Das Persönliche Budget



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Transkript:

Das Persönliche Budget Die Information einfach erklärt und zusammengefasst Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung www.soziales.steiermark.at

Information über das Persönliche Budget in einfacher Sprache Was ist das Persönliche Budget? Menschen mit Behinderung erhalten Geld, um persönliche Assistenz bezahlen zu können. Dieses Geld nennt man Persönliches Budget. Menschen mit Behinderung suchen sich selbst aus wer ihnen helfen soll. Das heißt, sie sagen selbst wie viel Hilfe sie brauchen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, haben sie ein Recht auf dieses Geld. Wer kann das Persönliche Budget beantragen? Menschen mit Behinderung dürfen das Persönliche Budget beantragen, wenn: sie keinen Sachwalter haben. sie selbst wissen, wann, wer, was helfen soll. sie selbst wissen, wem sie wie viel Geld für welche Hilfe bezahlen. sie 18 Jahre alt sind, oder älter. sie österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin, oder EWR-Staatsbürger sind. Bzw. sie eine Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung haben. sie den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben. 2

Hinweis: Wenn Mobile Dienste der Behindertenhilfe in Anspruch genommen werden, oder man in einer stationären Wohn-Einrichtungen lebt, kann man kein Persönliches Budget bekommen! Wo kann ich das Persönliche Budget beantragen? Der Antrag auf Persönliches Budget kann bei ihrer Gemeinde (im Gemeindeamt) oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. im Sozialamt des Magistrat Graz abgegeben werden. Das bedeutet zum Beispiel: Wohnt der Antrag-Steller bzw. die Antrag-Stellerin im Bezirk Leibnitz, geben sie die Antrags-Formulare bei der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz ab. Wohnen sie in der Stadt Graz, geben sie die Antrags-Formulare beim Magistrat Graz im Sozialamt ab. 3

Wo bekomme ich die Antrags-Formulare? Die Antrags-Formulare bekommt man bei den Bezirkshauptmannschaften oder im Internet unter www.soziales.steiermark.at. Die Seite öffnen und dann auf Service und weiter auf Anträge/Formulare klicken. Mit dem Antrag muss auch ein Selbst-Einschätzungs-Bogen abgegeben werden. Im Selbst-Einschätzungs-Bogen steht zum Beispiel wie viele Assistenz-Stunden man braucht. Leistungen die bereits durch Pflegegeld abgedeckt sind, müssen abgezogen werden. Ebenso müssen Hilfemöglichkeiten durch Angehörige, Parnter oder Partnerinnen berücksichtigt werden. 4

Wie ermittelt sich der Anspruch auf Persönliches Budget? Entsprechend dem Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderung legt die Bezirksverwaltungsbehörde ein Jahres-Stunden-Kontingent fest. Stunden-Kontingent bedeutet eine bestimmte Stunden-Anzahl die man über das ganze Jahr verbrauchen kann. Das sind höchstens 1.600 Stunden im Jahr. Man bekommt einen Bescheid in dem dann genau steht, wie viele Stunden man bewilligt bekommt. Bei der Ermittlung des Stunden-Kontingents für das persönliche Budget ist die gesamte Lebenssituation des Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. 5

Was kann man mit dem Persönlichen Budget bezahlen? Man kann persönliches Budget verwenden, für persönliche Assistenz in den Bereichen: Haushalt, Körperpflege/Grundbedürfnisse Erhalt der Gesundheit, Mobilität Kommunikation und Freizeit. Menschen mit Behinderung soll damit geholfen werden ihr Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu führen. Hinweis: Das persönliche Budget kann nicht für Leistungen in Anspruch genommen werden, für die es andere Hilfen gibt. Zum Beispiel: Assistenz am Arbeitsplatz (oder den Weg dorthin). Hierfür muss man beim Bundessozialamt, Landesstelle Steiermark ansuchen. 6

