Fenster-Wartungsvertrag

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Transkript:

Fenster-Wartungsvertrag Zwischen der Firma Schreinerei Franz Studnicka Vater-Klein-Straße 20 86356 Neusäß Tel. 0821 / 46 66 56 Fax 0821 / 45 18 49 e-mail: info@schreinerei-studnicka.de und wird für die/das Gebäude/Bauvorhaben folgender Vertrag abgeschlossen: 1. Vertragsdauer 1.1. Von der Schreinerei Studnicka werden im Wartungszeitraum die in diesem Vertrag näher bezeichneten Leistungen betreffend der von ihr gelieferten Fenster des/der oben genannten Objekte/s übernommen. Menge und Art der Fenster sind aus der Anlage 1 zu entnehmen. 1.2. Auf Wunsch des Auftraggebers können in diesen Wartungsvertrag auch Fenster aufgenommen werden, die nicht von der Schreinerei Studnicka geliefert wurden. 1.3. Vor Abschluss des Wartungsvertrages ist eine genaue Bestandsaufnahme des Zustandes aller Fenster erforderlich. Die Schreinerei Studnicka erstellt hierüber einen schriftlichen Bericht und bespricht diesen mit dem Auftraggeber. 1.4. Der Vertrag beginnt am... und endet spätestens am... (Wartungszeitraum). Erfolgt keine Kündigung zu diesem Zeitpunkt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Seite 1

2. Vertragsbedingungen 2.1. Es gelten die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk, sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 3. Leistungen 3.1. Die Schreinerei Studnicka führt die in diesem Vertrag beschriebenen Wartungsarbeiten zu den vorgesehenen Wartungszeitpunkten zügig aus. 3.2. Nicht eingeschlossen sind die Behebung von Schäden, die auf äußere mechanische Einwirkungen oder auf unsachgemäße Nutzung und Behandlung zurückzuführen sind sowie Arbeiten, die im Anschluss an Fremdleistungen anderer Arbeitnehmer zu erbringen sind. 3.3. Die Schreinerei Studnicka verpflichtet sich, die Ursachen aller Mängel sorgfältig zu ergründen und festgestellte bzw. behobene Mängel dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. 4. Regelleistung In den einzelnen Wartungsintervallen erbringt die Schreinerei Studnicka die folgenden Leistungen, soweit diese erforderlich sind: 4.1. Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes des Rahmen- und Flügelmaterials, der Dichtungen, des Anschlusses an den Baukörper, der Funktionstüchtigkeit der Beschläge und der Ursachen von Schäden. 4.2. Wartungsarbeiten a) Überprüfung und Beseitigung festgestellter Schäden an der inneren und äußeren Glas- Dichtungsebene, b) Beseitigung der Schäden an den Anschlüssen des Fensters an den Baukörper oder an die Sohlbank; c) Beseitigung der Schäden an der Dichtung bzw. den Dichtungen der Falzebene, ggf. Austausch mangelhafter Dichtungsprofile, d) Beseitigung von Funktionsmängeln ggf. Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Beschläge und Beschlagteile. Seite 2

4.3. Der Auftraggeber sichert die gute Zugänglichkeit aller Stockwerke und Räume für die Wartungsarbeiten zu. 4.4. Nach der fälligen Wartung erhält der Auftraggeber einen Inspektionsbericht. In ihm werden alle zusätzlichen Leistungen aufgeführt, die notwendig sind, die Funktionstüchtigkeit der Fenster sicher zu stellen und zu erhalten. Wenn diese Leistungen einen Betrag von 50,-- überschreiten, wird ein detailliertes Angebot abgegeben. 5. Zusätzliche Leistungen 5.1. Die Ausführung der zusätzlichen Leistungen wird jeweils gesondert vereinbart. Mit ihnen darf erst begonnen werden, wenn der Auftraggeber hierüber einen Auftrag erteilt hat. 5.2. Zusätzliche Leistungen sind: a) Auswechseln schadhafter Beschläge bzw. Beschlagteile, wenn der Warenwert 10,-- pro Fenster bzw. 20,-- pro Wohnung übersteigt. b) Auswechseln evtl. schadhafter Isolierglas-Scheiben, wenn der Warenwert 100,-- übersteigt. c) Der Austausch von schadhaften Rollladengurten wird je Stück pauschal mit 18,-- berechnet. 6. Wartungsintervalle Die Regelleistungen (3.) werden erstmals ab... ausgeführt. Die weiteren Arbeiten werden fällig im Jahresrhythmus nach Vertragsbeginn. Über den Termin stimmen sich der Auftraggeber und die Schreinerei Studnicka ab. Treten in der Zeit zwischen zwei Kontrollarbeiten Mängel auf, ist die Schreinerei Studnicka sofort zu informieren. 7. Vergütung 7.1. Die Regelleistungen nach 3. werden zu einem Betrag von 8,-- pro Fenster und von 12,-- pro Fenstertüre durchgeführt. Seite 3

7.2. Der zugrunde gelegte Stundenverrechnungssatz beträgt 41,-- und die zugrunde gelegten Materialpreise basieren auf den Listenpreisen der zur Zeit gültigen Materialpreislisten. 7.3. Die Vergütung der weiteren Wartungsintervalle erfolgt auf der Basis der jeweils geltenden Stundenverrechnungssätze und Materialpreise. Liegt der Gesamtpreis für ein Wartungsintervall mehr als 10 % über dem Gesamtpreis des vorherigen Wartungsintervalls, so ist der Auftraggeber zur Kündigung ohne Einhaltung einer Frist berechtigt. Die Zahlungsverpflichtung für die bereits erbrachten Leistungen der Schreinerei Studnicka bleibt davon unberührt. 8. Gewährleistung 8.1. Die Schreinerei Studnicka verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung im vertraglichen Umfang. 8.2. Die Schreinerei Studnicka übernimmt für die von ihr ausgeführten Leistungen nach diesem Vertrag die Gewähr über die gesamte Vertragsdauer. 8.3. Bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages noch Gewährleistungsverpflichtungen anderer Auftragnehmer an den zu wartenden Bauteilen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, dieses vor Beginn der Wartungsarbeiten der Schreinerei Studnicka schriftlich mitzuteilen. 9. Schriftform Vertragliche Vereinbarungen und Vertragsänderungen sind nur in Schriftform verbindlich. 10. Kündigung 10.1. Der Vertrag endet zu dem aus 1.2. ersichtlichen Termin oder verlängert sich automatisch. Der Vertrag kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Wartungsintervalls gekündigt werden. 10.2. Eine vorzeitige Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist in dem unter 7. bezeichneten Fall sowie in folgenden weiteren Fällen möglich: Bei Geschäftsaufgabe, wesentlicher und nicht nur vorübergehender Geschäftsveränderung oder Insolvenz eines Vertragspartners, außerdem, wenn der Auftragsgeber das zu Beginn Seite 4

dieses Vertrages bezeichnete Objekt veräußert oder wenn der Auftraggeber nach schriftlicher Mahnung mehr als einen Monat mit der Zahlung von Leistungen aus diesem Vertrag in Verzug ist...., den......... Auftraggeber Schreinerei Studnicka Anlage: 1) Aufstellung der betroffenen Fenster und Fenstertüren 2) Allgemeine Geschäftsbedingungen für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk Seite 5