Die Tätigkeit im Überblick



Ähnliche Dokumente
Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol)

Selbstständig als Detektiv interna

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen

Frauen in der Berufsfeuerwehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Berlin Berliner Hochschulgesetz 10 Absatz 3:

2. Aufstieg vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Informationen zur Berufsausbildung. Bachelor of Laws (FH)

4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Studium über berufliche Bildung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)

Bewerbungsbogen. im Bundesamt für Verfassungsschutz am Dienstort Köln

EFFEKTIVER RECHTSSCHUTZ FÜR BERLINS POLIZISTINNEN UND POLIZISTEN BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN VOM 12. APRIL 2013

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Besoldungsentwicklung. des Landes Berlin

Bevölkerung mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung 2012

Studieren- Erklärungen und Tipps

Betriebsrente - das müssen Sie wissen

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit

Beauftragte für Chancengleichheit. Zurück in den Beruf Tipps für einen erfolgreichen Wiedereinstieg

Stadt Brühl. Bachelor of Arts im dualen Studiengang. Beamtin/Beamter des gehobenen nichttechnischen Dienstes

Elternzeit Was ist das?

Nicht über uns ohne uns

Gute Pflege kostet viel Geld Die Absicherung der individuellen Pflegelücke mit Pflegevorsorge Flex-U.

Darum geht es in diesem Heft

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

4.2.1 Zulassung zum Aufstieg mittlerer - gehobener Dienst / AQ 9

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Benchmark der Besoldungseingruppierung der Präsidenten und Vizepräsidenten der Obergerichte und Generalstaatsanwaltschaften

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf. Mittlerer Dienst

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Informationen zur Förderung Ihres Fernstudiums

Möglichkeiten der Umsetzung von Precisions Farming im grünen Bildungsbereich. Andreas Heym, BMELV

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Laufbahnausbildung beim Bundesnachrichtendienst Kurzinformation zu Voraussetzungen, Inhalten und Ablauf. einzigartig vielseitig geheim

Artikel 3 Die mittlere Bildung ist für jeden Bürger obligatorisch, unter gleichen, mit diesem Gesetz festgelegten,

eine hauptamtliche Dozentin bzw. einen hauptamtlichen Dozenten für den Schulungsbereich Informationstechnik

Kinder und ihr Kontakt zur Natur

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin für den einfachen Lagerverwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung vom

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Was ist das Budget für Arbeit?

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Alle gehören dazu. Vorwort

Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten

VfW-Sachverständigenordnung

Quelle: Fundstelle: Nds. MBl. 2014, 124. Vereinbarung gemäß 81 des Niedersächsischen

Urlaubsregel in David

Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna

Bewerbungsbogen. Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter. im Referat Z 4 beim Bundespräsidialamt

Grundauswertung Teil 1 der Befragung: Schulentwicklung Schule

«Wir engagieren uns für die wissenschaftliche Weiterbildung» Leitbild Zentrum für universitäre Weiterbildung

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

Schriftliche Opfererklärung und Rederecht

Karriere ohne Uni. Mit einer Ausbildung als Notarfachangestellte oder Notarfachangestellter. abwechslungsreich lukrativ sicher

Wir fördern das Gute in NRW.

Vermittlung europäischer Haushaltshilfen. Dienstleistungsangebot der ZAV. Polnische Arbeitskräfte in der häuslichen Pflege

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Orientierungshilfe: Ausländische Zeugnisse verstehen und im BQ-Portal finden

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Fragebogen zur Evaluation von NLP im Coaching

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt

Der Schutz von Patientendaten

Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Voraussetzungen für die Tätigkeiten von HFP gemäß HygVO der Bundesländer Seite 1 DGKH November 2012

1. OSTALB-JUGENDKONFERENZ Beruf/Bildung

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Stand 15. Oktober Fragen und Antworten

Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten

-Seminar: Datenschutz an Schulen

Was erwartet Sie beim Einstellungstest?

Der allgemeine Vollzugsdienst

Fachkräfte sichern. Jugendliche mit Hauptschulabschluss in der Ausbildung

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

Gegenüberstellung von Unterschieden zwischen. Tarifkraft und Beamten. im Bundesamt für Güterverkehr für den Fall einer Verbeamtung

Das Leitbild vom Verein WIR

VORBEREITUNG AUF DIE SACHKUNDEPRÜFUNG IM BEWACHUNGSGEWERBE

Transkript:

