Ersterfassung PLZOrtschaft im Kanton Bern



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RSW AG Vermessung und Geoinformation Rosengasse 35 3250 Lyss Ersterfassung PLZOrtschaft im Kanton Bern Unternehmerbericht Januar 2008

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG 3 1.1 Verwendete Begriffe 3 1.2 Ausgangslage 3 2 PROJEKTZIEL 4 3 ERFASSUNG IM KANTON BERN 4 3.1 Verwendete Rohdaten 5 3.2 Vor- und Nachteile der verschiedenen PLZ-Grundlagedaten 6 3.3 Erfassungsgrundsätze 7 3.3.1 Erfassungsgrundsätze PLZ6 7 3.3.2 Erfassungsgrundsätze Ortschaften 10 3.4 Erkenntnisse 10 3.4.1 PLZ6 in ländlichen Gebieten (Seeland) 10 3.4.2 PLZ6 in dünn besiedelten Gebieten Gebiet (Jura und Oberland) 11 3.4.3 PLZ6 in städtischen Gebiet (Biel, Thun, Bern und Agglomeration) 11 3.4.4 Ist-Zustand Übernahme der Ortschaften 11 3.5 Spezialfälle 12 3.5.1 PLZ6 bei Seen 12 3.5.2 PLZ6 an Kantongrenzen 13 3.5.3 Enklaven und Exklaven im Kanton Bern 13 3.5.4 Behandlung von Postfächern und Firmenpostleitzahlen 13 4 VERIFIKATION 13 5 EMPFEHLUNGEN 14 5.1 Rohdaten 14 5.2 Erfassungsgrundsätze des Kt. Bern 14 5.3 Grundlagedaten der amtlichen Vermessung 14 6 NACHFÜHRUNG / MELDEWESEN 14

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 3 1 Einleitung 1.1 Verwendete Begriffe Abkürzung AGI RSW AG CC GIS V+D GRUDA GRUDATRANS GWR Beschreibung Amt für Geoinformation Vermessung und Geoinformation / Projektbearbeitung GIS-Stelle der schweizerischen Post Vermessungsdirektion Grundstückdatenbank Kanton Bern Datentransfer der Registerdaten Gebäude- und Wohnungsregister 1.2 Ausgangslage Der Datentransfer der Registerdaten von DM01-Operaten in die Grundstücksdatenbank des Kantons Bern erfolgt mittels GRUDATRANS. Dafür sind vollständige Gebäudeadressen für jedes im Datensatz der amtlichen Vermessung geführten Gebäudes eine der Grundvoraussetzungen. Zur vollständigen Erfassung des Topics Gebäudeadressen müssen sowohl die Postleitzahlen (PLZ6) wie auch die Ortschaften über den Kanton Bern vorhanden sein. Die Rohdaten des BFS und der schweizerischen Post sind flächendeckend über die Schweiz vorhanden, erfüllen jedoch nicht alle Kriterien des Datenmodells DM-01, so z.b.: Nicht alle Gebäude sind eindeutig einem Postleitzahlkreis zugeordnet Es bestehen zum Teil mehrere Geometrien pro PLZ6 Bei der Ersterfassung der PLZ6 im Kanton Bern, sollten PLZ6 und Ortschaften von Projektbeginn an topologisch richtig erfasst werden. Die PLZ6 sind thematisch unabhängig von der Gemeinde oder vom Parzellennetz, somit auch unabhängig vom jeweiligen Nachführungsgeometer. Aus diesen Gründen hat das Amt für Geoinformation des Kantons Bern die zentrale Erfassung über den ganzen Kanton einem Vermessungsbüro, dem Büro RSW AG in Auftrag gegeben.

