Herkunftskennzeichnung Obst und Gemüse. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen. - Untersuchungsbericht -

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Transkript:

Herkunftskennzeichnung Obst und Gemüse Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen - Untersuchungsbericht - März 2008

IMPRESSUM Herausgeber: Verbraucherzentrale Hessen e.v. Große Friedberger Straße 13-17 (Nähe Konstablerwache/Zeil) 60313 Frankfurt/Main vzh@verbraucher.de www.verbraucher.de Servicetelefon/Auskunft 0,14 EUR/Min. bei Anrufen aus dem Festnetz der DTAG 01805 / 97 20 10 Mo - Do 10-17 Uhr, Fr 10-15 Uhr Redaktion und Koordination: Hartmut König Untersuchung und Text: Maren Ottliczky Verbraucherzentrale Hessen Nachdruck nur mit Genehmigung des Herausgebers!

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Seite 1 1.1 Problemstellung Seite 1 1.1 Rechtlicher Hintergrund Seite 1 1.2 Ziele der Erhebung Seite 1 1.3 Methode Seite 2 2 Auswertung Seite 2 2.1 Ergebnisse Seite 2 2.2 Wertung der Kennzeichnungsfehler Seite 3 2.2.1 Fehlende Kennzeichnung Seite 3 2.2.2 Falsche Kennzeichnung Seite 3 2.2.3 Fehlerhafte Doppelkennzeichnung Seite 3 3 Zusammenfassung Seite 4 4 Anhang Seite 6 0

1 Einleitung 1.1 Problemstellung Viele Verbraucher wollen wissen, in welchem Land die Lebensmittel produziert wurden, die sie kaufen. Die Herkunftskennzeichnung von Obst und Gemüse spielt dabei für Verbraucher zunehmend eine große Rolle. Wie aus der bundesweiten Umfrage der Verbraucherzentralen Die Ausweise, bitte! 1 hervorgeht, vermissen rund 80 % der befragten Verbraucher insbesondere die Herkunftsangaben für Obst und Gemüse.. Durch eine neue EU-Verordnung ist die Herkunftskennzeichnung für Obst und Gemüse ab 1.1.2008 zur Pflicht geworden. Die Entscheidung für Obst und Gemüse, das kurze Transportwege hat und für Produkte aus deutschen Landen wird Verbrauchern damit erleichtert.. Möglich ist dies aber nur, wenn die Vorschriften der Verordnung zur Herkunftskennzeichnung in den Supermärkten ordnungsgemäß umgesetzt werden. In einem Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen wurde deshalb überprüft, ob das Herkunftsland von Obst- und Gemüseangeboten in Supermärkten und Discountern für den Verbraucher ersichtlich ist. 1.2 Rechtlicher Hintergrund Bisher musste das Herkunftsland von frischem Obst und Gemüse im Handel nur gekennzeichnet werden, wenn es den EG-Vermarktungsnormen unterlag. Diese galten für Obst- und Gemüsearten, die in der Europäischen Gemeinschaft von Bedeutung sind wie Äpfel, Birnen, Gurken, Tomaten, Möhren etc.. EinigeObst- und Gemüsearten brauchten nicht gekennzeichnet zu werden, wie zum Beispiel Brokkoli, Chinakohl, Mango und Ananas. Neben den EG- Vermarktungsnormen bestehen noch deutsche Handelsklassen für einige im internationalen Warenaustausch weniger bedeutende Obst-und Gemüsearten wie Brombeeren, Himbeeren, Feldsalat, Rote Bete. Nach der neuen Verordnung (EG) Nr. 1182/2007, die seit dem 1. Januar 2008 gilt, muss nun bei allen Obst- und Gemüseangeboten das Herkunftsland angegeben werden. Die Kennzeichnung muss auf der Verpackung deutlich sichtbar und leserlich sein, entweder unverwischbar aufgedruckt oder auf einem Etikett vermerkt. Bei unverpackter Ware muss ein Schild auf die Herkunft hinweisen. Die Angabe des Ursprungslandes ist außerdem in Rechnungen und Begleitpapieren Pflicht. Dazu zählen auch Lieferscheine sowie Begleitpapiere im firmeninternen Lieferverkehr. Von dieser Vorschrift ausgenommen ist nur der Kassenzettel für den Endverbraucher. Ausnahmen bei der Kennzeichnung gibt es dennoch. So fallen zum Beispiel Bananen und Kartoffeln unter andere Verordnungen und müssen nicht gekennzeichnet werden. Für Speisekartoffeln gelten weiterhin die EG-Vermarktungsnormen und die Handelsklassenverordnung. Die rechtlichen Grundlagen sind in der deutschen Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln vom 6.3.1985 festgehalten. Demnach dürfen Kartoffeln nur nach gesetzlichen Handelsklassen in den Verkehr oder in den Geltungsbereich dieser Verordnung gebracht werden. Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung des Herkunftslandes ist nicht enthalten. Bei Bananen fallen nur die grünen, ungereiften Bananen unter die Verordnung (EG) Nr. 2257/94. Reife Bananen müssen dagegen nicht gekennzeichnet werden. Hier ist eine freiwillige Kennzeichnung durch die Händler möglich. 1