Tätigkeitsbeschreibung von Beamter/Beamtin im Kriminaldienst (mittlerer Dienst) vom 28.11.2005 Die Tätigkeit im Überblick Aufgaben und Tätigkeiten Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Tätigkeitsbezeichnungen Arbeitsorte/Branchen Arbeitsbereiche/Branchen Arbeitsorte Arbeitsmittel Arbeitsbedingungen Arbeitszeit Zusammenarbeit und Kontakte Verdienst/Einkommen Zugang zur Tätigkeit Sonstige Zugangsbedingungen Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Spezialisierungen Weiterbildung Weiterbildung (berufliche Anpassung) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Existenzgründung Neigungen und Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Kompetenzen Gesetze/Regelungen Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Rückblick - Geschichte des Berufs Ausblick - Trends und Entwicklungen Stellenbörsen Die Tätigkeit im Überblick Der Polizei obliegt laut gesetzlichem Auftrag grundsätzlich die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Rahmen dieser Aufgabe tragen Kriminalbeamte und -beamtinnen (mittlerer Dienst) überwiegend als Sachbearbeiter/innen zur präventiven Verbrechensbekämpfung (Verhinderung kriminellen Verhaltens durch Vorbeugung und Beratung) und repressiven Verbrechensbekämpfung (Bekämpfung und Verfolgung/Aufklärung von Straftaten) bei. Dabei nehmen die Beamten und Beamtinnen bei der Kriminalpolizei im mittleren Dienst innerhalb der polizeilichen Organisation die Aufgabe der Verbrechensbekämpfung in den Bereichen wahr, denen besondere Gefährlichkeit zukommt. Dies sind vor allem Kapitalverbrechen. Grundsätzlich übernimmt die Kriminalpolizei die Ermittlungsarbeit nach Unfällen mit Personenschäden (außer beim Straßenverkehr), Bränden, (Selbst-)Mord- und Vermisstenfällen. Häufig ergibt sich eine Schwerpunktlegung auf verschiedene Deliktsbereiche, zum Beispiel Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, organisiertes Verbrechen oder Umweltkriminalität. Aufgaben und Tätigkeiten Die Beamten und Beamtinnen arbeiten mit bei der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rahmen von Kapitalverbrechen. Dabei führen sie eine präventive Verbrechensbekämpfung durch, das heißt, sie verhindern kriminelles Verhalten durch Vorbeugung und Beratung. Sie verfolgen Straftaten und klären sie auf. Sie nehmen Anzeigen entgegen und überprüfen sie, vernehmen Zeugen und Tatverdächtige und protokollieren die Aussagen. Um ein Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern, führen sie Überwachungen von verdächtigen Personen durch. Am Tatort eines Verbrechens sichern sie Spuren und Beweise. Sie wirken bei Hausdurchsuchungen mit und nehmen Tatverdächtige fest. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Der Polizei obliegt laut gesetzlichem Auftrag grundsätzlich die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Rahmen dieser Aufgabe tragen Kriminalbeamte und -beamtinnen (mittlerer Dienst) überwiegend als Sachbearbeiter/innen zur präventiven Verbrechensbekämpfung (Verhinderung kriminellen Verhaltens durch Vorbeugung und Beratung) und repressiven Verbrechensbekämpfung (Bekämpfung und Verfolgung/Aufklärung von Straftaten) bei. Dabei nehmen die Beamten und Beamtinnen bei der Kriminalpolizei im mittleren Dienst innerhalb der polizeilichen Organisation die Aufgabe der Verbrechensbekämpfung in den Bereichen wahr, denen besondere Gefährlichkeit zukommt. Dies sind vor allem Kapitalverbrechen. Grundsätzlich übernimmt die Kriminalpolizei die Ermittlungsarbeit nach Unfällen mit Personenschäden (außer beim Straßenverkehr), Bränden, (Selbst-)Mord- und Vermisstenfällen. Häufig ergibt sich eine Schwerpunktlegung auf verschiedene Deliktbereiche, zum Beispiel Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, organisiertes Verbrechen oder Umweltkriminalität. Die Kriminalbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst) haben ein sehr gutes Wissen beispielsweise auf den Gebieten Einsatzlehre, Kriminalistik (einschließlich Kriminaltechnik), Staatsrecht, Straf-, Strafprozess-, Zivil- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht oder Psychologie. Sie können mit Waffen umgehen. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten brauchen die Kriminalbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst), wenn sie zum Beispiel in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit Maßnahmen einleiten und durchführen, um Anzeigen nachzugehen, wenn sie Beschuldigte und Zeugen vernehmen oder Tatverdächtige observieren und/oder festnehmen. Vor allem in kleineren Dienststellen suchen die Kriminalbeamten und -beamtinnen persönlich am Tatort nach Spuren und stellen Beweismittel sicher. In größeren

Dienststellen erledigen Spezialisten und Spezialistinnen die Tatortarbeit (kriminaltechnische Untersuchungen wie Sichern und Auswerten von Fuß- und Fahrzeugspuren, Werkzeug-, Blut-, Sekret-, Mikro- und Schmauchspuren). Die Kriminalbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst) konzentrieren sich in diesem Fall darauf, alle Einzelinformationen auszuwerten und zusammenzuführen. Die Beamten und Beamtinnen (mittlerer Dienst) nehmen Einzelfinger- und Handflächenabdrücke ab und fertigen Fotografien von Personen, Tatorten und Sachen an, führen Hausdurchsuchungen durch und richten Fangschaltungen ein (zum Beispiel bei Erpressung). Sie führen verdeckte Ermittlungen durch. Dabei kaufen sie beispielsweise in der Rauschgiftszene zum Schein Drogen ein, um Drogenhändler/innen festnehmen zu können. Zum Teil sind die Kriminalbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst) im "Milieu" unterwegs, etwa wenn es um die Ermittlung bei Vergewaltigungen, Inzest, Kindesmissbrauch oder unerlaubter Prostitution (zum Beispiel nicht registrierte Prostituierte oder Kinderprostitution) geht. Die Kriminalbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst) wirken auch bei Razzien, Großkontrollen und Hubschrauberfahndungen mit. Gute Kenntnisse in der Datenverarbeitung sind unbedingt nötig. Die Beamten und Beamtinnen arbeiten selbstständig. Kriminalbeamte und -beamtinnen (mittlerer Dienst) erledigen Schreibtischarbeiten ebenso wie häufige Außendiensttätigkeiten (zum Beispiel bei verdeckten Ermittlungen oder Observationen). Verlagerungen der Arbeitszeit entstehen durch Schichtarbeit und Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Sachbearbeitungsaufgaben und -tätigkeiten: Anzeigen oder Hinweise auf strafbare Handlungen überprüfen und einordnen bei Verdacht auf strafbare Handlungen alle erforderlichen Maßnahmen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung einleiten und durchführen Strafanzeige anfertigen Beweismittel suchen und sichern (oft persönlich, z.b. durch Tatortaufnahme oder Observation) ggf. Fahndung nach den Tätern/Täterinnen betreiben Vernehmungen durchführen Kontakt zur Staatsanwaltschaft (an die nach Abschluss der kriminalistischen Ermittlungen der Vorgang abgegeben wird) herstellen und pflegen bei größeren Dienststellen alle Einzelinformationen auswerten und zusammenführen Tätigkeitsbezeichnungen Amts- bzw. Dienstbezeichnung im Eingangsamt Kriminalmeister/in Auch übliche Berufsbezeichnungen/Synonyme Beamter/Beamtin (mittlerer nichttechnischer Dienst) Beamter/Beamtin bei der Kriminalpolizei Beamter/Beamtin bei der Polizei Beamter/Beamtin im mittleren Verwaltungsdienst (nichttechnischer Dienst) Kriminalbeamter/-beamtin Kriminaler/in Kriminalist/in Kriminalpolizist/in Kripobeamter/-beamtin Polizeibeamter/-beamtin (mittlerer Dienst) Polizist/in Berufsbezeichnung in englischer Sprache Civil servant (m/f) (middle grade of the civil service) - criminal investigation department Berufsbezeichnungen in französischer Sprache Fonctionnaire (m/f) (catégorie C) - police judiciaire Fonctionnaire (m/f) (catégorie C) - police judiciaire (brigade criminelle) Officier/Officière de police judiciaire (gendarmerie) Policier/Policière Hinweis: Die (fremdsprachigen) Berufsbezeichnungen dienen der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei zum Teil um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Berufsinhalte und Abschlüsse sind nicht unbedingt identisch oder in vollem Umfang vergleichbar.

