Insolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16

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1 Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16

2 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der Gläubiger IV. Bedeutung für das schuldnerische Unternehmen B. Typischer Ablauf eines Insolvenzverfahrens Folie 2

3 Zweck des Insolvenzverfahrens 1 InsO Verwertung des gesamten Vermögens zur gemeinschaftlichen (anteiligen) Befriedigung aller Gläubiger. Entschuldung der natürlichen Personen bei Redlichkeit [Wege: Versilberung oder andere Regelung zur Erhalt des Unternehmens] Folie 3

4 Tatbestand der Insolvenz Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) Andauerndes Unvermögen, die wesentlichen fälligen Geldverbindlichkeiten noch zu berichtigen (BGHZ 163, 134). Überschuldung ( 19 InsO) Anwendbar auf Gesellschaften ohne persönlich haftenden Menschen - In einer Überschuldungsbilanz überwiegen die Passiva die Aktiva und - die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen nicht überwiegend wahrscheinlich (Liquiditätsprognose auf Basis eines Finanzplans, vergleichbar der drohenden Zahlungsunfähigkeit, 18 InsO). Folie 4

5 Sicht des Schuldners Juristische Personen - Liquidation - Sanierung Natürliche Personen - Dauerhafte Verschuldung ( 201 Abs. 2 InsO) - Schuldenbereinigung ( 305 InsO) - Restschuldbefreiung ( 286 ff. InsO) Folie 5

6 Sicht der Gläubiger Insolvenzrisiko des Insolvenzgläubigers ( 38 InsO) - Geltendmachung der Forderung nur im Insolvenzverfahren ( 87 InsO) - Beschränkung auf Insolvenzquote Sicherungen - Vermeidung von Kreditgewährung - Sicherung vor Insolvenzeröffnung mit der Folge eines Absonderungsrechts im Verfahren ( 49 ff. InsO) Folie 6

7 Das schuldnerische Unternehmen Zum Begriff des Unternehmens - Abgrenzung vom Unternehmensträger = Schuldner Auswirkungen der Insolvenz - Stilllegung - Sanierung Sanierung des Unternehmensträgers Übertragende Sanierung Bedeutung der Verfahrensarten - Regelverfahren - Planverfahren Folie 7

8 Sanierungsoptionen 1. Sanierung (durch Insolvenzplan) erleichtert durch ESUG ( ) - Erhalt des Unternehmens - Erhalt des Unternehmensträgers - Befriedigung der Gläubiger durch (reduzierte) Ansprüche gegen den (alten = neuen) Unternehmensträger 2. Übertragende Sanierung - Erhalt des Unternehmens - Trennung der Aktiva von den Passiva durch Asset-Deal - Befriedigung der Gläubiger durch Insolvenzquote (mittelbare Ausschüttung des Kaufpreises) - Liquidation des alten Unternehmensträgers Folie 8

9 Vor- und Nachteil übertragender Sanierung Vorteil: Erleichterung des Überlebens durch Trennung der Aktiva von den Passiva. Nachteil: Kein Zugriff auf alle mit dem Unternehmensträger verbundenen Werte, insbesondere - günstige (langfristige) Verträge - nicht übertragbare Lizenzen, Zertifizierungen etc. - öffentlich-rechtliche Genehmigungen - Börsennotierung - steuerliche Verlustvorträge Folie 9

10 Ablauf eines Insolvenzverfahrens Antrag, 13 InsO Prüfung durch das Insolvenzgericht - Eröffnungsgrund, 16 ff. InsO - hinreichende Masse, 26 InsO Eröffnungsbeschluss, 27 ff. InsO Ernennung des Verwalters, 27 InsO Sichtung, Verwaltung und Verwertung der Masse Feststellung der Gläubiger, 174 ff. InsO Erlösverteilung, 187 ff. InsO [Alternative: Sanierung durch Plan] Aufhebung des Verfahrens, 200 ff. InsO [Restschuldbefreiung, 286 ff. InsO] Folie 10

