PC Grundpraktikum Sommersemester 2008 Vor Beginn des Praktikums bzw. eines Versuchs anzuzeigen Schwangerschaft verlangsamte Reaktionen z.b. durch Medikamente (Allergien, etc.) STOP THINK SAFETY wg. Lidschlussreflex: 0.25 s April 2008 1 von 38
Ein paar Regeln vorab (I) Aufenthalt und Arbeiten in Laboratorien nur Befugte Laborbereich + angrenzende Flure Trink-, Ess-, Schmink- & Rauchverbot Arbeitsplatz nicht verlassen bei laufendem Versuch (Ausnahme: Betreuer gestattet es + ist informiert) Arbeiten mit Gefahrstoffen nur bei voll laufender Belüftung April 2008 2 von 38
Ein paar Regeln vorab (II) Notausgänge, Fluchtwege, Durchgänge, Treppen, Zugänge zu Feuerlöschern, Notbrausen, Erste-Hilfe- Einrichtungen müssen jederzeit frei sein. Schutzkittel + Schutzbrille Handschuhe z.b. bei V4 Stoffbezogene Betriebsanweisungen sind zu beachten festes, geschlossenes + trittsicheres Schuhwerk April 2008 3 von 38
Ein paar Regeln vorab (III) Arbeitsplatz ordentlich + sauber nur tatsächlich benötigte Gefahrstoffe & Geräte Aufbau einer Apparatur übersichtlich und betriebssicher spannungsfrei (mechanisch + elektrisch) bewegliche Teile unterstützt April 2008 4 von 38
Umgang mit Druckgasen (auszugsweise) Druckgasflaschen gegen Umfallen sichern nach Gebrauch/Entleeren Ventile schließen vor direkter Wärmestrahlung schützen (Heizung) Druckgasflaschen mit giftigen und ätzenden Gasen: Dauerabsaugung oder Aufbewahrung in Sicherheitsschränken April 2008 5 von 38
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Umgang mit elektrischen Geräten vor Einsatz einwandfreien und sicheren Zustand überprüfen defekte Geräte aus dem Verkehr ziehen / reparieren lassen ortveränderliche elektrische Geräte nur mit gültiger Prüfplakette betreiben Vorsicht bei elektrischen / elektronischen Selbstbaugeräten Berührungsschutz Erdung April 2008 7 von 38
Abfallentsorgung: Beseitigungsordnung der RUB Sonderabfälle NUR in gekennzeichneten Behältern entsorgen ACHTUNG: Es darf kein explosives Gemisch entstehen! Sammelbehälter immer geschlossen halten! volle Behälter zum Zwischenlager für Sonderabfälle Entsorgung leerer Chemikaliengefäße, Glasbruch sowie Spritzen und Kanülen in vorgeschriebenen Behältern Glasbruch-Kosten sind zu ersetzen! April 2008 8 von 38
Glasbruch April 2008 9 von 38
I. Umgang mit Gefahrstoffen (auszugsweise) Eigenschaften von Gefahrstoffen: explosionsgefährlich brandfördernd hochentzündlich leichtentzündlich entzündlich giftig gesundheitsschädlich, krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend, erbgutveränderlich reizend, ätzend V4 sensibilisierend Benzochinon umweltgefährlich Abfüllen von Heptan Stoffbezogene Betriebsanweisungen www.rub.de/pc2/gp.html Überprüfen ob MAK-, TRK-, BAT- Werte unterschritten oder die Auslöseschwelle überschritten sind. April 2008 10 von 38
II. Umgang mit Gefahrstoffen (auszugsweise) Vor Umgang mit Gefahrstoffen informieren Sie sich über Gefährdungen, Sicherheitsmaßnahmen und Entsorgung der Abfälle. In Abzügen, in denen Chemikalien gelagert werden, darf nicht gearbeitet werden. Auf Fußböden keine Chemikalien abstellen Behältnisse mit Gefahrstoffen sind zu kennzeichnen: Name, Gefahrstoffsymbol, R- & S- Sätze, Hersteller bzw. Lieferant Alle Arbeiten, Gefahrstoffe in die Atemluft gelangen können, sind im geschlossenen Abzug durchzuführen. April 2008 11 von 38
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Verhalten im Notfall Verhalten bei Bränden Verhalten bei Unfällen April 2008 13 von 38
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Verhalten bei Bränden RUHE BEWAHREN Notruf / Feuermelder Personen warnen und in Sicherheit bringen Strom abschalten ( Not-Aus ) Entstehungs- & Kleinbrände mit Feuerlöschern bekämpfen ABER: Menschenrettung vor Brandbekämpfung April 2008 15 von 38
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Verhalten bei Bränden LEITWARTE: 2 3 3 3 3 WER WO WAS WIEVIELE WARTEN meldet, Rufnummer? brennt es? brennt? Menschen in Gefahr? (Verletzte) auf Rückfragen! April 2008 17 von 38