Arbeitsorte/Branchen Kriminalbeamte und -beamtinnen (mittlerer Dienst) sind in Kriminalwachen, Kriminalaußenstellen oder Kriminalkommissariaten tätig. Sie arbeiten sowohl im Büro als auch im Freien (bei jeder Wetterlage, z.b. bei verdeckten Ermittlungen oder Observationen). Arbeitsbereiche/Branchen Öffentliche Sicherheit und Ordnung, zum Beispiel Kriminalwachen, Kriminalaußenstellen oder Kriminalkommissariate Arbeitsorte Büro im Außendienst, z.b. auf Streifenfahrten Arbeitsmittel Für ihre Arbeit wenden die Kriminalbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst) Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen an. Um ihre Tätigkeiten sachgerecht erledigen zu können, verwenden die Beamten und Beamtinnen Computer, Formulare und Vordrucke, Büromaterialien und Telekommunikationsmittel. Außerdem ist eine Dienstausrüstung erforderlich (zum Beispiel Dienstkleidung, Dienstfahrzeug, Dienstwaffe). Arbeitsbedingungen Die Kriminalbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst) handeln anhand von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsanweisungen in Alleinarbeit. Sie arbeiten eigenständig und zum Teil eigenverantwortlich. Sie leisten dabei untersuchende, ermittelnde und aufdeckende, aber auch verwaltende, ordnende und planende Arbeit. Büroarbeit fällt genauso an wie häufige Außendiensttätigkeit, z.b. bei verdeckten Ermittlungen oder Observationen. Die Beamten und Beamtinnen im Kriminaldienst (mittlerer Dienst) arbeiten in der Regel im Dreischichtdienst sowie im Sonn- und Feiertagsdienst. Sie müssen sich auf vielfältige Kontakte mündlicher, schriftlicher und telefonischer Art einstellen. So stehen sie beispielsweise in Kontakt mit Tatverdächtigen und Zeugen und nehmen sachliche Gegebenheiten in Augenschein. Dabei agieren sie zum Teil in gefährlichen Situationen. Außerdem arbeiten die Beamten und Beamtinnen mit den Kollegen und Kolleginnen ihres Sachgebietes zusammen (lockere Zusammenarbeit). Arbeitszeit Die Beamten und Beamtinnen arbeiten in der Regel auch Schichtarbeit. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit fällt ebenfalls an. Zusammenarbeit und Kontakte Kriminalbeamte und -beamtinnen (mittlerer Dienst) müssen sich auf zum Teil wechselnde Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen (zum Beispiel Kriminelle oder Rat suchende Bürger und Bürgerinnen) einstellen. Um ihre Aufgaben im Sinne der gesetzlichen Vorschriften erfüllen zu können, arbeiten die Beamten und Beamtinnen in Teams (nach Sachgebieten) zusammen. Dabei spezialisieren sie sich jedoch oftmals auf bestimmte Bereiche, so dass die eigentliche Tätigkeit in Einzelarbeit geschieht. Die Kriminalbeamten und -beamtinnen (mittlerer Dienst) haben auch Kontakte zu Kollegen und Kolleginnen anderer Sachgebiete oder Abteilungen sowie zu Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anderer Behörden. Verdienst/Einkommen Die folgenden Angaben sollen als Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Da sie unverbindlich sind, können aus ihnen keine Ansprüche abgeleitet werden. Das Einkommen von Beamten und Beamtinnen regeln das Bundesbesoldungsgesetz beziehungsweise in Anlehnung daran die Landesbesoldungsgesetze. Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt, weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen) zusammen. Das Grundgehalt eines Beamten bzw. einer Beamtin bestimmt sich nach der jeweiligen Besoldungsgruppe. Ist noch kein Amt verliehen worden, bemisst sich das Grundgehalt nach der Besoldungsgruppe des Eingangsamtes. Kriminalbeamten und Kriminalbeamtinnen im mittleren Dienst wird als Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 6 zugewiesen. Ihnen können Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 9 verliehen werden. Die Stufen der Grundgehaltssätze innerhalb der Besoldungsgruppen bestimmen sich nach dem Besoldungsdienstalter und der Leistung. Der Bruttogrundgehaltssatz in der Stufe 1 der Besoldungsgruppe A6 beträgt 1.621, in der Stufe 11 der Besoldungsgruppe A 9 2.534 im Monat. Entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung wird die Besoldung regelmäßig angepasst. Für Beamte und Beamtinnen, die von ihrer erstmaligen Ernennung an in den neuen Bundesländern tätig sind, betragen die Dienstbezüge 92,5 vom Hundert der im übrigen Bundesgebiet geltenden Dienstbezüge.

Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom 27.07.1957 (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom 06.08.2002 (BGBl. I S. 3020), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.06.2007 (BGBl. I S. 1037) Fundstelle: 1957 (BGBl. l, 993), 2002 (BGBl. I, 686, 2138, 2167, 3020, 3082, 3101, 3177), 2003 (BGBl. I, 1798, 2848), 2004 (BGBl. I, 630, 1248, 1950, 2027, 3235, 3390), 2005 (BGBl. I, 931, 1234, 1818, 1970, 2809), 2006 (BGBl. I, 2039, 3171), 2007 (BGBl. I S. 1037) Zweite Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (Zweite Besoldungs-Übergangsverordnung - 2.BesÜV) in der Fassung vom 27.11.1997 (BGBl. I. S.2764), zuletzt geändert durch Artikel 350 der VO vom 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 1991 (BGBl. I. S.1345), 1997 (BGBl. I. S. 2764), 2001 (BGBl. I. S. 618, 621, 3702), 2003 (BGBl. I S. 1798, 2304), 2006 (BGBl. I S. 2407) Volltext (pdf, 1680kB) Zugang zur Tätigkeit Der unmittelbare Einstieg in den mittleren Dienst bei der Kriminalpolizei ist nicht mehr möglich. Nur in wenigen Bundesländern können Schutzpolizeibeamte und -beamtinnen des mittleren Dienstes zur Kriminalpolizei wechseln. Es gelten hierbei unterschiedliche Voraussetzungen und Unterweisungszeiten. Fast alle Länder haben die Planstellen der Kriminalpolizei in Stellen des gehobenen und höheren Dienstes umgewandelt. Sonstige Zugangsbedingungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Andere Laufbahnbewerber und -bewerberinnen können nur eingestellt werden, wenn sie mindestens 30 Jahre alt sind. Haben sie eine gleichwertige Prüfung bestanden, müssen sie mindestens 27 Jahre alt sein. Ausländer und Ausländerinnen können derzeit in der Regel nicht verbeamtet werden, weil nur Deutsche im Sinne des Grundgesetzes verbeamtet werden dürfen. Eine Ausnahme davon sind Angehörige aus EU-Staaten mit vergleichbaren Ausbildungen im Herkunftsland und mit einem Diplom, das zum unmittelbaren Zugang zu einem Beruf im öffentlichen Dienst des Herkunftslandes berechtigt. Sie haben seit dem 01.01.1993 Zugang zum öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik. Ausländer und Ausländerinnen können in der Regel in den Polizeidienst nicht eingestellt werden (besonderer hoheitlicher Charakter der Organisation der Polizei). Eine Ausnahme besteht bei einem dringenden dienstlichen Bedürfnis (z.b. häufig in Stadtgebieten mit hohem Ausländeranteil). Für den Polizeidienst ist der Zugang für Behinderte und Rehabilitanden und Rehabilitandinnen nur nach einer Einzelfallprüfung möglich. Sonstige Zugangsqualifizierungen: Alternative Zugangsmöglichkeiten (zum Beispiel für Beamte und Beamtinnen anderer Laufbahnen) werden im Einzelfall geregelt. Außerdem können bei den meisten Behörden Aufgaben, die im Allgemeinen von Beamten und Beamtinnen wahrgenommen werden, auch von Angestellten ausgeübt werden (die damit nicht automatisch den Beamtenstatus erwerben). Bei einigen Behörden ist es möglich, verbeamtet zu werden, wenn man längere Zeit eine Tätigkeit ausgeübt hat, die dem Dienstposten im mittleren Dienst vergleichbar ist. Weitere Beschäftigungsalternativen aus der Sicht eines Bewerbers Sie sind Kriminalbeamter/Kriminalbeamtin (mittlerer Dienst), können oder wollen aber nicht mehr in diesem Beruf arbeiten. Deshalb suchen Sie Informationen, welche Beschäftigungsalternativen für Sie in Frage kommen. In den hier genannten Bereichen können Sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen einbringen, die Sie in Ihrer Ausbildung und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit erworben haben. Für Teilaufgaben der hier genannten Berufe genügt in der Regel eine Einarbeitung oder Zusatzqualifikation. Dagegen ist für die Gesamttätigkeit eine neue Ausbildung erforderlich, die Sie oft verkürzt absolvieren können. Bereich Öffentlicher Dienst, Öffentliche Verwaltung Auf Grund der Durchlässigkeit zwischen Fachrichtungen oder auch zwischen Laufbahnen können Kriminalbeamte/Kriminalbeamtinnen (mittlerer Dienst) auch in anderen Behörden der Bundes- oder Länderverwaltung (mittlerer Dienst) arbeiten. Über die Anerkennung der Befähigung für eine neue Laufbahn entscheidet in der Regel die für die Gestaltung der neuen Laufbahn oberste Dienstbehörde nach einer Einzelfallprüfung. Beschäftigungsalternativen: Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl.dienst) in BERUFENET Polizeivollzugsbeamt(er/in) - Bundespolizei (mittl.dienst) in BERUFENET Beamt(er/in) - Zolldienst (mittl. Dienst) in BERUFENET Weitere Besetzungsalternativen aus der Sicht eines Arbeitgebers Der unmittelbare Einstieg in den mittleren Dienst bei der Kriminalpolizei ist nicht mehr möglich. Nur in wenigen Bundesländern können Schutzpolizeibeamte und -beamtinnen des mittleren Dienstes zur Kriminalpolizei wechseln. Es gelten hierbei unterschiedliche Voraussetzungen und Unterweisungszeiten. Fast alle Länder haben die Planstellen der Kriminalpolizei in Stellen des gehobenen und höheren Dienstes umgewandelt.

