Die Schweiz und die Menschenrechte Lehrerinformation

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Transkript:

Lehrerinformation 1/9 Arbeitsauftrag Ziel Material Die Sch befassen sich mit Informationen, welche aufzeigen, in welchen Bereichen sich die Schweiz punkto Menschenrechte, Todesstrafe und Folter stark macht. Sie diskutieren unterschiedliche Beispiele und machen Aussagen zum humanitären menschenrechtsfördernden Engagement der Schweiz. Die Sch lernen, wie und wo sich der Schweizer Staat stark macht für die Einhaltung der Menschenrechte im In- und Ausland. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Lage anhand von verschiedenen Beispielen die Aktivitäten der Schweiz nachzuvollziehen. Sie recherchieren selbständig nach weiteren, zusätzlichen Informationen. Arbeitsblätter Lösungen Sozialform EA / PA / GA Plenum Zeit 30 Kostenlose Publikationen vom EDA: Für Frieden, Menschenrechte und Sicherheit Vom Engagement der Schweiz in der Welt http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/doc/publi/phumig.html ABC der Menschenrechte http://www.eda.admin.ch/eda/de/home/doc/publi/phumig.html Human Rights Book: www.eda.admin.ch/eda/de/home/topics/human/humri/humpol/shrb.html Diese Publikation richtet sich an die Sekundarstufe II Zusätzliche Informationen: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR (www.skmr.ch) Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte ist ein Dienstleistungszentrum. Es soll den Prozess der Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen der Schweiz auf allen Stufen unseres Staatswesens fördern und erleichtern. Informationsplattform (www.humanrights.ch) Die Informationsplattform humanrights.ch ist ein Projekt des Vereins Humanrights.ch/MERS. Dieser setzt sich seit 1999 für die Förderung und Durchsetzung der Menschenrechte in der Schweiz ein. Auf der Plattform finden Sie viele ergänzende Materialien für Ihren Unterricht. Animationsfilm http://www.youtube.com/watch?v=12ukuorcybm&list=pl009f5c001f52b792&index=2 &feature=plpp_video&noredirect=1

Lehrerinformation 2/9 Amnesty International (www.amnesty.ch): Amnesty International ist eine weltweite Bewegung von Menschen, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Ihre Vision ist eine Welt, in der die Menschenrechte gleichermassen für alle gelten. Heute hat AI über 3,2 Millionen Mitglieder und UnterstützerInnen in mehr als 150 Ländern. Auf der Website von Amnesty International sind weitere Fälle und Themen beschrieben, welche ebenfalls als Diskussionsgrundlage verwendet werden können. Zu Aufgabe 3 : Alternativ können die Fragekarten in der Klasse auch diskutiert werden oder als Input für eine Wandzeitung verwendet werden. Infoquellen: www.apt.ch, www.amnestyinternational.ch, www.amnestyinternation.org

3/9 Aufgabe 1: Lest den folgenden Text durch und unterstreicht die wichtigsten Aussagen und Aktivitäten. Die Förderung der Menschenrechte ist ein aussenpolitisches Ziel der Schweiz. In Zusammenarbeit mit anderen Staaten, der Gesellschaft und Experten setzt sich unser Land für die weltweite Verbesserung der Menschenrechtssituation ein. Dabei stützt es sich auf die humanitäre Tradition und die Überzeugung, dass der Schutz der Menschenrechte dem Frieden und der internationalen Stabilität dient. Nach wie vor bestehen grosse Schwierigkeiten, die Menschenrechte weltweit durchzusetzen. Es hängt nicht zuletzt vom guten Willen der einzelnen Staaten ab, ob Menschenrechte geachtet werden oder nicht. Mit neuen rechtlichen Massnahmen versucht die internationale Gemeinschaft, die Lage zu verbessern: Ausbau des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Tribunale der Vereinten Nationen (UNO) für Ruanda und Ex-Jugoslawien Internationaler Strafgerichtshof UNO-Menschenrechtsrat Engagement der Schweiz Die Schweiz konzentriert sich auf Themen, bei denen sie aufgrund ihrer Erfahrungen einen besonderen Beitrag leisten kann: Weltweite Verteidigung und Förderung der elementaren Menschenrechte. Die Schweiz engagiert sich insbesondere gegen die Folter und für die Abschaffung der Todesstrafe. Ihr Augenmerk gilt zudem der wachsenden Bedeutung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Schutz besonders verletzlicher Gruppen: Minderheiten, Kinder, Frauen, Betagte, Flüchtlinge, Gefangene sowie Gruppen und Menschen, die sich besonders für die Menschenrechte einsetzen. Alle aussenpolitischen Aktivitäten sollen die Menschenrechte systematisch berücksichtigen, die Globalisierung soll für die Förderung der Menschenrechte genutzt werden. Die humanitäre Politik setzt die Rahmenbedingungen für die humanitäre Hilfe fest. Ihr Ziel ist es, das Leben, die Rechte sowie die Würde von Menschen vor, während und nach Krisensituationen (bewaffnete Konflikten, innere Unruhen und Katastrophen) zu schützen. Das weltweite humanitäre Engagement der Schweiz hat Tradition. Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung wurde in Genf gegründet. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die wichtigsten humanitären Organisationen der UNO sowie weitere humanitäre Organisationen haben ihren Sitz in Genf.

