Leipziger Bündnis gegen Depression e.v. Satzung

Ähnliche Dokumente
Satzung Stadtfabrikanten e.v.

SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.

Satzung. des Frankfurter Fördervereins. für physikalische Grundlagenforschung e. V. 1 Name, Geschäftsjahr

Münchner Bündnis gegen Depression e.v. Satzung

Satzung des Vereins. ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Münchner Bündnis gegen Depression e.v. Satzung

Satzung des Vereins für Integration und Teilhabe am Leben e.v.

SATZUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN ZWECKVERBAND SOZIALE DIENSTE ANTRIFTTAL-KIRTORF

Satzung. Alumniverein Chemie der Universität Regensburg e.v.

Förderverein Debschwitzer Schulen Gera e.v. Darwinstr. 9, Gera

Förderverein Evangelische Regelschule

(1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein e. V.

Satzung des Fördervereins der Adolph-Diesterweg-Schule Weidenhausen

SATZUNG des Vereins DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR SYSTEMISCHE SOZIALE ARBEIT (DGSSA) 1 Name und Sitz

Satzung des Fördervereins Bewährungshilfe Köln e.v. beschlossen in der Mitgliederversammlung am ( 7 Abs.4 Satz 3 eingefügt durch Beschluss

Satzung Rheinbouler Worms

1. Der Verein führt den Namen BUNDESARBEITSGEMEINSCHAFT FAMILIENBILDUNG UND BERATUNG e.v.

Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der Fassung vom

Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck und Ziele des Vereins Zuganges Versorgungs- Beratungsqualität Öffentlichkeit

Satzung. des Magdeburger Förderkreises krebskranker Kinder e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Wirkungsbereich, Charakter, Zweck des Vereins

Vereinssatzung. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Georgsmarienhütte. Der Ort der Verwaltung wird durch den Vorstand bestimmt.

Deutsches Bündnis gegen Depression e.v.

Turn- und Sportverein Wietzen e. V

3 Sicherung der Gemeinnützigkeit 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

FRANKFURTER VEREIN SATZUNG ZUR FÖRDERUNG AUSLÄNDISCHER STUDIERENDER IN NOT E.V.

Satzung des Vereins "Vielfalt Marburg e.v."

Satzung VEREIN SOLIDARGEMEINSCHAFT UMWELTBEWUSSTER BÜRGER - SuB

Kühlhaus Görlitz e.v.

Vereinssatzung des Museumsvereins des Deutschen Historischen Museums e.v.

Förderverein Bücherei der Gemeinde Jork

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

Satzung für einen Verein

SATZUNG der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Vereinssatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck. 3 Gemeinnützigkeit

Satzung des Musikverein Brandis e.v. August 2008

Satzung des Musikverein Lindorf

Förderverein Jakobikirche. Satzung

Börsenverein Freiburg e.v. - Die Vereinssatzung -

Satzung. Beratungsstelle für Krebsbetroffene Leverkusen e.v. help. - Kontakt und Information für Betroffene und Angehörige -

Satzung PC-TAFEL e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung Sea-Watch. 1 Name Sitz Geschäftsjahr

Satzung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Orgeldokumentation e.v. (International Association for Organ Documentation) IAOD

Satzung des Vereins Classic Days

Heimatverein Lathen e.v.

Freiburger Bündnis gegen Depression e.v. Satzung

Bündnis gegen Depression Neckar-Alb e.v. Bündnis gegen. Neckar-Alb. Satzung

Satzung Zweck des Vereins und Gemeinnützigkeit

Freunde der Grundschule Oberjesingen e.v.

Allgemeiner Sport-Club Theresianum Mainz e.v.

Satzung bei Vereinsgründung

Satzung Naumburger Innenstadt e.v.

Satzung. des Fördervereins Handballfreunde OHA-2010

Satzung der DGfA (Verabschiedet am 14. Juni 1953, geändert auf den Mitgliederversammlungen 1963, 1967/1968, 1968/1969 und 2003.)

Satzung der Ökumenischen Initiative Lüttringhausen

Satzung des Techniker-Kooperationsvereines München TEKOM e.v. der Technikerschule der Landeshauptstadt München vom

Der Verein Gründung, Vorstand, Beirat

SATZUNG FÜR DEN VEREIN FREIWILLIGE FEUERWEHR KRONBERG (TAUNUS) DER FEUERWEHR KRONBERG IM TAUNUS

Satzung Kreisverkehrswacht Schwäbisch Hall- Crailsheim e.v.

