C 3 AG Betriebliche Vertrauensleute

Ähnliche Dokumente
SMV Satzung der Hoffmannschule

1 Zielsetzung. 2 Geltungsbereich. 3 Regelungsgegenstand

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1)

STADT VIECHTACH. Richtlinien des Jugendrates der Stadt Viechtach

Lesefassung November 2016

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Zwischen Firma STAHLGRUBER Otto Gruber GmbH & Co. Werk Poing Gruberstraße. 63, Poing

Betriebsvereinbarung zum Thema Regelung über die gleitende Arbeitszeit für einen zeitlich begrenzten Test

Die in der Anlage 1 erwähnten Listen der Arbeitnehmer liegen im Original vor, werden aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf dem Laufwerk

Lesefassung November 2016

Satzung der AG MAV Westfalen

Satzung für das Kinder- und Jugendparlament der Gemeinde Bad Endbach

Die Konstituierung des Betriebsrats

Jetzt müssen Sie diese erste Sitzung des Wahlvorstands wie folgt vorbereiten:

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen

Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel

Der Elternrat, die Elternsprecher/innen (1) Die Elternsprecher/innen aller Klassen und Leistungskurse (Klassenstufen 11 und 12) der Schule bilden den

Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und

Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte:

Betriebsratsarbeit die Grundlagen. Betzdorf

Betriebsvereinbarung zur Leistungsprämie Flexibilität für Stellwerkspersonal (LpSt) (BV LpSt)

ver.di Bildungszentrum Haus Brannenburg

Brief zur Betriebsratswahl. Konstituierende Sitzung

Betriebsvereinbarung zum Thema Personalabbau

IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg. Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 2005

Vereinbarung. über die Organisation, die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Personalrates

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.

6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),

Wahlordnung für den Rat der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG-Rat)

Satzung für die Seniorenvertretung der Stadt Groß-Bieberau

Dienstvereinbarung 1/2013

Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen (DiAg-Ordnung)

Montageabkommen 2007

LANXESS Energizing Chemistry

Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

GEMEINDE OTZBERG IM ODENWALD

Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der KWS SAAT SE

Satzung. (1) Der Verein führt den Namen Diakonieverein Eserwall e.v.. Er hat den Sitz in Augsburg und ist in das Vereinsregister eingetragen.

Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Forum B

Betriebsrat werden, Einfluss nehmen!

Richtlinien. über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeiräten in den städtischen Kindertagesstätten

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Antrag. der Fraktion der FDP. Der Bundestag wolle beschließen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Dienstvereinbarung. zur Fort- und Weiterbildung des Personals der. Universität-GH Paderborn

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx

Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker 1

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Ausbildungsvergütung und Urlaub

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg - GGO -

SATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Böhm/ Breinbauer. Geschäftsordnung. des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH

Tarifvertrag über die Leistungsbezahlung für Führungskräfte in der Bundesagentur für Arbeit (LeistungsTV-FüKr-BA)

Wahlordnung des DRK Landesverband Sachsen e.v. in der vom Präsidium am beschlossenen Fassung

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum

Tarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997

Satzung des Bezirksverbandes München der

1Name und Sitz. 2 Zweck und Ziele

Satzung des Verbandes der Bayerischen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (VBV)

3. Sie müssen jeden Wahlvorschlag innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WahlO).

Tarifvertrag über die Absicherung betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte

Tarifvertrag über betriebliche Qualifizierung

Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1

Fachverband des Harwarenhandels (FDE) Berlin-Brandenburg Unternehmens- und Arbeitgeberverband e. V.

Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Satzung Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahlO Post)

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

Junge Vertretung Betriebsratsarbeit für die Jugend

Vereinssatzung der Freien Wähler St. Georgen / Schwarzwald e.v.

Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH

Gesamtbetriebsvereinbarung Individuelle Einmalzahlungen (GBV IEZ)

Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung

(2) Von allen wichtigen Entscheidungen der Organe des Zweckverbandes, welche die Volkshochschule betreffen, ist deren Leiter/-in anzuhören.

Satzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.

Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeitregelung

2 Aufgaben. 3 Vorstand. 2. ideelle und materielle Förderung von Erziehung und Bildung.

Nordwürttemberg/Nordbaden Südwürttemberg-Hohenzollern. Sanitär - Heizung - Klima. Abschluß: gültig ab:

Inhalt. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WahIO Post) vom 22. Februar 2002 (BGBI. I S. 946)

Sachsen-Anhalt. Metallindustrie. Abschluss: gültig ab: kündbar zum: TARIFVERTRAG ZUR BESCHÄFTIGUNGSSICHERUNG

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e. V. Am Sandtorkai 2, Hamburg

Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH

Direktionsrecht. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Arbeitsrecht. 1 Umfang HI LI

Tarifvertrag. zwischen der. DRK Seepark Klinik Debstedt GmbH - vertreten durch die Geschäftsführer- Schiffdorfer Chaussee Bremerhaven.

Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen

akalogoeinf_2 akaclose

Arbeitsvertrag angestellter Zahnarzt/Kieferorthopäde

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS. zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen

Satzung des Vereins für Kinder und Jugendhilfe Bezzelhaus e. V. Gunzenhausen Stand:

Soziale Mitbestimmung. Anke Kozlowski

Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.v. Satzung

Transkript:

AG 1.2.1 Zur Unterstützung einer freimütigen Aussprache in personellen und sozialen Angelegenheiten auf betrieblicher* Ebene werden in den Werken der Bayer AG betriebliche Vertrauensleute gewählt. 1. Wahlordnung 1.1 Die regelmäßigen Vertrauensleutewahlen finden alle vier Jahre statt. Außerhalb dieser regelmäßig festgelegten Vertrauensleutewahlen können unter folgenden Voraussetzungen Wahlen durchgeführt werden: a) bei Rücktritt oder Ausscheiden eines/r Vertrauensmannes/frau, b) bei Bildung neuer Betriebe/Wahlkreise c) bei Einbeziehung weiterer Betriebe, d) nach Abberufung eines/r Vertrauensmannes/frau (gem. Ziffer 1.2) 1.2 Die Abberufung eines/r Vertrauensmannes/frau bedarf eines Antrages von mindestens zwei Drittel der Belegschaft des betreffenden Betriebes. Der Antrag ist schriftlich mit der erforderlichen Anzahlt der Unterschriften beim Betriebsrat zu stellen. 1.3 Die Wahl der Vertrauensleute ist geheim, erfolgt mit Stimmzetteln und wird von einem Betriebsratsmitglied geleitet. 1.4 Die Wahlkreise und die Zahl der zu wählenden Vertrauensleute werden mit dem Personalleiter, Ort und Zeit der Wahl werden mit dem Betriebsleiter abgesprochen. 1.5 Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer**, die am Wahltag dem betreffenden Betrieb angehören. Wählbar sind alle Arbeitnehmer**, die am Wahltag dem unternehmen mindestens seit einem halben Jahr angehören. 1.6 Gewählt ist der Kandidat, auf den in geheimer Abstimmung die meisten Stimmen abgegeben werden. Bei Stimmengleichheit ist die Wahl zu wiederholen, bis sich für einen Kandidaten eine Mehrheit ergibt. Wiederwahl des/der bisherigen Vertrauensmannes/frau ist zulässig. * im folgenden wird der Begriff "Betrieb" im Sinne von Betriebsabteilung, "Betriebsleiter" im Sinne von Abteilungsleiter verwandelt. ** Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes

