WEG (Straße, Hausnummer) in (Ort) Andreas Reupke Verwaltungen, Papenreye 51, unit 8 in 22453 Hamburg



Ähnliche Dokumente
Verwaltervertrag. Immo GmbH Partner für Immobilien, Hauptstr. 267a, Bellheim, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kurt Gadinger

Vertrag für Immobilienverwalter (Miet)

Muster. 1 Gegenstand des Vertrags

Muster. Verwaltervertrag für die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums

Wichtige Vorbemerkung:

V E R W A L T E R V E R T R A G

Die Verwaltung von Wohnungseigentum Vortragsreihe der Volkshochschule Bremen

Der Verwaltungsbeirat und seine Abrechnungsprüfung

VERWALTERVERTRAG. Zwischen. - im nachfolgenden Gemeinschaft genannt - und. - im nachfolgenden Verwalter genannt -

Verwaltervertrag für Wohnungseigentum

VERWALTUNGSVERTRAG WEG. Immobilienbüro Liane Schmidt Schillerstraße 46 c, Zittau

Tarifübersicht. Online-WEG

Verwaltervertrag. zwischen. und. 1 Vorbemerkung und Vertragsgegenstand

V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen

Verwaltervertrag (Verwaltung nach WEG)

3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt

Verwaltervertrag. Wohnungseigentümergemeinschaft Straße, PLZ, Ort

Hausverwaltervertrag. d.f. Hausverwaltung GbR, Cornelia Doberstein u. Klaus Peter Funkenberg, Bochum, Sommerdellenstr. 108

Haus & Grund Haus und Grund GmbH

Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. . Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen.

SATZUNG ABIFESTIVAL SEIT 1981 E.V. (vom 27. Dezember 2004, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

GESELLSCHAFTSVERTRAG

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung

Fenster-Wartungsvertrag

Verwaltervertrag für Eigentumswohnungen

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November Aufgaben und Verantwortung

Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung:

Fälligkeit von Abschlagszahlungen

VERWALTERVERTRAG für Wohnungseigentum nach dem WEG

, Vorsitzender des Beirats/Eigentümer, Mitglied des Beirats/Eigentümer im Namen der Gemeinschaft ermächtigt.

Arbeitsvermittlungsvertrag

Verwaltervertrag. Eigentümergemeinschaft - nachstehend Eigentümer genannt - der Haus & Grund Dinslaken GmbH, Moltkestr. 7, Dinslaken

VERWALTERVERTRAG UND VERWALTERVOLLMACHT I. VERWALTERVERTRAG. - Wohnungseigentümer -

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

Björn Meyer Immobilien Ihr Partner für Verkauf Vermietung Hausverwaltung

3. Vereinbart ist eine dreimonatige Probezeit mit Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende eines jeden Monats während der Probezeit ( 622 Abs. 3 BGB).

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN

STUDIEN- UND PRAXISVERTRAG. Bachelor of Science

GESELLSCHAFTSVERTRAG DER STAATSBAD MEINBERG GMBH Seite 1. 1 Firma und Sitz. 1. Die Gesellschaft führt die Firma Staatsbad Meinberg GmbH.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 15

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn

- Der Personalrat - Geschäftsordnung

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Inhaltsübersicht. Kapitel I Wohnungseigentumgesetz - Text 1. Kapitel III Verordnung über Heizkostenabrechnung mit Anmerkungen 719

Satzung des Eigenbetriebes Zentrales Gebäudemanagement Schwerin

E I N Z I E H U N G S V O L L M A C H T

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung

Satzung des Vereins. ShoutOutLoud- Changing the World Step by Step. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Verwaltervertrag für Wohnungs- und Teileigentum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik

Begleitender Praxisvertrag

Verwaltervertrag. Ndo. Die Wohnungseigentümergemeinschaft. - im nachfolgenden Gemeinschaft genannt -

Insolvenz eines WEG-Verwalters: Handlungsoptionen für die Eigentümer - Pflichten des Beirats

Weidevertrag. Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:... Telefon:... Vorname, Zuname:... Beruf:... Geburtsdatum:... Adresse:...

im folgenden Text: Auftraggeber genannt -

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Einführung in die rechtliche Stellung einer WEG-Verwaltung

Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben wahrnehmen, die ihr von ihren Gesellschaftern übertragen werden.

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Verhandelt. Ulrich Wilde

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

ABN. Vertrag. Vertrag. Vertragsgegenstand. Summenaufstellung je Vertragszeitraum. zwischen GEMA. Koordination Außendienst

Mietvertrag Nr. XXX Jobtarif über die Nutzung eines PKW-Stellplatzes im Parkhaus der SPANDAU ARCADEN

(1) Der Verein führt den Namen XY...verein. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name XY...verein e. V.

