Steuerreform-Vorhaben 2015/16 Basis: Ministerratsvortrag 17.3.2015 Stand: 20. April 2015 Mag. Heinz Harb Beeideter Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Geschäftsführer LBG Österreich Burgenland Kärnten Niederösterreich Oberösterreich Salzburg Steiermark Tirol Wien
Steuerreform 2015/16 steht vor der Tür Nichts überstürzen, aber zeitgerecht handeln! 1.3.2015 Mai 2015 7.7.-9.7. 2015?? Juli 2015 1.1.2016 1.4.2016 Bank Einschau Gesetzesentwurf Nationalrat Grunderwerbsteuer Inkrafttreten 13 % UST Beherbergung 2
Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichem Erwerb (Erbschaft, Schenkung) Grunderwerbsteuer derzeit innerhalb Familie Einheitswert GrEST: 2 % vom 3-fachen EHW Grunderwerbsteuer NEU ab Juli 2015 (??) Unentgeltlich (0,5 3,5 %), Entgeltlich (3,5 %) Verkehrswert Annahme 1:10 0,5 % bis T 250 2 % bis T 400 3,5 % darüber GrEST NEU Summe 20.000 1.200 200.000 1.000 - - 1.000 30.000 1.800 300.000 1.250 1.000-2.250 40.000 2.400 400.000 1.250 3.000-4.250 50.000 3.000 500.000 1.250 3.000 3.500 7.750 60.000 3.600 600.000 1.250 3.000 7.000 11.250 100.000 6.000 1.000.000 1.250 3.000 21.000 25.250 Hinzu kommt 1,1 % Eintragungsgebühr vom EHW sowie Notar, Rechtsanwalt, Makler Finales Berechnungsverständnis noch offen! Befreiungen (NeuFÖG, Betriebsübergabe, etc.) Aufteilung bei mehreren Beschenkten, Mehrfachschenkungen, Anteilsvereinigung, Umgründung 3
Grunderwerbsteuer Betrieblicher Bereich Freibetrag bei unentgeltlicher Betriebsübertragung künftig 900.000 Abfederung für Härtefälle (z.b.: Hotels)? Neugründungsförderungsgesetz beachten: Neugründung: 75.000 unverändert? Betriebsübertragung is de 5a NeuFöG? Land- und Forstwirtschaft: Es bleibt beim einfachen EHW, davon 2 % GrEST bei unentgeltlicher Übertragung Beachten: Begutachtungsentwurf abwarten. Bei Bauherrenmodellen noch laufende Landesförderungen, Bankfinanzierungen und 1/15 Abschreibungen beachten bzw. auch Erreichen des steuerlichen Totalgewinns. 4
Verkauf von Immobilien Immobilien-Ertragsteuer Erhöhung der Immo-EST von 25 % auf 30 %. Entfall des Inflationsabschlags bei Neuvermögen. Altvermögen : Erhöhung der Immo-EST von 3,5 % auf 4,2 % des Kaufpreises. Richtiger: Die Immo-EST wird auch für das Altvermögen von 25 % (14 % fiktiver Gewinn * 25 % = 3,5 %) auf 30 % (14 % fiktiver Gewinn * 30 % = 4,2 %) erhöht. Derzeit bereits geltende Regelungen zur Erfassung von Umwidmungsgewinnen und Besserungsvereinbarungen bei Immobilienveräußerungen beachten. 5
Immobilien: Gebäude-Afa wird als steuerliche Ausnahme gesehen!! Vermietung & Verpachtung 1/15 Afa für Herstellungskosten gem. Wohnhaussanierungsgesetzund Denkmalschutz bleibt unverändert. Einheitliche AFA von 1,5 % p.a. für Gebäude und nicht begünstigte Herstellungskosten. 2 % Afa p.a. für Altgebäude (vor 1914) entfällt. Grundanteilsvermutung bei V&V: von 20 % auf 40 % (noch offen!), oder stattdessen Nachweis durch Gutachten. Immobilien im Betriebsvermögen Einheitlicher AFA-Satz: 2,5 % p.a., statt bisher 2 % - 3 % abhängig von Nutzung; daher bei Freiberuflern raschere Gebäude-AFA. 1/10 Afa für Denkmalschutz ändert sich auf 1/15 Afa Instandsetzungsaufwendungen künftig 1/15 Afa statt bisher Sofortabschreibung oder 1/10 Afa. Vermietung zu Wohnzwecken (bei Unternehmen und V&V): 1,5 % 6
