HRM2- Einführungsinstruktion 1 1



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Transkript:

Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch HRM2- Einführungsinstruktion 1 Budgetierung Abschreibungen und Werterhalt 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 1

Themen Budgetierung unter HRM2 Abschreibungen nach Nutzungsdauer Abschreibungen für bisheriges (altes) Verwaltungsvermögen / Härtefall Behandlung einlaufender Verpflichtungskredit Bildung Werterhalt in den Spezialfinanzierungen 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 2

Abschreibungen (1) Ausgangslage Anlagebuchhaltung noch nicht vorliegend Einführung ab Herbst 2015 Keine «automatisierten» Abschreibungen Neue Investitionsausgaben ab 1.1.2016 nach Abschreibungen über die Nutzungsdauer Abschreibungen je nach Anlagekategorie unterschiedlich Bestehendes Verwaltungsvermögen Abschreibung ab 1.1.2016 mit 10% linear (Vorbehalt Härtefall) Vorbehalt einlaufende Verpflichtungskredite 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 3

Abschreibungen (2) Abschreibungen nach Nutzungsdauer (ND) 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 4

Abschreibungen (3) Anlagekategorien 14 Anlagekategorien im Verwaltungsvermögen 1 Kategorie für das Finanzvermögen Grundsätzlich wird jedes IR-Projekt / jede Anlage als eigenes Anlageobjekt geführt und den Regeln einer dieser Anlagekategorien zugeteilt Die planmässigen Abschreibungen erfolgen linear Die Abschreibungen sind unter der entsprechenden Funktionsstelle vorzunehmen 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 5

Abschreibungen (4) Anlagekategorien Es stehen nur diese 15 Hauptanlagekategorien zur Verfügung Abschreibungen sind für 1 Jahr vorzunehmen keine «pro rata Abschreibungen» Die jeweilige Nutzungsdauer (ND) ist verbindlich Die Nutzungsdauer kann nicht verlängert werden Verkürzungen der ND ist in Ausnahmefällen zulässig 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 6

Abschreibungen (5) Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer kann in Ausnahmefällen verkürzt werden ND-Verkürzungen sind zu Beginn anzupassen und sind in der AnBu entsprechend separat zu erfassen Verkürzung muss im Anhang offengelegt werden Verkürzung der ND ist zu begründen und durch das Amt für Gemeinden zu genehmigen Beispiele: Occasionen, Provisorien Schulhaus, Heizzentralen, u.a. Siehe auch im HB-Ordner Kapitel 7.3 und 7.7 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 7

Abschreibungen (6) Nutzungsdauer Beispiel: Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges: Nutzungsdauer 15 Jahre (Anlagekategorie 8) 1. Inverkehrsetzung erfolgte vor 7 Jahren Restnutzungsdauer somit 8 Jahre Kaufkosten Fr. 120 000 Anlagekosten Fr. 120 000 Abschreibung Fr. 15 000 26.03.2015 HRM2-Einführungsinstruktion 8

Abschreibungen (7) Besonderheiten Investitionsbeiträge: Leistungen an Dritte für Investitionen - Nutzungsdauer gemäss der Art des Anlagegutes Anlagen im Bau: keine Abschreibungen erst ab dem Nutzungszeitpunkt (= Jahr) keine «pro rata» Abschreibung Spezielle Behandlung von Anschlussgebühren und Erschliessungsbeiträgen Spezielle Behandlung bei gemischter Nutzung Siehe dazu die nachfolgenden Folien 18-20 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 9

Abschreibungen (8) Nachweis Nachweis Abschreibungen in Jahresrechnung im Anhang mit Anlagespiegel direkt aus der AnBu «erhältlich» Nachweis Abschreibungen im Budget Abschreibungstabelle (keine vollständige Informatiklösung) Empfehlung: Abschreibungstabelle AGEM (Excel-Vorlage) Siehe Beispiel nachfolgende Folie Abschreibungstabelle (als Werkzeug) mit Unterscheidung nach altem und neuem VV 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 10

