Marktcheck der Verbraucherzentrale
|
|
- Leander Boer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Marktcheck der Verbraucherzentrale Fischkennzeichnung Hintergrund Im Jahr 2002 wurde europaweit die Pflicht zur von Fisch und bestimmten Fischerzeugnissen (Räucherfisch und Tiefkühlfisch) eingeführt. Bei offen angebotener Ware und bei verpacktem Fisch (frisch und Tiefkühlware) müssen Name (Handelsbezeichnung) und die Herkunft bzw. das Fanggebiet angegeben werden. Beispiel: Kabeljau, Nordostatlantik. Die Anbieter sind verpflichtet, jeden an der Bedienungstheke angebotenen Frischfisch, verpackten Fisch und Tiefkühlware zu kennzeichnen. Bei Seefisch sind Handelsbezeichnung und Fanggebiet anzugeben. Die festgelegten Fanggebiete sind: Nordwestatlantik, Nordostatlantik, Ostsee, Mittlerer Westatlantik, Mittlerer Ostatlantik, Südwestatlantik, Südostatlantik, Mittelmeer, Schwarzes Meer, Indischer Ozean, Pazifischer Ozean, Antarktis. Bei Fischen aus der Binnenfischerei (See oder Fluss) muss das Land genannt werden. Dies ist auch bei Aquakultur beziehungsweise gezüchtet in anzugeben. Verbraucher können nur anhand der vollständigen Art, Aufzucht und Herkunft des Fisches erkennen. Wer bei der Einkaufsentscheidung die ernährungsphysiologische Eignung (zum Beispiel höherer Jodgehalt von See- gegenüber Süßwasserfisch) berücksichtigen möchte, benötigt diese Angaben. Bei fehlender oder mangelhafter durch den Handel ist eine informierte Kaufentscheidung der Verbraucher erschwert oder sogar unmöglich. Gesetzliche Grundlagen für die : (EG) Nr. 04/2000 des Rates vom 7. Dezember 999 über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (Abl. EG Nr. L 7 S. 22), Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2065/200 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 22. Oktober 200 (Abl. EG Nr. L 278 S. 6), Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz FischEtikettG) vom 0. August 2002 (BGBl. I, Nr. 55, S vom 8. August 2002), Verordnung zur Durchführung des Fischetikettierungsgesetzes (Fischetikettierungsverordnung FischEtikettV) vom 5. August 2002 (BGBl. I, Nr. 60, S vom 27. August 2002). Foto: Rainer-Sturm / PIXELIO
2 2. Marktcheck 2004 Im Frühjahr 2004 wurde eine Marktbegehung über die von Frischfisch an Bedienungstheken in den Städten Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Ulm durchgeführt. So ergab die Marktbegehung 2004, dass 72% der untersuchten Einkaufsstätten die Vorschriften nicht korrekt umsetzten. Bei knapp 29% der Verkaufsstellen gab es keine und rund 43% der Händler kennzeichneten lückenhaft. 3. Marktcheck 200 Im Februar und März 200 (KW 7, 8, 9) wurde die in Freiburg, Karlsruhe, Mannheim, Stuttgart und Ulm notiert, dabei 30 Einzelhandelsgeschäfte und 6 Marktstände einbezogen. Es wurde ausschließlich die von Frischfisch an Bedienungstheken ermittelt. Stadt Wochenmarkt Freiburg 4 Karlsruhe 6 0 Mannheim 4 0 Stuttgart 4 Ulm 5 Tabelle : Erhebungsorte 4. Ergebnisse Die Wiederholung der Marktbegehung im Rahmen des MLR-Projekts Verbraucheraufklärung im Ernährungsbereich gab Aufschluss darüber, dass der Handel seiner Verpflichtung zur vorgeschrieben von Frischfisch auch 200 nicht in vollem Umfang nachkommt. Von 30 Einzelhandelsgeschäften und 6 Markständen waren die Angaben bei 20 n und Wochenmärkten nicht korrekt, d.h. 72 % der Händler kennzeichneten lückenhaft. Bei knapp 7% der Verkaufsstellen gab es keine und rund 55% der Händler kennzeichneten lückenhaft. Insgesamt wurden 653 Fische in die Untersuchung einbezogen. Bei 85 waren kein Fanggebiet beziehungsweise Herkunftsland angegeben. 8 nannten nicht die Produktionsart. Übersicht der Untersuchungsergebnisse Aufschlüsselung nach Erhebungsorten Foto: Jens Bredehorn / PIXELIO Stuttgart Mannheim Karlsruhe Freiburg Ulm Gesamt Richtige Lückenhafte kein Fisch richtig Tabelle 2: Aufschlüsselung nach Fischangeboten und deren Stadt Fische komplett Handelsbezeichnung Herkunft richtig genannt Produktionsweise genannt Freiburg Karlsruhe Mannheim Stuttgart Ulm Summe Tabelle 3: Aufschlüsselung nach Fischangeboten und deren