Robeck Hausverwaltung Rolf Beckmann

Zwischen. und. nachstehend "Verwalter" genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Bestellung und Abberufung des Verwalters

Vertrag. über die Errichtung einer Ltd. & Co. KG

V E R W A L T E R V E R T R A G

Muster Abnahmeprotokoll

Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen

VERWALTERVERTRAG mit Vertretungsvollmacht. zwischen WEG Linkenheim-Hochstetten. und

DIE WEG-NOVELLE AB DEM

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

Anlage 2 zum Verwaltervertrag für Wohnungseigentumsanlagen:

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

Muster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG

Fachoberschule Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - Praktikumsvertrag. zwischen. (Praktikumseinrichtung, Stempel)

PSVaG. PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com

AVBWasserV-Pflegeverträge

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT **

Die Sonderumlage ist als Nachtrag zum Wirtschaftsplan anzusehen und wie dieser, mit Stimmenmehrheit durch die Wohnungseigentümer zu beschließen.

Betriebssatzung für das Sondervermögen Kommunaler Eigenbetrieb Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)

Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung

Betriebssatzung. für den Bauhof Wilster

Dienstleistungsvertrag. zwischen

GESCHÄFTSORDNUNG. für den Aufsichtsrat der Progress-Werk Oberkirch AG mit dem Sitz in Oberkirch. 1 Aufgaben und Verantwortung

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V)

Verwaltervertrag (Verwaltung nach WEG)

AGB Private Kinderbetreuung

Transkript:

Verwaltervertrag Zwischen der Objekt WEG (Straße, Hausnummer) in (Ort) - nachstehend Gemeinschaft genannt und der Andreas Reupke Verwaltungen, Papenreye 51, unit 8 in 22453 Hamburg - nachstehend Verwalter genannt 1 Bestellung und Vertragsdauer 1. Die Verwalterbestellung erfolgt durch Vertragsabschluss und ist zeitlich begrenzt auf den (Datum). 2. Der Verwalter erhält zusätzlich zu dem Vertrag eine Bevollmächtigung die als Anlage dem Vertrag beigefügt ist um sich bei Vertragspartnern und Behörden auszuweisen und zu legitimieren 3. Der Verwaltervertrag beginnt und endet mit der Laufzeit der Bestellung. Eine vorzeitige Beendigung kann ohne Angabe von Gründen durch rechtsgültigen Mehrheitsbeschluss mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende oder durch Kündigung ( Rücktritt ) der Verwaltung mit gleicher Frist erfolgen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Abberufung durch eine Gemeinschaft oder der Rücktritt der Verwaltung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Die Kündigung kann von Seiten der Verwaltung auch gegenüber dem Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates oder seinem Stellvertreter ausgesprochen werden. 2 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters 1. Die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetzt und der höchstrichterlichen Rechtsprechung hierzu sowie der Teilungserklärung und diesem Vertrag. 2. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit hat die Verwaltung nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen und nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, alles zu tun, was zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentum erforderlich ist.