Abschreibungen (9) Berechnung / Nachweis im Budget Abschreibungstabelle (für das 1. Budgetjahr) Konto / Anlage Beschreibung Ist- Anschaffungswert per 01.01.2015 Buchwert 01.01.2015 Zuwachs Abgang Abschreibungs-Satz Abschreibung 2015 Plan-Wert 31.12.2015 Zuwachs Abgang Anschaffungswert für Abschr. 2016 Abschreibungs-Satz Abschreibung 2016 Plan-Wert 31.12.2016 HRM1: 0290.3300.25 Verwaltungsliegenschaften 340'000.00 340'000.00 50'000.00 0.00 8.00% 31'200.00 358'800.00 0.00 0.00 358'800.00 10.00% 35'880.00 322'920.00 6150.3300.25 Diverse Gemeindestrassen 214'320.00 214'320.00 0.00 0.00 8.00% 17'150.00 197'170.00 0.00 0.00 197'170.00 10.00% 19'720.00 177'450.00 2170.3300.25 Sanierung Schulanlage, einlaufender VKK - 0.00 2'500'000.00 0.00 8.00% 200'000.00 2'300'000.00 0.00 0.00 0.00 10.00% 0.00 2'300'000.00 Anlage im Bau HRM2: 1500.3300.00 FW Ersatztor - 0.00 0.00 0.00 3.03% 0.00 0.00 170'000.00 0.00 170'000.00 3.03% 5'150.00 164'850.00 Beitrag SGV - 0.00 0.00 0.00 3.03% 0.00 0.00 0.00 30'000.00-30'000.00 3.03% -910.00-29'090.00 Ersatz TLF - 0.00 - - 6.67% 0.00 0.00 550'000.00 0.00 550'000.00 6.67% 36'690.00 513'310.00 Beitrag SGV - 0.00-6.67% 0.00 0.00 0.00 182'000.00-182'000.00 6.67% -12'140.00-169'860.00 2170.3300.00 Sanierung Schulanlage, einlaufender VKK - 0.00 0.00 0.00 3.03% 0.00 2'500'000.00 2'400'000.00 0.00 4'900'000.00 3.03% 148'470.00 4'751'530.00 Auflösung Vorfinanzierung -1'270'000.00 0.00 0.00-1'270'000.00 3.03% -38'480.00-1'231'520.00 Auflösung Aufwertungsreserve -200'000.00 0.00 0.00-200'000.00 20.00% -40'000.00-160'000.00 6130.3300.00 Beitrag an Sanierung Hauptstrasse - 0.00 0.00 0.00 2.50% 0.00 0.00 7'900.00 0.00 7'900.00 2.50% 200.00 7'700.00 Beitrag Sanierung Kantonsstrasse - 0.00 0.00 0.00 2.50% 0.00 0.00 125'000.00 0.00 125'000.00 2.50% 3'130.00 121'870.00 6150.3300.00 Investitionen Strassenwesen - 0.00 0.00 0.00 2.50% 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 2.50% 0.00 0.00 Deckbelag - 0.00 0.00 0.00 2.50% 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 2.50% 0.00 0.00 Strassenbeleuchtung - 0.00 0.00 0.00 2.50% 0.00 0.00 10'000.00 0.00 10'000.00 2.50% 250.00 9'750.00 Erschliessung GB 83-0.00 0.00 0.00 2.50% 0.00 0.00 406'000.00 284'000.00 122'000.00 2.50% 3'050.00 118'950.00 6153.3300.00 Ersatz Kommunalfahrzeug - 0.00 0.00 0.00 6.67% 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 6.67% 0.00 0.00 7101.3300.01 Ausbau Wasserversorgung - 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 665'000.00 0.00 665'000.00 2.00% 13'300.00 651'700.00 Ersatz WL Oberdorfstrasse - 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 67'000.00 0.00 67'000.00 2.00% 1'340.00 65'660.00 Beiträge Wasserversorgung (Gemeinden) - 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 0.00 130'000.00-130'000.00 2.00% -2'600.00-127'400.00 WL Erschliessung GB 83 Industrie - 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 57'000.00 39'000.00 18'000.00 2.00% 360.00 17'640.00 Total 0.00 789'000.00 169'000.00 620'000.00 2.00% 12'400.00 607'600.00 7201.3300.02 Kanalisation Erschliessung GB 83 Industrie - 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 107'000.00 0.00 107'000.00 2.00% 2'140.00 104'860.00 Anschlussgebühren Abwasser aus Vorjahren - 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 0.00 90'000.00-90'000.00 2.00% -1'800.00-88'200.00 Total 107'000.00 90'000.00 17'000.00 2.00% 340.00 16'660.00 7410.3300.00 Hochwasserschutz/Revitalisierung Aare - 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 96'600.00 0.00 96'600.00 2.00% 1'930.00 94'670.00 Instandsetzung Eindolung Dorfbach - 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 2.00% 0.00 0.00 7900.3300.00 Ortsplanungsrevision - 0.00 0.00 0.00 10.00% 0.00 0.00 78'500.00 0.00 78'500.00 10.00% 7'850.00 70'650.00 Verkehrskonzept - 0.00 0.00 0.00 10.00% 0.00 0.00 0.00 0.00 0.00 10.00% 0.00 0.00 Total 2'550'000.00.00 248'350.00 4'740'000.00 755'000.00 196'270.00 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 11