Außerdem gilt die neue Verordnung nur für frisches Obst und Gemüse. Verarbeitete Produkte wie z. B. geschälter Spargel, geschnittener und geputzter Salat oder geschälte, geschnittene Ananas, müssen ebenfalls nicht mit dem Herkunftsland gekennzeichnet werden. 1.3 Ziele der Erhebung Mit dem Marktcheck wurde überprüft, ob die Kennzeichnungsvorschriften der neuen Verordnung für alle kennzeichnungspflichtigen Obst- und Gemüseangebote vom Handel eingehalten werden. Ziel war es auch, festzustellen, welche Fehler bei der Herkunftskennzeichnung gemacht werden, durch die Verbraucher getäuscht werden. So wurden die Schilder mit Etiketten und Behältnissen verglichen, um Fehler bei der Kennzeichnung aufzudecken. Zusätzlich wurde die Häufigkeit von für den Verbraucher nicht nachvollziehbaren Doppelkennzeichnungen, d.h. die Nennung mehrerer Herkunftsländer auf den Schildern über den Obst- und Gemüseangeboten, in die Untersuchung miteinbezogen. 1.4 Methode Der Marktcheck wurde im Zeitraum zwischen dem 26.2. und dem 14.3.2008 in zehn verschiedenen Supermärkten und Discountern in Frankfurt durchgeführt. Überprüft wurden die Angebote der Geschäfte Aldi, Alnatura, Kaufhof, Lidl, Penny, Plus, Rewe, Tegut, Tengelmann und Toom. Bei der Überprüfung wurde mithilfe eines Fragebogens zwischen fehlender Kennzeichnung, falscher Kennzeichnung und fehlerhafter Doppelkennzeichnung unterschieden. 2. Auswertung 2.1 Ergebnisse In den zehn genannten Supermärkten und Discountern wurden insgesamt 984 Angebote untersucht. Darunter waren 400 Obst- und 584 Gemüseangebote. Insgesamt gab es 59 fehlerhafte Herkunftskennzeichnungen (6%). Bei Obst waren es 31 (7,8%) und bei Gemüse 28 (4,8%). Eine größere Fehlerhäufigkeit wurde somit bei Obst ermittelt. Aufgegliedert nach Fehlern hatten insgesamt 18 (1,8%) Angebote eine fehlende Kennzeichnung, 29 (2,9%) eine falsche Kennzeichnung und 12 (1,2%) eine fehlerhafte Doppelkennzeichnung. Der größte Anteil der Beanstandungen wurde somit durch eine falsche Kennzeichnung verursacht Dies war auch nach einer Unterscheidung zwischen Obst und Gemüse der Fall. Bei Obst waren 8 (2,0%) Sorten nicht mit der Herkunft gekennzeichnet, 17 (4,3%) hatten eine falsche Kennzeichnung und 6 (1,5%) waren doppelt gekennzeichnet. Von den Gemüsesorten waren 10 (1,7%) nicht gekennzeichnet, 12 (2,1%) hatten eine falsche und 6 (1,0%) eine doppelte Kennzeichnung. (vgl. Tabelle 1) 2