Das persönliche Budget kann eingesetzt werden für: Haushalt Das ist zum Beispiel: Hilfe beim Kochen. Hilfe beim Aufräumen oder Putzen. Hilfe beim Waschen, Bügeln und Wegräumen der Wäsche. Hilfe beim Einkaufen. Hilfe beim Gestalten des Wohnraumes. Hilfe bei Reparaturarbeiten. Unterstützung bei finanziellen Angelegenheiten. Wege zu Post, Bank, Behörden, Versicherungen. Organisieren der Hausarbeit. Wartung und Pflege des Autos. Körperpflege und Grundbedürfnisse Das ist zum Beispiel: Hilfe beim Aufstehen. Hilfe beim Waschen und Pflegen von sich selbst. Hilfe beim Herrichten und Anziehen vom Gewand. Hilfe beim Essen. Hilfe zum Schlafen gehen. 7

Erhaltung der Gesundheit, Mobilität Das ist zum Beispiel: Hilfe bei medizinischen Versorgungen. Zum Arzt begleiten. Zur Therapiebehandlung begleiten. Rezepte und Medikamente holen. Medizinische Geräte reinigen. Pflege und Hilfe bei Krankheit. Kommunikation Das ist zum Beispiel: Unterstützung bei Ärzten und Therapeuten. Unterstützung bei Terminen bei der Bezirks-Behörde, bei der Bank, bei Versicherungen. Menschen mit Behinderung helfen, damit ihre Interessen vertreten werden. Zu Wahlen begleiten. Vorlesen und helfen beim Schreiben. Freizeit Das ist zum Beispiel: Zu Veranstaltungen begleiten (Kino, Theater, Konzerte). Zu sportlichen Aktivitäten begleiten. Zu Freunden begleiten. Bei Urlaubsreisen begleiten. 8

Wer darf helfen? Der Antragsteller oder die Antragstellerin entscheidet selbst, wer helfen soll und wie hoch die Bezahlung dafür ist. Angehörige, für die Unterhalt bezahlt wird, dürfen nicht als persönliche Assistenz bezahlt werden. Auch Angehörige, die mit dem Antragsteller oder der Antragstellerin in einem Haushalt leben, dürfen nicht als Assistenten bezahlt werden. Wie wird das Persönliche Budget ausgezahlt? Die Jahresstunden werden mit einem Stundensatz in der Höhe von 24,20 multipliziert. Dieser Stundensatz ist in der Anlage 2 der LEVO zum Stmk. Behindertengesetz festgeschrieben. Die Bezirksverwaltungs-Behörde rechnet aus wie viel Geld der Mensch mit Behinderung in einem Jahr bekommt. Dann wird das persönliche Budget vierteljährlich ausbezahlt. Das heißt man bekommt alle 3 Monate Geld überwiesen. Der Mensch mit Behinderung muss für das persönliche Budget ein eigenes Konto haben. 9

Der Mensch mit Behinderung muss nachweisen, was mit dem Persönlichen Budget bezahlt wurde. Der Mensch mit Behinderung muss nachweisen, wofür das persönliche Budget verwendet wurde. Das bedeutet es muss aufgeschrieben werden, wofür das Geld ausgegeben wurde. Hierfür gibt es ein Formular bei der Bezirksverwaltungs-Behörde oder unter www.soziales.steiermark.at (Formular Verwendungsnachweis Persönliches Budget). In diesem Formular werden die Assistenzleistungen aufgeschrieben. Wenn der Mensch mit Behinderung dem Assistenten oder der Assistentin das Geld für die Hilfe bezahlt, muss er eine Zahlungs-Bestätigung schreiben. Diese Zahlungs-Bestätigungen kommen zum Formular dazu. Wenn es sich um gewerbliche Leistungen handelt, müssen Rechnungen und Quittungen (zb. von Taxifahrten) gesammelt werden. Diese Nachweise müssen 7 Jahre lang aufbehalten werden. Wenn die Bezirksverwaltungsbehörde diese Nachweise sehen möchte, muss man sie vorlegen. 10

Hinweis: Wenn der Mensch mit Behinderung keine Nachweise für das ausgegebene Geld hat, muss er das Geld zurück bezahlen. Das nennt man: Rückzahlungspflicht! Wird nicht das gesamte Jahres-Kontingent verbraucht, muss das restliche Geld zurück bezahlt werden. Auch wenn man weiter Persönliches Budget gewährt bekommen, darf das Geld nicht mehr ausgegeben werden. 11