Stand der Informationen: 04/2016 Auslandsreisen mit ADHS-Medikamenten 100112869 Janssen-Cilag GmbH Johnson & Johnson Platz 1 41470 Neuss www.janssen.com/germany
Auslandsreisen mit ADHS-Medikamenten Bei Reisen ins Ausland können Sie die ADHS- Medikamente selbstverständlich mitnehmen, jedoch sind ein paar Besonderheiten zu beachten. Dies verlangen nationale und internationale Arzneimittel-Bestimmungen.
Sind Sie gut vorbereitet? Die Checkliste Die Checkliste unterstützt Sie bei der Planung. Selbstverständlich müssen Sie nicht für jedes Urlaubsziel die gesamte Liste abhaken. Unter Umständen sind aber für Sie individuell auch andere Punkte, die Sie auf dieser Liste nicht finden, relevant. Bitte stimmen Sie Ihre Urlaubspläne mit Ihrem behandelnden Arzt ab, er kann Sie je nach Urlaubsziel ganz individuell beraten. Betäubungsmittel-Bescheinigung? Ins Ausland dürfen Sie viele ADHS-Medikamente nur mit einer Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mitnehmen. Unter www.bfarm.de/reisen finden Sie alle wichtigen Informationen hierzu sowie die entsprechenden Formulare zum Herunterladen. Medikamente? Erlaubt ist die Mitnahme einer für die Dauer der Reise angemessenen Menge an Medikamenten als persönlicher Reisebedarf für maximal 30 Tage. Die Menge der mitgeführten Medikamente muss den Angaben der ärztlichen Bescheinigung entsprechen. Manchmal wird zudem ein Attest über die Erkrankungen, zu deren Behandlung die Arzneimittel eingesetzt werden, verlangt. Bitte achten Sie auf eine im Zielland verständliche Sprache. Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter: www.bfarm.de/reisen
Ärztliche Bescheinigung? Medikamente sollten stets im Handgepäck aufbewahrt werden, falls die Koffer verloren gehen. Die erforderlichen Bescheinigungen für das Mitführen von Betäubungsmitteln unterscheiden sich je nach Urlaubsland, z. B. bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sowie in andere Länder und danach, ob der Reisende selbst aus einem Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens kommt. Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigungen stets von zuständigen Landesgesundheitsbehörden beglaubigt werden müssen. Jedes Betäubungsmittel erfordert eine eigene Bescheinigung. Versicherungsschutz fürs Ausland Medikamente und Bescheinigung am besten zusammen im Handgepäck mitführen. Gegebenenfalls private Reisekrankenversicherung oder Zusatzversicherung mit eingeschlossenem Rücktransport abschließen.
Kleines Wörterbuch für unterwegs Deutsch Ich leide / mein Kind leidet unter ADHS. Diese Medikamente / diese Bescheinigung benötige / n ich /wir im Handgepäck. Ich benötige meine / mein Kind benötigt seine ADHS-Tabletten. Hier ist meine / die Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln. Diese Medikamente benötige ich / benötigt mein Kind für den Urlaub von ein / zwei Wochen. Englisch I suffer from / my child suffers from ADHD. I / we need these drugs / this certificate in my / our hand luggage. I need / my child needs his ADHD drugs. Here is my / the certificate to carry drugs and / or psychotropic substances for treatment purposes. I need these drugs / my child needs these drugs for my / my child s one week / two weeks holiday. Deutsch Ich bewahre / wir bewahren die Medikamente und die Bescheinigung zusammen und sicher auf. Ich habe meine / wir haben die (verschreibungspflichtigen) Medikamente verloren. Ich benötige ein Rezept über meine ADHS-Medikamente/ die ADHS-Medikamente meines Kindes. Ich habe meine / die Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln verloren. Wo finde ich / finden wir die nächste Apotheke? Wo finde ich / finden wir einen Arzt? Krankenhaus Englisch I keep / we keep the medicine and the certificate together and in safe custody. I have lost my / we have lost the (prescription) drugs. I need a prescription for my ADHD drug / the ADHD drug of my child. I have lost my / the certificate to carry drugs and / or psychotropic substances for treatment purposes. Where can I / we find the nearest pharmacy? Where can I / we find a physician? Hospital
Notizen Internationale Notrufnummern Mittlerweile können Notrufdienste aus allen Fest- und Mobilfunknetzen in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten unter der Notrufnummer 112 erreicht werden. Auch in verschiedenen Nicht-EU-Staaten kann der Notruf über diese Nummer abgesetzt werden. Informieren Sie sich am besten vor Urlaubsbeginn zu den jeweiligen Bestimmungen an Ihrem Urlaubsort. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Informationsbroschüre handelt, die den Arztbesuch nicht ersetzt. Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte in jedem Fall Ihren behandelnden Arzt.