Tab. 1: Fehler bei der Kennzeichnung von Obst und Gemüse Die Aufgliederung der Fehler nach den einzelnen Geschäften ist im Anhang tabellarisch dargestellt (vgl. Tabelle 3). Die Kennzeichnung des Ursprungslandes wird in den Supermärkten und Discountern sehr verschieden umgesetzt. Teilweise wird das Ursprungsland auf dem Schild immer zusammen mit dem Preis angegeben, auch bei verpackter Ware. In anderen Geschäften hat dagegen nur lose Ware die Angabe des Ursprungslandes auf dem Schild. Eine weitere Kennzeichnungsart ist der Aufdruck Siehe Etikett/Verpackung auf dem Schild, der den Verbraucher somit auf den Aufdruck der Verpackung etc. verweist. Verpackte Ware hat entweder ein Etikett aufgeklebt oder die Angabe des Ursprungslandes ist direkt auf die Verpackung aufgedruckt. Dies kommt häufig bei den Discountern vor, bei denen der Großteil der Ware verpackt ist (siehe Tab. 2). In diesem Fall entstehen weniger Fehler durch falsche Kennzeichnung. Doppelkennzeichnungen wurden nur bei Alnatura, Tegut, Rewe und Plus gefunden. Tab. 2: Kennzeichnungsarten der Geschäfte Geschäft Aldi Alnatura Kaufhof Lidl Penny Kennzeichnungsart meist siehe Verpackung, bei loser Ware auf Schild überall Schilder, auch bei verpackter Ware, Doppelkennzeichnungen überall Schilder, auch bei verpackter Ware meist siehe Verpackung, bei loser Ware auf Schild meist siehe Verpackung, bei loser Ware auf Schild oder siehe Etikett (auf Kiste, Ware) Fehler davon davon Anzahl der davon falsche gesamt fehlende fehlerhafte überprüften Kennzeichnung Kennzeichnunzeichnung Doppelkenn- Angebote Obst 400 31 (7,8%) 8 (2,0%) 17 (4,3%) 6 (1,5%) Gemüse 584 28 (4,8%) 10 (1,7%) 12 (2,1%) 6 (1,0%) Summen 984 59 (6%) 18 (1,8%) 29 (2,9%) 12 (1,2%) Plus überall Schilder, auch bei verpackter Ware, Doppelkennzeichnungen Rewe entweder siehe Verpackung, auf Schild oder beides, Doppelkennzeichnungen Tegut überall Schilder, auch bei verpackter Ware, Doppelkennzeichnungen Tengelmann überall Schilder, auch bei verpackter Ware Toom überall Schilder, auch bei verpackter Ware 3

2.2 Wertung der Kennzeichnungsfehler 2.2.1 Fehlende Kennzeichnung Als fehlende Kennzeichnung gewertet wurden Fälle, in denen bei loser Ware gar kein Schild vorhanden war (auch kein Preisschild). Darunter fielen des weiteren Angebote loser Ware, bei denen das Ursprungsland weder auf dem Warenschild, noch auf den Produkten durch einen Aufkleber gekennzeichnet war. 2.2.2 Falsche Kennzeichnung Die Angabe des Herkunftslandes auf den Schildern wurde mit Aufklebern auf den Früchten, Aufdrucken auf Kartons und Kisten und Verpackungen verglichen. So hatten zum Beispiel Melonen Aufkleber mit der Angabe Costa Rica, auf dem Schild stand allerdings Italien. Ein weiteres Beispiel waren verpackte Karotten, die den Aufdruck Holland hatten, das Schild über dem Angebot gab dagegen an, dass die Karotten aus Deutschland stammen. 2.2.3 Fehlerhafte Doppelkennzeichnung Einige Händler machen auf den Schildern über den Obst- und Gemüseangeboten gleich mehrere Herkunftsangaben. Die Herkunft der einzelnen Angebote ist für den Verbraucher in diesem Fall nur bei verpackter Ware nachvollziehbar, weil die eindeutige Herkunft dort aufgedruckt ist. Bei loser Ware kann aber nicht erkannt werden, woher das Produkt tatsächlich kommt. Zum Beispiel hatten lose Äpfel ein Schild mit der Aufschrift Herkunft: Italien/Deutschland. Bei Rispentomaten war nicht zu erkennen, ob sie aus Marokko oder aus Spanien stammen. Solche Fälle wurden als fehlerhafte Doppelkennzeichnung gewertet. 3. Zusammenfassung Nach der neuen Verordnung (EG) Nr. 1182/2007, die seit dem 1. Januar 2008 gilt, ist der Handel verpflichtet, bei allen Obst- und Gemüseangeboten das Herkunftsland zu kennzeichnen. Die neue Herkunftskennzeichnung von Obst und Gemüse schafft für Verbraucher, die wissen wollen, woher die Produkte kommen, die in ihrem Einkaufskorb landen, mehr Transparenz. Die Umsetzung wurde mithilfe eines Marktchecks im März 2008 in zehn Supermärkten und Discountern in Frankfurt überprüft. Dabei wurden insgesamt 984 Obst- und Gemüseangebote auf fehlende, falsche Kennzeichnung und fehlerhafte Doppelkennzeichnung untersucht. Darunter waren 400 Obst- und 584 Gemüseangebote. Es wurden 59 (6%) fehlerhafte Herkunftskennzeichnungen festgestellt, bei Obst waren es 31 (7,8%) und bei Gemüse 28 (4,8%). Aufgegliedert nach Fehlern hatten insgesamt 18 (1,8%) Angebote eine fehlende Kennzeichnung, 29 (2,9%) eine falsche Kennzeichnung und 12 (1,2%) eine fehlerhafte Doppelkennzeichnung. Die größte Fehlerhäufigkeit wurde mit 7,8% bei Obst ermittelt. Den größten Fehleranteil verursachte die falsche Kennzeichnung. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass die meisten Kennzeichnungsfehler den Personaleinsparungen im Einzelhandel zuzuschreiben sind. Dadurch wird die Kennzeichnung des Herkunftslandes bei neuer Ware zum Teil nur mangelhaft aktualisiert und das Angebot häufig nicht hinreichend gepflegt. 4

