53.3 Kinder- und Jugendmedizin Stand: März 2014. Wiederzulassung



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Transkript:

Infektion Cholera Diphtherie Meldepflicht allgemein 6 (1), 12(1) 6 (1), 12(1) Impfpräventabel ja ja Inkubation Stunden bis 5 Tage, selten länger. 2-5 Tage, selten bis zu 8 Tagen. Solange Erreger im Stuhl nachweisbar sind. Solange Erreger nachweisbar. Antibiot. Therapie eradiziert die Erreger, dann nach ca. 4 Tagen Keimnachweis negativ. Bei Unbehandelten 2-4 Wochen Nach klinischer Genesung und 3 negativen aufeinanderfolgenden Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen. Die erste Stuhlprobe sollte frühestens 24 Std. nach Ende einer Antibiotikatherapie erfolgen. WZ, wenn 3 Abstriche negativ; (1. Abstrich 24 h nach Antibiose-Ende). Attest schriftlich Erforderlich Erforderlich Ausscheider Die Übertragung von Cholera-Vibrionen erfolgt Kranke und asymptomatische Keimträger: WZ unabhängig von szeichen, u.a. von nach 3 neg. Abstrichen. Mensch zu Mensch und durch kontaminierte Nahrungsmittel. Deshalb dürfen Ausscheider erst nach 3 negativen aufeinanderfolgenden Stuhlproben die Einrichtung wieder besuchen. Da asymptomatische Infektionen bzw. leichte Verläufe die Mehrzahl sind, müssen Personen für 5 Tage nach dem letzten Kontakt mit Erkrankten/Ansteckungsverdächtigen vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung ausgeschlossen werden. Schriftliches Attest ist erforderlich. falls keinerlei Antibiose: 1 Woche nach letztem Kontakt; WZ nach 3 neg. Abstrichen. Nach Pen-G- Gabe: nach 3 Tagen. Die Übertragung von Cholera-Vibrionen kann wirksam durch Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen verhütet werden. Bei Kontakt mit Stuhl eines Erkrankten sollte man sich in der Dauer der Inkubationszeit die Hände mehrmals täglich gründlich waschen, die Hände mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend desinfizieren. Desinfektion der Umgebung erforderlich. Es ist keine wirksame postexpositionelle Enge (auch falls geimpft) erhalten Pen. G.; WZ nach 3 Tagen. Unverzügliche Information der obersten Landesgesundheitsbehörden und Kontakt mit RKI via Gesundheitsamt erforderlich. Unverzügliche Information der obersten Landesgesundheitsbehörden und Kontakt mit RKI via Gesundheitsamt erforderlich.

Infektion EHEC Virale hämorrhag. Fieber Meldepflicht allgemein 6 (1) 6 (1), 12(1) Impfpräventabel nein nein Inkubation 2-10 Tage Ebola 2-21 Tage Lassa 6-21 Tage Marburg 7-9 Tage Infektion kann über Kontakt mit EHEC- Ausscheidern, durch Genuss kontaminierte, halbgare Lebensmittel tierischen Ursprungs oder via fäkal verunreinigtem Trinkwasser erfolgen. Ansteckung besteht, solange EHEC-Bakterien im Stuhl nachgewiesen werden. Solange Virus im Speichel, Blut oder Ausscheidungen nachgewiesen werden. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen. Nach Abklingen der klinischen Symptome und wenn keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Für die Entscheidung einer WZ sollte immer eine Expertenmeinung eingeholt und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Attest schriftlich Erforderlich Abstimmung mit Gesundheitsamt Ausscheider Im Regelfall bis zum Vorliegen von 3 negativen aufeinander-folgenden Stuhlproben (Abstand 1 bis 2 Tage). Bei längerer Ausscheidung des Erregers soll im Benehmen mit dem Gesundheitsamt eine individuelle Lösung erarbeitet werden, um ggf. eine Nach Abklingen der klinischen Symptome und wenn keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Für die Entscheidung einer WZ sollte immer eine Expertenmeinung eingeholt und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Zulassung zu ermöglichen. Nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten und die Einhaltung der genannten gewährleistet ist. Gem. 34 Abs.3 Nr. 4 IfSG dürfen die Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Nach Abklingen der klinischen Symptome und wenn keine Ansteckungsfähigkeit mehr besteht. Für die Entscheidung einer WZ sollte immer eine Expertenmeinung eingeholt und mit dem Gesundheitsamt abgestimmt werden. Die Übertragung von EHEC-Bakterien kann durch Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen, vor allem durch Händehygiene, verhütet werden. Wer Kontakt mit Stuhl eines EHEC-Erkrankten hatte, sollte sich für die Dauer der Inkubationszeit die Hände nach jedem Stuhlgang und vor der Zubereitung von Mahlzeiten gründlich waschen und die Hände mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und desinfizieren. Strikte Isolierung von Erkrankten. Über Maßnahmen gegenüber der entscheidet gem 30 IfSG die zuständige Behörde. Es ist keine wirksame Engen von Patienten mit LF wird die Gabe von Ribavirin (30 mg/kg KG/Tag in vier Einzeldosen über 10 Tage, Erwachsene 2 g/tag in vier Einzeldosen) empfohlen. Unverzügliche Information der obersten Landesgesundheitsbehörden und Kontakt mit RKI via Gesundheitsamt erforderlich.

