Leitfaden für die Jugendausbildung des



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Transkript:

Leitfaden für die Jugendausbildung des Fördervereins für die Jugendausbildung des Musikverein Wilhelmskirch e.v. und des Musikverein Wilhelmskirch e.v.

1. Ziele Die Aufgabe der Jugendausbildung ist, das Interesse der Jugend an der Musik zu wecken und sie an die Musik heranzuführen. Ziel des Musikverein Wilhelmskirch e.v. ist es, den einzelnen Schüler individuell zu fördern. Durch diese Vorbereitung ist eine aktive Mitwirkung im Vorstufenorchester, in der Jugendkapelle und danach in der Musikkapelle des Musikverein Wilhelmskirch e.v. möglich und erwünscht. 2. Aufbau der Jugendausbildung Die komplette Jugendausbildung des Musikvereins wird vom Förderverein für die Jugendausbildung des Musikverein Wilhelmskirch e.v. abgewickelt und organisiert. a) Musikalische Früherziehung b) Blockflötenunterricht c) Instrumentalausbildung d) Vororchester Die Vier e) Jugendkapelle Die Vier f) Musikkapelle des Musikverein Wilhelmskirch e.v. Die genannten Zeiten sind als Richtwerte zu verstehen. Abweichungen je nach persönlicher Entwicklung und Leistungsstand des Schülers sind in Absprache mit dem Verein möglich.

3. Anmeldung Die Anmeldung bedarf der Schriftform und ist an den Förderverein des Musikverein Wilhelmskirch e.v. zu richten. Bei Minderjährigen Teilnehmern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme wird erst durch die Bestätigung des Fördervereins wirksam. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. 4. Abmeldung Die Beendigung des Unterrichts ist jeweils zum Monatsende möglich. Die Abmeldung ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich dem Förderverein mitzuteilen (Vorsitzender). 5. Unterricht Ort, Zeit und Dauer des Unterrichtes wird vom jeweiligen Musiklehrer mit dem einzelnen Schüler abgestimmt. Eine Mindestdauer von 30 Minuten je Unterrichtseinheit sollte dabei nicht unterschritten werden. Der Instrumentalunterricht findet als Einzelunterricht oder in kleinen Gruppen statt. Die Bezahlung der Ausbildungseinheiten erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung. Änderungen in der Gebührenordnung treten ohne neue Vereinbarung zwischen Förderverein und dem Schüler bzw. Erziehungsberechtigten in Kraft. Die monatlichen Unterrichtsgebühren sind als jährliche Summe zu verstehen und sind deshalb auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien, Feiertage, etc.) zu entrichten. Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren. Vom Schüler versäumte Unterrichtsstunden gehen grundsätzlich zu seinen Lasten. Anspruch auf Nachholung des Unterrichts oder Ausbezahlung der Unterrichtskosten besteht in diesem Falle nicht. Unterrichtsstunden die durch Erkrankung oder andere unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, sind bis zu 2 Unterrichtsstunden im Jahr gebührenpflichtig. Für darüber hinaus anfallende Stunden werden die Gebühren auf Antrag erstattet. Die Lehrkräfte sind bemüht, ausgefallene Stunden nachzuholen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Sind im Unterricht normale Fortschritte infolge mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, ist der Förderverein berechtigt, das Ausbildungsverhältnis einseitig zu beenden. In den Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt. Ausnahmen können individuell zwischen Ausbilder und Schüler abgesprochen werden. 6. D-Lehrgänge Die Teilnahme an den D-Kursen werden vom Musikverein ausdrücklich erwünscht und entsprechend gefördert. Die Teilnahmegebühren werden komplett vom Musikverein übernommen. D1-Lehrgang Nach ca. 3 4 Jahren erwartet der Förderverein vom jeweiligen Schüler das Absolvieren des vom Blasmusikkreisverbandes angebotenen D1- Kurses. Ziel dieses Kurses ist die Überprüfung der bisher vermittelten Kenntnisse, sowie eine Erweiterung der Theorie. Nach erfolgreichem Abschluss des D1-Kurses erhält der Schüler das Leistungsabzeichen in Bronze. D2-Lehrgang Zwei Jahre nach Ablegen der D1-Prüfung sollte der Schüler am D2-Kurs teilnehmen, um seine musikalischen Kenntnisse zu vertiefen. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Kurses erhält er das Leistungsabzeichen in Silber. Gleichzeitig ist der Abschluss die Qualifikation um der Musikkapelle Wilhelmskirch aktiv beitreten zu können. D3-Lehrgang Weitere musikalische Kenntnisse können im D3-Kurs erworben werden. Dieser ist nicht verpflichtend, wird aber vom Musikverein begrüßt und unterstützt. Nach erfolgreichem Abschluss des D3-Kurses erhält der Schüler das Leistungsabzeichen in Gold.

7. Ausbildungsende Die Ausbildung kann zum Jahresende nach Eintritt in die Musikkapelle beendet werden. Der Musikverein befürwortet und fördert jedoch die weitere musikalische Ausbildung. Auf Wunsch des Schülers kann daher der Unterricht bis maximal zum Vollenden des 20. Lebensjahres verlängert werden. 8. Instrument Der Musikverein stellt zu Beginn für jeden Schüler ein Leihinstrument zur Verfügung. Die Leihgebühren sind in der aktuellen Gebührenordnung des Fördervereins geregelt. Mit ersichtlichem Ausbildungserfolg ist es empfehlenswert die Ausbildung mit einem eigenen Musikinstrument fortzusetzen. Für die Anschaffung von Instrumenten gewährt der Musikverein Wilhelmskirch Zuschüsse nach den aktuellen Richtlinien. Instrument und Zubehör sind vom Entleiher zu pflegen und zu reinigen. Reparaturen an den Instrumenten sind grundsätzlich vorher mit dem Musikverein abzuklären. Für mutwillige bzw. eigenverantwortliche Beschädigung des Instruments und dem Zubehör muss der Auszubildende (gesetzliche Vertreter) selbst in voller Höhe aufkommen. 9. Aufsicht Die Schüler werden nur für die Dauer des Unterrichts, einschließlich Proben des Vorstufenorchesters und der Jugendkapelle beaufsichtigt. 10. Haftung Bei Unfällen im Rahmen von Musikaktivitäten ist der Schüler über den Musikverein versichert. Eine weitergehende Haftung des Musikvereins für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen eintreten, besteht nicht. Der Musikverein empfiehlt eine private Haftpflichtversicherung für den einzelnen Schüler abzuschließen.

11. Sonstiges Von den Richtlinien abweichende Sonderfälle werden fallbezogen von der Vorstandschaft des Fördervereins bzw. den Dirigenten entschieden. 12. Inkrafttreten Diese Richtlinien tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Wilhelmskirch, 1. Dezember 2008 Hermann Weißenrieder Vorsitzender Des Förderverein MV Wilhelmskirch Frank Brielmaier Vorsitzender des MV Wilhelmskirch