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 4 2 Projektziel Die PLZ6 und die Ortschaften sollten möglichst rasch flächendeckend über den gesamten Kanton Bern bereitgestellt werden. Dieser neue Datensatz im Kanton Bern soll in einem zweiten Schritt in den Bundesdatensatz der V+D integriert werden. Daher ist in diesem Projekt der Kontakt zum Bund (Vermessungsdirektion V+D) sowie zur schweizerischen Post (Kompetenzzentrum GIS, CC GIS) sehr wichtig. Letztendlich sollen die Daten durch das CC GIS verifiziert werden. 3 Erfassung im Kanton Bern Die Erfassung der PLZ6 und Ortschaften im Kanton Bern geschah zentral im Vermessungsbüro RSW AG in Lyss. Im Sinne der begleitenden Verifikation stand die Projektleitung der RSW AG stets mit Vertretern des kantonalen Amtes für Geoinformation (AGI), der Vermessungsdirektion (V+D), sowie der schweizerischen Post (CC GIS) in enger Verbindung. Die im Projekt aufgetauchten Unklarheiten, konnten im Plenum und für alle beteiligten Parteien zufrieden stellend gelöst werden.

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 5 3.1 Verwendete Rohdaten Der Datensatz der PLZ6 und Ortschaften muss vielen verschiedenen Interessen standhalten. Daher wurde bei der Bearbeitung auf diverse Datenquellen zurückgegriffen: Rohdatensatz PLZ6 des BFS Das BFS stellt einen über die Schweiz flächendeckenden Rohdatensatz zur Verfügung. Dieser ist aus den gemittelten Gebäudekoordinaten des GWR entstanden. Rohdatensatz PLZ der schweizerischen Post und Geopostdaten Die Post hat einen ebenfalls flächendeckenden Rohdatensatz der PLZ- Abgrenzungen, welcher aus dem Punktdatensatz Geopost abgeleitet wird. Elektronische Telefonverzeichnisse (Directories /Twix Tel + Twix Route) Gemeindegrenzdatensatz GG5 Gemeindegrenzdatensatz des Kantons Bern, welcher ursprünglich auf den Daten des Übersichtsplanes aufbaut und anhand der Daten der amtlichen Vermessung nachgeführt wird. AVR Daten des Kantons Bern und Übersichtsplan (UP5) Der Kanton Bern erstellt monatlich einen aktuellen vereinfachten, d.h. reduzierten Datensatz der amtlichen Vermessung (AVR). In Gebieten, wo keine numerischen Vermessungsdaten zur Verfügung stehen, wurde zusätzlich zu AVR der kantonale Übersichtsplan bereitgestellt.

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 6 3.2 Vor- und Nachteile der verschiedenen PLZ-Grundlagedaten Rohdatensatz Vorteile Nachteile Fazit PLZ6 des BFS PLZ6 der Post / Geopost Der Datensatz entstand anhand aller in der Schweiz bestehenden Gebäudekoordinaten. Es wurde somit jedes Gebäude zur Berechnung miteinbezogen. Der Datensatz entstand anhand der Geopost Daten. Somit ist jeder Adresspunkt sicherlich dem richtigen PLZ Gebiet zugewiesen. Die Daten wurden manuell nachbearbeitet und dem Gemeindegrenzdatensatz GG25 angeglichen. Der Verlauf kann grösstenteils nachvollzogen werden. Der Datensatz ist vielerorts sehr wirr und unübersichtlich. Es sind automatisch generierte Rohdaten. Es sind etliche grobe Fehler enthalten und sehr viele Gebäude werden geschnitten. Zudem ist der Datensatz nicht mit der Post abgeglichen. Gebäude ohne Postzustellung sind im Datensatz nicht berücksichtigt. Dieser Datensatz erschwert die Erfassung der PLZ6 und wurde nur bei punktuellen Unklarheiten in den anderen Datensätzen gebraucht. Der Datensatz kann als richtig angenommen werden. Zur Bearbeitung ist dieser Datensatz als Grundlage sehr nützlich.