Spezialisierungen Kriminalbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst) im Kriminalkommissariat Kriminalbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst) für Kapitalverbrechen, Mord und Brandstiftung Kriminalbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst) für Diebstahl, Raub, Erpressung, Wilderei u.ä. Kriminalbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst) für Betrug, Wirtschaftsdelikte, Rauschgift, Falschgeld Kriminalbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst) für Sittlichkeitsdelikte Kriminalbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst) im Erkennungsdienst Kriminalbeamter/-beamtin (mittlerer Dienst) in der Fahndung Weiterbildung Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Auch der Kriminaldienst unterliegt einem andauernden Wandel. So müssen Beamte und Beamtinnen der Kriminalpolizei (mittlerer Dienst) beispielsweise stets über neue Erkenntnisse und Verfahren in der Kriminalistik und Kriminologie, über aktuelle Änderungen im Polizei- und Ordnungsrecht sowie auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung bestens informiert sein. Für Spezialfunktionen im Kriminaldienst ist sogar eine zusätzliche besondere Ausbildung erforderlich. Durch behördeninterne Lehrgänge, aber auch durch den Besuch von Kursen externer Bildungsträger können sie ihre Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder an die neuesten Entwicklungen anpassen. Mögliche Themen sind Öffentliches Recht, Computerkriminalität oder Rede- und Gesprächspsychologie. Für Spezialfunktionen im Kriminaldienst ist ggf. eine zusätzliche besondere Ausbildung erforderlich, z.b. Spezial- und Sachverständigenlehrgänge, wie sie am Bundeskriminalamt und in Ausbildungseinrichtungen vieler Bundesländer stattfinden. Es gibt zum Beispiel mehrwöchige Grundlehrgänge für kriminaltechnische Sachverständige in den Fachrichtungen Daktyloskopie, Schusswaffen, Schusswaffenspuren, Werkzeugspuren sowie Urkunden, Maschinenschriften, Druckerzeugnisse. Zu jedem Grundlehrgang wird ein mehrwöchiger Abschlusslehrgang durchgeführt, der mit einer Prüfung endet. Diese berechtigt dazu, vor Gericht Sachverständigengutachten abzugeben. Außerdem werden Lehrgänge z.b. für Brandermittlung, Sprengstoffermittlung, Observation, Einsatz technischen Gerätes, Entschärfung angeboten. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Ein Wechsel in den gehobenen Dienst ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann ein Hochschulstudium anstreben. Für die Beamten und Beamtinnen kommen z.b. folgende Studiengänge in Betracht: Rechtswissenschaften in KURSNET (HA 813) Dipl.-Ing. (FH) - Sicherheitstechnik in BERUFENET Weiterbildung (berufliche Anpassung) Wirtschaftliche, technische und gesellschaftliche Entwicklungen finden ihren Niederschlag auch in den Organisationsformen und Arbeitsabläufen des Kriminaldienstes. Beamte und Beamtinnen der Kriminalpolizei (mittlerer Dienst) müssen über die neuen Erkenntnisse informiert sein. Auch Gesetzesänderungen oder neue Organisationsabläufe im Kriminaldienst erfordern eine ständige Weiterbildungsbereitschaft. Entsprechende Qualifikationen werden vor allem durch innerbehördliche Weiterbildungen vermittelt, können aber auch durch den Besuch von Lehrgängen externer Bildungsträgern erworben werden. Für eine Spezialisierung auf einzelne Aufgabenfelder kann Weiterbildung ebenfalls förderlich sein. Öffentliches Recht in KURSNET (C 014) Polizeirecht in KURSNET (C 0142-g1) Polizei- und Ordnungsrecht in KURSNET (C 0142-g3) Sprengstoffrecht, Waffenrecht in KURSNET (C 0149-q3) Datenschutzrecht in KURSNET (C 0147) Computerkriminalität in KURSNET (C 2295-a1) Rede- und Gesprächspsychologie in KURSNET (C 0362-m8) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Unter bestimmten Bedingungen und wenn Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dies rechtfertigen, können Beamte und Beamtinnen der Kriminalpolizei (mittlerer Dienst) zum Aufstieg in den gehobenen Dienst zugelassen werden. Außerdem bietet sich den Beamten und Beamtinnen eine Reihe fachspezifischer Weiterbildungen bei externen Bildungsträgern, die gleichzeitig als Grundlage für einen beruflichen Aufstieg anzusehen sind. Formale laufbahnrechtliche Berechtigungen wie Beförderung oder Aufstieg sind jedoch damit nicht verbunden. Die Qualifizierungen setzen je nach Zielrichtung voraus, dass neben dem erforderlichen Berufsabschluss und umfangreicher praktischer Berufserfahrung gegebenenfalls auch die geforderten allgemein bildenden Voraussetzungen (Hochschulreife) erfüllt werden. Hochschulbildungsgänge

Rechtswissenschaften in KURSNET (HA 813) Dipl.-Ing. (FH) - Sicherheitstechnik in BERUFENET Existenzgründung Beamte und Beamtinnen der Kriminalpolizei (mittlerer Dienst) können sich als Inhaber/in eines Wach- und Sicherheitsunternehmens oder einer Detektei selbstständig machen. Vor dem Schritt in die Selbstständigkeit sollte man sich gründlich beraten lassen, beispielsweise bei den Beratungsstellen der Kammern, Agenturen für Arbeit, Kommunalverwaltungen und sonstiger Träger, die Informationen vielfältiger Art anbieten. Eine kostenlose Informationsbroschüre zu allen Fragen der Existenzgründung ist bei den Berufsinformationszentren (BIZ) der Agenturen für Arbeit unter dem Namen BERUF, BILDUNG, ZUKUNFT - Heft 9 erhältlich. Hier finden Sie weitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) KfW Mittelstandsbank Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e.v. (ASW) Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen e.v. (BDWS) Bundesverband Deutscher Detektive e.v. (BDD) Darüber hinaus können Interessenten den Übergang in die Selbstständigkeit durch Weiterbildungsmaßnahmen wie z.b. Existenzgründungsseminare vorbereiten oder unterstützen: Existenz- und Unternehmensgründung, Existenzfestigung in KURSNET (C 0643) Sachverständigen-/Gutachtertätigkeit in KURSNET (C 0149-g7) Finanzierung der Existenzgründung in KURSNET (C 7256-l5) Versicherungsfragen für Existenzgründer(innen) in KURSNET (C 7300-y6) Steuerliche Aspekte für Existenzgründer(innen) in KURSNET (C 0125-h2) Existenzgründung - rechtliche Aspekte in KURSNET (C 0129-t4) Arbeitsrecht für Existenzgründer(innen) in KURSNET (C 0130-c9) Zeitmanagement - Existenzgründung in KURSNET (C 0348-06-f5) Kreativitätstraining - Existenzgründung in KURSNET (C 0348-06-f6) Verhandlungstraining für Existenzgründer(innen) in KURSNET (C 0369-06-h3) Neigungen und Interessen Förderlich: Interesse am Sammeln und Verarbeiten von Informationen (Recherche von Hintergrundinformation, Ermittlung von Querverbindungen zu einem Vergehen) Interesse am Erkunden, Entdecken, Verstehen (z.b. Auffinden von Beweismaterial) Neigung zum Lösen von praktischen Aufgaben durch Heranziehen von theoretischem Wissen Interesse an Datenverarbeitung (z.b. Recherche in diversen Datenbanken und im ) Neigung zu systematischem Denken, Interesse an Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung Vorliebe für selbstständige Aufgabenerledigung Vorliebe für wechselnde, insgesamt aber überschaubare und wiederkehrende Arbeiten Vorliebe für beruflichen Umgang mit Menschen mit ständig wechselnden Kontakten Freude an körperlicher Bewegung Nachteilig: Abneigung gegen Tätigkeit mit Verantwortung für Personen und Sachwerte Abneigung gegen Tätigkeit an wechselnden Arbeitsorten Abneigung gegen Einordnung in eine stark hierarchisch strukturierte Institution Abneigung gegen schriftliche Tätigkeiten, gegen Umgang mit Daten und Zahlen (z.b. Berichte und Protokolle verfassen) Abneigung gegen Arbeit im Freien bei jeder Witterung (Außendienst) Abneigung gegen Arbeit in der Gruppe (Teamarbeit) Abneigung gegen unregelmäßige Arbeitszeiten (z.t. Schichtdienst)