2. Aufgaben und Funktionen 2.1 Die Betriebsvertrauensleute dienen der Verbindung zwischen Betriebsrat und Mitarbeitern einerseits und Betriebsleitung andererseits. Im Rahmen dieser Funktionen sollen die Betriebsvertrauensleute mit ihrer zuständigen Betriebsleitung aufkommende Fragen in freimütiger Aussprache erörtern, insbesondere personelle und soziale Angelegenheiten ihres Betreuungsbereiches. Das umfaßt für den jeweiligen Betreuungsbereich: 2.1.1 Erteilung von Auskünften an die von ihnen betreuten Mitarbeiter über gesetzliche und tarifvertragliche Bestimmungen sowie über Betriebs-vereinbarungen und sonstige Absprachen und Regelungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Die Vertrauensleute sollen, soweit sie Anfragen nicht oder nicht ausreichend beantworten können, Auskünfte bei zuständigen Betriebsleiter, beim Personalreferat oder beim Betriebsrat einholen. 2.1.2 Prüfung und Weitergabe von Wünschen der Mitarbeiter an den Betriebsleiter, an das Personalreferat bzw. den Betriebsrat. 2.1.3 Vorschläge an den Betriebsleiter oder den Betriebsrat, die die Verbesserung von Einrichtungen zum Ziele haben. 2.1.4 Mitberatung bei der Aufstellung des Urlaubsplanes. 2.1.5 Bei der Entgeltfestsetzung für die Mitarbeiter hat der/die Betriebsvertrauensmann/frau kein Mitbestimmungsrecht. Ein Einsichtsrecht in die Entgeltliste steht dem/der Betriebsvertrauens-mann/frau nicht zu. In Einzelfällen kann der/die Betriebsvertrauensmann/frau Vorschläge zur Überprüfung der Leistungszahlung und zur tariflichen Eingruppierung machen. Die Entscheidung trifft die Betriebsleitung. Liegt das Einverständnis des betroffenen Mitarbeiters vor, ist der /die Betriebsvertrauensmann/frau über die Entscheidung zu informieren. 2.1.6 Bei unterschiedlichen Auffassungen über Eingruppierungs- und Entgeltfragen bezüglich einzelner Mitarbeiter können die Betriebsvertrauensleute die Betriebsleitung ansprechen und den Betriebsrat einschalten. Die Rechte des Mitarbeiters bleiben hiervon unberührt. 2.2 Zusammenkünfte / gemeinsame Besprechung 2.2.1 Betriebsleitung und Betriebsvertrauensmann/frau sollen i.d.r. einmal im Quartal zu einer gemeinsamen Besprechung zusammenkommen. 2.2.2 Zusammenkünfte von Betriebsvertrauensleuten mit ihrer Bereichsleitung bzw. deren Bevollmächtigten sollen in der Regel bis zu viermal jährlich erfolgen. Weitere Zusammenkünfte mit Betriebsvertrauensleuten können nur in besonders begründeten Fällen stattfinden. Die Absprachen über Zeit, Ort und Thematik werden zwischen dem Bereichs-/Referatsbetriebsrat einerseits und der Bereichsleitung bzw. deren Bevollmächtigten andererseits getroffen, die auch gemeinsam zu den Zusammenkünften einladen. Die Personalabteilung ist hiervon zu verständigen und entsendet einen Vertreter zu den Zusammenkünften.

AG 1.2.2 2.2.3 Über die Zusammenkünfte wird betriebsseitig Protokoll geführt. Die Protokolle werden von der Bereichsleitung und dem Bereichs-/Referatsbetriebsrat abgezeichnet und allen Teilnehmern ausgehändigt. Eine Durchschrift der Protokolle ist an die Personalabteilung und an den Betriebsratsvorsitzenden zu geben. 2.2.4 Zu Vollversammlungen der Betriebsvertrauensleute laden der Betriebsrat und die Unternehmensleitung gemeinsam ein. Außerdem hat der Betriebsrat im Einvernehmen mit der Unternehmensleitung die Möglichkeit, zu weiteren Vollversammlungen einzuladen. 2.2.5 Nimmt der/die Betriebsvertrauensmann/frau während der Arbeitszeit Aufgaben als Betriebsvertrauensmann/frau wahr, muß sich seine/ihre Tätigkeit hierauf beschränken und darf nicht anderen Zwecken dienen. Der/die Betriebsvertrauensmann/frau kann zur Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben den Betriebsrat aufsuchen. Vor Verlassen des Arbeitsplatzes zur Wahrnehmung von Aufgaben als Betriebsvertrauensmann/frau meldet sich der/die Betriebsvertrauensmann/frau bei dem zuständigen Vorgesetzten ab, ebenso zeigt er/sie seine/ihre Rückkehr an. Die eigentliche Arbeit darf durch die Arbeit als Betriebsvertrauensmann/frau nicht wesentlich beeinträchtigt werden. 2.2.6 Aufgaben und Rechte, die dem Betriebsrat bzw. seinen Mitgliedern kraft Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vorbehalten sind, können von Betriebsvertrauensleuten nicht wahrgenommen werden. 2.2.7 Die durch die Tätigkeit des/der Betriebsvertrauensmanns/frau ausgefallene Arbeitszeit ist nachzuweisen und auf die entsprechende Kostenstelle zu buchen. 2.2.8 Den betrieblichen Vertrauensleuten dürfen durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben keine Nachteile entstehen. Versetzungen der Vertrauensleute erfolgen in Abstimmung mit dem Betriebsrat. 3. Vergütung bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Bayer AG Fortbildungsveranstaltungen für betriebliche Vertrauensleute der Bayer AG sind solche, die Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der betrieblichen Vertrauensleute erforderlich sind (z.b. Vertrauensleute-Seminare). Die Vergütung erfolgt nach folgenden Kriterien:

