Konzeption. Verselbständigungsbereich

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Transkript:

Konzeption Verselbständigungsbereich

Aufnahmekriterien Mühlhofweg I. Das Alter des Aufzunehmenden beträgt mindestens 16 Jahre II. III. IV. Die Dauer des Aufenthaltes für den Jugendlichen in der Wohngemeinschaft Mühlhofweg beträgt im Allgemeinen mindestens 6 Monate. Jugendliche mit Drogenproblematik oder Alkoholmissbrauch werden von einer Aufnahme ausgeschlossen. Der Jugendliche befindet sich in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung. V. Zur Handlungskompetenz des Jugendlichen gehört der eigenverantwortliche Umgang mit Taschen- und Bekleidungsgeld. VI. VII. VIII. Der Jugendliche ist zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung motiviert und zu einer fortschreitenden, reflektierenden Mitarbeit bereit. Der Jugendliche leidet nicht unter körperlicher oder geistiger Behinderung. Freizeitbereich 2

Aufnahmeverfahren Wohngemeinschaft Mühlhofweg I. Anfrage der Entsendestelle bei der Heimleitung II. Besprechung der Neuaufnahme im Gesamtteam III. Vorstellungsgespräch des Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit den Mitarbeitern der Mühlhofweg IV. Teilnahme des Bewerbers an einer Wohngemeinschafts-Besprechung V. Klärungsgespräch mit dem Jugendlichen VI. Entscheidungsfindung im Gesamtteam 3

Wohngruppe Mühlhofweg Sozialpädagogische Einzelbetreuung Selbstverständnis der WG Mühlhofweg Leitgedanken Arbeitsweisen Die ethische Grundhaltung der Mitarbeiter der Wohngemeinschaft Mühlhofweg orientiert sich an einem christlich humanistischen Weltbild. Der Person des Jugendlichen wird Achtung und Wertschätzung entgegengebracht. Ansatzpunkte unserer Arbeit sind die Stärken des jungen Menschen. Wir versuchen, eine ganzheitliche Sichtweise einzunehmen und den zu Betreuenden nach seinen realen Gegebenheiten zu fördern und zu unterstützen. Das Team der Mühlhofweg legt bei seiner pädagogischen Arbeit besonderen Wert auf die Umsetzung des Partizipationsgedanken im KJHG. Eine Fortschreibung der Hilfeplanung orientiert sich am Jugendlichen und wird gemeinsam mit allen relevanten Beteiligten erarbeitet. Dem Jugendlichen werden die Auswirkungen seines Handelns transparent gemacht. In Gesprächen findet eine Überprüfung der Absprachen, eine Reflexion und gegebenenfalls eine erneute Festlegung der Zielsetzung statt. Zusammenarbeit wird gefordert und Entscheidungsfreiheit wird dem Jugendlichen zugebilligt. Zielgruppen: Die Jugendhilfe Olsberg bietet in ihren Angeboten Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel der Verselbständigung an. - Wohngruppe Mühlhofweg sozialpädagogische Einzelbetreuung (sozialpädagogisch betreutes Wohnen) Rechtlicher Rahmen Anwendung findet der 27 KJHG in Verbindung mit 34, 35 und 41 KJHG. Wohngruppe (Gemeinschaft) Mühlhofweg Die Wohngemeinschaft ist eine koedukative Gruppe, die 4 Jugendlichen/jungen Erwachsenen Lebensraum und Unterkunft bietet. Das Aufnahmealter der Bewohner liegt zwischen 16 und 19 Jahre. Aufgenommen werden Jugendliche/junge Erwachsene aus den heiminternen Häusern, anderen Einrichtungen, sowie den einweisenden Jugendämtern. Jugendliche, die auf Grund einer geistigen und körperlichen Behinderung einen erhöhten medizinischen Pflegeaufwand bedürfen, können nicht aufgenommen werden. Alkohol- und drogenabhängige Jugendliche oder solche, die ein psychiatrisches Krankheitsbild aufweisen, werden ebenfalls von einer Aufnahme ausgeschlossen. Es findet im Einzelfall eine Überprüfung und Findung der geeigneten Hilfeform mit allen Beteiligten statt. Dieses führt dann, bei Eignung, zu der Hilfeform Wohngruppe. 4