Einkommensteuer/Lohnsteuer Tarif ab 1.1.2016 Steuertarif 2015 Steuertarif ab 1.1.2016 Tarifstufe Tarifstufe Anzahl über bis Steuersatz -satz über bis Steuer Personen je Stufe 0 11.000 0 % 0 11.000 0 % 2,6 Mio 11.000 25.000 36,50 % 11.000 18.000 25 % 1,4 Mio 25.000 60.000 43,21 % 18.000 31.000 35 % 1,8 Mio 60.000 50,00 % 31.000 60.000 42 % 1,0 Mio 60.000 90.000 48 % 0,2 Mio 90.000 1 Mio 50 % 0,1 Mio 1 Mio 55 % (befristet?) Kalte Progression : Inflationierung würde zu einer Einengung des Spielraums bei steigender Inflation führen und politischen Spielraum künftiger Reformen nehmen! 7
Die Einkommen sind in Österreich deutlich gleicher verteilt als weltweit! 8
KÖST-Tarif, KEST-Tarif KÖST-Tarif bleibt mit 25 % unverändert. Kapitalertragsteuer (KEST) wird von 25 % auf 27,5 % erhöht, und zwar auf alle Früchte: Dividendenausschüttungen, Anleihenzinsen, Zuwendungen aus Privatstiftungen Ausgenommen sind Zinserträge aus Geldanlagen bei Kreditinstituten (Sparbücher, Kontozinsen, ). Verfassungsbestimmung bleibt anzuwarten. alle realisierten Gewinne auf den Vermögensstamm: GmbH-Anteile, Aktien, Anleihen Zwischen(körperschaft)steuer bei Privatstiftungen noch offen. GmbH-Gesamtsteuerbelastung bei Vollausschüttung: statt bisher 43,75 % künftig 45,625 % Gesetzliche und betriebswirtschaftliche Schranken bei GmbH-GF-Gehalt-Anpassung beachten. 9
Einnahmensicherung - Betrugsbekämpfung Registrierkassenpflicht (manipulationsgeschützte Apparate, technische Lösung noch offen) für Betriebe mit überwiegend Barumsätzen ab einem Nettoumsatz von 15.000 p.a. Ausnahmen: Umsatz bis 15.000 (Beträge sind noch zu diskutieren!!) kalte Hände : bis 30.000; mobile Dienstleister sollen nacherfassen Anschaffungsunterstützung: Sofortabschreibung auch über 400 (höhere Grenze in Diskussion) + 200 Prämie Verweigerung: 184 BAO Schätzung bzw. FinStrG?? Belegerteilungspflicht für jeden Geschäftsfall Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (BMASK) in Vorbereitung ( 200 Mio) Barzahlungsverbot zwischen Unternehmer in der Baubranche Bekämpfung des gewerbsmäßigen Pfusches und der Schwarzarbeit UST-Betrug: Karussell (Wunsch Reverse Charge) + Versandhandel 10
Bankeinschaurecht der Finanzverwaltung Erwartetes Mehraufkommen 2016: 700 Mio Betrifft lt BMF alle Personen, nicht nur Unternehmer Soll nur der Finanzverwaltung, nicht der Sozialversicherung ermöglicht werden. (Deutschland: Nachschau Sozialmißbrauch) Geplanter Ablauf z.b.: zentrales Kontenregister Prüfung Abgabenpflichtige (Selbstanzeige) Ggf Einsicht in Bankkonten Rückwirkend bis 1.3.2015. 99 FinStrG auch weiter zurück! Mitteilung höherer (event. unter T 100) Kapitalabflüsse Übergang durch Steueramnestie in Form eines beschränkten Rückwirkungszeitraumes oder einer Pauschalschätzung?? 11
Erhöhung ermäßigter UST-Tarif von 10 % bzw. 12 % auf 13 %! Hinzu sollen nun auch die Beherbergungsleistungen kommen: - Zimmer mit Frühstück/Halb-Vollpension?? Haupt-/Nebenleistung, fixe Parameter? - Package-Leistungen?? - Abgrenzung Beherbergung (13 %) zu Vermietung (10 %)? 12
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