Abschreibungen (10) Bisheriges Verwaltungsvermögen Nach Gemeingesetz ( 217 quinquies ) ist das Verwaltungsvermögen (Bestand per 31.12.2015) innert 10 Jahren linear abzuschreiben Ausnahmen sind nur nach der Härtefallregelung möglich Verfahren für Ausnahmereglung gemäss Grundlagenschulung vom Herbst 2014 Eingabe / Gesuch gemäss Formular Härtefallregelung (www.hrm2-gemeinden.so.ch) 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 12

Abschreibungen (11) Einlaufende Verpflichtungskredite Verwaltungsvermögen, welches die Kriterien als einlaufender Verpflichtungskredit erfüllt, muss als Anlage im Bau per 1.1.2016 übertragen und im Budget entsprechend behandelt werden Kriterien siehe Beschreibung gemäss im HB-Ordner, Kapitel 16.2.1 Beispiel dazu siehe 13.1 und 13.2 nachfolgende Folien Das Beispiel der Sanierung einer Schulanlage über die Jahre 2015 und 2016 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 13

Abschreibungen (12) Berechnungsbeispiel Berechnungsbeispiel altes VV (HRM1) Pos. 0290.3300.25 Verwaltungsliegenschaften: Anschaffungswert/Buchwert 01.01.15 Fr. 340 000 Zuwachs / Investitionen 2015 Fr. 50 000 + Buchwert für Abschreibungen 2015 Fr. 390 000 Abschreibungen 2015 (8%) Fr. 31 200./. Planwert abschreibbares VV 31.12.2015 Fr. 358 800 Kein Zuwachs / Abgang 2016 Fr. 0 Planwert abschreibbares VV 31.12.2016 Fr. 358 800 Abschreibungen 2016-10% linear Fr. 35 880 Planwert / Buchwert per 31.12.2016 Fr. 322 920 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 14

Abschreibungen (13.1) Berechnungsbeispiel Berechnungsbeispiel altes + neues VV (HRM2) Pos. 2170.3300.00 Sanierung Schulanlage: Anschaffungswert/Buchwert 01.01.15 Fr. 0 Zuwachs / Investitionen 2015 Fr. 2 500 000 + Buchwert für Abschreibungen 2015 Fr. 2 500 000 Ordentl. Abschreibungen 2015 (8%) Fr. 200 000./. Planwert abschreibbares VV 31.12.2015 Fr. 2 300 000 Aufrechnung Abschr. auf die AWR Fr. 200 000 + = einlaufender Verpflichtungskredit Planwert Anlagen im Bau 01.01.2016 Fr. 2 500 000 (= Anschaffungswert) 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 15