4/9 Aufgabe 2: Ergänzt weitere Facts zur Todesstrafe. Diskutiert in der Klasse das Thema Todesstrafe: Welche Gründe sprechen gegen die Todesstrafe? Sammelt Argumente und schreibt sie auf ein Plakat. Todesstrafe die Position der Schweiz Die Schweiz setzt sich für eine menschenwürdige Welt ein, in der es die Todesstrafe nicht mehr gibt. Das Recht auf Leben ist das grundlegendste Menschenrecht. Die Schweiz engagiert sich für die Abschaffung der Todesstrafe ohne Einschränkungen, das heisst unter allen Umständen und in allen Regionen der Welt. Bild: Für Frieden, Menschenrechte und Sicherheit vom EDA Bereits mit dem Strafgesetzbuch von 1942 schaffte die Schweiz die Todesstrafe für zivile Straftaten ab. 1992 wurde die Todesstrafe auch im Militärstrafgesetz abgeschafft. Schliesslich wurde das Verbot in Artikel 10 der neuen Bundesverfassung verankert, die am 1. Januar 2000 in Kraft trat. Die Schweiz setzt sich bilateral und multilateral dezidiert für die Problematik der Todesstrafe ein und unterstützt auch mehrere Initiativen aus der Zivilgesellschaft. Zu den Hauptpfeilern des aktuellen Engagements der Schweiz gehört die Unterstützung der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe (International Commission against the Death Penalty, ICDP). Einige Facts zur Todesstrafe: (Stand April 2012) Heute wenden 58 Länder und Staatsgebiete die Todesstrafe an. Vor zwanzig Jahren waren es noch fast doppelt so viele. Mehr als zwei Drittel der Länder weltweit haben die Todesstrafe offiziell oder faktisch abgeschafft. Lettland hat im Jahr 2012 die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. In 32 amerikanischen Bundesstaaten gibt es die Todesstrafe. Für Homosexualität gilt in 7 Ländern die Todesstrafe. Quelle und tagesaktuelle Informationen: http://www.deathpenaltyinfo.org/states-and-without-death-penalty www.amnestyinternational.org

5/9 Aufgabe 3: Trotz nationaler und internationaler Bemühungen wird täglich viel gefoltert. Recherchiert im Internet um die Fragen zu beantworten. Vergleicht anschliessend eure Antworten. Folter Das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) am 10.12.1984 angenommen. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, alle geeigneten Massnahmen zur Verhinderung und Ahndung von Folter zu ergreifen. Inhaftierte Personen sind vor Angriffen auf ihre körperliche und seelische Integrität zu schützen. Das Übereinkommen enthält das absolut geltende Folterverbot enthält das Verbot, Personen in einen Staat auszuweisen, in dem sie mit grösster Wahrscheinlichkeit Opfer einer Folterhandlung werden (Non-Refoulement-Prinzip). definiert Folter ausführlich regelt die Bestrafung oder Auslieferung von Folterern regelt Prävention und Aufklärung von Folterfällen Ein Ausschuss überwacht die Umsetzung in den Vertragsstaaten. Diese müssen dem Ausschuss gegen Folter regelmässig Bericht erstatten. Gegenwärtig zählt das Antifolter-Übereinkommen 153 Mitgliedsstaaten. Die Schweiz trat ihm am 02.12.1986 bei. Das am 18.12.2002 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Fakultativprotokoll zum Antifolter- Übereinkommen sieht vor, dass nationale und internationale Gremien Haftanstalten regelmässig besuchen und überprüfen. Es ist am 22.06.2006 in Kraft getreten und zählt 25 Mitgliedstaaten. Bild: Für Frieden, Menschenrechte und Sicherheit vom EDA Tagesaktuelle Informationen: http://treaties.un.org/pages/viewdetails.aspx?mtdsg_no=iv-9&chapter=4&lang=en

