Workshop Finanzen 2010 Verband Zürcher Finanzfachleute Markus Urech, Leiter Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Agenda 1. Zielsetzungen des HRM2 2. Zusammenarbeit Bund/Kantone 3. Projektorganisation Gemeinden Aargau 4. Projektplanung 5. Inhalte des Rechnungswesens 1
1. Zielsetzungen HRM2 Tatsächliche und standardisierte Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage der öffentlichen Körperschaften Verbesserte und logischere Darstellung der funktionalen und der volkswirtschaftlichen Gliederung Verbesserung der Transparenz in der Rechnungslegung und bezüglich Bilanzwahrheit und -klarheit Einführung und Standardisierung von Instrumenten der finanziellen Führung (Ergebnisausweis, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anlagebuchhaltung, Kennzahlen) 2
Einheitliche Regeln für die Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen, Rücklagen/Rückstellungen und stillen Reserven (Anlagespiegel, Gewährleistungsund Beteiligungsspiegel, Rückstellungsspiegel) Harmonisierung der Rechnungslegung von Bund, Kantonen und Gemeinden Angleichung der Rechnungslegung an das privatwirtschaftliche Rechnungswesen sowie an internationale Rechnungslegungsnormen (IPSAS) 3
aber: Administrativer Aufwand für die Verwaltung von Kanton und Gemeinden Anspruchsvollere finanzpolitische Steuerung für die Behörden Die Modell-Philosophie muss in einem politischen Prozess eine Mehrheit finden. 2. Zusammenarbeit Bund/Kantone Basis = Handbuch HRM2 der FDK Bei verschiedenen Fragestellungen: besteht grosser Handlungsspielraum sind keine Antworten vorhanden ist die Gemeindeebene nicht abgebildet Bildung interkantonaler Arbeitsgruppen durch die KKAG 4
Zielsetzung der Zusammenarbeit Bei der Einführung von HRM2 effektiv eine Harmonisierung erreichen Die Fachempfehlungen präzisieren und ergänzen Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Rechnungslegungsgremium Möglichst viele Kantone in eine koordinierte Vorgehensweise einbeziehen Die Kantone im Einführungsprozess unterstützen 3. Projektorganisation Gemeinden Aargau 5
A. Projektausschuss Projektbegleitung und -überwachung Entscheide betr. Projektergebnisse Aufträge an PL Anträge an RR bzw. GR B. Projektleitung Projektführung Terminplanung Koordination der TP (Schnittstellen) Aufträge an TP Verabschiedung der Ergebnisse der TP Kommunikation Projektcontrolling Anträge an PA 6
C. TP Recht Erarbeitung Normkonzept Durchführung der Vernehmlassung Erstellen Vorlagen/Botschaften z.hd. Regierungsrat und Grosser Rat D. TP Rechnungswesen Erstellen und Unterhalten des Kontenplans ER, IR und Bilanz Erarbeiten der Anlagebuchhaltung und der Geldflussrechnung Darstellung der Ergebnisse und des Erfolgsausweises Definition der Rechnungsabgrenzungen, Wertberichtigungen und Kennzahlen Darstellung des EK-Nachweises 7
Darstellung des Anhanges zur Rechnung mit Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel Bewertungsregeln für das Verwaltungs- und das Finanzvermögen Finanzplanungs-Systematik Darstellung der Rechnungslegung E. TP Pilotgemeinden Schrittweise Übernahme und Erprobung der HRM2-Elemente Absprachen betr. Kontenplan Mitwirkung und Stellungnahmen für andere TP 8
F. TP Umsetzung Erarbeitung Kommunikationskonzept sowie Umsetzung des Kommunikationsplans Konzeption der Handbücher Rechnungswesen und Rechnungsprüfung Gemeinden Konzeption und Durchführung von Schulungen 4. Projektplanung 2009 Vorphase Start mit 5 Pilotgemeinden Brugg, Birr, Fislisbach, Laufenburg, Mettauertal Übernahme des HRM2-Kontenplanes ohne neues Finanzrecht, ohne HRM2- Instrumente Schrittweise Einführung und Erprobung der Neuerungen 9