Abschreibungen (13.2) Berechnungsbeispiel Berechnungsbeispiel altes + neues VV (HRM2) Pos. 2170.3300.00 Sanierung Schulanlage: Planwert Anlagen im Bau 01.01.2016 Fr. 2 500 000 Zuwachs / Investitionen 2016 Fr. 2 400 000 + Anschaffungswert per 31.12.2016 Fr. 4 900 000 Abschreibungen für 2016-3,03% Fr. 148 470./. Planwert / Buchwert per 31.12.2016 Fr. 4 751 530 Auflösung Vorfinanzierung Fr. 1 270 000 Fr. 38 480 Über die Nutzungsdauer von 33 Jahren Konto 2170.4893.00 Auflösung Aufwertungsreserve Fr. 200 000 Fr. 40 000 Über die Laufzeit von 5 Jahren Konto 2170.4895.00 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 16

Abschreibungen (14) Unterscheidung Abschreibungen Planmässige Abschreibungen ordentlichen Abschreibungen nach Nutzungsdauer Sachgruppenkonto (SG) 33xx und 36xx Abschreibungen bisheriges VV gelten als planmässig Ausserplanmässige Abschreibungen bei verkürzter Nutzungsdauer unter der SG 33xx und 36xx Zusätzliche Abschreibungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ausserordentlicher Aufwand unter der SG 3830 zu verbuchen «Abschreibungen» Finanzvermögen wird nicht abgeschrieben nur wertberichtigt 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 17

Abschreibungen (15) Spezialfälle Einnahmen aus Erschliessungsbeiträgen: Grundsatz: aus der IR direkt auf das jeweilige Anlagegut verbuchen Dadurch vermindert sich der Anschaffungswert und die linearen Abschreibungen reduzieren sich nicht aber die Nutzungsdauer Sofern nicht zuteilbar oder kein VV mehr vorhanden ist Übertrag auf die ER z.b. in der SF Wasser direkt auf das Konto 7101.4691.00 Siehe HB-Ordner Kapital 7.4.1 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 18

Abschreibungen (16) Spezialfälle Einnahmen aus Anschlussgebühren 3 Arten: Wenn Objektzuweisung möglich direkt auf das Anlageobjekt dadurch reduzierte Abschreibungen Wenn Objektzuweisung nicht möglich jedoch noch VV vorhanden ist dann Zuweisung auf das älteste mögliche VV - dadurch reduzierte Abschreibungen Wenn Objektzuweisung nicht möglich und kein VV mehr vorhanden ist dann Übertrag auf die ER z.b. in der SF Wasser direkt auf das Konto 7101.4691.00 (Gegenbuchg. in der IR erfolgt über Konto 7101.5920.xx) Siehe HB-Ordner Kapitel 7.4.2 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 19

Abschreibungen (17) Spezialfälle Investitionen (Projekte) mit gemischter Nutzung (z.b. bei Erweiterungsbau eines Schulhauses) werden auf verschiedene Anlagekategorien zugeteilt z.b. auf: Grundstücke Hochbau Mobilien Informatik ND 33 Jahre ND 33 Jahre ND 8 Jahre ND 4 Jahre Dadurch werden die Abschreibungen entsprechend gesteuert Siehe HB-Ordner Kapitel 7.5 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 20

Werterhalt (1) Ausgangslage Anlagen und Leitungen im Bereich Wasser und Abwasser sind generell über 50 Jahre abzuschreiben Abschreibungssatz von 2% (Anlagekategorie 5) Vorgabe: für die SF Wasser und SF Abwasser sind in der Anlagebuchhaltung zusätzlich Unteranlagekategorien zu führen Transparentere Führung nach Anlageuntergruppe für Werke Basis für die künftige Nachführung der Anlagen zum Wiederbeschaffungswert (WBW) Der Ausweis des Wiederbeschaffungswertes (WBW) und des Werterhalt (WE) erfolgt über den Anhang (wie bisher) 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 21

Werterhalt (1) Unteranlagekategorien (siehe HBO 8.2.2.3) Funktion Anlagekategorie Einlage- Abschreibungs- Nutzungs- Faktor satz art dauer 25% 7101 Wasserversorgung - Wasserfassungen 2% linear 50 Jahre 0.5000% - Reservoire 1.50% linear 66 Jahre 0.3750% - Pumpwerke 2% linear 50 Jahre 0.5000% - Wasseraufbereitung 3% linear 33 Jahre 0.7500% - Leitungsnetz/Hydranten 1.25% linear 80 Jahre 0.3125% - Messtechnik 5% linear 20 Jahre 1.2500% 7201 Abwasserbeseitigung - Gemeindeeigene Kanalisation 1.25% linear 80 Jahre 0.3125% - Gemeindeeigene Abwasserreinigungsanlagen 3% linear 33 Jahre 0.7500% - Spezialbauwerke (z.b. Pumpwerke) 2% linear 50 Jahre 0.5000% 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 22