6/9 Fragen zur Folter Was verstehst du unter Folter? Wo überall werden (noch) Folterstrafen angewendet? Weshalb werden Menschen gefoltert? Was bewirkt Folter beim Opfer? Welche internationalen Abkommen setzen sich gegen Folter ein? Wie stellst du dir Folter vor? Wo beginnt Folter? Wo hört sie auf? Was unternimmt die Schweiz gegen die Folter?

7/9 Aufgabe 4: Schaut euch den Dok-Film Ignoriert und vogelfrei an und macht euch Notizen zum Film. www.youtube.com/watch?v=4hlpyu61798 Wie unterstützen die beiden Schweizer-Paten die Menschenrechtsverteidiger? Menschrechtsverteidiger Recherchiert unter www.humanrights.ch nach weiteren Einsätzen von Schweizer-Paten. Personen, die sich für Menschenrechte einsetzen, leben gefährlich. Ihnen droht von privater wie staatlicher Seite Gefahr an Leib und Leben, weil häufig beide Akteure Menschenrechtsverbrechen begehen. Die Schweiz bemüht sich mit einem innovativen Projekt, bedrohte Menschenrechtsverteidiger besser vor Verfolgung zu schützen. Dimitri, Rolf Bloch, Rosmarie Zapfl und Mario Botta - diese und zehn weitere Prominente haben eine Patenschaft für eine/n Menschenrechtsaktivisten/in übernommen. Das Projekt hat die Organisation Mondiale contre la torture OMCT in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA 2007 lanciert. Die Patenschaften dienen als Instrument um: ein breites Schweizer Publikum auf das Thema Menschenrechte und insbesondere auf die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern aufmerksam zu machen die Arbeit von Individuen und Organisationen, welche in diesem Bereich agieren, zu legitimieren eine Art politische Unterstützung zu gewährleisten einen gewissen Druck auf Regierungen auszuüben, welche dem Auftrag, ihre Bürger zu schützen, nicht nachkommen Der Genfer Regisseur Daniel Schweitzer hat den Einsatz der beiden Schweizer-Paten, Clown Dimitri und Ständerat Dick Mart begleitet in Afrika. Daraus ist der Dokfilm Ignoriert und vogelfrei - Indifférence et Impunité entstanden. Ziel ist es, die Menschenrechtsverteidiger, die sich im Osten Kongos für die Opfer von sexueller Gewalt engagieren, bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Notizen zum Film:

