Workshop Finanzen 2010 Verband Zürcher Finanzfachleute. Markus Urech, Leiter Gemeindeinspektorat Kanton Aargau. Agenda. 1. Zielsetzungen des HRM2

Ähnliche Dokumente
H R M Fachempfehlungen Eine Übersicht Stand der Einführung. Gerhard Schmied

HRM2 Eine Übersicht und Standortbetrachtung Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG

REFORM RECHNUNGSLEGUNG KANTONE UND GEMEINDEN

HRM2 bei den Aargauer Gemeinden Drei Jahre nach der Umstellung die Lehren daraus

Tagung Kantonale Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen

HRM2 Eine Übersicht und Standortbetrachtung Gerhard Schmied Direktor ROD Treuhandgesellschaft des Schweizerischen Gemeindeverbandes AG

Information Einwohnerrat Brugg Dienstag, 25. August 2009

HRM2 Gemeinden Kanton Aargau

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt. Handbuch über den Finanzhaushalt der Zürcher Gemeinden

49-06_171221_Schulungkonzept RMSG 2/10

Gemeinde Fislisbach. Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung von HRM2. Richard Schraner, Leiter Finanzen, Fislisbach

Jahresrechnung 2007 Buchs

Projekt HRM2_Be_Gem. Amt für Gemeinden und Raumordnung. Abteilung Gemeinden

Diskussion der Umsetzungsvarianten

Schulungskonzept zur Einführung von RMSG (April 2018)

Gemeinde Murten. Projekt HRM2. Pierre Spielmann 8. November 2011

Behördenorientierung Ev.-ref. Landeskirche

Erläuterungen zum Budget 2015 der Einwohnergemeinde Waltenschwil inkl. Festsetzung des unveränderten Steuerfusses von 106 %.

Einleitung und etwas Theorie

"Die neue Rechnungslegung des Kantons Zürich" Dr. Rudolf Meier, Chef Finanzverwaltung, Kanton Zürich

Umsetzung HRM2 im Kanton Glarus. Heinrich Stucki, Leiter Hauptabteilung Finanzen Gemeinde Glarus

Einführung des HRM2 und die Rolle des SRS-CSPCP

Gemeinde Fislisbach. Erfahrungen aus der praktischen Umsetzung von HRM2 Richard Schraner, Leiter Finanzen

Neue Rechnungslegung und Haushaltssteuerung

Einführung von HRM2: Tendenzen und Auslegungen zum Rechnungsmodell

Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen Interkantonale Koordinationsgruppe HRM2. Stand: 18. Dezember 2009 GRUNDSATZPAPIER

Finanzplanung Theorie und Praxis. Dienstag, 30. Juni 2015

PIRMIN MARBACHER 21. September 2017

Finanzplan 2018 bis 2023

Stand Vorbereitung und Umsetzung HRM2

Neue Rechnungslegung HRM2 Informationsveranstaltung 16. März 2017

Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen Herzlich Willkommen. Kick-Off-Sitzung. Projekt HRM2 - Einwohnergemeinden

Definition: Anforderung an Rechnungslegungsdaten, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Inhaltsverzeichnis Kapitel 16

Grundsatzpapier der Konferenz der kantonalen Aufsichtsstellen über die Gemeindefinanzen. März 2010 Nr. 01/10

Schweizerisches Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor. Modalitäten der Umsetzung von HRM2

Schweizerisches Rechnungslegungsgremium für den öffentlichen Sektor. Modalitäten der Umsetzung von HRM2

HRM2 Erfahrungen eines Pilotprojektes

Einführung ins Handbuch

Wie packen wir es an?

