Karwendelstr Königsbrunn

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Transkript:

Karwendelstr. 12 Sekretariat: 08231-86017 Fax: 08231-87154 Mail: sekretariat@fskoenigsbrunn.de Anmeldung Offene Ganztagsschule Sehr geehrte Eltern, wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind in der Offenen Ganztagsschule (OGS) anmelden möchten. Die Betreuungszeiten in der OGS sind von Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr. Nach der Betreuungszeit fährt Ihr Kind regulär mit dem Schulbus nach Hause. Es schreibt Ihnen: kellogs Mittagsbetreuung und Offene Ganztagsschule Inge Pschenitza Anbei erhalten Sie ein Informationsblatt über die monatlichen Kosten für Mittagessen und Getränke. Für die Übernahme der Kosten benötigen wir eine Einzugsermächtigung von Ihnen. Nur dann kann Ihr Kind in der OGS teilnehmen. Bitte leiten Sie uns daher den Abschnitt vom Informationsblatt Essensgeld vollständig ausgefüllt zurück. Wenn Sie Gelder vom Jobcenter oder Landratsamt erhalten, dann Durchwahl 08231-86019 Mail: ogs-christophorusschule@ambh-kize.de Bankverbindung: Kreissparkasse Augsburg IBAN DE27 7205 0101 0200 7405 20 BIC BYLADEM1AUG können Sie eine Teilübernahme der Kosten beantragen. Bitte geben Sie in diesem Fall den ausgefüllten Antrag auf Bildung und Teilhabe bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Amt ab! Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind am Betreuungsangebot der OGS teilnimmt, geben Sie ihm bitte baldmöglichst die folgenden Unterlagen aus dem Antrag ausgefüllt und unterschrieben für uns mit oder reichen Sie sie selbst bei uns oder im Sekretariat ein: Die vollständig ausgefüllte Einzugsermächtigung mit der Angabe, ob Sie eine Teilübernahme der Kosten beantragt haben. Die dreiseitigen Anmeldeunterlagen Anmeldung für die offene Ganztagsschule. Reichen Sie gegebenenfalls den Antrag auf Bildung und Teilhabe mit der Anlage zur Mittagsverpflegung im Jobcenter oder Landratsamt ein Mit freundlichen Grüßen,

Karwendelstr. 12 Sekretariat: 08231-86017 Fax: 08231-87154 Mail: sekretariat@fskoenigsbrunn.de Es schreibt Ihnen: Informationsblatt Essensgeld kellogs Mittagsbetreuung und Offene Ganztagsschule Inge Pschenitza Sehr geehrte Eltern, das Essensgeld wird, bedingt durch die schulfreien Tage in den Ferien, nur an 10 Monaten im Jahr eingezogen (siehe Einzugsermächtigung). Die monatlichen Beiträge für das Schuljahr 2015/16 sind: Durchwahl 08231-86019 Mail: ogs-christophorusschule@ambh-kize.de Bankverbindung: Kreissparkasse Augsburg IBAN DE27 7205 0101 0200 7405 20 BIC BYLADEM1AUG - 50 : voller Betrag - 16 : reduzierter Eigenanteil bei Zuschuss durch Jobcenter oder Landratsamt Auch wenn Sie einen Antrag auf Unterstützung gestellt haben, gilt der reduzierte Essensgeldbetrag erst, wenn uns eine Kostenübernahme des Jobcenters oder des Landratsamtes vorliegt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge daher rechtzeitig ein. Fragen über Zuschussmöglichkeiten kann Ihnen auch das Sekretariat während der üblichen Bürozeiten beantworten. Bitte füllen Sie den folgenden Abschnitt vollständig aus und leiten Sie ihn an uns zurück. Eine Aufnahme in die Offene Ganztagesschule kann nur bei vollständig ausgefüllter Einzugsermächtigung erfolgen! Mit freundlichen Grüßen,