Anlage zur Einladung zur Mitgliederversammlung am Dresdner Bündnis gegen Depression e.v. Satzung

a) Der Verein wird zunächst als nicht eingetragener Verein gegründet. und führt den Namen Verein Kinderweihnachtswunsch

Satzung. des Fördervereins für das. Welttheater der Straße. Schwerte

SATZUNG des gemeinnützigen Vereins Hominum International e.v. - Flüchtlingshilfe Feuerdornweg 5 a Blankenfelde Mahlow

Satzung Förderverein Stadtbücherei Frankenthal (Pfalz) e.v.

Satzung. Unimog- und MB trac- Freunde Niederbayern e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck und Ziel des Vereins. 3 Erwerb der Mitgliedschaft

Satzung des Auerworld Festival e. V.

Deutsch-Australisch-Pazifische Juristenvereinigung. Satzung

3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Traunstein eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.

Satzung des Trägervereins für das Gebäude der Bessunger Knabenschule Ludwigshöhstrasse 42, Darmstadt Tel /61650

Satzung. des Freundes- und Förderverein des Zoo Leipzig e. V.

Mustersatzung für einen eingetragenen Verein

Satzung für den Verein Apfelblüte e.v.

Satzung des Betreuungsvereins Neues Ufer e.v.

Verein der Freunde des Albrecht-Thaer-Gymnasiums (Schullandheim Hoisdorf) e.v.

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Satzung. in der Fassung des Beschlusses der Jahreshauptversammlung vom Hilfe für West-Afrika e.v.

S A T Z U N G Förderverein der Jugendfeuerwehr Wiesloch Abt. Wiesloch e.v.

Bayerischer Localbahn Verein e. V. Tegernsee Satzung

Förderverein der Feuerwehr Frankfurt e.v.

Satzung des Förderverein Immanuelkirche e.v.

Satzung Kunst am Kai e.v.

Satzung des Karnevalvereins Die Kneisjer vom Hoferkopp e. V.

Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück

Satzung. Satzung des Verband für Grabungstechnik und Feldarchäologie e. V.

S A T Z U N G. Gesellschaft der Freunde der Hochschule für Politik München e. V. d) Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen;

H21 ev: Förderverein der Grundschule an der Herrnstrasse München. Satzung

Satzung. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G (Beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Düsseldorf)

Satzung des Vital e.v.

Satzung. Name und Sitz des Vereines

Satzung des "Kukuryku! e.v.

Satzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Satzung. 1 Name und Sitz

2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

1. Oktober Vereinssatzung. tollmut-theater.

Transkript:

Leipziger Bündnis gegen Depression e.v. Satzung

Inhalt 1. Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Geschäftsjahr 2. Zweck, Aufgabe und Gemeinnützigkeit 3. Vereinsordnung 4. Mitgliedschaft 5. Mitgliedsbeiträge 6. Organe des Vereins 7. Mitgliederversammlung 8. Der Vorstand 9. Der Wissenschaftliche Beirat 10. Der Kassenprüfer 11. Auflösung und Liquidation 2

1. Name, Sitz, Rechtsfähigkeit und Geschäftsjahr 1.1 Der Name des Vereins lautet Leipziger Bündnis gegen Depression. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namenszusatz e.v. 1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. 1.3 Der Verein ist als eingetragener Verein rechtsfähig. 1.4 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das 1. Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12. des Jahres, in dem der Verein gegründet wurde. 2. Zweck, Aufgabe und Gemeinnützigkeit 2.1 Der Verein Leipziger Bündnis gegen Depression verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Er soll dazu beitragen, die seelische Gesundheit psychisch Kranker mit Depression zu fördern und dient auch dem Ausbau des Trialoges zwischen Betroffenen, ihrem sozialen Umfeld und Professionellen. Er wird durch folgende Maßnahmen verwirklicht: o Information der breiten Öffentlichkeit und Aufklärung über das Krankheitsbild Depression, deren Prävention, Diagnose und Behandlungsmöglichkeiten. (Aufklärungskampagne mit Medienberichten, Plakaten, Informationsvideos, Broschüren, Kinospots, Informationsveranstaltungen, etc.) o Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen für Ärzte und Multiplikatoren zum Thema seelische Gesundheit und Depression. o Zusammenarbeit und Austausch mit vor Ort tätigen, ähnlich gerichteten Einrichtungen, Vereinen, Selbsthilfe- und Angehörigengruppen o Orientierung und Beratung für Betroffene, Angehörige und Interessierte 2.2 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder können tatsächlich entstandene angemessene Auslagen, die im Rahmen der Erfüllung des Vereinszweckes entstehen, gegen Vorlage einer Quittung erstattet bekommen. Die Mitglieder können eine Ehrenamtspauschale nach 3 Nr. 26a EStG erhalten. Die Höhe wird auf der jährlich statt findenden Mitgliederversammlung beschlossen. 3