Arbeitsverhalten Notwendig: Körperliche Einsatzbereitschaft (z.b. für das Eingreifen in gefahrvollen Situationen) Beherrschtheit, Selbstkontrolle (Vermeidung von Fehlverhalten in Ausnahmesituationen) Befähigung zu gleich bleibender Aufmerksamkeit, auch unter Monotoniebedingungen (z.b. bei der Observation von Personen oder der Recherche in Tabellen, Listen oder Datenbanken) Reaktionsvermögen, Handlungsbereitschaft, Entschlusskraft Planvolle, systematische Arbeitsweise (Ermittlungsvorgänge sind Grundlagen für Anklageschriften der Staatsanwaltschaft) Ordnungssinn Verschwiegenheit (die meisten Ermittlungsergebnisse sind vertraulich zu behandeln) Ehrlichkeit (Objektivität, Unbestechlichkeit) Sachlichkeit, Unparteilichkeit Ausreichende Neurovegetative Belastbarkeit und psychische Stabilität (spannungsreiche Situationen, Entscheiden und Handeln unter Zeitdruck) Verantwortungsbewusstsein (Schutzauftrag der Polizei für Personen und Objekte) Förderlich: Einfühlungsvermögen, Taktgefühl, Geduld (Befähigung, auf Menschen einzugehen, die sich in einer besonderen Situation befinden oder außerhalb der Norm liegende Eigenschaften besitzen) Kontakt-, Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit (z.b. Umgang mit "schwierigen" Klienten) Nachteilig: Starke Mitgefühlsneigung ohne Befähigung zum Herstellen innerer Distanz Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Verstehen von z.t. komplexen, häufig juristischen Texten) (Bezugsgruppe: Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss ) Durchschnittliche sprachliche Fähigkeiten (Sprach- und Textverständnis, mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen) (für Vernehmungen, Erstellen von Berichten und Protokollen, telefonische Auskünfte und Absprachen, Schriftwechsel) (Bezugsgruppe: Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss) Gut-durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (auf Papier, am Bildschirm) (z.b. bei der Recherche von relevanter Information in Datenbanken) (Bezugsgruppe: Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss) Durchschnittliches technisches Verständnis (für den Umgang mit Funk-, Video-, Foto- und Radargeräten sowie dem Handhaben von Waffen unterschiedlicher Art) (Bezugsgruppe: Personen mit einem mittleren Bildungsabschluss) Durchschnittliche logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (z.b. beim Auffinden von Zusammenhängen verschiedener Sachverhalte zur Klärung von Delikten) Einfallsreichtum (z.b. Handlungsideen in unbekannter räumlicher Situation bei der Fahndung) Merkfähigkeit und Gedächtnis für Ereignisse und Abläufe (Personen-, Namen-, Orts- und Sachgedächtnis) Körperbeherrschung, körperliche Gewandtheit Auge-Hand-Koordination (z.b. bei der Nutzung von Schusswaffen) Beobachtungsgabe (z.b. beim Beobachten seelischer Zustände und körperlicher Reaktionen von Menschen in spannungsreichen Situationen)

Förderlich: Räumliches Orientierungsvermögen (Orientierung in unbekannter Umgebung) Schauspielerische Befähigung (Bei verdeckter Ermittlung von Nutzen) Kenntnisse und Fertigkeiten Zusätzlich zu den in der Berufsausbildung erworbenen berufsbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten ist Folgendes förderlich: Vertiefte Kenntnisse der Rechtskunde Breites Allgemeinwissen Kompetenzen Fachliches Profil Bewachen, Beschützen (Ausbildung) Beratung (Arbeitsbereich/Funktion) Bürgerliches Recht, Zivilrecht (Ausbildung) Büro- und Verwaltungsarbeiten (Ausbildung) Datenschutz (Ausbildung) Einsatzrecht, -taktik, -planung (Ausbildung) in KURSNET Ermitteln, Recherchieren (Ausbildung) Gefahrenabwehr (Prävention) (Ausbildung) Gefahrenanalyse (Ausbildung) in KURSNET Jugendkriminalität (Ausbildung) Kriminalitätsbekämpfung (Ausbildung) Kriminalitätsformen (Ausbildung) in KURSNET Kriminologie (Ausbildung) Observieren (Ausbildung) in KURSNET Öffentliche Verwaltung (Ausbildung) Öffentliches Dienstrecht (Ausbildung) Ordnungswidrigkeitenrecht (Ausbildung) Organisation (Ausbildung) (Arbeitsbereich/Funktion) Polizei-, Ordnungsrecht (Ausbildung) Recherche, Informationsbeschaffung (Ausbildung) Sachbearbeitung (Arbeitsbereich/Funktion) Schußwaffenlizenz (Waffenschein) (Ausbildung) in KURSNET Selbstverteidigung in KURSNET Statistik (Ausbildung) Strafrecht (Ausbildung) Strafverfolgung (Ausbildung) Strafvollzug (Ausbildung) Überwachungsaufgaben (Arbeitsbereich/Funktion) Verwaltungsrecht (Ausbildung) Soft Skills Einfühlungsvermögen Flexibilität Konfliktfähigkeit Kontaktfähigkeit Loyalität Organisationsfähigkeit Psychische Belastbarkeit Selbstständige Arbeitsweise Sorgfalt Teamfähigkeit Verantwortungsbewusstsein