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Verhalten bei Bränden Pulverlöscher mit ABC-Löschpulver Pulverlöscher mit BC-Löschpulver Pulverlöscher mit D-Löschpulver Kohlendioxidlöscher (B) Schaumlöscher (A B) Wasserlöscher (A) April 2008 19 von 38
Verhalten bei Bränden Welche Löschmittel wofür? Offene Feuer von Betriebsmitteln (Papier, Abfalltonne,...) Offene Feuer von Flüssigkeiten und festen Chemikalien Schwelbrände Abdecken / CO2 Löscher Abdecken / CO2 Löscher dauerhaft Abdecken (Sand) niemals Wasser Metallbrände Elektrobrände dauerhaft Abdecken (Sand) NOTAUS / Abdecken / CO2 - Löscher niemals Wasser oder CO2 Personenbrände Löschdecke / Notdusche / CO2 - Löscher April 2008 20 von 38
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Verhalten bei Bränden Notdusche zum Löschen von brennenden Personen zum Abspülen großflächiger Kontamination verletzte Person notfalls mit Gewalt unter die Dusche bringen und dort festhalten den Verletzten nie allein lassen April 2008 23 von 38
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Verhalten bei Bränden oder Alarm Gebäude auf gekennzeichneten Fluchtwegen verlassen Bei Ertönen des Hausalarms Dauerhupe: Gebäude sofort räumen gekennzeichnete Sammelstellen aufsuchen April 2008 26 von 38
Sammelplatz bei Hausalarm für NC
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Verhalten bei Unfällen RUHE BEWAHREN Bei Hilfeleistung auf eigene Sicherheit achten! Absichern des Unfallortes Gefährdete Personen retten Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar! Notruf Erste Hilfe Weitere Personen um Mithilfe bitten April 2008 29 von 38
Verhalten bei Unfällen LEITWARTE: 2 3 3 3 3 WER WAS WO WIEVIELE WARTEN meldet, Rufnummer? geschah? (Art und Schwere der Verletzung) ist der Verletzte? (Gebäude, Etage, Raum) Verletzte? auf Rückfragen! April 2008 30 von 38
Verhalten bei Unfällen: Augendusche mindestens 10 15 min spülen Auge dabei geöffnet halten Finger zu Hilfe nehmen dem Verletzten helfen sofort zum Augenarzt! April 2008 31 von 38
Kontakte Betriebssanitäter über LEITWARTE anfordern Tel. 23333 Betriebssanitäter am Lehrstuhl PC-II: Matthias Krüger Tel. 24263 NC 7/26, Versuch V4 Nächster Arzt: Dr. Besser Tel. 971 200 Uni-Center Durchgangsarzt: Dr. Russe Tel. 701 051 Bochum April 2008 32 von 38
Umgang mit Lasern (auszugsweise) sichtbare Laser bleibende Schädigung des Auges bei relativ niedrigen absoluten Leistungen nicht-sichtbaren Laser (UV, IR) Schäden auf und im Gewebe bleibende Schäden an der Hornhaut thermische Schäden, Verbrennungen April 2008 33 von 38
Sicherheitsregeln: Gelten für ALLE Laser Niemals direkt in den Strahl blicken, auch nicht bei Laserleistungen kleiner 1 mw Ohne Einweisung durch eine sachkundige Person darf kein Laser eingeschaltet werden. Lasersicherheitsrichtlinien sind immer einzuhalten vorgeschriebener Augenschutz ist zu tragen Laserversuche im Grundpraktikum: V1, V3, V4 April 2008 34 von 38
Laser-Einrichtungen Klasse 2 und 3a Vorsichtsmaßnahmen nur notwendig, um ein andauerndes Blicken in den Strahl zu verhindern. Kurze Bestrahlung (0,25 s), z.b. beim zufälligen Hineinblicken, wird als nicht gefährlich erachtet. Laserstrahl nie absichtlich auf Personen richten Gefährlich: Verwendung von optischen Sehhilfen (Ferngläser, Mikroskopobjektive, Linsen, etc.) mit Lasereinrichtungen dieser Klassen... DIN EN 60825-1 April 2008 35 von 38
Umgang mit Lasern (auszugsweise) Schutz- und Justierbrillen verwenden offenes Tragen von Schmuck, Uhren, Verwendung von metallisch blankem Werkzeug ist unzulässig Medikamente Verzögerung des Lidschluss-Reflexes (Klassen 2, 3a!!) Strahlführung sinnvoll wählen nicht in Augenhöhe! im Grundpraktikum unbeaufsichtigter Betrieb von Lasern nicht zulässig April 2008 36 von 38
Diese Unterweisung ist ein Auszug aus zahlreichen Vorschriften. Informieren Sie sich VOR jedem Versuch und VOR dem Praktikum umfassend über mögliche Gefährdungen und was Sie im Gefahrenfalle tun müssen. Diese Kurzfassung befindet sich auch im Blackboard. April 2008 37 von 38
Liste mit den Unterschriften bitte zurück nach vorne Fragen? im Anschluss Unfallsimulation April 2008 38 von 38