3 Von 570 angebotenen Fischen im Lebensmitteleinzelhandel wurden 4 richtig, 560 mal war die Handelsbezeichnung angegeben, 464 mal die Produktionsart und nur 4 wurde die Herkunft gemäß der Verordnung genannt. Die Verkaufsstände auf den Wochenmärkten kennzeichneten von 83 Fischen 57 richtig. Die Handelsbezeichnung war sogar immer vorhanden. In 7 Fällen war die Produktionsart genannt und nur in 57 Fällen die Herkunft. im Einzelhandel lückenhafte kein Fisch richtig Graphik : im Einzelhandel auf dem Wochenmarkt lückenhafte kein Fisch richtig Graphik 2: auf dem Wochenmarkt 5. Bewertung Auch die aktuelle Erhebung hat gezeigt, dass die Verordnung nur unzureichend umgesetzt wird. Die Verbraucher können lediglich erkennen, welchen Fisch (Handelsbezeichnung) sie kaufen können. Gerade wichtige Informationen, ob es sich um einen Seefisch, -der einen höheren Jodgehalt als Süßwasserfisch hat-, handelt, erfahren die Verbraucher nicht. Eine Kaufentscheidung für heimischen Zuchtfisch oder solchen aus anderen Ländern, kann nur mit korrekter Angabe des Ursprungslandes getroffen werden. Die Verbraucherzentrale fordert von den Anbietern deshalb die Erfüllung von Informationspflichten und damit die vollständige Umsetzung von vorgeschriebenen ein. Es kann nicht angehen, dass acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung der Handel immer noch nicht bereit ist, gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu kennzeichnen. Foto: domino / PIXELIO
4 Anhang Erhebungsbogen Fisch Fisch frisch, gekühlt Datum/ Kürzel Ermittlerin Name der Verkaufsstelle Adresse Handelsbezeichnung (Fischart) Seefisch [ ] gefangen in: [ ] Nordwestatlantik [ ] Nordostatlantik [ ] Ostsee [ ] Mittlerer Westatlantik [ ] Mittlerer Ostatlantik [ ] Südwestatlantik [ ] Südostatlantik [ ] Mittelmeer [ ] Schwarzes Meer [ ] Indischer Ozean [ ] Pazifischer Ozean [ ] Antarktis [ ] sonstiges: Aus Binnenfischerei [ ] Name des Landes (See oder Fluss) [ ] sonstiges Aus Aquakultur [ ] Name des Landes: [ ] sonstiges: Gezüchtet in [ ] Name des Landes: [ ] sonstiges Gütesiegel, nur wenn ja, welches: Anmerkungen Foto: Peter Kirchhoff / PIXELIO
5 Die Servicenummer zum Thema: Mo Do 5 8 Uhr: Ernährung, Kosmetik, Hygiene Festnetzpreis,75 Euro/Min., aus den Mobilfunknetzen höhere Preise möglich Impressum: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstraße 47, 7078 Stuttgart Infotelefon Mo-Do 9 8 Uhr, Fr 0 4 Uhr (Festnetzpreis 4 ct/min., Mobilfunkpreis maximal 42 ct/min.) Text: Heidi Schworm, Dr. Eckhard Benner Stand: März 200 Foto: Rainer-Sturm / PIXELIO
Leitlinie zur praktischen Umsetzung von Verbraucherinformation Fisch nach der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013
Leitlinie zur praktischen Umsetzung von Verbraucherinformation Fisch nach der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information
MehrEINLEITUNG. Foto NASA Center: Goddard Space Flight Center
INHALT Einleitung... 4 Markt und Verbrauch... 6 Fisch in der Ernährung... 10 Fischerei und Aquakultur... 13 Fischfang... 18 Fischereimanagement... 22 Warenkunde... 25 Salzwasserfische... 26 Süßwasserfische...
