Dienstleistungsvertrag über die forstbetriebliche und forsttechnische Betreuung Einzelvertrag Zwischen der Waldbesitzerin bzw. dem Waldbesitzer nachfolgend Waldbesitzer genannt Name, Anschrift und dem Landesbetrieb Hessen-Forst, vertreten durch die Leitung des Betreuungsbetriebs Hessen-Forst Forstamt Wehretal, Langenhainer Straße 5, 37287 Wehretal nachfolgend Hessen-Forst genannt wird mit Wirkung zum 01.. folgendes vereinbart: Vereinbarungsgegenstand Hessen-Forst übernimmt in Erfüllung der Besonderen Förderung nach 22 Hess. Waldgesetz (HWaldG) in Verbindung mit 2 und 3 der Verordnung über die Art und den Umfang der allgemeinen und besonderen Förderung des Privatwaldes (Privatwald-Förderverordnung) in der jeweils gültigen Fassung die Forstbetriebliche und Forsttechnische Betreuung der in der Anlage 3 aufgeführten Waldgrundstücke. Anlage 3 ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertrag ersetzt den bisher bestehenden Betreuungsvertrag. Hessen-Forst verpflichtet sich, den Wald nach dem Willen und den Zielen des Waldbesitzers fachkundig in Übereinstimmung mit dem HWaldG und den dazu ergangenen Verordnungen unter Wahrung der Schutzund Erholungsfunktionen ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Vereinbarte Leistungen und Herleitung des Kostenbeitrages (zzgl. MwSt.) Grundsätzlich werden alle u.a. Leistungen bei Abschluss dieses Vertrages vereinbart. Der Vertragspartner entscheidet sich jedoch vor Maßnahmenbeginn, welche Leistungen jeweils in Anspruch genommen werden sollen. Die Kostensätze sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen. Bei einer Forstbetriebsfläche bis einschließlich 5 ha Bitte beachten Sie, dass die kostenfreien Leistungen nur gewährt werden können, wenn Sie mind. die Leistungen bei der Rohholzbereitstellung (ohne Verkaufszuordnung) in Anspruch nehmen. Forstbetriebliche Betreuung kostenfrei Forsttechnische Betreuung Leistungen außerhalb der Rohholzbereitstellung Leistungen bei der Rohholzbereitstellung (ohne Verkaufszuordnung) Verkaufszuordnung zu Holzverkaufsverträgen und Rechnungsstellung kostenfrei 3,50 /EFm* 2,50 /EFm* Bei einer Forstbetriebsfläche ab 5 ha Bitte kreuzen Sie an, welcher der beiden Grundbeiträge für Sie für die Leistungen außerhalb der Rohholzbereitstellung gilt. Bitte beachten Sie, dass die kostenfreien Leistungen nur gewährt werden können, wenn mind. die Leistungen außerhalb der Rohholzbereitstellung vertraglich vereinbart sind. Forstbetriebliche Betreuung kostenfrei Forsttechnische Betreuung Leistungen außerhalb der Rohholzbereitstellung bei Mitgliedschaft in einem forstbetrieblichen Zusammenschluss 12,50 /ha/a ohne Mitgliedschaft in einem forstbetrieblichen Zusammenschluss 17,50 /ha/a Leistungen bei der Rohholzbereitstellung (ohne Verkaufszuordnung) Verkaufszuordnung zu Holzverkaufsverträgen und Rechnungsstellung 3,50 /EFm* 2,50 /EFm* Unabhängig der Größe der Forstbetriebsfläche Sonstige Leistungen Stunden- oder Tageshonorar * Erntefestmeter (o. R.) des geernteten Holzes 1 / 6
Vertragslaufzeit, Kündigung Dieser Vertrag wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragspartnern zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Dieser Vertrag kann durch schriftliche Erklärung an geltendes Recht (HWaldG, DVO, tangierende Verwaltungsvorschriften) angepasst werden. Widerspricht der Vertragspartner innerhalb eines Monats, so kann der Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich gekündigt werden. Zahlung und Zahlungsfristen Der Waldbesitzer leistet für seine in Anlage 3 aufgeführte Forstbetriebsfläche einen Kostenbeitrag für die Rohholzbereitstellung und ggfls. für die Verkaufszuordnung zu Holzkaufverträgen und Rechnungsstellung. Er erklärt sich bis auf Widerruf einverstanden, dass dieser nach Maßnahmenabschluss zeitnah, spätestens jeweils zum 30.06. eines jeden Jahres in Rechnung gestellt wird (siehe Anlage 2). Der Kostenbeitrag für Leistungen außerhalb der Rohholzbereitstellung wird für das laufende Vertragsjahr zum 30.06. eines jeden Jahres in Rechnung gestellt (siehe Anlage 2). Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Geschäftsbedingungen Es gelten die einschlägigen Bestimmungen des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) mit zugehörigen Rechtsverordnungen und Richtlinien sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 1) der forstbetrieblichen und forsttechnischen Betreuung. Anlage 1 ist Bestandteil des Vertrages. Änderungen gelten nur, soweit sie schriftlich vereinbart werden. Grundstücksverkäufe und sonstige für das Vertragsverhältnis oder den Vertragsgegenstand relevante Rechtsänderungen sind Hessen-Forst unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand Erfüllungsort für Leistungen des Waldbesitzers, insbesondere dessen Zahlungsverpflichtungen, ist Kassel (Sitz Hessen-Forst). Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Waldbesitzer und Hessen-Forst findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Waldbesitzer und Hessen-Forst ist Kassel (Sitz Hessen-Forst). Vertragsfertigung Der Vertrag wird 2-fach gefertigt. Je eine Abschrift erhalten der Vertragspartner und der betreuende Betriebsteil von Hessen-Forst. Ort, Datum Ort, Datum Wehretal,...... Hessen-Forst Waldbesitzer Forstamt Wehretal 2 / 6
Allgemeine Geschäftsbedingungen der forstbetrieblichen und forsttechnischen Betreuung Anlage 1 (Stand September 2015) Leistungsbeschreibung Die Betreuung durch Hessen-Forst umfasst die forstbetriebliche Betreuung und die Forsttechnische Betreuung außerhalb und im Zusammenhang mit der Holzernte Forstbetriebliche Betreuung: Beratung in allen forstbetrieblichen Fragestellungen Mitwirkung bei der Wirtschaftsplanung und Betriebsplanung, Planung von Umweltsicherungs- und Erholungsmaßnahmen (mit bis zu zwei Kontrollbereisungen/ Revierinspektionen je Jahr). Planung, Organisation und Überwachung der abgestimmten Waldkalkung sowie Rechnungsbestätigung für die Abrechnung Mitwirkung bei der Beantragung forstlicher Fördermaßnahmen Überprüfung des ordnungsgemäßen Waldschutzes (nicht gegen Wild) (i. V. m. bis zu zwei Kontrollbereisungen/ Revierinspektionen je Jahr). Management und Kontrolle des Wegenetzes. Verkehrssicherung entlang von öffentlichen Straßen und Bahnlinien sowie bebauter Grundstücke. Hessen-Forst übernimmt die Überwachung der Verkehrssicherheit auf den Wegen und für die Einrichtungen der betreuten Waldbesitzer im Wald, auf denen Verkehr eröffnet, ermöglicht oder zugelassen wird. Hessen-Forst übernimmt keine Überwachung oder Kontrollpflicht der Verkehrssicherheit bezüglich waldtypischer Gefahren. Aufnahme von Verbiss- und Schälschäden nach den im Staatswald angewandten Verfahren Forsttechnische Betreuung außerhalb der Holzernte: Allgemeine Forstverwaltung i. V. m. mit bis zu zwei Kontrollbereisungen/ Revierinspektionen je Jahr. Organisation, Beauftragung, Überwachen und Rechnungsbestätigung abgestimmter Betriebsmaßnahmen, wie Kultur-, Jungwuchspflege und Jungbestandspflege, Bau von Schutzzäunen, Astungen Vorbereitung der Antragstellung und Umsetzung forstlicher Förderungen Jahresabschlussbericht bzw. Maßnahmennachweis bei einer Forstbetriebsflächengröße ab fünf Hektar. Forsttechnische Betreuung im Zusammenhang mit der Holzernte Leistungen bei der Rohholzbereitstellung: Planung der Feinerschließung Auszeichnung von Pflege- und Hauptnutzungen Durchführung der Holzerntemaßnahme (Vorbereitung der Auftragsvergabe, Einweisen und Überwachen) Holzaushaltung, Erfassung des Aufmaßes und Datenerfassung für das Erstellen des Nummernbuchs und der Abrechnung Nachbereitung einschließlich der Organisation einer erforderlichen Verjüngung Verkaufszuordnung zu Holzverkaufsverträgen Vorbereitung des Holzverkaufs (ggf. Holzvorzeigung) Rechnungsstellung Die