Syllabus: Insolvenzrecht (LAW6124)



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Syllabus: Insolvenzrecht (LAW6124) Tobias Hirte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht E-Mail: THirte@schubra.de Sommersemester 2016 Lehrveranstaltung: Credits: Workload: Häufigkeit: Level: Zuordnung zu Modulen (Modulübersicht) / Zusätzliche Modulveranstaltung: Prüfungsart/-dauer: Voraussetzung für die Vergabe von Credits: Geplante Gruppengröße: Lehrsprache: Dauer des Moduls: Fachgebiet: Lehrform: LAW6124 (MABL) / LAW6124 (MAT) 3 ECTS Credits LAW6124 (MABL) / 3 ECTS Credits LAW6124 (MAT) 2 Semesterwochenstunden - 90 Stunden davon 30 Vorlesung, 60 Stunden Selbststudium, Vor- und Nachbereitung sowie Klausurvorbereitung Jedes Sommersemester Expertenniveau Modul 11 (LAW6190) in MABL und Modul 3 (LAW6199) in MAT / Umwandlungs- und Europarecht (LAW6122) Kapitalmarktrecht (LAW6123) PLK 180 Minuten Bestehen der Prüfungsleistung 25 Deutsch 1 Semester Recht Seminaristischer Unterricht Verwendbarkeit in anderen Modulen/ Studiengängen: Sonstiges: - Lehrender: Tobias Hirte Bei sehr guten Kenntnissen der deutschen Normierungen bezüglich des Insolvenzrechts für Teilnehmer/innen aus anderen Master-Studiengängen offen

2 Kolloquium: nach der Vorlesung oder nach besonderer Vereinbarung Tel.: +49 7231 28 6076 (Sekretariat) Fax: +49 7231 28 6080 E-Mail: THirte@schubra.de Ort und Zeit: Link zum Kurskatalog: Siehe Vorlesungsplan https://www.hs-pforzheim.de/de-de/wirtschaft-und- Recht/Master/MABL/Studieninteressierte/Studieninhalte/Seiten/Inhaltseite.aspx https://www.hs-pforzheim.de/de-de/wirtschaft-und- Recht/Master/MAT/Studieninteressierte/Studieninhalte/Seiten/Inhaltseite.aspx Kurzbeschreibung: Die Veranstaltung Insolvenzrecht besteht aus einer Vorlesung über zwei Semesterwochenstunden (30 Kontaktstunden). Die Veranstaltung vermittelt vertiefte Kenntnisse im Insolvenzrecht. Hierzu werden in den Vorlesungen entsprechend dem Ablauf des Insolvenzverfahrens von Antragstellung bis Abschluss des Insolvenzverfahrens die Rechtsprobleme und Handlungsalternativen anhand von typischen Interessenkollisionen und Fällen besprochen. Im Anschluss an die Veranstaltungen sind die Studierenden in der Lage komplexe Fragestellungen des Insolvenzrechts zutreffend zu beurteilen und Risiken unterschiedlicher Vorgehensweisen im Insolvenzverfahren zu erkennen und zu bewerten. Lernziele: Die Studierenden sollen: 1. zwischen vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren differenzieren, insbesondere im Hinblick auf verbundene Sicherungsmaßnahmen und den Rechten der Verfahrensbeteiligten; 2. die formalen Anforderungen an einen Insolvenzantrag erlernen sowie Insolvenzgründe bewerten und ermitteln unter Einbezug IDW S 11 und IDW S 6; 3. die Auswirkungen der Verfahrenseröffnung auf Schuldverhältnisse einschließlich Arbeitsverträge und verbundenen Rechtsfolgen beurteilen; 4. den Unterschied zwischen Absonderungsrechten und Aussonderungsrechte sowie die Abrechnungsmodalitäten verstehen; 5. die Stellung der Insolvenzgläubiger einschließlich Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung sowie Rechtschutzmöglichkeiten und Sonderkonstellationen kennen lernen; 6. Rechtstellung der Beteiligten in der Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss und ihre Rechte und Pflichten erfassen; 7. die Finanzierungsalternativen eines Insolvenzverfahrens einschließlich Begründung von Masseverbindlichkeiten einordnen können; 8. die unterschiedlichen Arten der Massegenerierung erlernen, also Asset und Share Deal einschließlich Übertragender Sanierung sowie insolvenzspezifische Ansprüche (v. a. Insolvenzanfechtung, Gesellschafter und Geschäftsführerhaftung); 9. Kenntnisse über das Insolvenzplanverfahren erlangen sowie die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten erlernen; 10. mit dem Ablauf des (vorläufigen) Eigenverwaltungsverfahrens einschließlich des Schutzschirmverfahrens vertraut gemacht werden; 11. die Grundzüge der Insolvenz über das Vermögen natürlicher Personen einschließlich Restschuldbefreiung erlernen.

