Clever schenken Regensburg, 01.04.2016 Ausgangssituation: Kundenwünsche: Freibeträge optimal ausschöpfen Schenkungssteuerbelastung reduzieren Möglichkeiten am Markt: Es existieren zahlreiche Modelle mit teilweise sehr hohen Kosten. Häufig werden Immobilien übertragen => Die Anschaffungs- und/oder Verwaltungskosten sind teilweise immens. Weniger bekannt ist bislang die Möglichkeit, Vermögen mit Hilfe von Versicherungsprodukten zu übertragen und dabei gleichzeitig das Langlebigkeitsrisiko sinnvoll abzusichern. Idee: Durch die Schenkung lebenslanger Leibrenten gelingt es im Ergebnis, die gesetzlichen Schenkungsfreibeträge ungefähr doppelt auszunutzen!
Versicherung statt Geldschenkung => Erhebliche Steuervorteile: Deutliche Reduzierung bzw. Befreiung von der Schenkungssteuer Keine Steuer in der Sparphase Die Rente wird nur mit dem Ertragsanteil beteuert. Kapitalauszahlungen unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren Beispiel:
Sollte der Verschenker/Erblasser vor Ablauf der 10-Jahresfrist versterben, wird das verschenkte Vermögen auf das Erbe angerechnet. Auf die den Freibetrag übersteigenden Beträge ist dann evtl. Erbschaftssteuer zu zahlen. Legende: VN = Versicherungsnehmer VP = versicherte Person
Anwendung des 14 Bewertungsgesetz: Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de
Bemessungsgrundlage für Schenkung an Kinder: EUR 400.000,-- EUR 400.000, Verrentungsfaktor aus der Tabelle des BMF Schreibens = maximale Jahresrente, die schenkungssteuerfrei verschenkt werden kann Tabelle für männliche Schenker/VP: Alter bei Rentenbeginn Faktor maximale Rente Rente aus Rentenversicherung Einzahlung p.a. p.a. 60 12,703 31.488,62 31.281,60 840.000,00 62 12,182 32.835,33 32.752,20 845.000,00 65 11,346 35.254,72 35.204,72 848.000,00 70 9,792 40.849,67 40.692,30 885.000,00 75 8,057 49.646,27 49.445,13 955.000,00 80 6,298 63.512,23 51.775,00 1.000.000,00 max. Tabelle für weibliche Schenker/VP: Alter bei Rentenbeginn Faktor maximale Rente Rente aus Rentenversicherung Einzahlung p.a. p.a. 60 13,791 29.004,42 28.861,00 775.000,00 62 13,313 30.045,82 30.039,00 775.000,00 65 12,528 31.928,48 31.966,55 770.000,00 70 11,005 36.347,11 36.324,20 790.000,00 75 9,202 43.468,81 43.491,00 840.000,00 80 7,248 55.187,64 51.775,00 1.000.000,00 max. Der Einzahlungsbetrag ist für die Bemessung der Schenkungsteuer unerheblich, entscheidend ist die Jahresrente. Deshalb gelingt durch das Konzept ungefähr eine doppelte Ausnutzung der Schenkungsfreibeträge!
Umsetzung (Das Wichtigste auf einen Blick): *,**: Es handelt sich hier lediglich um eine vereinfachte Darstellung. Details erläutern wir Ihnen gerne im persönlichen Beratungsgespräch.
Flexibilität bei der Fondsauswahl: Kostenlose Fondswechsel und Umschichtungen Jederzeit flexible Zuzahlungsmöglichkeiten Entnahmen sind flexibel möglich Flexible Auszahlungsmöglichkeiten: Einmalige Kapitalzahlung, Rente oder vorgezogene Teilverrentung Flexibler Rentenbeginn Flexibel in der Rente
Todefallleistung: Stirbt die versicherte Person (VP), so wird das verbleibende Anteilsguthaben - mindestens jedoch der gezahlte Beitrag abzüglich aller getätigten Entnahmen und Rentenzahlungen - gezahlt. Das gilt sowohl vor als auch nach Rentenbeginn. Eine Stornogebühr wird nicht erhoben. Vorteile für den Mandanten: Der Begünstigte erhält in jedem Fall den gezahlten Beitrag abzüglich Entnahmen und Rentenzahlungen. Ist das verbleibende Anteilguthaben höher, so erhält er dieses und hat somit an der Marktentwicklung partizipiert. Der Mandant kann selbst bestimmen, wer im Falle seines Todes der Begünstigte sein soll. Inkl. Berücksichtigung aller anfallenden Kosten. Beim aktuellen Anteilguthaben sind die gezahlten Renten bereits abgezogen. Einmalbeitrag EUR 105.263,16 (Nettobeitrag EUR 100.000,--). Sofort beginnende Rente, Renteneintrittsalter 65 Jahre, Rentenfaktor 4,37%, jährliche Rentenzahlung.
Die Fränkel + Stoldt Consulting GmbH hofft, Ihnen, sehr verehrte Leserinnen und Leser, hiermit einige Anregungen geben zu können. Für Fragen bzw. ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Fränkel + Stoldt Consulting GmbH Sternbergstr. 8 93047 Regensburg Tel.: 0941 / 502 77 82-0 office@fs-consulting-gmbh.de www.fs-consulting-gmbh.de