschaftsbonus zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach 24b EStG erfüllen und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. 16

Neuregelung Mehrlingsgeburten Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom Juni 2013 war eine gesetzliche Präzisierung hinsichtlich der Elterngeldansprüche von Mehrlingseltern notwendig. Das Gericht war der Auffassung, dass Eltern für jeden einzelnen Mehrling einen vollständigen Elterngeldanspruch also max. 14 Monate Elterngeld zuzüglich 300 Euro Mehrlingszuschlag für jeden weiteren Mehrling erhalten müssten. Wie ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert, erhalten Eltern von Mehrlingen nach der Gesetzesänderung nur einen (geburtsbezogenen) Anspruch auf Elterngeld. Die Regelungen zum Mehrlingszuschlag bleiben unberührt, sodass sich das Elterngeld wie bisher für jedes Mehrlingsgeschwisterkind um je 300 Euro erhöht. Diese neue Regelung gilt bereits für Geburten ab dem 1. Januar 2015 17

Merkpunkte zum Elterngeld Plus Das Elterngeld gilt in seiner herkömmlichen Form nach wie vor. Eltern müssen nicht erwerbstätig sein, um Elterngeld Plus beziehen zu können. Im Elterngeld-Bezug dürfen sie maximal 30 Wochenstunden arbeiten. Die Mindestbezugszeit beträgt zwei Monate (ob Elterngeld oder Elterngeld Plus). Lebensmonate des Kindes, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, sind immer Basiselterngeldmonate (kein Elterngeld Plus- Bezug möglich). 18

Merkpunkte zum Elterngeld Plus Ununterbrochener Bezug von Elterngeld Plus / Partnerschaftsbonusmonaten von Mutter und/oder Vater ab dem 15. Lebensmonat. Korrekturen sind möglich: Elterngeld Plus-Monate können auch Elterngeld-Monate werden. Bei Elterngeld Plus-Monaten gelten jeweils hälftig: Mindestelterngeldbetrag (150 Euro), Mindestgeschwisterbonus (37.50 Euro), Mehrlingszuschlag (150 Euro). Elterngeld Plus und Betreuungsgeld werden nicht verrechnet. Elterngeld Plus-Gesetz mit Stichtag: Neue Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. 19

Merkpunkte zum Partnerschaftsbonus Beide Elternteile müssen für den Partnerschaftsbonus Stundenumfänge zwischen 25 und 30 Wochenstunden nachweisen. Der Partnerschaftsbonus kann nur von beiden Eltern gemeinsam sowie in einem Block von vier Monaten genommen werden. Eine Nichtbeachtung der Regelungen (z.b. Stundenumfang wird überschritten) führt dazu, dass die gesamte Partnerschaftsbonus- Summe von Mutter und Vater zurückgefordert wird. Der Partnerschaftsbonus kann vor, während, nach oder ganz ohne Elterngeld(Plus)-Bezug genommen werden. 20

Flexibilisierung der Elternzeit Die Elternzeit ist ein arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit erleichterter Teilzeit und mehr Kündigungsschutz. Eltern brauchen sie manchmal auch für Zeiten nach den ersten drei Lebensjahren des Kindes (z. B. zum Schuleintritt oder wenn sich Lebensumstände in den Familien ändern). Die 36 Monate Elternzeit werden flexibler gestaltet: Künftig können 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers dazu ist nicht mehr erforderlich. Elternzeit kann zukünftig in drei (statt bisher in zwei) Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Der dritte Zeitabschnitt kann vom Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, wenn er zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. 21

Flexibilisierung der Elternzeit Wenn der Arbeitgeber den Teilzeitantrag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers nicht innerhalb einer bestimmten Frist ablehnt, gilt seine Zustimmung zum Antrag als erteilt. Elternzeit und auch eine Teilzeit in der Elternzeit, die zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen wird, muss 13 Wochen vorher angemeldet werden (bisher 7 Wochen vorher). Für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Anmeldefrist weiterhin sieben Wochen. Am Teilzeitrecht in der Elternzeit gibt es keine Änderungen. Ab einer Woche vor Beginn der jeweiligen Anmeldefrist und während der Elternzeit gilt der besondere Kündigungsschutz. Diese neuen Regelungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. 22

Informationen und Material Weitere Hinweise und Erläuterungen Eine FAQ-Liste Broschüren zum Downloaden Elterngeldrechner mit integriertem Planer PLZ-Suchmöglichkeit nach Elterngeldstellen finden sich unter: www.elterngeld-plus.de 23

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!