2.3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Vereinsordnung Der Verein kann sich eine Vereinsordnung geben, welche die Mitgliederversammlung beschließt. 4. Mitgliedschaft 4.1 Es wird zwischen ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern des Vereins unterschieden. Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie im Rechtsverkehr anerkannte Vereinigungen werden, welche die Vereinszwecke aktiv unterstützen und fördern. Nur ordentliche Mitglieder verfügen über das Stimmrecht. 4.2 Fördermitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen des öffentlichen Rechts werden, die im Sinne der Satzungszwecke tätig werden und die Ziele des Vereins durch finanzielle, ideelle und sonstige Leistungen aktiv unterstützen. 4.3 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. 4.4 Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. 4.5 Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder durch eine schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Der Austritt wird wirksam mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kündigung erfolgt. 4.6 Seitens des Vereins kann ein Mitglied durch den Vorstand ausgeschlossen werden, wenn o ein Verstoß gegen die Satzung vorliegt o das Verhalten eines Mitgliedes den Verein schädigt Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen und wirkt mit Zugang des Vorstandsbeschlusses beim Ausgeschlossenen. 5. Mitgliedsbeiträge Es wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Über Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. 4

6. Organe des Vereins 6.1 Die Organe des Vereins sind: o die Mitgliederversammlung o der Vorstand 6.2 Durch Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere Organe gebildet oder aufgelöst werden. Wenn die neuen Organe nur beratende Funktion haben, bedarf es hierfür keiner Satzungsänderung, sofern die Mitgliederversammlung gleichzeitig mit der Einrichtung des Organs eine für das Organ verbindliche Geschäftsordnung erlässt. 7. Mitgliederversammlung 7.1 Die Mitgliederversammlung ist zuständig für o Wahl des Vorstandes und dessen Entlastung o Beschluss einer Vereinsordnung nach 3 o Verabschiedung des Haushaltplanes o Wahl eines Kassenprüfers. 7.2 Bis auf Satzungsänderungen und die Vereinsauflösung werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. o Satzungsänderungen erfordern eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen endgültigen Stimmen einer beschlussfähigen Versammlung. Satzungsänderungen werden nur wirksam, sofern das zuständige Finanzamt der Änderung zustimmt oder anderweitig zu erkennen gibt, dass es keine steuerlichen Bedenken im Hinblick auf die bestehende Gemeinnützigkeit gibt. o Die Auflösung des Vereins erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen endgültigen Stimmen einer beschlussfähigen Versammlung 7.3 Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder. 7.4 Soll eine juristische Person durch eine andere juristische Person in der Mitgliederversammlung vertreten werden, ist dies dem Vorstand vor deren Beginn schriftlich bekanntzugeben. 7.5 Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie wird vom Vorstand mit vierwöchiger Frist unter Beifügung der Tagesordnungspunkte und Unterlagen schriftlich oder per E-Mail einberufen. Jedes Mitglied kann vor Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung der Tagesordnung verlangen. 5

7.6 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Vorstand jederzeit schriftlich oder per E-Mail einberufen werden, wenn die Interessen der Mitglieder dies erfordern, mit einer Einladungsfrist von 14 Tagen unter Beifügung der Tagesordnung. Sie muss einberufen werden auf Verlangen von 20% der Mitglieder an den Vorstand unter Angabe von Grund und Zweck in schriftlicher Form. 7.7 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind von einem zu benennenden Schriftführer zu Protokoll zu nehmen. Das Protokoll muss vom Vorstandsvorsitzenden und dem Schriftführer unterschrieben werden. 7.8 Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann auf ein Vereinsmitglied schriftlich übertragen werden, welches am Tag der Abstimmung anwesend sein muss. Abgestimmt wird durch Handzeichen, sofern nicht mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich ein Antrag auf geheime Abstimmung der betreffenden Punkte der Tagesordnung an den Vorstand gerichtet wurde. 8. Der Vorstand 8.1 Der Vorstand besteht aus 3 Personen: Dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart. Der Vorstand kann bis zu zwei weitere Mitglieder berufen. 8.2 Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch diese Satzung einem anderen Organ zugewiesen werden. Er ist vor allem zuständig für: o die laufenden Geschäfte des Vereins o die Vorbereitung, die Einberufung, die Tagesordnung und den Ablauf der Mitgliederversammlung o die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung o die Aufstellung eines Haushaltsplanes o die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben des Vereins o die Erstellung des Jahresberichtes o die Aufgabenverteilung sowie Kontrolle der Geschäftstätigkeit. o Konfliktfälle der Mitgliedschaft o Aufnahme oder Beteiligung an Kooperationsabkommen. 6