Die soziale Gemeinschaft der Wohngruppe ist für Jugendliche und junge Erwachsene besonders geeignet, die - in einem geschützten Rahmen ihre individuellen Fähigkeiten entdecken, erproben und entwickeln möchten; - die im Schutz der Gemeinschaft Kompetenz für ihre berufliche und soziale Integration ausbauen und erproben wollen. Betreuungszeiten Die Betreuungszeiten der Wohngruppe Mühlhofweg liegen in den späten Nachmittags- und Abendstunden und zwar täglich von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr. An den Wochenenden findet eine Betreuung bis 24.00 Uhr und ein Nachtbereitschaftsdienst statt. Zielsetzungen Unser Ziel ist die Verselbständigung des jungen Menschen in ein neues Lebensfeld, das über soziale, schulische und berufliche Integration führt. Im Betreuten Wohnen werden gleichzeitig praktische Hilfen, pädagogische Betreuung, Beratung und Sicherung des Lebensunterhaltes gewährt. Wir bieten Hilfe und Unterstützung für eine eigenverantwortliche Lebensführung und eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung. In der Hilfeplanung werden die Ziele mit allen Beteiligten individuell konkretisiert. Methodische Grundlagen Der gelebte Alltag in der Wohngruppe wird zum Lern- und Erprobungsfeld für die Gestaltung eines späteren eigenständigen Lebens und der selbstverantwortlichen Lebensführung. Gleichzeitig wird für den jungen Menschen erfahrbar, wie entscheidend sich das eigene Handeln oder Nichthandeln auf die eigene Person, aber auch auf die Gemeinschaft auswirkt. Die Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit und Selbständigkeit wird dadurch angeleitet. Sozialpädagogische Einzelarbeit Durch das Bezugsbetreuersystem hat der Jugendliche/junge Erwachsene einen kontinuierlichen, zuverlässigen Ansprechpartner. Der zuständige Mitarbeiter ist ebenfalls Kontaktperson zum Jugendamt, der Schule, dem Betrieb, den Eltern oder Verwandten, sowie anderen Bezugspersonen des jungen Menschen. In den wöchentlichen, verbindlich geregelten Einzelgesprächen findet u. a. auch eine Überprüfung der festgelegten ziele und Vereinbarungen statt. Zusammenhänge eigener Handlungsweisen werden offen gelegt und reflektiert. Erziehungsplanung Die individuellen Ziele werden in gemeinsamer Arbeit der Betreuer und des Jugendlichen/jungen Erwachsenen entwickelt und sind Grundlage des Hilfeplanes. Persönliche Ziele und Wünsche werden formuliert und dokumentiert. Durch regelmäßige Reflexion der Ziele (Einzelgespräche/Gruppenbesprechung) wird der Inhalt auf Stimmigkeit überprüft, ggfls. modifiziert und erweitert. 5

Elternarbeit Eltern oder Sorgeberechtigte werden von den Mitarbeitern der Wohngruppe einbezogen, wenn dies als sinnvoll erscheint und im Hilfeplan definiert wurde. Die Elternarbeit hat zum Ziel, Familienstrukturen offen zu legen und nach dem Erkennen der eigenen Position und Rolle im jeweiligen Ursprungssystem, die persönliche Problematik nach und nach aufzuarbeiten. Schulische Förderung, Ausbildung und Beschäftigung Dem jungen Menschen wird optimale Hilfestellung durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit Schulen und Ausbildungsbetrieben geboten. Durch externe Nachhilfelehrer (z. B. Kolping) können entstandene Defizite ausgeglichen werden. Gruppengröße/Betreuungsschlüssel Gruppengröße: 4 Jugendliche (WG), bis zu 6 Jugendliche in externer Betreuung. Stellenschlüssel: 3,15; 1 Dipl.-Sozialarbeiter, 3 ErzieherInnen Betreuungsschlüssel: 1 : 1,58 Wohnraumangebot und Ausstattung 1 Wohnhaus in zentraler Ortslage Bestehend aus je 2 Wohnungen mit Wohn/Schlafzimmer, Bad und Balkon 1 Küche / Esszimmer 1 Büro Waschküche (2 Waschmaschinen/2 Trockner/Trockenraum) Kellerräume Garten Maßnahmen der Qualitätsentwicklung Im Wesentlichen sind die Maßnahmen der Qualitätsentwicklung folgende: Regelmäßige wöchentliche Dienstbesprechungen Interne Hilfeplanüberprüfung Regelmäßige wöchentliche Leitungsberatung Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Partizipation Betreuungsdokumentation für die Betreuung jedes jungen Menschen Regelmäßige Reflexion, Auswertung und Dokumentation der Hilfegestaltung Fall- oder Teamsupervision nach Erfordernissen Sozialpädagogische Einzelbetreuung Die sozialpädagogische Einzelbetreuung versteht sich als Verselbständigungsangebot für junge Erwachsene, die noch eine Beratung und Begleitung benötigen, aber für eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung nicht mehr in Frage kommen. Betreut werden Jugendliche/junge Erwachsene aus unserer Einrichtung, anderen Heimen oder den einweisenden Jugendämtern. Die jungen Menschen sollten mindestens 17 Jahre alt sein. Sie können über die Volljährigkeit hinaus in der angemieteten Wohnung betreut werden. Nach der 6