11 2: Die Akteure A. Schuldner des Insolvenzverfahrens B. Insolvenzgericht C. Insolvenzverwalter D. Gläubiger im Insolvenzverfahren Folie 11

12 Aufgaben des Insolvenzgerichts Verfahrenseröffnung, 11 ff. InsO Ernennung des Insolvenzverwalters, 27, 56 ff. InsO Überwachung des Insolvenzverwalters, 58 f. InsO Einsetzung des Gläubigerausschusses, 67 InsO Leitung der Gläubigerversammlung, 76 InsO Verfahrensbeendigung, 200 InsO Folie 12

13 Aufgaben des Insolvenzverwalters Verwaltung des Vermögens Verwertung der Masse Verteilung des Erlöses Folie 13

14 Amtsrecht des Verwalters Ernennung 27, 56 InsO Aufsicht 58, 69 InsO Haftung 60 ff. InsO Vergütung 63 InsO Beendigung - mit Beendigung des Verfahrens - mit Entlassung, Abwahl oder Tod Folie 14

15 Beispiele 1 Nr. 1 Insolvenzgläubiger 60 InsO? 80 ff. InsO 91 ZPO in die Masse I V I klagt als sog. Partei kraft Amtes 433 II BGB K Auto mangelhaft? Folie 15

16 Beispiele 1 Nr. 2 V 433 II BGB 61 InsO? X X ist Rechtsinhaber I ist verfügungsbefugt I freies Vermögen des X Insolvenzmasse des X Privatvermögen des I Folie 16

17 Stellung des Verwalters Organtheorie - Juristische Personen handeln durch Organe, um ihre Handlungsfähigkeit herzustellen (etwa Vorstand). Vertretertheorie - Geschäftsunfähige handeln durch ges. Vertreter, um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können. Theorie von der Partei kraft Amtes (h. M.) - Der Insolvenzschuldner kann handeln, ihm wird aber durch den Insolvenzbeschlag die Verfügungsbefugnis genommen, über Gegenstände seines Vermögens zu verfügen. - Der Insolvenzverwalter soll spezifische Wirkungen für die Insolvenzmasse erzeugen. Diese Wirkungen unterscheiden sich vom Eigenhandeln sowohl des Insolvenzschuldners als auch des Insolvenzverwalters. Folie 17

18 Gläubigergruppen Massegläubiger, 53 ff. InsO Insolvenzgläubiger, 38 InsO Aussonderungsberechtigte Gläubiger, 47 InsO Absonderungsberechtigte Gläubiger, 49 ff. InsO Folie 18

19 Beispiele 1 Nr ff. InsO Bauleistung erbracht I X 631 BGB U Werklohnforderung des U ist Insolvenzforderung, 38 InsO. Folie 19

20 Beispiele 1 Nr ff. InsO Kündigung wegen Zahlungsverzugs I X Mietvertrag 546 BGB V Herausgabeanspruch berechtigt zur Aussonderung, 47 InsO. Folie 20

21 Beispiele 1 Nr. 3.3 Darlehensauskehr 80 ff. InsO I X Maschinen 498 BGB 929, 930 BGB V Sicherungseigentum berechtigt zur Absonderung, 51 Nr. 1 InsO. Folie 21

22 Beispiele 1 Nr. 3.4 K 346, 437 Nr. 2 BGB X X ist Rechtsinhaber I ist verfügungsbefugt I freies Vermögen des X Insolvenzmasse des X Privatvermögen des I K ist Massegläubiger, 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Folie 22

23 Gläubigerorganisation Aufgaben der Gläubigerversammlung - Wahl des Insolvenzverwalters, 57 InsO - Wahl des Gläubigerausschusses, 68 InsO - Erlaubniserteilung, 162 f. InsO - Entscheidung über die Verwertung, 157 InsO Aufgaben des Gläubigerausschusses - Überwachung des Insolvenzverwalters, 69 InsO - Erlaubniserteilung, 158 ff. InsO Folie 23

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