Baustellenverordnung



Ähnliche Dokumente
Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2017

Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2012

Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2013

Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2016

Daten und Fakten zum Arbeitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen 2015

Erfahrungen der Arbeitsschutzbehörde auf Baustellen in Sachsen. 07. Juni 2013 R. 55C, Dipl.-Phys.Heinrich Röbel, Dipl.-Ing.

Arbeitssicherheit auf Baustellen

Koordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)

SIFA - Workshop 2014 am 22. und 23. Mai 2014 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden

1 Datenbasis. 2 Ergebnisse des Jahres 2014

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*)

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)

Auf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe

Die Baustellenverordnung

Frühzeitige Zusammenarbeit mit Planern. Erwartungen, Vorteile, Erfahrungen bei zwei Bauvorhaben

L e i t f a d en. I. Grundlagen

Vorwort zur 19. Auflage Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3

Rechtliche Stellung des Koordinators

Sicherheit auf dem Bau

Sicherheit auf dem Bau

GV03 Gesetze und Verordnungen

Betriebliche Prävention für Sicherheit, Gesundheit und wirtschaftlichen Erfolg verbessern durch

Bestellung eines geeigneten Koordinators

Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Gemeinsam geht es besser. Das Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten

Die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes

Arbeitsschutz in der Baubranche: Wer für Sicherheit sorgen muss, wenn mehrere Unternehmen auf einer Baustelle arbeiten

Verwaltungshandeln der Arbeitsschutzbehörde

Praxis in NRW. Mit Sicherheit bauen. Vortrag auf dem Koordinatorentag Bildungszentrum Hansemann Dortmund Arbeitsschutz in NRW

Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie GDA 1. Periode. Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten

Erläuterungen für Auftragnehmer zum Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Regionale Einheit Deutschland, Stand 11/2016

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA

Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in der Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitsschutz im Baubereich

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie. Mensch und Arbeit im Einklang

Vorsicht Fundmunition!

Bauarbeitenkoordination

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Erfahrungsaustausch der Sicherheitsund Gesundheitskoordinatoren 16. November 2005

Haftung: Kritische Kommentierung bestehender Urteile und zur Zeit zu beobachtender Entwicklungen aus Sicht eines praktizierenden Koordinators

Einsatz vom Fremdfirmen

Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Bau des AI-Graz und der AUVA im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie

Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase

Arbeitsprogramm: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau- und Montagearbeiten. Ziel: Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen

Rechtsgrundlage relevanter Inhalt Bedeutung

DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND

Grundlagen im Arbeitsschutz Vorstellung der Berufsgenossenschaft Information und Unterstützung für Ihre Prävention

Quelle: Fundstelle: BGBl I 1998, 1283 FNA: FNA Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung

Koordinierung von Bauarbeiten bei der Errichtung und dem Umbau maschineller Anlagen

Abschlussbericht Programmarbeit Umgang mit Gerüsten und Leitern auf Baustellen

Holz_Haus_Tage 2012 Bad Ischl am Die Gebäudehülle gesichert bearbeiten Reinhold Steinmaurer

Die Baustellenverordnung aus Sicht des Deutschen Baugewerbes Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung

Untersuchung zur. Umsetzung der Baustellenverordnung. bei ausgewählten Bauvorhaben. Präsentation des Schlussberichts. Friedberg, 16.

Baustellenverordnung

Arbeit im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) - neue Erkenntnisse und Regeln

Lernen und Gesundheit. Wer macht was? Illustration: Michael Hüter. Arbeitsschutz im Betrieb 12/2018

Schutz von Beschäftigten auf Baustellen vor Gefährdungen durch den fließenden Verkehr im Grenzbereich zum Straßenverkehr

Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz) Arbeitsanalyse, -gestaltung und bewertung (Arbeitsschutzgesetz)

BAUKOORDINATIONSGESETZ

Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Ärztliches Zeugnis zur Beurteilung der Eignung für die berufliche Tätigkeit. Sind bei Ihnen folgende Erkrankungen bekannt oder behandelt worden:

Durchschnittsalter der Bevölkerung in Sachsen 1990 bis 2015, 2020, 2025, 2030

HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

Handbuch Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination auf Baustellen

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII

Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009

BETRIEBSKURIER. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz SOZIAL-, ARBEITS- UND STEUERRECHTLICHE PROBLEME IN EINZELDARSTELLUNGEN

Arbeitssicherheit bei Arbeiten in Gruben und Gräben

KTF SSU- Management Plan

Kurze Übersicht zum aktuellen Unfallgeschehen auf Baustellen in Sachsen-Anhalt

Verantwortung bei der Montage von Photovoltaik- und Thermosolaranlagen

Vorwort zur 18. Auflage Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3

Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Magdeburg 8. SiGeKo-Erfahrungsaustausch am 16. November Koordinierungsbeispiel Mecklenburg-Vorpommern:

Es wird sich alles alles wenden!?