8.3 Die Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von einem Jahr durch die Mitgliederversammlung auf Wunsch in geheimer Abstimmung gewählt. Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. Im Falle der Auflösung des Vereins endet die Amtszeit des Vorstandes erst mit der Löschung aus dem Vereinsregister. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer aus, wählt der verbleibende Vorstand ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Mitglieder für die verbleibende Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds. 8.4 Der Vorstand tagt mindestens einmal pro Jahr. 8.5 Bei Entscheidungen des Vorstandes entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden und bei dessen Abwesenheit die Stimme des Stellvertreters. 8.6 Der Vorstandsvorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den Verein nach außen. Der Vorstandsvorsitzende und der Stellvertreter sind einzeln vertretungs- und unterzeichnungsberechtigt. 8.7 Der Vorstandsvorsitzende ist im Bedarfsfall berechtigt, einzelne, konkret umrissene Aufgaben schriftlich an andere Mitglieder des Vorstandes abzugeben und die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Vollmachten zu erteilen. 8.8 Der Vorstand führt seine Geschäfte grundsätzlich ehrenamtlich. Die Mitgliederversammlung kann davon abweichend beschließen, dass dem Vorstand für seine Vorstandstätigkeit eine angemessene Tätigkeitsvergütung gezahlt wird. 8.9 Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. 9. Der Wissenschaftliche Beirat Der Vorstand kann zu seiner fachlichen Beratung einen wissenschaftlichen Beirat berufen. Es ist keine bestimmte Anzahl der Mitglieder im wissenschaftlichen Beirat vorgeschrieben. Ein Mitglied des wissenschaftlichen Beirates muss nicht Vereinsmitglied sein. Wenn das Mitglied des wissenschaftlichen Beirates kein Vereinsmitglied ist, kann es an Mitgliederversammlungen teilnehmen, ist aber nicht stimmberechtigt. In den wissenschaftlichen Beirat können natürliche und juristische Personen vom Fach und aus angrenzenden Bereichen berufen werden. Für die Berufung und etwaige Abberufung des wissenschaftlichen Beirates genügt die einfache Mehrheit des Vorstandes. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates stellen sich für Fragen des Vereins zur Verfügung. Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates informieren den Vorstand über neue medizinische und/oder therapeutische Kenntnisse, die das Krankheitsbild Depression betreffen, und stehen dem Vorstand beratend zur Seite. 7

10. Der Kassenprüfer Der Kassenprüfer wird mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer eines Jahres von der Mitgliederversammlung gewählt. Er prüft alle Bücher des Vereins auf ihre rechnerische Richtigkeit. Der Kassenprüfer darf nicht dem Vorstand angehören, er unterliegt nicht seinen Weisungen und überprüft alle Kassengeschäfte unabhängig. 11. Auflösung und Liquidation 11.1 Über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens entscheidet eine nur mit diesem Tagesordnungspunkt einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung durch zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen. 11.2 Die Mitgliederversammlung wählt nach gefasstem Auflösungsbeschluss aus ihrer Mitte ein bis zwei Liquidatoren zur Abwicklung. 11.3 Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stiftung Deutsche Depressionshilfe, die es unmittelbar und ausschließlich zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat oder an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege zu verwenden hat. Leipzig, 9. Juli 2013 8

Die Satzung ist in der vorliegenden Form am 9. Juli von der Mitgliederversammlung des Vereins Leipziger Bündnis gegen Depression beschlossen worden und tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Die Gründungsmitglieder des Vereins: 1. Vorsitzende 2. Vorsitzende 3. Schatzmeisterin 9