M A N A G E M E N T V E R T R A G



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M A N A G E M E N T V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name/Firma: Telefonnummer: E-Mail im Folgenden kurz Management genannt, einerseits, und Name: Telefonnummer: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Musikern: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die Band vertreten durch ihre Ansprechperson (- die angeführte Ansprechperson erklärt mit Ihrer Unterschrift, zum Abschluss dieser Vereinbarung für die Band bevollmächtigt zu sein): Name: Telefonnummer: E-Mail Kontoverbindung: im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Künstler genannt, andererseits, wie folgt: 1. Gegenstand des Vertrags Der Künstler beauftragt hiermit das Management mit seiner Vertretung und Interessenswahrneh-

mung im Rahmen der in Punkt 2. dieses Vertrages umschriebenen Tätigkeits- und Aufgabenbereiche. 2. Pflichten des Managements 2.1 Das Management wird sämtliche Tätigkeiten des Künstlers im Bereich der Unterhaltungsindustrie entwickeln, konzeptionieren, koordinieren und fördern. 2.2 Das Management wird die künstlerischen und kommerziellen Interessen des Künstlers, insbesondere gegenüber Schallplattenfirmen, Produzenten, Verlagen, Veranstaltern und Medien wahrnehmen. 2.3 Das Management wird alle Werbemaßnahmen, die mit dem Künstler in Zusammenhang stehen, planen und durchführen. 2.4 Die Tätigkeit des Managements umfasst auch die Vorbereitung und Durchführung von Einzelauftritten, Tourneen, Senderbesuchen und Interviews sowie die damit in Zusammenhang stehende künstlerische und technische Betreuung. 2.5 Das Management wird die monatliche schriftliche Abrechnung des vom Management eingerichteten (Fremdgeld * )-Kontos für den Künstler betreffenden Einnahmen und Ausgaben vornehmen. Zu diesem Zweck wird dem Künstler auch ein Zugang zum Online-Banking eingerichtet. 2.6 Das Management wird sich um die steuerlichen Belange des Künstlers kümmern. 3. Pflichten des Künstlers 3.1 Der Künstler verpflichtet sich zur sorgfältigen Erfüllung aller zwischen dem Management und Dritten abgeschlossenen Verträge, die in direktem Zusammenhang zu seiner künstlerischen Tätigkeit stehen. 3.2 Der Künstler wird Dritten, die im Rahmen der von ihm ausgeübten künstlerischen Tätigkeit an ihn herantreten, um Geschäfte mit ihm abzuschließen, seine generelle Vertretung durch das Manage- * Bei einem Fremdgeldkonto handelt es sich um ein spezielles Konto, dass der Manager treuhändig verwaltet. Vorteil: Das Geld auf dem Konto gehört dem Künstler, was insbesondere dann wichtig ist, wenn der Manager in Konkurs fällt. Fremdgeldkonto nicht eingerichtet werden kann, empfiehlt es sich, ein Konto im Namen des Künstlers anzulegen, für das der Manager zeichnungsberechtigt ist.

ment anzeigen. Er wird das Management über derartige Anfragen umgehend informieren. Geschäfte außerhalb des künstlerischen Bereichs sind von dieser Regelung nicht betroffen. 3.3 Der Künstler wird sämtliche Einnahmen, nicht aber seine Einnahmen von Verwertungsgesellschaften, aus seiner künstlerischen Tätigkeit gegenüber dem Management anzeigen und abrechnen. 3.4 Der Künstler wird gegenüber Dritten ohne vorherige Zustimmung des Managements keine vertraglichen Bindungen eingehen, die einen Bezug zum gegenständlichen Vertragsverhältnis haben. Der Künstler gewährleistet, dass keine vertraglichen Beziehungen bestehen, die dem vorliegenden Vertragsverhältnis entgegenstehen. 4. Rechte des Managements 4.1 Der Künstler räumt dem Management die Vollmacht ein, Verträge im Namen des Künstlers vorzubereiten und auszuverhandeln (Verhandlungsvollmacht). 4.2 (Optional) Der Künstler räumt dem Management ferner die Vollmacht ein, Verträge kleineren Umfangs abzuschließen. Als Verträge kleineren Umfangs werden solche definiert, die Verpflichtungen von unter 2.000,00 begründen, keinesfalls aber Platten- oder Verlagsverträge. 4.3 (Optional) Das Management hat den Künstler nach Abschluss von Verträgen kleineren Umfangs umgehend durch Übersendung einer (elektronischen) Vertragskopie zu informieren, soweit die Verträge nicht im Budget vorgesehen sind. 4.4 Dem Management ist es gestattet, den Namen des Künstlers auch für Werbung in eigenen Belangen zu verwenden. 4.5 Das Management darf sich zur Ausführung der ihm nach dem gegenständlichen Vertrag obliegenden Aufgaben auch Dritter bedienen. Das Management wird jedoch genau darauf achten, dass es jene Aufgaben, die den Kernbereich dieses Vertrags bilden, selbst wahrnimmt. 5. Rechte des Künstlers

