Forderungsmanagement

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Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug

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Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug

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Transkript:

eseprobe Forderungsmanagement Außenstände? Wie Sie schneller an Ihr verdientes Geld kommen!

Seminarübersicht Allgemeine Informationen Background: Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen allgemeine Auszüge Nach 30 Tagen automatisch im Verzug Verjährung Hemmung oder Neubeginn der Verjährung Früherkennung von möglichen Forderungsausfällen Forderungsausfälle minimieren Acht Schritte zur erfolgreichen Vermeidung eines Forderungsausfalles Vermeidung von Forderungsausfällen: Beispiele aus der Praxis Bevor Sie Maßnahmen ergreifen Die rechtliche Prüfung Im Vorfeld: Das persönliche Gespräch Das klassische Mahnverfahren Vorgehensweise Forderungsmanagement 2

Seminarübersicht Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid Mahnschreiben: Struktur und Inhalt Berechnen Sie Verzugszinsen und Mahngebühren Was Sie noch tun können Muster für Mahnschreiben Erfolgreiches Eintreiben von Forderungen - Tipps Tages-Clearing Forderungsmanagement 3

Allgemeine Informationen Mehr als die Hälfte der Unternehmen sind mit dem gegenwärtigen Zahlungseingang unzufrieden. Nur noch die Hälfte aller Rechnungen werden innerhalb von 30 Tagen bezahlt. Viele Firmen warten zwei bis drei (und länger) Monate auf ihr Geld. Die Zahl der Forderungsausfälle und Konkurse wächst ständig. In den letzten zwei Jahrzehnten hat sich die Schuldenlast der privaten Haushalte verzehnfacht. Die Zahl der Konsumentenkredite stieg um rund 240% auf ca. 440 Milliarden. Mehr als 4 Millionen Haushalte in der Bundesrepublik dürften derzeit überschuldet sein, mit steigender Tendenz. Forderungsmanagement 4

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen gültig seit 1. Mai 2000 nach 30 Tagen nach Rechnungsdatum automatisch im Verzug Verzugszinsen in jedem Falle 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet auch bei Nichtabnahme innerhalb angemessener Frist Forderungsmanagement 5

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen Verzugszinsen erhöhen sich ohne vorherige Mahnung - auf derzeit: 5,0 % Prozent bei Rechtsgeschäften mit Verbraucherbeteiligung 8,0 % Prozent bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung (zwischen Kaufleuten) Forderungsmanagement 6

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen 286 (3) BGB: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Zum jeweils aktuellen Diskontsatz informieren viele Inkasso-Büros ihre Kunden in halbjährlichem Rhythmus. Forderungsmanagement 7

Verjährung Die wichtigsten Verjährungsfristen Anspruchinhaber Verjährungsfrist / Beginn der Frist Rechtsgrundlage Handwerker: Leistungen für Privatpersonen Handwerker: Leistungen für Gewerbetreibende Kaufleute: Leistungen für Privatpersonen Kaufleute: Leistungen für Gewerbetreibende 3 Jahre / ab Jahresende 195 BGB 3 Jahre / ab Jahresende 195 BGB 3 Jahre / ab Jahresende 195 BGB 3 Jahre / ab Jahresende 195 BGB Forderungsmanagement 8

Früherkennung von Forderungsausfällen Maßnahmen Signale Mögliche Folgen Überwachung der Korrespondenz Bankverbindung wurde gewechselt, möglicherweise sogar zu einem örtlich entfernteren Kreditinstitut Alter Kreditrahmen war ausgeschöpft oder Differenzen mit der Bank Kunde hat zu seiner bestehenden noch eine weitere Bankverbindung hinzugenommen Betriebssitz ist in anderen Ort / Amtsgerichtsbezirk verlegt worden Versuch, durch Scheckreiterei Liquidität aufzubessern Neuer Ort soll Kreditwürdigkeit steigern, da am alten Standort das Geschäftsgebaren hinreichend bekannt war Forderungsmanagement 9

Früherkennung von Forderungsausfällen Maßnahmen Signale Mögliche Folgen Auftragsüberwachung Bisher regelmäßige Aufträge gehen nur noch sporadisch ein oder es werden Kleinmengen geordert Zeichen von Zahlungsunfähigkeit, insbesondere wenn Zahlungen nur noch verzögert eingehen Kunde bestellt plötzlich ohne Erklärung ein vielfaches des bisherigen Kontingentes Kunde bietet gelieferte Waren zu Niedrigpreisen / im Sonderangebot an Mitanbieter liefern nicht mehr aufgrund des Zahlungsverhalten Kunde muss wegen Zahlungsschwierigkeiten um jeden Preis verkaufen Forderungsmanagement 10