Karwendelstr. 12 Sekretariat: 08231-86017 Fax: 08231-87154 Mail: sekretariat@fskoenigsbrunn.de Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Zahlungsempfänger: Christophorus Schule, Karwendelstr. 12 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE72ZZZ00000362520 Einzugsermächtigung Ich ermächtige/wir ermächtigen die Christophorus Schule widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige/wir ermächtigen die Christophorus Schule, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger (Name siehe oben) auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. (50,00 für die Monate Oktober 2015 bis einschließlich Juli 2016 für Selbstzahler) (16,00 für die Monate Oktober 2015 bis einschließlich Juli 2016 Eigenanteil bei Bezuschussung) Bitte zutreffendes ankreuzen: Wir haben keinen Antrag gestellt. Bitte ziehen Sie den vollen Beitrag ein. (50 monatlich). Wir haben einen Antrag beim Jobcenter gestellt. (16 monatlich*). Wir haben einen Antrag beim Landratsamt Augsburg gestellt. (16 monatlich*). * Der reduzierte Beitrag gilt erst bei Vorlage der Kostenübernahme. Es schreibt Ihnen: kellogs Mittagsbetreuung und Offene Ganztagsschule Inge Pschenitza Durchwahl 08231-86019 Mail: ogs-christophorusschule@ambh-kize.de Bankverbindung: Kreissparkasse Augsburg IBAN DE27 7205 0101 0200 7405 20 BIC BYLADEM1AUG Name und Vorname des Kontoinhabers Anschrift des Kontoinhabers Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Name und Ort des Kreditinstituts Kontodaten Bankleitzahl Kontonummer BIC IBAN Ort, Datum: Unterschrift(en):

ANLAGE 3 Anmeldung für die offene Ganztagsschule - Formular für Eltern - Bitte lesen Sie das beiliegende Schreiben der Schule mit Informationen zur Anmeldung für die offene Ganztagsschule aufmerksam durch, füllen Sie dann dieses Anmeldeformular aus und geben Sie es bei der Schulleitung ab. Ihre Anmeldung wird benötigt, damit die offene Ganztagsschule genehmigt und zu Beginn des Schuljahres eingerichtet bzw. fortgeführt werden kann! Name der Erziehungsberechtigten Anschrift der Erziehungsberechtigten Geburtsdatum: Telefon Telefax E-Mail-Adresse tagsüber erreichbar unter Name der angemeldeten Schülerin / des angemeldeten Schülers Anschrift der angemeldeten Schülerin / des angemeldeten Schülers Klasse / Jahrgangsstufe Geburtsdatum Die Schülerin/Der Schüler wird hiermit für die offene Ganztagsschule an der Christophorus Schule Karwendelstr. 12 (Name und Anschrift der Schule) für das Schuljahr 2015/2016 verbindlich angemeldet. Die Anmeldung für die Angebote der Förderung und Betreuung in der offenen Ganztagsschule gilt für einen Zeitraum von 12 Wochenstunden. Die genauen Zeiten der Förderung und Betreuung werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt. Nur für Schülerinnen und Schüler anderer Schulen: Die angemeldete Schülerin/Der angemeldete Schüler ist während des Pflichtunterrichts bzw. am Vormittag Schülerin/Schüler der oben genannten Schule: ja nein, sondern folgender Schule: (Name und Anschrift der Schule, die Ihr Kind am Vormittag besucht) Seite 1 von 3

ANLAGE 3 Die Schulleitung dieser Schule stimmt der Aufnahme der Schülerin/des Schülers in die offene Ganztagsschule an der oben genannten Schule zu (bitte der Schulleitung zur Unterschrift vorlegen): Ort, Datum Unterschrift der/des Schulleiterin/Schulleiters Erklärung der Erziehungsberechtigten: 1. Uns ist bekannt, dass die Anmeldung für das oben genannte Schuljahr verbindlich ist. Die angemeldete Schülerin/Der angemeldete Schüler ist im Umfang der angegebenen Wochenstunden zum Besuch der offenen Ganztagsschule als schulischer Veranstaltung verpflichtet. Befreiungen von der Teilnahmepflicht können durch die Schulleitung vorgenommen werden. Eine Beendigung des Besuches während des Schuljahres kann nur aus zwingenden persönlichen Gründen gestattet werden. 2. Uns ist bekannt, dass die Anmeldung unter dem Vorbehalt steht, dass die offene Ganztagsschule an der oben bezeichneten Schule staatlich genehmigt bzw. gefördert wird und die notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird bzw. die beantragte und genehmigte Gruppenzahl tatsächlich zustande kommt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung und Betreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule. 3. Uns ist bekannt, dass für die Angebote der offenen Ganztagsschule die Bestimmungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur offenen Ganztagsschule in der jeweils gültigen Fassung gelten. Mit deren Geltung erklären wir uns einverstanden und beantragen hiermit die Aufnahme unseres Kindes in die offene Ganztagsschule an der oben bezeichneten Schule. (Die Anmeldung erfolgt verbindlich durch die nachfolgende Unterschrift!) Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Seite 2 von 3