Entlassung aus der Jugendhilfe kann die Wohnung von dem Jugendlichen/jungen Erwachsenen übernommen werden. Betreuungszeiten Die Betreuungszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der jungen Menschen und den individuellen Zielsetzungen des Hilfeplans. Bei Schwierigkeiten oder in Notfällen können sich die Jugendlichen/jungen Erwachsenen an die Mitarbeiter der Wohngruppe Mühlhofweg wenden. Zielsetzungen Die Beratung und Begleitung umfasst Hilfen zur eigenen Verantwortungsübernahme und stärkt das Handlungsvermögen und das Selbstvertrauen der jungen Menschen. Es werden folgende Ziele angestrebt, die in der Hilfeplanung mit allen Beteiligten individuell konkretisiert werden und deren Erreichung ebenfalls in der Hilfeplanung festgelegt wird: Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Realitäten und den persönlichen Kompetenzen mit dem Ziel, einen realistischen Lebensplan zu entwerfen. Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven. Integration in Schule und/oder Beruf. Entwicklung und Förderung wichtiger Bezüge außerhalb der Familie. Selbstversorgung im lebenspraktischen Bereich. Methodische Grundlagen Da die jungen Menschen in einer eigenen Wohnung leben, ist die Reflexion ihrer eigenen Handlungen und Tagesabläufe zentrales Leistungsmerkmal. Die Betreuung zu wöchentlich kontinuierlichen, festen Besuchszeiten in der eigenen Wohnung der Jugendlichen/jungen Erwachsenen durch die Mitarbeiter gewährt einen festen Bezugsrahmen. Gruppenangebote Durch das Angebot der Teilnahme an einem wöchentlichen Gruppenabend mit allen Betreuern werden soziale Orientierungsprozesse gefördert und eine Vereinsamung des jungen Menschen vorgebeugt. Hilfeplanung Die individuellen Ziele werden mit dem jungen Menschen in gemeinsamer Arbeit entwickelt und sind Grundlage des Hilfeplanes. Sozialpädagogische Einzelarbeit In wöchentlich, verbindlich geregelten Einzelgesprächen werden die Inhalte der Hilfeplanung auf Stimmigkeit überprüft. Die persönlichen Ziele werden formuliert und dokumentiert. Je nach Festschreibung in der Hilfeplanung werden Lebenspraktische Fähigkeiten überprüft und/oder Hilfestellung angeboten. Elternarbeit Eltern oder Sorgeberechtigte werden von den Mitarbeitern einbezogen, wenn dies im Hilfeplan definiert wurde. 7

Schulische Förderung, Ausbildung und Beschäftigung Durch kontinuierliche Zusammenarbeit mit Schule und Ausbildungsbetrieben wird dem jungen Menschen eine optimale Hilfestellung angeboten. Wir arbeiten eng mit dem Arbeitsamt zusammen und nutzen Fördermaßnahmen des Internationalen Bundes und des Kolpingverbandes. Ferner bestehen gute Beziehungen zu den einheimischen Ausbildungsbetrieben. Maßnahmen der Qualitätsentwicklung - siehe Wohngemeinschaft Mühlhofweg Individuelle Sonderleistung für Betreutes Wohnen und sozialpädagogische Einzelbetreuung Die Leistungen sind im Bedarfsfall mit den Jugendämtern auszuhandeln. Unsere Einrichtung kann folgende Leistungen zeitnah organisieren Therapeutische Hilfen Individuelle Zusatzleistungen. Therapeutische Hilfen durch: Heilpädagogen Motopädie Ergotherapeuten Externe Nachhilfe Psychologische Betreuung und Beratung Die psychologische Begleitung (Diagnostik, Teambetreuung...) erfolgt durch den psychologischen Dienst der Einrichtung. 8