Werterhalt (2) Wiederbeschaffungswerte SF Abwasser: Aktualisierte (aufindexierte) Wiederbeschaffungswerte Bildung, Buchung, etc. wie bisher SF Wasser: Neueinführung per 01.01.2016 Basis: Wiederbeschaffungswerte der Anlagen Pflichteinlagen: gemäss Berechnungen Tabellen Folgeseite Entnahmen: maximal im Betrag der planmässigen Abschreibungen Beschluss durch Regierungsrat «Festlegung der Wiederbeschaffungswerte und Mindesteinlagen» ist vom Amt für Umwelt in Planung Wiederbeschaffungswerte sind aufgeschaltet unter www.hrm2-gemeinden.so.ch, Rubrik Bewertung 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 23

Werterhalt (3) Anhang / Nachweis Ausweis Bestimmung Werterhalt A7.1 Ausweis Wiederbeschaffungswert und Bestimmung Pflichteinlage Werterhalt Wasserversorgung Betrag in Fr. Anlagekategorie Wiederbeschaffungswert 1.1. Zuwachs Wiederbeschaffungswert 31.12. betriebswirtschaft-liche Abschreibungen bzw. Werterhalt Pflichteinlage Werterhalt SOLL vor Abschreibung vorgenommene Abschreibungen Pflichteinlage Werterhalt IST Wasserfassungen 182'458 0 182'458 0.5000% 912 0 912 Reservoire 1'461'539 0 1'461'539 0.3750% 5'481 0 5'481 Pumpwerke 584'356 0 584'356 0.5000% 2'922 0 2'922 Wasseraufbereitung 0 0 0 0.7500% 0 0 0 Leitungsnetz/Hydranten 32'719'400 0 32'719'400 0.3125% 102'248 0 102'248 Messtechnik 320'000 0 320'000 1.2500% 4'000 0 4'000 115'563 A7.2 Ausweis Wiederbeschaffungswert und Bestimmung Pflichteinlage Werterhalt Abwasserbeseitigung Anlagekategorie Kanäle Wiederbeschaffungswert 1.1. Zuwachs 34'600'000 0 Wiederbeschaffungswert 31.12. betriebswirtschaft-liche Abschreibungen bzw. Werterhalt Pflichteinlage Werterhalt SOLL vor Abschreibung Betrag in Fr. vorgenommene Abschreibungen Pflichteinlage Werterhalt IST 34'600'000 0.3125% 108'125 0 108'125 Sonderbauwerke 0 0.5000% 0 0 0 Kläranlage 0 0.7500% 0 0 0 108'125 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 24

Werterhalt (4) Beispiel Einlage Beispiel Nr. 2 aus dem HBO-Kapitel 8.2.2.3 Ausgangslage: Bestand Konto Werterhaltrücklage Fr. 0 Pflichteinlage gem. WE-Tabelle Fr. 49 375 Planmässige Abschreibungen Fr. 45 000 Fazit: Einlage in Werterhaltrücklage Fr. 4 375 Keine Entnahme weil im 1. Jahr der Bildung 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 25

Werterhalt (5) Beispiel Einlage / Entnahme Beispiel Nr. 5 aus dem HBO-Kapitel 8.2.2.3 Ausgangslage: Bestand Konto Werterhaltrücklage Fr. 148 125 Pflichteinlage gem. WE-Tabelle Fr. 33 125 Planmässige Abschreibungen Fr. 24 000 Fazit: Einlage in Werterhaltrücklage Fr. 9 125 Entnahme aus dem Werterhalt Fr. 24 000 In der Höhe der verbuchten planmässigen Abschreibungen Verbuchung erfolgt brutto 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 26

Schluss Danke und viel Erfolg! 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 27

Zusatz-Folien Themen und Erläuterungen aus der Grundlagenschulung vom Herbst 2014 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 28

