Geschäftsbesorgungsvertrag

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1 Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen vertreten durch Stadt Altlandsberg, Berliner Allee Altlandsberg Herrn Bürgermeister Arno Jaeschke nachstehend - Auftraggeber - genannt und dem vertreten durch Forstplanungsbüro Martin Estler Kirchstraße Altlandsberg Martin Estler (Assessor des Forstdienstes) nachstehend - Auftragnehmer - genannt Präambel Um den Bestimmungen des Waldgesetzes des Landes Brandenburg gerecht zu werden, schließen die Vertragsparteien zur Betreuung und Bewirtschaftung auf der Grundlage von flächenkonkreten Planungen in der Einheit von naturschutzfachlichen und betriebswirtschaftlichen Zielen nachfolgenden Vertrag. Die Übernahme der Geschäftsbesorgung erfolgt in dem nachstehend aufgeführten Umfang. 1 Vertragsgegenstand (1) Der Vertragsgegenstand sind die Waldflächen der Flurstücke in Anlage 1a, b, c die Vertragsbestandteil ist. Auf Grund der vorrangig gemeinwohlorientiert ausgerichteten Waldbewirtschaftung des Auftraggebers werden die Waldflächen auf der Grundlage spezifischer Anforderungen des Auftraggebers bewirtschaftet. Dabei werden die derzeit noch auf natürlichen Laubwaldstandorten vorhandenen Nadelbaum-Reinkulturen mittel- und langfristig in naturnahe Waldstrukturen umgewandelt. (2) Die Maßnahmenplanung ist zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu Jahresbeginn auf der Grundlage der Vorstellungen des Auftraggebers abzustimmen. Dazu legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber bis spätestens 15. Januar eines Jahres einen Entwurf der Maßnahmenplanung vor. Im Jahr des Vertragsabschlusses erfolgt die Vorlage o.g. Maßnahmeplanung 6 Wochen nach Vertragsabschluß. 1

2 2 Leistungsbeschreibung (1) Der Auftragnehmer übernimmt für die unter 1 aufgeführten Forstflächen die Aufgaben der so genannten forsttechnischen Betriebsleitung und des forstlichen Betriebsvollzugs. Hierzu zählen im Einzelnen folgende Aufgaben: Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes für die Haushaltsplanung des Auftraggebers Leitung, Steuerung und Kontrolle des Vollzuges der Forstbetriebsarbeiten Überwachung der Verkehrssicherheit* Organisation des Holzabsatzes Auszeichnen der Bestände Organisation und Überwachung des Holzeinschlages Aushaltung und Aufnahme des eingeschlagenen Holzes Organisation und Überwachung der Waldverjüngung Anleitung und Einweisung der eingesetzten Waldarbeiter sowie deren regelmäßige Kontrolle Überwachung der Waldschutzsituation Beratung in allen sonstigen forsttechnischen Angelegenheiten Organisation und Überwachung des Brennholzverkaufes an Privatpersonen Durchführung der Jagdaufsicht im Stadtwald Altlandsberg (Jagdbezirke Regiejagd Altlandsberg und Eigenjagdbezirk Altlandsberg III) inkl. Überwachung der Wildverbisssituation Organisation der Regiejagd Altlandsberg inkl. Jagdbuchführung, Abschussplanung, Überwachung der Begehungsscheininhaber* Für die Erfüllung der aufgeführten Aufgaben ist seitens des Auftragnehmers eine Mindestarbeitszeit von 675 Stunden pro Jahr aufzuwenden. Der Auftragnehmer ist hierüber dem Auftraggeber auf Verlangen nachweispflichtig. (* gelber Text bisher Bestandteil im Vertrag mit der Forstverwaltung; roter Text bisher nicht vertraglich geregelte Sachverhalte) (2) Bei Verhinderung infolge Urlaub, Krankheit. Fortbildung oder andere dienstliche Belange behält sich der Auftragnehmer vor, eine andere Fachkraft mit gleicher Qualifikation für die Leistungserbringung einzusetzen. Hierüber ist der Auftraggeber innerhalb eines Werktages zu in Kenntnis zu setzen. (3) Die Bewirtschaftung nicht in Anlage 1a, b, c aufgeführter Waldflächen sowie nicht in Abs. 1 aufgeführte Leistungen können als zusätzliche kostenpflichtige Leistungen entsprechend Anlage 3 vereinbart werden. 3 Zeitraum und Kündigung (1) Der Geschäftsbesorgungsvertrag beginnt zum und endet am Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein Kalenderjahr, sofern dieser nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertragszeitraumes schriftlich gekündigt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Vertrag fristlos kündigen, sofern der Auftragnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragswidrig handelt. Der Auftragnehmer kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nach 4 nicht oder nicht fristgerecht nachkommt. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 2

