Zulassung nach Krankheit (gilt für die Betreuer und die zu Betreuenden)

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Transkript:

Meldepflichtige Infektionskrankheit Inkubationszeit Dauer der Ansteckungsfähigkeit Cholera 1-5 Tage Solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind. Diphtherie 2-5 Tage Solange der Erreger in Sekreten und Wunden nachweisbar ist. Unbehandelt i.d.r. 2 Wochen, bei antibakterieller Behandlung nur 2-4 Tage. EHEC 1-3 Tage (bis 8 Tage) Solange EHEC-Bakterien im Stuhl nachgewiesen werden. In der Regel dauert die Keimausscheidung 5-10 Tage (bis zu 20), kann aber (besonders bei Kindern) auch über einen Monat betragen. Zulassung nach Krankheit (gilt für die Betreuer und die zu Betreuenden) Nach klinischer Genesung und drei negativen, aufeinanderfolgenden Stuhlbefunden im Abstand von ein bis zwei Tagen. Bei behandelten Personen, bei denen kein Abstrich vorgenommen wurde, am 3. Tag nach Beginn der antimikrobiellen Therapie. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen. Bei behandelten Keimträgern sind ebenfalls drei negative Befunde erforderlich. Ausschluss von Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder Verdacht besteht Hygienemaßnahmen zur Verhütung von Infektionen Durch Vermeidung fäkal-oraler Schmierinfektionen, in erster Linie durch eine effektive Händehygiene. Eine Desinfektion der häuslichen Umgebung und der Gemeinschaftseinrichtung der erkrankten Person, ist erforderlich. Kann vor allem durch Hängehygiene verhütet werden. Wichtig: Gründliches Händewaschen nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten, Benutzung von Einmaltüchern, Virusbedingtes hämorragisches Fieber Haemophilus Influenza Typ b-meningitis 2-21 Tage (Ebola Fieber) 7-9 Tage (Marburg- Virus-Krankheit) Nicht genau bekannt Solange Viren im Speichel, Blut oder in Ausscheidungen nachgewiesen werden. Bis zu 24 Stunden nach Beginn einer Antibiotikatherapie entsprechend dem Ergebnis der antimikrobiellen Testung. Symptome und wenn keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Die Wiederzulassung sollte mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Nach antibiotischer Therapie und nach Abklingen der klinischen Symptome. nicht Strikte Isolierung von Erkrankten. Über Maßnahmen gegenüber Kontaktpersonen entscheidet die zuständige Behörde.

Impetigo contagiosa (ansteckende Borckenflechte) 2-10 Tage Ohne Behandlung sind die Patienten ansteckend, bis die letzte Effloreszenz abgeheilt ist. 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie. Ansonsten nach klinischer Abheilung der befallenen Hautareale. erforderlich. * Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht erforderlich. Keuchhusten (Pertussis) Ansteckungsfähige Lungentuberkulose 7-20 Tage 5 Tage nach Beginn einer antibiotischen Therapie, sonst erst 3 Wochen nach dem Auftreten erster Symptome. 6-8 Wochen Unter einer wirksamen antituberkulösen Kombinationstherapie sind Patienten, die mit einem sensiblen Stamm infiziert sind, innerhalb von 2-3 Wochen meist nicht mehr infektiös. Kann frühestens 5 Tage nach Beginn einer effektiven Antibiotikatherapie erfolgen. Ohne antimikrobielle Behandlung ist eine Wiederzulassung frühestens 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome möglich. nicht Bei initialem mikroskopischem Nachweis von säurefesten Stäbchen müssen nach Einleitung einer wirksamen Therapie in drei aufeinanderfolgenden Proben von Sputum, Bronchialsekret oder Magensaft mikroskopisch negative Befunde vorliegen. Masern 10-14 Tage Die Ansteckungsfähigkeit beginnt bereits 5 Tage vor Auftreten des Exanthems und hält bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems an. Unmittelbar vor Erscheinen des Exanthems ist sie am größten. Symptome, frühestens 5 Tage nach Exanthemausbruch. nicht erforderlich. * Meningokokken Infektion 2-4 Tage Mit einer Ansteckungsfähigkeit ist 24 Stunden nach Beginn einer Symtome. erfolgreichen Therapie mit ß- Laktam-Antibiotika nicht mehr zu nicht rechnen.