Infektion HIB Impetigo Meldepflicht allgemein Impfpräventabel ja nein Inkubation nicht genau 2-10 Tage Bis zu 24 Stunden nach Beginn einer antibakteriellen Therapie entsprechend dem Ergebnis der antimikrobiellen Testung. Ohne Behandlung sind die Patienten ansteckend, bis die letzte Effloreszenz abgeheilt ist. Nach antibiotischer Therapie und nach Abklingen der klinischen Symptome. 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie. Ansonsten nach klinischer Abheilung der befallenen Hautareale. Attest schriftlich Nicht erforderlich Erforderlich Ausscheider Wegen der großen Zahl von Keimträgern sind entfällt Umgebungsuntersuchungen nicht sinnvoll. Ein eines Ausscheiders ist nicht erforderlich, solange bei ihm keine meningitis- oder epiglottitisverdächtigen Symptome auftreten. Nicht erforderlich, wenn eine medikamentöse nach Exposition durchgeführt wird. Nicht erforderlich Wirksame Maßnahmen sind nicht Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht erforderlich. Familie m. Kindern <4 Jahren und Krippe, wenn Kinder ungeimpft: Rifampicin- über 4 Tage für Betreuer/Eltern und Kinder (nicht mehr sinnvoll wenn Kontakt älter als 7 Tage) Dosen: 10mg/kg/d im 1. LM 20mg/kg/d bis 12 J. sonst 600mg/d TMD. Es ist keine wirksame

Infektion Pertussis Lungen-TBC (infektiös) Meldepflicht allgemein 6 (1) Impfpräventabel ja (nein) Inkubation 7-20 Tage Wochen bis Monate; meist mehr als 6 Monate. Im Stadium catarrhale erreicht die Infektiosität ihren Höhepunkt und klingt im Stadium convulsivum ab. Im frühen Konvulsiv-Stadium sind die Patienten somit oft noch ansteckend. Auch gegen Pertussis geimpfte Kinder können nach Keuchhustenkontakt vorübergehend Träger von Bordetella sein. Ohne antimikrobielle Behandlung ist eine WZ erst 3 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome gefahrlos möglich. 5 Tage nach Beginn d. Erythromycin-Therapie können Patienten wieder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Solange säurefeste Stäbe in Sputum, Bronchialsekret oder Magensaft direkt nachweisbar. Infektiosität klingt unter Kombinationstherapie in 2-3 Wochen ab. mikroskop. 3 neg. Proben, klinisch: nach 3 Therapiewochen, geschlossene TB bei Kind < 8 Jahren: nach klin. Wohlbefinden. Attest schriftlich Nicht erforderlich Erforderlich Ausscheider entfällt Wer Tuberkulosebakterien ausscheidet, ist stets als erkrankt und behandlungsbedürftig anzusehen. Nicht erforderlich, solange keine pertussisverdächtigen Symptome auftreten. Nicht erforderlich, solange keine tuberkuloseverdächtigen Symptome auftreten. Wirksame Maßnahmen sind nicht Da die Tuberkulosebakterien aerogen übertragen werden, sind Desinfektionsmaßnahmen in Gemeinschaftseinrichtungen und Haushalten nicht notwendig. Die Keimbelastung von Innenraumluft kann am besten durch Lüften gesenkt werden. wird eine Chemoprophylaxe empfohlen. mit pos Tbk-Test, wenn < 6 Jahre oder besonders enger Kontakt mit offenem Fall. INH-Dosen: Kinder 8-10mg/kg/d Jug./Erw. 5mg/kg/d jeweils über 6 Monate.