Präventionspotential Unfall. - Absturz von der obersten Gerüstlage

Gefahrstoff Asbest - Anforderungen an Abbruch- und Sanierungsarbeiten

Verantwortung im Arbeitsschutz Verantwortung im Arbeitsschutz. Inhalt. 1. Rechtspflichten

Acht lebenswichtige Regeln für Maler und Gipser

Bauarbeitenkoordinationsgesetz

Verantwortung. Gefährdungsbeurteilung

Checkliste zur Beurteilung der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes bei Auftragnehmern Service-Safety- Management SeSaM

Richtiger Umgang mit Asbestzement

Inhaltsverzeichnis W. Kohlhammer, Stuttgart VII

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung

- 1 - betriebliche Regelungen BBergG - 5 ABBergV - 13 ArbSchG ( Arbeitsschutzgesetz) - LMBV-Weisung. -Verdingungsordnung,

Baustellenverordnung: BaustellV

1.1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse. 2 System der Arbeitssicherheit. 3 Organisation des Arbeitsschutzes

Unterweisung Übertragung von Unternehmerpflichten

Erläuterungen für Auftragnehmer zum Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz Regionale Einheit Deutschland, Stand 07/2011

Arbeitsschutz Allianz Sachsen eine Bilanz nach 5 Jahren

Gesunde Bildschirmarbeitsplätze. Manfred Franz - 1 -

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung

4.2 Sicherheitsunterweisungen

Arbeits- und Gesundheitsschutz Akteure an beruflichen Schulen. Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg

Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3

Übersicht. Gefährdungsbeurteilung

Transkript:

Baustellenverordnung Erfahrungen und Ergebnisse bei der Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Freistaat Sachsen BaustellV vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat 44

Struktur der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung im Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) Abteilung 4 Referat 44 Gewerbeaufsicht, Gesetzliches Mess- und Eichwesen Sächsisches Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (SLIAA) Chemnitz Regierungspräsidium (RP) Chemnitz Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht RP Dresden Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht RP Leipzig Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht Staatliches Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Zwickau GAA Chemnitz GAA Dresden GAA Bautzen mit TAZ Görlitz (Telearbeitszentrum) GAA Leipzig

Entwicklung der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland 1992-2000 0,05 0,05 0,05 je 1000 Vollarbeiter 0,04 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000

Gemeldete Arbeitsunfälle im Freistaat Sachsen 1996-30.06.2002 je 1000 Beschäftigte 23 59 23 57 22 53 21 43 18 32 16 27 17 13 1996 1997 1998 1999 2000 2001 30.06.02 Baugewerbe gesamt

Tödliche Arbeitsunfälle im Freistaat Sachsen 1996-30.06.2002 70 63 42 33 49 27 38 13 44 13 22 10 5 2 1996 1997 1998 1999 2000 2001 30.06.02 gesamt Baugewerbe

Ohne Absturzsicherung!

Arbeiten ohne Absturzsicherung

Untersuchung der BAuA zu tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland 1998-2000 Unfallursachen 60 50 40 30 20 10 0 50,2 25,7 10,6 12,4 1,1 Verhalten Organisation Arbeitsstätte Technik Phys./Psych.

Schwerpunkte bei der Überwachung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) seit 1994 ständige Schwerpunktaktion Baustellenkontrollen Sonderaktionen 2002 Verwendung chromatarmer Zemente Umgang mit künstlichen Mineralfasern jährlich rund 15000 Kontrollen ca. 3000 Kontrollen je GAA und Jahr oder ca. 68 Kontrollen je Arbeitstag bzw. ca. 41 Kontrollen je Kalendertag

Entwicklung der Baugenehmigungen im Freistaat Sachsen 1998-2001 25000 20000 15000 10000 5000 Genehmigungen ges. dav. Wohngebäude Fertigstellungen ges. dav. Wohngebäude 0 1998 1999 2000 2001

Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen 1995-30.06.2002 Art d. Maßnahme 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 1.HJ.02 Anzahl Baustellenkontr. 13583 13972 15712 14194 14906 15286 16121 8023 Einzelmängel 33373 30438 38093 32075 35232 33855 28415 12237 Revisionsschr. 2719 3020 3665 3894 3366 3358 2825 1746 Anordnungen 4031 4088 4161 2628 2383 2401 2044 1650 Verwarnungen 29 37 118 93 104 118 99 32 Bußgeldbesch. 132 138 152 67 99 68 89 17

Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen 1995-2001 Mängel je Baustellenkontrolle und Jahr 2,457 2,424 2,364 2,178 2,26 2,215 2,215 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Mängel je Kontrolle Trend

Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen 1995-2001 Tendenz der Entwicklung Revisionsschreiben und Anordnungen 4031 2719 4088 3020 4161 3665 3894 2628 3366 3358 2383 2401 2825 2044 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Revisionsschreiben Anordnungen

Mängelschwerpunkte bei Kontrollen der GAÄ im Freistaat Sachsen 2001 Arbeiten unter Absturzgefährdung Verschüttungsgefährdung unsichere Zugänge zu Arbeitsstätten fehlender Schutz vor herabfallenden Gegenständen mangelhafte Organisation und unzureichende Sicherheitstechnik bei Abbrucharbeiten Nichteinhaltung von Prüffristen, Prüfnachweise nicht vor Ort mangelnde Bereitschaft der Arbeitnehmer, notwendige und überwiegend vorhandene persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen Aufenthalt der Arbeitnehmer in Gefährdungsbereichen

Dacharbeiten ohne Absturzsicherung

Ungesicherte Bodenöffnung dadurch Absturzgefahr über 4 Etagen!

Bauwerkszugänge

beim Abbruch ist das Unterhöhlen von Bauwerksteilen (Dachkonstruktion) verboten!

unsachgemäßer Rückbau von Asbestzement und ohne Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung

Gerüstumsturz durch unzureichende Verankerung

dieses Gerüst steht auf unsicheren Beinen

Sicherheit auf Baustellen 2001 Lfd. Rechtsgebiet/Prüfkriterium Kontrollen Anzahl Anteil der Nr. gesamt mit Beanstand. Mängel Kontrollen mit Beanstand Arbeitssicherheitsorganisation 16 Aufsichtsführender festgelegt (VBG 37, 4 (2)) 9766 248 249 3% 17 Baustellenkoordinator bestellt - falls erforderl. (VBG 1, 6; BaustellV, 3) 2393 304 306 13% 18 Ersthelfer vorhanden (VBG 109, 8) 2110 293 301 14% 19 pers. Schutzausrüstung ist bereitgestellt (VBG 1, 4; PSA-BV, 2) 6984 377 527 5% 20 pers. Schutzausrüstung wird benutzt (VBG 1, 6; ArbSchG, 15) 8978 2379 2855 26% 21 Baustelle - falls erforderl.- angezeigt (BaustellV 2 (2) > 30 Arbeitstage und > 20 2896 489 499 17% Beschäftigte, > 500 Personentage) 22 SiGe-Plan erstellt/angepaßt (BaustellV 2 (3), 3 (3) für Baustelle mit Anzeige; 2302 537 559 23% bes. gefährliche Arbeiten nach Anl. II) 23 sonstige z. B. Fachkraft für ASi (VBG 122), Betriebsarzt (VBG 123), Sicherheitsbeauftragte (SGB VII 22), Vorsorgeuntersuchungen (VBG 100), Unterweisungen, Bereitstellung von Vorschriften, Arbeitsschutz-Anweisungen, Festlegung von Anschlagpunkten 2432 625 654 26%

Sicherheit auf Baustellen 1. Halbjahr 2002 Lfd. Rechtsgebiet/Prüfkriterium Kontrollen Anzahl Anteil der Nr. gesamt mit Beanstand. Mängel Kontrollen mit Beanstand Arbeitssicherheitsorganisation 16 Aufsichtsführender festgelegt (VBG 37, 4 (2)) 4597 108 108 2% 17 Baustellenkoordinator bestellt - falls erforderl. (VBG 1, 6; BaustellV, 3) 1086 145 145 13% 18 Ersthelfer vorhanden (VBG 109, 8) 1011 80 80 8% 19 pers. Schutzausrüstung ist bereitgestellt (VBG 1, 4; PSA-BV, 2) 3376 166 195 5% 20 pers. Schutzausrüstung wird benutzt (VBG 1, 6; ArbSchG, 15) 4459 1091 1287 24% 21 Baustelle - falls erforderl.- angezeigt (BaustellV 2 (2) > 30 Arbeitstage und > 20 1291 212 233 16% Beschäftigte, > 500 Personentage) 22 SiGe-Plan erstellt/angepaßt (BaustellV 2 (3), 3 (3) für Baustelle mit Anzeige; 1089 234 236 21% bes. gefährliche Arbeiten nach Anl. II) 23 sonstige z. B. Fachkraft für ASi (VBG 122), Betriebsarzt (VBG 123), Sicherheitsbeauftragte (SGB VII 22), Vorsorgeuntersuchungen (VBG 100), Unterweisungen, Bereitstellung von Vorschriften, Arbeitsschutz-Anweisungen, Festlegung von Anschlagpunkten 1267 263 285 21%

Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 1998 * 1999 2000 2001 1. HJ. 2002 Bei den Gewerbeaufsichtsämtern eingegangene Vorankündigungen 371 2202 2634 2691 1470 davon unterliegen nicht den Kriterien der BaustellV (d.h. hätten nicht angezeigt werden müssen) 38 430 366 379 179 davon nach Baubeginn angezeigt 136 572 615 501 371 davon Koordinator für Planung der Ausführungsphase bestellt 12 218 1135 1571 755 davon Koordinator für die Ausführungsphase bestellt 216 1748 2260 2343 1143 *) Erst ab Juli 1998, d.h. nach Inkrafttreten der BaustellV, erfasst.

Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen im Jahr 2001 noch 22 % der notwendigen Vorankündigungen nach Baubeginn angezeigt ca. 14 % aller Voranzeigen waren nicht erforderlich ca. 68 % der notwendigen Voranzeigen enthalten Angaben zur Bestellung eines Koordinatoren für die Planung ca. 87 % aller Voranzeigen enthalten Angaben zum Koordinator für die Ausführungsphase

Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 3000 2500 2202 2634 2691 2000 1500 1000 500 0 371 38 430 366 379 1470 179 1998 1999 2000 2001 30.06.02 Vorankündigungen dav. Anzeige nicht notwendig

Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 2500 2000 1500 1000 333 500 136 0 1998 2268 2312 1772 1291 1999 572 615 501 371 2000 2001 30.06.02 notwendig angezeigte Vorankündigungen davon nach Baubeginn angezeigt

Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 2500 2000 1500 1000 500 0 2268 2312 1772 1571 1135 1291 755 333 12 218 1998 1999 2000 2001 30.06.02 notw. angez. Vorankündigungen davon Koordinator für Planung bestellt

Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 2500 2268 2260 2312 2343 2000 1772 1748 1500 1000 1291 1143 500 0 333 216 1998 1999 2000 2001 30.06.02 notw. Angez. Vorankündigungen davon Koordinator für Ausführung bestellt

Unsachgemäßer Rückbau von schwach gebundenem Asbest Baustelle nicht angezeigt Koordinator nicht bestellt SiGe-Plan nicht erstellt

sd

ungesicherte Balkonöffnung

Revisionsergebnisse zur Überprüfung Anforderungen der Baustellenverordnung zunehmende Akzeptanz der Forderungen der BaustellV Benennung eines Koordinatoren in der Planungsphase garantiert keine Aktivitäten des Koordinatoren Einflußnahme durch die GAÄ in der Planungsphase auf Grund der Rechtslage nur auf Veranlassung des Koordinators bzw. Bauherrn möglich Bauherren bestellen zunehmend speziell geschulte Koordinatoren fachliche Voraussetzungen und Fortbildungen bei den Koordinatoren vorhanden, anwendungsbereite Kenntnisse zum Arbeitsschutz bedürfen einer Verbesserung Koordinatoren arbeiten häufig wie Sicherheitsfachkräfte unzureichende Erfüllung der Pflichten bei Teilzeitkoordinatoren, solche die hauptamtlich andere Aufgaben erfüllen, wie Bauleiter oder Architekten

Revisionsergebnisse zur Überprüfung Anforderungen der Baustellenverordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Plan) qualitativ sehr unterschiedlich SiGe-Pläne werden selten dem Baufortschritt oder Änderungen angepasst SiGe-Pläne werden oft nur pauschal erstellt, Erläuterungen, Schlussfolgerungen und Maßnahmefestlegungen ergeben sich nicht Folge n: Existenz der SiGe-Pläne nicht bei allen Firmen auf der Baustelle bekannt SiGe-Pläne werden in der Praxis auf der Baustelle kaum beachtet!!

Wo ist der sichere Verkehrsweg zum Bauwerk?

Brennarbeiten von der Baggerschaufel aus Für Personentransport geeignet?

Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, wird nicht bzw. unvollständig erstellt

Alles Vortreffliche ist selten!