Mumps 18-22 Tage Die Ansteckungsfähigkeit ist 2 Tage vor bis 4 Tage nach Erkrankungsbeginn am größten. Insgesamt kann ein Infizierter 7 Tage vor bis 9 Tage nach Auftreten der Parotisschwellung ansteckend sein. Auch klinisch inapparente Infektionen sind ansteckend. Kann nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens 9 Tage nach Ausbruch der Erkrankung erfolgen. nicht Paratyphus/Typhus abdominalis 1-10 Tage (Paratyphus) gewöhnlich 8-14 Tage (Typhus abdominalis) Ansteckungsgefahr besteht durch Keimausscheidung im Stuhl ab ungefähr einer Woche nach Erkrankungsbeginn. Die Ausscheidung kann über Wochen nach dem Abklingen der Symptome anhalten und in 2-5 % der Fälle in eine lebenslange symptomlose Ausscheidung übergehen. Nach klinischer Genesung und Vorliegen von 3 aufeinander folgenden negativen Stuhlbefunden möglich. Kann vor allem durch Hängehygiene verhütet werden. Wichtig: Gründliches Händewaschen nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten, Benutzung von Einmaltüchern, Pest Wenige Stunden bis 5 Tage Solange Erreger im Bubonenpunktat, Sputum oder Blut nachgewiesen werden. Symptome und Beendigung der antibiotischen Therapie. Für Hygienemaßnahmen ist immer der Rat des Gesundheitsamtes einzuholen. Dieses kann die Absonderung in einem Krankenhaus oder andere Schutzmaßnahmen anordnen. Poliomyelitis (Kinderlähmung) 3-35 Tage Eine Ansteckungsfähigkeit besteht, solange das Virus ausgeschieden wird. Die Virusausscheidung im Stuhl beginnt nach 72 Stunden und kann mehrere Wochen dauern. Eine Wiederzulassung ist frühestens 3 Wochen nach Krankheitsbeginn und nur nach Vorliegen von 2 negativen Stuhluntersuchungen möglich. Dazu gehören insbesondere die Vermeidung von fäkal-oralen Schmierinfektionen durch Händewaschen und -desinfektion, auch bei Kontaktpersonen. Scabies (Krätze) 2-6 Wochen Bis nach einer geeigneten Behandlung keine lebenden Milben mehr nachgewiesen werden können. Nachgewiesene Milbenfreiheit durch den behandelnden Arzt. (Befallsfähige Krätzemilben dürfen nicht mehr vorhanden sein)

Scharlach 3-5 Tage (bis 22 Tage) Patienten mit einer akuten Nach einer Erkrankung ist die Streptokokken-Infektion, die Wiederzulassung zu einer nicht spezifisch behandelt wurde, Gemeinschaftseinrichtung unter können bis zu antibiotischer Therapie und bei Fehlen 3 Wochen kontagiös sein. Nach von Krankheitszeichen ab dem 2. Tag Beginn einer wirksamen möglich. antibiotischen Therapie erlischt die Ansteckungsfähigkeit nach nicht 24 Stunden. Shigellose 2-7 Tage Eine Ansteckungsfähigkeit besteht während der akuten Infektion und solange der Erreger mit dem Stuhl Eine Wiederzulassung ist nach klinischer Genesung von einer Shigellose bzw. nachdem Shigellen ausgeschieden wurden bei Vorliegen ausgeschieden wird, dies kann 1 - von drei negativen Befunden einer Virushepatitis A oder E 15-50 Tage (Hep. A) 30-40 Tage (Hep. E) 4 Wochen nach der akuten Krankheitsphase der Fall sein. Erkrankte Personen sind 1-2 Wochen vor und bis zu 1 Woche nach Auftreten des Ikterus ansteckend. Infizierte Säuglinge können das Virus u.u. über mehrere Wochen im Stuhl ausscheiden. Windpocken 14-17 Tage Die Ansteckungsfähigkeit beginnt 1-2 Tage vor Auftreten des Exanthems und endet 5-7 Tage nach Auftreten der letzten Effloreszenzen. Patienten mit Herpes Zoster (Gürtelrose) sind bis zur Verkrustung der Bläschen ansteckungsfähig (Schmierinfektionen). bakteriologischen Stuhluntersuchung (Stuhlproben im Abstand von 1-2 Tagen) möglich. Zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. 1 Woche nach Auftreten des Ikterus. nicht Bei unkompliziertem Verlauf ist ein Ausschluss für eine Woche i.d.r. ausreichend. nicht Gründliche Händereinigung nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten, Nutzung von Einmalhandtüchern und anschließende

* Bei der Regelung ob ein ärztliches Attest erforderlich ist oder nicht, handelt es sich nicht um eine gesetzliche Forderung nach dem Infektionsschutzgesetz, sondern um eine RKI Empfehlung. Diese Vorgehensweise wird auch vom Gesundheitsamt Groß-Gerau empfohlen. Infektiöse Gastroenteritis: Kinder bis zu 6 Jahren, die an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die Gemeinschaftseinrichtung nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Zu melden ist ebenfalls das Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. Kopflausbefall: Übertragung: Von Mensch zu Mensch durch Überwandern der Parasiten von einem Kopf zum anderen, auch über gemeinsam benutzte Kopfunterlagen, Decken, Kämme, Haarbürsten, Spieltiere und dergleichen. Dauer der Ansteckungsfähigkeit: Solange Läuse nachgewiesen werden und Nissen, die sich näher als 1 cm an der Kopfhaut befinden. Zulassung nach Parasitenbefall: Kinder können den Kindergarten, die Schule oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen direkt nach der ersten Behandlung (die nach 8-10 Tagen wiederholt werden muss) ohne ärztliches Attest wieder besuchen. Allerdings ist bei wiederholtem Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen ein schriftliches ärztliches Attest, welches die Läusefreiheit bestätigt, Ausschluss von Kontaktpersonen: Alle Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft sowie weitere Personen mit engem Kontakt, sollten sich einer Untersuchung und ggf. einer Behandlung unterziehen. Hygienemaßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung: Hygienemaßnahmen erstrecken sich neben der Behandlung besonders auf die Vernichtung der Parasiten in Kleidung, Wäsche und Gebrauchsgegenständen. Achtung: Grundsätzlich empfiehlt das Gesundheitsamt, das Auftreten von vorgenannten Erkrankungen in der Gemeinschaftseinrichtung in Form von Aushängen bekannt zu machen. Gesundheitsamt Groß-Gerau