Infektion Masern Meningokokken Meldepflicht allgemein 6 (1) 6 (1) Impfpräventabel ja zum Teil Inkubation 8-10 Tage bis St. catarrhale, 14 Tage bis Exanthem. 18 Tage bis Fieberbeginn 1-3-(10) Tage 5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten des Exanthems, am höchsten vor Auftreten des Exanthems. Solange Keime aus dem Nasen-Rachen-Raum isoliert werden können. Patienten sind bis 24 Stunden nach Beginn einer antibakteriellen Therapie als infektiös zu betrachten. Nach Abklingen der klinischen Symptome. Frühestens 5 Tage nach Exanthemausbruch. Nach Abklingen der klinischen Symptome. Attest schriftlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Ausscheider entfällt 5-10% aller Personen sind Träger von Meningokokken im Nasen-Rachen-Raum. Bei Epidemien sind bis zu 90% Träger möglich. Ein von Ausscheidern ist daher nicht vertretbar. Nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz, nach postexpositioneller Schutzimpfung oder nach früher durchgemachter. Sonstige Personen sollten in der Inkubationszeit von 14 Tagen vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Personen mit Kontakt mit einem an invasiver Meningokokken- Infektion erkrankten Patienten bedürfen einer sorgfältigen klinischen Überwachung während der Inkubationszeit. aus einer Gemeinschaftseinichtung ist nicht erforderlich. Wirksame Maßnahmen sind nicht Wirksame hygienische Maßnahmen sind nicht Impfung ungeimpfter immun-gesunder Kinder in den ersten 3 Tg. nach Exposition unterdrückt Wildmasernausbruch. Immuningeschwächte Kinder können innerhalb von 2-3 Tagen nach Kontakt mit Immunglobulin geschützt werden. Für enge gilt Rifampicin als Mittel der Wahl. Dosis: 2x10mg/kg KG/Tag über 2 Tage; max. ED 600mg, TMD bis 1200mg, Säuglinge<1Monat: 2x5 mg/kgkg/tag. Alternative f.erw. u. Jug. >12J :Ceftriaxon 200mg einmalig; Alternative f. Schwangere: Ceftriaxon 250mg i.v. Wichtig: besonders sorgfältige Informationspolitik

Infektion Mumps Typhus, Paratyphus Meldepflicht allgemein 6 (1) Impfpräventabel ja ja Inkubation 12-25 Tage, im Mittel 16-18 Tage. 3-10-(60) Tage 7 Tage vor bis 9 Tage nach Beginn der Parotisschwellung. Solange Erreger ausgeschieden werden. Die Ansteckungsgefahr beginnt in der ersten swoche und endet mit Sistieren der Erregerausscheidung. (Typhus: 21 Tage - Paratyphus: 14 Tage). Sie kann bei Personen, die antibiotisch behandelt werden, länger sein. Nach Abklingen der klinischen Symptome, frühestens 9 Tage nach Auftreten der Parotisschwellung. Nach klinischer Gesundung und 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlbefunden im Abstand von 1-2 Tagen. Attest schriftlich Nicht erforderlich Erforderlich Ausscheider entfällt Im Regelfall bis zum Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben. Bei längerer Ausscheidung des Erregers soll im Benehmen mit dem Gesundheitsamt eine individuelle Lösung erarbeitet werden. Nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz, nach postexpositioneller Schutzimpfung oder nach früher durchgemachter. Sonstige Personen sollten in der Inkubationszeit von 18 Tagen vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden. Nicht erforderlich, solange keine typhusverdächtigen Symptome auftreten und die Einhaltung der genannten gewährleistet ist. Sonst ist ein bis zum Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden Stuhlproben in Betracht zu ziehen. Wirksame Maßnahmen sind nicht Die Übertragung von Salmonella typhi und paratyphi kann durch Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen verhütet werden. Bei Kontakt mit Stuhl eines Erkrankten sollte man sich in der Dauer der Inkubationszeit die Hände gründl. waschen, mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend desinfizieren. Alle exponierten und empfänglichen Personen einer Gruppe sollten so früh wie möglich eine Inkubationsimpfung erhalten (bis 5 Tage nach Exposition). Es ist keine wirksame postexpositionelle

