Brauchen wir die Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse noch? Stand der Reform der Vermarktungsnormen
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- Ingelore Böhme
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1 Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse Brauchen wir die Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse noch? Stand der Reform der Vermarktungsnormen Beschlossene Änderung der VO (EG) Nr. 1580/2007 am Woche der bayerischen Erzeugergemeinschaften und Erzeugerorganisationen. am 17. November 2008 Haus der Bayerischen Landwirtschaft Herrsching Dr. P. Sutor / LfL / IEM
2 Zeitplan Am billigte die EU Kommission die Neuordnung der Vermarktungsnormen durch die Änderung der VO (EG) Nr. 1580/2007 Im Laufe des ersten und zweiten Quartals 2009 muss die deutsche Durchführungsverordnung zur Anwendung der VO (EG) Nr. 1580/2007 voraussichtlich im Rahmen des Handelsklassenrechts - umgesetzt werden. Zum muss die Reform der Vermarktungsnormen in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die bestehende Regelung. Die 36 vorhandenen Vermarktungsnormen sind demnach zunächst noch einzuhalten.
3 Rechtsgrundlagen Art. 113 a und Anhang I, Teil IX Obst und Gemüse (KN- Code) der VO (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Art. 2a, Art. 3 bis 6, Art. 7 bis 9 und Art. 10 bis 12a (alle neu formuliert), Art.20 und 20a sowie der Anhang I (Rahmennorm) und Anhang VI (Konformitätskontrolle) der VO (EG) Nr. 1580/2007. Gültige spezielle Vermarktungsnormen für Äpfel Zitrusfrüchte Kiwis Salate, krause Endivie, Eskariol Birnen Erdbeeren Gemüsepaprika Tafeltrauben Pfirsiche Nektarinen Tomaten
4 Vergleich der Inhalte spezielle Normen - Rahmennorm Inhalte Spezielle Norm Rahmennorm Mindesteigenschaften ganz gesund; ausgeschlossen sind Erzeugnisse mit Fäulnisbefall und anderen Mängeln, die sie zum Verzehr ungeeignet machen sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen praktisch frei von Schädlingen praktisch frei von Schäden durch Schädlinge frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit frei von fremden Geruch und / oder Geschmack zuzüglich Reife bzw. Frische und erzeugnisbezogenen Mindesteigenschaften ganz gesund; ausgeschlossen sind Erzeugnisse mit Fäulnisbefall und anderen Mängeln, die sie zum Verzehr ungeeignet machen sauber, praktisch frei von sichtbaren Fremdstoffen praktisch frei von Schädlingen praktisch frei von Schädlingen, die das Fleisch beeinträchtigen frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit frei von fremden Geruch und / oder Geschmack Aushalten von Transport und Hantierung zufriedenstellender Zustand am Bestimmungsort
5 Vergleich der Inhalte spezielle Normen - Rahmennorm Inhalte Spezielle Norm Rahmennorm Klasseneinteilung Klasse Extra Produkte von höchster Qualität Klasse I Produkte von guter Qualität mit sortentypischer Ausprägung Klasse II Produkte, die verkehrsfähig sind, aber nicht den höheren Klassen entsprechen entfällt Größensortierung Gütetoleranzen Lebensmittelsicherheit Erzeugnis bezogene Größenangaben Keine Toleranz für Erzeugnisse mit Fäulnisbefall oder anderen Mängeln, die sie zum Verzehr ungeeignet machen entfällt Keine Toleranz für Erzeugnisse mit Fäulnisbefall oder anderen Mängeln, die sie zum Verzehr ungeeignet machen
6 Vergleich der Inhalte spezielle Normen - Rahmennorm Inhalte Spezielle Norm Rahmennorm Gütetoleranzen sonstige Mängel Klasse E : i.d.r. 5% nach Anzahl oder Gewicht, die nicht den Eigenschaften der Klasse entsprechen, die aber denen der Klasse I in Ausnahmefällen einschl. der Toleranz der Klasse II genügen Klasse I : i.d.r. 10% nach Anzahl oder Gewicht, die nicht den Eigenschaften der Klasse entsprechen, die aber denen der Klasse II genügen In allen Partien sind 10% nach Anzahl oder Gewicht Erzeugnisse zugelassen, die den Mindesteigenschaften nicht entsprechen. Klasse II : i.d.r. 10% nach Anzahl oder Gewicht, die weder den Eigenschaften der Klasse noch den Mindesteigenschaften entsprechen
7 Vergleich der Inhalte spezielle Normen - Rahmennorm Inhalte Spezielle Norm Rahmennorm Sondertoleranzen z.b. gebrochene Möhren in den einzelnen Klassen entfällt Größentoleranzen Aufmachung i.d.r. 10% nach Anzahl oder Gewicht Gleichmäßigkeit Der Inhalt jedes Packstücks muss i.d.r. einheitlich sein und darf nur Produkte gleichen Ursprungs, gleicher Sorte, gleicher Güte und gleicher Größe enthalten Verpackung Die Produkte müssen so beschaffen sein, dass sie angemessen geschützt sind. Das im Inneren verwendete Material muss neu, sauber und so beschaffen sein, dass es keine äußeren und inneren Veränderungen hervorruft. Aufmachung z.b.: Legen der Ware entfällt entfällt
8 Vergleich der Inhalte spezielle Normen - Rahmennorm Inhalte Spezielle Norm Rahmennorm Kennzeichnung Identifizierung i.d.r. Name und Abpacker des Packstückes (Ausnahmen vorh.) Art des Erzeugnisse, sofern nicht ersichtlich ggf. Sorte bzw. Handelstyp Ursprung des Erzeugnisses Handelsmerkmale Klasse / Größe / Stück Vollständiger Name des Ursprungslandes* * Die notwendigen Angaben der Lebensmittelkennzeichnung sind unabhängig davon einzuhalten: Wird z.b. ein Erzeugnis in einer Fertigverpackung abgepackt, sind die Kennzeichnungsangaben der Fertigpackungsverordnung gültig. Dies bedeutet eine Kennzeichnung wie bei der speziellen Norm und obligate Angabe des Erzeugnisses, des Abpackers und des Gewichts bzw. der Stückzahl.
