Sicheres Fliegen am Hang bei regem Flugbetrieb mit Gleitschirm und Drachen



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Transkript:

Sicheres Fliegen am Hang bei regem Flugbetrieb mit Gleitschirm und Drachen Herbst 2011 in Böhming : Dank der guten Ostlage mit Windstärken um > 20km/h herrscht am Wochenende reger Flugbetrieb. Bis zu 25 Piloten waren gleichzeitig in der Luft, und das in einem Aufwindband von ca. 600m Länge und in einem Höhenband von ca. 50m über der Hangkante. Da war schon viel Umsicht (und auch Glück?? ) erforderlich um keine Kollision zu haben. Einige Annahmen : Geschwindigkeit Gleitschirm (GS) 30km/h = 8m/s Geschwindigkeit Drachen ( D ) 40km/h = 12m/s Abstand GS ca. 3sec = 24m => 4 GS auf 100m => 24 GS auf 600m Zeit fürs befliegen der 600m : GS = 75 sec. D = 54 sec Drachen = 1,5x schneller Wann holt ein Drachen den Gleitschirm ein? Geschw.diff. = 4m/s Abstand = 25m 25m Wind 5m/s = 20km/h in 6sec wenn beide in gleicher Richtung fliegen 6sec in 2sec wenn der GS 90 vom Hang wegfliegt D 2sec GS Hang

an der Hangkante eine Flugrichtung 24 Gleitschirme Reaktionszeit 1,5sec = 12m beim GS 17m beim D an der Hangkante Hin- und Rückflug 600m 21m 600m 42m die Realität ist eine Mischung aus beiden mit Abständen zwischen 20m und 50m

Diese ganzen Zahlenbeispiele sollen nur zeigen wie kurz die verbleibende Zeit oder klein der verbleibende Weg ist. Selbstverständlich verhalten sich die Drachen und GS nicht genau so. Aber man bekommt doch ein bisschen Gefühl dafür was passiert wenn der voraus Fliegende in kurzem Abstand fliegt oder plötzlich die Richtung wechselt. Zeit um ein Rettungsgerät auszulösen haben wir in der geringen Höhe über der Hangkante eh nicht!! Was leiten wir daraus ab? -Wenn viel los ist in der Luft dann wird s eng. -Wenn keine Thermik dazukommt fliegen alle etwa in der gleichen Höhe. -Jetzt fliegen nicht alle in einer Reihe und nicht alle in einer Richtung und deshalb steigt die Kollisionsgefahr -Wie vermeide ich die Kollision?? Ganz einfach : >>Durch umsichtiges Fliegen << - stetige Luftraumbeobachtung, ich weiß immer wo die nächsten Piloten sind! - Augenkontakt, sieht er mich auch?? - Hangflugregeln u. Überholregel beachten. D.h. aber auch, das der Hinterherfliegende mitdenken muss und damit rechnen, daß der Vorausfliegende meine Flugbahn kreuzen kann (wenn ich schneller bin ) - bei Gegenkurs muss ich wissen wer am Hang ausweichpflichtig ist - wie beim Autofahren auch : Umschauen vor dem Kurven fliegen

Nachdem Drachen und und GS keinen Blinker haben ist es wichtig, dass meine Flugbahn berechenbar ist. D.h. wenn ich beginne zu Kreisen oder Kurven zu fliegen sollte ich die Drehrichtung beibehalten. >>Kein plötzlicher Richtungswechsel. Damit zeige ich wo ich hinfliege << Die Piloten in der Nähe können abschätzen wo ich demnächst bin und die eigene Routenwahl darauf hin festlegen. Dreht ein GS in den Wind so halbiert sich seine Geschwindigkeit!! Er ist dann nicht so schnell weg! Das muss ich mit einkalkulieren. Anbei noch ein paar Bilder vom DHV Info 162 die sehr schön die Gefahrenzonen am Hang zeigen. Übrigens noch ein wichtiger Hinweis zum Endteil im Landeanflug : Der Endteil muss gerade verlaufen, es darf keine Kurve geflogen werden. (Allgemeine Regel in der Luftfahrt ). Warum? Weil ein nachfliegender, schnellerer Pilot (z.b. Drachen) den Vorausfliegenden/Landenden überholt, und dann ja nicht mehr ausweichen kann. Deshalb sind ja alle Landebahnen immer gerade?!? Der DHV schreibt größere Abstände aus Sicherheitsgründen vor : 1,5s Reaktionszeit, 1,5s Zeit bis GS reagiert und 1,5s bis der GS in einer neuen Bahn ist = 4,5s = 40m Abstand!! (bei einer Geschwindigkeit von 32km/h und 45m Abstand bei 35km/h)

Kollisionskurse am Hang (gleiche Flughöhe) min. Abstand 100m!! Quelle DHV-Info 162