Infektion Pest Polio Meldepflicht allgemein 6 (1), 12(1) 6 (1), 12(1) Impfpräventabel nein ja Inkubation 2-6 Tage, bei Lungenpest wenige Stunden bis 2 Tage. 3-14-(35) Tage Solange Erreger im Bubonenpunktat, Sputum oder Blut nachgewiesen werden. Die Virusausscheidung im Rachensekret beginnt 1-2 Tage nach Infektion, im Stuhl nach 3 Tagen; sie kann mehrere Wochen andauern. Auch Infizierte mit abortivem oder inapparentem Verlauf sind Virusausscheider. Nach Abklingen der klinischen Symptome und Beendigung der antibiotischen Therapie. Frühestens 3 Wochen nach sbeginn. Vorliegen von 2 negativen Stuhlproben im Abstand von 1-2 Tagen Attest schriftlich Erforderlich Erforderlich Ausscheider Solange Erreger im Bubonenpunktat, Sputum oder entfällt Blut nachgewiesen werden. Gem. 34 Abs.3 Nr. 11 IfSG sind die vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung auszuschließen. Eine strenge häusliche Isolierung über sechs Tage mit ärztlicher Überwachung ist ausreichend. Nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz, nach postexpositioneller Schutzimpfung oder Kontakt zu Personen mit Impfpoliomyelitis. Ansonsten ist eine nach 3 Wochen möglich. Immer den Rat des Gesundheitsamtes einholen. Es kann die Absonderung in einem Krankenhaus oder andere Schutzmaßnahmen anordnen. Vermeidung von fäkal-oralen Schmierinfektionen durch Hände-waschen und -desinfektion während der Inkubationszeit bei. Bei Personen mit engem Lungenpest-Kranken oder Kontakt zu Blut, Eiter oder Auscheidungen eines an Pest Erkrankten oder Verdächtigen sollten eine sofortige Chemoprophylaxe mit Tetracyclin, Streptomycin oder Chloramphenicol für 7 Tage erhalten. Unverzügliche Information der obersten Landesgesundheitsbehörden und Kontakt mit RKI via Gesundheitsamt erforderlich. Alle exponierten und empfänglichen Personen müssen so früh wie möglich eine aktive Schutzimpfung erhalten. Meldung an Gesundh.-Beh. und RKI Neues Problem: Immunität und Virusausscheidung nach OPV.

Infektion Scabies/Krätze Streptokokken (Scharlach- und Str. pyogenes) Meldepflicht allgemein Impfpräventabel nein nein Inkubation Erstinfektion: 20-35 Tage Reinfektion wenige Tage 2-4 Tage Ohne Behandlung sind die Patienten während der gesamten sdauer ansteckend. Durchschnittlich beträgt diese 8 Wochen. 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen antibiotischen Therapie (z.b. Penicillin V oral für mindestens 10 Tage). Unbehandelt gelten die Patienten bis zu 3 Wochen als infektiös Nach Behandlung und klinischer Abheilung der befallenen Hautareale. Bei antibiotischer Behandlung und ohne szeichen ab dem 2. Tag; ansonsten nach Abklingen der ssymptome und frühestens nach 3 Wochen. Attest schriftlich Erforderlich Nicht erforderlich Ausscheider entfällt Nicht erforderlich Alle Mitglieder der Wohngemeinschaft sollen sich ärztlich untersuchen lassen, dabei kann eine simultane vorsorgliche Behandlung in Betracht gezogen werden. Ein genereller von läßt sich nicht begründen. Nicht erforderlich Krätzemilben werden durch Kontakte von Mensch zu Mensch, besonders bei Bettwärme übertragen. Die Kleidung der Patienten sollte bei 60 C gewaschen oder gereinigt werden. Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht notwendig. Es ist keine wirksame Keine. Ausnahme: Patienten mit Zustand nach rheumatischen Fieber haben ein erhöhtes Risiko für ein Rezidiv und sollten daher Penicillin erhalten. VdKFU: WZ 48h nach sicher eingenommener Antibiose oder nach Abstrich.