3 Beitrag der Veranstaltung zu den Programmzielen des MABL und MAT Programmziel Lernergebnisse Beitrag der Veranstaltung 1 Kompetenz hinsichtlich einschlägiger Forschungsmethoden und deren Anwendung in der Praxis 2 Fachwissen, Anwendungskompetenz und Fähigkeit zur kreativen Problemlösung in einem unsicheren Unternehmenskontext im Bereich Betriebswirtschaftslehre 3 Fachwissen, Anwendungskompetenz und Fähigkeit zur Problemlösung in Wirtschaftsrecht 4 Fachwissen, Anwendungskompetenz und Fähigkeit zur Problemlösung in einem unsicheren Unternehmenskontext im Bereich Steuern und Wirtschaftsprüfung 1.1 Methodenkenntnis (Wissensverbreiterung) 1.2 Kompetenz bei der Anwendung von einschlägigen Forschungsmethoden (Instrumentale Kompetenz) 1.3 Fähigkeit zur Gewinnung innovativer Ergebnisse mit einschlägigen Forschungsmethoden (Systemische Kompetenz) 2.1 Fähigkeit der Problemerkennung/-abgrenzung & -einordnung 2.2 Fähigkeit zur Problemanalyse (Instrumentale Kompetenz) 2.3 Fähigkeit zur kreativen Problemlösung (Systemische Kompetenz) 2.4 Fähigkeit zur Problemerläuterung (Kommunikative Kompetenz) 3.1 Fähigkeit der Problemerkennung/-abgrenzung & -einordnung 3.2 Fähigkeit zur Problemanalyse und Problemlösung (Instrumentale Kompetenz, Systemische Kompetenz) 3.3 Fähigkeit zur Problemerläuterung (Kommunikative Kompetenz) 4.1 Fähigkeit der Problemerkennung/-abgrenzung & -einordnung 4.2 Fähigkeit zur Problemanalyse und Problemlösung(Instrumentale Kompetenz, Systemische Kompetenz) 4.3 Fähigkeit zur Problemerläuterung (Kommunikative Kompetenz) Entwicklung vertiefter Kenntnisse im Insolvenzrecht. Die grundlegenden Strukturen von Antragstellung bis Abschluss des Verfahrens sowie die Besonderheiten sollen die Studierenden kennenlernen, analysieren und beurteilen können. Die Studierenden können hierdurch Rechtsprobleme hinterfragen und eigenständige Lösungen entwickeln. Die Studenten sind in der Lage insolvenzrechtliche Tatbestände auch hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen Bedeutung analysieren, beurteilen und einordnen zu können Die Studenten verfügen über ein umfassendes Fachwissen zum Insolvenzrecht um fachlich anspruchsvolle Fallgestaltungen eigenständig beurteilen und lösen zu können. Maßstab hierfür sind die Vorgaben des Referenzrahmens i.s.d. 4 WPAnrV sowie die Inhalte nach 4 WiPrPrüfV (s. dazu im Detail unten) Trifft nicht zu.