Außerdem wird von den Verbrauchern einiges abverlangt, um bei den verschiedenen Kennzeichnungsarten schnell das Herkunftsland zu erkennen. Denn nicht bei allen Geschäften geben die Schilder direkte Auskunft. Discounter, bei denen der Großteil der Ware verpackt ist, verweisen oft auf die Angaben auf der Verpackung oder Etiketten. Die Verbraucher müssen die Ware dann selbst auf die gewünschte Information untersuchen, was nicht immer einfach ist. Ärgerlich für Verbraucher sind auch die vom Gesetzgeber eingeräumten Lücken in der Verordnung zur Herkunftskennzeichnung. So darf die Herkunftsangabe für verarbeitetes Obst und Gemüse, wie z. B. für frischen, geschälten Spargel oder geschnittene Ananas, fehlen. Kartoffeln und Bananen fallen ebenfalls nicht unter die Kennzeichnungsvorschriften. Sie werden aber zum Teil freiwillig nach der Herkunft gekennzeichnet. Verbraucher, die Kennzeichnungsmängel entdecken, sollten sich beim Marktleiter beschweren. Wenn dies nicht fruchtet, ist die örtliche Lebensmittelüberwachung Ansprechpartner. Klare und schnell ersichtliche Angaben des Herkunftslandes, erleichtern dem Verbraucher beim Einkauf, zu deutschem Obst- und Gemüse zu greifen und Entscheidungen in punkto Klimaschutz, wie weniger und kürzere Transportwege, zu treffen. 5

4. Anhang Tab. 3: Aufgliederung der Fehler nach Einzelgeschäften Angebot Gesamtzahl Angebote Fehler gesamt fehlende Kennzeichnung falsche Kennzeichnung Aldi Obst 17 1-1 - Gemüse 26 - - - - Alnatura Obst 22 1 1 - - Gemüse 37 2-2 - Kaufhof Obst 64 1-1 - Gemüse 114 3 2 1 - Lidl Obst 27 3-3 - Gemüse 42 1 1 - - Penny Obst 25 2 1 1 - Gemüse 39 3 3 - - Plus Obst 33 4-3 1 Gemüse 30 3-3 - Rewe Obst 56 9 6 1 2 Gemüse 92 7 3-4 Tegut Obst 55 4-1 3 Gemüse 63 4-2 2 Tengelmann Obst 29 2-2 - Gemüse 33 1 1 - - Toom Obst 72 4-4 - Gemüse 108 4-4 - Summe 984 59 18 29 12 fehlerhafte Doppelkennzeichnung 6

Fragebogen zur Angabe des Ursprungslandes bei Obst und Gemüse im Supermarkt Marktbegeher: Supermarkt: Anzahl geprüftes Obst: Anzahl geprüftes Gemüse: Obst: Gemüse: 7

Datum: Unterschrift: 8