Seite 2 3. Die Verwaltung ist berechtigt, die Besorgung einzelner Verwaltungsangelegenheiten auf Dritte zu übertragen. Kosten dürfen der Gemeinschaft dadurch nicht entstehen. Übertragung kann von der Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss widerrufen werden unter Einhaltung von Kündigungsfristen. 4. Die Verwaltung ist berechtigt kostenpflichtige Verträge mit Unternehmen abzuschließen wenn diese für die ordnungsgemäße Nutzung des Objektes unumgänglich sind (Hausmeisterservice, Winterdienste, Wartungsverträge, Versicherungen etc.). Diese können von der Gemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss gekündigt werden unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Die Laufzeit der Verträge können unbegrenzt beauftragt werden. Es soll aber angestrebt werden die Verträge nie länger als 1 bis 3 Jahre abzuschließen. Ausgenommen von der Rücktrittregelung sind Verträge mit Unternehmen, die Messgeräte für die Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten installiert haben. 5. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Gelder der Gemeinschaft von Ihrem Vermögen gesondert zu halten. Es kann jeweils ein laufendes Giro- und ein Rücklagenkonto auf dem Namen der Verwaltung, jedoch mit Kennzeichnung als Treuhandkonto für die Gemeinschaft, eröffnet werden. Soweit Gelder der Instandhaltungsrücklage nicht für durchzuführende Maßnahmen der Instandhaltung zur Verfügung stehen müssen, sind diese auf Festgeldkonten einzuzahlen. Fehlbeträge aus der laufenden Verwaltung oder aus gerichtlichen Verfahren können vorübergehend mit Geldern der Instandhaltungsrücklage gedeckt werden. Zinserträge und evtl. andre Erträge sind der Instandhaltungsrücklage zuzuordnen. 6. Der Verwaltungsbeirat ist berechtigt, von der Verwaltung Auskunft über Angelegenheiten der Gemeinschaft zu verlangen und Unterlagen der Verwaltung einzusehen und zu prüfen. Darüber hinaus können die Rechte der Gemeinschaft gegenüber der Verwaltung nur von der Gemeinschaft ausgeübt werden. Einzelne Wohnungseigentümer oder der Verwaltungsbeirat sind der Verwaltung gegenüber nicht weisungsbefugt. Die Verwaltung ist jedoch verpflichtet, berechtigte Einwände zu berücksichtigen, soweit diese im Rahmen der bestehenden Regelungen liegen. 7. Die Verwaltung hat die Einstellung, Überwachung, Entlassung von Dienstkräften der Gemeinschaft (z.b. Hausmeister) vorzunehmen. Im Rahmen der bestehenden Regelungen obliegen die Festlegung der Aufgabenbereiche und die Weisungsbefugnis ausschließlich der Verwaltung. Die Beauftragung einer Hausmeisterfirma einschließlich der Übertragung der Verkehrssicherungspflichten (Reinigung und Streupflicht). 8. Der Verwalter ist bevollmächtigt, Ansprüche der Eigentümergemeinschaft im Namen der Gemeinschaft oder auch im eigenen Namen als Prozessstandschaft gerichtlich geltend zu machen. Auch bei gerichtlichen Verfahren gegen die Gemeinschaft ist die Verwaltung bevollmächtigt, aber nicht verpflichtet, die Interessen der beteiligten Eigentümer vor Gericht wahrzunehmen, soweit Eigentümer Ihre Interessen nicht selbst vertreten. Die Verwaltung ist außerdem berechtigt, bei gerichtlichen Verfahren einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Einleitung von gerichtlichen Verfahren bedarf außer der Geltendmachung von Zahlungsrückständen gegenüber Eigentümern der mehrheitlichen Zustimmung des Verwaltungsbeirates.

Seite 3 9. Einladungen und Niederschriften der Versammlungen geltend als ordnungsgemäß zugestellt, wenn die Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift erfolgt. Steht ein Sondereigentum einer Mehrheit von Eigentümern zu, so haben diese auf Verlangen der Verwaltung einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. 10. Die Verwaltung hat jährlich eine Eigentümerversammlung innerhalb der ersten 7 Monate des Wirtschaftjahres abzuhalten, soweit keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Jede weitere Eigentümerversammlung ist nach Aufwand zu vergüten. Sachbezogene Kosten wie z.b. Saalmiete gehen zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Den Vorsitz bei Versammlungen führt ein Vertreter der Verwaltung. 11. Die Einladung zur Versammlung soll möglichst 2 Wochen vor dem Versammlungstermin zugestellt werden. Sollte die Einberufung der Versammlung in der TE geregelt sein und hiervon abweichen, so gilt die aus der Teilungserklärung. Den Eigentümern ist eine Kopie oder Abschrift der Niederschrift zuzustellen. 12. Der Verwalter hat alle für das Gemeinschaftseigentum erforderlichen Versicherungen (Sach- und Haftpflichtversicherungen) abzuschließen und für ununterbrochenen Versicherungsschutz zu sorgen. Er ist berechtigt und verpflichtet, Versicherungsverträge zu kündigen und neue entsprechende Verträge bei einem anderen Versicherer abzuschließen, wenn dieser das zu versichernde Risiko zu gleichen oder günstigeren Bedingungen anbietet. 3 Instandhaltung und Instandsetzung 1. Bei dringenden Maßnahmen (z.b. Rohrbrüche, Heizungsausfälle, behördliche Anordnungen) ist die Verwaltung verpflichtet, unverzüglich tätig zu werden und die erforderlichen Aufträge auch ohne Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat zu erteilen. Als dringend gelten insbesondere die Maßnahmen, die notwendig sind, um die Verkehrssicherheit, die ordnungsgemäße Nutzung sowie die Ver- und Entsorgung aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen. In Notfällen, z.b. bei Rohrbrüchen, ist die Verwaltung berechtigt, auch im Bereich des Sondereigentums Aufträge zu erteilen, die zur Schadensminderung erforderlich sind. Die daraus resultierenden Kosten können vorübergehend vom Konto der Gemeinschaft verauslagt werden. Die Verwaltung hat die Rückführung der Gelder Sorge zu tragen. 2. Soweit die Eigentümerversammlung durch Mehrheitsbeschluss einen Verfügungsrahmen für laufende Instandhaltungsaufwendungen beschließt, kann die Verwaltung in diesem Rahmen verfügen. Eine mehrheitliche Zustimmung des Verwaltungsbeirats ist erforderlich, wenn die zu erwartenden Kosten je Einzelmaßnahme mehr als 750,00 betragen oder wenn hinsichtlich, der Notwendigkeit Zweifel bestehen. Ein Beschluss der Gemeinschaft ist erforderlich, wenn die zu erwartenden Kosten mehr als 1.000,00 je Wohneinheit betragen und es sich nicht um eine notwendige Instandsetzung sondern eher um eine Renovierungs-oder Verbesserungsmaßnahme handelt. 3. Bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ist die Verwaltung verpflichtet, durch Preisvergleiche eine Kostengünstige Lösung zu suchen. Soll der Auftrag nicht an den günstigsten Bieter erteilt werden, ist die mehrheitliche Zustimmung