forstbetriebliche und forsttechnische Betreuung umfasst nicht Einzahlungs- und Auszahlungsvorgänge sowie den Abschluss von Holzkaufverträgen, Grundstücksgeschäfte, Waldbewertungen und die mittelfristige Forstbetriebsplanung (Forsteinrichtung). Sonstige Dienstleistungen Alle sonstigen Dienstleistungen werden nach schriftlicher Zustimmung durch den Waldbesitzer auf Stundenbasis entsprechend des Leistungsund Entgeltverzeichnisses von Hessen-Forst, bspw. Waldbewertung, Anmeldung von Wildschäden und Abwicklung von Schadenersatzleistungen bis zum Ortstermin mit der zuständigen Gemeinde nach HJagdG, erbracht. Forstbetriebsarbeiten Erfolgt die Beauftragung von Forstbetriebsarbeiten durch Hessen-Forst, sichert Hessen-Forst zu, ausschließlich bewährte Personen mit forstlicher Qualifikation einzusetzen. Gegenseitige Informationspflicht und Zusammenarbeit Hessen-Forst informiert soweit nicht anders vereinbart den Waldbesitzer über die Vertragsflächen betreffende Maßnahmen. Eigenleistungen des Waldbesitzers sollen mit dem zuständigen Revierleiter abgestimmt werden. Eine beiderseitige vertrauensvolle Zusammenarbeit wird angestrebt und zur Verfügung stehende Möglichkeiten sollen zum Vorteil beider Vertragspartner genutzt werden. Insbesondere steht dem Waldbesitzer auch bei schwieriger Marktlage die Marktexpertise sowie Bürgschaftsservice etc. von Hessen-Forst zur Verfügung. Verkehrssicherung Hessen-Forst überwacht die Verkehrssicherheit auf den, in der Leistungsbeschreibung genannten Flächen/Objekten im Auftrag des Waldbesitzers, soweit sie nicht durch Dritte zu erbringen ist. Hessen-Forst dokumentiert die hierzu durchgeführten Kontrollen und informiert den Waldbesitzer unverzüglich über notwendige Maßnahmen. Es obliegt dem Waldbesitzer innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnis die vorgesehenen Maßnahmen zu veranlassen. Auf Verlangen des Waldbesitzers werden die Kontrollen gegenüber dem Waldbesitzer nachgewiesen. Wildschäden Die fristgerechte Anmeldung von Wildschäden (01.05./01.10. j. J.) erfolgt durch den Waldbesitzer oder bedarf einer zusätzlichen Beauftragung von Hessen-Forst. Zertifizierung Sofern die Vertragsflächen des Waldbesitzers nach PEFC, FSC oder weiterer Zertifizierungssysteme zertifiziert sind, trägt Hessen-Forst dafür Sorge, dass bei der Bewirtschaftung die Leitlinien, Standards und Grundsätze eingehalten werden. Datenschutz Die im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten werden zum Zweck der Durchführung des Vertrages gespeichert. Sie können für statistische Zwecke in anonymisierter und aggregierter Form von Hessen-Forst genutzt werden. Die Weitergabe nicht aggregierter und anonymisierter Daten an Dritte und innerhalb der Landesverwaltung erfolgt in jedem Einzelfall nur mit schriftlicher Zustimmung des Waldbesitzers. Der Waldbesitzer hat das Recht jederzeit auf seine Daten zuzugreifen. Haftung Hessen-Forst haftet nicht für Schäden, die dem Waldbesitzer oder Dritten infolge höherer Gewalt oder dem Handeln Dritter (z.b. Unternehmer oder Sonstiger) entstehen, Im Übrigen gilt: Wird Hessen-Forst für Schäden in Anspruch genommen, die Dritten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages entstehen, so stellt der Waldbesitzer Hessen-Forst von solchen Ansprüchen und etwaigen Prozesskosten frei. Diesbezüglich wird empfohlen eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Haftungsansprüche, die sich aus der unterlassenen Anzeigepflicht ergeben, trägt der Waldbesitzer bzw. sein Rechtsnachfolger. Soweit dem Waldbesitzer durch schuldhaftes Handel oder Unterlassen von Hessen-Forst und seinen Beauftragten Schäden entstehen, haftet der Landesbetrieb im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Änderungen Hessen-Forst wird Änderungen der AGB zwei Monate vor dem Änderungstermin schriftlich ankündigen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Änderung nicht bis zum Tag der Änderung schriftlich abgelehnt wird. In diesem Fall endet der Vertrag nach Ablauf von sechs Monaten. Abrechnung Die Abrechnung aller Arbeitskräfte bzw. Unternehmer und Dienstleistungen erfolgt im Namen und auf Rechnung des Waldbesitzers zu marktüblichen Kostensätzen. Maßnahmen von Hessen-Forst, welche über die Betreuungsleistung hinausgehen (siehe sonstige Leistungen), werden dem Eigentümer auf Grundlage gesonderter Aufträge mit dem jeweils geltenden Stundenhonorar in Rechnung gestellt. 3 / 6