4 Berufsspezifische Qualifikationsziele nach dem Referenzrahmen im Sinne von 4 WPAnrV: Die Qualifikationsziele der Vorlesung orientieren sich am Berufsfeld der Wirtschaftsprüfer und den daraus abgeleiteten Kernkompetenzen entsprechend des Referenzrahmens der Wirtschaftsprüferkammer für die Anerkennung von Studiengängen nach 8a WPO und die Anerkennung von Studienleistungen nach 13b WPO sowie 4 WPAnrV. Demnach sind für die Vorlesung folgende Kompetenzausprägungen vorgesehen: Kompetenzausprägung ex ante: C = Anwendung, d.h. Sie können Ihr Grundwissen über das Insolvenzrecht ordnen, systematisieren und auf einfach gelagerte Fälle anwenden. Sie kennen die Grundzüge eines Regelinsolvenzverfahrens, dessen Ablauf und die wesentlichen Verfahrensstationen sowie die einzelnen Insolvenzgründe. Sie wissen, dass das Insolvenzplanverfahren und das Schutzschirmverfahren zur Erhaltung von Unternehmen eingeführt wurden. Sie wissen, dass für natürliche Personen eine Restschuldbefreiung möglich ist. Kompetenzausprägung ex post: F = Bewertung, d.h. Sie können auch komplexe Fragestellungen aus den nachstehenden Bereichen zutreffend beurteilen und Risiken unterschiedlicher Vorgehensweisen im Insolvenzverfahren erkennen und bewerten. Sie kennen die Differenzierung zwischen vorläufigem Insolvenzverfahren, den dort möglichen Sicherungsmaßnahmen und eröffnetem Insolvenzverfahren sowie die Rechte der Verfahrensbeteiligten im jeweiligen Verfahrensstadium. Sie können die Insolvenzgründe bewerten und ermitteln, ob die Verfahrenskosten voraussichtlich gedeckt sind. Sie können die Wirkung der Verfahrenseröffnung auf Schuldverhältnisse des Schuldners und die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen beurteilen. Sie können Absonderungsrechte und Aussonderungsrechte differenzieren und Absonderungsrechte abrechnen. Sie kennen die Schwerpunkte der Forderungsanmeldung und den Ablauf der Forderungsprüfung sowie die Rechtschutzmöglichkeiten bei streitigen Forderungsanmeldungen. Sie kennen die Rechtsstellung des Schuldners und der Gläubiger in der Gläubigerversammlung sowie die Rechte und Pflichten des Gläubigerausschusses. Sie können das arbeitsrechtliche Instrumentarium der Insolvenzordnung einordnen. Sie kennen die unterschiedlichen Arten der Verfahrensbeendigung sowie insbesondere die Abläufe bei Verfahrensabschluss mangels Masse und nach angezeigter Masseunzulänglichkeit. Sie kennen den Ablauf eines Insolvenzplanverfahrens sowie die gesetzliche Struktur eines Insolvenzplans und dessen Gestaltungsmöglichkeiten. Sie kennen den Ablauf eines Schutzschirmverfahrens gemäß 270b InsO und die vorläufige Eigenverwaltung gemäß 270a InsO und die Eigenverwaltung gemäß 270 InsO. Die wesentlichen Grundzuge und Problemsituationen eines Restschuldbefreiungsverfahrens gemäß 286ff InsO sind Ihnen vertraut und Sie kennen die allgemeinen Grundlagen über das vereinfachte Insolvenzverfahren und dessen Ablauf.