Einführungstendenzen HRM2

Anhörungen Kommission für Staat und Gemeinden

Kapitel 1. Einleitung

HRM2 für Nicht-Finanzfachleute

Nr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung. Empfehlung. Harmonisierte Rechnungslegung

THEORIE 19. Inhaltsverzeichnis. TEIL I: Grundlagen. TEIL II: Bilanzierung von Aktiven und Passiven

Version für das Vernehmlassungsverfahren

Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG)

Vorgehen beim Übergang zum RMSG

Kontenrahmen der Bilanz

Fachempfehlung 02 Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung

HRM2 Einführungsinstruktion 2 1

Anhang 1: Aufbau des Rechnungswesens (Art. 17)

Anlagenbuchhaltung (AnBu) Lorenz Schwaller, Controller/Revisor

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

Protokoll der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2

Finanzplan Reformierte Kirchgemeinde Steffisburg

Fachempfehlung 12. Empfehlung. Fachempfehlung 12. Anlagegüter und Anlagenbuchhaltung

Konzept Anlagenbuchhaltung

Aufteilung der Ausgaben in Konsumausgaben (Laufende Rechnung) und in Investitionsausgaben (Investitionsrechnung).

HRM2 - Einführungsinstruktion 4

Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen Finanzielle Steuerung und Kennzahlen

HRM2 - Quo vadis? Information anlässlich der Arbeitstagung vom Donnerstag, 18. September 2009, in Bern

Nr. 12: Anlagegüter/Anlagenbuchhaltung. Empfehlung. Erläuterungen. Harmonisierte Rechnungslegung

Amt für Gemeinden Gemeindef inanzen w ww.agem.so.ch. Abgrenzungen, Konsoliderung und Anhang

1 Rechtliche Grundlagen Definition Grundsatzentscheid Bilanzierung, Bewertung und Offenlegung Buchführung...

Das neue Rechnungslegungsmodell

Möglichkeiten und Anforderungen der Rechnungslegung von Bauprojekten in Gemeinwesen der Schweiz

Schulung und Einführung von HRM2 und nfhg

HRM2 - Einführungsinstruktion 4

Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen Das neue Rechnungslegungsmodell Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell (HRM2)

UMSETZUNG HRM2 BEI DEN ZÜRCHER GEMEINDEN FACHEMPFEHLUNGEN UND UMSETZUNG

Änderungen von Schätzungen und Korrekturen von Fehlern

Antrag des Stadtrates Sitzung vom 23. Oktober 201 7

Nr. 02: Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung. Empfehlung. Harmonisierte Rechnungslegung

Inhaltsverzeichnis Kapitel 15

Informationsveranstaltung Vernehmlassung FHVG März 2012 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) für die Bündner Gemeinden

Röm.-kath. Kirchgemeinde 4900 Langenthal JAHRESRECHNUNG 2016 (nach HRM2)

Finanzhaushalt. Finanzpolitik und Finanzhaushalt unter HRM2. Gemeindeforum, 16. November 2010 Heinz Montanari und Andreas Hrachowy, Gemeindeamt

Botschaft Teilrevision des Gesetzes über die Geschäftsführung und den Finanzhaushalt des Kantons und deren Kontrolle (FHG)

Protokoll der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2

Franz Carlen Franz Gianini Anton Riniker. Finanzbuchhaltung. Praxis der Finanzbuchhaltung VERLAG:SKV

Fachempfehlung 10 Investitionsrechnung

Protokoll der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2

Röm.-kath. Kirchgemeinde 4900 Langenthal JAHRESRECHNUNG 2015 (nach HRM2)

Modernisierung der Gemeindeführung im Kanton Luzern

Regierungsratsbeschluss vom 27. August 2012

Reformierte Kirchgemeinde Konolfingen. Finanzplan Kultur, Sport und Freizeit, Kirche. Kirchen und religiöse Angelegenheiten.

Informationsveranstaltung für Mitglieder von Behörden

Informationsveranstaltung für Mitglieder von Behörden

Jahresbericht Angestellten-Fürsorge-Stiftung der Stiftung Schloss Regensberg. Inhaltsverzeichnis

Swiss GAAP FER: Umsetzung und Mehrwert für das Kantonsspital Aarau

5101 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung

Weiteres Vorgehen HRM2

HRM2 - Ein Merkblatt über die harmonisierte Rechnungslegung

Jahresrechnung 2017 Medienorientierung

Finanzplan der Gemeinde Diemerswil für die Jahre 2017 bis 2021

Informationsveranstaltung HRM2 für die Finanzverwalter(-innen) der Baselbieter Gemeinden

Geltendes Recht (bisher) Vernehmlassungsentwurf vom 11. März 2016

Jean-Pierre Chardonnens. Rechnungslegung. nach OR und Swiss GAAP FER. Adoc Editions SA