Zuverlässigkeit Gesetze/Regelungen Bundesbeamtengesetz (BBG) vom 14.07.1953 (BGBl. l S. 551), in der Neufassung durch Bekanntmachung vom 31.03.1999 (BGBl. I S. 675), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 05.12.2006 (BGBl. I S. 2748) Fundstelle: 1999 (BGBl. I S. 675), 2000 (BGBl. l S. 570, 1638), 2001 (BGBl. I S. 618, 1046, 1510, 3234, 3306, 3926), 2002 (BGBl. l S. 693, 2138, 3322), 2004 (BGBl. I S. 2686, 3835), 2005 (BGBl. I S. 1818, 2354), 2006 (BGBl. I S. 334), 2006 (BGBl. I S. 1897, 2748) und Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG) vom 03.06.1976 (BGBl. I S. 1357), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 19.02.2006 (BGBl. I S. 334) Fundstelle: 1976 (BGBl. I S. 1357, BGBl. l 1977 S. 2485), 1988 (BGBl. l S. 2363), 1997 (BGBl. l S. 322), 1998 (BGBl. I 1999 S. 1666), 2003 (BGBl. I S. 1338, ber. S. 1585), 2005 (BGBl. I S. 1818), 2006 (BGBl. I S. 334) Das Bundesbeamtengesetz und das Bundespolizeibeamtengesetz enthalten generelle Regelungen, z.b. zum Beamtenverhältnis, zur Ernennung und zu den Laufbahnen für die Polizeibeamten und -beamtinnen des Bundes. Hierzu gibt es spezielle Ausbildungs- und Laufbahnverordnungen vom Bundesinnenministerium. Medien (Bücher, Zeitschriften, u. weitere Quellen) Informationsangebote der Bundesagentur für Arbeit Aufbaustudium Kriminologie; Täterprofile und Opferschutz uni 01/2001 Berufsreportage: Kriminalkommissar: Strategie statt Action uni 01/2005 Informationen von Ministerien, Verbänden und Organisationen Die deutsche Polizei Forum Öffentlicher Dienst - der Verwaltungstreff im Eine Information der KD+M e-solutions GmbH -Forum für Polizisten aus Bund und Ländern Eine Information von H.Oelschläger (copzone.de) Neue Kriminologische Gesellschaft - Geschäftsstelle Institut für Kriminologie Eine Information des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen an der Juristischen Fakultät Schwerpunkt Beamtenlaufbahnen abi 01/2003 Fachzeitschriften Der Kriminalist Verlag: Verlag dt. Kriminalpolizei-Literatur Die Fachzeitschrift für die Kriminalbeamten Die Kriminalpolizei Verlag: Deutsche Polizeiliteratur Die Polizei Verlag: Heymanns Zentralorgan für das Sicherheits- und Ordnungswesen Kriminalistik Verlag: Hüthig Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis Kriminologisches Journal Verlag: Juventa

Auswahl an Büchern/Medien, die im Buchhandel erhältlich sind Beamtenrecht (BeamtR) Verlag: dtv Erscheinungsjahr: 2005 Kriminologie Verfasser: Hans-Dieter Schwind Verlag: Kriminalistik-Verlag Erscheinungsjahr: 2005 Testtraining Polizei und Feuerwehr. Kriminalpolizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz. Einstellungs- und Eignungstests erfolgreich bestehen Verfasser: Jürgen Hesse Verlag: Eichborn Erscheinungsjahr: 2005 Kriminalistik. Ein Grundriss für Studium und Praxis Verfasser: Robert Weihmann Verlag: Deutsche Polizeiliteratur Erscheinungsjahr: 2004 Methoden polizeilicher Berufsethik Verfasser: Hans-W. Alberts, Thomas E. Gundlach, Jörn Jasper Verlag: Verlag für Polizeiwissenschaft Erscheinungsjahr: 2003 Berufs-/Interessenverbände, Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Organisationen Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Theodor-Storm-Straße 17-18 16547 Birkenwerder Fon: 0 33 03/50 01 32 Fax: 0 33 03/50 30 70 email: bdk-bgs@bdk.de : http://www.bdk.de Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden e.v. (VBOB) Dreizehnmorgenweg 36 53175 Bonn Fon: 02 28/9 57 96 53 Fax: 02 28/9 57 96 54 email: vbob@vbob.de : http://www.vbob.de Mitglied im DBB (Deutscher Beamtenbund) Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB (DPolG) Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Fon: 0 30/47 37 81 23 Fax: 0 30/47 37 81 25 email: dpolg@dbb.de : http://www.dpolg.de Mitglied im DBB (Deutschen Beamtenbund) European Confederation of Police (EuroCOP) Rue de Neudorf 617 L-2560 Luxemburg Fon: 0 03 52/43 49 61-1 Fax: 0 03 52/43 49 61-33 email: contact@eurocop-police.org : http://www.eurocop-police.org Dachverband von 25 europäischen Polizeigewerkschaften und Berufsorganisationen Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bundesvorstand Stromstraße 4 10555 Berlin Fon: 030/39 99 21-0 Fax: 030/39 99 21-2 11 email: gdp-bund-berlin@gdp-online.de : http://www.gdp.de Bundeskriminalamt Postfach 65173 Wiesbaden Fon: 06 11/55-0 Fax: 06 11/ 55-1 21 41 email: info@bka.de : http://www.bka.de Bundesministerium des Innern (BMI)