Infektion Shigellose, Ruhr Virus-Hepatitis A/E Meldepflicht allgemein 6 (1) Impfpräventabel nein A: ja E: nein Inkubation 1-3-(7) Tage 15-30-(50) Tage Solange Keime ausgeschieden werden. Chronische Ausscheidung ist selten, z.b. bei mangelernährten Kindern. Antibiotische Behandlung bei gesunden Patienten führt zur raschen Elimination der Erreger. 1-2 Wochen vor bis max. 1 Woche nach Auftreten des Ikterus. Nach klinischer Genesung und dem Vorliegen von 3 negativen Stuhlproben im Abstand von 1-2 Tagen. Zwei Wochen nach Auftreten der ersten Symptome bzw. eine Woche nach Auftreten des Ikterus. Attest schriftlich Erforderlich Nicht erforderlich Ausscheider Im Regelfall bis zum Vorliegen von 3 aufeinanderfolgenden negativen Stuhlproben. Bei längerer Ausscheidung Gegenwärtig erlaubt die Labordiagnostik keine routinemäßige Erfassung von Ausscheidern. Empfehlungen müssen deshalb entfallen. des Erregers soll im Benehmen mit der Gesundheitsamt eine individuelle Lösung erarbeitet werden, um eine Zulassung zu ermöglichen. Nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten und die Einhaltung der genannten Hygiene- Maßnahmen gewährleistet ist. Nicht erforderlich bei bestehendem Impfschutz, nach postexpositioneller Schutzimpfung oder nach durchgemachter ; sonst 4 Wochen nach dem letzten Kontakt zu einem Infektiösen. VdKFU: kein ausschluß, kein Gammaglobulin. Die Übertragung von Shigellen kann wirksam durch Vermeiden von fäkaloralen Schmierinfektionen verhütet werden. Personen die Kontakt mit einem Erkrankten hatten, sollten sich in der Dauer der Inkubationszeit die Hände mehrmals täglich gründlich waschen, die Hände mit Einmal- Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend desinfizieren. Die Übertragung des Erregers kann wirksam durch Vermeiden einer fäkal-oralen Schmierinfektion verhütet werden. Personen die Kontakt mit einem Erkrankten hatten, sollten sich in der Dauer der Inkubationszeit die Hände mehrmals täglich gründlich waschen, die Hände mit Einmal- Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend desinfizieren. Es ist keine wirksame Ungeimpfte Kinder und Jugendliche können bei engem Kontakt zum Erkrankten (Haushalt, KT, Heim etc.) baldmöglichst eine postexpositionelle aktive Schutzimpfung und ggf. zusätzlich eine Immunglobulin- erhalten.

Infektion Varizellen Pediculosis/Läuse Meldepflicht allgemein Impfpräventabel ja nein Inkubation (8)-14-16-(28) Tage keine eigentliche Inkubation Lebenszyklus ca. 3 Wochen 2 Tage vor Exanthemausbruch bis 7 Tage* nach Auftreten der ersten Bläschen. Bei abwehrgeschwächten Patienten mit protrahierten Varizellen bedeutet dies, dass die Kontagiosität nahezu die ganze Zeit bestehen kann, in der frischen Effloreszenzen auftreten. Solange die Betroffenen mit mobilen Läusen befallen und noch nicht adäquat behandelt sind. Bei unkompliziertem Verlauf ist ein Ausschluss für eine Woche aus der Gemeinschaftseinrichtung in der Regel ausreichend. Nach der ersten von zwei erforderlichen Behandlungen mit einem zugelassenen Mittel, ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des mit Wasser und Haarpflegespülung angefeuchteten Haars. Attest schriftlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Ausscheider entfällt Solange Läuse nachgewiesen werden. Nicht erforderlich Allen Mitgliedern einer häuslichen Wohngemeinschaft ist zu einer spezifischen Behandlung der Kopfhaare zu raten. Werden in Klassen oder Gruppen Läuse festgestellt, sollten alle sorgfältig untersucht werden. Wirksame Hygienemaßnahmen sind nicht Hygienemaßnahmen erstrecken sich besonders auf die Vernichtung der Parasiten in Kleidung, Wäsche und Gebrauchsgegenständen. Für besonders gefährdete Personen ist die Gabe eines spezifischen Immunglobulins (z.b. Varicellon oder Varitect) zu erwägen. Betreuerinnnen mit Kinderwunsch sollten geimpft sein. Eine spezifische ist nicht *DGPI-Handbuch: Infektiosität beim immunkompetenten Kind bis 5 Tage nach Ausbruch des Exanthems.

