A 2013 Informationsveranstaltung am Donnerstag, 07.04.2011 für den letzten Jahrgang G9 1
G8 G9 Überblick: Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Q2) 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1) FHR schul. Teil (Block I) Versetzung FHR 11 schul. Teil Einführungsphase (EP) 2
G8 G9 Versetzung in die Jgst. Q1 mindestens ausreichende Leistungen in allen versetzungswirksamen Kursen (9 Pflichtkurse + ein Wahlkurs) in nicht mehr als einem versetzungswirksamen Kurs mangelhafte Leistungen eine mangelhafte Leistung in M oder D oder der fortgeführten Fremdsprache => dann als Ausgleich eine befriedigende Leistung aus dieser Fächergruppe Schriftl. (falls Klausurfach) und mündl. Nachprüfung in einem Fach mit mangelhaft =>Erfüllen der Versetzungsbedingungen durch Erreichen der Note ausreichend od. besser bei Nichtversetzung: einmalige Wiederholung möglich keine Nachprüfung im Wiederholungsjahr 3
Überblick Die Qualifikationsphase Belegverpflichtung insgesamt: 32-34 anrechenbare Kurse 2 Leistungskurse und -mind. 6-7 Grundkurse ggf. Projektkurs Leistungskurse werden 5-stündig unterrichtet. Grundkurse werden 3-stündig unterrichtet. Ausnahmen: neu einsetzende Fremdsprache: 4-stündig (nur als Grundkurs möglich) Projektkurse: 2-stündig 4
Projektkurse Für G9 kein Anspruch, aber Angebot Angebot der Qualifikationsphase. Zweistündiger Jahreskurs, ggf. schuljahresübergreifend (Q1/Q2). Anbindung an ein Referenzfach (Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase), ggf. auch fächerverbindend oder fachübergreifend. Jahresnote am Ende des PK, Anrechnung im Umfang von 2 Grundkursen oder alternativ als bes. Lernleistung (dann wie ein fünftes Abiturfach). Die Belegung entpflichtet von der Erstellung einer Facharbeit. => Daher bereits jetzt Festlegung nötig!!! 5
Die Qualifikationsphase Pflichtfächer (als Grundkurs oder Leistungskurs) Fach Q1 Q2 Deutsch X X X X eine Fremdsprache X X X X Kunst oder Musik (in Q1) X X eine Gesellschaftswissenschaft X X X X Geschichte (alternativ in Q1, wenn fortgeführt aus EP) X X Sozialwissenschaften (fortgeführt aus EP, alternativ in Q2) X X Mathematik X X X X eine Naturwissenschaft (BI, CH, PH) X X X X Religion/ersatzweise Philosophie X X Sport X X X X Weitere Fremdsprache oder weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld III X X X X Weitere Fächer nach Angebot der Schule 6
Bedingungen für die Abiturfächer (2 Leistungskurse und 2 Grundkurse) Zwei Fächer aus dem Kanon Deutsch, Mathematik, Fremdsprache Abdeckung aller drei Aufgabenfelder (Kunst oder Musik können das erste Aufgabenfeld in der Abiturprüfung nicht abdecken.) ER / KR kann in der Abiturprüfung das AF II ersetzen. Erster Leistungskurs muss Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein. 7
Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (2 Fächer aus D, M, FS): Folgende Abiturfachkombinationen aus den an unserer Schule möglichen Fächern sind unabhängig von der Wahl als LK oder GK ausgeschlossen: - zwei Naturwissenschaften - Naturwissenschaft + Kunst Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst die Wahl von zwei Fremdsprachen die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften 3. und 4. Abiturfach werden erst zu Beginn von Q2 verbindlich gewählt. Die Schullaufbahn muss aber bereits jetzt entsprechend geplant werden!!! 8
Angebot an Leistungskursen LI BI E D M L II (KOOP) D E PA GE EK PH
Geplantes Blockungsraster ab Q1 Block Std. L1 E D M BI 5 L2 (KOOP) D (K) E (K) PA GE (K) EK (K) PH (K) 5 G1 KU)1 MU (nur Q1) SWZ in Q2 G2 PL ER KR 3 3 [1] Wer in KU Abitur machen möchte, muss vorher SW belegt haben. G3 SW EK PA SW (biling.) 3 G4 GE SW GEZ in Q2 3 G5 N PH EL M 3 G6 D E M CH 3 G7 D E BI 3 G8 D M BI F 3 G9 SP 2 G10 PK HE in Q2 PK Delf in Q1.II / Q2.I PK MU + GE in Q2 10 G11 N L9 (in Q1) L9 (in Q1) 2 )2 2
Klausurenverpflichtung Alle (Q1.1 Q2.1) Leistungskurse Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Mögl. GK-Abifächer (SW bilingual)* Fremdsprachl. Schwerpunkt 2 Fremdsprachen, in jedem Fall NL* Naturwissenschftl. Schwerpunkt 1 NW (PH, CH, BI, EL) 1 FS, in jedem Fall NL* In Q2.2: beide LK / 3. Abiturfach / NL* / SW bil.* * falls gewählt
Zulassung zur Abiturprüfung und Bildung der Gesamtqualifikation Gesamtqualifikation: Block I: Block II: Leistungen in den Fächern der Qualifikationsphase (2/3: min. 200, max. 600 Punkte) Leistungen in den Abiturprüfungen (1/3: min. 100, max. 300 Punkte) Die Mindestpunktzahlen entsprechen einem Durchschnitt von glatt ausreichenden Leistungen (05 Punkte) in allen eingebrachten Kursen. Achtung: Kurse, die mit unter 05 Punkten abgeschlossen werden, gelten als Defizitkurse! (also auch 4 minus!!!) 12
