6. WAS WANN WO (Zwischenprüfung)

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Transkript:

6. WAS WANN WO (Zwischenprüfung) Informationen für Studierende mit Studienbeginn vor Wintersemester 2015/16 mit noch nicht bestandener Zwischenprüfung Einführungsbereich (1.+ 2. Fachsemester) sowie 3.Fachsemester des Aufbaubereichs (Stand 15.10.2015) Zwischenprüfungsleistungen Gemäß 1O PO 2007 in den Modulen der Pflichtfächer mindestens: 1 Klausur in den Grundlagenfächern ( 9 Studienordnung StO 2007), 2 Klausuren in den Pflichtmodulen Bürgerliches Recht ( 1O StO 2007) 2 Klausuren in den Pflichtmodulen Strafrecht ( 11 StO 2007) und 2 Klausuren in den Pflichtmodulen Öffentlichen Recht ( 12 StO 2007), 1 Hausarbeit wahlweise aus den Studienbereichen Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht ( 10 Abs. 2 PO 2007) Die Studierende mit Studienbeginn vor Wintersemester 2015/16 und noch ohne Zwischenprüfung können diese Leistungen aus folgenden Modulen der neuen Studien- und Prüfungsordnung 2015 erbringen: 1 Gemäß 7(2) und 12(3) SPO 2015 : Klausur im Modul Einführung in das Bürgerliche Recht Klausur im Modul Einführung in das Öffentliche Recht Klausur im Modul Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person Klausur im Modul Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte Klausur im Modul Allgemeines Schuldrecht Klausur im Modul Grund- und Menschenrechte Klausur im Modul Rechtstheorie Grundlagen Hausarbeit im Modul Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte

ACHTUNG: Wer die Zwischenprüfung nach altem Recht begonnen hat, muss zu ihrem Bestehen auch nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Propädeutische Hausarbeit (Zwischenprüfungshausarbeit) anfertigen. Das Recht, zu wählen, in welchem Kernfach die Hausarbeit abgelegt wird, bleibt allerdings bis einschließlich SoSe 2016 bestehen. Doppelwertigkeit Zwischenprüfungsleistungen einiger Zusätzlich zu den gerade genannten Modulen kann für das Bestehen der Zwischenprüfung laut einer Entscheidung des Prüfungsausschusses auch auf Prüfungsleistungen folgender Module zurückgegriffen werden: Klausur im Modul Besonderer Teil des Schuldrechts Klausur im Modul Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte Klausur im Modul Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes Nur im Wiederholungsfall: Hausarbeit im Modul Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht Wurde die Zwischenprüfung mit Hilfe eines der, einiger der oder aller der gerade genannten Module bestanden, gelten diese jeweils auch für den neuen Aufbaubereich der SPO 2015 als bestanden und abgelegt. Anmeldung zu den Modulen mit den Zwischenprüfungsklausuren NEU: Vor Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren muss zunächst über Campus Management eine elektronische Anmeldung zu allen gewünschten Modulen erfolgen. Um Campus Management zu benutzen, benötigt man einen aktivierten FU/ZEDAT-Email-Account. Wintersemester 2015/2016: Am Donnerstag, den 01.10.2015 um 00:00 Uhr startet der Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2015/2016. Die Anmeldefrist endet am Freitag, den 30.10.2015 um 24:00 Uhr. Bis dahin ist die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ohne Platzzahlbeschränkung uneingeschränkt möglich. Sommersemester 2016: Der Anmeldezeitraum zu Modulen startet in der Regel zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn. Die genauen Zeitpunkte für das Sommersemester 2016 entnehmen Sie bitte den Ankündigen auf der Homepage der FU Berlin. 2

Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren Neben der gerade beschriebenen Modulanmeldung müssen sich Studierende ohne bestandene Zwischenprüfung weiterhin schriftlich zu den Zwischenprüfungsklausuren anmelden. Studierende müssen sich für die Teilnahme an den studienbegleitenden Zwischenprüfungsleistungen gemäß 10 Abs. 1 (PO) 2007 bis zum 15. Dezember (Wintersemester) bzw. 31. Mai (Sommersemester) des jeweiligen Jahres im Prüfungsbüro des Fachbereichs Rechtswissenschaft anmelden. [Fällt dieser Termin auf einen Samstag/Sonntag oder Feiertag, so gilt als letzter Anmeldetag der folgende Montag.] Der genaue Anmeldebeginn wird über das Internet bekannt gegeben. Die Anmeldeformulare sind im Wartezimmer sowie auch davor im Prospekthalter erhältlich. Die Anmeldeformulare können während der Sprechzeiten in den dafür vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer - Boltzmannstr. 3 - Raum 1122- eingeworfen werden! Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren im Wiederholungsfall Die Anmeldung zur Zwischenprüfungsleistung ist zugleich Anmeldung zur Wiederholung einer nicht bestandenen Leistung im Folgesemester ( 12 PO 2007). Studierende, die mit Rechtsgrund von einer Modulabschlussprüfung zurückgetreten sind (Attest), müssen sich allerdings erneut anmelden. Die ausführlichen Informationen dazu finden Sie immer zeitnah unter Aktuelles" auf unserer Homepage. Nicht bestandene Klausuren sowie die Hausarbeit können zweimal wiederholt werden, dabei zählen auch Wiederholungsversuche, die vor dem 1.Oktober 2015 unternommen wurden (vgl. Entscheidung Rechtsamt FU vom 16.Juli 2015 (Aktenzeichen: 0.1.03 RA IV/ RA3). 3

Anmeldung überprüfen Nach Ende der Anmeldefrist: Bitte überprüfen Sie die für Sie maßgeblichen Anmeldelisten im Zwischenprüfungsaushangkasten des Prüfungsbüros in der Wandelhalle anhand Ihrer Matrikelnummer. Bei Fehlen Ihrer Matrikelnummer bitte im Prüfungsbüro melden. Ausschlussfristen bei der Anmeldung Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die die Anmeldung versäumt haben, können sich nur für das folgende Semester zu den Klausuren (und der Hausarbeit) anmelden. Bei unverschuldeter Säumnis kann Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beim Prüfungsausschuss des Fachbereichs über das Prüfungsbüro beantragt werden. Rücktritt bzw. Abmeldung von Klausur Klausurtermine Bis vierzehn Tage vor einer angemeldeten Klausur kann zurückgetreten werden, bzw. eine Abmeldung erfolgen. Ein späterer Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich. Der Rücktrittsgrund ist darzulegen und zu beweisen. Die Termine der Abschlussklausuren ersehen Sie bitte im Internet und im ZP-Schaukasten des Prüfungsbüros sowie in unserem Wartezimmer. Achtung: Das Studien- und Prüfungsbüro behält sich vor, eventuelle (Wiederholungs-) Abschlussklausurtermine wegen zu geringer Anmeldezahlen zu verlegen. Dies wird umgehend im Zwischenprüfungsaushangkasten in der Wandelhalle und im Internet bekannt gegeben. Klausurort und Einlasskontrolle Die Klausuren werden i.d.r. in der Mensa II (Silberlaube), Otto-von-Simson- Straße, geschrieben. Einlass ab 15.15 Uhr, Ort: Eingang über Ausgang /Geschirrrückgabe". WICHTIG: Am Klausurtermin bitte zur Einlasskontrolle den Studierenden- und einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Hinweis: Auch während der Klausur herrscht absolutes Rauchverbot in den gesamten Räumlichkeiten der Universität. Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungs-verstoß regelt 19 RSPO. Achtung: Das gilt auch für die Wiederholungsklausur! 4

Anmeldung zur Zwischenprüfungshausarbeit im Modul Einführung in das Strafrecht II Zunächst muss über Campus Management eine elektronische Anmeldung zum Modul Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte zu Semesterbeginn erfolgen. Um Campus Management zu benutzen, benötigt man einen aktivierten FU/ZEDAT-Email-Account. Zusätzlich muss eine schriftliche Anmeldung im Prüfungsbüro erfolgen! Die Anmeldung zur dieser Hausarbeit ist zugleich Anmeldung zur Wiederholung im Folgesemester Die Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden. Ablauf der schriftlichen Anmeldung im Prüfungsbüro: Die Ausgabe des Sachverhalts und der Hausarbeitsvorblätter erfolgt im Anschluss an die Modulabschlussklausuren im Wintersemester im Wartezimmer des Prüfungsbüros,-Boltzmannstr. 3, Raum 1122-sowie davor in dem Prospekthalter. Die ausgefüllten Anmeldeformulare zu der Hausarbeit können während der Sprechzeiten in den dafür vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer-Boltzmannstr.3, Raum 1122- eingeworfen werden. Dies ist spätestens bis zum 15. und/ oder bis spätestens 15. März möglich.[fällt dieser Termin auf einen Samstag/ Sonntag oder Feiertag, so gilt als letzter Anmeldetag der folgende Montag.] Es stehen auch alle Unterlagen zeitnah im Netz zur Verfügung. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage des Fachbereichs bekanntgegeben. Anmeldung zur Zwischenprüfungshausarbeit in den Rechtsgebieten Öffentliches Recht und Bürgerliches Recht Für Studierende mit Studienbeginn vor Wintersemester 2015/2016 besteht weiterhin die Möglichkeit die Zwischenprüfungshausarbeit aus einem der drei Rechtsgebiete zu wählen. Die Anmeldung zur dieser Hausarbeit ist zugleich Anmeldung zur Wiederholung im Folgesemester. Die Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden. Allerdings ist eine erneute Anmeldung im Wiederholungsfall notwendig (spätestens bis 15. März bzw. 15. August des jeweiligen Jahres), falls das Rechtsgebiet der Hausarbeit gewechselt wird. Da in der Studien- und Prüfungsordnung von 2015 im zweiten Semester keine Hausarbeiten in Module im Bürgerlichem Recht und öffentlichen Recht vorgesehen sind erfolgt in diesem Fall die Anmeldung zu einer Hausarbeit im Bürgerlichem 5