ANLAGE 3 Nur für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen: Vereinbarung über zusätzliche Angebote (nur soweit angeboten und von den Erziehungsberechtigten gewünscht) Der Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule Frere- Roger- Kinderzentrum, Hr. v. Petersdorff Prälat- Bigelmair- Str. 22 86154 Augsburg (Name und Anschrift des Kooperationspartners) bietet mit Zustimmung der Schulleitung folgendes Zusatzangebot im Rahmen der offenen Ganztagsschule an der oben bezeichneten Schule an: Inhalt und Umfang dieses Zusatzangebotes sowie die von den Erziehungsberechtigten hierfür zu entrichtenden Teilnehmerbeiträge ergeben sich im Einzelnen aus der gesonderten Leistungsbeschreibung des Kooperationspartners, die diesem Anmeldeformular als ANLAGE beigefügt ist. Hiermit beantragen wir den Abschluss eines Betreuungsvertrages mit dem oben genannten Kooperationspartner über dieses Zusatzangebot zu den in der Leistungsbeschreibung genannten Vertragsbedingungen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Kooperationspartner zustande, der Kooperationspartner kann sich zur Annahme auch der Schulleitung bedienen. Eine schriftliche Bestätigung mit den Vertragsbedingungen wird vom Kooperationspartner ausgehändigt bzw. zugesendet. Ansprüche gegenüber der Schulleitung oder dem Freistaat Bayern können aus diesem Betreuungsvertrag nicht abgeleitet werden. Gleichzeitig ermächtigen wir hiermit die Schulleiterin/den Schulleiter Sabine Müller-Stöhr, im Rahmen ihrer/seiner Aufsicht über das Zusatzangebot unsere Leistungsansprüche aus dem Betreuungsvertrag gegenüber dem Kooperationspartner in unserem Namen zugunsten unseres Kindes geltend zu machen. Wir ermächtigen hiermit den Kooperationspartner bei Zustandekommen des Betreuungsvertrages die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Teilnehmerbeiträge zu Lasten unseres Kontos einzuziehen. Die Laufzeit des Betreuungsvertrages und der Einzugsermächtigung ist auf die Dauer des oben genannten Schuljahres beschränkt. Name der Bank Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber (Die Anmeldung für das kostenpflichtige Zusatzangebot sowie die Einzugsermächtigung für die Elternbeiträge erfolgen verbindlich durch die nachfolgende Unterschrift!) Ort, Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Seite 3 von 3