Dienstleistungsvertrag über die forstbetriebliche und forsttechnische Betreuung Anlage 2 Betreuender Forstbetrieb Hessen-Forst: Forstamt Wehretal Anschrift: Langenhainer Straße 5 37287 Wehretal Telefon / Fax: 05651 94875-0 E-Mail: Forstamtwehretal@forst.hessen.de Waldbesitzerin/Waldbesitzer Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon / Fax: E-Mail: Waldbesitz / ha: gem. Flächenverzeichnis Anlage 3 Umsatzsteuer-ID 1 : Steuernummer: Steuersatz 2 : 5,5 % 19 % Q...% Grenzverlauf Der Grenzverlauf der Flurstücke ist eindeutig erkennbar und dauerhaft markiert. Der Grenzverlauf der Flurstücke ist derzeit unzureichend markiert und nur schwer erkennbar. Der Waldbesitzer verpflichtet sich, binnen eines Jahres ab Vertragsunterzeichnung den Grenzverlauf eindeutig und dauerhaft zu markieren. Der Waldbesitzer verpflichtet sich vor Maßnahmenbeginn seine Grundstücke eindeutig zu markieren. Zertifizierung Mein Forstbetrieb ist nach den Standards des PEFC / FSC/ QQ.. QQ * zertifiziert. Diese Standards sind bei allen betrieblichen Maßnahmen einzuhalten. Ort, Datum Unterschrift Waldbesitzerin/Waldbesitzer 1 Die Angabe der Umsatzsteuer-ID ist erforderlich, wenn Holz im Rahmen von Submissionen oder ins Ausland verkauft werden soll. ² Wichtige Angaben zur Hilfestellung bei der Holzverkaufsabwicklung. Zu erfragen bei Steuerberater oder Finanzamt. * Nicht zutreffendes bitte streichen bzw. bitte ggf. ergänzen. 4 / 6
Flurstückverzeichnis mit Katasterbezeichnungen Dienstleistungsvertrag über die forstbetriebliche und forsttechnische Betreuung Anlage 3 Hessen-Forst übernimmt die Betreuung und Bewirtschaftung der nachstehend aufgeführten Forstbetriebsflächen des Eigentümers. Forstbetriebsflächen sind alle mit Wald bestockten Flächen und alle zum Wald gehörenden Flächen gem. HWaldG. Ferner zählen zu den Forstbetriebsflächen auch die ihnen angehörenden Holzlagerplätze und Wege. Nicht zur Vertragsfläche zählen Wiesen, Weiden, Grünland, Ackerflächen oder andere Freiflächen, auch wenn diese dem vertragsgegenständlichen Waldflurstück zugeschrieben sind. Die Forstbetriebsfläche ergibt sich aus dem vom Eigentümer überlassenen Nachweisen. Lfd. Nr. Name der Gemeinde Name der Gemarkung Flurnummer Flurstückszähler/- nenner Katasterfläche [ha] davon Holzboden [ha] 1. 2. 3. 4. 5. Summe [ha] 5 / 6
Landesbetrieb Hessen-Forst vertreten durch Forstamt Wehretal Gläubiger-Identifikationsnummer: DE46ZZZ000000134 Die Mandatsreferenz wird Ihnen nach Anlage des Mandats schriftlich mitgeteilt. (Vertragspartner: Vorname, Name/ Firmenbezeichnung) (Vertragspartner: Adresse) SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige Hessen-Forst, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Hessen-Forst auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut: BIC: IBAN: D E Kontoinhaber (falls abweichend): Adresse Kontoinhaber: Vor dem Einzug einer SEPA- Basis- Lastschrift wird mich Hessen-Forst 3 Tage vorher über den Einzug mittels SEPA-Lastschriftmandat unterrichten. Im Falle eines Abweichens von Schuldner und Kontoinhaber ist der Kontoinhaber vom Schuldner vom Inhalt der Pre Notification zu unterrichten. (Datum, Ort) (Unterschrift Kontoinhaber) (Datum, Ort) (Unterschrift Vertragspartner) SAP-Kundennummer Vertragspartner 1 : SAP-Kundennummer abweichender Kontoinhaber 1 : 1 Wird von Hessen-Forst ausgefüllt. 6 / 6