5.1 Der Künstler hat die alleinige Entscheidungsbefugnis in allen künstlerischen Angelegenheiten. 5.2 Der Künstler hat Anspruch auf Einsichtnahme in sämtliche diesen Vertrag betreffende Unterlagen. Die Einsichtnahmen können vom Künstler in angemessen Abständen verlangt werden und erfolgen zu üblichen Bürozeiten im Büro des Managements. 6. Umsatzbeteiligung 6.1 Als Vergütung für seine Dienste erhält das Management % (15-25%) der Nettoeinnahmen (Bruttoeinnahmen abzüglich Umsatzsteuer) aus der musikalischen Tätigkeit des Künstlers. 6.2 Keine Umsatzbeteiligung erhält das Management an den dem Künstler aus der Wahrnehmung der Urheberrecht durch die AKM/AUME oder einer vergleichbaren Verwertungsgesellschaft zufließenden Erlösen. 6.3 Das Management richtet für den Künstler ein eigenes (Ander-)Konto ein und erstellt gegenüber dem Künstler quartalsmäßig schriftliche Abrechnungen. Das Management ist, soferne der Künstler der Abrechnung nicht binnen 14 Tagen widerspricht, berechtigt, die ihm zustehenden Beteiligungen im Wege der Aufrechnung nach Rechnungslegung einzubehalten. 6.4 Mit den in den vorstehenden Punkten enthaltenen Vergütungsregeln sind alle Aufwendungen des Managements, sofern sie branchenüblich sind, abgegolten. Fahrtkosten und Unterbringungskosten für vertraglich veranlasste Reisen sind darin nicht eingeschlossen. Das Management ist zur gesonderten Rechnungslegung über Flugkosten (Economy), Kosten für Bahnfahrten zweiter Klasse und Kosten für Hotels der Kategorie *** berechtigt, soferne der Künstler der Reise zugestimmt hat. 6.5 Die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Werbekosten trägt der Künstler, soferne er dazu im Rahmen eines Budgets die Zustimmung erteilt hat. 7. Vertragsdauer, Kündigung 7.1 Der Vertrag gilt für die Dauer von... (2 bis 3) Jahren ab Vertragsschluss und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 7.2 (Optional)

Das Management ist berechtigt, diesen Vertrag durch eine einjährige Option zu verlängern, deren Ausübung 30 Tage vor dem jeweiligen Vertragsende gegenüber dem Künstler durch eingeschriebenen Brief angezeigt werden muss. 7.3 Den Parteien bleibt es unbenommen, den gegenständlichen Vertrag aus wichtigen Gründen fristlos zu kündigen. 8. Geltungsbereich Der Künstler überträgt die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte ohne Beschränkung und weltweit auf das Management. 9. Gruppenklausel Scheidet ein Bandmitglied aus, so bleibt das ausscheidende Mitglied an den Managementvertrag gebunden. Der Neueintritt von Bandmitgliedern hat die Band davon abhängig zu machen, dass das Neumitglied dem Managementvertrag beitritt. 10. Schlussbestimmungen 10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Telefax oder E-Mail entsprechen der Schriftform. 10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. 10.3 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für. (Ort) sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. 10.4 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.