Antrag auf Bildung und Teilhabe *) An das **) Landratsamt Augsburg Soziale Leistungen Prinzregentenplatz 4 86150 Augsburg I. Antragsteller/-in Hauptgeschäftsstelle Hermanstr. 11 86150 Augsburg An das Jobcenter Augsburger Land **) Zweiggeschäftsstelle Schwabmünchen Fuggerstr. 10 86830 Schwabmünchen (Nachname, Vorname) (Telefon-Nummer) (Straße, Hausnummer) (Postleitzahl, Wohnort) II. Aktueller Leistungsbezug von Landratsamt Augsburg: Familienkasse: Jobcenter Augsburger Land: Wohngeld Kinderzuschlag SGB II - Leistungen Grundsicherung im Alter (Arbeitslosengeld II) und bei Erwerbsminderung Hilfe zum Lebensunterhalt Asylbewerberleistungsgesetz Aktenzeichen/BG-Nummer: III. Für (für jedes Kind ein eigener Antrag) (Bitte Kopie des jeweiligen Bewilligungsbescheides beilegen) (Nachname, Vorname) werden folgende Leistungen beantragt: eintägige Ausflüge mehrtägige Klassenfahrten (Geburtsdatum) der Schule/Kindertageseinrichtung (Bitte reichen Sie hierzu die ausgefüllte "Anlage A" zusammen mit dem Antrag ein) Schulbedarf (Bitte reichen Sie hierzu die ausgefüllte "Anlage B" zusammen mit dem Antrag ein - für SGB II- und SGB XII-Empfänger kein eigener Antrag erforderlich) ergänzende angemessene Lernförderung (Bitte reichen Sie hierzu die ausgefüllte "Anlage C" zusammen mit dem Antrag ein) Schülerbeförderungskosten (Bitte reichen Sie hierzu die ausgefüllte "Anlage D" zusammen mit dem Antrag ein) gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Hort/Kindertageseinrichtung (Bitte reichen Sie hierzu die ausgefüllte "Anlage E" zusammen mit dem Antrag ein) Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Mitgliedsbeitrag der Sportvereine, Musikunterricht, Freizeiten, etc.) (Bitte reichen Sie hierzu die ausgefüllte "Anlage F" zusammen mit dem Antrag ein) Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben richtig und vollständig sind. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafrechtlich verfolgt werden können ( 263 Strafgesetzbuch - Betrug -) und dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden können. Ich bin damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die zur Leistungserbringung notwendig sind, an beteiligte Stellen weitergegeben werden (z. B. Abdruck an Leistungserbringer bei Sachleistungen). Ich bin weiter damit einverstanden, dass für die Prüfung des Anspruches notwendige Entscheidungen der Wohngeldstelle oder Familienkasse weitergegeben werden dürfen. Ort, Datum Unterschrift Bei Minderjährigen und betreuten Personen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters/ Betreuers Hinweis: Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und der 67 a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach SGB II, SGB XII bzw. BKGG erhoben. *) 28 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II, 34 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII, 6b Bundeskindergeldgesetz - BKGG **) zutreffendes ankreuzen Stand: August 2011

Wichtige Hinweise zum Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen Für Bildung und Teilhabe werden für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nachfolgend aufgeführte Leistungen gewährt. Leistungen für Bildung werden nur Schülerinnen und Schülern gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildunsvergütung erhalten. Die Leistungen werden in der Regel durch Kostenübernahmeerklärungen erbracht und direkt mit dem jeweiligen Leistungserbringer (Schule, Verein etc.) abgerechnet. Lediglich der Schulbedarf und die Schülerbeförderungskosten werden durch direkte Geldleistung gewährt. Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag beim Landratsamt/Jobcenter eingeht, längstens für die Dauer der Bewilligung (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag) bzw. des laufenden Schuljahres. Für jedes Kind, jeden Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag mit der dafür vorgesehenen Anlage zu stellen. Damit eine zügige Prüfung möglich ist, achten Sie bitte darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist und entsprechende Nachweise, vor allem Bewilligungsbescheid (Wohngeld, Kinderzuschlag) und Anlagen beigefügt sind. Ausflüge (Anlage A) Bei Schülerinnen und Schülern werden die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für - Schulausflüge und - mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht wurden (z. B. Kleidung etc.). Die Kosten werden direkt mit der Schule bzw. Kindertageseinrichtung abgerechnet. Schulbedarf (Anlage B) Für den persönlichen Schulbedarf (Hefte, Stifte usw.) werden bei Schülerinnen und Schülern maximal 100 Euro pro Schuljahr berücksichtigt und zwar 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres. Für SGB II- und SGB XII-Empfänger werden die Leistungen automatisch erbracht. Für Empfänger von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag ist eine Antragstellung erforderlich. Der Schulbedarf wird direkt auf das Konto der Eltern bzw. des Elternteiles überwiesen. Lernförderung (Nachhilfeunterricht) (Anlage C) Eine das schulische Angebot ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe) wird berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Ein Nachweis der Schule ist zwingend erforderlich. Ohne die Bestätigung der Schule, welcher Lernförderbedarf zur Erreichung des Klassenziels besteht, kann über den Antrag nicht positiv entschieden werden. Bei positiver Entscheidung wird gegenüber dem Leistungserbringer eine Kostenübernahmeerklärung erbracht. Schülerbeförderungskosten (Anlage D) Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht nicht, soweit die Kosten im Rahmen der Schulwegsfreiheit übernommen werden können. Dies gilt in jedem Fall für Schüler bis zur 10. Klasse, für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII und soweit Kindergeld für 3 Kinder bezogen wird. Wenden Sie sich in jedem Fall vor der Antragstellung an das Landratsamt Augsburg, Sachgebiet "Schulen, Sport und Kultur". Im Ausnahmefall können für Empfänger von Wohngeld bzw. Kinderzuschlag die tatsächlichen Beförderungskosten zur nächstmöglichen Schule übernommen werden. Bei positiver Entscheidung werden die zugesagten Kosten den Eltern erstattet. Mittagessen (Anlage E) Für eine von der Schule angebotene gemeinschaftliche Mittagsverpflegung werden die Mehraufwendungen übernommen. Maßgeblich sind die in einem Monat in Anspruch genommene Anzahl der Mittagessen. Gleiches gilt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ein Eigenanteil von 1 Euro pro Tag selbst zu zahlen ist. Die zugesagten Kosten werden direkt an den Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, u.ä.) erbracht. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Anlage F) Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft ein Betrag von höchstens 10 Euro monatlich berücksichtigt für - Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, - Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare - angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung - die Teilnahme an Freizeiten (Ferienfreizeit) Als Nachweis dient die Zahlungsaufforderung oder ein Nachweis des Mitgliedsbeitrages oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die Höhe der Kosten. Entsprechende Nachweise sind vor Bezahlung einzureichen. Wenn die Kosten bereits bezahlt oder vom Konto abgebucht sind, besteht in keinem Fall Anspruch auf Erstattung. Es erfolgt eine direkte Abrechnung mit dem Leistungserbringer. Stand: August 2011