Transkript:

Workshop Finanzen 2010 Verband Zürcher Finanzfachleute Markus Urech, Leiter Gemeindeinspektorat Kanton Aargau Agenda 1. Zielsetzungen des HRM2 2. Zusammenarbeit Bund/Kantone 3. Projektorganisation Gemeinden Aargau 4. Projektplanung 5. Inhalte des Rechnungswesens 1

1. Zielsetzungen HRM2 Tatsächliche und standardisierte Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage der öffentlichen Körperschaften Verbesserte und logischere Darstellung der funktionalen und der volkswirtschaftlichen Gliederung Verbesserung der Transparenz in der Rechnungslegung und bezüglich Bilanzwahrheit und -klarheit Einführung und Standardisierung von Instrumenten der finanziellen Führung (Ergebnisausweis, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anlagebuchhaltung, Kennzahlen) 2

Einheitliche Regeln für die Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen, Rücklagen/Rückstellungen und stillen Reserven (Anlagespiegel, Gewährleistungsund Beteiligungsspiegel, Rückstellungsspiegel) Harmonisierung der Rechnungslegung von Bund, Kantonen und Gemeinden Angleichung der Rechnungslegung an das privatwirtschaftliche Rechnungswesen sowie an internationale Rechnungslegungsnormen (IPSAS) 3

aber: Administrativer Aufwand für die Verwaltung von Kanton und Gemeinden Anspruchsvollere finanzpolitische Steuerung für die Behörden Die Modell-Philosophie muss in einem politischen Prozess eine Mehrheit finden. 2. Zusammenarbeit Bund/Kantone Basis = Handbuch HRM2 der FDK Bei verschiedenen Fragestellungen: besteht grosser Handlungsspielraum sind keine Antworten vorhanden ist die Gemeindeebene nicht abgebildet Bildung interkantonaler Arbeitsgruppen durch die KKAG 4

Zielsetzung der Zusammenarbeit Bei der Einführung von HRM2 effektiv eine Harmonisierung erreichen Die Fachempfehlungen präzisieren und ergänzen Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Rechnungslegungsgremium Möglichst viele Kantone in eine koordinierte Vorgehensweise einbeziehen Die Kantone im Einführungsprozess unterstützen 3. Projektorganisation Gemeinden Aargau 5

A. Projektausschuss Projektbegleitung und -überwachung Entscheide betr. Projektergebnisse Aufträge an PL Anträge an RR bzw. GR B. Projektleitung Projektführung Terminplanung Koordination der TP (Schnittstellen) Aufträge an TP Verabschiedung der Ergebnisse der TP Kommunikation Projektcontrolling Anträge an PA 6

C. TP Recht Erarbeitung Normkonzept Durchführung der Vernehmlassung Erstellen Vorlagen/Botschaften z.hd. Regierungsrat und Grosser Rat D. TP Rechnungswesen Erstellen und Unterhalten des Kontenplans ER, IR und Bilanz Erarbeiten der Anlagebuchhaltung und der Geldflussrechnung Darstellung der Ergebnisse und des Erfolgsausweises Definition der Rechnungsabgrenzungen, Wertberichtigungen und Kennzahlen Darstellung des EK-Nachweises 7

Darstellung des Anhanges zur Rechnung mit Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel Bewertungsregeln für das Verwaltungs- und das Finanzvermögen Finanzplanungs-Systematik Darstellung der Rechnungslegung E. TP Pilotgemeinden Schrittweise Übernahme und Erprobung der HRM2-Elemente Absprachen betr. Kontenplan Mitwirkung und Stellungnahmen für andere TP 8

F. TP Umsetzung Erarbeitung Kommunikationskonzept sowie Umsetzung des Kommunikationsplans Konzeption der Handbücher Rechnungswesen und Rechnungsprüfung Gemeinden Konzeption und Durchführung von Schulungen 4. Projektplanung 2009 Vorphase Start mit 5 Pilotgemeinden Brugg, Birr, Fislisbach, Laufenburg, Mettauertal Übernahme des HRM2-Kontenplanes ohne neues Finanzrecht, ohne HRM2- Instrumente Schrittweise Einführung und Erprobung der Neuerungen 9