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 7 3.3 Erfassungsgrundsätze Die Projektgruppe AGI, V+D, Post und RSW AG haben klare Erfassungsregeln aufgestellt. So kann der Datensatz nachhaltig gepflegt und im Datensatz des Bundes integriert werden. 3.3.1 Erfassungsgrundsätze PLZ6 Erfassung des Ist-Zustandes Der Ist-Zustand wird abgebildet, d.h. was heute praktisch im Einsatz ist, wird in die Daten der amtlichen Vermessung übernommen. Vorhandene PLZ Rohdaten der schweizerischen Post Die PLZ6 der Post wird für jedes Gebäude mit einer Postanschrift als richtig angenommen. Gebäude ohne bestehende Postanschrift können durch den Sachbearbeiter nach Beurteilung der Erschliessung selbst einem PLZ-Gebiet zugewiesen werden. Wenn möglich wird die Geometrie entlang von Parzellengrenzen oder natürlichen Abgrenzungen gelegt. Rot: PLZ6 neu Kt. Bern Lila: PLZ6 Rohdaten Post

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 8 Abgrenzung an den Gemeindegrenzen GG5/GG25 Verläuft die PLZ6 entlang von politischen Grenzen, wird diese auf den Gemeindegrenzdatensatz GG5 angepasst. Grün: GG5 Kt. Bern Lila: PLZ6 Rohdaten Post Abgrenzung entlang natürlichen Grenzen Verläuft die PLZ nicht entlang einer politischen Grenze, so wird die PLZ, wenn möglich und sinnvoll, auf die Situation der Bodenbedeckung (Strasse, Waldrand, Gewässer) gelegt. Rot: PLZ6 neu Kt. Bern Lila: PLZ6 Rohdaten Post

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 9 PLZ6 mit mehreren Geometrien Nach DM.01 erhält eine PLZ6 nur eine Geometrie. Im ländlichen Gebiet konnten die einzelnen Geometrien entlang von Strassen oder Waldrändern miteinander verbunden werden (gelb). Die Rohdaten erfüllen dieses Kriterium in der Stadt Bern oftmals nicht. Grösstenteils können aber die einzelnen Geometrien zu einer PLZ6 einfach miteinander verbunden werden. Bei einigen Sonderfällen im Kanton Bern konnten die Geometrien nur mittels einer engen Nabelschnur verbunden werden. Leider konnte die Post für diese PLZ Gebiete keine neue PLZ6 (xxxx01) vergeben. So wurde in Extremfällen mit einer Nabelschnur von 2m gearbeitet. Hinweis der V+D: Die Nabelschnurlösung wurde im Kanton Bern vor allem deshalb gewählt, weil man die Eindeutigkeitsforderung für die PLZ6-Flächen im DM.01 nicht verletzen wollte (Attribute PLZ+Zusatzziffern in der Tabelle PLZ in der TOPIC PLZOrtschaft müssen eindeutig sein). Die V+D wird für die Verwaltung der PLZ6- Flächen diese Bedingung aber lockern und mehrere Flächen pro PLZ+Zusatzziffern zulassen. Damit wird der Checker zwar Fehler melden, doch können diese relativ einfach ignoriert werden. Unsere Empfehlung ist deshalb, keine künstlichen Nabelschnüre zu generieren. Rot: PLZ6 neu Kt. Bern