5 Voraussetzungen: 1. Erfolgreiche Teilnahme an der Zulassungsklausur mit Nachweis des Kompetenzniveaus C. 2. Vorbereitende Lektüre: - IDW S 11 IDW Standard: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen, IDW Fachnachrichten 4/2015, S. 202 ff. - IDW S 6 IDW Standard: Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten, IDW Fachnachrichten 12/2012, S. 719 ff. - IDW S 9 IDW Standard: Bescheinigung nach 270b InsO, IDW Fachnachrichten 11/2014, S. 615 ff. - Bork, Einführung in das Insolvenzrecht, 7. Aufl. 2014 - Kramer/Peter, Insolvenzrecht, Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler, 2. Aufl. 2012 - - Foerste, Insolvenzrecht, 6. Aufl. 2014 - Zimmermann, Grundriss des Insolvenzrechts, 10. Aufl. 2015 Es ist darauf zu achten, dass auf Grund der zahlreichen, schnell aufeinanderfolgenden Gesetzesänderungen die jeweils aktuelle Fassung beschafft wird. Wesentliche Inhalte: Die Inhalte des Moduls basieren auf den Empfehlungen des gemeinsamen Arbeitskreises Reform des WP-Examens von WPK und IDW, in denen eine Konkretisierung des 4 WiPrPrüfV vorgenommen wird. Diese Empfehlungen können Sie auf der Homepage der WPK unter der Rubrik Examen einsehen. Der Inhalt der Empfehlungen ist Prüfungsstoff in der Klausur. Von den in diesem Syllabus vorgestellten Inhalten wird ggf. abgewichen, wenn aus Gründen der Aktualität die Behandlung zusätzlicher Inhalte sinnvoll erscheint (z.b. bei Gesetzesänderungen oder Änderungen in der Rechtsprechung). Schwerpunkte sind: Erfassung der Zuständigkeitsregelungen einschließlich Grundzüge der EuInsVO Formale Anforderungen an den Insolvenzantrag Kenntnis der Differenzierungsregelungen für Regel- und vereinfachtes Insolvenzverfahren Ablauf des vorläufigen Insolvenzverfahrens und die Rechtsstellung der Beteiligten Anwenden der Regelungen über die Insolvenzgründe Ermitteln der Verfahrenskosten und der Verfahrenskostendeckung - Grundzüge des Gerichtskostengesetzes soweit InsO betroffen - Grundlagen der InsVV Wirkung der Verfahrenseröffnung Ermittlung der Soll- und der Istmasse Ablauf des Berichtstermins und des Abstimmungsverfahrens Ablauf der Forderungsanmeldung und -prüfung, Rechtsschutz Verwertung der Insolvenzmasse Verwertung von Aus- und Absonderungsrechten und Abrechnung von Absonderungsrechten Rechnungslegung im Insolvenzverfahren Überwachung durch das Insolvenzgericht Verfahrensabschluss mit Schwerpunkt Schlussverteilung, Einstellung mangels Masse und Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit besondere Verfahrensarten

6 - Insolvenzplan - Schutzschirmverfahren - vorläufige Eigenverwaltung - Eigenverwaltung Das arbeitsrechtliche Instrumentarium der InsO ( 113, 120-128 InsO) Das Restschuldbefreiungsverfahren - Ablauf - Gestaltungsmöglichkeiten, insb. für Freiberufler aus 295 II InsO - Stolpersteine Grundzüge des vereinfachten Insolvenzverfahrens Didaktisches Konzept: In der Vorlesung werden, orientiert am Ablauf des Insolvenzverfahrens von der Antragsstellung bis zum Abschluss, die Rechtsprobleme und Handlungsalternativen anhand von typischen Interessenkollisionen und Fällen besprochen. Dabei gibt es Exkurse, in denen ganz knapp Grundlagen, insbesondere im Sachenrecht und Vollstreckungsrecht, wiederholt bzw. erörtert werden sollen. Es wird erwartet, dass die Grundlagenkenntnisse von Ihnen vorgetragen und von mir ggf. nur noch strukturiert werden. Ein wichtiges Ziel für mich ist, dass Sie lernen, in verschiedenen Bereichen des Rechts vernetzt zu denken. Im Insolvenzrecht fließen zahlreiche Rechtsgebiete zusammen. Kritisches Denken und Nachdenken ist gefragt, da auch Handlungsalternativen bedacht werden müssen. Das Insolvenzrecht ist eine sehr lebendige und sich stetig wandelnde Materie. Die Zahl höchstrichterlicher Entscheidungen nimmt sprunghaft zu und wird insbesondere dann hochinteressant, wenn zum IX. Senat des BGH sich auch noch Entscheidungen des BAG oder BFH mit dem Insolvenzrecht befassen. Die Veranstaltung erfordert eine aktive