Baustellenverordnung Erfahrungen und Ergebnisse bei der Überwachung durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Freistaat Sachsen BaustellV vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Referat 44
Struktur der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung im Freistaat Sachsen Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) Abteilung 4 Referat 44 Gewerbeaufsicht, Gesetzliches Mess- und Eichwesen Sächsisches Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (SLIAA) Chemnitz Regierungspräsidium (RP) Chemnitz Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht RP Dresden Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht RP Leipzig Ref. 35 Arbeit, Gewerbeaufsicht Staatliches Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Zwickau GAA Chemnitz GAA Dresden GAA Bautzen mit TAZ Görlitz (Telearbeitszentrum) GAA Leipzig
Entwicklung der tödlichen Arbeitsunfälle in Deutschland 1992-2000 0,05 0,05 0,05 je 1000 Vollarbeiter 0,04 0,04 0,04 0,03 0,03 0,03 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
Gemeldete Arbeitsunfälle im Freistaat Sachsen 1996-30.06.2002 je 1000 Beschäftigte 23 59 23 57 22 53 21 43 18 32 16 27 17 13 1996 1997 1998 1999 2000 2001 30.06.02 Baugewerbe gesamt
Tödliche Arbeitsunfälle im Freistaat Sachsen 1996-30.06.2002 70 63 42 33 49 27 38 13 44 13 22 10 5 2 1996 1997 1998 1999 2000 2001 30.06.02 gesamt Baugewerbe
Ohne Absturzsicherung!
Arbeiten ohne Absturzsicherung
Untersuchung der BAuA zu tödlichen Arbeitsunfällen in Deutschland 1998-2000 Unfallursachen 60 50 40 30 20 10 0 50,2 25,7 10,6 12,4 1,1 Verhalten Organisation Arbeitsstätte Technik Phys./Psych.
Schwerpunkte bei der Überwachung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen im Freistaat Sachsen durch die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter (GAÄ) seit 1994 ständige Schwerpunktaktion Baustellenkontrollen Sonderaktionen 2002 Verwendung chromatarmer Zemente Umgang mit künstlichen Mineralfasern jährlich rund 15000 Kontrollen ca. 3000 Kontrollen je GAA und Jahr oder ca. 68 Kontrollen je Arbeitstag bzw. ca. 41 Kontrollen je Kalendertag
Entwicklung der Baugenehmigungen im Freistaat Sachsen 1998-2001 25000 20000 15000 10000 5000 Genehmigungen ges. dav. Wohngebäude Fertigstellungen ges. dav. Wohngebäude 0 1998 1999 2000 2001
Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen 1995-30.06.2002 Art d. Maßnahme 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 1.HJ.02 Anzahl Baustellenkontr. 13583 13972 15712 14194 14906 15286 16121 8023 Einzelmängel 33373 30438 38093 32075 35232 33855 28415 12237 Revisionsschr. 2719 3020 3665 3894 3366 3358 2825 1746 Anordnungen 4031 4088 4161 2628 2383 2401 2044 1650 Verwarnungen 29 37 118 93 104 118 99 32 Bußgeldbesch. 132 138 152 67 99 68 89 17
Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen 1995-2001 Mängel je Baustellenkontrolle und Jahr 2,457 2,424 2,364 2,178 2,26 2,215 2,215 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Mängel je Kontrolle Trend
Kontrollergebnisse der GAÄ im Freistaat Sachsen 1995-2001 Tendenz der Entwicklung Revisionsschreiben und Anordnungen 4031 2719 4088 3020 4161 3665 3894 2628 3366 3358 2383 2401 2825 2044 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Revisionsschreiben Anordnungen
Mängelschwerpunkte bei Kontrollen der GAÄ im Freistaat Sachsen 2001 Arbeiten unter Absturzgefährdung Verschüttungsgefährdung unsichere Zugänge zu Arbeitsstätten fehlender Schutz vor herabfallenden Gegenständen mangelhafte Organisation und unzureichende Sicherheitstechnik bei Abbrucharbeiten Nichteinhaltung von Prüffristen, Prüfnachweise nicht vor Ort mangelnde Bereitschaft der Arbeitnehmer, notwendige und überwiegend vorhandene persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen Aufenthalt der Arbeitnehmer in Gefährdungsbereichen
Dacharbeiten ohne Absturzsicherung
Ungesicherte Bodenöffnung dadurch Absturzgefahr über 4 Etagen!