Seite 4 des Verwaltungsbeirates erforderlich. Es soll darauf geachtet werden, dass Aufträge nur an Unternehmen erteilt werden, die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausführung bieten. 4. Soweit die Einhaltung von Fachrichtlinien oder sonstigen einschlägigen Vorschriften aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht sinnvoll ist, kann die Verwaltung einer Ausführung nach diesen Vorschriften mit mehrheitlicher Zustimmung des Verwaltungsbeirates oder durch Mehrheitsbeschluss der Versammlung freigestellt werden. Maßgebend ist die Funktionsfähigkeit der Leistung. 5. Der Leistungsumfang dieses Vertrages ist auf die kaufmännische Betreuung von Baulichen Maßnahmen (Instandhaltungen / -setzungen, Modernisierungen usw.) begrenzt. Umfangreiche oder komplexe Maßnahmen bedürfen der Beauftragung eines Baufachmannes oder Bauleiters durch die Gemeinschaft, um eine sach- und fachgerechte Ausführung sicherzustellen. Sieht die Gemeinschaft trotz entsprechender Empfehlung der Verwaltung von einer Beauftragung ab und findet deshalb nur eine kaufmännische Betreuung durch die Verwaltung statt, haftet die Verwaltung nicht für eventuell dadurch entstehende Nachteile. 6. Für die kaufmännische Betreuung von baulichen Maßnahmen (z.b. Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung, Erneuerung) bei Brutto-Rechnungssummen über 10.000,00 hat die Verwaltung Anspruch auf Vergütung in Höhe von 2 4 % der Brutto- Rechnungssummen. Diese Vergütung halbiert sich, wenn gemäß Beschlussfassung der Gemeinschaft bzw. gemäß Abstimmung mit dem Beirat ein Baufachmann, Bauleiters mit der gesamten Abwicklung beauftragt wird. 4 Vergütung, Leistungsumfang, Sonderleistungen und Haftung 1. Die regelmäßige Verwaltergebühr gilt als Entgelt für alle Verwaltungsleistungen, die im Sinne dieses Vertrages für die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums erforderlich sind, sofern nicht für einzelne Leistungen eine gesonderte Vergütung vereinbart worden ist. Sie beträgt monatlich jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer : je Wohn-/Teilgeigentum 23,50 und ist bis zum 10 eines jeden Monats fällig. Soweit nach Abschluss des Vertrages durch gesetzliche Änderungen ein zusätzlicher Aufwand entsteht, ist dieser nach Aufwand zu vergüten. 2. Die Verwaltung ist berechtigt, neben der Verwaltergebühr zusätzlich folgende Leistungen zu berechnen (jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt) : a. Bearbeitung von Eigentümerwechsel mit Information an den Erwerber und Änderung der Stammdaten zu Lasten des Veräußerers 75,00 b. Zustimmung gemäß 12 WEG zu Lasten des Veräußerers 75,00 c. Mahngebühren bei Zahlungsverzug zu Lasten des säumigen Eigentümers pro Mahnung (Erinnerungen sind kostenfrei) 10,00