2010 Kommunikation Recht: Normkonzept, Vernehmlassung Kontenplan ER und Bilanz Anlagebuchhaltung Schulungskonzept Ergebnisse, Erfolgsausweis 2011 Recht: 1. Lesung GR Rechnungsabgrenzung, Wertberichtigung Kennzahlen EK-Nachweis und Geldflussrechnung Bewertungen VV und FV Statistik: Umrechnung HRM2 auf HRM1 IT-Richtlinien, Konzept 10

2012 Handbuch Rechnungswesen Recht: 2. Lesung GR, Inkrafttreten 1.1.2013 Finanzplanung, Systematik Darstellung der Rechnung, Berichte Anhang zur Rechnung mit Beilagen Anpassungen und Korrekturen 2013 Finanzstatistik, Datenaustausch Schulung Behörden und Personal Handbuch Rechnungsprüfung Anpassungen und Änderungen Unterlagen Finanzaufsicht Voranschläge 2014 der Gemeinden Abschluss des Projektes 11

5. Inhalte des Rechnungswesens Informationsstand Bei den folgenden Informationen handelt es sich um die Absichten der Projektleitung. Die Ausarbeitung des Rechts erfolgt bis ca. September/Oktober 2010. Die Vernehmlassung ist für Dezember 2010/ Januar 2011 geplant. 12

Grundsätze Die Fachempfehlungen der FDK werden übernommen, wo sie sich für eine Lösung entschieden hat. Der Handlungsspielraum wird koordiniert mit andern Kantonen gestaltet. Das bisherige Finanzrecht wird soweit möglich übernommen. Fachempfehlungen ohne Handlungsspielraum Kontenrahmen und funktionale Gliederung Erfolgsrechnung und Bilanz Geldflussrechnung Eigenkapitalnachweis Anhang zur Jahresrechnung 13

Fachempfehlungen mit Handlungsspielraum Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen müssen dann vorgenommen werden, wenn pro Geschäftsfall ein Mindestbetrag von Fr. 10 000. überschritten wird. Liegenschaften des Finanzvermögens sind alle 4 Jahre neu zu bewerten (Verkehrswert). Die übrigen Positionen des Finanzvermögens sind jährlich per Rechnungsabschluss korrekt zu bewerten. Für die Verbuchung der Steuern gilt unverändert das Soll-Prinzip. Vorfinanzierungen sind zugelassen; sie sind durch die Legislative zu beschliessen. Die Wesentlichkeit von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten wird mit mind. Fr. 10 000. festgelegt. Die Investitionen werden netto verbucht; die Investitionslimite wird mit Fr. 10 000. pro Einzelobjekt festgelegt. 14

Die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen erfolgen linear auf der Basis der Nutzungsdauer je Anlagekategorie. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der Empfehlung der KKAG. Zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen sind nicht zulässig. Auf eine Pflicht zur Konsolidierung wird verzichtet (Kreis 3); es ist jährlich Bericht zu erstatten. Es werden die von der FDK empfohlenen Kennzahlen übernommen. Zusätzlich werden Kennzahlen eingeführt, welche eine gesunde Bilanzstruktur abbilden. Beim Übergang auf HRM2 wird das Verwaltungsvermögen aufgewertet. 15

Bewertung des Verwaltungsvermögens Beispiel Gemeinde A SB 2009 FV 2,5 Mio. VV 4,2 Mio. FK 6,7 Mio. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren durchschnittlich pro Jahr 40 % des Restbuchwertes abgeschrieben. Es bestehen stille Reserven von rund 4 Mio. Franken. Die Bilanz ist nicht klar und nicht wahr! Die Finanzierung und Kapitalisierung ist aus der Bilanz nicht ersichtlich. Es lässt sich keine aussagekräftige Bilanzkennzahl rechnen. Deshalb Das Verwaltungsvermögen ist neu zu bewerten und die stillen Reserven sichtbar zu machen (Eigenkapital). 16

Beispiel Gemeinde A Korrekte Bilanz 2009 FV 2,5 Mio. VV 8,2 Mio. FK 6,7 Mio. EK 4,0 Mio. 17