Bauwerkszugänge
beim Abbruch ist das Unterhöhlen von Bauwerksteilen (Dachkonstruktion) verboten!
unsachgemäßer Rückbau von Asbestzement und ohne Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung
Gerüstumsturz durch unzureichende Verankerung
dieses Gerüst steht auf unsicheren Beinen
Sicherheit auf Baustellen 2001 Lfd. Rechtsgebiet/Prüfkriterium Kontrollen Anzahl Anteil der Nr. gesamt mit Beanstand. Mängel Kontrollen mit Beanstand Arbeitssicherheitsorganisation 16 Aufsichtsführender festgelegt (VBG 37, 4 (2)) 9766 248 249 3% 17 Baustellenkoordinator bestellt - falls erforderl. (VBG 1, 6; BaustellV, 3) 2393 304 306 13% 18 Ersthelfer vorhanden (VBG 109, 8) 2110 293 301 14% 19 pers. Schutzausrüstung ist bereitgestellt (VBG 1, 4; PSA-BV, 2) 6984 377 527 5% 20 pers. Schutzausrüstung wird benutzt (VBG 1, 6; ArbSchG, 15) 8978 2379 2855 26% 21 Baustelle - falls erforderl.- angezeigt (BaustellV 2 (2) > 30 Arbeitstage und > 20 2896 489 499 17% Beschäftigte, > 500 Personentage) 22 SiGe-Plan erstellt/angepaßt (BaustellV 2 (3), 3 (3) für Baustelle mit Anzeige; 2302 537 559 23% bes. gefährliche Arbeiten nach Anl. II) 23 sonstige z. B. Fachkraft für ASi (VBG 122), Betriebsarzt (VBG 123), Sicherheitsbeauftragte (SGB VII 22), Vorsorgeuntersuchungen (VBG 100), Unterweisungen, Bereitstellung von Vorschriften, Arbeitsschutz-Anweisungen, Festlegung von Anschlagpunkten 2432 625 654 26%
Sicherheit auf Baustellen 1. Halbjahr 2002 Lfd. Rechtsgebiet/Prüfkriterium Kontrollen Anzahl Anteil der Nr. gesamt mit Beanstand. Mängel Kontrollen mit Beanstand Arbeitssicherheitsorganisation 16 Aufsichtsführender festgelegt (VBG 37, 4 (2)) 4597 108 108 2% 17 Baustellenkoordinator bestellt - falls erforderl. (VBG 1, 6; BaustellV, 3) 1086 145 145 13% 18 Ersthelfer vorhanden (VBG 109, 8) 1011 80 80 8% 19 pers. Schutzausrüstung ist bereitgestellt (VBG 1, 4; PSA-BV, 2) 3376 166 195 5% 20 pers. Schutzausrüstung wird benutzt (VBG 1, 6; ArbSchG, 15) 4459 1091 1287 24% 21 Baustelle - falls erforderl.- angezeigt (BaustellV 2 (2) > 30 Arbeitstage und > 20 1291 212 233 16% Beschäftigte, > 500 Personentage) 22 SiGe-Plan erstellt/angepaßt (BaustellV 2 (3), 3 (3) für Baustelle mit Anzeige; 1089 234 236 21% bes. gefährliche Arbeiten nach Anl. II) 23 sonstige z. B. Fachkraft für ASi (VBG 122), Betriebsarzt (VBG 123), Sicherheitsbeauftragte (SGB VII 22), Vorsorgeuntersuchungen (VBG 100), Unterweisungen, Bereitstellung von Vorschriften, Arbeitsschutz-Anweisungen, Festlegung von Anschlagpunkten 1267 263 285 21%
Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 1998 * 1999 2000 2001 1. HJ. 2002 Bei den Gewerbeaufsichtsämtern eingegangene Vorankündigungen 371 2202 2634 2691 1470 davon unterliegen nicht den Kriterien der BaustellV (d.h. hätten nicht angezeigt werden müssen) 38 430 366 379 179 davon nach Baubeginn angezeigt 136 572 615 501 371 davon Koordinator für Planung der Ausführungsphase bestellt 12 218 1135 1571 755 davon Koordinator für die Ausführungsphase bestellt 216 1748 2260 2343 1143 *) Erst ab Juli 1998, d.h. nach Inkrafttreten der BaustellV, erfasst.
Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen im Jahr 2001 noch 22 % der notwendigen Vorankündigungen nach Baubeginn angezeigt ca. 14 % aller Voranzeigen waren nicht erforderlich ca. 68 % der notwendigen Voranzeigen enthalten Angaben zur Bestellung eines Koordinatoren für die Planung ca. 87 % aller Voranzeigen enthalten Angaben zum Koordinator für die Ausführungsphase
Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 3000 2500 2202 2634 2691 2000 1500 1000 500 0 371 38 430 366 379 1470 179 1998 1999 2000 2001 30.06.02 Vorankündigungen dav. Anzeige nicht notwendig
Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 2500 2000 1500 1000 333 500 136 0 1998 2268 2312 1772 1291 1999 572 615 501 371 2000 2001 30.06.02 notwendig angezeigte Vorankündigungen davon nach Baubeginn angezeigt
Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 2500 2000 1500 1000 500 0 2268 2312 1772 1571 1135 1291 755 333 12 218 1998 1999 2000 2001 30.06.02 notw. angez. Vorankündigungen davon Koordinator für Planung bestellt
Mängel bei Vorankündigungen gemäß BaustellV im Freistaat Sachsen 2500 2268 2260 2312 2343 2000 1772 1748 1500 1000 1291 1143 500 0 333 216 1998 1999 2000 2001 30.06.02 notw. Angez. Vorankündigungen davon Koordinator für Ausführung bestellt
Unsachgemäßer Rückbau von schwach gebundenem Asbest Baustelle nicht angezeigt Koordinator nicht bestellt SiGe-Plan nicht erstellt
sd
ungesicherte Balkonöffnung
Revisionsergebnisse zur Überprüfung Anforderungen der Baustellenverordnung zunehmende Akzeptanz der Forderungen der BaustellV Benennung eines Koordinatoren in der Planungsphase garantiert keine Aktivitäten des Koordinatoren Einflußnahme durch die GAÄ in der Planungsphase auf Grund der Rechtslage nur auf Veranlassung des Koordinators bzw. Bauherrn möglich Bauherren bestellen zunehmend speziell geschulte Koordinatoren fachliche Voraussetzungen und Fortbildungen bei den Koordinatoren vorhanden, anwendungsbereite Kenntnisse zum Arbeitsschutz bedürfen einer Verbesserung Koordinatoren arbeiten häufig wie Sicherheitsfachkräfte unzureichende Erfüllung der Pflichten bei Teilzeitkoordinatoren, solche die hauptamtlich andere Aufgaben erfüllen, wie Bauleiter oder Architekten
Revisionsergebnisse zur Überprüfung Anforderungen der Baustellenverordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGe-Plan) qualitativ sehr unterschiedlich SiGe-Pläne werden selten dem Baufortschritt oder Änderungen angepasst SiGe-Pläne werden oft nur pauschal erstellt, Erläuterungen, Schlussfolgerungen und Maßnahmefestlegungen ergeben sich nicht Folge n: Existenz der SiGe-Pläne nicht bei allen Firmen auf der Baustelle bekannt SiGe-Pläne werden in der Praxis auf der Baustelle kaum beachtet!!
Wo ist der sichere Verkehrsweg zum Bauwerk?
Brennarbeiten von der Baggerschaufel aus Für Personentransport geeignet?
Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, wird nicht bzw. unvollständig erstellt
Alles Vortreffliche ist selten!