Infektion Enteritis, bakteriell Enteritis, viral Meldepflicht allgemein Meldepflicht Einrichtg. 34 (1-3) wenn Lebensalter < 6Jahre 34 (1-3) nur unter 6 Jahren Impfpräventabel nein nein Inkubation Salmonellen: 5-72 Stunden Rota: 1-3 Tage Campylobacter: 2-7 Tage Norwalk: 1-3 Tage Yersinien: 7-10 Tage Adeno: 5-8 Tage Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Solange Erreger im Stuhl ausgeschieden werden. Bei Gesunden etwa 1 Woche, bei Frühgeborenen und Immungeschwächten Wochen bis Monate Ein wegen Enteritis kommt nur für KGE's im Vorschulalter in Frage. WZ nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl). Ein wegen Enteritis kommt nur für KGE's im Vorschulalter in Frage. WZ nach Abklingen des Durchfalls (geformter Stuhl). Attest schriftlich Nicht erforderlich Nicht erforderlich Ausscheider Es gibt keinen medizinischen Grund, entfällt asymptomatischen Kindern, die Enteritissalmonellen, Campylobacter oder Yersinien ausscheiden, den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen zu untersagen. Nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten. Nicht erforderlich, solange keine enteritischen Symptome auftreten. Die wichtigste Maßnahme zur der Übertragung von Salmonellen, Campylobacter und Yersinien ist das Waschen der Hände vor allem nach jedem Besuch der Toilette, nach Kontakt mit z.b. Windeln oder Nahrungsmittel. Die Übertragung kann durch Vermeiden von fäkal-oralen Schmierinfektionen, vor allem durch Händehygiene, verhütet werden. Wer Kontakt mit Stuhl oder Erbrochenem eines Erkrankten hatte, sollte sich die Hände in der Inkubationszeit und 2 Wochen danach gründlich waschen, mit Einmal-Papierhandtüchern abtrocknen und anschließend desinfizieren. Es ist keine wirksame Es ist keine wirksame bekannt

Infektion Röteln Hep. B Meldepflicht allgemein 6 (1) Meldepflicht Einrichtg. nein nein Impfpräventabel ja ja Inkubation 14-21 Tage 40-(60-90)-200Tage 7 Tage vor bis 7 Tage nach Ausbruch des Exanthems. Solange serologisch HBeAg oder HBV-DNA nachgewiesen werden. Ein infektionshygienisch motivierter Auschluß ist nicht mehr vorgesehen. Der Besuch der KGE ist ausschließlich vom Allgemeinbefinden des Kindes abhängig. Ein infektionshygienisch motivierter Auschluß ist nicht mehr vorgesehen. Der Besuch der KGE ist ausschließlich vom Allgemeinbefinden des Kindes abhängig. Attest schriftlich entfällt entfällt Ausscheider entfällt Carrier (Kinder u.personal) dürfen Gemeinschaftseinrichtungen i.d.r. besuchen. Ausnahme von dieser Regel betreffen nur Kinder in besonderer Risikokonstellation, z.b. aggressivem Verhalten, oder akuten, generalisierten Dermatitiden. Nicht erforderlich Nicht erforderlich Wirksame Maßnahmen sind nicht Vermeidung von Blutkontakten. Alle exponierten und empfänglichen Personen einer Gruppe sollten so früh wie möglich eine Inkubationsimpfung erhalten. Aktive Schutzimpfung und ggf. Gabe eines speziellen Immunglobulins. Problematik wird mit zunehmender Durchimpfung abnehmen