Alt-Moabit 101 D 10559 Berlin Fon: 0 18 88/6 81-0 Fax: 0 18 88/6 81-29 26 email: poststelle@bmi.bund.de : http://www.bmi.bund.de Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Willy-Brandt-Straße 1 50321 Brühl Fon: 0 22 32/9 29-0 Fax: 0 22 32/9 29-51 00 email: postzb@fhbund.de : http://www.fh-bund.de Rückblick - Geschichte des Berufs Das Wort "Polizei" ist griechischen Ursprungs. Die POLITEIA des klassischen Griechenlands ist etwa mit dem Verwaltungsbegriff identisch gewesen. Aufgabe der POLITEIA war, für die Ruhe, Sicherheit und Ordnung der Bürger und Bürgerinnen zu sorgen und sie zu gewährleisten. Aber erst im Zeitalter des Absolutismus erhielt der Polizeibegriff klare Konturen. Als materielle Aufgabe hatte die Polizei die Sicherheit des Staates zu gewährleisten und die Wohlfahrt der Bürger und Bürgerinnen zu fördern. Aus dieser Doppelfunktion entwickelte sich Ende des 18. Jahrhunderts die Unterscheidung in Sicherheits- und Wohlfahrtspolizei. Durch das Allgemeine Landrecht (1794) wurde der Polizei auch das Gebiet der Gefahrenabwehr übertragen. Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde der materielle Polizeibegriff wieder auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie auf die Gefahrenabwehr zurückgeführt (die "Wohlfahrtspolizei" fiel weg). Im Dritten Reich (ab 1933) missbrauchte das NS-Regime die Polizei als Herrschaftsinstrument des Unrechtsstaates. Nach dem Zusammenbruch 1945 wurde die Polizei dezentralisiert, entmilitarisiert und demokratisiert. Hauptaufgaben waren der Schutz von Leben und Eigentum, die Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung, die Verhütung und Aufklärung von Straftaten sowie die Überstellung der Rechtsbrecher und Rechtsbrecherinnen an die Gerichte. Die Kriminalpolizei ist aus der Schutzpolizei hervor gegangen. Die Verbrechensbekämpfung war zunächst Aufgabe der uniformierten Polizei als der einzigen Polizeieinrichtung. Zwar waren schon im 18. Jahrhundert oft Polizeibeamte in Zivil unterwegs, um ungestört Ermittlungen durchführen zu können, doch blieben sie natürlich Schutzpolizeibeamte. Mit Beginn der Industrialisierung, dem Anwachsen der Städte und der Zunahme der Bevölkerung stieg die Kriminalität unaufhaltsam an. Daher war es natürlich, dass etwa seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts Beamte in Zivil mit entsprechender Erfahrung auf diesem Gebiet zu ständigen Abteilungen zusammengefasst und schließlich aus der Schutzpolizei ausgegliedert wurden. Nach einer Zeit der Anbindung an die Justiz entstand daraus die Kriminalpolizei als eigener Zweig der Polizei. Im Laufe der Zeit verfeinerten sich die Methoden der Rechtsbrecher und Rechtsbrecherinnen damit notgedrungen auch die der Polizei. Die Technik lieferte immer bessere Mittel zur Verbrechensbekämpfung (zum Beispiel Schusswaffenerkennung, Auswertung von Spuren), die Sachverhalte wurden zunehmend kompliziert. Es wurde schließlich eine besondere kriminalistische Ausbildung notwendig. Nach den Kienbaum-Gutachten, das in den achtziger Jahren von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben wurde, sind die Tätigkeitsmerkmale des (noch) mittleren Polizeivollzugsdienstes status- und besoldungsrechtlich unterbewertet. Vor diesem Hintergrund ist der unmittelbare Einstieg in den mittleren Dienst bei der Kriminalpolizei inzwischen nicht mehr möglich. Fast alle Länder haben die Planstellen der Kriminalpolizei in Stellen des gehobenen und höheren Dientes umgewandelt. Ausblick - Trends und Entwicklungen Nach dem Kienbaum-Gutachten, das in den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts von Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben wurde, sind die Tätigkeitsmerkmale des (noch) mittleren Polizeivollzugdienstes status- und besoldungsrechtlich unterbewertet. Vor diesem Hintergrund ist der unmittelbare Einstieg in den mittleren Dienst bei der Kriminalpolizei inzwischen nicht mehr möglich. Fast alle Länder haben die Planstellen der Kriminalpolizei in Stellen des gehobenen und höheren Dienstes umgewandelt. Mit dem Ende dieses Prozesses wird der mittlere Polizeivollzugsdienst der Vergangenheit angehören. Stellenbörsen Einstellungsbehörden/Bewerbungsanschriften Baden-Württemberg Landespolizeidirektion Stuttgart I Neckarstraße 195 70190 Stuttgart Fon: 07 11/92 29-0 Fax: 07 11/92 29-2 86 : http://www.polizei-bw.de Landespolizeidirektion Stuttgart II Hahnemannstraße 1 70191 Stuttgart Fon: 07 11/89 90-0 Fax: 07 11/89 90-20 73 email: info@polizei-stuttgart.de

Landespolizeidirektion Karlsruhe Durlacher Allee 31-33 76131 Karlsruhe Fon: 07 21/6 66-0 Fax: 07 21/6 66-3 26 : http://www.polizei-bw.de Landespolizeidirektion Freiburg Bissierstraße 1 79114 Freiburg Fon: 07 61/8 82-0 Fax: 07 61/8 82-33 99 : http://www.polizei-bw.de Landespolizeidirektion Tübingen Konrad-Adenauer-Straße 30 72072 Tübingen Fon: 0 70 71/9 72-0 Fax: 0 70 71/9 72-33 09 : http://www.polizei-bw.de Landeskriminalamt Baden-Württemberg Dorotheenstrasse 6 70173 Stuttgart Fon: 07 11/2 31-4 Fax: 07 11/2 31-33 69 email: lpp-stuttgart.oe@polizei-bw.de : http://www.polizei-bw.de Bayern Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei Pödeldorfer Straße 77/79 96052 Bamberg Fon: 09 51/93 31-0 Fax: 09 51/93 31-2 69 : http://www.polizei.bayern.de Berlin Der Polizeipräsident in Berlin, Personalagentur Otto-Braun-Str. 27 10178 Berlin Fon: 0 30/3 32 30 03 Fax: 0 30/46 64-99 12 93 email: berufsinfo@polizei.verwalt-berlin.de : http://www.berlin.de/polizei/beruf/index.html Brandenburg Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg, Werbe- und Auswahldienst Bernauer Str. 146 16515 Oranienburg Fon: 03 30 1/850 22 22 email: bewerbung01.fhpol@polizei.brandenburg.de : http://www.internetwache.brandenburg.de Mecklenburg-Vorpommern Polizei Mecklenburg-Vorpommern Zentraler Auswahl- und Einstellungsdienst (ZAED) Goldberger Straße 12-13 18273 Güstrow Fon: 0 38 43/28 38 61 Fax: 0 38 43/28 32 83 email: ZAED@fh-guestrow.de : http://www.polizei.mvnet.de Sachsen Präsidium der Bereitschaftspolizei Sachsen Dübener Landstraße 4 04129 Leipzig Fon: 03 41/58 55-0 Fax: 03 41/58 55-58 0 email: einstellung.bpp@polizei.sachsen.de : http://www.polizei.sachsen.de/bpp/index.htm Sachsen-Anhalt Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt, Auswahldienst Schmidtmannstraße 86

06449 Aschersleben Fon: 0 34 73/9 60-171 email: berufsberatung@fhs.pol.lsa-net.de : http://www.polizei.sachsen-anhalt.de Schleswig-Holstein Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung Schleswig-Holstein Werbe- und Einstellungsstelle Hubertushöhe 23701 Eutin Fon: 0 45 21/81-6 52 email: berufseinstieg@polizei.landsh.de : http://www.polizei.schleswig-holstein.de Thüringen Bildungszentrum der Thüringer Polizei, Werbung/Einstellung Friedenssiedlung 6 98617 Meiningen Fon: 03 69 3/8 50-15 1 Fax: 03 69 3/8 50-15 9 email: bewerbung.bz@polizei.thueringen.de : http://www.polizei.thueringen.de/bildungszentrum/ In Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland werden Bewerber/innen nicht unmittelbar eingestellt. Weitere Informationsquellen für Bewerbung und Stellensuche (Fachpresse und Online-Dienste) Deutsche Polizei Die offizielle seite der deutschen Polizei bietet direkte Links zu den Polizei-seiten der Länder, zum Bundeskriminalamt sowie zur Bundespolizei. Die offizielle seite der deutschen Polizei bietet direkte Links zu den Polizei-seiten der Länder, zum Bundeskriminalamt sowie zur Bundespolizei.