Zusatz (1) Einlaufender Verpflichtungskredit (1) Begriff: Einlaufende Verpflichtungskredite sind für Bauvorhaben (im VV), die sich über den Einführungszeitpunkt von HRM2 (per 01.01.2016) erstrecken Beschlussfassung für Kredit erfolgt vor dem 1.1.2016 Baurealisierung erstreckt sich bis nach dem Einführungszeitpunkt von HRM2 Inbetriebnahme / Nutzung des Objektes erfolgt nach dem 1.1.2016 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 29

Zusatz (2) Einlaufender Verpflichtungskredit (2) Zweck: Kein «künstlicher» Investitionsstau Verpflichtungskredit (VKK) bzw. Objekt wird nicht in einen «alten» (nach HRM1) und einen «neuen» Teil (nach HRM2) gesplittet Abrechnung und Abschreibungsregeln pro VKK sind deckungsgleich Jedoch: dadurch erfolgt eine Teilaufwertung des VV per 01.01.2016 - und Die Aufwertungsreserve muss innert 5 Jahren wieder aufgelöst werden 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 30

Zusatz (3) Einlaufender Verpflichtungskredit (3) Buchhalterischer Vollzug: Per 31.12.2015: ordentliche Abschreibung HRM1 Per 01.01.2016: Übernahme als Anlagen im Bau Aufwertung (Rückbuchung) in der Höhe der unter HRM1 verbuchten degressiven Abschreibungen Übertragung der Aufwertung in die Aufwertungsreserve (AWR) Nach Inbetriebnahme: planmässige Abschreibungen nach HRM2 Auflösung AWR innert 5 Jahren 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 31

Zusatz (4) Härtefallregelung Ausgangslage (1) Hohes abschreibbares altes VV per 31.12.2015 Vorbehalt: Beträge der einlaufenden Verpflichtungskredite (gemäss vorangehender Deklaration) kommen nicht in diese Regelung Regelfall: Lineare Abschreibung innert 10 Jahren weil: aufgrund von Modellrechnungen entstehen beim Übergang zu HRM2 in der Regel tiefere Abschreibungen im Vergleich zu HRM1 Vergleiche: Kantone BE 10-18 Jahre, TG 10 Jahre 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 32

Zusatz (5) Härtefallregelung - Regelung (2) Erstreckung der Abschreibungsfrist: 1. Bestimmung abschreibbares VV 2. Bestimmung VV/Kopf nach Steuerhaushalt und SF 3. Sofern überdurchschnittlich hoch Berechnung des Abschreibungsvolumens welches bei Fortsetzung der alten Abschreibungsregel innert 10 Jahren anfallen würde 4. Berechnung der erstreckbaren Abschreibungsdauer aufgrund des Ausmasses des überdurchschnittlichen Pro/Kopf-Bestandes Fazit: Erstreckung bis auf 18 Jahre möglich Justierregel: Abschreibungen nach HRM2 sollen nicht höher sein als der Durchschnitt der letzten 3 Jahre 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 33

Zusatz (6) Härtefallregelung Erläuterungen (3) Siehe dazu auch die Erläuterungen im HB-Ordner Kapitel 16.2.2 Formular ist herunterzuladen unter: www.hrm2-gemeinden.so.ch Härtefallregelung Excel-Formular mit: - 2 Register Musterbeispiele - 2 Register Eingaben Eingaben sind nur bei ungeschützten Eingabefeldern möglich 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 34

Zusatz (7) Härtefallregelung Vorgehen (4) Gemeinden bedienen sich dem Härtefallformular (Excel) und erstellen selbständig die Berechnungen Gemeinden, die die Härtefallregelung beanspruchen wollen, machen eine Eingabe (Antrag) beim AGEM ist bewilligungspflichtig Empfehlung: vorgängige Rücksprache mit dem AGEM (möglicher Einbezug der Justierungsregel) AGEM entscheidet innert 30 Tagen mit Verfügung Buchhalterischer Vollzug: über planmässige Abschreibungen altes VV Konto xxxx.3300.25 26.03.2015 HRM2- Einführungsinstruktion 1 35