Block I / Zulassung zur Abiturprüfung Einbringung von 32 34 anrechenbaren Kursen aus Q1.I bis Q2.II (darunter alle 4 Halbjahreskurse in den Abiturfächern) Pflichtkurse aus Belegungsverpflichtung gem. 28 APO-GOSt (8 LK + mind. 24 GK) Kein anzurechnender Kurs darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden! Endnote im Projektkurs anrechenbar wie 2 GK Mind. 200 P., höchstens 600 P. (LK doppelt, GK einfach gewertet) Maximal zulässige Defizitkurse: 32 Kurse => höchstens 6 Defizitkurse (davon max. 3 x LK) 33 34 Kurse => höchstens 7 Defizitkurse (davon max. 3 x LK) Wer die Bedingungen zur Zulassung nicht erfüllt, muss wiederholen. Würde dadurch die Höchstverweildauer von 4 Jahren bis zur nächsten Zulassung überschritten, muss der Schüler / die Schülerin die gymnasiale Oberstufe verlassen. 13
Unter den mindestens 32 eingebrachten Kursen müssen sein: 4 Kurse Deutsch 4 Kurse einer Fremdsprache 2 Kurse Kunst oder Musik 4 Kurse einer Gesellschaftswissenschaft 2 Kurse Geschichte (falls GE nicht als GW gewählt) 2 Kurse Sozialwissenschaften ( falls SW nicht als GW gewählt) 4 Kurse Mathematik 4 Kurse Biologie oder Physik oder Chemie 2 Kurse Religionslehre oder Philosophie 2 Kurse des Schwerpunktfaches aus Q2
Berechnung Block I EI = (P : S) x 40 EI: Ergebnis Block I P: Punkte, die in den eingebrachten Fächern in vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase erzielt wurden S: Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der Kurse, wobei doppelt gewichtete Fächer auch doppelt zählen) 15
Latinum 5 6 7 8 9 10 E Q1 Q2 Note im Abschlussjahr mindestens ausreichend (05 P.) Note im Abschlussjahr mindestens ausreichend (05 P.) Latinum durch extern gestellte Prüfung 16
Schulischer Teil der Fachhochschulreife (FHR) FHR nach Klasse 11 Versetzung in die 12 anschließend Nachweis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung nur gültig in: NRW, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Saarland, Niedersachsen FHR nach Klasse 12 Bestimmter Notendurchschnitt in festgelegten Kursen anschließend Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines einjährigen gelenkten Praktikums
Handelsenglisch Vorbereitung zum Examen vor der IHK zum Fremdsprachenkorrespondenten Kopplung an LK Englisch Belegung als SW (bilinguales Modul) + Projektkurs Handelsenglisch (Q2) Klausurfach Kein Abiturfach Anrechnung als SW-GK im Rahmen der SW- Pflichtbelegung + Projektkurs Festlegung bis zum Abitur! (siehe Projektkurse)
Zusammenfassung und Überblick 1. LK Block II: Abiturprüfung (mind. 100 P., höchstens 300 P.) 2. LK 3. Fach Die gymnasiale Oberstufe 4. Fach Abiturprüfung: 2 Fächer aus D, M, FS Abdeckung der 3 Aufgabenfelder Block I: Zulassung: 32 34 Kurse: mind. 200 P., höchstens 600 P. Q2 Q1 FHR schul. Teil FHR 11 schul. Teil Belegung von 32 34 anrechenbaren Kursen Fortführung als GK oder LK verpflichtend: durchgehend bis zum Abitur: D, M, eine FS, eine GW, eine NW, SP, zweite FS oder zweites nw-fach mind. bis Ende Q1: KU/MU; RE (ersatzweise PL) Versetzung Qualifikationsphase: Belegung von mindestens 32 anrechenbaren Kursen (8 LK plus mind. 24 GK) Versetzungsgrundlage: 10 Fächer EP D M f FS KU/MU GW NW RE (PL) SP NW/ FS Wahl-fach D M f FS KU/MU GW NW RE (PL) SP NW/ FS Wahl-fach 19
Für volljährige Schüler gilt: 20 Auszug aus dem Schulgesetz NRW: Die Schule kann Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über wichtige schulische Angelegenheiten wie 1.die Nichtversetzung, 2.die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer Abschlussprüfung, 3.den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine Woche hinaus, 4.die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und 5.die Verweisung von allen öffentlichen Schule oder deren Androhung und über sonstige schwerwiegende Sachverhalte informieren, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen. Die Schülerinnen und Schüler sind von den beabsichtigten Auskünften vorab in Kenntnis zu setzen. (Zitat Schulgesetz NRW 120 Abs. 8)
Abgabe der Wahlbögen: Freitag, 06. Mai 2011 Die Zusendung der Lupo Dateien erfolgt in der nächsten Woche. Bitte nehmen Sie beim Ausfüllen auch unser Blockungsraster zur Hand!
Info-Wiederholung http:// www.ricardahuchgym.de Wir wünschen Ihnen noch einen schönen Abend und kommen Sie gut nach Hause. Das Oberstufenteam Weitere Informationen im Bildungsportal NRW unter Schulform Gymnasium : www.schulministerium.nrw.de