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 10 Flächendeckende PLZ6 Gemäss DM.01 sind nur PLZ6 zu erfassen, wenn eine Ortschaft mehrere PLZ6 hat. Aufgrund der Bedürfnisse der Datennutzer im Kt. Bern wurde entschieden, beide Datensätze vollständig zu erfassen. Behandlung von Unklarheiten seitens der Erfassung Alle Spezialfälle und Unklarheiten wurden dokumentiert und durch das CC GIS der Post verifiziert. 3.3.2 Erfassungsgrundsätze Ortschaften Erfassung des Ist-Zustandes Der Ist-Zustand wird abgebildet, d.h. was heute praktisch im Einsatz ist, wird in die Daten der amtlichen Vermessung übernommen. Die Daten, welche bei der schweizerischen Post verwendet werden, sind im Rohdatensatz PLZ6 als Attribut Ort_27 ersichtlich. Übernahme der Geometrie aus den PLZ6 In den meisten Ortschaften ist die Übernahme der Geometrie aus den PLZ6 unproblematisch, da die PLZ6 häufig mit den Gemeindegrenzen deckungsgleich sind. In den anderen Fällen entspricht die Ortschaft der Summe aller zugehörigen PLZ6-Flächen. Sollte eine Gemeinde mit dieser heute gültigen Abgrenzung der Ortschaften nicht einverstanden sein, kann sie nach dieser Ersterfassung unter Beizug des Amtes für Geoinformation einen Antrag auf Änderung der Abgrenzung bei der Post einreichen. 3.4 Erkenntnisse 3.4.1 PLZ6 in ländlichen Gebieten (Seeland) Im ländlichen Gebiet des Seelandes traten bei der Erfassung der PLZ6 keine grossen Probleme und Unklarheiten auf. In vielen Gemeinden entspricht der Verlauf der politischen Grenzen einem Postleitzahlkreis. Häufig an den Gemeindegrenzen anzutreffen sind Gebäude, welche durch den Postleitzahlkreis der Nachbargemeinde erschlossen sind. Diese Fälle sind einfach zu eruieren und unproblematisch bei der Abbildung im neuen PLZ6-Datensatz. Vielerorts konnten solche Abgrenzungen entlang von natürlichen Grenzen gelegt werden. So sollten auch zukünftige Gebäude bereits im richtigen PLZ-Gebiet liegen.

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 11 3.4.2 PLZ6 in dünn besiedelten Gebieten Gebiet (Jura und Oberland) Auch hier ist die Abgrenzung der PLZ6-Gebiete unproblematisch. In den Bergregionen wurden die natürlichen Grenzen nicht mehr berücksichtigt. Eine Abgrenzung entlang der Berggipfel ist sehr aufwändig und würde für die Zukunft keine Arbeitserleichterung sein. Exponierte Gebäude mit Postanschrift wie Bergrestaurants oder Berghütten wurden mit einfachen Geometrien dem richtigen Postleitzahlenkreis zugeordnet. In dem Berggebiet des Kantons Bern waren nur die zwei Exklaven der Gemeinden Brienzwiler und Rüeggisberg speziell. Diese zweiten Gemeindeflächen konnten unmöglich geometrisch mit den Stammgeometrien verbunden werden. In beiden Fällen waren aber innerhalb der Exklaven noch keine Postadressen vorhanden, so dass die Exklaven unter Berücksichtigung der Erschliessung dem jeweils angrenzenden PLZ6-Kreis zugeordnet werden konnten. 3.4.3 PLZ6 in städtischen Gebiet (Biel, Thun, Bern und Agglomeration) Zeitaufwendig und herausfordernd zeigte sich die Ersterfassung in den Städten. Vor allem in der Stadt Bern wäre eine Bearbeitung ohne den Geopostdatensatz unmöglich gewesen. Diese Erfassung wurde vom übrigen Kantonsgebiet getrennt erarbeitet. Ein Sachbearbeiter hat sich speziell in die Thematik der PLZ6 in städtischem Gebiet eingearbeitet. Unklarheiten und Pendenzen wurden separat dokumentiert und mit dem CC GIS bilateral abgeklärt. 3.4.4 Ist-Zustand Übernahme der Ortschaften Bei einer zentralen Ersterfassung wie im Kanton Bern ist die Übernahme der bei der Post verwendeten Ortschaften die einzige rationelle Möglichkeit. Für eine detailliertere Erfassung sind zwingend die Gemeinden und das Amt für Geoinformation einzubeziehen. Dies Ist nur auf Stufe Geometer möglich.