Mehra) Fische, lebend, frisch oder gekühlt, gefroren, Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren
1 Mindestanforderungen der Kontrollstellen hinsichtlich der Umsetzung der Kennzeichnung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur ab dem 13.12.2014 Hier: Fischetikettierung 1. Rechtsgrundlagen
MehrLeitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die
MehrFischetikettierung 2010/11 Auswertung Fischvermarktung neue EU-Bestimmungen 2011/12
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Fischetikettierung 2010/11 Auswertung Fischvermarktung neue EU-Bestimmungen 2011/12 und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Rostock, 25.01.12
MehrFisch-Preisvergleich Wien-Köln
Konsumentenschutz Prinz-Eugen-Straße 20-22 A-1041 Wien Tel: ++43-1-501 65/2144 DW E-Mail: konsumentenpolitik@akwien.at 01/2017 Februar 2017 Fisch-Preisvergleich Wien-Köln Supermärkte und Fisch-Fachgeschäfte
MehrRede von Herrn Thomas Lauenroth anlässlich der FIZ-Pressekonferenz am 3. September 2015 in Hamburg (Es gilt das gesprochene Wort.)
Rede von Herrn Thomas Lauenroth anlässlich der FIZ-Pressekonferenz am 3. September 2015 in Hamburg (Es gilt das gesprochene Wort.) 1 Begrüßung und Einführung Sehr geehrte Damen und Herren, als Vorsitzender
MehrStatistik kurz gefasst
Mittelmeer drittwichtigstes Fischereigebiet für EU-25 Statistik kurz gefasst LANDWIRTSCHAFT UND FISCHEREI Fischerei 4/2007 Autor David CROSS Inhalt 2004 tätigte EU-25 8 % der Fänge im Mittelmeer... 1 Fangmenge
MehrLeitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen
Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
MehrLMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist
LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.
MehrPRODUKTLISTE FISCH & FISCHFILETS
Art.-Nr. PRODUKTLISTE FISCH & FISCHFILETS Tropenzungenfilet (Atlantik-Rotzungenfilet) aus Westafrika Cynoglossus spp., gefangen im mittleren Ostatlantik, ohne Haut, einzeln in Folie, einzeln gefroren ca.
MehrErgebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Ergebnisse der im Land Berlin durchgeführten Kontrollen* in der amtlichen Lebensmittelüberwachung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Stand 30.04.2015) * Anmerkung: Basis sind die Daten
MehrKennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV
Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 Matthias Hintzsche Telefon: 030 / 8903-2265 matthias.hintzsche@uba.de Kennzeichnungspflicht
MehrAlaska-Seelachs, Alaska Pollack Wildfang: Nordostpazifik. Atlantischer Lachs Zucht: Norwegen, Schottland. Felchen Wildfang: Schweiz
Zucht: Norwegen, Schottland Egli/Flussbarsch Felchen Forelle Zucht: Schweiz, Europa Goldbrasse Hecht Hering Hering Karpfen Miesmuschel Pangasius Pazifischer Heilbutt Wildfang: Nordpazifik Pazifischer Kabeljau
MehrBayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Tagung Starnberg 2016 Tagung Starnberg 2016 1. Fischotter 2. EMFF 3. Aquakulturstatistik 4. nicht heimische/gebietsfremde/invasive Arten 5. Fischetikettierung 6. Teichbauempfehlungen 7. Tierschutz-Schlachtrecht
MehrFisch Hintergrundinformationen zum Einkaufsratgeber
Fisch Hintergrundinformationen zum Einkaufsratgeber Mit Ruten und Leinen gefangener Fisch eine nachhaltige Alternative Inhalt 3 Meere in der Krise 4 Warum nicht einfach grün oder rot? 6 Wozu lateinische
MehrHerkunftskennzeichnung Obst und Gemüse. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen. - Untersuchungsbericht -
Herkunftskennzeichnung Obst und Gemüse Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Hessen - Untersuchungsbericht - März 2008 IMPRESSUM Herausgeber: Verbraucherzentrale Hessen e.v. Große Friedberger Straße 13-17
MehrKennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab
Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab 13.12.2014 Mit der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 wurden neue Bestimmungen zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei
MehrDie EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013 Folie 2 Ziele der Verordnung Verbesserung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln
MehrKennzeichnung von Hühnereiern für die. Abgabe an den Endverbraucher
Seite 1 von 6 Kennzeichnung von Hühnereiern für die Abgabe an den Endverbraucher Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Anforderungen an die Kennzeichnung von Hühnereiern für die Abgabe
MehrFisch Hintergrundinformationen zum Einkaufsratgeber
Fisch Hintergrundinformationen zum Einkaufsratgeber Zu einem nachhaltigen Fischereimanagement gehören auch großflächige Schutzgebiete. Inhalt 3 Fischerei in der Krise 4 Die Empfehlung ja oder nein reicht
MehrL 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN
L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen
MehrGreenpeace-Test zur Kennzeichnung von Fischprodukten 2011
Greenpeace-Test zur Kennzeichnung von Fischprodukten 2011 Umweltbewusste Verbraucher benötigen Einkaufshilfen - auch beim Fischkauf. Ein wesentli- ches Hilfsmittel ist die Kennzeichnung. Greenpeace hat
MehrNeues aus der Rechtssetzung
Neues aus der Rechtssetzung und mangelhafte Umsetzung von älteren Verordnungen Fortbildungsveranstaltung des TBV Oberfranken 17.03.2010 Himmelkron Dr. Iris Fuchs Regierung von Oberfranken Novellierung
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1995R0933 DE 21.12.2005 006.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 933/95 DES RATES
MehrLebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV
Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe
MehrAnhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Seite 1 von 6 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 10. Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung von Kraftstoffen - 10. BImSchV Vom 24. 6. 2004 (BGBl.
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)
Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der
MehrMerkblatt zur Kennzeichnung von Fischen und Fischereierzeugnissen
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Schleusenstr. 1 27472 Cuxhaven Merkblatt zur Kennzeichnung von Fischen und Fischereierzeugnissen
MehrVerordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens (Öko-Kennzeichenverordnung ÖkoKennzV)*)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 2002 589 Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens (Öko-Kennzeichenverordnung ÖkoKennzV)*) Vom 6. Februar
Mehr1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes
- Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005
MehrQUALITÄTSTEST OFFEN VERKAUFTER UND VORVERPACKTER FISCHE AUS SUPERMÄRKTEN
Konsumentenschutz Prinz-Eugen-Straße 20-22 A-1041 Wien Tel: ++43-1-501 65/2233 DW E-Mail: konsumentenpolitik@akwien.at 46/2015 Oktober 2015 QUALITÄTSTEST OFFEN VERKAUFTER UND VORVERPACKTER FISCHE AUS SUPERMÄRKTEN
MehrRichtlinie R Meeresfischerei (IUU) Sektion Aufgabenvollzug A März 2017
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Sektion Aufgabenvollzug A.28 1. März 2017 Richtlinie R-60-6.2 Meeresfischerei (IUU) Bei Richtlinien handelt es
MehrSchwerpunktaktion 2009
Schwerpunktaktion 2009 Überwachung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung in der Internetwerbung Ergebnisse der Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieverbrauchskennzeichnung von neuen Personenkraftwagen
MehrHerkunftskennzeichnung bei Fleisch die praktische Umsetzung der neuen Informationspflichten zum 1. April Detlef Stachetzki VDF
Herkunftskennzeichnung bei Fleisch die praktische Umsetzung der neuen Informationspflichten zum 1. April 2015 Detlef Stachetzki VDF Gesetzliche Basis LMIV Artikel 26 Ursprungsland oder Herkunftsort Abs.