3.1 Freischicht Bei ganztägigen Veranstaltungen während der Freischicht wird die Teilnahme als zusätzlicher Arbeitstag ohne Mehrarbeitszuschläge bezahlt. 3.2 Nachtschicht Mitarbeiter, die während der Veranstaltung in Nachtschicht arbeiten müßten, erhalten ihr Entgelt ungekürzt fortgezahlt. Fällt das Seminar in die Nachtschichtwoche, wird der Teilnehmer von der dem Seminar vorausgehenden und der am Ende des Seminars folgenden Nachtschicht bezahlt freigestellt. Fällt das Seminar auf den Wechsel von Nachtschicht zur Freischicht, wird der Teilnehmer von der dem Seminar vorausgehenden Nachtschicht bei voller Bezahlung freigestellt und erhält dafür keine Vergütung für einen Seminartag. Alle folgenden Tage werden als zusätzliche Arbeitstage ohne Mehrarbeitszuschläge bezahlt. 3.3 Urlaub Nimmt ein/e betrieblicher/e Vertrauensmann/frau während seines/ihres Urlaubs an einer Fortbildungsveranstaltung teil, so werden diese Tage nicht auf den Urlaub angerechnet. 3.4 Wegezeit Wegezeiten werden nicht vergütet. 3.5 Fahrkosten Fahrkosten werden nach den Vorschriften der Reisekostenrichtlinien erstattet. Stellt die Unternehmensleitung einen Bus zur Verfügung, entfällt der Anspruch auf Fahrkostenerstattung. 3.6 Verbuchung 3.6.1 Personalkosten der betrieblichen Vertrauensleute bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sind auf die entsprechende Kostenstelle zu buchen. 3.6.2 Die Fahrkosten werden in Form einer Reisekostenabrechnung den jeweiligen Kostenstellen der Werke belastet. 3.7 Die Kosten für Übernachtung und Verpflegung werden intern über die Personalabteilung verrechnet. 4. Schlußbestimmungen Die Gesamtbetriebsvereinbarung tritt am 01.07.1991 in kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten folgende Gesamtbetriebsvereinbarungen - Ergänzung der nach dem BetrVG zu schaffenden Einrichtungen (Abteilungsversammlungen, gemeinsame Ausschüsse, Vertrauensleute, etc.)

AG 1.2.3 - Wahlordnung für die Wahl der Vertrauensleute, sowie die Richtlinien - Wahl der Vertrauensleute - Aufgaben und Funktionen der betrieblichen Vertrauensleute - Bezahlung der betrieblichen Vertrauensleute bei Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Bayer AG außer Kraft. Die Gesamtbetriebsvereinbarung kann mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres - erstmalig zum 31.12.1992 - gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Teilkündigung bleiben die nicht betroffenen Bestimmungen dieser Gesamtbetriebsvereinbarung in Kraft. Leverkusen, den 09.09.1991 Unternehmensleitung Gesamtbetriebsrat