An das Landratsamt Augsburg Soziale Leistungen Prinzregentenplatz 4 86150 Augsburg Hauptgeschäftsstelle Hermanstr. 11 86150 Augsburg Anlage E: Bildung und Teilhabe Mittagsverpflegung An das Jobcenter Augsburger Land Zweiggeschäftsstelle Schwabmünchen Fuggerstr. 10 86830 Schwabmünchen A. Von Antragsteller/-in auszufüllen Angaben zum Kind: (für jedes Kind eigene Anlage) (Name) (Vorname) (Geburtsdatum) Zur Beschleunigung des Verfahrens bin ich damit einverstanden, dass sich die Behörde direkt mit dem Verantwortlichen der Schule bzw. der Kindertageseinrichtung in Verbindung setzen und Informationen austauschen kann. Datum Unterschrift B. Von Schule bzw. Kindertageseinrichtung auszufüllen Name der Schule/Kindertageseinrichtung: Christophorus-Schule Königsbrunn Straße, Hausnr.: PLZ, Ort: Tel.: Karwendelstr. 12 08231/86017 Das oben genannte Kind nimmt regelmäßig an dem in der Schule angebotenen gemeinschaftlichen Mittagessen ab teil. Das Kind besucht im Zeitraum vom bis eine Kindertageseinrichtung und nimmt ab am gemeinschaftlichen Essen teil. Das Kind besucht im Zeitraum vom bis eine Schule und nimmt an der Kindertageseinrichtung bzw. Hort ab am gemeinschaftlichen Essen teil. Kosten Mittagessen täglich 3,40 Kosten Mittagessen Pauschale (bitte Details der Pauschale mitteilen) monatlich (Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Kosten lediglich abzüglich des Eigenanteils der Eltern in Höhe von 1 pro Mittagessen erstattet werden. Das Landratsamt bzw. Jobcenter kann diesen Anteil nicht übernehmen. Die Einziehung des Eigenanteils obliegt der Einrichtung) Verantwortlicher/Ansprechpartner der Schule/Kindertageseinrichtung Frau/Herr Königsbrunn, Telefondurchwahl 08231/86019 Ort, Datum Stempel der Schule/KITA Unterschrift