Flugweg in 3sec : angenommene Geschwindigkeit ca. 35km/h = 10m/s 3sec 3sec Quelle DHV-Info 162

Hangflugregel / Ausweichregel : Ausweichen immer nach rechts! Ist rechts der Hang kann und brauche ich nicht ausweichen! Das Endteil muss gerade verlaufen!! Quelle Papillon Fliegerhandbuch

Hangflugregel / Ausweichregel : Luftverkehrsordnung (LuftVO) 12 Vermeidung von Zusammenstößen (1) Der Luftfahrzeugführer hat zur Vermeidung von Zusammenstößen zu Luftfahrzeugen sowie anderen Fahrzeugen und sonstigen Hindernissen einen ausreichenden Abstand einzuhalten. Im Fluge, ausgenommen bei Start und Landung, ist zu einzelnen Bauwerken oder anderen Hindernissen ein Mindestabstand von 150 m einzuhalten; 6 Abs. 1 bleibt unberührt. Satz 2 gilt nicht für Segelflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und bemannte Freiballone; für sonstige Luftfahrzeuge kann die zuständige Luftfahrtbehörde des Landes im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 wird auch dann, wenn eine Flugverkehrskontrollstelle tätig ist, nicht berührt. (2) Luftfahrzeuge dürfen im Verband nur nach vorangegangener Vereinbarung der Luftfahrzeugführer geflogen werden. 13 Ausweichregeln (1) Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, nach rechts auszuweichen. (2) Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das Luftfahrzeug, das von links kommt, auszuweichen. Jedoch haben stets auszuweichen 1. motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, den Luftschiffen, Segelflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln und Ballonen; 2. Luftschiffe den Segelflugzeugen, Hängegleitern, Gleitsegeln und Ballonen; 3. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel den Ballonen; 4. motorgetriebene Luftfahrzeuge den Luftfahrzeugen, die andere Luftfahrzeuge oder Gegenstände erkennbar schleppen. Motorsegler, deren Motor nicht in Betrieb ist, gelten bei Anwendung der Ausweichregeln als Segelflugzeuge.

Hangflugregel / Ausweichregel : (3) Überholt ein Luftfahrzeug ein anderes, so hat das überholende Luftfahrzeug, auch wenn es steigt oder sinkt, den Flugweg des anderen zu meiden und seinen Kurs nach rechts zu ändern. Ein Luftfahrzeug überholt ein anderes, wenn es sich dem anderen von rückwärts in einer Flugrichtung nähert, die einen Winkel von weniger als 70 Grad zu der Flugrichtung des anderen bildet. Bei Nacht ist dieses Verhältnis der Flugrichtungen zueinander anzunehmen, wenn die vorgeschriebenen roten und grünen Positionslichter (Anlage 1 2 Abs. 1 Buchstabe a und b) des Luftfahrzeugs nicht gesehen werden können. (4) Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs und landenden Luftfahrzeugen ist auszuweichen. (5) Von mehreren einen Flugplatz gleichzeitig zur Landung anfliegenden Luftfahrzeugen, die schwerer als Luft sind, hat das höher fliegende dem tiefer fliegenden Luftfahrzeug auszuweichen. Jedoch haben motorgetriebene Luftfahrzeuge, die schwerer als Luft sind, anderen Luftfahrzeugen in jedem Falle auszuweichen. Ein tiefer fliegendes Luftfahrzeug darf ein anderes Luftfahrzeug, das sich im Endteil des Landeanflugs befindet, nicht unterschneiden oder überholen. (6) Ein Luftfahrzeug darf erst dann starten, wenn die Gefahr eines Zusammenstoßes nicht erkennbar ist. (7) Ein Luftfahrzeug hat einem anderen Luftfahrzeug, das erkennbar in seiner Manövrierfähigkeit behindert ist, auszuweichen. (8) Ein Luftfahrzeug, das nach den Absätzen 1 bis 5 und 7 nicht auszuweichen oder seinen Kurs zu ändern hat, muß seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten, bis eine Zusammenstoßgefahr ausgeschlossen ist. (9) Die Vorschriften über die Ausweichregeln entbinden die beteiligten Luftfahrzeugführer nicht von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, daß ein Zusammenstoß vermieden wird. Dies gilt auch für Ausweichmanöver, die auf Empfehlungen beruhen, welche von einem bordseitigen Kollisionswarngerät gegeben werden. Ein Luftfahrzeug, das nach den Absätzen 2 bis 5 und 7 einem anderen Luftfahrzeug ausweichen oder dessen Flugweg meiden und seinen Kurs ändern muß, darf das andere Luftfahrzeug nur in einem Abstand überfliegen, unterfliegen oder vor diesem vorbeifliegen, der eine Gefährdung oder Behinderung dieses Luftfahrzeugs ausschließt.