Recht und im Öffentlichen Recht nur schriftlich im Prüfungsbüro. Ablauf der schriftlichen Anmeldung im Prüfungsbüro: Die Ausgabe des Sachverhalts und der Hausarbeitsvorblätter erfolgt im Anschluss an die Modulabschlussklausuren des jeweiligen Semesters im Wartezimmer des Prüfungsbüros,- Boltzmannstr. 3, Raum 1122-sowie davor in dem Prospekthalter. Die ausgefüllten Anmeldeformulare zu der Hausarbeit können während der Sprechzeiten in den dafür vorgesehenen Kasten in unserem Wartezimmer-Boltzmannstr.3, Raum 1122- eingeworfen werden. Dies ist spätestens bis zum 15. Dezember? und/ oder bis spätestens 15. März möglich.[fällt dieser Termin auf einen Samstag/ Sonntag oder Feiertag, so gilt als letzter Anmeldetag der folgende Montag.] Es stehen auch alle Unterlagen zeitnah im Netz zur Verfügung. Die genauen Termine werden zeitnah auf der Homepage des Fachbereichs bekanntgegeben. Rücktritt bzw. Abmeldung Hausarbeit Bis zum letzten Tag der Ausgabe des Sachverhalts kann von einer angemeldeten Hausarbeit zurückgetreten werden, bzw. eine Abmeldung erfolgen. Ein späterer Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich. Der Rücktrittsgrund ist darzulegen und zu beweisen. Äußere Form Hausarbeit Bearbeitungszeit Hausarbeit und Abgabetermin Die Vorgaben (Seitenzahl, Schriftgröße etc.) werden am Ende des Sachverhalts aufgeführt. Um die Anonymität zu gewährleisten, heften Sie bitte das ausgefüllte Hausarbeitsvorblatt vor die Hausarbeit in einen Schnellhefter. Bitte keinen Namen und keine Unterschrift angeben und keine gebundenen Hausarbeiten abgeben! Die Bearbeitungszeit beträgt gemäß Entscheid des Prüfungsausschusses acht Wochen ab Ausgabetag. Der letzte Abgabetermin ist auf dem Sachverhalt verzeichnet und als Aushang im Zwischenprüfungsaushangkasten des Prüfungsbüros (Wandelhalle) sowie im Internet zu finden. Die Abgabe der Hausarbeit kann im jeweiligen Sekretariat oder per Post erfolgen. Es gilt der Poststempel (kein Freistempler, nicht per Telefax oder E-Mail!). 6