3 4 Vergütung (1) Für die in 1 zu Grunde gelegte Gesamtfläche der Anlage 1a, b, c zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Sockelbetrag von 20,00 Euro je ha und Jahr. (2) In dem unter Absatz 1 aufgeführten Sockelbetrag sind ausschließlich Personalkosten enthalten. Entstehende Sachkosten werden durch den Auftraggeber getragen. (3) Alle Vergütungsbeträge (nach Absatz 1) gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese schließen nicht Steuern und andere öffentliche Lasten ein. Diese trägt der Auftraggeber. (4) Der Vergütungsbetrag lt. Anlage 2 ist in 4 Teilen zum Ende eines Quartals bis zum 15. Tag des jeweiligen Folgemonats nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer auf das nachstehende Konto zu überweisen. Empfänger: Martin Estler Konto Nr BLZ.: Kreditinstitut: Kreissparkasse Märkisch-Oderland 5 Haftung (1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Entscheidung des betrieblichen Handelns des Auftraggebers. (2) Bei der Erfüllung der Einzelleistungen haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 6 Nebenabreden Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 7 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Die Partner verpflichten sich, die betreffende oder fehlende Bestimmung durch eine andere, im Erfolg ihr möglichst gleichkommende zu ersetzen bzw. eine Regelung zu treffen, die dem am nächsten kommt, was die Partner nach Sinn und Zweck dieses Vertrages angestrebt hatten. 3

4 8 Gerichtsstand Soweit nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Sitz des für den Auftragsnehmer zuständigen Amtsgerichtes. Altlandsberg, den Altlandsberg, den.... (Unterschrift des Aufraggebers)... (Unterschrift des Auftragnehmers) 4

5 Flurstücksliste Stadt Altlandsberg Gemarkung Flur Flurstück Fläche [m²] Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Anlage 1a

6 Gemarkung Flur Flurstück Fläche [m²] Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg 10 30/ ,00 Altlandsberg 10 30/ ,00 Altlandsberg 10 64/ ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg ,00 Altlandsberg 11 2/ ,00 Altlandsberg 11 4/ ,00 Altlandsberg 11 5/ ,00 Altlandsberg 11 16/ ,00 Altlandsberg 11 16/ ,00 Altlandsberg ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle 3 6/ ,00 Bruchmühle 3 82/ ,00 Bruchmühle ,00 Summe [m²] ,00 Summe [ha] 1.055,2743 Anlage 1b

7 Anlage 1c Flurstücksliste Gemeinde Bruchmühle Gemarkung Flur Flurstück Fläche [m²] Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Bruchmühle ,00 Summe [m²] ,00 Summe [ha] 3,62

8 Anlage 2 Berechnung des Erstattungsbetrages Waldflächenbestand (lt. Anlage 1) 1.058,8943 ha 1.058,8943 ha x 20,00 /ha ,89 zzgl. MwSt. (19%) 4.023,80 Summe ,69

9 Anlage 3 Katalog der Zusatzleistungen Leistung Nr. Inhalt Beschreibung Bemerkung Preis zzgl. MwSt. Planung von Verjüngungs-, Pflegemaßnahmen 1) 2) Organisation und Kontrolle von Verjüngungs-, Pflegemaßnahmen Betriebswirtschaftliche und naturale Einzelplanung nach Verfahren, Kosten und Erlöskalkulation Arbeitsablauforganisation, Einweisung von Unternehmen und Arbeitskräften, Kontrolle der ordnungsgemäßen Durchführung beinhaltet auch die Planung von Zaunneuund Zaunrückbau; Kulturpflege bei Neu- und Wiederaufforstungen, Waldumbaumaßnahmen, ohne Ausschreibungen 30,00 je ha bis 1ha für jeden weiteren ha 20,00 50,00 je ha bis 1ha für jeden weiteren ha 30,00 3) Planung, Organisation und Kontrolle von Holzerntemaßnahmen; Holzverkaufshilfe Auszeichnen, Aushalten, Aufmessen, Datenerfassung, Käufervermittlung, Holzvorzeigung bis 500fm 3,00 /fm; 500fm bis 2.500fm 2,50 /fm; ab 2.500fm 2,00 /fm 4) Holzverkaufshilfe bei Meistgebotsverkäufen Aushalten, Aufmessen, Datenerfassung, Käufervermittlung, Holzvorzeigung 6,00 je fm 5) Auszeichnen in Beständen bis 15m Oberhöhe 70,00 /ha 6) Auszeichnen in Beständen ab 15m Oberhöhe 55,00 /ha 7) 8) Rückegassen Überwachung der Verkehrssicherheit Einmessen und kennzeichnen Durchführung von okularen Kontrollen entlang von öffentlichen Straßen, an Grundstücken und Gebäuden; Protokollierung festgestellter Mängel und Mitteilung an den Waldbesitzer Haftungsrisiko und Verkehrssicherungspflicht verbleiben beim Waldbesitzer; 2x jährliche Kontrolle 55,00 /ha 0,05 /lfdm je Kontrolle mindestens jedoch 60,00 pro Kontrolle

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