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 12 3.5 Spezialfälle 3.5.1 PLZ6 bei Seen Im Datenmodel DM.01 ist die PLZ6 mit dem Typ SURFACE definiert. Somit können im PLZ6 Datensatz Löcher vorkommen. Den Seen wurden keine PLZ6 zugewiesen. Mit einem mittleren Abstand von 100m zum Ufer wurde eine einfache Abgrenzung erstellt. So sind allfällige Postadressen in Ufernähe (Gebäude im See od. Restaurant auf einem alten Kursschiff) der richtigen PLZ6 zugeordnet.

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 13 3.5.2 PLZ6 an Kantongrenzen An der Kantonsgrenze wurde die PLZ6 an den Gemeindegrenzdatensatz GG5 angepasst. In den Fällen, wo ein PLZ6-Gebiet des Nachbarkantons in den Kanton Bern hinein reicht, wurde der ausserkantonale Teil dieser PLZ6 ohne Änderung übernommen. So ist eine reibungslose Übernahme der neuen PLZ6 im Kanton Bern in den Bundesdatensatz möglich. Rot: Grün: PLZ6 neu Kt. Bern GG5 Gemeindegrenzen, Kantonsgrenze 3.5.3 Enklaven und Exklaven im Kanton Bern Enklaven und Exklaven werden im neuen PLZ6-Datensatz mitgeführt. Es gibt keine Löcher bei Exklaven anderer Kantone im Datensatz des Kantons Bern. 3.5.4 Behandlung von Postfächern und Firmenpostleitzahlen Es wurden nur PLZ6-Flächen erfasst, die eine geographische Ausdehnung haben. Postleitzahlen von Firmen oder der Verwaltung, welche zwar im Postleitzahlenverzeichnis aufgeführt sind, aber keine Ausdehnung haben, z.b. 300200 Bern Postfinance oder 300301 Bern 3 Nationalrat, wurden nicht erfasst. 4 Verifikation Die neu erhobenen PLZ6 Daten wurden durch das CC GIS der schweizerischen Post verifiziert. Die neuen Geometrien wurden anhand der aktuellen Geopostdaten kontrolliert. Die Verifikation der Ortschaften wurde durch das AGI vollzogen.

Ersterfassung PLZOrtschaft Unternehmerbericht, Jan. 2008 Seite 14 5 Empfehlungen 5.1 Rohdaten Als Grundlagedaten sind die PLZ6-Abgrenzungen sowie der Geopost-Datensatz der schweizerischen Post empfehlenswert. Vor allem in den städtischen Gebieten ist eine Bearbeitung ohne Geopostdaten unvorstellbar. Zudem wird auch im ländlichen Gebiet die Arbeit durch den Gebrauch der Geopostdaten wesentlich erleichtert. Für eine Bearbeitung nicht zu empfehlen ist der PLZ6-Datensatz des BFS. Die Daten sind aufgrund ihrer Erstellung zu unübersichtlich und weisen zu grosse Differenzen zum Datensatz der Post auf. 5.2 Erfassungsgrundsätze des Kt. Bern Die im Kapitel 3.3 beschriebenen Erfassungsgrundsätze erwiesen sich als sehr sinnvoll. Es ist zu empfehlen, die weitere Erfassung der PLZ6 nach diesen Grundsätzen weiterzuführen. 5.3 Grundlagedaten der amtlichen Vermessung Für eine richtige Erfassung der PLZ6 sind die Daten der amtlichen Vermessung zwingend zu berücksichtigen. Nur mit den AV-Daten ist es möglich, eine korrekte Abgrenzung der PLZ6 entlang der Gebäude zu definieren. Werden diese Daten für die Bearbeitung nicht berücksichtigt, werden viele Gebäude durch eine PLZ6- Geometrie geschnitten. Dies wiederum führt zu Fehlzuordnungen beim Verschnitt der Gebäudeeingänge mit den PLZ6. 6 Nachführung / Meldewesen Die Nachführung sowie das Meldewesen werden durch die V+D, Post und das BFS gemeinsam geregelt. Diese wichtigen Regelungen müssen baldmöglichst den Kantonen und Gemeinden mitgeteilt werden.