Klausur- und Hausarbeitsergebnisse Die Ergebnisse werden umgehend nach Erhalt der Klausuren (ca. 6-8 Wochen nach Klausurtermin) und Eingabe in das Datensystem per Aushang in der Wandelhalle bekannt gegeben. Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben werden. Wir bitten von Nachfragen abzusehen. Klausur- und/oder Hausarbeit bestanden Glückwunsch! Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung mit mindestens ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurde. Be-standene Klausuren und Hausarbeiten können im Sekretariat der Hochschullehre-rin/des Hochschullehrers abgeholt werden, der die Klausur/Hausarbeit gestellt hat. Eine Notenverbesserung" ist nicht möglich. Klausur/Hausarbeit nicht bestanden Nicht bestandene Klausuren und Hausarbeiten können immer Mittwochnachmittags im Prüfungsbüro eingesehen werden. Um die Klausuren/Hausarbeiten (und auch die evtl. dazugehörigen Sachverhalte) rauszusuchen und damit unnötige Wartezeiten zur Akteneinsicht zu vermeiden, ist es von Vorteil sich vorher in die ausliegende GELBE Liste im Zi. 1122 einzutragen und auch zur Akteneinsicht zu erscheinen. Der Seminarraum (Zi. 1122) ist dafür auch Mittwochvormittag bis ca. 12.00 Uhr geöffnet. Nicht bestandene Klausuren können gern. 21 RSPO innerhalb eines Jahres ab Notenbekanntgabe eingesehen werden. Gegenvorstellung Nur zum Zweck der Gegenvorstellung senden wir Ihnen eine Kopie der nicht bestandenen Klausur/ Hausarbeit per E-Mail zu. Bitte tragen Sie dafür leserlich Ihre Daten in die die rosafarbenen Zettel ein! Diese liegen zur Akteneinsicht aus. Sie können sich auch gerne Ihre nichtbestandene Arbeit abfotografieren. Gemäß. 22 RSPO haben Sie das Recht, innerhalb von drei Monaten nach Einsichtnahme ein Gegenvorstellungsverfahren einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss schriftlich an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft über das Prüfungsbüro erfolgen, sie muss innerhalb von drei Mo-naten ab Datum der Einsichtnahme erfolgen. Die Prüfer/-innen entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme wird dem Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail mitgeteilt. 7

Wiederholung von nicht bestandenen Klausuren und Hausarbeiten Nicht bestandene Klausuren sowie die Hausarbeit können zweimal wiederholt werden, dabei zählen auch Wiederholungsversuche, die vor dem 1.Oktober 2015 unternommen wurden (vgl. Entscheidung Rechtsamt FU vom 16.Juli 2015 (Aktenzeichen: 0.1.03 RA IV/ RA3). Wird eine Klausur oder die Hausarbeit auch bei der zweiten Wiederholung als nicht bestanden bewertet, gilt die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden Die Termine für die Wiederholungsversuche werden zeitnah auf der Homepage veröffentlicht. Achtung. Zur Wiederholungsklausur/-hausarbeit erfolgt keine gesonderte Anmeldung. Können Sie an einer Wiederholungsklausur nicht teilnehmen, treten Sie unbedingt unter der Wahrung der Fristen rechtzeitig von der Wiederholungsklausur zurück. Studierende, die mit Rechtsgrund von einer Modulabschlussprüfung zurückgetreten sind (Attest), müssen sich erneut anmelden! Zwischenprüfung bestanden Siehe 13 Abs. 1 PO 2007 Beispiel zur bestandenen Zwischenprüfung gemäß 1O Abs. 1 PO 2007: jeweils bestanden: 2 Klausuren BGB + 2 Klausuren Strafrecht + 2 Klausuren ÖR + 1 Klausur Grundlagenfach + 1 Hausarbeit. Zwischenprüfungszeugnis Das Zwischenprüfungszeugnis wird nach Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse im Prüfungsbüro beantragt, indem Sie sich in eine im Vorraum des Studien- und Prüfungsbüros ausliegende weiße Liste eintragen. Das Zeugnis kann einige Tage später abgeholt werden. 8

Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden 13 Abs. 2 PO 2007 BITTE ERST DAS ZEUGNIS BEANTRAGEN, WENN ALLE PRÜFUNGSLEISTUNGEN VOLLSTÄNDIG SIND!!! Das Zeugnis wird nur EINMAL ausgestellt! Bitte NIE das Original aus der Hand geben! Beispiel zur nicht bestandenen Zwischenprüfung gemäß 1O Abs. 1 PO 2007: zwei Klausuren aus einem Pflichtfach (z.b. BGB 1 + II) im 1. und 2. Versuch nicht bestanden. Bei endgültig nicht bestandener Zwischenprüfung erfolgt automa-tisch die Exmatrikulation. Siehe 13 Abs. 3 PO 2007. Leistungsübersicht Studierende, die als Leistungsnachweis eine Übersicht über die bisher erbrachten Prüfungsleistungen benötigen, können sich eine Leistungsübersicht im Prüfungsbüro ausstellen lassen. Die Leistungsübersicht enthält alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen. Bei weiteren Rückfragen zur Zwischenprüfung melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro: Frau Gredel (838 52522), Boltzmannstr.3, Erdgeschoss, Raum 1122 9