9 Anwendungsmöglichkeit der UN/ECE-Normen Absatz 2 des Art. 2a der VO (EG) Nr. 1580/2007 (aktuelle Fassung): Obst und Gemüse, für das keine spezielle Vermarktungsnorm gilt, muss der allgemeinen Vermarktungsnorm entsprechen. Kann der Besitzer jedoch nachweisen, dass das Erzeugnis einer von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) festgelegten Norm entspricht, so gilt es als der allgemeinen Vermarktungsnorm entsprechend. Die 10 speziellen Vermarktungsnormen entsprechen weitgehend den jeweiligen UN/ECE-Normen. Anstatt der Rahmennorm können jetzt alternativ die UN/ECE- Normen für alle Produkte genutzt werden, für die solche Normen definiert sind.
10 Gründe für die Anwendung der UN/ECE-Normen Die Verwendung der Klassen ggf. in Verbindung mit der Kalibrierung verlangt bei Erzeugnissen, die grundsätzlich der Rahmennorm unterliegen, die Anwendung der UN-ECE-Normen (z.b.: Spargel, Zwiebeln, Kirschen) Die UN/ECE-Normen haben teilweise günstigere Toleranzregeln (z.b.: Möhren; Nutzung der Sondertoleranzen) Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels UN/ECE-Normen sind unter folgender Internetadresse in den Sprachen englisch, französisch und russisch erhältlich:
11 Vor- und Nachteile von Vermarktungsnormen Marktteilnehmer Vorteile Nachteile Vebraucher: Sicherstellung eines Mindeststandards Auswahl auch gehobener Standards (Klasse I bzw. Klasse E) möglich Standards sind europaweit einheitlich und nicht vom Lebensmittelhandelsunternehmen abhängig Rückverfolgbarkeit ist gegeben, sofern ausreichende Kennzeichnung vorgeschrieben (wie bisher) Schutz vor unzutreffenden und sachlich nicht gerechtfertigten privaten Standards, die keinen Verbrauchernutzen bringen. Durch Vereinheitlichung der allgemeinen Standards entstehen am Angebot und der Nachfrage ausgerichtete Preise Für den Verbraucher ist nicht erkennbar, welche Produkte Normen unterliegen Der Verbraucher erwartet, dass für alle Produkte ein Qualitätsstandard besteht, auf den er sich verlassen kann, was derzeit nicht der Fall ist Kalibrierungsvorschriften können ggf. die Vielfalt des Angebotes einschränken
12 Vor- und Nachteile von Vermarktungsnormen Marktteilnehmer Vorteile Nachteile Händler: Definition eines allgemeinen Qualitätsniveaus, das als Orientierung dient Nachvollziehbare Preisbildung für definierte Qualitätsstandards Lauterkeit des Handels wird möglich Handel kann die Ware kaufen, ohne sie zuvor qualitativ einschätzen zu müssen Verbesserte Konkurrenz und Vermeidung von Abhängigkeiten Sicherstellung eines funktionierenden Binnenmarktes Marktzugang wird auch für kleinere Betriebe möglich Eingeschränkte Möglichkeiten zur Positionierung großer Unternehmen auf dem Markt durch ausschließliche Definition von Firmennormen Verlangsamung der vertikalen Integration Einschränkungen in der Preispolitik
13 Vor- und Nachteile von Vermarktungsnormen Marktteilnehmer Vorteile Nachteile Erzeuger: Sicherstellung des Marktzugangs für die Erzeuger aufgrund einer Vermarktungsnorm, die die Handelsfähigkeit des Produktes nachweist Verbesserung der Marktstellung auch für schlechter strukturierte Anbauregionen Basis für die Anforderungen für Qualitätssicherungssysteme Gezielte Ausrichtung der Produktionstechnik auf die Markterfordernisse möglich Im Gegensatz zu privaten Normen wird Planungssicherheit in der Produktionstechnik gewonnen Ggf. Verringerung des individuellen Obst- und Gemüseangebotes bzw. seiner Kalibrierung Verringerte Bedeutung der subjektiven Qualitätseinschätzung Fehlende Qualitätsstandards führen zu einer nur teilweise zutreffenden Preisbildung
14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bitte beachten Sie, dass die Angaben in diesem Vortrag auf dem Wissensstand vom 17. November 2008 beruhen! Nährere Informationen finden Sie unter
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