Seite 5 d. Einleitung rechtlicher Schritte zur Geltungsmachung von Zahlungsrückständen zu Lasten des säumigen Eigentümers 100,00 3. Die Verwaltung kann die Bearbeitung der nachfolgend aufgeführten Leistungen gegen besondere Vergütung nach Aufwand übernehmen, sofern sie mehrheitlich durch den Verwaltungsbeirat oder durch Mehrheitsbeschluss der Versammlung beauftragt worden ist oder sofern im Interesse der Gemeinschaft ein sofortiges Handeln erforderlich ist. a. Bearbeitung von Verwaltungsangelegenheiten, die aus dem vorangegangenen Verwaltungszeitraum resultieren (insbesondere nach Verwalterwechsel). b. Bearbeitung von baulichen Veränderungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. c. Bearbeitung von Mängeln und Ansprüchen aus der Bauerstellung oder der Umwandlung in Wohnungseigentum. d. Bearbeitung von gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen. Das gilt auch für die Information eines Rechtsanwaltes über den Sachverhalt der Auseinandersetzung. 4. Die Vergütung für diese Leistungen ist mit Rechnungsstellung und kann dem Konto der Gemeinschaft entnommen werden. Nach Aufwand zu vergütende Leistungen werden nach den folgenden Sätzen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer abgerechnet. Personalkosten Stundensatz qualifiziert Fachkraft ( Geschäftsführer, Objektbetreuer ) 50,00 Stundensatz kaufmännische Hilfskräfte 40,00 Sonstige Kosten einschließlich Lohnkosten Einzelkopien ( bis 10 Stück ) 0,45 Mehrfachkopien 11 99 Stück 0,20 Mehrfachkopien ab 100 Stück 0,10 Pkw je Kilometer und Strecke 0,35 5. Entgelte für besondere Leistungen, zum Beispiel technische Gutachten sowie Architektenund Ingenieurleistungen bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Ausschreibung, Überwachung und Abnahme der Bauleistung) sind in der Vergütung nicht enthalten. Zu solchen Arbeiten kann die Verwaltung sachkundige Personen (Juristen, Architekten, Ingenieure) nach mehrheitlicher Zustimmung des Verwaltungsbeirates hinzuziehen. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Gemeinschaft. Stimmt der Verwaltungsbeirat trotz entsprechender Empfehlung der Verwaltung einer Beauftragung nicht zu, so haftet die Verwaltung nicht für eventuell dadurch entstehende Nachteile. Stehen der Verwaltung entsprechende Fachleute im eigenen Haus zur Verfügung, so können auch diese nach mehrheitlicher Zustimmung des Verwaltungsbeirates auf Kosten der Gemeinschaft beauftragt werden.

Seite 6 6. Die Verwaltung ist berechtigt, einen Dritten mit der Erstellung von verbrauchsabhängigen Abrechnungen auf Kosten der Gemeinschaft zu beauftragen (Beispiel: Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung). Die Lohnbuchhaltung für haupt- und nebenberuflich Beschäftigte der Gemeinschaft mit den damit verbundenen An- und Abmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Die Verwaltung ist berechtigt, einen Dritten mit diesen Arbeiten zu einem Pauschalbetrag in Höhe von 50,00 zzgl. MwSt pro Beschäftigten und Jahr durchzuführen. 7. Entgelte für rechtliche Gutachten und Kosten für Maßnahmen der Rechtsverfolgung sowie Kosten, die der Verwaltung dadurch entstehen, dass sie die Gemeinschaft in einem gerichtlichen Verfahren vertritt oder in dem sie als bevollmächtigter im Sinne des 189 (1) ZPO zu handeln hat, sind in der Verwaltervergütung nicht enthalten. Solche in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind auch Kosten für die Vervielfältigung und Versendung von Schriftsätzen und Entscheidungen in einem Verfahren nach 43 WEG. Für die Höhe gelten die Kostensätze gemäß 4 (4) dieses Vertrages entsprechend. 5 Ergänzende Vereinbarungen 1. Ansprüche aus diesem Vertrag oder aus Zusatzvereinbarungen verjähren in allen Fällen drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem der haftungsbegründende Tatbestand erfolgt ist. Ersatzansprüche oder andere Rechte der Gemeinschaft aus diesem Vertrag oder den Zusatzvereinbarungen können auf dem Gerichtsweg nur von der Gemeinschaft geltend gemacht werden. Die Abtretung von Ansprüchen oder auch die Abtretung von anteiligen Ansprüchen der Gemeinschaft an einzelne Eigentümer ist ausgeschlossen. 2. Ist ein Teil dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, so soll der übrige Teil bestehen bleiben. Der nichtige Teil ist durch diejenige Regelung zu ersetzen, die den Zweck des nichtigen Teiles am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Jegliche Abreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Düsseldorf, den Verwalter Für die Gemeinschaft