MehrDATEN UND FAKTEN. Herausgegeben vom Fisch-Informationszentrum e. V.
DATEN UND FAKTEN 2016 Herausgegeben vom Fisch-Informationszentrum e. V. 18 Arktischer Ozean 51 Westlicher Indischer Ozean 57 Östlicher Indischer Ozean 58 Antarktischer Indischer Ozean 61 Nordwestpazifik
MehrUnterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
Die Teilnehmer kennen die gesetzlichen Grundlagen der Schulungsverpflichtung Einführung 5 min Grundlage der jährlichen Unterweisung in Lebensmittel- Hygiene Die Verpflichtung zu Schulungen ist in der EU-Verordnung
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES
DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 26.5.2009 KOM(2009) 238 endgültig 2009/0068 (CNS) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Aufgliederung der unterstellten Bankgebühr
MehrLust auf Meer Essen wir unsere Ozeane leer?
Lust auf Meer Essen wir unsere Ozeane leer? Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU und ihre internationale Bedeutung Dr. German J. Jeub EU trägt internationale Verantwortung für den Erhalt der Fischbestände
MehrMit gutem Gewissen Fisch essen
66 Migros-Magazin 14, 30. März 2009 «Kabeljau das ist mein Lieblingsfisch» Christophe Maeder (39) ist mit Leib und Seele Fischverkäufer im Marin Centre NE: «Ich berate gerne unsere Kunden, und ich finde
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDeklaration von Fischprodukten im Rahmen der neuen EU-Vorschriften
Deklaration von Fischprodukten im Rahmen der neuen EU-Vorschriften Niedersächsisches Landesamt für für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Institut für für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
MehrDarf s ein bisserl Meer sein? Nicco / photocase.com. Ein Ratgeber des Ernährungsberatungsteams Monika Kraus & Sabine Seegets
Darf s ein bisserl Meer sein? Nicco / photocase.com Ein Ratgeber des Ernährungsberatungsteams Monika Kraus & Sabine Seegets Ziehen Sie öfter einen Fisch an Land Es gibt viele Gründe, Fisch verliebt zu
MehrEntwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Vom
Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Vom 16.03.2007 Zu Artikel 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion,
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 23. Februar 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrGesetzesänderung zur Anzeigepflicht von Wasser- und Wärmezählern
Gesetzesänderung zur Anzeigepflicht von Wasser- und Wärmezählern Wir unterstützen Sie bei Ihren Aufgaben und Pflichten Ab 1. Januar 2015! Das Mess- und Eichgesetz stellt Sie als Verwender von Messgeräten
MehrVom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221)
Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV) Vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221) Auf Grund des 46 Abs. 1
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1040 vom 13. Januar Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1040 vom 13. Januar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrKorrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4
MehrVorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
Monat/Jahr: Januar 2016 Fr, 01 0:00 Sa, 02 0:00 So, 03 0:00 Mo, 04 0:00 Di, 05 0:00 Mi, 06 0:00 Do, 07 0:00 Fr, 08 0:00 Sa, 09 0:00 So, 10 0:00 Mo, 11 0:00 Di, 12 0:00 Mi, 13 0:00 Do, 14 0:00 Fr, 15 0:00
MehrFerienwohnung Altmühltal, Ferienhaus Eichstätt direkt am Fluss. Belegungskalender und
Jan 2017 Feb 2017 März 2017 direkt am Fluss.. KW 1 KW 2 KW 3 KW 4 KW 5 So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di letzter update 08.01.2017 KW 5 KW 6 KW
MehrApolo MEA Befestigungssysteme GmbH Industriestraße Aichach DEUTSCHLAND
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0320 vom 9. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrVerordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732), geändert durch AnpassungsVO vom 16. 5. 1975 (BGBl. I S. 1281), die Änd.-VO vom 20. 12. 1977 (BGBl. I S. 2802),
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrVerordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung ReifKennzV)
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 16. November 2012 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel
MehrETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrDurchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 AUSZUG: ANHANG I TEIL B TEIL 7 VERMARKTUNGSNORM FÜR ERDBEEREN
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 150/2007. vom 7. Dezember 2007
DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 150/2007 vom 7. Dezember 2007 zur Änderung von Anhang I (Veterinärwesen und Pflanzenschutz) und Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm
MehrNovellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-
Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Maria Referat VIC2 Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM Deutsches Recht Verordnung
MehrLebensmittelinformationsverordnung und Allergeninformationsverordnung. 2014/2015, Linz
Lebensmittelinformationsverordnung und Allergeninformationsverordnung 2014/2015, Linz Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 Ziel: Vereinfachung, mehr und bessere Information (auch bei Fernabsatz),
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit
MehrUnverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung MIEV)
13. November 2014 1 Entwurf einer vorläufigen Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder
MehrVERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION
MehrLEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt
LEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt Referent Marc Albrecht-Seidel Vortrag im Rahmen des Regionalgruppen- Treffens Sachsen Datum 05. Nov. 2015 Kennzeichnungsrecht Welche Gesetze
MehrDrittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe
Was sehen die Kennzeichnungsregelungen in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 sowie in der neuen Logo-Verordnung (noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht) vor? EU-Bio-Logo
MehrHEISSE KÜCHENUTENSILIEN?
HEISSE KÜCHENUTENSILIEN? Bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen zur Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff Bericht Juli 2015, Kurzfassung HEISSE KÜCHENUTENSILIEN? Bundesweiter
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens
DE DE DE BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010 vom 10. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS gestützt auf das Abkommen über
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrDIE BRANCHE DER ZUKUNFT: E-FOOD-COMMERCE
DIE BRANCHE DER ZUKUNFT: E-FOOD-COMMERCE - Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.v. (bevh) Status Quo im LEH Foto: bevh 7,5 BIS 15 MRD. EURO
MehrVerordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung)*)
2098 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 2003 Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung)*) Vom 23. Oktober
MehrZehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 26. August 2008 Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet: I Anhang 1 der
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2001R0789 DE 01.01.2005 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 789/2001 DES
MehrBirnbaum & Kruse Fischhandel
300498 Alaska-Seelachs - Loins 140-160 iqf/ (5)- Aktion (Theragra chalcogramma) gefangen im Nordostpazifik 309119 Buttermakrelen-Schnitte 175-225 iqf/ (5) (Lepidocybium flavobrunneum) gefangen Westl. Indischer
Mehr1. Pflicht, auf Streitschlichtungsplattform hinzuweisen (seit )
Informationspflichten zur Verbraucherschlichtung 1. Pflicht, auf Streitschlichtungsplattform hinzuweisen (seit 09.01.2016) Seit Anfang 2016 gilt die EU-Verordnung Nr. 524/2013, welche bestimmt, dass in
MehrFisch- Einkaufspolitik. www.spar.at/zeichensetzen. Foto: Luzia Ellert
Fisch- Einkaufspolitik www.spar.at/zeichensetzen Foto: Luzia Ellert Stand: November 2012 Bis Ende 2013 soll es bei SPAR im Sortiment nur noch nachhaltige Fischprodukte geben Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrVorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
Monat/Jahr: Januar 2015 Do, 01 Fr, 02 Sa, 03 So, 04 Mo, 05 Di, 06 Mi, 07 Do, 08 Fr, 09 Sa, 10 So, 11 Mo, 12 Di, 13 Mi, 14 Do, 15 Fr, 16 Sa, 17 So, 18 Mo, 19 Di, 20 Mi, 21 Do, 22 Fr, 23 Sa, 24 So, 25 Mo,
MehrVerordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)
Bundesrat Drucksache 529/15 03.11.15 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) A. Problem
MehrHaushaltsbuch Jänner 2013
Haushaltsbuch Jänner 2013 Di 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 02 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 28 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo28 Di 29 Mi 30 Do 31
MehrReform der Gemeinsamen Fischereipolitik: Standpunkte der deutschen Hochseefischerei
Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik: Standpunkte der deutschen Hochseefischerei Die deutsche Hochseefischerei unterstützt die Europäische Union bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP).
MehrErfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern
Erfahrungen der DQS GmbH bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern 2004-11-24, Seite 1 Normensituation Medizinprodukte DIN EN ISO 9001:94 DIN EN ISO 9001:2000 DIN EN 46001/2:1996 DIN EN ISO
MehrVerordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern Vom Vom 21. 21. Juli Juli 2010 2010 2. Sitzung der AG Wasserqualität Landwirtschaft im Regierungsbezirk Münster 07.05.2012 Gösta-Harald
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03
MehrMykotoxine in getrockneten Feigen
Mykotoxine in getrockneten Feigen Margit Kettl-Grömminger, CVUA Stuttgart Trockenfrüchte sind auf Grund ihrer Süße und ihres Aromas beim Verbraucher beliebt. Sie sind außerdem haltbar und daher stets verfügbar.
MehrInformationen für Unternehmen zur Datenerhebung
Informationen für Unternehmen zur Datenerhebung Datenerhebung ist Informationen sammeln. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ist eine Behörde der Landes-regierung von Baden-Württemberg.
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrDie Fischereipolitik des Bundes und der EU.
Die Fischereipolitik des Bundes und der EU Für eine nachhaltige Fischerei www.bmel.de Liebe Leserinnen und Leser, nachhaltige Fischerei auf See wie im Binnenland ist ein zen- trales Anliegen der deutschen
MehrGesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz VerdStatG)
Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz VerdStatG) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3291) 1 Zwecke der Verdienststatistik, Anordnung als Bundesstatistik Für
Mehr- Mantelbogen Betrieb -
Antrag auf Registrierung/Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz vom 12.09.2003 (BGBl. I S. 1894) und Zuteilung einer An die für die Registrierung von
MehrALS/BLL-Praxisworkshop: Lebensmittelinformationsverordnung
ALS/BLL-Praxisworkshop: Lebensmittelinformationsverordnung Auslegungshinweise zu den neuen Informationspflichten bei Fisch und Fischereierzeugnissen Dr. Matthias Keller, Bundesverband der deutschen Fischindustrie
MehrGemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln)
Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" Zusatzanforderungen für den Produktbereich Gemüseprodukte (Erzeugnisse aus Gemüse, Zwiebeln und Kartoffeln) Stand: 01.01.2016
MehrVerordnung des Bundesamtes für Eich und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Nichtselbsttätige Waagen geändert werden
Entwurf Verordnung des Bundesamtes für Eich und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Nichtselbsttätige Waagen geändert werden Auf Grund der 39 Abs. 1 Z 1 und 46 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes
MehrSchleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein!
EUROPÄISCHE KOMMISSION Schleppen Sie keine ansteckenden Tierseuchen in die Europäische Union ein! Erzeugnisse tierischer Herkunft können Träger von Tierseuchenerregern sein Für die Einfuhr dieser Erzeugnisse
Mehr