Mit-, Vor- und Nacharbeit. Das Vorlesungsskript gibt deshalb bewusst nur eine grobe Struktur des Stoffes wieder, damit die Mitarbeit gefördert wird, um das Skript zu vervollständigen. Außerdem wird erwartet, dass Sie in der Lage sind, juristische Aufsätze und höchstrichterliche Urteile zu systematisieren und auf andere Fälle abwägend bzw. wertend anzuwenden. Durch die Verbindung von Falllösungstechnik und der Erörterung von Rechtsfragen sollen Sie lernen, beim Auftauchen anderer rechtlicher Fragestellungen sinnvolle Lösungen oder Handlungsalternativen zu entwickeln. Sobald Unklarheiten bestehen, fragen Sie bitte direkt in der Veranstaltung oder in der nächsten Vorlesung. Sofern Sie dies nicht wollen oder können, sprechen Sie mich bitte direkt nach der Veranstaltung auf das Problem an oder geben Sie mir per E-Mail einen Hinweis. Sehr gerne höre und lese ich Anregungen für Verbesserungen und konstruktive Kritik. Empfohlene Literatur: Zur Mitarbeit und Vertiefung sind diverse Lehrbücher, Kommentare und Handbücher geeignet. Die hier vorgestellte Literatur ist nur beispielhaft erwähnt. Aufgrund der raschen Neuauflage

7 vieler Bücher sind die Angaben in der jeweils aktuellen Auflage zu verstehen. Wählen Sie solche Literatur, die Sie persönlich anspricht, auch wenn diese hier nicht aufgeführt ist. Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2010 Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht, 8. Aufl. 2015 Gottwald, Insolvenzrechts-Handburch, 5. Aufl. 2015 Uhlenbruck, Kommentar zur Insolvenzordnung, 14. Aufl. 2015 Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. (4 Bände) Kübler/Prütting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, Loseblattsammlung, Stand: Juli 2015 (5 Ordner) Braun, Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. (Praxiskommentar) Für viele Rechtsprobleme ist das Lesen von Fachzeitschriften, Kommentaren und Rechtsprechung unabdingbar. Berücksichtigen Sie dabei insbesondere folgende Fachzeitschriften: ZInsO, NZI, KTS sowie das Datenportal "Insolvenzrechtsportal". Die neueste Rechtsprechung des für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH kann auf der Datenbank "Bundesgerichtshof.de/Entscheidungen" jeweils aktuell und kostenlos nachverfolgt werden. Leistungsnachweise: Am Ende der Vorlesung wird in den Modulen Recht III (LAW6199, insgesamt 9 ECTS) beim MAT bzw. Wahlpflichtblock II A (LAW6190, insgesamt 9 ECTS) beim MABL eine Modulklausur geschrieben (PLK; Klausurdauer: 180 Minuten). Bestandteile dieser Modulklausur können sein: Kapitalmarktrecht (LAW6123) Insolvenzrecht (LAW6124) Umwandlungs- und Europarecht (LAW6122). In der Modulklausur können alle Rechtsgebiete geprüft werden; es können aber durch Festlegung des Prüfungsausschusses einzelne Rechtsgebiete ausgewählt werden (z.b. Beschränkung auf zwei Rechtsgebiete); dies darf den Studierenden zuvor nicht mitgeteilt werden. Eine Auswahl der Rechtsgebiete durch die Studierenden ist nicht zulässig. Für die Teilaufgaben / Teilklausuren werden Punkte nach dem Verhältnis der Zeit gegeben (z.b. 1 Punkt = 1 Minute). Die Klausur hat in der Regel 180 Punkte. Werden 50% der Punkte (z.b. 90 Punkte von 180 Punkten) erreicht, ist die Klausur mit der Note 4,0 bestanden. Teilklausuren oder konkrete einzelne Aufgaben müssen nicht gesondert bestanden sein, da es sich um eine Modulprüfung zu einem Termin handelt. Die Klausur hat im Insolvenzrecht das Kompetenzniveau F. Ferner sind in diesem Modul Europarecht mit dem Kompetenzniveau D sowie Kapitalmarktrecht und Umwandlungsrecht mit dem Kompetenzniveau F prüfungsrelevant. Somit entspricht das Niveau dem WP- Examensniveau. Als Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (ohne Verweise) bei der Klausur zugelassen.

8 Die Gesamtnote des Moduls Recht III (LAW6199, insgesamt 9 ECTS) beim MAT bzw. des Wahlpflichtmoduls I A (LAW6190, insgesamt 9 ECTS) beim MABL ergibt sich aus der Note der Modulklausur. Karlsruhe, im November 2015 Tobias Hirte