00 / Thema Lektion Lösung 8/9 Lösung: Argumentationen für Aufgabe 2 und 3 Argumentarium gegen die Todesstrafe 1. Die Todesstrafe ist unvereinbar mit den Menschenrechten und der Menschenwürde. Sie verletzt mit dem Recht auf Leben das grundlegendste Recht überhaupt und gleichzeitig die Menschenwürde, die jedem Menschen zusteht. 2. Ausserdem missachtet die Todesstrafe das Recht, weder Folter noch anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen unterworfen zu werden. Die Lebensbedingungen in den Todeszellen bedeuten für die Betroffenen ein extremes Mass an psychischem Leiden, und die Hinrichtung selbst ist ein körperlicher und geistiger Übergriff. 3. Die Todesstrafe steht in Widerspruch zum internationalen Trend, der in Richtung Abschaffung geht, unter anderem mit der dreimaligen Verabschiedung der Resolution der UNO-Generalversammlung, die zu einem weltweiten Moratorium von Hinrichtungen aufruft. 4. Rechtsirrtümer und Fehlurteile könne nie ganz ausgeschlossen werden. Deshalb wurden in der Vergangenheit auch Unschuldige hingerichtet, und solche Fälle wird es immer geben. Im Gegensatz zu Gefängnisstrafen lässt sich eine Todesstrafe nicht rückgängig und nicht wieder gut machen. 5. Bei der Verhängung der Todesstrafe spielen häufig Diskriminierungen eine Rolle: Die Todesstrafe wird unverhältnismässig oft gegen Menschen ausgesprochen, die arm sind, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden, einer Minderheit angehören oder Mitglieder bestimmter Rassen, Ethnien oder Religionsgemeinschaften sind. In gewissen Ländern werden Schwächen im Rechtssystem durch Diskriminierungen noch verschärft. 6. Die Todesstrafe verhindert keine Verbrechen. Es bestehen keinerlei wissenschaftliche Anhaltspunkte dafür, dass die Todesstrafe die beabsichtigte abschreckende Wirkung hat. Auch in vielen Ländern, die noch die Todesstrafe kennen, wird die Wirksamkeit dieser Strafe zur Verbrechensprävention von immer mehr Fachpersonen aus dem Bereich des Gesetzesvollzugs ernsthaft in Frage gestellt. 7. Die Todesstrafe nimmt einer Person die Möglichkeit, eine Tat abzubüssen, sie wieder gut zu machen, zu bereuen und sich zu bessern. 8. Die Todesstrafe bringt weder Gerechtigkeit noch Vergeltung oder Wiedergutmachung für die Gesellschaft und die Familien. 9. Wenn die Bevölkerung die Todesstrafe gutheisst, bedeutet dies noch nicht, dass es sich um eine Tat handelt, die für einen Staat akzeptabel ist. In der Geschichte gibt es Beispiele für offensichtliche Menschenrechtsverletzungen, die von einer Bevölkerungsmehrheit unterstützt, später aber scharf verurteilt wurden. Die Bevölkerung befürwortet die Todesstrafe, weil sie glaubt, sie könne sich auf diese Weise vor Kriminalität schützen. Zur Prävention von Straftaten gibt es aber wirksamere Mittel. Die Todesstrafe macht die Welt für die Allgemeinheit nicht sicherer. Argumentarium gegen Folter Welche internationalen Abkommen setzen sich gegen Folter ein? UN-Antifolterkonvention Europäische Antifolterkonvention Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Daneben setzen sich eine Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International, Weltorganisation gegen Folter (OMCT), Peace Brigades International (PBI) etc. gegen Folter ein.

00 / Thema Lektion Lösung 9/9 Was unternimmt die Schweiz gegen die Folter? Die Schweiz konzentriert sich auf Themen, bei denen sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Verpflichtungen einen besonderen Beitrag leisten kann: Weltweite Verteidigung und Förderung der elementaren Menschenrechte. Die Schweiz engagiert sich insbesondere gegen die Folter und für die Abschaffung der Todesstrafe. Ihr Augenmerk gilt zudem der wachsenden Bedeutung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Schutz besonders verletzlicher Gruppen: Minderheiten, Kinder, Frauen, Betagte, Flüchtlinge, Gefangene sowie Gruppen und Menschen, die sich besonders für die Menschenrechte einsetzen Alle aussenpolitischen Aktivitäten sollen die Menschenrechte systematisch berücksichtigen, die Globalisierung soll für die Förderung der Menschenrechte genutzt werden. Die Schweiz verfügt über vielfältige Instrumente, um die Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen entgegen zu treten: Auf bilateraler Ebene wendet sie sich an einen einzelnen Staat. Mit diplomatische Interventionen und Menschenrechtsdialogen setzt sie sich in verschiedenen Ländern für die Respektierung der Menschenrechte ein. Auf multilateraler Ebene koordiniert sie ihr Engagement mit anderen Staaten, vorab im Rahmen internationaler Organisationen (zum Beispiel im UNO-Menschenrechtsrat, in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa /OSZE oder im Europarat). Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten Auf viele der gestellten Fragen können keine allgemein gültigen Antworten gegeben werden. Mögliche Argumentationen gegen Folter sind aber in diesem Dokument ersichtlich: www.amnesty-gegen-folter.de/argumentegegenfolter.pdf