2010 Kommunikation Recht: Normkonzept, Vernehmlassung Kontenplan ER und Bilanz Anlagebuchhaltung Schulungskonzept Ergebnisse, Erfolgsausweis 2011 Recht: 1. Lesung GR Rechnungsabgrenzung, Wertberichtigung Kennzahlen EK-Nachweis und Geldflussrechnung Bewertungen VV und FV Statistik: Umrechnung HRM2 auf HRM1 IT-Richtlinien, Konzept 10
2012 Handbuch Rechnungswesen Recht: 2. Lesung GR, Inkrafttreten 1.1.2013 Finanzplanung, Systematik Darstellung der Rechnung, Berichte Anhang zur Rechnung mit Beilagen Anpassungen und Korrekturen 2013 Finanzstatistik, Datenaustausch Schulung Behörden und Personal Handbuch Rechnungsprüfung Anpassungen und Änderungen Unterlagen Finanzaufsicht Voranschläge 2014 der Gemeinden Abschluss des Projektes 11
5. Inhalte des Rechnungswesens Informationsstand Bei den folgenden Informationen handelt es sich um die Absichten der Projektleitung. Die Ausarbeitung des Rechts erfolgt bis ca. September/Oktober 2010. Die Vernehmlassung ist für Dezember 2010/ Januar 2011 geplant. 12
Grundsätze Die Fachempfehlungen der FDK werden übernommen, wo sie sich für eine Lösung entschieden hat. Der Handlungsspielraum wird koordiniert mit andern Kantonen gestaltet. Das bisherige Finanzrecht wird soweit möglich übernommen. Fachempfehlungen ohne Handlungsspielraum Kontenrahmen und funktionale Gliederung Erfolgsrechnung und Bilanz Geldflussrechnung Eigenkapitalnachweis Anhang zur Jahresrechnung 13
Fachempfehlungen mit Handlungsspielraum Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen müssen dann vorgenommen werden, wenn pro Geschäftsfall ein Mindestbetrag von Fr. 10 000. überschritten wird. Liegenschaften des Finanzvermögens sind alle 4 Jahre neu zu bewerten (Verkehrswert). Die übrigen Positionen des Finanzvermögens sind jährlich per Rechnungsabschluss korrekt zu bewerten. Für die Verbuchung der Steuern gilt unverändert das Soll-Prinzip. Vorfinanzierungen sind zugelassen; sie sind durch die Legislative zu beschliessen. Die Wesentlichkeit von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten wird mit mind. Fr. 10 000. festgelegt. Die Investitionen werden netto verbucht; die Investitionslimite wird mit Fr. 10 000. pro Einzelobjekt festgelegt. 14
Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen erfolgen linear auf der Basis der Nutzungsdauer je Anlagekategorie. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der Empfehlung der KKAG. Zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen sind nicht zulässig. Auf eine Pflicht zur Konsolidierung wird verzichtet (Kreis 3); es ist jährlich Bericht zu erstatten. Es werden die von der FDK empfohlenen Kennzahlen übernommen. Zusätzlich werden Kennzahlen eingeführt, welche eine gesunde Bilanzstruktur abbilden. Beim Übergang auf HRM2 wird das Verwaltungsvermögen aufgewertet. 15
Bewertung des Verwaltungsvermögens Beispiel Gemeinde A SB 2009 FV 2,5 Mio. VV 4,2 Mio. FK 6,7 Mio. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren durchschnittlich pro Jahr 40 % des Restbuchwertes abgeschrieben. Es bestehen stille Reserven von rund 4 Mio. Franken. Die Bilanz ist nicht klar und nicht wahr! Die Finanzierung und Kapitalisierung ist aus der Bilanz nicht ersichtlich. Es lässt sich keine aussagekräftige Bilanzkennzahl rechnen. Deshalb Das Verwaltungsvermögen ist neu zu bewerten und die stillen Reserven sichtbar zu machen (Eigenkapital). 16
Beispiel Gemeinde A Korrekte Bilanz 2009 FV 2,5 Mio. VV 8,2 Mio. FK 6,7 Mio. EK 4,0 Mio. 17